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BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

Aquiferspeicherpotenzial - kommunale Wärmeplanung Hamburg

Allgemeine Beschreibung: Aquiferwärmespeicher dienen der saisonalen Speicherung überschüssiger Wärme. Im Sommer, wenn es nur einen geringen Wärmebedarf gibt, wird kaltes Grundwasser aus einem Grundwasserleiter gefördert, über ungenutzte Abwärme aufgewärmt und dann wieder in den Grundwasserleiter eingeleitet. Im Winter kann das erwärmte Grundwasser rückgefördert und thermisch genutzt werden. Im Rahmen der Potenzialstudie wurden die beiden in Hamburg verbreiteten Hauptgrundwasserleiter der Oberen und Unteren Braunkohlensande (OBKS, UBKS) in einer Tiefe von ca. 80 – 700 m auf ihre Eignung hin untersucht. Quartäre Wasserleiter wurden nicht betrachtet. Ergänzend wurden auch die mitteltiefen wasserführenden Horizonte der Neuengammer Gassande und der Glinde-Formation betrachtet. Für eine Wärmespeicherung in Grundwasserleitern sind geologische und wasserwirtschaftliche Randbedingungen und – je nach Grundwasserleiter – auch Einschränkungen anzunehmen. Deshalb wurde ein Abschichtungsverfahren zur Identifizierung von geeigneten Gebieten verwendet. Als weiteres Kriterium wurde die Chloridkonzentration im Grundwasser herangezogen. Hierfür wurde auf Daten der BUKEA zur Chloridverteilung in den OBKS und UBKS zurückgegriffen. Gemäß Trinkwasserverordnung muss Trinkwasser einen Grenzwert von 250 mg/l Chlorid unterschreiten. Um eine Konkurrenz zu Grundwasserressourcen auszuschließen, wurde das Ausschluss-Kriterium „Chloridkonzentration 1.000 mg/l als Kriterium für die Potentialebetrachtung herangezogen, da dies zur Zeit von der Hamburger Wasserbehörde als Voraussetzung für einen Aquiferwärmespeicher angesehen wird. Chloridkonzentrationen in dieser Höhe sind für eine Trinkwasseraufbereitung auch als verschnittenes Wasser als ungeeignet anzusehen. Ergänzung für die Karte Untere Braunkohlensande (UBKS): Großräumig sind die Unteren Braunkohlensande (UBKS) im Stadtgebiet mit Ausnahme kleiner Flächen im Südosten, Osten und Nordwesten in ausreichender Mächtigkeit vorhanden. Auch hier kommt es zu Flächenminderungen durch tiefe quartäre Rinnen und die Lage in Bezug zu Wasserschutzgebieten. Werden alle abgeschichteten Gebiete übereinander geblendet, so fallen alle Gebiete heraus, für die mindestens ein Kriterium keine Eignung indiziert. Alle übrigbleibenden Gebiete können als grundsätzlich geeignet für die Erstellung eines Aquiferwärmespeichers in Hamburg in den UBKS gelten. Unter Berücksichtigung der Chloridkonzentrationen ergeben sich Flächen als Eignungsgebiete für Aquiferwärmespeicher in den UBKS. Werden die geeigneten Flächen mit den Schichtmächtigkeiten verrechnet, kann das verfügbare Gesamtvolumen der UBKS ermittelt werden, das theoretisch für eine Wärmespeicherung zur Verfügung steht.

Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete Krefeld

Die voraussichtlichen überwiegenden Wärmeversorgungsgebiete wurden im Rahmen der Erstaufstellung der kommunalen Wärmeplanung (KWP) ermittelt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die bestehende Wärmeversorgung in Krefeld auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Damit bietet die KWP insbesondere Gebäudeeigentümern und Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung einer wirtschaftlichen, verlässlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung. Die KWP stellt eine unverbindliche Empfehlung dar, ersetzt keine Detailplanung und begründet keine Versorgungsansprüche gegenüber den Energieversorgern. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld Mehr Informationen zu den einzelnen Versorgungsgebieten: Bestehendes Fernwärmnetz und/oder geplante Netzverdichtung bis 2030 In den dunkelblauen Gebieten besteht aktuell bereits ein Fernwärmenetz. Sie können Ihre funktionierende Heizung weiterhin nutzen. Wenn ein Heizungsaustausch ansteht, können Sie einen Anschluss an die Fernwärme prüfen. Es besteht kein Anschlusszwang, aber auch keine Versorgungsgarantie. Die Fernwärme soll im Nachverdichtungsgebiet die überwiegende, jedoch nicht die einzige Wärmeversorgungsart darstellen und eignet sich insbesondere für (große) Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude mit einem spezifischen Wärmebedarf von ≥ 150 kWh/m²*a. Bei konkretem Interesse an einer Fernwärmeversorgung wenden Sie sich bitte über folgenden Link an die SWK ENERGIE: https://www.swk.de/geschaeftskunden/de/waerme/fernwaerme-in-krefeld Fernwärmeausbaugebiet bis 2035 Nach derzeitigem Planungsstand der Kommunalen Wärmeplanung könnte Fernwärme zukünftig eine Option in diesem Gebiet werden. Die Kommunale Wärmeplanung wird spätestens 2031 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnten sich einzelne Fernwärmeausbaugebiete in Gebiete dezentraler Wärmeversorgung verändern. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden Fernwärmeausbaugebiet bis 2040 mit geplanter Nachverdichtung bis 2045 Nach derzeitigem Planungsstand könnte Fernwärme zukünftig eine Option für Sie werden. Die KWP wird spätestens 2031 und 2036 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnten sich einzelne Fernwärmeausbaugebiete in Gebiete dezentraler Wärmeversorgung verändern. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden Wärmenetzprüfgebiete Die rosa gefärbte Fläche zeigt ein Wärmenetzprüfgebiet. Hier wird die Stadt Krefeld mit interessierten Projektierern prüfen, ob ein neues Wärmenetz technisch realisiert und wirtschaftlich betrieben werden kann. Die KWP wird spätestens 2031 überprüft und fortgeschrieben. Dann findet eine Anpassung der Ausbauplanung an reale Bedingungen statt. Dabei könnte sich dieses Prüfgebiet in ein tatsächliches Wärmenetzgebiet mit einer konkreten Ausbauplanung wandeln. Eine Reduktion des Energieverbrauchs durch Sanierung erleichtert sowohl den gegebenenfalls zukünftig möglichen Anschluss an ein Fernwärmenetz als auch den Einbau einer Wärmepumpe. Wenn akut ein Heizungsaustausch ansteht, müssen die jeweiligen gültigen Gesetzte, insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder entsprechende Nachfolger eingehalten werden. Dezentrale Wärmeversorgung / Wasserstoffmöglichkeitsgebiete In Ihrem Gebiet wird kein Fernwärmeausbau stattfinden. In diesem Gebiet besteht eventuell zukünftig die Möglichkeit, dass insbesondere für (große) Mehrfamilienhäuser oder Nichtwohngebäude eine Versorgung mit Wasserstoff in Frage kommen könnte. Das hängt insbesondere von der Verfügbarkeit von Wasserstoff und entsprechenden Preisen ab. Nach aktuellem Stand sind dezentrale Wärmelösungen wie elektrisch betriebene Wärmepumpen in der Regel die wirtschaftlichere Option. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld. Wasserstoffmöglichkeitsgebiete: Eventuell ist hier eine zukünftige Nutzung des Gasnetzes für den Transport von Wasserstoff für Prozesswärme und gegebenenfalls - bei Gewährleistung einer professionellen Gebäudebewirtschaftung - für Gebäudeanwendungen möglich. Die Verfügbarkeit und die Kosten für Wasserstoff sind aktuell noch nicht hinreichend absehbar. Gebiete dezentraler Wärmeversorgung Dabei handelt es sich um Gebiete, die überwiegend nicht über ein Wärmenetz versorgt werden sollen. In den als „Dezentrale Wärmeversorgung“ gekennzeichneten Gebieten sind elektrisch betriebene Wärmepumpen vorzugsweise einzusetzen und ein wesentlicher Baustein zur Wärmewende in Krefeld. Sofern sich ein Gebäude aus technischen, wirtschaftlichen oder genehmigungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht für den Einsatz von Wärmepumpen eignen sollte und in der Sanierungstiefe begrenzt ist, sind alternative dezentrale Versorgungslösungen vorzusehen, zum Beispiel Biomasseheizungen. Weitere Informationen rund um das Thema Wärmewende inklusive häufig gestellter Fragen, Fördermittel und Sanierungscheck erhalten Sie unter: https://www.alt-bau-neu.de/krefeld

Geothermiepotenzial - tief und mitteltief - kommunale Wärmeplanung Hamburg

Die Karte zeigt eine synoptische Darstellung aller mitteltiefen und tiefen geothermischen Potenzialgebiete in Hamburg. Die dargestellten Gebiete geben einen Überblick in welchen Bereichen der Stadt und in welchen geologischen Schichteinheiten ein geothermisches Potenzial grundsätzlich möglich ist. Hellere Farben repräsentieren dabei immer einen Temperaturbereich zwischen 40 und 80 °C, kräftigere Farben zeigen ein Potenzial für tiefe Geothermie (Tiefen zwischen 2.000 und etwa 3.500 m und Temperaturen von > 80 °C) in einer geologischen Schicht an. Die Top-Bereiche der Salzstöcke sind aufgrund der geringen Tiefenlage für eine geothermische Nutzung nicht geeignet. Ebenso sind große Tiefen von mehr als 3.500 m nicht als Potenzialgebiet ausgewiesen. In einigen Teilen des Stadtgebiets gibt es eine grundsätzliche Eignung für eine geothermische Nutzung in gleich mehreren geologischen Schichten. In solchen Gebieten lässt sich das Risiko von Fehlbohrungen mindern. Ob in einem speziellen Falle nutzungswürdige Sandstein-Mächtigkeiten vorhanden sind, muss jeweils über Detailstudien unter Berücksichtigung von vorhandenen Bohrungen oder seismischen Untersuchungen geklärt werden.

Die Potenzialanalysen zur Wärmeplanung

Übergeordnetes Ziel der Wärmeplanung ist es, bis spätestens 2045 eine nachhaltige Wärmeversorgung auf Basis möglichst emissionsarmer Wärmequellen aufzubauen. Die Identifikation geeigneter Wärmequellen und Untersuchungen zu der Frage, welche Energiemengen aus diesen Quellen zur Verfügung stehen, werden als Potenzialanalyse verstanden. Dabei können für jede Art von Wärmequelle unterschiedliche Ebenen der Potenziale betrachtet werden. Aus den unterschiedlichen Betrachtungsebenen resultieren unterschiedliche Energiemengen. Beispielsweise kann für die Quelle ‚Solarthermie‘ ermittelt werden, welche Energiemenge theoretisch auf der Gesamtfläche Berlins eingestrahlt wird, wieviel davon über technische Systeme nutzbar gemacht werden könnte oder welche Energiemenge unter Berücksichtigung vorherrschender Rahmenbedingungen auch als ‚erschließbar‘ zu bewerten ist. Mit der Tiefe der Betrachtungsebene werden die Einflussfaktoren vielfältiger und eine Analyse und Bewertung komplexer. In der Regel sinken auch die resultierenden Energiemengen. Eine eindeutige Abgrenzung der Ebenen über alle Potenziale hinweg ist schwierig, da mit den unterschiedlichen Arten an Wärmequellen sehr unterschiedliche Bedingungen für deren Erschließung verbunden sind. Im Rahmen der Potenzialanalyse nach § 16 Abs. 1 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird im Land Berlin die Betrachtung der verfügbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme vorgenommen, die zumeist zwischen dem reinen technischen Potenzial und einem als erschließbar zu definierendem Potenzial verortet werden können. Teilweise werden zunächst Flächenpotenziale oder grundsätzliche Bedingungen betrachtet, für die eine Übertragung in ein technisches Potenzial noch aussteht. Aufgrund der besonderen Bedeutung einer integrierten Wärmespeicherung und der örtlichen Flächenverfügbarkeit für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Abwärme wurden diese Aspekte im Rahmen der Potenzialanalysen mit abgebildet. In den unten folgenden Aufklappmenüs finden sich Informationen zu den untersuchten Teilbereichen. Hinweis: Für Außenluft als Wärmequelle beim Wärmepumpeneinsatz wurde keine spezifische Potenzialerhebung durchgeführt. Grundsätzlich steht diese Wärmequelle überall in Berlin zur Verfügung, ihre Nutzung führt aber gegenüber der Nutzung alternativer Wärmequellen wie Geothermie zu einer deutlich geringeren Energieeffizienz im Betrieb der Wärmepumpe. Die Reduktion des Wärmebedarfs durch energetische Sanierung und Effizienzmaßnahmen ist ein zentraler Baustein für die klimaneutrale Wärmeversorgung. In Berlin könnte der Wärmeverbrauch durch Sanierungen auf Effizienzhaus-Standard EH 55 70 theoretisch um 30 bis 40 % gesenkt werden. Das Zielszenario im Wärmeplan geht von einer etwa halb so hohen Reduktion aus, die durch eine mittlere Sanierungsrate von 1,7 % pro Jahr bis 2045 bei mittlerer Sanierungstiefe erreicht wird. Etwa 80 % der insgesamt möglichen Wärmebedarfsreduktion liegt bei den Mehrfamilienhäusern, die somit absolut gesehen das größte Einsparpotenzial aufweisen. Maßnahmen einer energetischen Sanierung können je nach Situation die Dämmung von Fassaden, Dächern und Kellerdecken, einen Fenstertausch sowie den Ersatz der alten Heizungsanlage oder die Optimierung der Heizungssteuerung umfassen. Eine fachlich versierte Abstimmung der einzelnen Sanierungselemente bei Berücksichtigung der Rahmenbedingungen führt dazu, dass der Bedarf an externen Energieträgern und die Spitzenlasten sinken, was sich unmittelbar auf die Kosten im Betrieb auswirkt. Um den individuellen Sanierungsbedarf eines Gebäudes zu bestimmen, sollte eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Eine Herausforderung stellen die hohen Investitionskosten und im Fall von Mietshäusern die damit verbundenen Fragen der Kostenteilung und Gewährleistung der sozialen Verträglichkeit dar. Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützen die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei der Finanzierung und können damit auch Mietsteigerungen begrenzen. In Berlin besteht eine hohe Nachfrage nach Flächen für die Umsetzung erneuerbarer Wärmeprojekte, die jedoch mit anderen Nutzungsansprüchen wie Wohnraum, Naturschutz, Verkehr und Gewerbe konkurriert. Eine Lösung liegt in der Mehrfachnutzung von Flächen , wie beispielsweise durch die Kombination von Sportflächen oder Parkplätzen mit Geothermiesonden oder die Nutzung von Dachflächen für Solarthermie. Herausforderungen sind die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen, komplexe, teils in gegenseitiger Abhängigkeit stehende Nutzungs- und Erlaubnisregelungen und die Akzeptanz bei Grundstücks- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern für entsprechende Eingriffe in öffentliche und private Räume. Hier sind zukünftig geeignete Wege zu identifizieren und Kompromisse zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren zu finden, um die Belange der Wärmewende in entsprechend abgewogener Art und Weise mit anderen Belangen in Einklang zu bringen und die vorhandenen Flächen möglichst effizient zu nutzen. Berlin verfügt über vielfältige Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme für eine nachhaltige Wärmeversorgung. In den vergangenen Jahren konnten die Kenntnisse über die theoretischen und technischen Potenziale im Stadtgebiet deutlich erweitert werden. Zugleich steht die Fertigstellung einiger Potenzialanalysen, beispielsweise zur Gewässerthermie, noch aus, die Ergebnisse sollen bis Ende 2026 vorliegen. Bei der tiefen Geothermie und den Potenzialen für Aquiferwärmespeicher im Untergrund ist hingegen erst in den kommenden Jahren mit detaillierteren Ergebnissen zu rechnen. Wie hoch die tatsächlich erschließbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme insgesamt sind, lässt sich somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar beziffern. In einigen Bereichen hängt das Erschließungspotenzial stark von der Aktivierung der begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen oder von zukünftigen Marktentwicklungen ab. Nicht zuletzt beeinflussen die aktuellen politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderprogramme die Erschließbarkeit. Eine Besonderheit der Berliner Wärmepotenziale ist das relativ niedrige Temperaturniveau der meisten Wärmequellen. Für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser sind daher in den allermeisten Fällen Wärmepumpen erforderlich, sei es dezentral auf der Gebäudeebene oder als Groß-Wärmepumpen zur Einspeisung in Wärmenetze. Die Nutzung dieser Potenziale führt zu einer verstärkten Sektorkopplung, geht unmittelbar mit einer Elektrifizierung der Wärmeversorgung einher und stellt somit neue Anforderungen an das Stromnetz, abhängig von der Leistung der Wärmepumpen entweder auf der Niederspannungs- oder auf der Mittelspannungsebene. Eine kombinierte Nutzung verschiedener Quellen ist oftmals besonders vielversprechend, etwa der Einsatz von Solarthermie oder unvermeidbarer Abwärme zur Regeneration von Erdwärmesondenfeldern. Einige der in Berlin vorhandenen Potenziale sind insbesondere für den Einsatz in warmen oder kalten Wärmenetzen geeignet – oder können überhaupt nur in gebäudeübergreifenden Versorgungsstrukturen umfänglich genutzt werden. Grund dafür ist, dass die lokal verfügbaren Potenziale häufig deutlich über den Wärmebedarf einzelner Gebäude hinausgehen und Quelle und Senke in der Regel keine unmittelbare räumliche Deckung aufweisen. Die Luft-Wärmepumpe ist die aktuell die am häufigsten eingesetzte Technologie in der dezentralen Wärmeversorgung , Luft-Wärmepumpen werden auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Sie sind in der Regel jedoch deutlich weniger effizient als Erdwärmepumpen, das heißt sie benötigen mehr Strom pro erzeugter Kilowattstunde Wärme und sie gehen mit höheren Stromlasten an den kalten Tagen einher. In dicht bebauten Stadtgebieten können besondere Herausforderungen oder Hindernisse für Luft-Wärmepumpen bestehen, beispielsweise durch Geräuschemissionen und Lärmschutzanforderungen, begrenzte Aufstellflächen oder denkmalschutzrechtliche Vorgaben. Zudem können bei größeren Gebäuden wie Mehrfamilienhäusern oder Nichtwohngebäuden die hohen Stromanschlussleistungen ein Hindernis darstellen, wenn das lokale Niederspannungsnetz bereits ausgelastet ist.

Solarthermie

Solarthermie eignet sich sehr gut für die Warmwassererzeugung sowie ergänzend für eine Heizungsunterstützung insbesondere für Einzelgebäude, kann aber bei größeren Anlagen auch in Fern- oder Nahwärmenetze integriert werden. Die Globalstrahlung als Maß für die verfügbare Solarenergie beträgt in Deutschland jährlich rund 1.000 kWh/m² horizontal ausgerichtete Fläche. Wird diese Energie auf einen Kollektor eingestrahlt, können etwa 30 bis 60 % als Wärme nutzbar gemacht werden. Solarthermieanlagen weisen damit eine hohe Flächeneffizienz auf und bringen über die gesamte Nutzungsdauer nahezu gleichbleibende Wärmegestehungskosten mit. Zudem entlasten direkte Wärmesysteme, die ohne Elektrifizierung auskommen, das Stromnetz. Neben der direkten Nutzung zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung kann Energie aus Solarthermieanlagen in Verbindung mit oberflächennaher Geothermie zur Regeneration des Untergrundes genutzt werden. Eine saisonale Speicherung von überschüssiger Solarthermie aus den Sommermonaten reduziert den Bedarf an Brennstoffen wie Wasserstoff oder Biomasse im Winter. Im Zusammenhang mit der Frage der Flächenkonkurrenz zu PV-Anlagen kann auf die Möglichkeiten einer Systemkombination durch Photovoltaik-Thermie-(PVT)Module verwiesen werden, wobei gleichzeitig Wärme und Strom nutzbar gemacht werden. Eine besondere Herausforderung bei der Integration von solarthermischen Anlagen in größerem Umfang in Wärmenetze stellt die zeitliche Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage dar. Etwa 70 % der Wärme aus solarthermischen Anlagen wird in Mitteleuropa in den Sommermonaten erzeugt, in denen der Wärmebedarf eher gering ist. Zusammen mit anderen EE- oder Abwärmequellen können in Wärmenetzen sommerliche Überschüsse und damit Konkurrenzen zwischen den einzelnen Anlagen auftreten. Solarthermische Anlagen sind daher in der Regel mit ergänzenden Systemkomponenten zu planen. Im Jahr 2021 wurde im Rahmen des Masterplan Solarcity für alle Dachflächen im Land Berlin das theoretische sowie technische Solarenergiepotenzial differenziert nach Photovoltaik und Solarthermie ermittelt. Ausgewählte grundlegende Ergebnisse finden sich in einem GIS-basierten Datensatz ( Solarkataster ), der über den Energieatlas Berlin öffentlich zugänglich ist. Die über den Energieatlas unter ‚Solarenergie‘ verfügbare Karte ‚Solarthermie Potenzial‘ bildet das Potenzial auf den Dachflächen der Berliner Gebäude ab. Von den knapp 536.000 untersuchten Gebäuden eignen sich laut Solarkataster mehr als 464.000 für die solarthermische Nutzung mit einer Modulfläche von insgesamt 66,2 km². Auf der Grundlage des Solarkatasters wurde im Rahmen der Wärmeplanung eine Analyse geeigneter Standorte für solarthermische Kollektoranlagen auf Gebäudedächern zur Einspeisung in Wärmenetze vorgenommen. Da Solarthermieanlagen eine Kostendegradation bei zunehmender Anlagengröße aufweisen und die Integration in Wärmenetze einen organisatorischen und technischen Aufwand birgt, ist für diesen Anwendungsfall eine gewisse Mindestgröße von etwa 1.000 m² Kollektorfläche notwendig. Für die Errichtung einer Solarthermieanlage besteht gegenüber der zu installierenden Bruttokollektorfläche ein etwa dreimal höherer Grundflächenbedarf, ein geeignetes Dach muss also mindestens 3.000 m² groß sein. Insgesamt wurden 121 Gebäudestandorte identifiziert, die diesen Kriterien entsprechen, die nicht unter Denkmalschutz stehen und keine vorhandenen PV-Anlagen aufweisen. Die Summe der Flächen liegt bei 557.413 m², woraus eine summierte potenzielle Wärmemenge von rund 405 GWh/a hervorgeht. Die Karte liefert Indizien für geeignete Standorte, schließt aber keine konkreten Planungen von Anlagen durch den Senat an. Die Potenziale von Solarthermieanlagen auf Freiflächen und sonstigen gebäudeunabhängigen Flächen werden aktuell in einer Studie im Auftrag der Berliner Energie und Netzholding (BEN) durch die Berliner Stadtwerke erhoben. Die Ergebnisse werden bis Ende 2026 erwartet. Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin nach dem Solargesetz eine Solarpflicht für Neubauten sowie für Bestandsgebäude im Falle von wesentlichen Umbauten des Daches. Informationen und ein Praxisleitfaden zum Solargesetz finden sich auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude besteht über das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz EWG Bln .

Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung - Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende, Teilvorhaben: Sozialwissenschaftliche Untersuchungen

Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.

Wärmekataster Wärmebedarf Hamburg

Der Datensatz „Wärmebedarf“ des Wärmekatasters stellt den Nutzwärmebedarf (Abk.: NWB - Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser) des Hamburger Gebäudebestandes in aggregierter Form dar. Der (Nutz-) Wärmebedarf des Hamburger Gebäudebestands wird auf auf Cluster-Ebene angezeigt. Man kann zwischen zwei Sanierungsstufen wählen: 1. „Unsaniert“ impliziert einen Gebäudezustand, der keine wärmetechnischen Modernisierungen aufweist (abgesehen von einem einfachen Fenstertausch) 2. „Saniert“ nimmt eine konventionelle Sanierung aller Gebäude (nach ENEV 2014) an. Die Darstellung und Kategorisierung kann wie folgt gewählt werden: 1. Gesamtbedarf aller Wohn- und Nichtwohngebäude der Einheit Cluster ; in Megawattstunden pro Jahr [MWh/a] 2. Spezifischer Wärmebedarf der Wohngebäude (Cluster); in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr [kWh/m² a]

Waermeatlas - Potenzial_Abwasser_6000_VLH_MWh - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS Gruppe) stellt Daten aus der Landesstudie „Wärmewende im Saarland – Status quo, Potenziale und Handlungsfelder“ dar.:Potenziale Abwasser - bei 6.000 Volllaststunden in MWh/a

Wärmekataster Hamburg –Quartierssanierungsprojekte

Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

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