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LENA und Ingenieurakademie schulen Energieberater

Die Treibhausgas(THG)-bilanzierung in Unternehmen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dies steht in Zusammenhang mit einem Perspektivwechsel von reinen Energieeffizienzbetrachtungen hin zu klimarelevanten Auswirkungen des unternehmerischen Handelns. Die Landesenergieagentur hat daher ihr Informations- und Unterstützungsangebot für Unternehmen und Multiplikatoren um den THG-Check Sachsen-Anhalt erweitert. Die komplexe Erstellung einer THG-Bilanz sowie die Ableitung und Umsetzung strategischer Maßnahmen stellt vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Wie bisher können externe Energieberater im Rahmen von Energieaudits und Energieeffizienzmaßnahmen diesen Prozess unterstützen. Die LENA hat bereits 20 Beratungseinrichtungen in der Anwendung des Instrumentenbaukastens nach DIN EN ISO 14064-1 Norm geschult. Das Schulungskonzept wurde gemeinsam mit der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt entwickelt. Es handelt sich um eine dena-anerkannte Weiterbildung und unterstützt die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes auf Unternehmensebene. Weitere Informationen zum THG-Check Sachsen-Anhalt haben wir in unserem Flyer zusammengefasst. THG-Check Sachsen-Anhalt: Ihr Schlüssel zur Klimaneutralität Sie haben Interesse am THG-Check Sachsen-Anhalt? Wenden Sie sich gern an uns oder an eines unserer zertifizierten Beratungsunternehmen:

Umfrage zum Energie- und Mobilitätsverhalten in der Landesverwaltung

Die Landesregierung hat sich mit § 7 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine bilanziell klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Dieses ressortübergreifende Vorhaben wird durch die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gesteuert. Zu den Maßnahmen zählt auch die mission E, die Motivationskampagne für energiebewusstes Verhalten. NRW.Energy4Climate ist mit der Aufgabe betraut, die mission E bis 2030 in der gesamten Landesverwaltung umzusetzen. Die mission E zielt darauf ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Senkung des Strom- und Wärmeverbrauchs zu motivieren, um den verhaltensbedingten CO2-Ausstoß dauerhaft zu verringern. Die durchgeführte Umfrage der Mitarbeitenden in der Landesverwaltung war freiwillig und anonym. Sie liefert grundlegende Daten über die Ausgangslage zu den Themen Energie- und Mobilitätsverhalten im Büro und Zuhause. Dieser Datensatz beinhaltet die Umfrage sowie deren Ergebnisse. Die Umfrage wurde 2024 zum ersten Mal durchgeführt und in 2025 wiederholt, wobei die Fragenreihenfolge und das Wording etwas angepasst wurden. In der Variablenübersicht wird deutlich, welche Änderungen vorgenommen wurden.

Umfrage zum Energie- und Mobilitätsverhalten in der Landesverwaltung

Die Landesregierung hat sich mit § 7 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine bilanziell klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Dieses ressortübergreifende Vorhaben wird durch die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gesteuert. Zu den Maßnahmen zählt auch die mission E, die Motivationskampagne für energiebewusstes Verhalten. NRW.Energy4Climate ist mit der Aufgabe betraut, die mission E bis 2030 in der gesamten Landesverwaltung umzusetzen. Die mission E zielt darauf ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Senkung des Strom- und Wärmeverbrauchs zu motivieren, um den verhaltensbedingten CO2-Ausstoß dauerhaft zu verringern. Die durchgeführte Umfrage der Mitarbeitenden in der Landesverwaltung war freiwillig und anonym. Sie liefert grundlegende Daten über die Ausgangslage zu den Themen Energie- und Mobilitätsverhalten im Büro und Zuhause. Dieser Datensatz beinhaltet die Umfrage sowie deren Ergebnisse. Die Umfrage wurde 2024 zum ersten Mal durchgeführt und in 2025 wiederholt, wobei die Fragenreihenfolge und das Wording etwas angepasst wurden. In der Variablenübersicht wird deutlich, welche Änderungen vorgenommen wurden.

Wärmewende

<p>Die Wärmeversorgung der Gebäude befindet sich in einem großen Modernisierungsprozess. Heizungsanlagen werden auf erneuerbare Energien umgestellt, Kommunen bauen Wärmenetze aus und Gebäude werden durch energetische Sanierungsmaßnahmen effizienter und lebenswerter für alle. Die Wärmewende ist eine Chance, die Wärmeversorgung treibhausgasneutral, resilienter und sozial gerechter zu gestalten.</p><p>Lebenswerte, energieeffiziente Gebäude im Jahr 2045</p><p>Der Betrieb von Gebäuden verursacht in Deutschland heute noch etwa <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energieeffizienz-in-zahlen-2022.html">35 Prozent des Endenergieverbrauchs</a> und etwa 30 Prozent der CO₂-Emissionen. Insbesondere die Wärmeversorgung macht einen Großteil des Energieverbrauchs im Gebäude aus. Daher liegt in einer nachhaltigen, treibhausgasneutralen, energieeffizienten Wärmeversorgung ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/13-thesen-treibhausgasneutrale-gebaeude">zentraler Hebel</a>, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.</p><p>Szenarioanalysen wie die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/rescue-wege-in-eine-ressourcenschonende">RESCUE-Studie</a> des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ untersuchen zukünftige Situationen sowie Wege, die in diese Zukunft führen. Sie zeigen auf, wie groß die Anstrengungen bei der Sanierung von Gebäuden und der Umstellung auf erneuerbare Energien sein müssen, um auf einen plausiblen Pfad in Richtung eines treibhausgasneutralen, post-fossilen und möglichst ressourcenschonenden Deutschlands zu kommen. Die klima- und energiepolitischen Ziele sind im nationalen Klimaschutzgesetz (KSG) sowie dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG), dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), und EU-Richtlinien (RED III; EED; EPBD u.a.) festgeschrieben. Um sie zu erreichen, sind kontinuierliche und vorausschauende Maßnahmen unerlässlich. Bei Anschaffungen und Arbeiten an Gebäuden muss deshalb schon heute an die geplante Treibhausgasneutralität 2045 gedacht werden.</p><p>Energieeffizienz</p><p>Ein wichtiger Grundsatz bei der zukunftsfähigen Wärmeversorgung ist, dass Wärme nicht unnötig verschwendet werden soll („efficiency first“). Es ist unerlässlich, Wärme dort einzusparen, wo sie niemandem nützt, Abwärme als Wärmequelle zu erschließen und Wärmeverluste der Gebäudehülle auf ein möglichst niedriges Ausmaß zu verringern. Das senkt den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende-gebaeude">Energieverbrauch von Gebäuden</a> und erleichtert es, erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung zu nutzen.</p><p>Energetische Sanierungen, wie die Wärmedämmung von Fassaden, Dach und Keller, sind neben einer Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien die zentrale Voraussetzung für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ im Gebäudebestand. Denn auch erneuerbare Energien sind nur begrenzt verfügbar. Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle bergen großes Potenzial zum Energiesparen – gute Planung vorausgesetzt. Modernisierte und gedämmte Häuser können außerdem helfen, die Innenräume bei zunehmend heißen Temperaturen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kuehle-raeume-im-sommer">kühl zu halten</a>. Sie steigern die Behaglichkeit sowie die Lebensqualität für Bewohnende. Das Hintergrundpapier „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/waermedaemmung">Wärmedämmung</a>“ beantwortet wichtige Fragen über Wärmedämmung und räumt Vorurteile aus. Mit „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/serielle-sanierung-in-europa-deutschland">serieller Sanierung</a>“ und „Sanierungssprints“ gibt es inzwischen innovative Verfahren, um Bestandsgebäude zügig zu effizienten Nullenergiegebäuden zu machen. Auch Maßnahmen, die weniger aufwändig sind, können viel bewirken: die Dämmung von Kellerdecke und oberster Geschossdecke ist mit etwas handwerklichem Geschick in Eigenleistung möglich. Eine optimierte Heizung mit hydraulischem Abgleich sorgt für effizienten Energieeinsatz und verteilt die Wärme gleichmäßig im Haus.</p><p>Wichtig sind Qualitätssicherung, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>⁠ und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/realitaetsnahe-berechnung-des-energiebedarfs">realitätsnahe Berechnungen</a> von Einsparpotenzialen, damit die erwarteten Energieeinsparungen auch tatsächlich eintreten.</p><p>Auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-kumulierte-energieaufwand-als-foerderkriterium">Lebenszyklusbilanz eines Gebäudes</a> wirkt sich eine hohe Energieeffizienz positiv aus: zwar steigt mit höherer Energieeffizienz der Anteil des Herstellungsaufwandes, jedoch sinken insgesamt die Treibhausgasemissionen.<br>Durch die sogenannte Digitalisierung von Gebäuden lassen sich Wärmeverbräuche heute besser messen, analysieren und steuern. Energiemonitoring und Gebäudeautomation helfen dabei, das Nutzungsverhalten zu verstehen und den energiesparenden Betrieb von Gebäuden durch Anlagentechnik zu unterstützen. Auch verständliche Informationen in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/informative-transparente-heizkostenabrechnung-als">jährlicher Heizkostenabrechnung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verstaendliche-monatliche-heizinformation-als">monatlicher Verbrauchsinformation</a> können dabei hilfreich sein.</p><p>Nutzungsverhalten in der Wärmewende </p><p>Auch durch das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur">tägliche Verhalten</a>, regelmäßige Wartung und die richtige Nutzung der Gebäudetechnik kann Energie eingespart und der Geldbeutel geschont werden. Wichtig ist ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozio-technische-verhaltensbasierte-aspekte-der">gezielter Kompetenzaufbau</a> bei Bewohnenden, Facility Managern und weiteren Nutzergruppen von Gebäuden, um bereits installierte Gebäudetechnik effektiv anzuwenden. In einem intensivierten Energiemanagement und im energiesparenden Gebäudebetrieb von Wohn- und Nichtwohngebäuden liegen große Potenziale: 30 Prozent Einsparung sind möglich.</p><p>Neben energiesparendem Verhalten hat die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flaechensparend-wohnen">individuell genutzte Wohnfläche</a> einen großen Einfluss auf den Energieverbrauch. Dadurch, dass die Wohnfläche pro Kopf in den zurückliegenden Jahren stetig wuchs, wurden die mühsamen Fortschritte in der energetischen Sanierung der Wohngebäude <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/komponentenzerlegung-treiber-energiebedingter-thg#haushalte">neutralisiert</a>. Große Wohnflächen entstehen in Haushalten oft durch den Auszug von Kindern oder Partner*innen. Umzüge, Umbauten und die Aufnahme weiterer Mitbewohner*innen können den Wohnraum wieder an den individuellen Bedarf anpassen. Hilfreich ist es, eine spätere Umnutzung (z.B. Teilung) von Gebäuden schon in der Bauphase mitzudenken. Auch Förderprogramme, die bei Umzug und Untervermietungen Unterstützung leisten, können wenig genutzte Wohnungen und unnötig große Wohnflächen verringern.</p><p>Insgesamt geht das Potenzial der sogenannten „Suffizienz“-Strategie über individuelles Verhalten hinaus. Hier ist auch die Politik gefordert. Sie muss den Rahmen so setzen, dass klimafreundliches Verhalten für die Menschen leichter möglich und zur Standard-Option wird (beispielsweise durch entsprechende Unterstützung und Förderprogramme).</p><p>Heizen ohne fossile Brennstoffe </p><p>Wärme kann aus unterschiedlichen Energiequellen bereitgestellt werden. Allerdings unterscheiden sich diese teils erheblich in ihrer technischen Erschließbarkeit, geographischen Zugänglichkeit und in der Effizienz ihrer Nutzung. Unsicherheiten in der Verfügbarkeit fossiler Brennstoffe, wie sie zuletzt durch die Energiekrise im Zuge des Krieges Russlands gegen die Ukraine deutlich geworden sind, stellen ein erhebliches Risiko für die Wärmeversorgung in Deutschland dar. Die Abhängigkeit von Gas und Öl bis zum vollständigen fossilen „Phase-out“ zu verringern, ist deshalb für die nationale und europäische Energiepolitik ein wichtiges Ziel. Die Wärmeversorgung von morgen muss auf Energiequellen basieren, die treibhausgasneutral, verlässlich, kostengünstig und risikoarm sind, was ausschließlich erneuerbare Energien sicherstellen können.</p><p>Betrachtet man die technische Entwicklung der Wärmeversorgung, so zeigt sich, dass insbesondere die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe">Wärmepumpe</a> an Bedeutung gewinnt. Sie versorgt ein Haus ohne Brennstoffe mit Wärme auf Basis von Strom und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen">Umgebungswärme</a> (Dekarbonisierung). Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Plattform <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen/so-gehts-mit-waermepumpen">So geht`s mit Wärmepumpen!</a> zeigt die Erfahrungen von Gebäudeeigentümerinnen*Gebäudeeigentümern, die ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umgestellt haben. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/wasserstoff-schluessel-im-kuenftigen-energiesystem">Wasserstoff</a> zählt nicht zu den aussichtsreichen Lösungen für die Wärmewende im Gebäudebestand. Im Vergleich zu den brennstofffreien Alternativen ist Wasserstoff weniger energieeffizient und mittel- bis langfristig teurer.</p><p>Neben Heiztechniken mit erneuerbaren Energien für einzelne Gebäude leistet der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/niedertemperaturwaerme-kommunenleitfaden">Ausbau von Wärmenetzen</a> einen wesentlichen Beitrag zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Durch Nah-/Fernwärme werden nicht nur Abwärmepotentiale und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/natuerliche-kaeltemittel-in-stationaeren-anlagen/allgemeine-informationen/waermerueckgewinnung">Wärmerückgewinnungssysteme</a>, etwa von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/stahlindustrie-deutlich-mehr-abwaermenutzung">Industrieanlagen</a> oder Rechenzentren, nutzbar. Die Installation von Großwärmepumpen – beispielsweise in Kläranlagen oder an Flüssen – kann ganze Stadtteile mit Wärme versorgen. Fernwärmenetze entlasten Hauseigentümer*innen zudem davon, in jedes Haus eine eigene Heizungsanlage installieren und sich um die Dekarbonisierung selbst kümmern zu müssen.</p><p>Sozial gerechte Wärmeversorgung</p><p>Ausreichend beheizte, behagliche Wohn- und Arbeitsräume sind kein Luxus, sondern Bedingung für ein gesundes Leben. Steigende Energiepreise, ein schlechter energetischer Zustand des Gebäudes und ein geringes Einkommen können jedoch dazu führen, dass Haushalte ihre Wohnungen nicht angemessen heizen oder ihren Energiebedarf nur zu überproportional hohen Kosten decken können. Diese Haushalte werden als energiearme oder auch vulnerable Haushalte bezeichnet. Eine wichtige Aufgabe für soziale Klimapolitik ist es daher, Maßnahmen und Instrumente bereitzustellen, die es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/identifying-supporting-vulnerable-households-in">energiearmen und vulnerablen Haushalten</a> ermöglichen, ihren fossilen Energiebedarf zu reduzieren. Die Klimaziel-kompatible energetische Modernisierung des Gebäudebestands muss so gestaltet werden, dass auch sozial und finanziell schlechter gestellte Menschen von technischen Fortschritten profitieren und soziale Härten als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sozialvertraegliche-dekarbonisierung-im">Folge von Sanierungsmaßnahmen</a> verhindert werden.</p><p>Auch mangelnde Entscheidungsbefugnisse über Sanierungsmaßnahmen bei Mietenden verengen die Handlungsspielräume. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/teilwarmmietenmodelle-im-wohnungsmietrecht-als">Verteilung der Kosten</a> für energetische Sanierungen zwischen Mietenden und Vermietenden muss so gestaltet werden, dass energetische Modernisierungsmaßnahmen angereizt werden.</p><p>Eine sozialverträgliche Ausgestaltung der Wärmewende wirkt sich dabei nicht nur auf Wohnhäuser aus, sondern betrifft auch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutz-in-nichtwohngebaeuden-herausforderungen">soziale Einrichtungen</a>, kommunale Gebäude und Bildungseinrichtungen.</p><p>Zentrale Akteure der Wärmewende </p><p>Die Wärmewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Umgesetzt wird sie aber vor Ort. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/kommunaler-klimaschutz">Kommunen</a> kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie stehen im Kontakt mit den Bürgerinnen*Bürgern, der lokalen Wirtschaft sowie diversen sozialen und kulturellen Einrichtungen und haben direkten Zugriff auf die gebaute Infrastruktur. Sind kommunale Unternehmen vorhanden, sind die Gestaltungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende noch größer.</p><p>Neben technischen Voraussetzungen und politischem Willen braucht es für den Erfolg der Wärmewende eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gesellschaftliche-unterstuetzung-fuer-eine">breite gesellschaftliche Unterstützung</a>. Kommunale Verwaltungen können die Wärmewende nutzen, um den Dialog und eine aktive Beteiligung von Bürgerinnen*Bürgern zu fördern. Denn der Ausbau von Infrastrukturen zur Wärmeversorgung, etwa von Fernwärme, braucht gesellschaftlichen Rückhalt: Systematisches Lernen, transparente und regulierte Preise, Zugang zu relevanten Informationen und die Finanzierung von Beteiligungsprozessen – mit diesen Bausteinen kann die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-studie-zeigt-mehr-unterstuetzungsmassnahmen">Fernwärme mehr Akzeptanz und Unterstützung</a> erfahren.</p><p>Es gibt viele Beispiele, wie das Zusammenspiel von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteuren zu einem Treiber der sozialökologischen Transformation geworden ist. So haben etwa <a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/foerdern-beraten/verbaendefoerderung/projektfoerderungen-projekttraeger/buergerenergiegenossenschaften-als-promotoren-der">Bürger-Energiegenossenschaften</a> in der Vergangenheit unter Beweis gestellt, dass sie einen starken Beitrag für die Energiewende leisten.</p><p>Um die Wärmewende zielführender und erfolgreicher umzusetzen, spielen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/systemische-herausforderung-der-waermewende">(wirtschaftliche) Akteure</a> am Wärmemarkt eine zentrale Rolle. Entscheidungen und Investitionen von Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleistern sowie die praktische Umsetzung durch das Handwerk der Branche Sanitär, Heizung und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ (SHK) bestimmen die Transformation des Wärmesektors maßgeblich. Um grüne Techniken zu unterstützen, bedarf es fairer Geschäftsmodelle, einer langfristigen Planbarkeit und Investitionen in Ausbildung und Forschung.</p><p>Die Wärmewende hat gravierende Auswirkungen auf den Arbeitskräfte- und Qualifikationsbedarf. Denn die organisatorische und bauliche Umsetzung von Projekten erfordert <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fachkraefte-fuer-die-sozial-oekologische">Fachkräfte</a>, die in ihrem beruflichen Handeln als Pioniere des Wandels aktiv werden.</p><p>Politische Instrumente der Wärmewende</p><p>Länder und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimaschutzmanagement-treibhausgasneutralitaet-in">Kommunen</a> können die Wärmewende durch eine engagierte Kommunale Wärmeplanung (KWP) sowie durch die Vorbildfunktion von öffentlichen Liegenschaften und der öffentlichen Hand aktiv voranbringen. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, mit dem Kommunen ihre Wärmeversorgung vollständig auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umstellen. Der dabei entstehende Wärmeplan der Kommune wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.</p><p>Die Bundesregierung hat zur Dekarbonisierung der Wärme neben regulatorischen Instrumenten (EnEfG, GEG) zahlreiche Förderproramme aufgesetzt (EEW, BEG, BEW, KWKG). Außerdem fördert die Bundesregierung durch Beratungsangebote, Wissensvermittlung und den Aufbau von Datenbanken die Wärmewende (Energieberatung für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude, Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende KWW; Plattform für Abwärme, Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung GWKHV). Die nationalen Klimaschutzziele der Bundesregierung sind im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Darin wird geregelt, dass der Gebäudebestand bis 2045 treibhausgasneutral werden muss. Über den aktuellen Stand der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen">Treibhausgasemissionen</a> wird jährlich berichtet. Das Umweltbundesamt untersucht mit den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/szenarien-projektionen/treibhausgas-projektionen-in-deutschland">Treibhausgas-Projektionen</a>, ob die Ziele des KSG voraussichtlich erreicht werden und welche Wirkung von politischen Instrumenten künftig zu erwarten ist. Es informiert den Deutschen Bundestag, den Expertenrat für Klimafragen, die EU, sowie die Vereinten Nationen über die Fortschritte in der Treibhausgasminderung und schlägt Maßnahmen vor, wie das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommens von Paris auf der Weltklimakonferenz 2015 erreicht werden kann.</p><p>Auf EU-Ebene wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Regularien und Gesetzesinitiativen verabschiedet, die eine Transformation des Wärmeverbrauchs und der Wärmeversorgung zum Ziel haben, so etwa die Renewable Energy Directive III (RED III), die Energy Efficiency Directive (EED), die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), das European Union Emissions Trading System (EU ETS), die Energy Taxation Directive (ETD) oder das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung.</p>

Durchführung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) von Projekten des Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG)

Stellungnahmen an das BVerfG zum Klimaschutzgesetz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1699/24, 1 BvR 2098/24 und 1 BvR 2113/24 sowie 1 BvR 2240/24 (Klimaschutzgesetz) an das Bundesverfassungsgericht. Es handelt sich hierbei um Umweltinformationen. Ausschlussgründe stehen meinem Anspruch nicht entgegen. Insbesondere nicht § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Var. 1 UIG, weil dieser Ausschlussgrund keine Verfassungsbeschwerden erfasst (so ausdrücklich Landmann/Rohmer UmweltR/Reidt/Schiller UIG § 8 Rn. 28). Hilfsweise sind an nachteilige Auswirkungen auf Schutzgüter hohe Anforderungen zu stellen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2016 – 15 A 2024/13 –, juris, Rn. 53). Dies lässt sich schon daran erkennen, dass der SRU seine Stellungnahme eigenständig veröffentlicht hat (https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2024_2028/2025_10_BVerfG.html). Der Schutz personenbezogener Daten von behördlichen Mitarbeitenden kann meinem Anspruch gem. § 5 Abs. 3 und 4 IFG nicht entgegengehalten werden (BVerwG, Urteil vom 1. September 2022 – 10 C 5/21 –, BVerwGE 176, 232-247, juris, Rn. 28), im Übrigen erkläre ich mich mit der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten zur Vermeidung eines Drittbeteiligungsverfahrens einverstanden. Höchst hilfsweise würde das öffentliche Interesse am Informationszugang überwiegen: Die Verfassungsbeschwerden gegen die KSG-Novelle wurden in allen relevanten Medien ausgiebig rezipiert (zu diesem Kriterium Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 – 10 S 436/15 –, juris, Rn. 55; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2023 – 29 K 4407/20 –, juris, Rn. 172ff.; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2025 - VG 2 K 60/23 –, Rn. 42). Ferner hat das KSG und die gegenständliche Änderungen desselben eine große Bedeutung für den Klimaschutz (hierzu BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 – 7 C 2/09 –, BVerwGE 135, 34-48, juris, Rn. 63; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 – OVG 12 B 24.07 –, juris, Rn. 37; bestätigt von BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 37). Zuletzt steht mit der KSG-Novelle verfassungswidriges Handeln des Gesetzgebers in Rede, an deren Überprüfung die Öffentlichkeit naturgemäß ein besonderes Interesse hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2009 – 20 F 23/07 –, juris, Rn. 14; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. Mai 2025 – 6 LA 194/24 –, juris, Rn. 41f.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 7. Dezember 2023 – 9 A 574/18 –, juris, Rn. 92). Dies gilt insbesondere hinsichtlich der begehrten Stellungnahmen, weil ein öffentliches Interesse daran besteht, ob und wenn ja, wie Sie die KSG-Novelle verfassungsrechtlich rechtfertigen. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache, gebührenfreie Auskunft, jedenfalls aber wären die Gebühren gem. § 2 UIGGebV aufgrund des öffentlichen Interesses zu erlassen. Insbesondere verfolge ich mit meinem Antrag kein wirtschaftliches Interesse (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23. Januar 2025 – 5 B 24.974 –, juris, Rn. 52; zu diesem Kriterium auch schon BVerwG, Urteil vom 27. März 2000 – 7 C 25/98 –, juris, Rn. 14). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln, sodass ich dann entscheiden kann, ob ich eine gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UIG gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort wahrnehmen möchte. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 und § 5 Abs. 2 S. 2 UIG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Wissenschaftliche Unterstützung zu Instrumenten- und Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien für Klimaneutralität bis 2045

Das Klimaschutzgesetz sieht eine Treibhausgasneutralität in 2050 u.a. durch den Ausbau an Erneuerbaren Energien vor. In dem Vorhaben soll untersucht werden, wie der aus Klimaschutzsicht erforderliche EE-Ausbau erreicht und Potenziale gehoben werden können. Es wird davon ausgegangen, dass der weitere Leistungszubau maßgeblich im Bereich der Windenergie und Photovoltaik stattfindet. Dies bringt dauerhaft eine Vielzahl technischer, wirtschaftlicher und fachplanerischer sowie zum Teil rechtlicher Fragestellungen mit sich. Im Rahmen der fortzuführenden Diskussionen, Gesetzesnovellierungen und Planungs- und Abstimmungsprozesse besteht für BMU und UBA Bedarf an hochspezialisierter wissenschaftlicher Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Im Zuge dieser Beratung sollen auch konkrete Vorschläge für modifizierte Instrumente und neue oder flankierende Maßnahmen erarbeitet werden, um die Voraussetzungen für einen aus Klimaschutzsicht robusten und stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Demgegenüber stellen sich im Bereich der Bioenergie vermehrt Fragen, wie eine klimagerechte Nutzung des nur begrenzten nachhaltigen Biomassepotenzials insbesondere im EEG-Kontext ausgestaltet werden kann. Auch hierzu besteht Bedarf für hochspezialisierte wissenschaftliche Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Inhaltlich werden voraussichtlich folgende Aspekte im Fokus stehen: 1. finanzielle Bürger- oder Gemeindebeteiligung bei Windenergie und insbesondere bei Photovoltaik angesichts zunehmender Anlagengrößen, 2. Anforderungen und Auswirkungen 'besonderer Solaranlagen' (Agrar-PV, schwimmende PV, Parkplatz-PV) im Rahmen der Innovationsausschreibungen, 3. Ausbaupfade , Ziel- und Flächensteuerung, Monitoring, 4. Geschäftsmodelle ohne EEG-Förderung oder andere staatliche Finanzierung, 5. Planungs- und Genehmigungsrahmen für Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen, 6. Klimagerechtere Ausrichtung des EEG mit Blick auf die Bioenergie.

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), Szenarienbasierte Analyse der THG-Reduktions- und Senkenpotenziale für den Natürlichen Klimaschutz im LULUCF unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen

In dem Vorhaben geht es um klimapolitische Maßnahmen und Instrumente für die erfolgreiche Umsetzung der LULUCF-Ziele entsprechend des Bundes-Klimaschutzgesetzes unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen. Klimawandelauswirkungen wie Dürreperioden und Wetterextreme gefährden Ökosysteme wie Wälder, Böden und Moore zunehmend. So ging die Senkenleistung des Waldes im letzten Jahrzehnt 2011-2020 gegenüber 1991-2000 um knapp ein Drittel zurück. Um diese Auswirkungen zu begrenzen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Ökosystemen und deren Senkenleistung im Sinne der vereinbarten Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor zu ermöglichen, braucht es resiliente, struktur- und artenreiche Ökosysteme. An dieser Stelle setzten die Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes an. Ziel des Vorhabens ist es den Lösungsraum für die Umsetzung der Klimaschutzziele im LULUCF-Sektor insbesondere in den Themenfeldern Wald-, Moor-, und Bodenklimaschutz unter Berücksichtigung von Synergien mit den Biodiversitäts- und anderen Umweltzielen zu untersuchen. Zu diesem Zweck werden Szenarien, die Potenziale für den natürlichem Klimaschutz im LULUCF-Sektor unter Berücksichtigung des Landwirtschaftssektors in Deutschland aufzeigen, modelliert. Berücksichtigt in der Entwicklung dieser Szenarien werden darüber hinaus unterschiedliche politische Ambitionsniveaus sowie Auswirkungen des Klimawandels. Im Ergebnis sollen Handlungsoptionen für die nachhaltige Umsetzung der LULUCF-Ziele abgeleitet und Erkenntnisse für Umsetzung des natürlichen Klimaschutzes generiert werden. Dazu zählen Beiträge für die Erarbeitung des nationalen Wiederherstellungsplans im Rahmen des EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die mögliche Fortführung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz.

Treibhausgasneutralität in Deutschland: CARETarget

Das CARE-Projekt untersucht Transformationspfade, wie Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden kann. Das Szenario CARETarget baut auf den Treibhausgas-Projektionen 2025 und der IV. Bundeswaldinventur auf. Es zeigt, mit welchen angepassten und verschärften Instrumenten die gesetzlichen Minderungsziele des Klimaschutzgesetzes, 65 % bis 2030 und 88 % bis 2040, erreicht werden können. Die Analyse verdeutlicht, wie natürliche Senken und geologische Speicherung von Kohlendioxid zusammenwirken, um bis 2045 Netto-Nullemissionen zu erzielen.

Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende auf dem Weg zur Klimaneutralität, Teilvorhaben A0-2

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