API src

Found 68 results.

Hydrogeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 - Grundwasserleitertypen der oberflächennahen Gesteine

Die Karte zeigt die Grundwasserleitertypen der oberflächennahen Gesteine im Maßstab 1:500 000. Die Gesteinseinheiten der Geologischen Übersichtskarte sind in drei Klassen eingeteilt worden, die die wesentlichen Leitereigenschaften beschreiben: Porengrundwasserleiter, Kluftgrundwasserleiter und Grundwassergeringleiter. - Porengrundwasserleiter Diese nicht verfestigten Sedimentgesteine bestehen überwiegend aus den gröberen Kornkomponenten Kies und Sand und weisen ein zusammenhängendes Hohlraumvolumen auf, das je nach konkreter Zusammensetzung zwischen 10 und 35 % des Gesteinsvolumens beträgt. Das Grundwasser kann sich in diesen Gesteinen gut bewegen, ist relativ gleichmäßig verteilt und bildet eine deutlich ausgeprägte Grundwasseroberfläche aus, die durch Bohrungen gut erschlossen werden kann. - Grundwassergeringleiter Gesteine mit sehr geringen effektiven Hohlraumanteilen und dichten Gesteinsmassen können Grundwasser nur in geringem Maße speichern oder weiterleiten. Als solche Grundwassergeringleiter wirken die feinkörnigen Locker- und Festgesteine (tonig, schluffig), aber auch die kaum geklüfteten dichten Vulkanite und Magmatite. Die tonigen Gesteine weisen zwar eine hohe primäre Porosität von über 30% auf, diese steht aber wegen der in ihnen wirkenden kapillaren Kräfte für die Grundwasserbewegung nicht zur Verfügung. - Kluftgrundwasserleiter Diese verfestigten kompakten Gesteine, die überwiegend durch Diagenese von Sedimenten entstanden sind, sind nachträglich durch tektonische Beanspruchung in unterschiedlichem Maße geklüftet und gestört worden. Dieses sekundäre Hohlraumvolumen nimmt nur einen geringen Teil (wenige %) des gesamten Gesteinsvolumens ein, kann aber eine relativ schnelle Bewegung des Grundwassers begünstigen. Das primäre Hohlraumvolumen ist in diesen Gesteinen durch die Diageneseprozesse erheblich reduziert worden. Die hier vorliegende Karte entstand durch eine Umattributierung der Inhalte der "Geologischen Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000" und berücksichtigt somit in der Regel nur einen Tiefenbereich von ca. 2 m unter Geländeoberkante. Informationen über die Eigenschaften tieferliegender Gesteinsschichten sind aus dieser Karte nicht zu entnehmen.

Sonderforschungsbereich (SFB) 1253: Catchments as Reactors: Schadstoffumsatz auf der Landschaftsskala (CAMPOS); Catchments as Reactors: Metabolism of Pollutants on the Landscape Scale (CAMPOS), Teilprojekt P05: Schadstofftransformationen an der Grenzfläche zwischen Grundwasser und der Gesteinsmatrix in Kluftgrundwasserleitern

Die Verweilzeit von Grundwasser in ausgedehnten Grundwasserleitern liegt oft im Bereich von Dekaden, so dass auch langsame mikrobielle Stoffumsätze (z.B. von Nitrat, Atrazin und dessen Abbauprodukten) die Stofffracht in solchen Systemen erheblich beeinflussen können. In diesem Projekt werden mittels geologischer und geochemischer Analysen die reaktiven Zonen und die zugehörigen Verweil- und Kontaktzeiten des Wassers eines Kluftgrundwasserleiters bestimmt. Omics und molekularbiologische Methoden werden genutzt, um Abbaupotential und Aktivität der mikrobiellen Gemeinschaften zu untersuchen. In begleitenden Laborexperimenten werden effektive Diffusions-konstanten und metabolische Raten, deren limitierende Faktoren und die beteiligten Mikroorganismen quantifiziert.

teil-i-anlage-b2-fliessschema-quellen_2_3_1736521648.pdf

Anlage B2 Festlegung eines Trinkwassereinzugsgebietes im 1. Zyklus der Bewertung nach TrinkwEGV Fließschema Quellwasserfassungen Konvention für den 1. Zyklus: vereinfachte Bemessung des Trinkwassereinzugsgebietes Porengrundwasserleiter oder vergleichbare Kluftgrundwasserleiter (z. B. Hangschutt, Verwitterungszone des Festgesteins etc.) Fall 1 Abgrenzung des oberirdischen Quelleinzugsgebietes anhand der Topografie und Morphologie. Die Breite des Einzugsgebietes auf Fassungshöhe berücksichtigt die Lage etwaiger Sickerstränge und beträgt mindestens beidseitig der Fassung 20 m, orthogonal zur Haupteinfallsrichtung des Geländes. Die Längserstreckung des Trinkwassereinzugsgebietes ergibt sich aus der Abgrenzung des oberirdischen Einzugsgebietes. Plausibilisierung der Einzugsgebietsgröße durch Bilanzkontrolle. Bei unbekannter Grundwasserneubildungsrate ist diese bei der zuständigen Behörde anzufragen. Liegen keine landesspezifischen Werte für die Grundwasserneubildungsrate vor, kann hilfsweise ein Wert von 135 mm/a angenommen werden. Heterogene Porengrundwasserleiter oder mit komplexen Randbedingungen Karstgrundwasserleiter oder vergleichbare Kluftgrundwasserleiter Fall 2 Fall 3 Festlegung der Einzugsgebietsgröße unter Verwendung des Berechnungstools (EG_Berechnnungstool.xlsx) unter Berücksichtigung der mittleren Schüttungsrate und der bekannten Grundwasserneubildungs- oder Zusickerungsrate. Bei unbekannter Grundwasserneubildungs- oder Zusickerungsrate ist diese bei der zuständigen Behörde bzw. bei dem jeweiligen Landesamt anzufragen. Liegen keine landesspezifischen Werte für die Grundwasserneubildungs- oder Zusickerungsrate vor, kann zur Erstabschätzung hilfsweise ein Wert von135 mm/a (nicht überdeckter Grundwasserleiter) bzw. 50 mm/a (überdeckter Grundwasserleiter) angenommen werden. Zustromrichtung auf Sektor von 90°eingrenzbar (ggf. Nachfrage bei zuständiger Behörde)Zustromrichtung auf Sektor von 180°eingrenzbar (ggf. Nachfrage bei zuständiger Behörde)Zustromrichtung nicht eingrenzbar Annahme eines Viertelkreises mit rechnerischer Bilanzdeckungsfläche FEAnnahme eines Halbkreises mit rechnerischer Bilanzdeckungsfläche FEAnnahme eines Kreises mit rechnerischer Bilanzdeckungsfläche FE PorenGwL: 2-fach Kluft-/KarstGwL: 3-fachPorenGwL: 4-fach Kluft-/KarstGwL: 6-fachPorenGwL: 8-fach Kluft-/KarstGwL: 12-fach Unterstromige Einzugsgebietsgrenze ab Fassung 20 m EG-Neuabgrenzung im 2. Zyklus

Einvernehmen zum Vorhaben "Erdwärmesondenanlage in Denkendorf, Gemarkung Denkendorf, Flurstücke 2614/1, 2614/2, 2614/3 und 2614/4"

Aktenzeichen: BASE21102/01-A#1895 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erdwärmesondenanlage in Denkendorf, Gemarkung Denkendorf Das Landratsamt Esslingen hat mit Schreiben vom 08.02.2024 (Aktenzeichen: 421- 662.16:00013991) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens für das Vorhaben „Erdwärmesondenanlage in Denkendorf, Gemarkung Denkendorf, Flurstücke 2614/1, 2614/2, 2614/3 und 2614/4“ ersucht. Dieses Vorhaben mit insgesamt 22 Bohrungen von jeweils 140 m Teufe wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Ausweislich der Darstellungen des gemäß § 13 Absatz 2 Satz 3 StandAG veröffentlichten Zwischenberichtes Teilgebiete befindet sich der Vorhabenstandort in dem nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG identifizierten Gebiet mit kristallinem Wirtsgestein und der Kennung „195_00IG_K_g_MO“, jedoch außerhalb von identifizierten Gebieten mit dem Wirtsgestein Steinsalz. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Esslingen beigefügten fachbehördlichen Stellungnahme vom 31.01.2024 zu dem Prüfergebnis, dass das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Das Vorhaben erreiche die Kristallingesteinsformation nicht und werde infolge deren unmittelbarer Überlagerung durch Kluftgrundwasserleiter keine Gesteinsschichten erheblich schädigen können, die einen langfristigen Schutz darunterliegender, für die Endlagerung geeigneter Schichten bewirken können oder die langfristig im Sinne einer zusätzlichen Barriere für das Endlager wirken können. Auf Grundlage der Ausführungen des Landratsamtes Esslingen und des LGRB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung des oben genannten Vorhabens aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 09.02.2024 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Entwicklung und Test von Inhibitor-Kombinationen zur effizienten Nutzung hydrothermaler Reservoire

Einvernehmen zum Vorhaben "20 Erdwärmebohrungen in Simmersfeld, Gemarkung Simmersfeld (Flurstücke 352/44 und 352/65) "

Aktenzeichen: BASE21102/01 -A#1372 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erdwärmesondenbohrungen in Simmersfeld, Gemarkung Simmersfeld Das Landratsamt Calw hat mit Schreiben vom 24.04.2023 (Aktenzeichen: 23700/693.26) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für 20 Erdwärmebohrungen in Simmersfeld, Gemarkung Simmersfeld (Flurstücke 352/44 und 352/65) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von 180 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (GD LGRB) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Calw beigefügten fachbehördlichen Stellungnahme vom 20.03.2023 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege. Nach eigener Prüfung befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 195_00IG_K_g_MO. Weiterhin ist den Ausführungen des GD LGRB zu entnehmen, dass die geplanten Bohrungen voraussichtlich im Kluftgrundwasserleiter des Unteren Buntsandstein enden würden und keine erhebliche Schädigung von schützenden, überlagernden Gesteinseinheiten durch das Vorhaben zu erwarten sei. Auf Grundlage der Ausführungen des Landratsamtes Calw, des GD LGRB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 05.06.2023 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Dolomitkluft - Erschließung, Test und Analyse des ersten kluftdominierten Dolomitaquifers im tiefen Malm des Molassebeckens, Teilprojekt A: Technische Absicherung und Öffentlichkeitsarbeit

Gesamtziel des Verbundvorhabens ist die Erhöhung der Erfolgsaussichten bei der Exploration und Erschließung geothermischer Reservoire zur Wärme- und Stromerzeugung vor allem im südlichen und südwestlichen bayerischen Molassebecken. Das Teilvorhaben der ENEX verfolgt das Ziel, während der Ablenkbohrung in Geretsried eine Datenbasis zu generieren, um die Arbeitspakete der Verbundpartner mit verlässlichen und validen Daten zu unterstützen. Ebenso sollen während der Durchführung der Stimulation und der hydrologischen Tests innovative Verfahren auf ihre Bewährung in der praktischen Umsetzung getestet werden. Darüber hinaus hat ENEX die Aufgabe, die Arbeiten der Verbundpartner und aller weiteren involvierten Parteien zu koordinieren und auf die Umsetzung der Förderinhalte zu achten. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit obliegt es ENEX, sowohl die Tiefe Geothermie im Allgemeinen als auch das Projekt Geretsried sowohl Laien als auch Fachkräften offenzulegen und die Ergebnisse des Förderprojekts entsprechend zu publizieren.

Dolomitkluft - Erschließung, Test und Analyse des ersten kluftdominierten Dolomitaquifers im tiefen Malm des Molassebeckens, Teilprojekt E:Spannungsfeldanalyse und Charakterisierung der Störungs- und Kluftzonen

Gesamtziel des Verbundvorhabens ist die Erhöhung der Erfolgsaussichten bei der Exploration und Erschließung geothermischer Reservoire zur Wärme- und Stromerzeugung vor allem im südlichen und südwestlichen bayerischen Molassebecken. Das LIAG als Verbundpartner wird seine langjährige Expertise in der geothermischen Exploration vor allem in der seismischen Erkundung einbringen. Konkrete Ziele des LIAG sind: (I) Erarbeitung eines Leitfadens zur seismischen Erkundung speziell des südlichen Molassebeckens; (II) Störungsklassifikation bezüglich ihrer Höffigkeit durch strukturgeologische Interpretation der vorhandenen Seismik; (III) Charakterisierung von Störungszonen inklusive Spannungsfeldanalyse durch Auswertung von Loggingdaten und Analyse von Bohrkernen; (IV) Hydraulisch-mechanischen Modellierung für das EGS Potential von Dolomitklüften; (V) Quantitative Dimensionierung von zonierten Störungen und deren Permeabilitätsstruktur als Zuflusszone und Erschließungsziel; (VI) Klassifizierung der erbohrten Diagenesestadien in Bezug auf die Reservoirqualitätsparameter Porosität/Permeabilität. Folgende Aufgaben sollen zum Erreichen der Projektziele in sieben Arbeitspakten bearbeitet werden: (I) Seismisches Geschwindigkeitenmodell für das südliche Molassebecken für eine optimale Störungsinterpretation; (II) Störungsdimensionierung für ein TH Reservoirmodell, Erweiterung des am LIAG bestehenden TH Modells Großraum München; (III) Frac-Simulation zur modellhaften Eignungsprüfung der angetroffenen Dolomite für EGS Nutzung; (IV) Planung/Beauftragung/petrographische Untersuchungen an etwa 330 m Bohrkernen aus dem Reservoir; (V) Dünnschliffanalyse von Bohrklein/Kernen, Einbringung der umfangreichen Messdaten in GeoTIS; (VI) Spannungsfeldanalyse, kinematische Störungsanalyse, Bestimmung des Störungsreaktivierungspotentials; (VII) Öffentlichkeitsarbeit durch fachliche Mitarbeit an Informationsbroschüren und Veranstaltungen, Kolloquien zum Wissenstransfer.

Einvernehmen zum Vorhaben "zwei Erdwärmebohrungen in Loßburg, Gemarkung Sterneck (Flurstück 78/4)"

Aktenzeichen: BASE21102/01 -A#0601 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erdwärmebohrungen in Loßburg, Gemarkung Sterneck Das Landratsamt Freudenstadt hat mit Schreiben vom 12.04.2022 (Aktenzeichen: 30.10/692.41/W2022064) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für zwei Erdwärmebohrungen in Loßburg, Gemarkung Sterneck (Flurstück 78/4) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 160 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (GD LGRB) kommt in seiner dem Schreiben dem Landratsamt Freudenstadt beigefügten fachbehördlichen Stellungnahme vom 21.03.2022 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege. Nach eigener Prüfung befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 195_00IG_K_g_MO. Anhand der Ausführungen des GD LGRB sei festzustellen, dass die vorgesehene Bohrung das kristalline Grundgebirge nicht erreiche, sondern im Kluftgrundwasserleiter der anstehenden Eck-Formation ende. Durch die vorgesehene Bohrung oder die mit dieser Bohrung in Verbindung stehenden Maßnahmen würden keine vorhandenen Gesteinsschichten erheblich geschädigt werden, die einen langfristigen Schutz darunterliegender, für die Endlagerung geeigneter Schichten bewirken könnten. Zudem seien gemäß der Ausführungen des GD LGRB keine Salzformationen am Vorhabenstandort vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des Landratsamtes Freudenstadt, des GD LGRB sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 17.05.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

Einvernehmen zum Vorhaben "Geothermiebohrungen in Illerkirchberg, Gemarkung Oberkirchberg (Flurstück 63/6)"

Aktenzeichen: BASE21102/ 01-A#0428 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Illerkirchberg, Gemarkung Oberkirchberg Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Schreiben vom 14.01.2022 (Aktenzeichen: 32/692.41/XX) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für vier Geothermiebohrungen in Illerkirchberg, Gemarkung Oberkirchberg (Flurstück 63/6) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrteufen von 120 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (GD LGRB) kommt in seiner dem Schreiben des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis beigefügten Stellungnahme vom 21.12.2021 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung kommt das BASE zu dem Ergebnis, dass sich der Vorhabenstandort innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiete mit den Kennungen 195_00IG_K_g_MO und 032_01IG_T_f_jmOPT befindet. Weiterhin könne das Vorhaben gemäß Stellungnahme des GD LGRB zugelassen werden, da am Vorhabenstandort die für eine Endlagerung grundsätzlich in Betracht kommende Tonsteinformation direkt vom Kluftgrundwasserleiter der Eisensandstein- Formation und die Kristallingesteinsformation direkt vom Kluftgrundwasserleiter der Muschelkalk-Randfazies überlagert werden würden. Die geplanten Bohrungen würden diese Formationen nicht, sondern in überwiegend grundwassergeringleitenden Schichten der Unteren Süßwassermolasse enden. Aufgrund der unmittelbaren Überlagerung des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches durch wasserleitende Schichten seien die darüber liegenden Gesteinseinheiten bzw. die wasserleitenden Schichten selbst nicht als schützende, überlagernde Gesteinseinheiten zu betrachten. Steinsalzformationen sind gemäß Stellungnahme am Vorhabenstandort nicht vorhanden. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LGRB und des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 19.01.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

1 2 3 4 5 6 7