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Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der ETS-Richtlinie

Das Projekt "Verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen zur Weiterentwicklung der ETS-Richtlinie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Bei der laufenden Reform der Emissionshandels-Richtlinie (ETS-RL) und der daran anschließenden Verhandlung untergesetzlicher Rechtsakte (delegierte Rechtsakte und Umsetzungs-Rechtsakte) stellen sich umfassende verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Fragen. Anders als bei bisherigen Reformen der ETS-RL, die stets nur Teilbereich betrafen, wir die Richtlinie bei dieser Reform umfassend geändert und sowohl an die Anforderungen der 4. Handelsperiode (2020-2030) und des Pariser Abkommens als auch an die Vorgaben des Vertrages über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) angepasst. Dazu gehört die Umstellung der bisherigen Komitologie-Verfahren auf die im AEUV verankerten Verfahren der tertiären Rechtsetzung. Zu den Einzelheiten und zukünftigen Verfahren haben Europäische Kommission, Europäisches Parlament und der Rat im April 2016 eine Inter-Institutionelle Vereinbarung unterzeichnet. Im Nachgang zur Reform der ETS-RL werden die untergesetzlichen Rechtsakte auf Grundlage der neuen Verfahren neu verhandelt und an die Anforderungen der 4. Handelsperiode angepasst. Mit diesen Reformen sind zahlreche Fragestellungen des Emissionshandelsrecht verbunden, die fundierte verfassungs-, europa- und beihilferechtliche Analysen erfordern. Mit diesem Vorhaben sollen Rechtsfragen bearbeitet werden, die extern vergeben werden müssen.

Ökonomische und rechtliche Untersuchungen von Fragen zu Umwelt, Energie, Klimaschutz, u.a. der Vorschläge zur Ausgestaltung des EU-Emissionshandels ab 2013 und nationaler Umsetzungsmaßnahmen sowie der Vorschläge zur Umssetzung des Energiekonzepts

Das Projekt "Ökonomische und rechtliche Untersuchungen von Fragen zu Umwelt, Energie, Klimaschutz, u.a. der Vorschläge zur Ausgestaltung des EU-Emissionshandels ab 2013 und nationaler Umsetzungsmaßnahmen sowie der Vorschläge zur Umssetzung des Energiekonzepts" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.

Rechtsvorhaben zur europäischen Weiterentwicklung des Emissionshandels unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen betreffend energieintensive Industrie

Das Projekt "Rechtsvorhaben zur europäischen Weiterentwicklung des Emissionshandels unter besonderer Berücksichtigung von Maßnahmen betreffend energieintensive Industrie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.Ausgangslage / Zielstellung / Methodik des Vorhabens: Im Rahmen der Verhandlungen zum Klimapaket der KOM werden verschiedene Sonderregeln insbesondere für die energieintensiven Industrien, die im Wettbewerb mit außereuropäischen Anbietern stehen, diskutiert. Dies und auch andere Sonderregeln werden z.T. im Kommitologieverfahren nach Verabschiedung der Richtlinie konkretisiert. Vor diesem Hintergrund ist Zielstellung des Vorhabens, die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der diskutierten Maßnahmen zu bewerten. Aktuelle Entwicklungen und Vorschläge aus anderen laufenden Vorhaben sind in die rechtliche Bewertung einzubeziehen. Es geht unter anderem um die internationalen / völkerrechtlichen Vorgaben (z.B. der WTO) und um die europarechtliche Zulässigkeit der Privilegierung einiger Industrien gegenüber anderen Teilnehmern des Emissionshandels. Bei Letzterem sind insbesondere beihilferechtliche Tatbestände zu erörtern. Geprüft werden soll auch, ob Kompensationslösungen statt auf Branchenebene besser als Einzelfallentscheidung unter bestimmten definierten Kriterien ähnlich einer Härtefallklausel machbar sind. Das Vorhaben soll die diskutierten Möglichkeiten bewerten und dadurch Hilfestellung zur Positionierung des BMU bieten.

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