Das Projekt "Wissenschaftliche Unterstützung zu Instrumenten- und Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien für Klimaneutralität bis 2045" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Klimaschutzgesetz sieht eine Treibhausgasneutralität in 2050 u.a. durch den Ausbau an Erneuerbaren Energien vor. In dem Vorhaben soll untersucht werden, wie der aus Klimaschutzsicht erforderliche EE-Ausbau erreicht und Potenziale gehoben werden können. Es wird davon ausgegangen, dass der weitere Leistungszubau maßgeblich im Bereich der Windenergie und Photovoltaik stattfindet. Dies bringt dauerhaft eine Vielzahl technischer, wirtschaftlicher und fachplanerischer sowie zum Teil rechtlicher Fragestellungen mit sich. Im Rahmen der fortzuführenden Diskussionen, Gesetzesnovellierungen und Planungs- und Abstimmungsprozesse besteht für BMU und UBA Bedarf an hochspezialisierter wissenschaftlicher Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Im Zuge dieser Beratung sollen auch konkrete Vorschläge für modifizierte Instrumente und neue oder flankierende Maßnahmen erarbeitet werden, um die Voraussetzungen für einen aus Klimaschutzsicht robusten und stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Demgegenüber stellen sich im Bereich der Bioenergie vermehrt Fragen, wie eine klimagerechte Nutzung des nur begrenzten nachhaltigen Biomassepotenzials insbesondere im EEG-Kontext ausgestaltet werden kann. Auch hierzu besteht Bedarf für hochspezialisierte wissenschaftliche Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Inhaltlich werden voraussichtlich folgende Aspekte im Fokus stehen: 1. finanzielle Bürger- oder Gemeindebeteiligung bei Windenergie und insbesondere bei Photovoltaik angesichts zunehmender Anlagengrößen, 2. Anforderungen und Auswirkungen 'besonderer Solaranlagen' (Agrar-PV, schwimmende PV, Parkplatz-PV) im Rahmen der Innovationsausschreibungen, 3. Ausbaupfade , Ziel- und Flächensteuerung, Monitoring, 4. Geschäftsmodelle ohne EEG-Förderung oder andere staatliche Finanzierung, 5. Planungs- und Genehmigungsrahmen für Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen, 6. Klimagerechtere Ausrichtung des EEG mit Blick auf die Bioenergie.
Das Projekt "Expertentätigkeit zur Beteiligung der deutschen Gemeinden an der Schweizer Endlagerstandortsuche" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Mitgliedschaft in der Expertengruppe des BMU zur fachlichen Begleitung des Schweizer Standortauswahlverfahren für ein Endlager aus deutscher Sicht.
Das Projekt "Neue Wege in der Dorferneuerung (Moderation und Bürgerbeteiligung)" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Ländliche Ortsplanung.Dorferneuerung ist eines der klassischen Themen und Forschungsfelder der ländlichen Ortsplanung. Da in Rheinland-Pfalz die meisten Gemeinden bereits über ein mehr oder weniger aktuelles Konzept das sich in der Umsetzung befindet, verfügen, rücken Strategien in den Vordergrund, die eine erfolgreiche Umsetzung der bestehenden und fortzuschreibenden Konzepte im Visier haben. In diesem Zusammenhang ist in erster Linie die Bürgerbeteiligung zu nennen. Sowohl bei der Aufstellung eines Dorferneuerungskonzeptes als auch bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen spielt die Einbeziehung der Bürger eine entscheidende Rolle. Im Hinblick auf eine sehr frühzeitige, intensive und erfolgreiche Beteiligung der Bürger wurde der Dorferneuerungsprozess der Gemeinde Westheim im Landkreis Germersheim als exemplarisch herausgegriffen, sowohl wegen seiner hohen Aktualität, als auch aufgrund des vorbildlichen und engagierten Ablaufs in der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde, den Planern und den Bürgern der Gemeinde Westheim. Weitere Untersuchungsschritte ist eine intensive Beteiligung und Einbeziehung der Bürger in weitere, dem Ortserneuerungskonzept folgende Schritte. So wurden im Rahmen eines innerörtlichen Bauleitverfahrens der allgemeine Konsens der Betroffenen gesucht. Geograph. Raum: Westheim, Rheinland-Pfalz, Landkreis Germersheim, Verbandsgemeinde Lingenfeld). Das Thema Dorferneuerung wird mit verschiedenen Gemeinden fortlaufend in diesem Fachgebiet behandelt.
Das Projekt "Bürgerenergie MOE: CommUnion - Community Energy Unions in Czech Republic and Germany" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bündnis Bürgerenergie e.V..
Die RH2-PTG Kommunale Beteiligung GmbH Co. KG, Seestraße 71a in 18211 Bör-gerende hat mit Posteingang vom 15.04.2021 einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 13 Windenergieanlagen, 2x vom Typ ENERCON E-138 EP3 E2 mit einer Gesamthöhe von 229,13 m, 2x ENERCON E-160 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 220,00 m und 9x ENERCON E147 EP5 E2 mit einer Gesamthöhe von 228,60 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt. Die Gesamtleis-tung aller Anlagen soll 64,4 MW betragen. Die Inbetriebnahme ist im Jahr 2023 geplant. Die Standorte der Anlagen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinde Gültz, Gemarkung 10 Flurstücke 2, 3 und 4, Gemarkung 12, Flurstücke 38 und 43 und der Gemarkung 13 Flur-stücke 2, 25, 26 und 27 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Nr. 13/2017 Halle (Saale), den 30.11.2017 Zahlreiche Hinweise zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen – Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) unterstützte 57 Gemeinden unseres Landes (ohne die Ballungsräume Halle und Magdeburg) vom 22.08.2017 bis zum heutigen Tag innerhalb der ersten Phase der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Erstellung so genannter Lärmaktionspläne an Hauptverkehrsstraßen. Im Rahmen der Umsetzung der 3. Stufe der EU-Umgebungslärmrichtlinie sollen bis zum 18.07.2018 Lärmaktionspläne von den Gemeinden aufgestellt werden. Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt mehr als 9.300 Einwohnerinnen und Einwohner nächtlichem Umgebungslärm (LNight) von mehr als 55 dB(A) an Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt. Im Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erreichten das LAU mehr als 400 Hinweise, Anregungen und Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger, die zu einer Minderung des Straßenverkehrslärms beitragen könnten. Die Hinweise werden nun bei der Erstellung qualifizierter Entwürfe zur Lärmaktionsplanung einfließen und von den Gemeinden nach Abstimmung mit den zuständigen Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Vor einer Beschlussfassung über die Durchführung einer Lärmaktionsplanung werden die Gemeinden diese Entwürfe in einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr 2018 öffentlich auslegen. Ein Anspruch auf Lärmsanierung an bestehenden Hauptverkehrsstraßen besteht allerdings nach deutschem Recht nicht. Weitere Informationen zur EU-Lärmkartierung und -aktionsplanung in Sachsen-Anhalt und welche Gemeinden davon betroffen sind, finden Sie unter diesem Link: https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/laerm-und- erschuetterungen/laermaktionsplanung/. Die Präsidentin PRESSEMITTEILUNG Erste Phase der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen zum 30.11.2017 beendet E-Mail: Praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Foto: LAU Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de
Beim Branchentag Erneuerbare Energien Mitteldeutschland in Dresden hat Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Mittwoch das Bekenntnis der künftigen Koalitionspartner im Bund zur Energiewende und zur entsprechenden Finanzierung gelobt, zugleich für einen zügigen Ausbau der Stromnetze und für Entlastungen bei den Strompreisen geworben. „Wir werden die Energiewende dann zum erfolgreichen Abschluss bringen, wenn es gelingt, die Stromnetze zügig auszubauen, für Entlastungen bei den Energiepreisen und angemessene Beteiligung an den Erträgen der Erneuerbaren zu sorgen“, betonte Willingmann. Eine wichtige Grundlage hierfür werde das Finanzpaket des Bundes in Höhe von 500 Milliarden Euro sein, für das der Bundesrat am Freitag noch grünes Licht geben muss. Damit der Netzausbau nicht weiter in steigenden Netzentgelten für Energieverbraucher mündet, hält Willingmann Bundeszuschüsse zur Abpufferung der Netzentgelte für unerlässlich. „Es ist müßig, nun der vertanen Chancen zur durchgreifenden Reduzierung der Netzentgelte in den letzten Monaten nachzutrauern. Im Sondierungspapier von Union und SPD sind immerhin jetzt wichtige Aussagen getroffen“, erklärte Willingmann, „diese müssen sich nun auch im Koalitionsvertrag wiederfinden.“ Neben der Dämpfung der Netzentgelte hält der Minister weiterhin auch die Senkung staatlich induzierter Strompreisbestandteile für notwendig. „Insofern freue ich mich, dass sich die Sondierer dazu bekannt haben, die Stromkosten um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde zu senken. Und die ebenfalls verabredete Reduzierung der Stromsteuer über Unternehmen hinaus für alle Kunden auf das europäische Mindestmaß ist aus meiner Sicht überfällig“, so Willingmann. Ebenso wie vor ihm Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte Willingmann die Notwendigkeit wirtschaftlicher Beteiligung von Kommunen und Bürgern an Energieprojekten, insbesondere beim Ausbau von Wind- und Solarparks. Inzwischen hätten sich dazu fast alle Bundesländer auf den Weg gemacht, freilich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Eine Absage erteilte der Energieminister angesichts des bemerkenswerten Ausbau- und Versorgungsgrades der erneuerbaren Energien, auf den auch die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie, Dr. Simone Peter, bei der Tagungseröffnung hinwies, Forderungen nach einer Renaissance der Atomkraft. Und verwies in diesem Zusammenhang auf die im politischen Raum allzu gerne unterschlagenen staatlichen Leistungen für den Aufbau der Kernkraft in der alten Bundesrepublik, die angesichts der noch notwendigen Endlagerung hochradioaktiven Mülls in Deutschland noch nicht beendet seien. „Nach einem mitunter schrillen Wahlkampf in der Bewertung der Erneuerbaren hoffe ich mit ihnen auf eine Versachlichung der Diskussion. Ganz sicher können wir weiter über die Ästhetik von Windrädern streiten, aber nicht mehr über ihre unverzichtbare Funktion. Und wenn Sie meine ganz persönliche Meinung dazu wissen wollen: Ich finde Windräder nicht hässlich. Für mich sind sie Landmarken des postfossilen Zeitalters in unserer Kulturlandschaft. Und dass wir diesen Weg auch unter der neuen Bundesregierung fortsetzen werden, freut mich“, so der Minister zum Abschluss seiner Keynote. Weitere Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
„Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ Stellungnahme des ARL-Arbeitskreises "Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland - Zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung" ans Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) 03.12.2024 Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat am 26.09.2024 die Konsultationsfassung zum Konzept „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche“ veröffentlicht. Im Beteiligungskonzept werden Maßnahmen vorgestellt, welche zu einem gelingenden Start der Regionalkonferenzen beitragen sollen. Das Konzept stellt eine grundsätzlich nachvollziehbare Vorgehensweise dar. Es setzt sich aus einem vielfältigen Maßnahmenbündel zusammen und adressiert unterschiedliche Zielgruppen. Von der Möglichkeit der Beratung machen wir seitens des Arbeitskreises „Endlagersuche für radioaktiven Abfall in Deutschland – Zur Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung“ der ARL – Akademie für Raum-entwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft dankend Gebrauch. Wir beschäftigen uns im ARL-Arbeitskreis mit Fragen der Governance, mit Narrativen der Endlagerung, mit Fragen der Akzeptanz in Beteiligungsverfahren sowie raumplanerischen Instrumenten im Standortauswahlverfahren (bspw. der Sozioökonomischen Potenzialanalyse, §16 StandAG). Wir bearbeiten diese Themen im breiteren Kontext der Rolle von Raumplanung und Raumentwicklung im Standortauswahlverfahren. Basierend auf dem beruflichen Hintergrund und der wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungen unserer Arbeitskreismitglieder in Raumplanung und Regionalentwicklung respektive Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungsverfahren erlauben wir uns die nachfolgenden Anmerkungen und Anregungen. Hinsichtlich der Konzeptausarbeitung und Formatentwicklung für die Öffentlichkeits- beteiligung regen wir an, • • der Richtschnur eines transparenten Verfahrens noch stärker Rechnung zu tragen, indem das Thema qualitätsvolle Dokumentation der Maßnahmen bzw. des Maßnahmenoutputs bereits früh mitgedacht und schriftlich (bspw. unter 5. Evaluation) aufgegriffen wird, die Erfahrungen des Forums Endlagersuche und des Planungsteams Forum Endlagersuche zur Selbstorganisation (z. B. Antragsverfahren, Ressourcenbedarf) in die • • • • Regionalkonferenzen einfließen zu lassen und hierzu ein Übergangsformat zwischen Maßnahme 4.1 und den Regionalkonferenzen zu ermöglichen, die Zielgruppe Junge Generation (vgl. Maßnahme 4.19) weiterreichend anzusprechen und eine Jugendbeteiligung auf Augenhöhe im Kontext von generationen- übergreifenden Veranstaltungen zu verfolgen. Hierbei wird die emotionale Ansprache, die spielerische Ansprache sowie das Antreffen an Jugendorten sowie im digitalen Raum angeregt. zu klären, wie die nationale interessierte Öffentlichkeit (inkl. der Zwischenlager- gemeinden jenseits des Rates der Regionen) in das Fortschreiten des Verfahrens als Dialogpartner einbezogen wird, erste Foren des Austausches zwischen den verschiedenen Zielgruppen und dem Expert:innenpool Endlagersuche (Kap. 4.11) früh vorzubereiten und dabei auch Expert:innen aus der Raumplanung einzubinden, die Verschränkung der dargestellten Beteiligungsmaßnahmen mit den gesetzlich nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) und im Kontext von Aarhus- und Espoo-Konvention (hier insbesondere dem Kiew Protokoll) vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung bereits jetzt genauer zu definieren und auszugestalten. Dabei ist es, wie bereits von Neugebauer et al. 2022 1 beschrieben, von äußerster Bedeutung die Frage der Betroffenheit im Kontext des UVPGs und bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Strategischen Umwelt- prüfung (SUP) zu definieren und dabei der zugrundeliegenden Zielsetzung der EU- Richtlinie 2001/42/EG Rechnung zu tragen. Dies ist insbesondere im Kontext der angestrebten Beschleunigung im Verfahren von großer Relevanz. Die integrative und dialogische Ausgestaltung (Kap. 2 in BASE, Strategie für die Ausgestaltung der Beteiligung bei der Endlagersuche, Mai 2024) ist bei all diesen Maßnahmen von besonderer Bedeutung und fördert die Bildung von Vertrauen. Im Konzept sind u.E. noch weitere Fragen, zum Beispiel im Zusammenhang mit Fragen der Raumentwicklung, zu beachten, z. B. • • wie die Bedeutung unterschiedlicher Raumverständnisse und Raumbegriffe im Standortauswahlverfahren, insb. zum Standortregionenbegriff, mit den jeweiligen Auswirkungen auf Betroffenheit und Akzeptanz berücksichtigt werden sollen, welche Rolle bereits bestehende Kooperationen und Netzwerke der Regionalentwicklung bei der Bildung der Regionalkonferenzen spielen sollen. Außerdem wird in der Zukunft u. E. zu beachten sein, wie sich das Konzept in den Kontext des Standortauswahlverfahrens einfügt. Hierzu seien folgende Stichworte genannt: Neugebauer, Last, Köppel (2022). 1 Million Jahre in die Zukunft – Umweltprüfung für die Endlagersuche hochradi-oaktiver Abfälle in Deutschland. UVP-report 36 (2): 70-80, DOI 10.17442/uvp-report.036.09. 1 • Rolle der Regionalkonferenzen bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (vgl. § 39 UVPG), Zeitliches Ineinandergreifen der Beteiligungsformate des BASE bspw. mit Nachprüfauftrag der Regionalkonferenz (vgl. §10 Abs. 5 StandAG) und Arbeitsschritte der BGE (bspw. Sozioökonomische Potenzialanalyse, vgl. §16 Abs. 1, Abs. 4 StandAG. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass das vorliegende Konzept „Auf dem Weg zu den Standortregionen“ u. E. noch nicht die Position des BASE hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen des § 10 Abs. 2 StandAG erläutert („Die Vollversammlung besteht aus Personen, die in den kommunalen Gebiets-körperschaften der jeweiligen Standortregionen oder unmittelbar angrenzenden kommunalen Gebietskörperschaften nach dem Bundesmeldegesetz angemeldet sind …“). Die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG wirkt sich jedoch auf das formulierte Ziel „Gelingender Start der gesetzlichen Formate“ aus. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, ob die Formulierung „unmittelbar angrenzenden“ (im Zitat oben) bereits einen raumplanerisch hinreichenden Kreis umfasst. Auch im Hinblick auf die Berücksichtigung angrenzender kommunaler Gebietskörperschaften in den Regionalkonferenzen bestehen u. E. derzeit noch offene Fragen: • • • Wie wirkt sich die Umsetzung aufgrund sehr unterschiedlicher Kreis- bzw. Gemeindegrößen auf die jeweilige Anzahl der Stimmberechtigten und damit die Größe der Regionalkonferenzen aus? Wie wird mit komplexen Zuschnitten von Landkreis- und Gemeindegrenzen umgegangen? Zur Erläuterung: Es gibt Landkreise oder Gemeinden, die als unmittelbare Nachbarn über einen schmalen Korridor andere nicht unmittelbar benachbarte Landkreise oder Gemeinden von der Beteiligung ausschließen würden, deren Gebiet jedoch teils näher an der Standortregion läge als das Gesamtgebiet des/der unmittelbar benachbarten Landkreises/Gemeinde. Wird die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG durch das BASE ebenfalls öffentlich konsultiert? Anzahl, Größe und Zuschnitt der durch die BGE vorzuschlagenden Standortregionen sowie Variationen der Größe wirken sich auf jegliche Betrachtungen zur Betroffenheit und Beteiligung in der Standortauswahl und in der zu integrierenden Strategische Umweltprüfung gemäß Anlage 5 Nr. 1.15 UVPG aus. Daher sollten die Ziele hinsichtlich Anzahl, Größe und Zuschnitt der Standortregionen zwischen den beteiligten Organisationen (BMUV, BGE, BASE) nach Möglichkeit frühzeitig geklärt werden. Solange hierzu Ungewissheiten bestehen, könnte die Umsetzung des § 10 Abs. 2 StandAG mit unterschiedlichen Annahmen geprüft werden. Und schließlich: Aus Sicht der ARL sollte das vorliegende Konzept „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen“ auch Formate enthalten, die die Bevölkerung und Behörden der kommunalen Gebietskörperschaften auf die Durchführung der Wahl der Vertreter:innen der Regionalkonferenzen vorbereitet. Zur Erläuterung: Die Vertreter:innen der Regional-
Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt Kommunale Leitlinie für faire Windkraft- und Freiflächen-PV-Projekte Foto © Pete – stock.adobe.com Aus Sicht des Landesnetzwerks Bürgerenergie Sachsen-Anhalt soll ein Höchstmaß an Wertschöpfung vor Ort, bürgerschaftlicher Teilhabe und Gemeinwohl in den Standortgemeinden durch Windkraft- und Freiflächen-PV-Projekte erzielt werden, dies gilt auch für Repowering- Projekte. Ein Abfluss von Wertschöpfung, Job-Chancen und Steuerkraft in andere Regionen und Bundesländer soll zukünftig weitgehend vermieden werden. Diese Leitlinien entfalten ihre Wirkung durch kommunalen Beschluss für den jeweiligen Geltungsbereich mit transparenter und fairer Projektplanung, -finanzierung und -realisierung sowie einem dauerhaft fairen Betrieb. Information und Akteure 1. Beteiligung aller Interessengrup- pen in der Standortgemeinde eines Windkraftprojektes > 5 MW und/ oder Freiflächen-PV-Projektes > 1 MW während der gesamten Pro- jektierungsphase: Alle interessierten Akteure und Gruppen in der Standortgemeinde (z. B. Grundeigen- tümer1, Anwohner, Landwirte, Bürger, Gemeinden, Unternehmen, Vereine und Institutionen) werden mit dem Ziel einer aktiven, auch konzeptionellen Rolle in Form von Workshops und Bürgerveranstaltun- gen am Projekt beteiligt. Das gleiche gilt für Einwohner von Nachbar- gemeinden, deren Gemeindegebiet das Solarenergieprojekt oder den Umkreis von 2.500 Metern gemäß EEG §6 rund um die Windkraftanlage tangiert. 2. Sicherstellung eines transparenten Umgangs mit projektrelevanten In- formationen vor Ort sowie Bereitstel- lung von Unterstützungs- und Aufklä- rungsangeboten, zum Bsp. über eine frühzeitige Projekt-Webseite mit Pro- jektverlauf, Ansprechpartner und Be- teiligungsmöglichkeiten, die regel- mäßig aktualisiert wird. 3. Darüber hinaus werden vom Investor verbindliche, schriftliche Aussagen erwartet zu: Schaffung örtlicher Arbeitsplätze, volle Gewer- besteuerzahlung an die Standort- kommune, formelle und informelle Beteiligung, Art der finanziellen Teil- habe von Bürgern, finanzielle Unter- stützung bei sozialpolitisch-kulturel- lem Engagement des Betreibers vor Ort, Kostenübernahme von Projekt- vorlaufkosten, Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen vor Ort in Abspra- che mit der Kommune. 4. Für konkrete Projekte sollte ein Projektbeirat mit gewählten Vertre- tern aus den vorgenannten Gruppen (aus Punkt 1) geschaffen werden, der in wichtigen Projektfragen jeweils zu beteiligen ist, um aktuelle Ent- wicklungen zu besprechen und trans- parent zu kommunizieren. Regionale Wertschöpfung 5. Flächenbezogene Entgelte sollen bei Projekten nach den Prinzipien des Flächenpoolings gezahlt werden, unter Einbeziehung aller Eigentümer in der Windprojektfläche und für PV bezogen auf das gesamte Planungs- gebiet. 6. Zur Finanzierung des Fremdkapi- tals bzw. der Einzeleinlagen sollen die regionalen Kreditinstitute einbe- zogen werden. Die Beteiligung von lokalen bzw. regionalen Unterneh- men, Dienstleistern und Handwerk als ausführende Firmen für Planung, Bau und den Betrieb der Anlagen sollte gewährleistet werden. Finanzielle Beteiligung der Bürger 7. Entwicklung und Umsetzung einer finanziellen Beteiligungsmöglichkeit mindestens für Bürger, ortsansässige kleine und mittlere Unternehmen sowie für die Standortgemeinde selbst. Das soll auch für Nachbar- gemeinden gelten. Die Beteiligungs- möglichkeit soll ein Mindestanteils- angebot von 25% des Eigenkapitals umfassen (echte Teilhabe: Genos- senschaftsanteile, Gesellschafts- anteile, kein Nachrangdarlehen), verteilt auf die Akteure außerhalb der Gruppe der Flächeneigentümer und Investoren der beteiligten Gemeinden. 8. Vermeidung externer Mehrheits- beteiligungen und Ermöglichung auch geringer bürgerschaftlicher und unternehmerischer Beteiligungs- angebote ab 500 Euro. Die Reali- sierung einer regenerativen Versor- gung mit Strom, Wärme und Mobili- tät soll auf Basis eines Höchstmaßes an heimischer erneuerbarer Energie durch Bürgerenergie-Modelle und möglichst unter Einbeziehung der regionalen Energieversorger erfolgen. 1 Mit der männlichen Form werden alle Personen angesprochen. Kontakt Nähere Informationen und Kontaktdaten erhalten Sie vom: Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt Internet: www.lsaurl.de/Buergerenergie
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