Vorlage für den Begleitausschuss EFRE/ESF+/JTF 2021 – 2027 zum Beschluss der
Auswahlkriterien
Allgemeine Informationen (nicht Gegenstand des Beschlusses)
FörderprogrammSachsen-Anhalt Klima III
FondsEuropäischer Fonds für regionale Entwicklung
Finanzplanebene12.08.0.
RichtlinienverantwortlichesMinisterium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Ressort/FachreferatReferat 31
Spezifisches ZielRSO2.4: Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der
Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter
Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
Beitrag zur Erreichung des
spezifischen Zieles
(Förderziel dieses Programmes)Das Ziel der Maßnahme ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen
Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z.B. Starkregenereignisse,
Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre
Risikovorsorge und -management zu verbessern.
FördergegenstandIm Fokus liegt die Entwicklung von Konzepten und Planungen im
Zusammenhang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements. Darüber
hinaus werden Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von
Konzepten und Planungen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert.
Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der
Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel stehen. Dies
beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber
Klimawandelfolgen, wie z.B. die Förderung von Stadtgrün, die Entsiegelung
von Flächen, die Beschattung von Gebäuden und Maßnahmen des
kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements.
Bewilligende StelleInvestitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt
Art des
ProjektauswahlverfahrensWettbewerbsverfahren zu festgelegten Stichtagen
Antragsberechtigte/Begünstigte
Die Fördervoraussetzungen sind in der Richtlinie festgelegt.
kommunale Gebietskörperschaften
Auswahlkriterien
Beschluss des Begleitausschusses vom 13.12.2022:
Teil A - Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen
Auswahlkriterien
Bewertung der Auswahlkriterien
1.
2.
3.
4.
Effektivität des Vorhabens
Wirkungskreis des Vorhabens
Umsetzbarkeit des Vorhabens
Klimaverträglichkeit
zu 1. Effektivität des Vorhabens
Punkte:
5
Klimamanager
10 Fortbildung
15 Anpassung an den Klimawandel
zu 2. Wirkungskreis des Vorhabens
Punkte:
5
punktuell
10 Synergien mit anderen Umweltbereichen
15 in der Fläche
zu 3. Umsetzbarkeit des Vorhabens
Punkte:
7
Konzept vorliegend
14 Planung vorliegend bzw. nicht investive Maßnahmen
21 alle Genehmigungen (z. B wasser-, bau- oder naturschutzrechlich)
liegen vor / sind nicht erforderlich
zu 4. Klimaverträglichkeit
NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von
mindestens 5 Jahren
Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem
Ergebnis voraus.
Gesamtbewertung
Bei Gleichheit der Gesamtbewertung ist das Projekt in der Rangfolge höher
einzustufen, das bei „Wirkungskreis des Vorhabens“ die höhere
Punkteanzahl erreicht hat.
für die Auswahl
zuständige Stelle/Gremium
Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt
Teil B - Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements
Auswahlkriterien
Grundvoraussetzung für die Förderung: Vorhaben steht im Einklang mit der
Landesstrategie Hochwasserschutz des Landes und eine positiv bewertende
Stellungnahme der zuständigen Wasserbehörde zum beantragten
Vorhaben liegt vor
1. Schadenspotential
2. geschützte Einwohner
3. Wirkungskreis des Vorhabens
4.
5.
6.
Bewertung der Auswahlkriterien
wasserwirtschaftliche Effekte
Umsetzbarkeit des Vorhabens
Klimaverträglichkeit
zu 1. Schadenspotential (Mehrfach Punktevergabe möglich)
Punkte:
5
Lage im Hochwasserrisikogebiet
5
Grundwasserflurabstand < 10m
5
besondere Gefährdung aufgrund der Topographie (Starkregen)
zu 2. geschützte Einwohner je Gemeinde
Punkte:
5
< 100
10 100 – 1.000
15 > 1.000
zu 3. Wirkungskreis des Vorhabens
Punkte:
1
regional / punktuell
10 Synergien mit anderen Umweltbereichen
15 überregional / in der Fläche
zu 4. wasserwirtschaftliche Effekte
Punkte:
1
gering (z. B. Ausstattung der Wasserwehr)
10 mittel (Nichtinvestive Vorhaben, z. B. Planung und Konzepte)
15 hoch (Investive Vorhaben, z. B. Anlagen des Hochwasserschutzes und
Wasserspeicher)
zu 5. Umsetzbarkeit des Vorhabens
Punkte:
4
Konzept vorliegend
14 Planung vorliegend bzw. nicht investive Maßnahmen
21 alle Genehmigungen (z. B wasser-, bau- oder naturschutzrechlich)
liegen vor / sind nicht erforderlich
zu 6. Klimaverträglichkeit
NUR für Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von
mindestens 5 Jahren
Die Förderwürdigkeit setzt eine Klimaverträglichkeitsprüfung mit positivem
Ergebnis voraus.
Gesamtbewertung
Bei Gleichheit der Gesamtbewertung ist das Projekt in der Rangfolge höher
einzustufen, das bei „Wirkungskreis des Vorhabens“ die höhere
Punkteanzahl erreicht hat.
für die Auswahl
zuständige Stelle/Gremium
Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt
Das Land Berlin verfolgt das wichtige Ziel, das derzeit hohe Restmüllaufkommen durch Wiederverwendung und Recycling von anfallenden Stoffen in den nächsten Jahren deutlich zu reduzieren. Hierdurch können bekanntlich hohe Umweltentlastungen wie Reduzierung von schädlichen Klimagasen aber auch relevante Ressourceneinsparungen für das Land Berlin erzielt werden. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat ein neues Umweltbildungsangebot für Sekundarstufen entwickelt. Das Projekt „Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte“ gibt Impulse für den richtigen Umgang mit Tablet, TV, Handy & Co. und steht Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften ab sofort unter Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte (BSR) zur Verfügung. Das Angebot entstand im Rahmen eines Förderprojektes der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in Partnerschaft mit der BSR und ist für Berliner Schulen kostenfrei. „Zero Waste an Schulen zum Thema Elektro(nik)geräte“ besteht aus Unterrichtseinheiten mit didaktisch-methodischen Hinweisen für die Lehrkräfte sowie Arbeitsblättern. Die Einheiten orientieren sich am Rahmenlehrplan, sind praxisnah, ohne große Vorbereitung durchführbar und können sukzessive um interaktive Elemente ergänzt werden. Zudem steht den Lehrkräften ein Leitfaden für die Durchführung eines Projekttages in Eigenregie zur Verfügung. Alternativ können die Schulen für diesen Projekttag einen Referenten buchen, der für eine 90-minütige Projektstunde an die Schule kommt und das Thema mit den Schüler*innen behandelt. Das Bildungsangebot richtet sich an folgende Zielgruppen im Einzelnen Jugendliche und junge Erwachsene von 13 bis 19 Jahren. Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I (Klasse 7-10) und der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II in den MINT-Fächern und relevanten gesellschaftswissenschaftlichen Fächern. Eltern sowie Multiplikator:innen der lokalen Akteure der Bildungscommunity Das Bildungsangebot orientiert sich an den Prinzipien der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und greift die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) auf. Ziel des Bildungsangebotes ist es, dass die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung ihres eigenen Verbraucherverhaltens für einen klimafreundlichen Konsum und eine weitgehend klimaneutrale Stadt wahrnehmen und diese Erkenntnis auf ihr Nutzungs- und Entsorgungshandeln im Alltag übertragen.
As global leaders head to the G20 summit to consider solutions to the current global economic crisis, a new report prepared by Ecofys and Germanwatch for WWF and E3G reveals that many of the economic recovery packages being discussed are a missed opportunity in terms of stimulating a green recovery, and actually run the risk of locking the world into a high-carbon future. The report provides the most detailed and comprehensive analysis to date of the proposed 'stimulus' packages of five key countries - France, Germany, Italy, the UK and the US - as well as the package agreed by the European Union as a whole.
Der Energieverbrauch in öffentlichen Gebäuden kann durch die Veränderung des Nutzerverhaltens um bis zu 40 Prozent gesenkt werden. Ziel des Forschungsprojekts ist es, Strategien zur Beeinflussung bzw. Optimierung des Energieeinsparverhaltens der Nutzerinnen und Nutzer in Bürogebäuden zu erarbeiten. Durch die direkte Einbindung der Beschäftigten sollen alltagstaugliche und leicht umsetzbare Strategien entwickelt und die praktische Anwendbarkeit dieser untersucht und in der Heizperiode 2018/2019 in einer Pilotphase umgesetzt werden.
Ausgangslage:
Um die Energieeffizienz von Büros und Bürogebäuden zu steigern, werden viele technische Lösungen entwickelt und angewandt. Die tatsächliche Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen entsprechen allerdings häufig nicht den Erwartungen. Insbesondere bei der Energieeffizienz in Bürogebäuden ist die tatsächlich erreichte Nachhaltigkeitsleistung technikzentrierter Effizienzmaßnahmen oft geringer als die vorhergesagte Leistung. Dies liegt vor allem daran, dass der Einfluss von Nutzerinnen und Nutzern auf den Gebäudebetrieb - etwa Angestellte, Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Gebäudemanagerinnen und -manager etc. - nicht beachtet wird. Alltägliche Verhaltensmuster und Routinen führen vielfach zu Rebound-Effekten, die Energie verbrauchen und damit Kosten verursachen. Studien zeigen, dass durch die gezielte Veränderung des Nutzerverhaltens ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs und damit zum Erreichen der Klimaziele in Bürogebäuden geleistet werden kann.
Ziel:
Ziel des Forschungsprojekts ist es, Strategien zur Beeinflussung und Optimierung des Energieeinsparverhaltens von Nutzerinnen und Nutzern in Büro- und Verwaltungsgebäuden zu erarbeiten. Mithilfe sozialempirischer Methoden werden mögliche Strategien zur Unterstützung des Energieeinsparverhaltens eruiert, wobei die Nutzerakzeptanz und eine dauerhafte intrinsische Motivation im Fokus der Betrachtung stehen. Das Monitoring des Raumklimas in den Büros ermöglicht zudem die Validierung der Strategien anhand quantitativer Indikatoren. Die entwickelten Strategien sollen weiterhin auf ihre praktische Anwendbarkeit geprüft sowie in der Heizperiode 2018/2019 in einer Pilotphase umgesetzt werden. Abschließend soll eine Potenzialabschätzung der verschiedenen Strategien vorgenommen werden.
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