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Green Energy Markets in Europe - Corporate carbon strategies outlook to 2010

Das Projekt "Green Energy Markets in Europe - Corporate carbon strategies outlook to 2010" wird/wurde gefördert durch: Reuters Business Insight. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Corporate carbon strategies outlook to 2010 is a report published by Ecofys in cooperation with Reuters Business Insight. It is a detailed research on the developing carbon market. The report provides analyses as well as an essential forecast that will help you to decide on the best possible carbon strategy.

Mapping Carbon Pricing Initiatives - developments and prospects

Das Projekt "Mapping Carbon Pricing Initiatives - developments and prospects" wird/wurde gefördert durch: World Bank. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.The uncertainty surrounding the future of existing carbon markets in recent years has prevented valuable resources from being channeled to low-carbon investments, particularly from the private sector. Additionally, the prospect of a coordinated international approach to carbon pricing will remain uncertain for several years. However, the report reveals, that regional, national and sub-national carbon pricing initiatives are proliferating. Despite weak international carbon markets, both developed and developing countries are mainstreaming carbon pricing initiatives in national climate change and development strategies. This report prepared by the World Bank together with Ecofys, replaces the State and Trends of the Carbon Market series. Unlike in previous years, the report does not provide a quantitative, transaction-based analysis of the international carbon market as current market conditions invalidate any attempt and interest to undertake such analysis. The development of national and sub-national carbon pricing initiatives in an increasing number of countries calls for a different focus. This report maps existing and emerging carbon pricing initiatives around the world, hence its new title. It analyses common considerations across the initiatives, such as setting the appropriate ambition level, implementing price stabilization mechanisms, using offsets, and taking concrete moves towards linking schemes together. Feel free to watch below webcast by Alyssa Gilbert to familiarise yourself with the main outcomes of the study.

Analysis of ten selected crediting methodologies for climate-friendly soil management

This report is an Annex to the report „Funding climate-friendly soil management: Appropriate policy instruments and limits of market-based approaches“ which constitutes the final report of the research project “Nature-based solutions for climate protection: market-based instruments to support climate-friendly soil management” (FKZ 3721 42 502 0). It presents the detailed assessment of ten crediting methodologies on climate-friendly soil management measures which the final report builds upon. The rules and methodologies of ten selected crediting methodologies are assessed against a set of guiding questions/indicators. A synthesis of the analysis is included in the final report of the project.

Wissenschaftliche Begleitung des Reviews der Marktstabilitätsreserve im Rahmen der strukturellen Reform des EU-Emissionshandels

Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung des Reviews der Marktstabilitätsreserve im Rahmen der strukturellen Reform des EU-Emissionshandels" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Mit dem Beschluss zur Errichtung einer Markstabilitätsreserve (MSR) reagierte die Europäische Union 2015 auf die strukturellen Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage im europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Noch vor ihrem Start in 2019 wurde die MSR im Rahmen der 2018 abgeschlossenen Novellierung der EU-Emissionshandelsrichtlinie für die vierte Handelsperiode ein erstes Mal weiterentwickelt. Entsprechend der europarechtlichen Vorgaben soll die Europäische Kommission (KOM) anhand der Erfahrungen mit dem Einsatz der MSR binnen drei Jahren nach dem Starttermin der MSR deren Funktionsregeln überprüfen (Review). Hierbei soll insbesondere überprüft werden, ob die Bestimmungen zur Überführung von Berechtigungen in die MSR bzw. über deren Entnahme aus der MSR geeignet sind, das damit verfolgte Ziel der Behebung von Marktungleichgewichten zu erreichen. Der Review wird auch eine Untersuchung der Verhältnisse auf dem europäischen Kohlenstoffmarkt umfassen. Dies schließt alle Angebot und Nachfrage beeinflussenden Faktoren ein. Im Rahmen des Reviews soll die KOM auch berücksichtigen, wie sich die MSR auf Wachstum, Beschäftigung, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen auswirkt. Das Forschungsvorhaben soll den Review der MSR wissenschaftlich begleiten und in seiner Ausrichtung dem dynamischen Charakter dieses Prozesses Rechnung tragen. Es sollen insbesondere empirische Analysen und qualitative Einschätzungen erstellt werden.

Potentials for offset approaches in selected sectors post 2020

Dieser Bericht entwickelt einen Bewertungsrahmen, den politische Entscheidungsträger nutzen können, um festzustellen, ob Offsets unter Sicherstellung der ökologischen Integrität des Compliance-Systems einen Mehrwert schaffen können. Es nutzt einen Bewertungsrahmen für diese Faktoren, um: (1 ) Sektoren zu identifizieren, welche aufgrund schwer zu reduzierenden Emissionen Offsets als Kostendämpfungsmaßnahme für ambitionierte Klimaziele rechtfertigen; und (2 ) zu identifizieren, welche Emissionsreduzierungen anderweitig unerreichbar wären, eine nachhaltige Entwicklung fördern, und inwieweit sie transformative sektorale Maßnahmen ermöglichen, die für die Bereitstellung von Offsets in Frage kommen. Dieser Bewertungsrahmen identifiziert die optimalen Bedingungen, unter denen Sektoren erfolgreich Offsets nachfragen oder bestimmte Minderungsaktivitäten Offsets anbieten können. Schwer vermeidbare sektorale Emissionen sind solche, die aufgrund fehlender und unausgereifter Technologien technisch nicht vermeidbar sind und daher Kosteneindämmungsmaßnahmen - wie zum Beispiel Offsets - zulassen sollten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen wie Carbon Leakage zu vermeiden. Minderungsaktivitäten, die Offsets anbieten können, sind solche, die derzeit für lokale Akteure*innen unzugänglich sind, weil sie keinen Zugang zu Technologie, Finanzen oder Fähigkeiten haben. Die Zulassung dieser Minderungsaktivitäten zur Bereitstellung von Offsets ermöglicht es, solche Aktivitäten zu erproben und Minderungsergebnisse außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs des Compliance-Instruments zu erzielen. Dieser Bericht untersucht ausgewählte Sektoren und Minderungsaktivitäten, um zu veranschaulichen, wie dieser Bewertungsrahmen auf globaler Ebene angewendet werden kann. Er erkennt an, dass länderspezifische Faktoren die Beurteilung, ob der Offset-Ansatz einen Mehrwert bietet und die Umweltintegrität eines Compliance-Systems aufrechterhält, verändern können. Der Bericht schlägt darüber hinaus praktische Schritte vor, die politische Entscheidungsträger*innen unternehmen können, um eine Bewertung auf nationaler Ebene vorzunehmen. Quelle: Forschungsbericht

Offset approaches in existing compliance mechanisms - Adding value and upholding environmental integrity?

Ziel dieses Berichts ist es, anhand einer empirischen Analyse bestehender Verpflichtungssysteme die Bedingungen zu identifizieren, unter denen Offsets in einem Verpflichtungssystem einen Mehrwert erzielen können, ohne dabei die Umweltintegrität zu untergraben. Zu den identifizierten Erfolgsindikatoren gehören: die Erhöhung der Akzeptanz für die Einführung von Verpflichtungssystemen; die Steigerung des Ambitionsniveaus in den nachfolgenden Erfüllungsperioden; die Möglichkeit, Emissionsreduktionen außerhalb der vom Verpflichtungssystem erfassten Sektoren zu erzielen; die Förderung von Investitionen in die nachhaltige Entwicklung sowie die Vermeidung von Fehlanreizen, die die Strenge des Verpflichtungssystems oder die Bemühungen der Akteure zur Reduzierung ihrer eigenen Emissionen untergraben. Durch die Durchführung eingehender Fallanalysen über die Auswirkungen von Offsets in der Europäischen Union, in Alberta, Australien, Kolumbien und Japan identifiziert der Bericht jene Bedingungen, die erklären, warum Offsets bei der Erreichung einzelner Indikatoren erfolgreich waren bzw. warum sie dies nicht waren. Der Bericht identifiziert zudem zwei übergeordnete Bedingungen, die dabei helfen können zu erklären, wann Offsets alle Erfolgsindikatoren erfüllen. Die erste Bedingung ist, dass die politischen Entscheidungsträger*innen bereit sein müssen, das Verpflichtungssystem so zu gestalten, dass ein starkes Preissignal gesetzt und aufrechterhalten wird, welches die Notwendigkeit von Kostendämpfungsmaßnahmen, wie z.B. Offsets, rechtfertigt, um negative politische und wirtschaftliche Auswirkungen abzuwenden. Die zweite damit zusammenhängende Bedingung ist, dass jene Institutionen, Prozesse und die Infrastruktur, die sowohl das Verpflichtungssystem als auch die Offsets regeln, so gut entwickelt sein müssen, dass sichergestellt werden kann, dass die Offsets das Prinzip der Umweltintegrität aufrechterhalten, Beiträge für nachhaltige Entwicklung erzielen und als verlässliche Kostendämpfungsmaßnahme für hohe Preise in Verpflichtungssystemen dienen. Die Ergebnisse zeigen darüber hinaus, wie schwierig es ist, beide Bedingungen zu erreichen, da sowohl nationale als auch internationale politökonomische Faktoren bestimmen, ob Politiker*innen und Wähler*innen bereit sind, Verpflichtungssysteme einzuführen und aufrechtzuerhalten, die zu effektivem Klimaschutz führen. Quelle: Forschungsbericht

Der EU-Emissionshandel wird umfassend reformiert

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Mai und Juni 2023 hat die EU die dafür notwendigen rechtlichen Weichen gestellt. Nun muss die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten vielfältige Regeln zur Umsetzung der Reform ausarbeiten. Die Reform des europäische Emissionshandels ist Teil des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ und umfasst die folgenden Kernelemente: Anpassung von Cap, Marktstabilitätsreserve, kostenloser Zuteilung und der Verwendung der Versteigerungserlöse im bestehenden Emissionshandel (EU-ETS 1) Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus (⁠ CBAM ⁠) Einbeziehung des Seeverkehrs in den EU-ETS 1 Reform der Regeln für den Luftverkehr (EU-ETS 1) Schaffung eines neuen Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) Mit diesen Änderungen wird der Emissionshandel als Instrument für die Erreichung der Klimaziele der EU – Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – gestärkt. Kernelemente der Reform des EU-Emissionshandels Die Emissionen im bestehenden EU-ETS 1 werden bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) wird dafür 2024 von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent und ab 2028 auf 4,4 Prozent angehoben. Das Cap wird außerdem 2024 um 90 Millionen Emissionsberechtigungen und im Jahr 2026 um weitere 27 Millionen abgesenkt, so dass insgesamt eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, denn die verdoppelte Kürzungsrate von 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt. Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr. Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Modernisierungs- und Innovationsfonds werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO 2 -Bepreisung abzufedern. Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundenen Emissionen ins Ausland, wird ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO 2 -Preis des EU-ETS 1 eingeführt. Aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive Grundstoffe und Produkte werden dadurch mit demselben CO 2 -Preis belegt wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Bereits ab Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Produkten über die in den eingeführten Produkten eingebetteten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen für die berichteten Emissionen auch Zertifikate zum Preis von EU-Berechtigungen erworben und abgegeben werden. Der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 wird um den Sektor Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Emissionen am Liegeplatz werden vollständig erfasst. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland im EWR ankommen bzw. vom EWR ins Ausland abgehen, werden zu 50 Prozent abgedeckt. Die Einbeziehung des Seeverkehrs erfolgt schrittweise ab 2024. Für das erste Berichtsjahr müssen von den Seeschifffahrtsunternehmen zunächst lediglich für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent ab 2026 an. Für die Jahre 2024 und 2025 soll für die nicht über Berechtigungen abgegoltenen Emissionen eine entsprechende Menge aus dem Auktionsvolumen gelöscht werden. Der EU-ETS 1 wird auch im Sektor Luftverkehr deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen LRF deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenfreien Zuteilung bis Ende 2025. Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO 2 -Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein ⁠ Monitoring ⁠, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht, in den ETS 1 einbezogen. Zudem wird ⁠ CORSIA ⁠ für die Flüge von und zu Drittstaaten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie im EWR implementiert. Und schließlich wird es eine nachgelagerte, antragsbasierte, kostenlose Zuteilung von maximal 20 Millionen Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen geben, um die Preisdifferenz zum herkömmlichen Kerosin teilweise auszugleichen. Für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits 2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS) über einen Upstream-Ansatz, das heißt die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer an die Endverbraucher*innen weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes Verhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Entscheidend ist, dass der EU-ETS 2 mit einem bindenden Cap ausgestattet wird – die CO 2 -Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, der in den EU-ETS 2 überführt wird. Die Minderung im EU-ETS 2 soll bis 2030 bei 42 Prozent gegenüber 2005 liegen. Die Implikationen des EU-ETS 2 auf die privaten Haushalte werden über den oben genannten Sozialen Klimafonds und die Verwendung der nationalen Versteigerungseinnahmen für Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Ausgleich aktiv flankiert. Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt fünf Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS erklären und sukzessive auf dieser Seite eingestellt werden.

Internationale Marktmechanismen im Klimaschutz

Für die globale Klimawirkung von Treibhausgasen ist es zweitrangig in welchen Ländern Emissionen gemindert werden. Daher können Industriestaaten einen Teil ihrer Reduktionsziele im Kontext des Kyoto-Protokolls durch internationale Klimaschutzprojekte realisieren. Die dadurch erreichte Minderung von Emissionen kann teilweise auf die Reduktionspflicht der Industrieländer gutgeschrieben werden. Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls (2008-2020) Das Kyoto-Protokoll sieht neben dem Emissionshandel zwischen den Annex-I-Staaten zwei projektbezogene „Flexible Mechanismen“ vor: Joint Implementation (gemeinsame Umsetzung) und den Clean Development Mechanism (Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung) (siehe Schaubild „Flexible Mechanismen des Kyoto Protokolls“). Emissionshandel zwischen den Annex-I-Staaten Der Emissionshandel des Kyoto-Protokolls erlaubt es Industrieländern (Annex-I-Staaten), untereinander mit Emissionsrechten zu handeln. Jeder Staat bekommt gemäß der jeweils im Kyoto-Protokoll festgesetzten Stabilisierungs- oder Minderungsverpflichtung eine bestimmte Menge an Emissionsrechten (Assigned Amount Units – AAU) zugeteilt. Reduziert ein Land mehr als mit dem Zielwert festgelegt, kann es überschüssige Emissionsrechte in Form von AAU an ein anderes Land verkaufen, das es nicht geschafft hat, sein Ziel auf eigenem Territorium zu erreichen. Joint Implementation(JI) Führt ein Industriestaat, der Stabilisierungs- oder Minderungspflichten nach dem Kyoto-Protokoll eingegangen ist (Annex-I-Staat), ein Klimaschutzprojekt in einem anderen Annex-I-Staat durch oder finanziert es, kann er sich die Emissionsminderung in Form von JI-Minderungszertifikaten (⁠ Emission ⁠ Reduction Units – ERU) auf sein Ziel anrechnen lassen. In dem durchführenden Land wird die entsprechende Menge an Zertifikaten von dem nationalen Budget abgezogen. Clean Development Mechanism (CDM) Der "Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung" ermöglicht es Annex-I-Staaten, Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern (EL) durchzuführen oder zu finanzieren. Der Annex-I-Staat kann sich die mit dem Projekt eingesparten Einheiten (Certified Emission Reductions – CER) nach einem international abgestimmten und überwachten Prüfverfahren auf sein Kyoto-Ziel gutschreiben lassen. So sollen Entwicklungsländer durch Technologietransfer beim Aufbau einer klimafreundlichen Wirtschaft nachhaltig unterstützt und gleichzeitig Emissionen dort gemindert werden, wo dies am kosteneffizientesten erfolgen kann. Nutzung flexibler Mechanismen in Deutschland Die Staaten im Kyoto-Protokoll sowie am Europäischen Emissionshandel teilnehmende Unternehmen konnten in der 3. Handelsperiode (2013-2020) bis zum 30.04.2021 die Gutschriften internationaler Klimaschutzprojekte aus bestimmten Gastgeberstaaten und im Rahmen von definierten Quoten für die Erfüllung ihrer Abgabeverpflichtung nutzen. Für die administrativen Aufgaben in Deutschland und die Beratungen zur Weiterentwicklung der Regelwerke zu CDM und JI ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt zuständig. Die umwelt- und entwicklungspolitische Unbedenklichkeit der Projekte ist dabei von entscheidender Bedeutung. Für die politischen Aspekte der Nutzung von CDM und JI in Deutschland liegt die Federführung beim Bundesministerium für Wirtschaft und ⁠ Klimaschutz ⁠ (⁠ BMWK ⁠). Informationen zu CDM und JI sowie zu den neuen Marktmechanismen unter dem Übereinkommen von Paris nach 2020 werden auf den Internetseiten der DEHSt sowie des BMWK angeboten. Entwicklung von CDM und JI Bis zum 16. Juni 2023 wurden 8.205 Projekte und Programme bei der UNFCCC registriert und Minderungen in Höhe von 2,281 Milliarden Tonnen ⁠ Kohlendioxid-Äquivalente ⁠ verifiziert (siehe Abb. „Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Regionen“ und Abb. „Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Projekttypen“). Zum Vergleich: Die Menge an Emissionen Deutschlands betrug im Jahr 2020 etwa 729 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente. Durch den CDM wurden seit 2004 Investitionen von knapp 386 Milliarden US-Dollar angeregt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat bis zum Juni 2023 606 CDM-Projekten in Schwellen- und Entwicklungsländern, 25 JI-Projekten innerhalb Deutschlands sowie 33 im Ausland angesiedelten JI-Projekten zugestimmt. Aufgrund der Verzögerung des In-Kraft-Tretens der 2. Verpflichtungsperiode bis zum Jahr 2020 konnten in der Zeit 2013-2020 keine weiteren JI-Projekte mehr realisiert werden. Die Abbildungen „Gastgeberstaaten und Zahl der genehmigten Projekte“ und „Von Deutschland genehmigte Projekte nach Projekttypen“ geben einen Überblick über die bisher von Deutschland genehmigten Projekttypen und die Länder, in denen die Projekte durchgeführt werden. Eine stets aktualisierte Übersicht über CDM- und JI-Projekte mit deutscher Beteiligung ist auf der Website der DEHSt in einer Projektdatenbank zu finden. Die Gutschriften aus Klimaschutzprojekten (CER aus dem CDM beziehungsweise ERU aus JI) sind auch auf dem Sekundärmarkt des Emissionshandels von den Unternehmen weltweit handelbar. Die Zahl der Projekte, in denen Deutschland als Investorstaat auftritt, gibt daher nur sehr eingeschränkt Hinweise darauf, in welchem Umfang deutsche Unternehmen sich tatsächlich an CDM-Projekten beteiligen bzw. bereits Gutschriften aus solchen Projekten erworben haben. Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Regionen Quelle: http://www.cdmpipeline.org/ Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Emissionsminderungen in genehmigten CDM-Projekten seit 2004 - nach Projekttypen Quelle: http://www.cdmpipeline.org/ Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Gastgeberstaaten und Zahl der genehmigten Projekte Quelle: Umweltbundesamt/DEHST Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Von Deutschland genehmigte Projekte nach Projekttypen Quelle: Umweltbundesamt/DEHST Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Auslaufen des CDM Mit dem 31. Dezember 2020 endete die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und damit auch die Nutzungsmöglichkeit für den CDM im europäischen Emissionshandel. Bestehende Projekte können noch bis zum 31.12.2020 erzielte Emissionsminderungen zertifizieren lassen, die unter der zweiten Verpflichtungsperiode angerechnet werden können. Mit dem Ende der True-Up-Periode zur zweiten Verpflichtungsperiode im September 2023 wird das Umweltbundesamt als zuständige Stelle in Deutschland keine Zustimmung zu Projekten (Letter of Approval) und keine nachträglichen Autorisierungen für Projektbeteiligte mehr erteilen. Ab Juli werden keine Anträge mehr entgegen genommen. Nach einer Entscheidung der Klimakonferenz in Glasgow im November 2021 können laufende Projekte eine Überleitung in das Nachfolgesystem unter dem Übereinkommen von Paris anstreben, vorausgesetzt der Gastgeberstaat stimmt zu und die neuen Regeln unter Artikel 6 des Pariser Übereinkommens werden eingehalten. Weitere Informationen dazu stellt das Klimasekretariat bereit. Weiterentwicklung der Projektmechanismen Am 4. November 2016 trat mit dem Übereinkommen von Paris das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls unter der Klimarahmenkonvention (⁠ UNFCCC ⁠) für die Zeit nach 2020 in Kraft. Die Marktmechanismen sind in Artikel 6 des Paris Übereinkommens als Teil eines umfassenderen Kooperationsverständnisses definiert. Es werden explizit drei Ansätze für einen internationalen Kohlenstoffmarkt genannt: Kooperationen zur Verwendung international übertragener Minderungsergebnisse zum Erreichen der national festgelegten Beiträge in Verantwortung der beteiligten Staaten; ein international überwachter Mechanismus zur Minderung von Emissionen in einem Land mit Transfer der Minderungsergebnisse und Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung mit zusätzlicher Minderung der weltweiten Emissionen; Nicht-marktbasierte Ansätze zur Förderung auf dem Gebiet der Minderung und der Anpassung. Mit diesen drei Ansätzen soll es gelingen, die Belange aller Länder nach internationalen Kooperationsmöglichkeiten im Kohlenstoffmarkt abzudecken. Die Mechanismen stehen allen Ländern zur Erreichung des übergreifenden Ziels des Pariser Übereinkommens auf Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf möglichst 1,5 Grad zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung. Die 26. Vertragsstaatenkonferenz konnte im November 2021 die Umsetzungsregeln für diese drei neuen Ansätze beschließen, so dass jetzt auf nationaler Ebene eine Implementierung und Nutzung dieser Instrumente in Angriff genommen werden kann.

Landnutzung und Klimaschutz

Zentrales Ziel dieses Leitfadens ist die Beschreibung der Rolle des Landnutzungsbereiches (LULUCF-Sektor) für den Klimaschutz sowie die Identifizierung von Anforderungen an eine Ausgestaltung und Nutzung von Marktansätzen zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris. Der Leitfaden soll helfen, ein grundsätzliches Verständnis der Herausforderungen zu erhalten, die sich bei der Integration des LULUCF-Sektors in die internationale Klimapolitik stellen. Mit diesem Verständnis lassen sich Minderungspotenziale im Landnutzungsbereich und deren Hebung durch marktbezogene Anreize auf einer fundierten Basis entwickeln. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Landnutzung und Klimaschutz

Zentrales Ziel dieses Leitfadens ist die Beschreibung der Rolle des Landnutzungsbereiches (LULUCF-Sektor) für den Klimaschutz sowie die Identifizierung von Anforderungen an eine Ausgestaltung und Nutzung von Marktansätzen zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris. Der Leitfaden soll helfen, ein grundsätzliches Verständnis der Herausforderungen zu erhalten, die sich bei der Integration des LULUCF-Sektors in die internationale Klimapolitik stellen. Mit diesem Verständnis lassen sich Minderungspotenziale im Landnutzungsbereich und deren Hebung durch marktbezogene Anreize auf einer fundierten Basis entwickeln. Quelle: www.umweltbundesamt.de

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