Other language confidence: 0.8106310633251942
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Definition Landschaftselement (LE): Landschaftselemente sind nicht landwirtschaftlich nutzbare natürliche oder naturnahe Strukturelemente, die Teil der beihilfefähigen Fläche sein können, wenn sie - in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zur förderfähigen / landwirtschaftlichen Fläche stehen (d. h. in der landwirtschaftlich genutzten Fläche liegen oder direkt an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzen). - Nach § 23 der GAPKondV einem Beseitigungsverbot unterliegen. Landschaftselement-Typen: Baumreihe (BR) Hecken/ Knicks (HK) Feuchtgebiet, Tümpel, Sölle, Dolinen (FG) Feldgehölz (FH) Einzelbaum (EB) Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle (NT) Gräben (GR) Aktueller Stand: Januar 2024
Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein.
Gem. § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle (Wallhecken) Geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 BNatSchG.
Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden. Sie sind Bestandteile der Kulturlandschaft, wie sie durch die menschliche Bewirtschaftung im Lauf der Jahrhunderte gestaltet wurde. Weite Teile Ostfrieslands und des Oldenburger Raumes sind durch Wallhecken geprägt. Wallhecken haben für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutende Funktionen, z.B. als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Windschutz für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und als landschaftsprägende Elemente. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Das ursprünglich in den wesentlichen Merkmalen einheitliche Bild einer Wallhecke - Wallkörper plus Hecke und einige Überhälter (Bäume) - hat sich einerseits durch die äußeren Einflüsse und andererseits durch die fehlende Pflege im Laufe der Jahre in zahlreiche Varianten aufgelöst. In Niedersachsen sind heute weitaus mehr mit Bäumen bestandene Wälle zu finden als Wälle mit Strauchhecken. Bei vielen Wallhecken sind zudem nur noch die Gehölzbestände vorhanden, aber die Wälle sind mehr oder weniger abgetragen; in anderen Fällen sind von vormals intakten Wallhecken zwar noch die Wälle vorhanden, aber ohne Bäume und Sträucher. Auch diese Reste ehemals intakter Wallhecken stehen unter Naturschutz.
Wallhecken (auch Knicks) sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene teils historische Erdwälle, die als Einfriedung bzw. Grenzmarkierung dienen. Als "Naturzäune" stellen sie weit verbreitete und prägende Elemente der Kulturlandschaft dar und bieten Lebensraum für verschiedene Pflanzen und Tierarten. Als geschützte Landschaftsbestandteile sind Wallhecken nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geregelt. Im Landkreis Lüneburg sind ca. 413 Wallhecken gesetzlich geschützt (Stand 09/2013).
Der Datensatz beinhaltet die im Februar 2012 öffentlich mitgeteilte Wallhecken im Kreisgebiet Cloppenburg.
<p>Im Datensatz aufgeführt sind gesetzlich geschützte Wallhecken gemäß § 22 Absatz 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).</p> <p>Die Ziele des Wallheckenschutzes sind im Wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet:</p> <ul> <li>Lebensraum, Nistplatz, Nahrungsquelle</li> <li>Verbesserung des Kleinklimas, Windschutz</li> <li>Prägung, Belebung des typischen, historisch gewachsenen Landschaftsbildes</li> </ul> <p>Weitere Informationen erhalten Sie über die Untere Naturschutzbehörde.</p>
Wallhecken (auch Knick, Knicke, Knicks, Öwer oder Över) ist eine Bezeichnung für von Gehölzen bewachsene, häufig künstlich errichtete Erd-, Stein- oder Torfwälle in Mitteleuropa. Sie sind als Grenzmarkierung und Einfriedung weit verbreitete landschaftsprägende Elemente der Kulturlandschaft. Die durchschnittliche Höhe eines Walls beträgt etwa einen Meter, die durchschnittliche Breite bei Erdwällen etwa zwei Meter.
Ausweisung der geschützten Landschaftsbestandteile der Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser Wallhecken sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle.In der Tabelle sind Biotoptyp, Wertstufe, Bezeichnungen und Länge der Wallhecken vor/nach 2014 eingetragen.
Das Plangebiet liegt in direkter Nähe zum Klinikum Bremerhaven Reinkenheide, im Stadtteil Schiffdorferdamm, Ortsteil Schiffdorferdamm und wird begrenzt von einer landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche und Wallhecken im Norden, der Postbrookstraße bzw. der Stadt- und Landesgrenze im Osten (Gemeinde Schiffdorf, Niedersachsen), dem bestehenden Wohngebiet im Süden, einer landwirtschaftlich genutzten Grünlandfläche im Südwesten und einem Wo- chenendhausgebiet im Nordwesten. Anzumerken ist, dass im Südwesten die geplante Bebauung durch eine vorhandene Altbaumreihe aus Eichen begrenzt und auf diese Weise in den Landschaftsraum eingebunden wird. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Rand der Stadt Bremerhaven südlich des Misch-waldgebiets „Reinkenheide“ und westlich der Landesgrenze zu Niedersachsen in der Land- schaftseinheit „Beverstedter Moorgeest“. Unmittelbar nördlich und westlich schließt sich mit dem weitläufigen Grünland-Graben-Areal der „Südlichen Geesteniederung“ die Landschaftseinheit „Geeste-Marsch“ an. In einem Abstand von annähernd 160 m folgt in südlicher Richtung das Klinikum Reinkenheide; das Waldgebiet Reinkenheide befindet sich ca. 120 m nördlich des Plangebietes. In den Jahren 2008 bis 2013 sind in der südlichen Geesteniederung vier Windenergieanlagen errichtet worden. Die nächstgelegenen Anlage hat einen Abstand von ca. 750 m zum Plangebiet. Die genaue Abgrenzung des FNP-Änderungsbereiches ist aus dem Plan ersichtlich.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 24 |
| Kommune | 15 |
| Land | 42 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 8 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 9 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 17 |
| Umweltprüfung | 7 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 27 |
| Offen | 21 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 55 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 7 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 17 |
| Keine | 17 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 23 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 25 |
| Lebewesen und Lebensräume | 54 |
| Luft | 14 |
| Mensch und Umwelt | 55 |
| Wasser | 25 |
| Weitere | 51 |