Das Klimaschutzgesetz sieht eine Treibhausgasneutralität in 2050 u.a. durch den Ausbau an Erneuerbaren Energien vor. In dem Vorhaben soll untersucht werden, wie der aus Klimaschutzsicht erforderliche EE-Ausbau erreicht und Potenziale gehoben werden können. Es wird davon ausgegangen, dass der weitere Leistungszubau maßgeblich im Bereich der Windenergie und Photovoltaik stattfindet. Dies bringt dauerhaft eine Vielzahl technischer, wirtschaftlicher und fachplanerischer sowie zum Teil rechtlicher Fragestellungen mit sich. Im Rahmen der fortzuführenden Diskussionen, Gesetzesnovellierungen und Planungs- und Abstimmungsprozesse besteht für BMU und UBA Bedarf an hochspezialisierter wissenschaftlicher Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Im Zuge dieser Beratung sollen auch konkrete Vorschläge für modifizierte Instrumente und neue oder flankierende Maßnahmen erarbeitet werden, um die Voraussetzungen für einen aus Klimaschutzsicht robusten und stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Demgegenüber stellen sich im Bereich der Bioenergie vermehrt Fragen, wie eine klimagerechte Nutzung des nur begrenzten nachhaltigen Biomassepotenzials insbesondere im EEG-Kontext ausgestaltet werden kann. Auch hierzu besteht Bedarf für hochspezialisierte wissenschaftliche Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Inhaltlich werden voraussichtlich folgende Aspekte im Fokus stehen: 1. finanzielle Bürger- oder Gemeindebeteiligung bei Windenergie und insbesondere bei Photovoltaik angesichts zunehmender Anlagengrößen, 2. Anforderungen und Auswirkungen 'besonderer Solaranlagen' (Agrar-PV, schwimmende PV, Parkplatz-PV) im Rahmen der Innovationsausschreibungen, 3. Ausbaupfade , Ziel- und Flächensteuerung, Monitoring, 4. Geschäftsmodelle ohne EEG-Förderung oder andere staatliche Finanzierung, 5. Planungs- und Genehmigungsrahmen für Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen, 6. Klimagerechtere Ausrichtung des EEG mit Blick auf die Bioenergie.
Dieses Papier beschreibt einen Modellierungsansatz zur Abbildung von gering- und nicht-investiven Maßnahmen im Building Stock Transformation Model des Öko-Instituts. Es werden insbesondere kurzfristige Reaktionen auf Energiepreisschocks modelliert. Dafür werden die Effekte gering- und nicht-investiver Maßnahmen sowie nicht-investiver Verhaltensanpassungen in die Energiebedarfsberechnung integriert. Für das Jahr 2030 liegt das Einsparpotenzial in gasbeheizten Gebäuden zwischen 1,6 und 3,6 Mio. CO2 pro Jahr. Die Zielverfehlung des Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor im Jahr 2030 entspricht dieser Größenordnung. Durch Emissionseinsparungen in Gebäuden, die noch mit fossilen Energieträgern beheizt werden, können gering- und nicht-investive Maßnahmen dazu beitragen, die Ziellücke zu schließen. Veröffentlicht in Climate Change | 15/2025.
<p>Mit Bus und Bahn sicherer und umweltfreundlicher unterwegs</p><p>Welche Tipps Ihnen beim Ticketkauf für Bus und Bahn helfen</p><p><ul><li>Fahren Sie Bus und Bahn! Denn mit Bus und Bahn kommen Sie umwelt- und klimafreundlicher ans Ziel als mit Auto oder Flugzeug.</li><li>Machen Sie sich die Entscheidung leichter: Kaufen Sie sich Zeittickets oder rabattierte Fahrkarten (z. B. BahnCard, Deutschlandticket, …).</li><li>Informieren Sie sich über Jobticketangebote an Ihrer Arbeitsstelle.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Mit Bus und Bahn sind Sie sicherer und deutlich umwelt- und klimafreundlicher unterwegs als mit dem Auto oder dem Flugzeug. In der Regel reisen sie so auch kostengünstiger. Im Vergleich zum Autofahren können Sie die Zeit – abhängig von der Auslastung und den Gegebenheiten im jeweiligen Verkehrsmittel – für Aktivitäten wie Lesen oder Arbeiten nutzen.</p><p><strong>Fahrkarten rechtzeitig buchen:</strong> Ob online von zu Hause oder von unterwegs, ob am Ticket-Automaten oder am Fahrkartenschalter: Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, an das richtige Bahn- oder Busticket zu kommen. Mit der App "DB Navigator" können Sie nicht nur Bahntickets, sondern auch Tickets vieler Verkehrsverbünde direkt bis kurz vor Abfahrt buchen. Zudem haben Sie mit der App z. B. auch die realen Fahrzeiten der Züge immer und überall im Blick. Für Menschen, die Bus und Bahn selten nutzen, empfiehlt es sich, genügend Zeit vor der Abfahrt einzuplanen und gegebenenfalls die Hilfe von Mitreisenden in Anspruch zu nehmen.</p><p><strong>Durchblick bei den Fahrkosten behalten: </strong>Es ist durchaus eine Herausforderung, bei der Vielzahl an Verkehrsverbünden, Rabattkarten, Zeittickets und Spartarifen den jeweils passenden und möglichst günstigsten Tarif zu finden. Aber es lohnt sich. Frühbucherrabatte für Zugfahrten im Fernverkehr bekommen Sie direkt bei der Verbindungsabfrage angezeigt. Mit Deutschlandticket, BahnCard und Vergünstigen für Kinder haben Sie zudem schon drei besonders wichtige Sparhebel im Blick.</p><p><strong>Mit dem Deutschlandticket </strong>können Sie für 63 Euro im Monat (Preis gilt ab 01.01.2026) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nah- und Regionalverkehrs fahren (Regionalzüge (RB/RE), S- und U-Bahnen, Straßen- bzw. Stadtbahnen und Stadt- bzw. Überlandbussen und Nahverkehrsfähren). Keine Gültigkeit hat das Ticket hingegen in Fernbussen und in Zügen des Fernverkehrs ((z. B. IC/EC, ICE, FLX, aber auch Regionalzüge, die von der DB Fernverkehr AG betrieben werden, gelten als in diesem Sinne als Fernverkehr). Sie können das Deutschlandticket bei der Bahn oder bei lokalen Verkehrsverbünden und -unternehmen erwerben. Das Ticket wird ausschließlich als Abonnement sowohl als Handyticket als auch im Chipkartenformat angeboten und ist monatlich kündbar.</p><p>Mit der Einführung des Deutschlandtickets ist erstmals ein bundesweit gültiges Ticketabonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschaffen worden. Es ersetzt die bislang unübersichtliche Vielzahl an Abo-Angeboten der Verkehrsverbünde und -unternehmen weitgehend. Die Nutzung des ÖPNV ist dadurch deutlich einfacher und für viele Bevölkerungsgruppen erheblich günstiger geworden.</p><p>Einige Bundesländer oder Landkreise rabattieren das Deutschlandticket außerdem für Gruppen wie Schüler*innen, Auszubildende oder Sozialleistungsempfänger*innen oder haben dies angekündigt. Gleiches gilt für Unternehmen in Bezug auf das Jobticket (siehe unten). Bitte informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Verkehrsunternehmen.</p><p><strong>BahnCard: </strong>Wer regelmäßig mit Fernverkehrszügen unterwegs ist, sollte den Erwerb einer BahnCard in Betracht ziehen. Sie erhalten damit einen fest kalkulierbaren Rabatt auf Ihre Zugtickets.</p><p>Details und spezifische Angebote für weitere BahnCard-Varianten (Probekarten, Jugendliche, Senioren, 1. Klasse) finden Sie auf den Seiten der <a href="https://www.bahn.de/angebot/bahncard">Bahn</a>.</p><p><strong>Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche: </strong>… gibt es in großer Vielfalt. Leider bleibt Ihnen deshalb die Prüfung im konkreten Einzelfall nicht erspart. Die wichtigsten Regelungen haben wir in Kürze für Sie zusammengestellt:</p><p>Auch in vielen europäischen Nachbarländern gibt es zahlreiche Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche.</p><p><strong>Jobtickets nutzen:</strong> Viele Arbeitgeber*innen bieten ihren Mitarbeitenden eine verbilligte Zeitkarte für die Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel an (sogenanntes "Jobticket"). Voraussetzung hierfür ist eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Verkehrsverbünden. Dies gibt es auch in Bezug auf Deutschlandticket. Beschäftigte entsprechender Unternehmen erhalten durch diese Kooperation und öffentliche Zuschüsse 30 % Nachlass auf den Normalpreis. Einige Arbeitsstellen zahlen darüber hinaus höhere Zuschüsse oder übernehmen die Kosten für das Ticket komplett. Der Zuschuss muss zudem nicht versteuert werden, sofern er den Preis des Tickets nicht übersteigt. Sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darauf an.</p><p><strong>Weitere Sparmöglichkeiten:</strong> In der heutigen Tariflandschaft sind Spezialtarife der Normalfall. Auch wenn Sie keine BahnCard, kein Deutschland- oder Jobticket besitzen, gibt es noch zahlreiche weitere Sparmöglichkeiten:</p><p><strong>Fahrgastrechte wahrnehmen: </strong>Verspätungen sind ärgerlich, aber passieren. Sie haben als Fahrgast in diesem Fall verschiedene Rechte, die Sie wahrnehmen können:</p><p>Weitere Informationen und etwaige Ausnahmeregelungen zu Fahrgastrechten im Schienenverkehr erhalten Sie auf der <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bahn/Beispiele_Ausnahmen/beispiele_ausnahmen_node.html">Website des Eisenbahnbundesamtes</a> oder des <a href="https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/bahnreisen/fahrgastrechte-bahn.html">Europäischen Verbraucherzentrums</a>.</p><p>Sollten Sie im Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen Ihre Rechte verletzt sehen, können Sie die <a href="https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/">Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.</a> um Hilfe bitten. </p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p>Nachhaltige Mobilität kann nicht nur die Auswirkungen des Klimawandels begrenzen. Sie bedeutet auch verbesserte Lebensqualität, erhöhte Verkehrssicherheit sowie geringere Kosten. Ein Kostenvergleich mit dem Auto ist abhängig von den Umständen. Grundsätzlich gilt: Autofahren ist teurer, als die meisten denken. In der Golfklasse kostet jeder gefahrene Kilometer zwischen 53 und 89 Cent, wenn die Ausgaben für Versicherung, Betrieb, Wartung, Steuern und Wertverlust eingerechnet werden. Bei rund 15.000 Kilometern Fahrleistung im Jahr kostet ein Auto in dieser Klasse zwischen 660 und 1100 Euro im Monat (ADAC e. V., 2025). Demgegenüber kann mit der regulären Variante des Deutschlandtickets der Nah- und Regionalverkehr bundesweit für 63 Euro pro Monat genutzt werden.</p><p>Die Bahn zählt zu den sichersten Verkehrsmitteln: Die Gefahr, bei einem Unfall verletzt zu werden, ist im Auto 100 bis 143 mal höher als bei der Bahn1.</p><p><strong>Umweltsituation: </strong>Rund 20 Prozent der in Deutschland ausgestoßenen Treibhausgase wird durch den Verkehr verursacht2. Bis zum Jahr 2045 muss Deutschland laut Klimaschutzgesetz treibhausgasneutral werden, was für den Verkehrssektor voraussichtlich die Reduktion der Treibhausgasemissionen auf null bedeutet. Besonders im Verkehrssektor sind daher tiefgreifende Veränderungen erforderlich.</p><p>In Deutschland sind rund 49 Millionen Pkw auf den Straßen zugelassen (KBA, o. J.). <a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0">Pro Kilometer und Person emittiert ein durchschnittlich ausgelasteter Pkw 164 Gramm Treibhausgase, während ein Nahverkehrsbus 92 und ein Regionalzug nur 49 Gramm pro Personenkilometer emittiert (Bezugsjahr 2023)</a>3. Auch im Fernverkehr weisen Bus und Bahn deutlich geringere Treibhausgas-Emissionen pro Person und Reise auf als ein Pkw oder gar das Flugzeug. Ebenfalls hinsichtlich des Luftschadstoffausstoßes (Stickoxide und Feinstaub) ist der Schienen- und Busverkehr der umweltverträglichere Verkehrsträger. Handlungsbedarf gibt es beim Lärm, aber auch insbesondere bei Dieselfahrzeugen bei den Luftschadstoffemissionen.</p><p>Zudem verbraucht ein Linienbus im ÖPNV bei durchschnittlicher Auslastung pro Person und Kilometer etwa ein Drittel weniger Energie gegenüber einem Pkw, bei Straßen- U- und S-Bahnen ist der Energieverbrauch noch günstiger.4</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Die Rechte von Fahrgästen im Schienennah- und -fernverkehr sind auf EU-Ebene geregelt. Ausschlaggebend ist die EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782. Demnach können Fahrgäste ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 % und ab 120 Minuten Verspätung 50 % des Fahrpreises von Eisenbahnunternehmen als Entschädigung zurückverlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Verspätung auf höhere Gewalt, z. B. extreme <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a> oder Polizeieinsätze, zurückzuführen ist. Für den Fernbuslinienverkehr (ab 250 Kilometer Strecke) gilt die EU-Verordnung 181/2011. Informationen für Fernbusfahrgäste stellt das <a href="https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Fahrgastrechte/Bus/bus_node.html">Eisenbahnbundesamt</a> zur Verfügung. Für den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (lokale, regionale oder Stadtbusse, U-, Stadt- und Straßenbahnen, On-Demand-Angebote) gelten regional unterschiedliche Regelungen. Hier müssen jeweils die Tarif- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. -betriebs beachtet werden.</p><p>Weitere Informationen finden Sie unter:</p><p> </p><p>1 Durchschnittswerte der Jahre 2005-2009, 2015-2019 und 2019-2022. Eigene Berechnungen auf Grundlage von Statistisches Bundesamt 2024, ebd. 2025a; ebd. 2025b; UBA o. J. a</p><p>2 Umweltbundesamt 2025, Nationale Trendtabellen, Stand 03/2025.</p><p>3 Umweltbundesamt o. J. b</p><p>4 Umweltbundesamt o. J. c; Daten und Rechenmodell: TREMOD, Version 6.61.</p><p>Bezugsjahr 2024</p><p><strong>Quellen:</strong></p>
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] WALDZUSTANDS- BERICHT 2025 1 Impressum Herausgeber Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Telefon: 06131 16-0 www.mkuem.rlp.de www.wald.rlp.de Mainz, Dezember 2025 Durchführung, Auswertung und Gestaltung Zentralstelle der Forstverwaltung Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz Hauptstraße 16 67705 Trippstadt Telefon: 06131-884-268-0, Fax: 06131-884-268-300 zdf.fawf@wald-rlp.de www.fawf.wald.rlp.de nur als Download https://fawf.wald.rlp.de/de/veroeffentlichungen/waldzustandsbericht/ Titelbild: Traktmittelpunkt mit Messmarke des Aufnahmepunktes 1151 im Biosphärenreservat Pfälzerwald in der Nähe von Hinterweidenthal auf der „Große Boll“, im Hintergrund vor den Felsen Probebäume der Aufstellung 1 (Nord); (Foto: Friedrich Engels) 2 WALDZUSTANDS- BERICHT 2025 Vorwort........................................................................................................................................................4 Waldzustand 2025 - Ein Überblick..........................................................................................................6 Waldzustandserhebung (WZE)................................................................................................................8 Einflüsse auf den Waldzustand ............................................................................................................ 30 Entwicklung der Luftschadstoffbelastung ...............................................................................31 Klimawandel und Witterungsverhältnisse.............................................................................. 37 Waldschutz................................................................................................................................... 41 Die Douglasie - Baum der Zukunft oder Dauerpatient?.................................................................. 46 Anhang Entwicklung der Waldschäden.......................................................................................................60 Statistische Signifikanz der Veränderung der mittleren Kronenverlichtung.........................66 Probebaumkollektiv 2025............................................................................................................... 67 Regionale Abweichung vom Monatsniederschlag in Prozent (Januar bis Dezember)..........68 Abkommen und gesetzliche Regelungen zur Luftreinhaltung...................................................71 3 VORWORT 2025 ist eine Verschnaufpause für den Wald: Wie die Ergebnisse der Waldzustandserhebung zeigen, ist der Anteil geschädigter Bäume deutlich zurückgegangen. Bäume ohne Schäden wurden dank eines insgesamt günstigen Witterungsver- laufs wieder zahlreicher. Vergessen sind dabei schon fast wieder ein rekordverdächtig trockenes Frühjahr und die überdurchschnittlich hohen Temperaturen über das ganze Jahr. Der Wald hat nach den Krisenjahren seine Regenerationsphase und das ist gut so. Angesichts der immer deutlicher werdenden Klimawandelfolgen bliebe diese gute Nachricht indes nur eine Randnotiz, wenn wir nicht ent- schlossen einen langfristig angelegten Schutz des Klimas und damit den Schutz der Wälder betrei- ben. Vor diesem Hintergrund ist es eine mindes- tens ebenso gute Nachricht, dass mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes Rheinland-Pfalz und der Bereitstellung von 50 Mio. Euro zusätzlich in der Wald-Klima-Offensive nun auch die langfristigen Weichen für einen gesunden Wald in einem le- benswerten Klima gestellt sind. In unserem wald- reichsten Bundesland sind wir auf die Leistungen der Wälder angewiesen für den Schutz z.B. des Trinkwassers, für den Wasserrückhalt und für den Schutz von Böden, Siedlungen und Infrastruktur. 4 ©MKUEM/Christof Mattes Es steht also viel auf dem Spiel. Dies erfordert weitere Anstrengungen beim Klimaschutz, bei der Luftreinhaltung und bei der Bewirtschaftung der Wälder. In der Art und Weise der Waldbewirt- schaftung ist der rheinland-pfälzische Weg inzwi- schen ein bundesweit anerkanntes Markenzeichen und Sinnbild einer gelingenden Kooperation aller Waldeigentumsarten unter dem Dach des Ge- meinschaftsforstamtes geworden. Nur die über- zeugte Arbeit auch der kommunalen und privaten Waldbesitzenden hat den ausweislich der Bun- deswaldinventur 4 guten ökologischen Zustand unserer Wälder ermöglicht. Ein Sonderkapitel des diesjährigen Waldzu- standsberichtes beschäftigt sich mit der Bau- mart Douglasie, die eine besondere Rolle als Wirtschaftsbaumart auch im Privat- und Kör- perschaftswald spielt. Inzwischen weit über ein Jahrhundert im Land etabliert und bewährt, sind allerdings viele ökologische Wechselwirkungen der Baumart in Waldökosystemen noch wenig er- forscht. Gemeinsame Projekte mit Forschungsein- richtungen aus anderen Bundesländern versuchen Licht in die Zusammenhänge der Nährstoffauf- nahme und Resilienz gegenüber Pathogenen zu bringen, die im Klimawandel immer bedeutsamer werden. Das eingespielte Team von Landesforsten um die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forst- wirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) hat die Erhe- bungen auch in diesem Jahr wieder zuverlässig und präzise ausgewertet und aufbereitet. Den zahlreichen internen und externen Fachleu- ten, die an ganz unterschiedlichen Stellen mit den Arbeiten befasst waren, und allen beteiligten Mit- arbeitenden von Landesforsten danke ich herzlich für ihre Beiträge zum Gelingen. Ihnen wünsche ich spannende Erkenntnisse bei der Lektüre des Waldzustandsberichts 2025. Ihre Katrin Eder Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz 5
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Stellungnahme zu den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1699/24, 1 BvR 2098/24 und 1 BvR 2113/24 sowie 1 BvR 2240/24 (Klimaschutzgesetz) an das Bundesverfassungsgericht. Es handelt sich hierbei um Umweltinformationen. Ausschlussgründe stehen meinem Anspruch nicht entgegen. Insbesondere nicht § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Var. 1 UIG, weil dieser Ausschlussgrund keine Verfassungsbeschwerden erfasst (so ausdrücklich Landmann/Rohmer UmweltR/Reidt/Schiller UIG § 8 Rn. 28). Hilfsweise sind an nachteilige Auswirkungen auf Schutzgüter hohe Anforderungen zu stellen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2016 – 15 A 2024/13 –, juris, Rn. 53). Dies lässt sich schon daran erkennen, dass der SRU seine Stellungnahme eigenständig veröffentlicht hat (https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2024_2028/2025_10_BVerfG.html). Der Schutz personenbezogener Daten von behördlichen Mitarbeitenden kann meinem Anspruch gem. § 5 Abs. 3 und 4 IFG nicht entgegengehalten werden (BVerwG, Urteil vom 1. September 2022 – 10 C 5/21 –, BVerwGE 176, 232-247, juris, Rn. 28), im Übrigen erkläre ich mich mit der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten zur Vermeidung eines Drittbeteiligungsverfahrens einverstanden. Höchst hilfsweise würde das öffentliche Interesse am Informationszugang überwiegen: Die Verfassungsbeschwerden gegen die KSG-Novelle wurden in allen relevanten Medien ausgiebig rezipiert (zu diesem Kriterium Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 – 10 S 436/15 –, juris, Rn. 55; VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2023 – 29 K 4407/20 –, juris, Rn. 172ff.; VG Berlin, Urteil vom 27.03.2025 - VG 2 K 60/23 –, Rn. 42). Ferner hat das KSG und die gegenständliche Änderungen desselben eine große Bedeutung für den Klimaschutz (hierzu BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 – 7 C 2/09 –, BVerwGE 135, 34-48, juris, Rn. 63; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2008 – OVG 12 B 24.07 –, juris, Rn. 37; bestätigt von BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 37). Zuletzt steht mit der KSG-Novelle verfassungswidriges Handeln des Gesetzgebers in Rede, an deren Überprüfung die Öffentlichkeit naturgemäß ein besonderes Interesse hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2009 – 20 F 23/07 –, juris, Rn. 14; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. Mai 2025 – 6 LA 194/24 –, juris, Rn. 41f.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 7. Dezember 2023 – 9 A 574/18 –, juris, Rn. 92). Dies gilt insbesondere hinsichtlich der begehrten Stellungnahmen, weil ein öffentliches Interesse daran besteht, ob und wenn ja, wie Sie die KSG-Novelle verfassungsrechtlich rechtfertigen. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache, gebührenfreie Auskunft, jedenfalls aber wären die Gebühren gem. § 2 UIGGebV aufgrund des öffentlichen Interesses zu erlassen. Insbesondere verfolge ich mit meinem Antrag kein wirtschaftliches Interesse (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23. Januar 2025 – 5 B 24.974 –, juris, Rn. 52; zu diesem Kriterium auch schon BVerwG, Urteil vom 27. März 2000 – 7 C 25/98 –, juris, Rn. 14). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln, sodass ich dann entscheiden kann, ob ich eine gem. § 12 Abs. 1 S. 2 UIG gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort wahrnehmen möchte. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 und § 5 Abs. 2 S. 2 UIG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Pfizer Pharma GmbH in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Pfizer Pharma GmbH in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BASF SE in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Bayer AG in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Bayer AG in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Lanxess AG in Bezug auf das deutsche Klimaschutzgesetz, sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der Lanxess AG in Bezug auf das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), sowie dessen Änderungen und zugehörige Verordnungen, seit dem Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 157 |
| Land | 38 |
| Zivilgesellschaft | 27 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 48 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 107 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 54 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 139 |
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| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 212 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
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