Die Governance-Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2018/1999) verpflichtet alle Mitgliedsstaaten nationale Energie und Klimapläne (NECPs) aufzustellen und ab dem 15.3.23 in zweijährigem Rhythmus entsprechende Fortschrittsberichte vorzulegen.. Das dazu geschaffene Berichtsformat erfordert i gemäß Anhang XVI der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2299 verschiedene quantitative und qualitative Angaben zu den durch die Herstellung oder Verwendung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen verursachten Umweltwirkungen auf die biologische Vielfalt, , die Verfügbarkeit und Qualität von Wasser und die Böden und die Luftqualität. Mit dem Vorhaben soll ein Verfahren entwickelt werden, dass die Erfüllung der Berichtspflicht gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 unter Berücksichtigung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2299 festgelegten Reporting Leitlinien der KOM gewährleistet. Dazu ist eine Bestandsaufnahme bestehender Indikatoren und Methoden zur Erhebung quantitativer und qualitativer Parameter solcher Umweltwirkungen vorzunehmen sowie deren Eignung zur Erfüllung der Berichtspflicht zu prüfen. Über eine Lückenanalyse ist der Bedarf für eventuelle weitere erforderliche Indikatoren, einer Harmonisierung der Daten sowie die Erfordernis für eine Aktualisierung und methodischer Ergänzungen zu ermitteln. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Vorhabens ist , Konzepte zur regelmäßigen Abfrage entsprechender Daten auch für weitergehend Bedarfe zu erarbeiten und im Hinblick auf vorhandene Strukturen der Datenbereitstellung zu evaluieren. Das Vorhaben zielt auf eine Verstetigung des Verfahrens zur Erfüllung der Berichtspflicht.
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Es war damals ein Meilenstein: das Pariser Klimaübereinkommen, welches im Jahr 2015 auf der 12. Weltklimakonferenz in Paris beschlossen wurde. Wo stehen wir heute – 10 Jahre später – bei der Umsetzung des Übereinkommens? Sind die Ziele überhaupt noch erreichbar und wenn ja, wie? Wir haben das Jubiläum zum Anlass genommen, Bilanz zu ziehen und mit Menschen zu sprechen, die damals in Paris mit dabei waren. Mehr dazu und auch zur kürzlich zu Ende gegangenen 30. Weltklimakonferenz in Brasilien in diesem Newsletter. Außerdem blicken wir zurück auf eine erfolgreiche Europäische Mobilitätswoche (EMW) 2025 und laden Kommunen und Landkreise ein, im kommenden Jahr mitzumachen. Unternehmen möchten wir bei der Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen unterstützen und allen Interessierten unsere auf den neuesten Stand gebrachte App zur Luftqualität vorstellen. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 10 Jahre Pariser Klimaübereinkommen: Wo stehen wir? Jubel am 12. Dezember 2015 auf der Weltklimakonferenz in Paris Quelle: Hajü Staudt / UN Climate Change Im Dezember 2015 einigten sich alle Staaten der Erde auf der Weltklimakonferenz in Paris einstimmig auf ein Übereinkommen zum Klimaschutz – ein Meilenstein, der Geschichte schrieb. Dies ist nun 10 Jahre her. Grund genug, Bilanz zu ziehen, gerade nach einer erneuten Weltklimakonferenz, die im November 2025 in Brasilien mit einer Enttäuschung endete: Wieder konnte sich die Weltgemeinschaft nicht auf einen Fahrplan zum Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas einigen, obwohl dies eine Grundvoraussetzung ist, das Ziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Gerade dieses zentrale Ziel scheint außer Reichweite zu geraten: Im Jahr 2024 stieg die globale Durchschnittstemperatur erstmals über diese Marke und droht mit den bisher durch die Staaten vorgelegten Klimaschutzplänen auf 2,3 bis 2,5 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 weiter zu steigen. Was bringen also die zähen und aufwändigen internationalen Verhandlungen? Nicht genug – aber sehr viel! Da Treibhausgase keine Staatsgrenzen kennen, sind internationale Verhandlungen für die Lösung des globalen Problems Klimawandel unerlässlich und haben durchaus schon beachtliche Fortschritte gebracht: Setzen alle Länder ihre aktuell vorgelegten nationalen Klimaschutzbeiträge um, werden die weltweiten Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2035 um etwa 12 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 zurückgehen – zu wenig, doch vor Verabschiedung des Übereinkommens von Paris wurde noch erwartet, dass die Emissionen bis 2035 um 20 bis 48 Prozent steigen. Und auch die zu erwartende globale Erwärmung wurde im Jahr 2015 noch mit einem Grad Celsius mehr als heute angegeben: 3,4 statt rund 2,4 Grad Celsius bis zum Jahr 2100. Dies ist ein immenser Unterschied, wenn es darum geht, möglichst viele Regionen unserer Erde bewohnbar zu halten sowie möglichst wenig Leid und Schäden durch Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen und andere Klimawandelfolgen zu riskieren. Darum: Verhandeln wir weiter, auch wenn es mühsam ist. Die ausführliche Bilanz zu 10 Jahre Pariser Klimaübereinkommen sowie Video-Interviews mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft, die damals in Paris mit dabei waren, darunter UBA-Präsident Dirk Messner, finden Sie auf unserer Jubiläumsseite. UBA-Präsident für Bündnisse von Klimaschutz-Vorreitern Nach einem durchwachsenen Ergebnis der Weltklimakonferenz empfiehlt UBA-Präsident Dirk Messner Bündnisse ehrgeiziger Staaten. DPA-Meldung in der ZEIT. Expedition deutscher Wissenschaftler: Mit dem Segelboot in die Antarktis zu den Danger Islands Ein Team aus Forschenden und Seglern bricht auf zu den Danger Islands – einem unerforschten Ort voller Pinguine und Herausforderungen am Ende der Welt. Mit dabei: UBA-Fachmann Fritz Hertel. ZDFheute berichtet über die Expedition. Vergiftungsfall Türkei – Gefahr auch hier? Für den Tod einer Hamburger Familie in der Türkei ist mutmaßlich das Biozid Aluminiumphosphid verantwortlich. "Umwelt und Verbraucher" im Deutschlandfunk spricht mit UBA-Experte Christoph Stang, wo der Stoff auch in Deutschland eingesetzt wird und ob man sich deswegen Sorgen machen muss. Warum Klimagerechtigkeit im Kampf gegen die Erderwärmung unverzichtbar ist und was genau dahintersteckt Während der Globale Süden die Folgen des Klimawandels besonders stark spürt, tragen vor allem die Industrieländer – der Globale Norden – die Verantwortung dafür. Warum Klimagerechtigkeit im Kampf gegen die Erderwärmung deshalb unverzichtbar ist und was genau dahintersteckt, erklärt UBA-Präsident Dirk Messner im Podcast "Die AnStifter – Eine Welt. Viele Wege."
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute dem Vorstandsvorsitzenden der Salzgitter AG, Prof. H.J. Fuhrmann, einen Förderbescheid in Höhe von über 5 Mio. Euro für ein Projekt zur Herstellung klimafreundlichen Stahls übergeben. Im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Stephan Weil, fiel damit auch der offizielle Startschuss des BMU-Förderprogramms 'Dekarbonisierung in der Industrie'. Mit diesem Programm sollen schwer vermeidbare, prozessbedingte Treibhausgasemissionen in den energieintensiven Branchen wie Stahl, Zement, Kalk und Chemie durch den Einsatz innovativer Techniken möglichst weitgehend und dauerhaft reduziert werden.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: 'Für ein klimaneutrales Deutschland brauchen wir eine Industrie, die ohne fossile Energie- und Rohstoffe auskommt. Mit unserem neuen Dekarbonisierungsprogramm fördern wir eine grundlegende Neuausrichtung der Produktionsprozesse. Der Klimaschutz wird so zum Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und erhält hochqualifizierte Arbeitsplätze. Das Projekt in Salzgitter ist ein wichtiger, erster Schritt in diese Richtung, dem weitere folgen werden. Es zeigt auch, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Markthochlauf von grünem Wasserstoff beschleunigen müssen, damit wir unsere anspruchsvollen Ziele erreichen können.'
Die Anlage der Salzgitter Flachstahl GmbH mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 13 Mio. Euro soll innerhalb der nächsten zwei Jahre in Betrieb gehen und zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf die CO2-arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Mit dem von der Salzgitter AG entwickelten Verfahren wird die konventionelle Roheisengewinnung im Hochofen auf die emissionsarme Direktreduktion umgestellt. Beim Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien wird so die Herstellung von grünem Stahl ermöglicht. Innovative Projekte wie dieses sollen auch als Vorbilder dienen und als Multiplikatoren auf die ganze Branche ausstrahlen.
Im Projekt ProDRI soll der flexible Betrieb mit Wasserstoff und Erdgas demonstriert und optimiert werden. Langfristiges Ziel von Salzgitter ist die ausschließliche Nutzung erneuerbaren Wasserstoffs zur Herstellung von grünem Stahl. Steht erneuerbarer Wasserstoff noch nicht in ausreichenden Mengen zur Verfügung, kann auch Erdgas zur Reduktion eingesetzt werden und dabei bereits erhebliche Mengen CO2 gegenüber der herkömmlichen Hochofen-Route einsparen. Die Stahlindustrie war 2019 mit über 36 Mio. Tonnen für etwa 30% der direkten Industrieemissionen in Deutschland verantwortlich.
Mit dem Förderprogramm Dekarbonisierung im Industriesektor wird eine Maßnahme des Klimaschutzplans 2050 sowie des Klimaschutzprogramms 2030 umgesetzt. Das BMU wird - vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts in der kommenden Woche - über den Energie- und Klimafonds in den kommenden Jahren rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Text gekürzt