<p> <p>Die Energiewende ändert die Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks. Die Anzahl an Kraftwerken zur Nutzung erneuerbarer Energien nimmt deutlich zu. Kraftwerke mit hohen Treibhausgas-Emissionen werden vom Netz genommen. Gleichzeitig muss eine sichere regionale und zeitliche Verfügbarkeit der Stromerzeugung zur Deckung der Stromnachfrage gewährleistet sein.</p> </p><p>Die Energiewende ändert die Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks. Die Anzahl an Kraftwerken zur Nutzung erneuerbarer Energien nimmt deutlich zu. Kraftwerke mit hohen Treibhausgas-Emissionen werden vom Netz genommen. Gleichzeitig muss eine sichere regionale und zeitliche Verfügbarkeit der Stromerzeugung zur Deckung der Stromnachfrage gewährleistet sein.</p><p> Kraftwerkstandorte in Deutschland <p>Die Bereitstellung von Strom aus konventionellen Energieträgern verteilt sich unterschiedlich über die gesamte Bundesrepublik. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> stellt verschiedene Karten mit Informationen zu Kraftwerken in Deutschland zur Verfügung.</p> <ul> <li>In der Karte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/10423">„Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland“</a> sind Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung und Industriekraftwerke mit einer elektrischen Bruttoleistung ab 100 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mw">MW</a> verzeichnet. Basis ist die Datenbank <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/13052">„Kraftwerke in Deutschland“</a>. Weiterhin sind die Höchstspannungsleitungstrassen in den Spannungsebenen 380 Kilovolt (kV) und 220 kV eingetragen.</li> <li>In der Karte „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/67082">Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland</a>“ sind Kraftwerke der öffentlichen Stromversorgung und Industriekraftwerke ab einer elektrischen Bruttoleistung von 50 MW bzw. mit einer Wärmeauskopplung ab 100 MW verzeichnet. Auch hier ist die Basis die Datenbank <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/13052">„Kraftwerke in Deutschland“</a>.</li> <li>Die Karte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/10426">„Kraftwerke und Windleistung in Deutschland“</a> zeigt die installierte Windleistung pro Bundesland und die Kraftwerke ab 100 MW.</li> <li>Die Karte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/28108">„Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland“</a> vermittelt ein Bild des Zusammenspiels von Photovoltaikleistung und fossilen Großkraftwerken.</li> <li>Aus der Karte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/media/38169">"Kraftwerksleistung in Deutschland"</a> werden bundeslandscharf die jeweiligen Kraftwerksleistungen ersichtlich.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DE_Kraftwerkskarte_2026.png"> </a> <strong> Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland </strong> <br>Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland, Stand Januar 2026. Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/DE_Kraftwerkskarte_2026.png">Bild herunterladen</a> (1,08 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/dateien/DE_Kraftwerkskarte_2026.pdf">Karte als PDF herunterladen</a> (2,31 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/KWK-Karte_DE_2026.png"> </a> <strong> Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland </strong> <br>Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland, Stand Januar 2026 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/KWK-Karte_DE_2026.png">Bild herunterladen</a> (632,36 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/dateien/KWK-Karte_DE_2026.pdf">Karte als PDF herunterladen</a> (1,28 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Kraftwerke-Windleistung_2026.png"> </a> <strong> Kraftwerke und Windleistung in Deutschland </strong> <br>Karte Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Dezember 2025 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Kraftwerke-Windleistung_2026.png">Bild herunterladen</a> (951,60 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/dateien/Kraftwerke-Windleistung_2026.pdf">Karte als PDF herunterladen</a> (2,62 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Kraftwerke-Photovoltaikleistung_2026_0.png"> </a> <strong> Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland </strong> <br>Karte Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland, Stand Dezember 2025 Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Kraftwerke-Photovoltaikleistung_2026_0.png">Bild herunterladen</a> (950,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/dateien/Kraftwerke-Photovoltaikleistung_2026.pdf">Karte als PDF herunterladen</a> (2,66 MB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Kraftwerksleistung_2026.png"> </a> <strong> Kraftwerksleistung in Deutschland </strong> <br>Installierte Kraftwerksleistung in Deutschland 2024 (Stand: Januar 2026) Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Kraftwerksleistung_2026.png">Bild herunterladen</a> (647,92 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/dateien/Kraftwerksleistung_2026.pdf">Karte als pdf herunterladen</a> (1,17 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Kraftwerke auf Basis konventioneller Energieträger <p>Der deutsche Kraftwerkspark beruhte vor der Energiewende vor allem auf konventionellen Erzeugungsanlagen auf Grundlage eines breiten, regional diversifizierten, überwiegend fossilen Energieträgermixes (Stein- und Braunkohlen, Kernenergie, Erdgas, Mineralölprodukte, Wasserkraft etc.). Die gesamte in Deutschland installierte Brutto-Leistung konventioneller Kraftwerke ist basierend auf Daten des Umweltbundesamtes in der Abbildung „Installierte elektrische Leistung von konventionellen Kraftwerken ab 10 Megawatt nach Energieträgern“ dargestellt. Die aktuelle regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten ist in der Abbildung „Kraftwerksleistung aus konventionellen Energieträgern ab 10 Megawatt nach Bundesländern“ dargestellt.</p> <p>In den letzten Jahrzehnten hat sich die Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien sehr dynamisch entwickelt. Gleichzeitig wurden mit dem im Jahr 2023 erfolgten gesetzlichen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie und dem fortschreitenden Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle konkrete Zeitpläne zur Reduktion konventioneller Kraftwerkskapazitäten festgelegt (siehe Abb. „Braun- und Steinkohlen: Stromerzeugungskapazitäten entsprechend dem Kohleausstiegsgesetz“ im letzten Abschnitt). Unabhängig davon übt der CO2-Preis einen wesentlichen Einfluss auf die Rentabilität und insofern den Einsatz fossiler Kraftwerke aus.</p> <ul> <li><strong>Braunkohlenkraftwerke</strong>: Mit Einsetzen der „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ wurde der Prozess zum Ausstieg aus der Kohlestromerzeugung in Deutschland gestartet. Im Januar 2020 wurde im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes ein Ausstiegspfad für die Braunkohlestromerzeugung zwischen Bund, Ländern und beteiligten Unternehmen erarbeitet, welcher Entschädigungsregelungen für die Unternehmen und Förderung für die betroffenen Regionen enthält. Die Leistung von Braunkohlenkraftwerken als typische Grundlastkraftwerke lässt sich nur unter Energieverlust kurzfristig regeln. Sie produzieren Strom in direkter Nähe zu den Braunkohlenvorkommen im Rheinischen, Mitteldeutschen und Lausitzer Revier (siehe Tab.“ Braunkohlenkraftwerke in Deutschland gemäß Kohleausstiegsgesetz“).</li> <li><strong>Steinkohlenkraftwerke: </strong>Im Rahmen des Kohleausstiegs wird auch der Ausstieg aus der Steinkohle angestrebt. 2019 wurde bereits aus ökonomischen Gründen der Abbau von Steinkohle in Deutschland eingestellt. Im Gegensatz zur Braunkohle wird der Ausstieg aus der Steinkohle durch einen Auktionsmechanismus geregelt, der die Entschädigungszahlungen bestimmt. Steinkohlenkraftwerke produzieren Strom in den ehemaligen Steinkohle-Bergbaurevieren Ruhr- und Saarrevier, in den Küstenregionen und entlang der Binnenwasserstraßen, da hier kostengünstige Transportmöglichkeiten für Importsteinkohle vorhanden sind. (Weitere Daten und Fakten zu Steinkohlenkraftwerken finden sie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/86033">Broschüre</a> „Daten und Fakten zu Braun- und Steinkohle“ des Umweltbundesamtes.)</li> <li><strong>Gaskraftwerke:</strong> Die Strom- und Wärmeerzeugung mit Gaskraftwerken erzeugt niedrigere Treibhausgasemissionen als die mit Kohlenkraftwerken. Des Weiteren ermöglichen sie durch ihre hohe Regelbarkeit und hohe räumliche Verfügbarkeit eine Ergänzung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dennoch muss zum Erreichen der Klimaziele die gesamte Stromerzeugung dekarbonisiert werden, etwa durch Umrüstung auf Wasserstoffkraftwerke.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_installierte-elektr-leistung-nach-et_2025-12-18.png"> </a> <strong> Installierte elektrische Leistung von konventionellen Kraftwerken ab 10 Megawatt nach Energieträgern </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_installierte-elektr-leistung-nach-et_2025-12-18.png">Bild herunterladen</a> (76,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_installierte-elektr-leistung-nach-et_2025-12-18.pdf">Diagramm als PDF</a> (39,46 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_kraftwerksleistung-konv-et_2025-12-18.png"> </a> <strong> Kraftwerksleistung aus konventionellen Energieträgern ab 10 Megawatt nach Bundesländern </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_kraftwerksleistung-konv-et_2025-12-18.png">Bild herunterladen</a> (154,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_kraftwerksleistung-konv-et_2025-12-18.pdf">Diagramm als PDF</a> (128,16 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_installierte-elektr-leistung-nach-et_2025-12-18.png"> </a> <strong> Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus konventionellen Kraftwerken </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_installierte-elektr-leistung-nach-et_2025-12-18.png">Bild herunterladen</a> (223,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_installierte-elektr-leistung-nach-et_2025-12-18.pdf">Diagramm als PDF</a> (90,98 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_tab_braunkohlekraftwerke-gem-kohleausstiegsgesetz_2025-12-18.png"> </a> <strong> Tab: Braunkohlenkraftwerke in Deutschland gemäß Kohleausstiegsgesetz </strong> Quelle: UBA-Kraftwerksliste und BMWi <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_tab_braunkohlekraftwerke-gem-kohleausstiegsgesetz_2025-12-18.png">Bild herunterladen</a> (133,15 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_tab_braunkohlekraftwerke-gem-kohleausstiegsgesetz_2025-12-18.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (50,36 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Kraftwerke auf Basis erneuerbarer Energien <p>Im Jahr 2025 erreichte der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland einen neuen Höchststand: Mit knapp 23 Gigawatt (GW) wurde der Höchstwert aus dem Vorjahr (22 GW) nochmals übertroffen. Insgesamt stieg damit die Erzeugungskapazität erneuerbarer Kraftwerke auf über 214 GW (siehe Abb. „Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“) </p> <p>Getragen wurde der Erneuerbaren-Zubau in den vergangenen Jahren vor allem von einem starken Ausbau der <strong>Photovoltaik</strong> (PV). Mit einem Zubau von fast 18 GW wurde im Jahr 2025 der Zubaurekord aus dem Jahr 2024 zwar knapp verfehlt, mit einer installierten Leistung von nunmehr fast 120 GW hat sich die installierte Leistung in den letzten fünf Jahren jedoch in etwa verdoppelt. Um das im EEG 2023 formulierte PV-Ausbauziel von 215 GW im Jahr 2030 zu erreichen, wurde ein Ausbaupfad festgelegt. Das Zwischenziel von 128 GW zum Ende des Jahres 2026 ist in Reichweite, in den Folgejahren bis 2030 bleibt allerdings ein weiterer Zubau von jährlich etwa 20 GW zur Zielerreichung notwendig.</p> <p>Auch wenn das Ausbautempo bei der <strong>Windenergie</strong> zuletzt wieder zugelegt hat, liegen die aktuell zugebauten Anlagenleistungen noch immer unter den hohen Zubauraten früherer Jahre. Im Jahr 2025 wurden 5,1 GW neue Windenergie-Leistung zugebaut (2024: 3,3 GW). In den Jahren 2014 bis 2017 waren es im Schnitt allerdings 5,5 GW. Insgesamt lag die am Ende des Jahres 2025 installierte Anlagenleistung von Windenergieanlagen bei knapp 78 GW, davon waren 68 GW an Land und 10 GW auf See installiert. </p> <p>Durch die Abhängigkeit vom natürlichen Energiedargebot unterscheidet sich die Stromerzeugung der erneuerbaren Erzeugungsanlagen teilweise beträchtlich. So kann eine Windenergieanlage die vielfache Menge Strom erzeugen wie eine PV-Anlage gleicher Leistung. Ein einfacher Vergleich der installierten Leistungen lässt deshalb noch keinen Schluss über die jeweils erzeugten Strommengen zu. Neben Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit stark witterungsabhängiger Stromerzeugung liefern Wasserkraftwerke langfristig konstant planbaren erneuerbaren Strom, sowie Biomassekraftwerke flexibel steuerbare Strommengen. Beide Energieträger haben in Deutschland aber nur ein begrenztes weiteres Ausbaupotential.</p> <p>Weitere Informationen und Daten zu erneuerbaren Energien finden Sie auf der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10321">Themenseite „Erneuerbare Energien in Zahlen“</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Install-Leistung-Stromerzeug-EE_2026-05-15.png"> </a> <strong> Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Install-Leistung-Stromerzeug-EE_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (46,30 kB)</a></li> </ul> </p><p> Wirkungsgrade fossiler Kraftwerke <p>Beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/brutto-wirkungsgrad">Brutto-Wirkungsgrad</a> ist im Vergleich zum Netto-Wirkungsgrad der Eigenverbrauch der Kraftwerke enthalten. Insgesamt verbesserte sich der durchschnittliche Brutto-Wirkungsgrad des eingesetzten deutschen Kraftwerksparks seit 1990 um einige Prozentpunkte (siehe Abb. „Durchschnittlicher Brutto-Wirkungsgrad des fossilen Kraftwerksparks“). Diese Entwicklung spiegelt nicht zuletzt die kontinuierliche Modernisierung des Kraftwerksparks und die damit verbundene Außerbetriebnahme alter Kraftwerke wider. </p> <p>Der Brennstoffausnutzungsgrad von Kraftwerken kann durch eine gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) gesteigert werden. Dies kann bei Großkraftwerken zur Wärmebereitstellung in Industrie und Fernwärme, aber auch bei dezentralen kleinen Kraftwerken wie Blockheizkraftwerken lokal erfolgen. Dabei müssen neue Kraftwerke allerdings auch den geänderten Flexibilitätsanforderungen an die Strombereitstellung genügen, dies kann beispielsweise über die Kombination mit einem thermischen Speicher erfolgen. </p> <p>Obwohl bei konventionellen Kraftwerken in den letzten Jahren technisch eine Steigerung der Wirkungsgrade erreicht werden konnte, werden die dadurch erzielbaren Brennstoffeinsparungen nicht ausreichen, um die erforderliche Treibhausgasreduktion im Kraftwerkssektor für die Einhaltung der Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung notwendig.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_durchschn-bruttowirkungsgrad-foss-kraftwerkspark_2025-12-18.png"> </a> <strong> Durchschnittlicher Brutto-Wirkungsgrad des eingesetzten fossilen Kraftwerksparks </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_durchschn-bruttowirkungsgrad-foss-kraftwerkspark_2025-12-18.pdf">Diagramm als PDF (43,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Kohlendioxid-Emissionen <p>Folgende Aussagen können zum Kohlendioxid-Ausstoß von Großkraftwerken für die Stromerzeugung getroffen werden:</p> <ul> <li><strong>Braunkohlen</strong>: Die spezifischen Kohlendioxid-Emissionen von Braunkohlenkraftwerken variieren je nach Herkunft des Energieträgers aus einem bestimmten Braunkohlerevier und der Beschaffenheit der mitverbrannten Sekundärbrennstoffe (siehe „Emissionsfaktoren eingesetzter Energieträger zur Stromerzeugung“). Mit mindestens 101.658 Kilogramm Kohlendioxid pro Terajoule (kg CO2 / TJ) war der Emissionsfaktor von Braunkohlen im Jahr 2023 höher als der der meisten anderen Energieträger.</li> <li><strong>Steinkohlen</strong>: Der Kohlendioxid-Emissionsfaktor von Steinkohlenkraftwerken betrug im Jahr 2024 94.116 kg CO2 / TJ.</li> <li><strong>Erdgas</strong>: Erdgas-GuD-Anlagen haben mit derzeit 56.325 kg CO2 / TJ den geringsten spezifischen Emissionsfaktor fossiler Kraftwerke (abgesehen von Kokerei-/Stadtgas): Bei der Verbrennung von Erdgas entsteht pro erzeugter Energieeinheit weniger Kohlendioxid als bei der Verbrennung von Kohle.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/8_tab_emissionsfaktoren_2025-12-18.png"> </a> <strong> Tab: Emissionsfaktoren eingesetzter Energieträger zur Stromerzeugung </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_tab_emissionsfaktoren_2025-12-18.pdf">Tabelle als PDF (44,94 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3630/bilder/dateien/7_tab_emissionsfaktoren_2024-12-17_1.pdf"> (72,35 kB)</a></li> </ul> </p><p> Weitere Entwicklung des deutschen Kraftwerksparks <p>Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Kraftwerkskapazitäten notwendig (siehe Tab. "Genehmigte oder im Genehmigungsverfahren befindliche konventionelle Kraftwerksprojekte").</p> <p>Um den Herausforderungen der Energiewende begegnen zu können, wird es außerdem einen zunehmenden Fokus auf Flexibilisierungsmaßnahmen brauchen. Dabei handelt es sich um einen Ausbau von Speichern (etwa Pumpspeicher, elektro-chemische Speicher, thermische Speicher) sowie um den Ausbau der Strominfrastruktur (Netzausbau, Außenhandelskapazitäten) und Anreize zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs („Demand Side Management").</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/9_tab_genehmigte-in_genehmigung-kraftwerksprojekte_2025-12-18.png"> </a> <strong> Tab: Genehmigte oder im Genehmigungsverfahren befindliche konventionelle Kraftwerksprojekte </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_tab_genehmigte-in_genehmigung-kraftwerksprojekte_2025-12-18.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (59,52 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Einführung in das Recht der Regionalplanung Deutschland zählt zu den am dichtesten besiedelten Ländern Europas. Täglich werden zudem ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes durchschnittlich 52 Hektar als Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland neu ausgewiesen. Zahlreiche schutzwürdige Nutzungsinteressen (z.B. Ausbau erneuerbarer Energien, Schaffung neuen Wohnraums, Realisierung von Industrieneuansiedlungen, Sicherung von Flächen für die Landwirtschaft und für den Naturschutz) würden bei fehlender überörtlicher Planung zu erheblichen Nutzungskonflikten führen. Allein auf kommunaler Ebene ließe sich diese Aufgabe (z.B. durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne) nicht bewältigen. Zum Zwecke der Vermeidung sozialer, wirtschaftlicher und infrastruktureller Ungleichgewichte zwischen Verdichtungsräumen und zur Sicherung wichtiger Funktionen des Raumes werden in Deutschland durch den Bund und die Länder Raumordnungspläne für den Gesamtraum bzw. entsprechende Teilräume aufgestellt. Die Regionalplanung ist dabei der Raumordnung der Länder zugeordnet. In Sachsen-Anhalt dient diese primär der Konkretisierung der Landesentwicklungsplanung und der Festlegung von Zentralen Orten unterer Stufe (Grundzentren). Die wichtigste Pflichtaufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt besteht in der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplans und von Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen (§ 2 Abs. 4 S. 2 LEntwG LSA). Bei diesen Plänen handelt es sich aus juristischer Sicht um Raumordnungspläne. Das Recht der Regionalplanung wird dementsprechend maßgeblich durch das geltende bundes- und landesrechtliche Raumordnungsrecht geprägt. Für das Raumordnungsrecht besteht eine bundesrechtliche (konkurrierende) Gesetzgebungskompetenz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG). Der Bund hat von dieser Kompetenz durch den Erlass des Raumordnungsgesetzes (ROG) Gebrach gemacht, welches die Länder gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 ROG sowohl zur Aufstellung eines landesweiten Raumordnungsplans als auch zur Aufstellung von Regionalplänen verpflichtet. Sachsen-Anhalt hat die Regionalplanung daraufhin – wie die meisten anderen Bundesländer – kommunalisiert und durch das Landesentwicklungsgesetz (LEntwG LSA) den Regionalen Planungsgemeinschaften übertragen. Dies führt zu der Konstellation, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Regionalplanung eine bundesrechtliche Vorgabe durch die Regionalen Planungsgemeinschaften als eigene Angelegenheit ausführen. In den verschiedenen Planungsebenen übernimmt die Regionalplanung die Schnittstelle zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung (durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne). Im Gegensatz zur Bauleitplanung oder anschließenden Vorhabengenehmigungen sind Regionalpläne (bzw. Raumordnungspläne im Allgemeinen) vor allem durch ihre fachlich und örtlich übergreifende Planung geprägt. Die Regionalen Planungsgemeinschaften Sachsen-Anhalts sind zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung verschiedener Arten von Regionalplänen verpflichtet: 1. Eines Regionalen Entwicklungsplans (Pflicht dazu aufgrund von §§ 2 Abs. 4, 9 LEntwG LSA) in der Fassung der Planänderung aus dem Jahre 2023. In diesem sind die Zentralen Orte der unteren Stufe (Grundzentren) festzulegen und Festlegungen des Landesentwicklungsplans zu ergänzen und zu konkretisieren; 2. Verschiedener Teilgebietsentwicklungspläne (=TEP, auch bekannt als Braunkohlenpläne, Pflicht dazu aufgrund von § 10 Abs. 1 und 3 LEntwG LSA). Darin sind insbesondere Festlegungen zu Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, zu Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, zu erforderlichen Umsiedlungen und – in Zeiten des Kohleausstiegs von zentraler Bedeutung - zur Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft zu treffen. In der Planungsregion Halle sind vier solcher Pläne durch die RPGH erlassen worden: TEP Profen (wird z.Zt. fortgeschrieben), TEP Amsdorf (wird z.Zt. fortgeschrieben), TEP Geiseltal, TEP Merseburg-Ost; 3. Eines sachlichen Teilplans zur Festlegung regionaler Teilflächenziele für die Windenergie an Land (Pflicht dazu aufgrund von § 9a Abs. 1 und 2 LEntwG LSA i.V.m. § 3 Abs. 1 WindBG) und 4. Eines Sachlichen Teilplans für Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel (gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 ROG). Die Aufstellung erfolgte infolge einer Abkoppelung vom Verfahren zur Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplans zugunsten eines eigenständigen Sachlichen Teilplans. Um eine ausreichende Steuerungs- und Bindungswirkung der Regionalpläne gegenüber der nachfolgenden Planungs- und Vorhabenebene zu bewirken, werden in den Plänen Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgeschrieben. Bei Zielen der Raumordnung handelt es sich gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG um verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumentwicklungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Hierbei handelt es sich nicht bloß um eine unverbindliche Zielvorstellung. Die Ziele der Raumordnung haben unmittelbaren Einfluss auf die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) und andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen. Hinsichtlich der Ziele der Raumordnung besteht dabei stets eine strikte Beachtungspflicht, vgl. §§ 1 Abs. 4, 35 Abs. 3 S. 2 BauGB, 4 ROG. Da die Ziele der Raumordnung bereits abschließend abgewogen wurden, können diese zum Beispiel bei dem Erlass eines Bebauungsplans nicht einfach weggewogen werden. Eine besondere Ausprägung der Ziele der Raumordnung ist die regionalplanerische Festlegung von Vorranggebieten für bestimmte Nutzungen. Wird ein Gebiet beispielsweise regionalplanerisch als Vorranggebiet für Landwirtschaft festgelegt, so sind andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet nicht zulässig. In ein Vorranggebiet für Landwirtschaft dürfte beispielsweise nicht ein Siedlungsgebiet hin erweitert werden, vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ROG. Ein solches Vorranggebiet kann aber auch außerhalb dieses Gebiets Wirkungen entfalten, wenn dieses als sog. „Vorranggebiet mit Ausschlusswirkung“ festgesetzt wird. In diesem Fall müssen sich die Nutzungen auf das festgesetzte Vorranggebiet konzentrieren, an anderer Stelle im Planungsraum sind diese ausgeschlossen. Dieser Ansatz wird in der Planungsregion derzeit im Bereich der Windenergienutzung gewählt (aufgrund von § 245e Abs. 1 BauGB befristet bis zum Inkrafttreten des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien bzw. bis zum 31.12.2027), welche - von wenigen Ausnahmen abgesehen – nur innerhalb der Vorranggebiete errichtet werden dürfen, siehe Ziel 5.8.1.11. zum REP Halle 2010: Raumbedeutsame Windenergieanlagen sind in Eignungsgebieten und Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten zu konzentrieren mit der Folge, dass eine Errichtung außerhalb dieser Gebiete nicht zulässig ist. Im Ausnahmefall kann von einem Ziel der Raumordnung nur abgewichen werden, wenn ein Zielabweichungsverfahren gem. §§ 6 Abs. 2 ROG, 11 Abs. 2 LEntwG LSA durchgeführt wurde. Eine derartige Zielabweichung ist aber nur möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Abweichung nicht dem planerischen Gesamtkonzept zuwiderläuft, welches aus einer Gesamtschau der Festlegungen des Plans ermittelt werden muss (Kment in: Kment, Kommentar zum Raumordnungsgesetz, § 6 Rn. 71 m.w.N.). Mithilfe der Festlegung von Grundsätzen der Raumordnung werden gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 ROG Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen getroffen. Im Gegensatz zu den o.g. Zielen der Raumordnung sind die Grundsätze mithin eher konzeptioneller Art und können im Rahmen von Abwägungsentscheidungen „weggewogen“ werden. Dennoch müssen sich die nachfolgenden Planungsebenen damit befassen und die Grundsätze der Raumordnung in ihre Entscheidungsfindung mit einbeziehen. Beispiel eines Grundsatzes aus dem Bereich der Forstwirtschaft: Insbesondere im Nahbereich der Ober- und Mittelzentren sind vorhandene Waldbestände zu erhalten und vor Eingriffen, welche die Schutz- und Erholungsfunktionen beeinträchtigen, möglichst zu bewahren (Grundsatz 2 zu Ziffer 6.9 REP 2010). Diese regionalplanerische Festlegung ist mithin bei Abwägungsentscheidungen zu Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen oder Ermessensentscheidungen zu anderen raumbedeutsamen Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Steuerungswirkung ist dabei zwar geringer als bei den Zielen der Raumordnung, verpflichtet die jeweilige öffentliche Stelle aber zu einer gründlichen Abwägung oder Entscheidung unter Berücksichtigung der Festlegungen des Grundsatzes. Der jeweilige Grundsatz findet sich in einem Pool aus verschiedenen Abwägungsbelangen wieder, vgl. § 1 Abs. 6 BauGB (im Beispielsfall z.B. die Belange der Wirtschaft oder die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung). Als Möglichkeit zur Gebietsfestsetzung mit der Bindungswirkung eines Grundsatzes der Raumordnung können Vorbehaltsgebiete i.S.d. § 7 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ROG festgelegt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich bei Vorbehaltsgebieten aufgrund ihres Einflusses auf Abwägungsentscheidungen um Grundsätze der Raumordnung (vgl. statt aller: BVerwG, Urteil vom 16.04.2015 – 4 CN 6/14 –, juris Rn. 6). Mithin kommt der Regionalplanung eine wichtige Steuerungs- und Koordinierungsfunktion zu. Sie hat einen direkten Einfluss auf die kommunale Bauleitplanung und die nachfolgende Vorhabenebene und ist damit ein wichtiger Bestandteil der formellen Planung in der Planungsregion. Dementsprechend wird die Regionale Planungsgemeinschaft Halle auch im Rahmen der Bauleitplanung und verschiedenen raumbedeutsamen Fachplanungen als Trägerin Öffentlicher Belange beteiligt und gibt hierzu Stellungnahmen ab. Sollten raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen gegen Festsetzungen eines Regionalplans der RPGH verstoßen, besteht gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 LEntwG LSA die Möglichkeit der Untersagung im Benehmen mit dem für die Planung oder Maßnahme fachlich zuständigen Ministerium.
Der Kohleausstieg bis 2038 ist mit komplexen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen in den Flusseinzugsgebieten von Spree, Schwarzer Elster und Lausitzer Neiße verbunden und wird durch die Auswirkungen des Klimawandels überlagert. Das begründet das Erfordernis aufeinander abgestimmter Lösungskonzepte sowie eine Bund-Länder-übergreifende Zusammenarbeit. Dazu bedarf es verlässlicher Planungsgrundlagen, die mögliche Entwicklungen und Trends (z. B. Klimawandel, Bergbausanierung) auch retrospektive Analysen verlässlich abzubilden vermögen. Veränderungen des wasserwirtschaftlichen Gesamtsystems Lausitz erfordern prognostische Planungen, die auf wasserwirtschaftlichen Modellen und hydrogeologischen Basisdaten fußen. Die Instrumente dafür müssen geeignet sein, Informationen, aggregierte Daten und sich ändernde Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Szenarien-abhängige Optionen müssen in geeigneter Weise aufbereitet sein, dass die zuständigen Fachbehörden und politischen Entscheidungsträger Vorzugsvarianten erkennen, bewerten und priorisieren können. Dies kann idealtypisch durch entscheidungsunterstützende Instrumente flankiert werden (Decision Support Tools), die transparent methodisch-einheitliche Kriterien nutzen. Basierend auf einem modularen Ansatz sollen nach Projektanschluss auch sozio-ökonomische und raumordnerische Konzepte in dieses Bewertungssystem integriert werden können. Ziel ist die Ausarbeitung und Fortschreibung von ganzheitlichen Flussgebietsbilanzen für mehrere Zeitabschnitte bis zum Jahre 2100. Das Vorhaben soll zur Weiterentwicklung eines länderübergreifenden wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzeptes beitragen, das Grundlage / Bestandteil des von der EU geforderten gebietsspezifischen Plans ist. Es soll in Eigenforschung und in enger Zusammenarbeit mit der TU Bergakademie Freiberg durchgeführt werden. Die für die Dauer von 34 Monaten vorgesehene befristete Beschäftigung eines Forschenden erfolgt zur eigenen wissenschaftlichen Qualifikation (Promotion).
Die Übersichtskarte RegioNet WasserBoden gibt einen Überblick über das Hauptbearbeitungsgebiet zum STARK-Projekt RegioNet WasserBoden. Die Darstellung erfolgt für die aktiven und inaktiven Braunkohletagebaue und deren unmittelbaren Einflussbereich, das daraus abgeleitete RegioNet-Kerngebiet auf Grundlage der Schutzgüter Wasser, Boden und Naturschutz sowie die betroffenen Landkreise der Braunkohleregionen in Sachsen, die dem Strukturwandel nach dem Braunkohleausstieg unterliegen und innerhalb des Projektes unterstützt werden sollen.
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Der Anteil der Bevölkerung mit einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a>-Belastung oberhalb von 10 µg/m³ im Jahresmittel (EU-Grenzwert verbindlich einzuhalten ab 2030) ist in Deutschland seit 2010 deutlich zurückgegangen.</li> <li>Jedoch war zwischen 2010 und 2023 nahezu die gesamte Bevölkerung einer Feinstaubbelastung oberhalb des aktuellen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>-Richtwerts für PM2,5 (5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt.</li> <li>Für einen verbesserten Gesundheitsschutz sind weitere Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung erforderlich.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Feinstaub in der Atemluft ist gesundheitsschädlich. Die Feinstaubpartikel werden über die Atmung aufgenommen und können, je nach Größe, unterschiedlich tief in die Atemwege eindringen. Besonders kleine Partikel können über das Lungengewebe bis ins Blut gelangen. Feinstaub gilt als Auslöser für diverse Krankheiten (siehe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225">„Feinstaub“</a>).</p> <p>Feinstaub entsteht vorwiegend durch menschliche Aktivitäten, wie beispielsweise bei Verbrennungsprozessen oder durch mechanische Prozesse (z.B. Reifen- und Bremsabrieb bei Kraftfahrzeugen). Ein Teil des Feinstaubs entsteht in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> durch chemische Reaktionen gasförmiger Luftschadstoffe (wie Stickoxide und Ammoniak) und wird daher als „sekundärer“ Feinstaub bezeichnet.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> erfasst die durchschnittliche jährliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a>-Belastung in Deutschland basierend auf Messstationsdaten im ländlichen und städtischen Hintergrund. Vergleichsweise höher belastete Messstellen an Straßen mit hohem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verkehrsaufkommen">Verkehrsaufkommen</a> oder in der Nähe von großen Industrieanlagen werden nicht mit einbezogen. Daher könnte der Indikator die Belastungssituation in Deutschland tendenziell leicht unterschätzen.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Zwischen 2010 und 2023 war nahezu die gesamte Bevölkerung Deutschlands Feinstaub-Konzentrationen oberhalb des aktuellen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>-Richtwerts für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a> (5 µg/m³ im Jahresmittel) ausgesetzt. Die Anzahl der in Deutschland betroffenen Menschen ist in dieser Zeit von 81,7 Mio. auf 83,1 Mio. Personen angestiegen, bedingt durch das Bevölkerungswachstum im selben Zeitraum. Gleichzeitig ging der Anteil der Bevölkerung mit einer PM2,5-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/exposition">Exposition</a> oberhalb des ab 2030 verbindlich geltenden EU-Grenzwerts (10 µg/m³ im Jahresmittel) von 81,7 Mio. in 2010 auf 0,1 Mio. Personen in 2023 zurück (entsprechend ca. 0,1 % der Bevölkerung). Dies belegt, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung während der letzten Jahre bereits zu einer deutlichen Reduktion der Feinstaubbelastung in Deutschland geführt haben.</p> <p>Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2284">NEC-Richtlinie</a> zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/78895#https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/nationales-luftreinhalteprogramm#die-emissionshochstmengen-der-alten-nec-richtlinie">Deutschland</a> u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität), können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden. Zum Schutz der Gesundheit sind allerdings noch weitreichendere Maßnahmen auch auf europäischer Ebene erforderlich, um die Feinstaubbelastung weiter abzusenken.</p> <p>Im Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie in Kraft getreten. Mit dieser wird ab dem Jahr 2030 die Einhaltung strengerer Grenz- und Zielwerte europaweit gesetzlich festgeschrieben. Für PM2,5 wird der neue verbindlich einzuhaltende EU-Grenzwert ab 2030 von 25 auf 10 µg/m³ im Jahresmittel gesenkt, was dem Zwischenziel 4 der WHO Empfehlungen entspricht.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> werden Daten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a>-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> kombiniert und auf die Fläche Deutschlands übertragen. Dabei werden nur die Messstationen berücksichtigt, die keinem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind. Die PM2,5-Daten werden anschließend mit räumlichen Informationen zur Bevölkerungsverteilung kombiniert. Der methodische Ansatz ist im Fachartikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/artikel_5_dnk.pdf">Kienzler et al. 2024</a> beschrieben.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong>„<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/28087">Bedeutung der Feinstaubbelastung für die Gesundheit</a>“<strong>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) plant am Kraftwerksstandort Altbach/Deizisau, Industriestraße 11, 73776 Altbach, infolge des beschlossenen Kohleausstiegs die Errichtung und den Betrieb eines erdgasbefeuerten Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD-Kraftwerk, Bezeichnung: HKW 3) zur Erzeugung von Strom und Fernwärme in Kraft-Wärme-Kopplung sowie eine mit Erdgas befeuerte Heißwasserkesselanlage (HWKA) bestehend aus drei Heißwasserkesseln (Projektname: „Fuel-Switch Altbach“). Ziel des Projekts ist es, die Fernwärmeversorgung CO2-ärmer und zukunftssicher zu gestalten sowie weiterhin zur Netzstabilität beizutragen. Die Inbetriebnahme ist für 2026 vorgesehen. Das GuD-Kraftwerk hat eine Feuerungswärmeleistung (FWL) von max. 1.140 MW und wird primär mit Erdgas der öffentlichen Gasversorgung betrieben, wobei es bereits perspektivisch für die Mitverbrennung von Wasserstoff ausgelegt ist. Die Heißwasserkesselanlage hat eine FWL von insgesamt 135 MW (je 45 MW) und wird ebenfalls primär mit Erdgas der öffentlichen Gasversorgung betrieben.
Durch den Beschluss des Bundes zum Kohleausstieg bis 2038 stehen die deutschen Braunkohlereviere vor der Herausforderung des Strukturwandels. Die Erschließung zukunftssicherer Wirtschaftszweige unter Einhaltung umweltpolitischer Anforderungen ist somit unabdingbar. Unter der Leitung des ICoM, dem Lehrstuhl und Institut für Baumanagement, Digitales Bauen und Robotik im Bauwesen der RWTH Aachen University, will ein interdisziplinäres Team aus Wissenschaft und Praxis einen Beitrag zum Strukturwandel leisten. Das Ziel des Verbundvorhabens ist die Entwicklung einer zirkulären Datenplattform für die Nutzung von Braunkohlekraftwerken als menschengemachte Rohstofflager, um damit das Anwendungspotenzial von Sekundärrohstoffen zu erhöhen und gleichzeitig als Initiator für die Implementierung zirkulärer Geschäftsmodelle in den vom Strukturwandel betroffenen Braunkohleregionen zu dienen. Weitere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links: https://blog.rwth-aachen.de/decondb/ https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/mfund-projekte/decondb.html
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 128 |
| Kommune | 5 |
| Land | 46 |
| Weitere | 17 |
| Wissenschaft | 20 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 82 |
| Text | 66 |
| Umweltprüfung | 10 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 92 |
| Offen | 95 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 186 |
| Englisch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 8 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 37 |
| Keine | 119 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 50 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 130 |
| Lebewesen und Lebensräume | 162 |
| Luft | 87 |
| Mensch und Umwelt | 189 |
| Wasser | 76 |
| Weitere | 167 |