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Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland

<b>Öffentliche Bekanntmachung Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 28. 3. 2022 — PT-KKE-40311/09/93/30 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15.7.1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.8.2021 (BGBl. I S. 3530), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3.2.1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.11.2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), hat mit Schreiben vom 22.12.2016, den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Der Standort des KKE befindet sich rechtsseitig der Ems und südlich der Stadt Lingen (Ems) im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) im Landkreis Emsland im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage beinhaltet Folgendes: a) Beantragt wird die Stilllegung der atomrechtlich genehmigten Anlage KKE. b) Beantragt wird die Ergänzung der Regelungen und Gestattungen der Betriebsgenehmigung für das KKE durch eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, wobei die erforderlichen Regelungen und Gestattungen für den Weiterbetrieb von Systemen und Komponenten im Restbetrieb der Anlage unberührt und wirksam bleiben sollen, soweit diese nicht durch Regelungen der beantragten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung ersetzt oder geändert werden. c) Beantragt wird die Aufhebung bzw. die Feststellung der Erledigung aller Nebenbestimmungen/Auflagen aus den gültigen atomrechtlichen Genehmigungen, mit Ausnahme der in einer Antragsunterlage einzeln aufgelisteten Nebenbestimmungen/Auflagen, die für Stilllegung und Abbau erforderlich sind. d) Beantragt werden der Restbetrieb und die fortschreitende Veränderung des Restbetriebs. Vor Beginn von Stilllegung und Abbau werden die dafür notwendigen Regelungen in das für das KKE maßgebliche Betriebshandbuch (BHB) integriert. e) Beantragt werden neue Genehmigungswerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe über die Fortluft. f) Beantragt wird der Abbau der zur atomrechtlich genehmigten Anlage KKE gehörenden Anlagenteile (z. B. Systeme, Systembereiche, Komponenten, Hilfseinrichtungen und Gebäude/-strukturen). Dies umfasst sämtliche Maßnahmen einschließlich technischer Veränderungen der Anlage, die erforderlich sind, um die Anlage KKE abzubauen oder ihren Restbetrieb anzupassen sowie sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um Anlagenteile und Gelände aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen zu können. g) Beantragt wird der im Rahmen von Stilllegung und Abbau nach § 7 StrlSchV genehmigungsbedürftige Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die Stilllegung des KKE sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 AtG der Genehmigung. Das MU ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Es handelt sich um ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben. Gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 AtG ein unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Es wird auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung der Niederlande nach § 7 a AtVfV hingewiesen. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 22.12.2016, — die Kurzbeschreibung „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Kurzbeschreibung“ (Stand März 2022), — der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland (KKE), Sicherheitsbericht“ (Stand März 2022), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Emsland, Stilllegung und Abbau der Anlage KKE“, ERM GmbH (Stand: 21.3.2022). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG i. d. F. vom 20.5.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.3.2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgenden Internetseiten vom 21.4. bis einschließlich 20.6.2022 einsehbar: — www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlage > Kernkraftwerk Emsland > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. — www.lingen.de und dort über den Pfad „Startseite > Politik, Rathaus & Service > Veröffentlichungen > Bekanntmachungen — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Emsland, — Errichtung und Betrieb eines Technologie- und Logistikgebäudes“. Daneben liegen der Antrag und die o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr sowie — der Stadt Lingen (Ems), Bürgerbüro, Elisabethstraße 14 — 16, 49808 Lingen (Ems), Tel. 0591 9144-333, montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr, freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.30 Uhr, samstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19-Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. Bek., Antrag und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG i. d. F. vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Adresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse KKE-TLE@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Weg auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekannt gemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung der Entscheidung durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, Am Hilgenberg 2, 49811 Lingen (Ems), für die Errichtung und den Betrieb des Technologie- und Logistikgebäudes Emsland (TLE) separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.

Dachbegruenung

Verschiedene Aspekte der Dachbegruenung werden am Beispiel der Versuchsanlage auf dem Laborgebaeude der Fachhochschule (Haus 2) seit 1998 untersucht. Weitere Versuchsanlagen auf dem im Bau befindlichen Laborgebaeude fuer die Fachbereiche Agrarwirtschaft und Landespflege und Lebensmitteltechnologie sind in Vorbereitung. Diese Forschung widmet sich der Kausalanalyse des Pflanzenwachstums bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Als Dauererhebung wird die Artenzusammensetzung als zentraler Parameter erfasst. Dieser wird im Hinblick auf den Wasserhaushalt und die klimatischen Bedingungen interpretiert. Besonderes Gewicht geniesst die Fragestellung nach dem Niederschlagsrueckhalt durch Begruenung im Vergleich zu Kiesdaechern. Diese Fragestellung wird auch in Berlin, in modifizierter Form in Madrid und zukuenftig auch in Rio untersucht. Neben den Forschungsfragestellungen wird ein guter Kontakt zu Firmen gepflegt bzw. ausgebaut, die Materialien zur Dachbegruenung herstellen.

BFD5L_M187

Ertragsmesszahl der Bodenschätzung - Acker- bzw. Grünlandzahl gemäß Bodenflächendaten Hessen 1:5000 für landwirtschaftliche Nutzflächen (BFD5L) - Die natürlichen Ertragsbedingungen werden in der Bodenschätzung durch die Höhe der Bodenzahl im Klassenzeichen in einer Spanne von 7 bis 100 eingestuft.Auf der Basis der Bodenzahl wird die Ertragsfähigkeit eines Bodens unter Berücksichtigung der Auswirkungen von Klima und Relief (Bewirtschaftungserschwernisse etc.) durch Zu- und Abschläge bei den Bodenzahlen ermittelt und als Acker-, Gründlandzahl bzw. Ertragsmesszahl ausgewiesen.

AGEE-Stat aktuell - Nr.: 5/2024

Liebe Leser*innen, vor Kurzem wurde der Monatsbericht Plus zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Gesamtjahr 2024 veröffentlicht. Damit präsentiert die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) erste Schätzungen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr für das Gesamtjahr 2024. Dieser Newsletter gibt Ihnen eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse und alle wichtigen Links zu den neuen Daten. Außerdem möchten wir Sie mit diesem Newsletter über weitere Aktivitäten mit Bezug zur Erneuerbare-Energien-Statistik informieren, insbesondere die Veröffentlichung der Publikation „ Erneuerbare Energien in Zahlen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Eine interessante Lektüre und eine besinnliche Weihnachtszeit wünscht das Team der Geschäftsstelle der AGEE-Stat am Umweltbundesamt Monatsbericht Plus: Gesamtjahresschätzung zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahre 2024 veröffentlicht Entwicklung der erneuerbaren Energien im Gesamtjahr 2024 Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Nach vorläufigen Daten und unter Berücksichtigung einer Schätzung für den Dezember steigt die erneuerbare Stromerzeugung im Jahr 2024 um etwa 4 Prozent auf 285 Terawattstunden (TWh). Dies sind etwa 12 TWh mehr als im Jahr 2023. Wichtigster Grund war die deutliche Steigerung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen, die gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent zunahm. Die Stromerzeugung aus Windenergielangen blieb in etwa auf dem Niveau des Vorjahres, dabei nahm die Stromproduktion aus Windenergieanlagen an Land leicht ab, die Erzeugung auf See dagegen zu. Die Stromerzeugung aus Biomasse lag auf dem Niveau des Vorjahres. Auch die Wasserkraft konnte gegenüber dem trockeneren Vorjahr zulegen. Erneuerbare Wärmeerzeugung bleibt auf Vorjahresniveau Im Gesamtjahr 2024 blieb die Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Insgesamt wurden etwa 193 Terawattstunden (TWh) Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. Gekennzeichnet war das Jahr durch eine ähnlich warme Witterung wie im Vorjahr sowie leicht gesunkene Preise für fossile Energieträger. Während der Einsatz von Biomasse zu Heizzwecken voraussichtlich leicht rückläufig war, erreichte die mittels Wärmepumpen nutzbar gemachte oberflächennahe Geothermie und Umweltwärme im Jahr 2024 über 29 TWh – ein Anstieg von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit tragen Wärmepumpen bereits mehr zur erneuerbaren Wärme bei als flüssige und gasförmige Biobrennstoffe zusammen. Die Wärmeerzeugung in Solarthermieanlagen lag aufgrund geringerer Sonneneinstrahlung um 2 Prozent unter dem Wert des Vorjahres. Weniger Biokraftstoffe, aber mehr erneuerbarer Strom im Verkehr genutzt Im Verkehr wurden auch infolge der Änderung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) deutlich weniger Biokraftstoffe eingesetzt als im Vorjahr. Zwar scheint nach derzeitigem Datenstand der Bioethanolverbrauch knapp vier Prozent höher als im Vorjahr zu liegen, der Verbrauch an Biodiesel könnte jedoch mit einem Minus von 24 Prozent sehr stark zurückgegangen sein. Ein wesentlicher Grund ist, dass Mineralölunternehmen ihre im Zuge einer Übererfüllung der Treibhausgasminderungsquote in den Vorjahren eingesparten Emissionen nur noch im Jahr 2024 oder erst wieder ab 2027 anrechnen lassen können. Zugleich lässt die Rechtsänderung für die Jahre 2025 und 2026 einen deutlichen Anstieg beim Verbrauch an Biokraftstoffen erwarten. Den Rückgang bei den Biokraftstoffen konnte auch ein starkes Wachstum von fast 14 Prozent bei der Nutzung von erneuerbarem Strom im Schienen- und Straßenverkehr nicht ganz ausgleichen. Es wurden rechnerisch etwa neun TWh grüner Strom im Verkehr eingesetzt – dies entspricht etwa drei Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung. Ausführliche Informationen, Grafiken und Tabellen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland für das Gesamtjahr 2024 sowie monatsweise Daten für die Monate Januar bis Dezember finden Sie in unserem kürzlich veröffentlichten „Monatsbericht-PLUS“ sowie mit einigen weiteren Hintergrundinformationen in der kürzlich erschienenen Pressemitteilung. Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und internationale Entwicklung im Jahr 2023 Die neue Publikation „ Erneuerbare Energien in Zahlen – Nationale und internationale Entwicklung im Jahr 2023 “ wurde auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht. Sie veranschaulicht mit einer Vielzahl interessanter Grafiken und Tabellen die Entwicklung der erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor im Jahr 2023 und gibt Einblicke in die Auswirkungen auf Wirtschaft und Klima. Neben Daten zur Entwicklung in Deutschland hält die Publikation auch informative Fakten zum Status Quo der erneuerbaren Energien in Europa und der Welt bereit. Grundlage der Publikation sind die Daten und Ergebnisse der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), die im Auftrag des BMWK die Bilanz der erneuerbaren Energien für Deutschland erarbeitet. Die Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien ab dem Jahr 1990 sind sowohl im EXCEL- als auch im PDF-Format auf dem Informationsportal „Erneuerbare Energien“ des BMWK verfügbar. Des Weiteren finden Sie auf diesen Internetseiten eine Vielzahl von Schaubildern zur Entwicklung der erneuerbaren Energien. EU- Berichterstattung nach RED: Übermittlung des SHARES-Tools Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch Quelle: AGEE-Stat / Umweltbundesamt Am 19.11.2024 hat Deutschland das SHARES-Tool (Short Assessment of Renewable Energy Sources) an Eurostat übermittelt. Die Berechnungsvorschriften basieren auf den Regeln der jeweils gültigen „Renewable Energies Directive“ (RED) und unterliegen damit über die Jahre methodischen Änderungen. Seit 2021 gilt die RED II, wobei im Oktober 2023 die RED III verabschiedet wurde, die ab 2025 in die Berichtspflichten einfließen wird. Die SHARES-Daten sind auch Grundlage für die Zustandsbeschreibung relevanter Indikatoren im Bereich der erneuerbaren Energien entsprechend der Governance-Verordnung. So fließen die Daten unter anderem in die zweijährig zu erstellenden Fortschrittsberichte zu den Nationalen Energie- und Klimaschutzplänen (NECP-R) ein, die zum Monitoring der Zielerreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzpolitik eingesetzt werden. Diese sind auch die Basis für die „State of the Energy Union“-Reports . Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch steigt von 20,9 % im Jahr 2022 auf 21,5 % im Jahr 2023 an. Die sektoralen Anteile stiegen ebenfalls: Im Stromsektor stieg der Anteil erneuerbarer Energien von 47,9 % (2022) auf 52,2 % (2023), im Sektor Wärme und Kälte von 17,6 % (2022) auf 17,1 % (2023) und im Verkehrssektor von 10,1 % (2022) auf 11,9 % (2023). Anfang Dezember wurden die entsprechenden Tabellen aller Mitgliedsländer durch Eurostat veröffentlicht . Terminankündigung: AGEE-Stat Fachgespräch „Steckersolargeräte in Deutschland: Marktvolumen, Stromerzeugung und Selbstverbrauch“ Steckersolargeräte, umgangssprachlich auch „Balkonkraftwerke“ genannt, bieten eine relativ kostengünstige und einfach umzusetzende Möglichkeit zur Solarstromerzeugung und -nutzung für breite Teile der Bevölkerung. Seit 2023 ist der Markt dieser Anlagen erheblich gewachsen. Zum Ende des ersten Halbjahres 2024 waren rund 586.000 Steckersolargeräte mit einer kumulierten Leistung von knapp 500 Megawatt im Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet. Da jedoch viele Anlagen nicht gemeldet wurden und werden, dürfte die tatsächliche Anlagenzahl deutlich größer sein. Da die Anlagen vorwiegend zur Eigennutzung des Photovoltaik-Stroms genutzt werden, stellt sich die Frage, in welchem Umfang der mit Steckersolargeräten erzeugte Photovoltaik-Strom selbst verbraucht bzw. eingespeist wird. Die AGEE-Stat hat das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) mit einem Kurzgutachten zum Thema „Steckersolargeräte: Statistische Untersuchung zu Anzahl, installierter Leistung und Selbstverbrauch“ beauftragt, um diesen Fragen nachzugehen. Hierzu wird am 22. Januar 2025 ein Fachgespräch stattfinden, in dessen Rahmen das ZSW erste Ergebnisse ihres Kurzgutachtens vorstellt. Der Termin richtet sich an geladene Fachexpert*innen und wird als Webkonferenz stattfinden.

Von El Nino zu Super - El Nino: Wie wird das Wetter beeinflusst?

El Niño ist die warme Phase der El Niño/Southern Oscillation (ENSO), und beschreibt die dominante Variabilität der Tropen auf Zeitskalen von Monaten bis Jahren. Obwohl ENSO im tropischen Pazifik geschieht, werden starke regionale und globale Einflüsse auf das Klima, auf die Ökosysteme der Meere und auf dem Land, und damit auch auf die Wirtschaft einzelner Länder beobachtet. Klimamodelle sagen vorher, dass El Niño sich unter dem Einfluss der globalen Erwärmung verstärken könnte, und dass sich sogenannte Super El Niños entwickeln könnten, d.h. El Niño Ereignisse, welche stärker und langlebiger sind als die stärksten im 20. und 21. Jahrhundert beobachteten Ereignisse. Es ist allerdings noch unklar, ob sich zum Beispiel die sogenannten Teleconnections, also Fernwirkungen von El Niño, linear mit der Stärke des Ereignisses im tropischen Pazifik entwickeln werden. Es ist zudem noch unzureichend erforscht, ob sich die Teleconnections selbst verändern werden. Es gibt aber Hinweise, dass sich die Teleconnections von El Niño nichtlinear verhalten, und dass daher ein Super El Niño völlig andere globale Auswirkungen haben könnte als ein historischer El Niño. Durch die Vorhersage der Klimamodelle, dass sich solche Super El Niño - Ereignisse in Zukunft häufen könnten, ist ein besseres Verständnis möglicher Nichtlinearitäten von Teleconnections nötig. Dieses Forschungsvorhagen untersucht die Nichtlinearität in der Stärke und im Charakter von El Niño Teleconnections für eine Erde in einem wärmeren Klima. Im Speziellen wird die Fernwirkung von El Niño auf die Troposphäre und Stratospähre der mittleren Breiten in der Nord- und Südhalbkugel untersucht.

CO2-Footprints in der Lebensmittelkette

Ziel des Projekts ist es, ein Konzept für die Schaffung einer Datenbasis zu erarbeiten, welche es ermöglicht, den CO2-Fußabdruck von Lebensmitteln in Deutschland möglichst akkurat in Form eines Klimalabels darstellen zu können. Dabei soll untersucht werden, bis zu welcher Grenze an Validität man bei einer Berechnung von CO2-Fußabdrücken von Lebensmitteln kommen kann und sollte. Der zu entwickelnde Ansatz der Abbildung von CO2-Fußabdrücken soll (1) zeitreihenfähig sein, da sich die Werte durch neue Technologien und Verfahren im Zeitablauf verändern, (2) unterschiedliche Produktionsweisen abbilden können, z.B. konventionelle und ökologische Landwirtschaft, (3) Szenario-fähig sein, um künftige Entwicklungen abschätzen und bewerten zu können, sowie (4) transparent dokumentiert und öffentlich zugänglich sein. Methodisch werden im Projekt Ökobilanzierungen (LCA-Methode) als bottom-up-Ansatz mit dem Top-Down-Ansatz der Input-Output-Analyse des deutschen Agrarsektors und des nachgelagerten Ernährungssektors kombiniert, um aus der Kombination beider Perspektiven zu möglichst validen footprint-Analysen zu kommen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Vergleich konventioneller und ökologischer Produktionsweisen. So soll auch untersucht werden, ob ein Klimalabel mehr Nachhaltigkeitsvariablen (und welche) als den CO2-Fußabdruck von Lebensmitteln abbilden sollte, um die Klimawirkung von Lebensmitteln umfassender darstellen zu können und um dem Ökolandbau gerecht zu werden. Ein weiterer Schwerpunkt des Projekts liegt neben der inhaltlichen Arbeit auf der Wissenschaftskommunikation und der allgemeinverständlichen Kommunikation der Projektinhalte und-ergebnisse in die breite Öffentlichkeit, was durch die gesellschaftliche Relevanz des bearbeiteten Themas besonders wichtig erscheint. Die Vernetzung mit Expert*innen und Wissenschaftler*innen, die im nationalen und internationalen (v.a. europäischen) Kontext zum selben Thema arbeiten, ist ein weiteres bedeutsames Projektziel.

Nachhaltige Festivalmobilität und -logistik im Mitteldeutschen Braunkohlerevier, Teilvorhaben: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung angewandte Forschung eingetragener Verein

Urbaner Klimawandel: Szenarien von Systemereignissen

Im geplanten Forschungsprojekt sollen Szenarien von Systemereignissen im Rahmen des zu erwartenden urbanen Klimawandels unter anthropogen verstärktem Treibhauseffekt entwickelt werden. Die Szenarien stellen fundierte, lokal differenzierte und besonders anschauliche Informationen zu Systemereignissen in einem zukünftigen Klima bereit. Basis hierfür ist die realistische und kohärente Abschätzung relevanter Wetterereignisse und die Berücksichtigung der lokalspezifischen Vulnerabilität. Das Konzept soll anhand einer konkreten Fallstudie entwickelt und erprobt werden. Als Systemereignis werden Temperaturextreme, die für die thermische Belastung der städtischen Bevölkerung von Bedeutung sind, in der mitteleuropäischen Großstadt Augsburg, Bayern (Einwohner: 283544, Stand 31.12.2014, Amt für Statistik und Stadtforschung, Stadt Augsburg 2015) herangezogen. Dieses Untersuchungsgebiet eignet sich aufgrund der bereits verfügbaren stadtklimatologischen Datenbasis und der räumlichen Nähe in besonderer Weise. Aufbauend auf den Ergebnissen der Fallstudie wird eine übergreifende Bewertung des Konzeptes der Szenarien von Systemereignissen vorgenommen und eine umfassende Analyse hinsichtlich seiner Generalisierbarkeit bezüglich anderer klimatisch induzierter Systemereignisse (z. B. Starkregen, Trockenheit) und anderer Städte mit abweichenden makro- (klimazonalen) und mesoskaligen (topographische und stadtstrukturelle) Verhältnisse durchgeführt.

Untersuchung des Phasenzustands und der photochemischen Alterung von braunem Kohlenstoff und deren Auswirkungen auf die mikrophysikalischen und optischen Eigenschaften von Aerosolen und Wolken

Das Verständnis darüber, wie lichtabsorbierende atmosphärische Aerosole, insbesondere brauner Kohlenstoff (BrC-Aerosole), das Klima beeinflusst, bleibt eine zentrale Unsicherheit in der Atmosphärenforschung. Vorläufige, an einzelnen Tröpfchen von BrC-Aerosolen durchgeführte Experimente haben gezeigt, dass gängige atmosphärische Prozesse wie Aerosolverdunstung und simulierte Sonneneinstrahlung zu einer Änderung des Phasenzustands des Aerosols von flüssigen Tröpfchen zu einer semi-festen Phase führen. Diese Änderung des Phasenzustands wirkt sich auf die Bildung von Wolkentröpfchen und die nachfolgenden optischen Eigenschaften der Wolken aus (z.B. die Absorption und Streuung der Sonnenstrahlung und die Lebensdauer der Wolken). Daher zielt dieser Projektantrag darauf ab, den Einfluss des BrC-Aerosol-Phasenzustands und der photochemischen Alterung auf die mikrophysikalischen und optischen Eigenschaften von Aerosolen und Wolken zu bestimmen. Für die Experimente sollen die Einrichtungen des Instituts für Meteorologie und Klimaforschung - Atmosphärische Aerosolforschung (IMK-AAF) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) genutzt werden, darunter Einzelpartikelexperimente, die mit einer elektrodynamischen Waage (EDB) durchgeführt werden, sowie Aerosol-Ensemble-Messungen, die mit der Aerosol- und Wolkensimulationskammer AIDA durchgeführt werden. Zu den Hauptzielen des Projekts, das Einzelpartikelmessungen beinhaltet, gehören die Untersuchung des Phasenzustands und der Morphologie verschiedener Arten von BrC-Aerosolen über einen Bereich atmosphärisch relevanter Bedingungen; die Bestimmung des Phasenzustands von BrC-Aerosolen, wenn es mit einer anorganischen Komponente gemischt wird; und die Bestimmung des Effekts der photochemischen Alterung auf den Phasenzustand sowie die chemische Zusammensetzung und die optischen Eigenschaften von BrC-Aerosolen. Die Hauptziele des Projekts, das Aerosol-Ensemble-Messungen beinhaltet, sind die Untersuchung des Einflusses des Phasenzustands von BrC-Aerosol und der photochemischen Alterung auf die Bildung von Wolkentröpfchen sowie die Eiskeimbildung und die damit verbundenen optischen Eigenschaften von Aerosol und Wolken. Insgesamt wird dieses Projekt das Verständnis der Rolle von lichtabsorbierenden Aerosolen für das Klima verbessern.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Europäischer Emissionshandel - Test des MRV-Compliance Cycles für Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs und Unsicherheitsbetrachtungen

Um die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in Europa in Zukunft verursachergerecht regulieren zu können, werden sie ab dem Jahr 2025 in den EU-ETS einbezogen, zunächst über ein ausschließliches MRV-System, in welchem die LfzB notwendige Daten erfassen, die Klimawirkung als CO2-Äquivalente nach dem aktuellen Forschungsstand berechnen und an die jeweiligen Behörden berichten müssen. Zum Ende des Jahres 2027 soll durch die Europäische Kommission dann ein Vorschlag vorgelegt werden, wie die Nicht-CO2-Effekte vollständig, d.h. auch mit einer Abgabeverpflichtung, in den EU-ETS einbezogen werden können. Während der MRV-Phase können zunächst die technischen und administrativen Schritte getestet und ggf. noch angepasst werden. Der Zeitrahmen und die Wirksamkeit der anschließenden vollständigen Einbindung der Nicht-CO2-Effekte wird auch von der dann vorhandenen Kenntnis des Einflusses von Unsicherheiten bei der Berechnung der CO2-Äquivalente abhängen. Ziel des Projektes ist zunächst ein Test des Compliance-Cycles in kleinem Maßstab. Dabei sollen deutlich vor dem Ende des ersten vollständigen Berichtsjahres (2025) wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die mit anderen Beteiligten geteilt werden können. Weiteres Ziel ist es, Unsicherheiten in der Berechnung von Nicht-CO2-Effekten besser zu verstehen und Vorschläge zu ihrer Verringerung zu erarbeiten. Damit soll eine möglichst genaue, transparente und wissenschaftlich anerkannte Berichterstattung von CO2-Äquivalenten ermöglicht werden, um damit einen hohen Grad der Einbindung der berechneten Klimawirkung in die Abgabepflicht im EU-ETS und ggf. in anderen Klimaschutzinstrumenten zu erreichen. Darüber hinaus soll eine Risikoanalyse für Maßnahmen, die darauf abzielen, die Klimawirkung von Flügen zu verringern, durchgeführt werden, um zu erreichen, dass diese Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich einen positiven Effekt hervorrufen.

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