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Baublöcke mit erhöhtem Energiesparpotenzial Krefeld

Die Daten zeigen Baublöcke, in denen durch Sanierung, Modernisierung oder Nachrüstung signifikante Energieeinsparungen realisiert werden können. Berücksichtigt wurden pro Baublock Gebäude mit einem spezifischen Wärmebedarf von über 120 kWh/(m²*a). Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.

Neue Bahnstadt Opladen

Im Jahr 2000 entstand die Idee, aus den nicht mehr genutzten Arealen rund um das Ausbesserungswerk und den Bahnhof Leverkusen-Opladen ein belebtes Stadtquartier zu entwickeln. Ziel war die Wiederbelebung der 72 Hektar großen innerstädtischen Bahnbrachfläche durch den Bau eines neuen, durchmischten und durchgrünten Stadtquartiers mit Wohnen, Arbeiten, Bildung, Einkaufen und Freizeit. Nach einem Aufruf im Mai 2000 zur Perspektivenwerkstatt „Bahngelände Opladen“ versammelten sich neben den eingeladenen Fachleuten und den Teilnehmenden aus Politik und Verwaltung auch 650 Bürgerinnen und Bürger, um gemeinsam Lösungen und Konzepte für die Zukunft der innerstädtischen Brachfläche zu entwerfen. Die daraus entstandene Vision wurde zur Basis des Rahmenplans (Ostseite, Westseite) und legte den Grundstein für die Entwicklung der Neuen Bahnstadt Opladen. Die Bürgerbeteiligung von Beginn an wurde damit ein wesentlicher Faktor für das Gelingen der Bahnstadt. Auf Grundlage von Machbarkeitsstudien zur Umsetzung der Neuen Bahnstadt Opladen legte die Stadt Leverkusen mit einem Ratsbeschluss im September 2005 die insgesamt 72 Hektar große Fläche als Stadtumbaugebiet fest. Diese Gebietsausweisung bildete die Grundlage für die Förderungen von Bund und Land innerhalb des Gesamtprojektes. Die Stadt Leverkusen bewarb sich mit dem Projekt Neue Bahnstadt Opladen für die Regionale 2010, in der bedeutsame städtebauliche Projekte vom Verein Köln/Bonn e.V. begleitet wurden. Das Projekt Bahnstadt Opladen erhielt mit dem so genannten „A-Stempel“ die bestmögliche Unterstützung im Hinblick auf eine Förderung durch das NRW-Bauministerium. 2008 wurde die neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) mit dem Ziel gegründet, die Neue Bahnstadt Opladen auf der Basis der Rahmenplanung umzusetzen. Als 100-prozentige städtische Tochter arbeitet die nbso partnerschaftlich mit der DB AG, Akteuren auf dem Gelände, beauftragten Architekt:innen und Planer:innen sowie den Fachbereichen und Institutionen der Stadt Leverkusen zusammen. Im Zuge der Realisierung des Bahnstadt-Vorhabens wurden zahlreiche Instrumente wie Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen, Projekttage, Werkstätten und Baustellenführungen eingesetzt. Im Rahmen des Vorhabens waren aufwändige Infrastrukturmaßnahmen notwendig. Hierzu zählen die Gütergleisverlegung an die bestehende Personenzugstrecke, um die Voraussetzung für die städtebaulichen Entwicklung der Westseite zu schaffen. Zwei neu entstandene Brücken (Campusbrücke und Bahnhofsbrücke) bilden wichtige Verbindungen in das Zentrum von Opladen. In den Wohnquartieren leben 1800 Menschen (Stand: Herbst 2025) und es werden weitere 800 Anwohnerinnen und Anwohner hinzukommen. Mehr als 900 Arbeitsplätze sind bis zum Jahr 2025 entstanden. Ein maßgeblicher, gesamtstädtischer und regionaler Impuls war die Ansiedlung der Technischen Hochschule Köln, Campus Leverkusen. Seit der Eröffnung zum Wintersemester 2022/23 gelten Leverkusen und die Neue Bahnstadt als Bildungsstandort, der viele weitere Bildungseinrichtungen und Start-ups anzieht. 25 Jahre nach Durchführung der Perspektivenwerkstatt ist die gemeinsam entwickelte Vision erfolgreich und nahezu vollständig umgesetzt worden. Dabei wurde der vorgesehenen Kosten- und Finanzierungsrahmen eingehalten. Während die Ostseite vollständig hergestellt und vermarktet ist, bestehen auf der Westseite noch unbebaute Flächen. Die hier vorgesehenen Investorenprojekte werden bis Ende 2027 weiterhin von der nbso begleitet. Die Neue Bahnstadt Opladen präsentiert sich als lebendiges Quartier mit einer großen Nutzungsvielfalt und hohen Lebensqualität. Zugleich ist die Historie des ehemaligen Bahn-Ausbesserungswerks noch deutlich spürbar. Perspektivenwerkstatt „Bahngelände Opladen“ Städtebauliche Rahmenplanung (Ostseite, Westseite) Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Neuen Bahnstadt Opladen Kosten-Nutzen-Analyse zur Gütergleisverlegung Stadtteilentwicklungskonzept Opladen (STEK) Festlegung der Gesamtfläche als Stadtumbaugebiet sowie Realisierungswettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen, Projekttage, Baustellenführungen Bund-Länder-Programm zur Städtebauförderung Förderung kommunaler Straßenbau Nordrhein-Westfalen Nahmobilität goRheinland (bzw. Nahverkehr Rheinland) neue bahnstadt opladen GmbH : Neue Bahnstadt Opladen – Die Umsetzung einer Vision Broschüre „ Neue Bahnstadt Opladen 2020-2024 – Die Umsetzung einer Vision " Regionale 2010

Zwischenzeit Steinweg

In der kreisfreien Stadt Coburg mit 41.000 Einwohner:innen werden in der Altstadt umfassende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt, so auch im Quartier rund um den Steinweg in der Nördlichen Innenstadt. Dieses Gebiet wird von der Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungstreuhänder betreut und als Sanierungsträger in den kommenden Jahren umfassend saniert. Entstehen soll ein lebendiges und sozial vielfältiges Quartier mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität. Im Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ werden seit dem Jahr 2019 durch die Wohnbau Stadt Coburg städtische Ladenflächen an Zwischennutzer:innen vermietet. „Zwischenzeit Steinweg“ ist ein Leerstandsprojekt der Stadtmacher Coburg. Die Stadtmacher sind ein Zusammenschluss aus Citymanagement, Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Coburg mbH und der Wohnbau Stadt Coburg GmbH (WSCO). Im Dezember 2020 gab es einen Stadtratsbeschluss zur Einsetzung einer Projektgruppe „Integriertes Innenstadtmanagement“ in Coburg. Das Stadtmacher-Team besteht seit Januar 2021 unter dem Dach der Wohnbau. Nach einer zweijährigen Testphase zur Belebung der Innenstadt, die unter anderem von Strukturwandel und Funktionsveränderungen, dem Wandel beim Einkaufsverhalten, Veränderungen durch Corona und eine Leerstandsproblematik gekennzeichnet ist, wurden die Stadtmacher ab 2023 fest etabliert. Seiher bilden sie eine eigene Abteilung und ein eigenes Geschäftsfeld bei der Wohnbau Stadt Coburg. Die wird aus städtischen Eigenmitteln sowie aus Fördermitteln aus Bundes- und Landesprogrammen finanziert. Die Zwischenzeit-Leerstände werden von der Wohnbau Stadt Coburg als Sanierungstreuhänder gegen ein geringes Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt. Interessierte haben die Möglichkeit, sich ohne weitreichende wirtschaftliche Risiken auszuprobieren. Die zuvor teils jahrelang leerstehenden Ladengeschäfte dienten als Metzgerei, Teppichgeschäft, Elektrofachhandel oder Dönerimbiss. Je nach Zustand des Gebäudes stehen den Zwischennutzer:innen nun die Erdgeschossflächen oder auch nur die Schaufenster zur Verfügung. Eine Nutzungsvereinbarung zwischen Eigentümerin und Nutzer:in regelt Nutzungsdauer, Flächennutzung, Entgelt, Energieversorgung, Versicherung und Übergabe. Die Flächen sind durch eine einheitliche Beklebung am Schaufenster erkennbar und lassen sich bei einem Spaziergang rund um den Steinweg erkunden. Mit einem Online-Leitfaden für die Gründung eines Pop-Up Stores in der Coburger Innenstadt hat das Stadtmacher Team wichtige Informationen zur Gründung eines Pop-Up Stores zusammengestellt, die alle Schritte von der Idee bis zur Eröffnung eines Ladens sowie die dazugehörigen Kontaktpersonen umfassen. Das Projekt „Zwischenzeit Steinweg“, das verschiedene kreative Zwischennutzungen ermöglicht, lebt von einer partizipativen Stadtgestaltung. Vereine, Studierendengruppen, Kreativschaffende und Jungunternehmer:innen schaffen Begegnungsräume und werden sichtbar. Das Zwischennutzungsprojekt ist eng mit dem Projekt „Design findet Stadt“ des Coburger Designforums Oberfranken e.V. verknüpft, das Nachwuchskräften der Hochschule ein „Schaufenster“ und eine „Spielfläche“ für künstlerische Aktivitäten in Leerständen bietet. Durch „Zwischenzeit Steinweg“ wurde die Vielfältigkeit und Kreativszene in der nördlichen Innenstadt gestärkt. Insgesamt 25 Zwischennutzungen wurden seither in elf Zwischenzeit-Objekten auf 1294 m² Fläche initiiert. Mit Beginn der Sanierungsmaßnahmen läuft das Projekt in Coburg sukzessive aus. Zum Jahresende 2025 bestanden noch vier aktive Zwischennutzungen. Dadurch gewinnen leerstehende Gewerbeobjekte privater Immobilienbesitzer:innen auch für kreative Pop-up-Nutzungen zunehmend an Bedeutung. Langfristiges Ziel des Projekts ist die Belebung und Aufwertung der Gebäude im Sanierungsgebiet Nördliche Innenstadt in Coburg. Erwartet wird, dass der alternative Charakter des Quartiers auch nach Abschluss der Sanierung fortbesteht und „Zwischenzeit Steinweg“ die Coburger Subkultur über alle Generationen hinweg stärken kann. Die Stadtmacher sind mit dem Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ Mitglied des bundesweiten „Netzwerks Zwischennutzung (NZN)“, das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik sowie von der Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung gefördert wird. Das Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ hat nach Einschätzung der Stadtmacher positive Auswirkungen auf die Leerstandssituation im Sanierungsgebiet Steinwegvorstadt, da die leerstehenden Räume individuell belebt und sinnvoll genutzt wurden beziehungsweise werden. Neue Nutzungskonzepte finden Platz in der Innenstadt und schaffen ein Experimentierfeld. Die Evaluation des Projekts im Jahr 2022 hat ergeben, dass die Nutzer:innen hauptsächlich durch Bekannte, und weniger durch Öffentlichkeitsarbeit wie Presseberichte, den Internetauftritt oder die Fensterbeklebung, auf das Projekt aufmerksam wurden. Die Zwischennutzer:innen bewerten „Zwischenzeit Steinweg“ sehr positiv und verknüpfen positive Erfahrungen mit ihrer Flächennutzung. Einige haben sich persönlich beziehungsweise beruflich im Zuge der Zwischennutzung weiterentwickeln können. Insgesamt wurde ein positives Miteinander geschaffen, bei dem die Nutzer:innen auch untereinander Kontakte knüpfen. Zwischennutzer:innen vernetzen sich und nehmen an Stadtfesten beziehungsweise Händleraktionen teil. Sie sind Teil des Quartiers. Die Evaluation hat ergeben, dass die Stadtbevölkerung zwar wahrnimmt, dass die Leerstände durch die Kreativszene bespielt werden und dadurch ein innovatives, kreatives Angebot rund um den Steinweg entstanden ist. Dennoch spricht das Projekt eher eine Zielgruppe von kreativschaffenden Menschen an. Zwischennutzungen: Einrichtung einer Projektgruppe „Integriertes Innenstadtmanagement“ Nutzungsvereinbarungen zwischen Eigentümerin und Nutzer:innen Sanierung: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Coburg Innenstadt“ Vorbereitende Untersuchungen Sanierungsgebiet II/VII Nördliche Innenstadt/Steinwegvorstadt Coburg Junges Wohnen (Steinweg 35, 37, Lohgraben 12, 14 und 16 sowie die Schenkgasse 2a) und Mehrgenerationenwohnen (Steinweg 25, 27, 29, Lohgraben 4 und 6) als städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet VII Nördliche Innenstadt städtische Eigenmittel Quartiersfonds für die Sanierungsgebiete in der Innenstadt von Coburg Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ Die Stadtmacher haben für andere Projektumsetzungen Mittel weiterer Förderprogramme erhalten, darunter fällt allerdings nicht das Projekt „Zwischenzeit Steinweg“: Sonderfonds „Innenstädte beleben“, Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Förderinitiative „Starkes Stadtmarketing für lebendige Innenstädte 2025“ Projekt „Zwischenzeit Steinweg“ Projektflyer „Zwischenzeit Steinweg“ Stadtmacher Coburg Pop-Up Leitfaden Coburg Netzwerk Zwischennutzung (NZN)

Modellvorhaben der Raumordnung mit sieben Regionen

Im Modellvorhaben der Raumordnung „Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ (MORO Fläche) wurden Maßnahmen und Reformpfade des Flächensparens und der Standortsteuerung erarbeitet. Sieben Modellvorhaben erprobten kooperative, praxisnahe Werkzeuge zur Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung. Das Projekt MORO Fläche (Modellvorhaben der Raumordnung – Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung) macht sichtbar, wie Regionen in Deutschland Flächenansprüche nachhaltig, kooperativ und koordiniert steuern können. Ausgangspunkt ist die Herausforderung der Regionalplanung, verstärkte Flächenansprüche – etwa durch Digitalisierung, erneuerbare Energien und hohe Nachfrage nach Wohnraum – mit einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung in Einklang zu bringen. Kern des MORO bilden sieben regionale Modellvorhaben in der Region Bremen, der Metropolregion Hamburg, der Werra-Wartburgregion, im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, in der Region Südlicher Oberrhein, der Metropolregion Rhein-Neckar und im Landkreis Kassel. Diese waren aufgerufen, primär informelle, freiwillige Formen der siedlungspolitischen Zusammenarbeit zu nutzen. Die Bandbreite der in den Regionen verfolgten Lösungsansätze reicht von der Innenentwicklung und Nachverdichtung über die flächeneffiziente Wohnbaulandentwicklung und Steuerung von Gewerbe und Logistik an geeigneten Standorten bis zur Gründung regionaler Organisationsstrukturen für die Unterstützung der kommunalen Ebene bei flächenrelevanten Aufgaben. Die erprobten Lösungsansätze, die auf eine verbesserte regionale Steuerung der Siedlungsentwicklung zielen, lassen sich vier zentralen Interventionsmodi zuordnen: Aufbau gemeinsamer Datengrundlagen, Entwicklung gemeinsamer Zielsetzungen, Unterlegung des Handlungsbedarfs mit Handlungswissen, Aufbau von Organisationsstrukturen zur Stärkung der Handlungsfähigkeit. Ergänzend zu den Modellvorhaben liefert das Projekt sechs wissenschaftliche Expertisen zu aktuellen Themen wie dem zunehmendem Fachkräftemangel und der eingeschränkten Handlungsfähigkeit kleinerer Städte und Gemeinden, positivplanerischen Festlegungen zur Begrenzung der Wohnsiedlungsentwicklung in der Regionalplanung oder internationalen Steuerungsansätze wie dem Schweizer Agglomerationsprogramm. Diese Studien geben tiefere Einblicke aus Befragungen und Expertengesprächen wieder und schaffen Orientierung für Planungsakteure aus Praxis und Wissenschaft. Abschließend werden projektübergreifend drei Reformpfade mit konkreten Empfehlungen zu folgenden Punkten abgeleitet: bessere Verzahnung und Innovationen in der Regionalplanung und Regionalentwicklung, Stärkung der kommunalen und regionalen Handlungsressourcen für die Siedlungsentwicklung, Veränderung von fiskalischen Anreiz- (und Sanktions-)mechanismen. Darüber hinaus wurden im MORO Fläche ein Werkzeugkasten mit Bedienungsanleitungen, Praxistipps sowie Kernbotschaften und Statements der Modellvorhaben erarbeitet. Die gesammelten Ergebnisse zeigen: das kommunale Handeln im Rahmen der Bauleitplanung und interkommunalen Kooperationen sind die zentralen Fundamente für die regionale Steuerung der Siedlungsentwicklung. Eine wirksame Steuerung der Siedlungsentwicklung entsteht dort, wo Regionen gemeinsam Ziele definieren, Instrumente teilen und institutionelle Strukturen interkommunal verankern – über einzelne Kommune hinaus und im Dialog mit regionaler Planung und Politik. Unstrittig ist zugleich, dass eine deutlich verbesserte Steuerung der Siedlungsentwicklung die Grenzen der freiwilligen Zusammenarbeit überschreiten muss. Projekt-Website des „MORO - Regionale Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung“ mit Informationen zu den regionalen Modellvorhaben, Expertisen, Werkzeugkasten, Film und weiteren Veröffentlichungen: moro-flaeche.de

Friedhöfe Stadt Bremen

ExistingLandUseDataSet Annex III - Land Use thematic map geometry: GM_MultiSurface hilucsLandUse (hirarchical INSPIRE land use classification system): 3_3_5_OtherCommunityServices (cemetery)

Kommunaler Flächenrechner des Umweltbundesamts

Ein zentrales Ziel des kommunalen Flächenrechners ist es, Kommunen bei der Umsetzung des politischen Leitbilds „Netto-Null-Flächenverbrauch“ zu unterstützen. Er fördert einen bewussteren Umgang mit der endlichen Ressource Fläche und stärkt das Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Gleichzeitig dient er als Entscheidungs- und Kommunikationshilfe, etwa für Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Der „Kommunale Flächenrechner“ des Umweltbundesamts informiert Kommunen, regionale Planungsträger und andere Interessierte über die bisherige Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke sowie über theoretische Flächenkontingente, die sich bei einer verbindlichen Umsetzung des Bundesziels zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf weniger als 30 Hektar im Jahr 2030 ergeben würden. Dabei kann zwischen alternativen Reduktionspfaden mit Zielwerten von 30 ha, 25 ha und 20 ha pro Tag ausgewählt werden. Der Flächenrechner liefert Daten für alle Gemeinden und Städte, Landkreise, Planungsregionen und Bundesländer. Der vom Flächenrechner ermittelte Vergleich der bisherigen Flächenneuinanspruchnahme mit den rechnerisch ermittelten Kontingenten für die kommenden Jahre zeigt Planenden oder Entscheidenden, inwieweit das Flächenausweisungsverhalten angepasst werden müsste, um vor Ort einen adäquaten Beitrag zur Erreichung des flächenpolitischen Mengenziels zu leisten. Darüber hinaus ermöglicht der Flächenrechner Vergleiche zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften. Er zeigt außerdem, in welchem Umfang in der betreffenden Gemeinde auf Basis der zugeteilten Kontingente Wohnungsbau im Außenbereich möglich wäre. Dazu dienen eine interaktive Karte sowie detaillierte Diagramme und Tabellen. Die Nutzerinnen und Nutzer des Flächenrechners können für jede Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, Planungsregion, Bundesland) ab 100 Einwohnerinnen und Einwohnern ein sechsseitiges Datenblatt herunterladen, in dem die Steckbriefe der Datenabfrage u. a. mit der bisherigen Flächenneuinanspruchnahme, den vorgeschlagenen Kontingenten und einem Vergleich dieser Größen zusammengefasst sind. Ein Handbuch, das über den Flächenrechner heruntergeladen werden kann, enthält eine detaillierte Beschreibung der Grundstruktur und der Funktionalität des Flächenrechners. Der Kommunale Flächenrechner ist kostenlos im Internet verfügbar. Er ist direkt von der Startseite von aktion-flaeche.de verlinkt. Der Flächenrechner des Umweltbundesamtes (UBA) ist ein damit praxisorientiertes Online-Instrument, das Kommunen dabei unterstützt, ihren Flächenverbrauch systematisch zu erfassen, zu analysieren und zu reduzieren. Er leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Flächensparpolitik, zum Bodenschutz und zu einer nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung im Sinne von Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz. Kommunaler Flächenrechner des UBA

Wärmebedarf je Baublock (Wärmedichte) Krefeld

Die Daten zeigen den Wärmebedarf pro Baublock als Maß für die Wärmeintensität in einem Gebiet in Megawattstunden pro Hektar und Jahr (MWh/[ha*a]). Höhere Werte weisen auf konzentrierte Heizlasten hin, niedrigere Werte auf lockere Bebauung. Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.

Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete Krefeld

Die voraussichtlichen überwiegenden Wärmeversorgungsgebiete wurden im Rahmen der Erstaufstellung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) ermittelt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die bestehende Wärmeversorgung in Krefeld auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Damit bietet die KWP insbesondere Gebäudeeigentümern und Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung einer wirtschaftlichen, verlässlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Die KWP stellt eine unverbindliche Empfehlung dar, ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber den Energieversorgern. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld Mehr Informationen zu den einzelnen Versorgungsgebieten: Bestehendes Fernwärmnetz und/oder geplante Netzverdichtung bis 2030 In den dunkelblauen Gebieten besteht aktuell bereits ein Fernwärmenetz. Sie können Ihre funktionierende Heizung weiterhin nutzen. Wenn ein Heizungsaustausch ansteht, können Sie einen Anschluss an die Fernwärme prüfen. Es besteht kein Anschlusszwang, aber auch keine Versorgungsgarantie. Die Fernwärme soll im Nachverdichtungsgebiet die überwiegende, jedoch nicht die einzige Wärmeversorgungsart darstellen und eignet sich insbesondere für (große) Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit einem spezifischen Wärmebedarf von ≥ 150 kWh/m²*a. Bei konkretem Interesse an einer Fernwärmeversorgung wenden Sie sich bitte über folgenden Link an die SWK ENERGIE: https://www.swk.de/geschaeftskunden/de/waerme/fernwaerme-in-krefeld Fernwärmeausbaugebiet bis 2035 Nach derzeitigem Planungsstand der Kommunalen Wärmeplanung könnte Fernwärme zukünftig eine Option in diesem Gebiet werden. Die Kommunale Wärmeplanung wird spätestens 2031 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnten sich einzelne Fernwärmeausbaugebiete in Gebiete dezentraler Wärmeversorgung verändern. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden Fernwärmeausbaugebiet bis 2040 mit geplanter Nachverdichtung bis 2045 Nach derzeitigem Planungsstand könnte Fernwärme zukünftig eine Option für Sie werden. Die KWP wird spätestens 2031 und 2036 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnten sich einzelne Fernwärmeausbaugebiete in Gebiete dezentraler Wärmeversorgung verändern. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden Wärmenetzprüfgebiete Die rosa gefärbte Fläche zeigt ein Wärmenetzprüfgebiet. Hier wird die Stadt Krefeld mit interessierten Projektierern prüfen, ob ein neues Wärmenetz technisch realisiert und wirtschaftlich betrieben werden kann. Die KWP wird spätestens 2031 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnte sich dieses Prüfgebiet in ein tatsächliches Wärmenetzgebiet mit einer konkreten Ausbauplanung wandeln. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden. Dezentrale Wärmeversorgung / Wasserstoffmöglichkeitsgebiete In Ihrem Gebiet wird kein Fernwärmeausbau stattfinden. In diesem Gebiet besteht eventuell zukünftig die Möglichkeit, dass insbesondere für (große) Mehrfamilienhäuser oder Nichtwohngebäude eine Versorgung mit Wasserstoff in Frage kommen könnte. Das hängt insbesondere von der Verfügbarkeit von Wasserstoff und entsprechenden Preisen ab. Nach aktuellem Stand sind dezentrale Wärmelösungen wie elektrisch betriebene Wärmepumpen in der Regel die wirtschaftlichere Option. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld. Wasserstoffmöglichkeitsgebiete: Eventuell ist hier eine zukünftige Nutzung des Gasnetzes für den Transport von Wasserstoff für Prozesswärme und gegebenenfalls - bei Gewährleistung einer professionellen Gebäudebewirtschaftung - für Gebäudeanwendungen möglich. Die Verfügbarkeit und die Kosten für Wasserstoff sind aktuell noch nicht hinreichend absehbar. Gebiete dezentraler Wärmeversorgung Dabei handelt es sich um Gebiete, die überwiegend nicht über ein Wärmenetz versorgt werden sollen. In den als „Dezentrale Wärmeversorgung“ gekennzeichneten Gebieten sind elektrisch betriebene Wärmepumpen vorzugsweise einzusetzen und ein wesentlicher Baustein zur Wärmewende in Krefeld. Sofern sich ein Gebäude aus technischen, wirtschaftlichen oder genehmigungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht für den Einsatz von Wärmepumpen eignen sollte und in der Sanierungstiefe begrenzt ist, sind alternative dezentrale Versorgungslösungen vorzusehen, zum Beispiel Biomasseheizungen. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld

Überwiegende Baualtersklasse je Baublock Krefeld

Der Datensatz stellt dar, welche Baualtersklasse in einem Baublock dominiert. Alte Gebäude weisen meist einen höheren Wärmebedarf und höheres Einsparpotenzial auf, neuere Gebäude sind oft energieeffizienter. Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.

Überwiegender Gebäudetyp je Baublock Krefeld

Die Daten zeigen die vorherrschende Gebäudetypologie (zum Beispiel Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe) pro Baublock. Die Information ist relevant für die Bestimmung von Anschlussdichten, Wärmebedarfsmustern und die Wahl geeigneter Heiztechnologien. Die Einteilung der Wohngebäude erfolgt, angelehnt an die Wärmestudie NRW (Potenzialstudie zur zukünftigen Wärmeversorgung in NRW), wie folgt: a. Einfamilienhäuser (EFH): maximal zwei Hauptgebäude (HG), die sich berühren mit maximal 280 m² Nutzfläche. b. Reihenhäuser (RH): mindestens drei HG, die sich berühren mit maximal 280 m² Nutzfläche. c. Mehrfamilienhäuser (MFH): Nutzfläche > 280 m², große Mehrfamilienhäuser (GMFH): Nutzfläche > 400 m². Ein „Baublock" besteht aus einem Gebäude oder mehreren Gebäuden oder Liegenschaften, das oder die von mehreren oder sämtlichen Seiten von Straßen, Schienen oder sonstigen natürlichen oder baulichen Grenzen umschlossen und für die Zwecke der Wärmeplanung als zusammengehörig zu betrachten ist oder sind.

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