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Städtische Umfrage im Projekt "Klimaschutzdaten für Konstanz"

<p>Vom 01.07.2020 bis 17.07.2020 lief im Rahmen des Projekts «Klimaschutzdaten für Konstanz» eine Umfrage bei Mitarbeiter*innen der Stadt Konstanz, die in klimaschutzrelevanten Fachbereichen arbeiten oder in der Task Force Klima tätig sind. Die Umfrage fokussiert sich darauf, wie die Mitarbeiter*innen die Themen frei nutzbare und maschinenlesbare Daten, klimaschutzrelevante Daten und Datenverwaltung bewerten. Das Projekt wurde im Rahmen des Landeswettbewerbs «Städte, Gemeinden und Landkreise 4.0 – Future Communities 2019» des Ministeriums für Inneres, Digitales und Migration Baden-Württemberg gefördert. Seit Januar 2020 wurde erforscht, wie kommunale offene Daten Wirkungen im kommunalen Klimaschutz entfachen können.</p> <p>Die Umfrage wurde von einer Master-Studierenden an der Universität Konstanz im Studiengang Politik- und Verwaltungswissenschaften, die dieses Projekt wissenschaftlich begleitet hat, entworfen. Weitere Informationen zum Projekt «Klimaschutzdaten für Konstanz» (bspw. einen Projektflyer) finden Sie auf unserer Projektwebsite: <strong><a href="https://www.konstanz.de/digital/foerderprojekte/klimaschutzdaten+fuer+konstanz" target="_blank">Klimaschutzdaten für Konstanz - Stadt Konstanz</a></strong>. Dort finden Sie auch die Ergebnisse der Umfrage.</p> <p>(Quelle: Stadt Konstanz, Abteilung Datenmanagement und Statistik)</p>

Fortschreibung des Kommunalen Klimapakts (KKP) 2025 bis 2027

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag 2021 bis 2026 zum Ziel gesetzt, die Kommunen mit einem Kommunalen Klimapakt (KKP) noch stärker und ressortübergreifend zu unterstützen, um gemeinsam das Ziel eines „Klimaneutralen Rheinland-Pfalz“ bis spätestens 2040 zu erreichen. Das Land betrachtet dabei die Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes und die Anpassung an die Klimawandelfolgen als eine Investition in eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung und zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz. Auf Beschluss des Ministerrats vom 13. Juli 2021 erarbeiteten das federführende Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem Ministerium des Innern und für Sport, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen sowie den beratenden Institutionen, Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und Energieagentur Rheinland-Pfalz, die Gemeinsame Erklärung. Diese wurde am 29. November 2022 in Anwesenheit der genannten Ministerien, der kommunalen Spitzenverbände sowie des Verbands kommunaler Unternehmen unterzeichnet. Zusammen mit dem „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Investition“ (KIPKI) bildet der KKP die Kommunale Klima-Offensive. Die Gemeinsame Erklärung sieht vor, die ersten beiden Phasen des Kommunalen Klimapakts 2022/23 und 2023/24 fortzuschreiben. Die gemeinsame Erklärung ist, unter Berücksichtigung aller weiteren Entwicklungen, Grundlage für die Fortschreibung des KKP im Zeitraum 2025 bis 2027. Die Kernelemente der Gemeinsamen Erklärung haben weiter Bestand. Der Kommunale Klimapakt ist ein wesentliches Instrument zur Umsetzung und Verstetigung von Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen als kommunale Querschnittsaufgabe und damit zur effizienten Erreichung der Klimaschutzziele des Landes. Der Kommunale Klimapakt gibt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und eine konsequente Anpassung an die Klimawandelfolgen wesentliche Impulse, indem kommunales Klimamanagement verstetigt, praktische Maßnahmen mit hoher Wirksamkeit und Skalierbarkeit lokal umgesetzt und Transformationsprozesse vorangebracht werden. Der Kommunale Klimapakt befähigt die Kommunen, über die Instrumente Beratung und Vernetzung sowie Kommunikation, die Herausforderungen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel systematisch anzugehen, so dass sie vor Ort Wirkung entfalten. Die Weiterführung und Umsetzung des Kommunalen Klimapakts durch die Vereinbarung zur Fortschreibung des Kommunalen Klimapakts ist ein zentraler Baustein des Regierungsschwerpunkts „Klimaneutrales Rheinland-Pfalz“.

Klimaschutz braucht engagierte Kommunen

Um das Klimaschutzziel der Bundesregierung (Minderung der CO2-Emissionen um 40Prozent gegenüber 1990) für das Jahr 2020 zu erreichen, ist es notwendig, die Kommunen bei der Verpflichtung von Zielen sowie der Umsetzung von Maßnahmen mit einzubinden, da sie erheblich zur Senkung von Treibhausgasemissionen beitragen können. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie, die Ecofys für die Bundestagsfraktion 'Bündnis 90, Die Grünen' durchgeführt hat.

Planungsleitfaden: 100 Klimaschutzsiedlungen NRW

Im Leitfaden werden Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Klimaschutzsiedlungen dargestellt. Der Leitfaden entstand im Rahmen der nordrhein-westfälischen Energie- und Klimaschutzstrategie.

Umsetzung des Kommunalen Klimaschutzkonzeptes

Im Jahr 1993 verabschiedete der Gemeinderat der Stadt Donaueschingen ein ehrgeiziges 'Klimaschutz-Handlungsprogramm'. Zu den Themen 'Bauleitplanung', 'Staedtischer Verbrauch', 'regenerative Energie', 'Kraft-Waerme-Kopplung' und 'Verkehr' wurde ein Massnahmenkatalog verabschiedet, der seither sukzessive umgesetzt wird. Eine Auswertung ergab, dass die Umsetzung der Massnahmen bereits gut fortgeschritten ist. Allerdings ist offen, ob sie ausreichen, das Ziel der wesentlichen Reduktion der Treibhausgas-Emission zu erreichen.

Klimaschutz in der verbindlichen Bauleitplanung

Mit der Klimaschutznovelle 2011 wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung noch einmal verbessert. Bereits seit 2004 wurde im Baugesetzbuch herausgestellt, dass die Aufstellung der Bauleitplanung auch 'in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz' zu erfolgen hat. Diese Formel wurde klarstellend noch einmal weiterentwickelt. Bauleitplänen sollen nun u.a. auch dazu beitragen, 'den Klimaschutz, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern'. Zudem wurde in § 1a BauGB ein neuer Absatz 5 eingefügt. Danach soll den Erfordernis des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Auch wurden die Möglichkeiten zur Festsetzung von dem Klimaschutz dienenden Maßnahmen durch Änderungen in § 9 Abs. 1 Nr. 12 und Nr. 23b BauGB erweitert. Die Möglichkeiten, Regelungen zur Umsetzung von Zielen des Klimaschutzes in städtebaulichen Verträgen zu vereinbaren, wurde klarstellend weiter präzisiert. Daneben wurde auch das Energiefachrecht mit Einführung des Erneuerbaren Energien und Wärmegesetzes (EEWärmeG) und einer weiteren Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) weiterentwickelt. Die Städte und Gemeinden, die sich in großer Zahl den Zielen des Klimaschutzes verpflichtet fühlen, stellt sich nun auch in der Bauleitplanung die Aufgabe, den Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In der Untersuchung für die Landeshauptstadt Potsdam geht es darum, in welcher Weise solche Maßnahmen rechtlich gesichert werden können. Dabei steht einerseits das Verhältnis zu Energiefachrecht im Blick. Andererseits sollen sowohl die satzungsrechtlichen als auch die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beleuchtet werden. Grundlage bilden neben einer systematischen juristischen Aufarbeitung der Materie Recherchen zur Praxis anderer Städte, mit denen sowohl Hemmnisse als auch rechtssichere Lösungsansätze ermittelt werden. Die Untersuchung soll im Herbst 2014 abgeschlossen werden.

Entsiegelung und naturnahe Begrünung – Chancen, Maßnahmen und Förderung

Versiegelte Flächen prägen viele Städte und Gemeinden. Asphalt und Beton heizen urbane Räume zusätzlich auf, führen damit zu einer gesundheitlichen Belastung und beeinträchtigen die Lebensqualität der Menschen. Gleichzeitig gehen wichtige Leistungen der Stadtnatur und Böden verloren – etwa die Speicherung von Regenwasser, die Kühlung von Flächen und die Bindung von Kohlenstoff. Entsiegelungskonzepte unterstützen eine langfristige und nachhaltige Stadtentwicklung. Neben kommunalen Entscheidungsträger*innen können auch Kirchen, Schulen und Kitas einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie versiegelte Flächen zurückbauen und naturnah gestalten. Ziel von Entsiegelungsmaßnahmen ist es, die natürlichen Bodenfunktionen wiederherzustellen. Dazu sind die Aufbereitung oder der Austausch des Bodens sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Bodengefüges und zur Erhöhung der biologischen Aktivität erforderlich, unter anderem durch eine naturnahe Begrünung der Fläche. Gelockerte, durchwurzelbare Böden können mehr Regenwasser aufnehmen und bilden die Grundlage für urbane Ökosysteme. Dadurch wird die Kühlfunktion von Flächen reaktiviert, die Luftverschmutzung reduziert und es können wertvolle Grünflächen für Mensch und Natur zurückgewonnen werden. Das Seminar vermittelt Fach- und Praxiswissen zur Entsiegelung in Siedlungsbereichen. Kommunen berichten über ihre Erfahrungen mit Entsiegelungskonzepten und der anschließenden naturnahen Begrünung. Darüber hinaus informiert die KfW über die Fördermöglichkeiten im Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), über das entsprechende Vorhaben mit bis zu 80 % gefördert werden. Die Teilnehmenden erhalten Einblicke in die Fördervoraussetzungen und erfahren, was bei der Antragstellung zu beachten ist. www.kompetenzzentrum-nk.de/veranstaltungen/entsiegelung-und-naturnahe-begruenung/

Entwicklung einer dynamischen Maßnahmendatenbank Kommunaler Klimaschutz, Teilvorhaben: Projektleitung, Energie und Wasserwirtschaft

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Machbarkeitsstudie zur Entwicklung integrierter Energie- und Treibhausgasszenarien zum kommunalen Klimaschutz in Deutschland zur Abbildung deutschlandweiter kommunaler Klimaschutzpotenziale in Abhängigkeit von nationalen Maßnahmen

a) Zielstellung, fachliche Begründung: Ziel des Vorhabens ist es eine Machbarkeitsstudie für Szenarien zum kommunalen Klimaschutz zu entwickeln. Diese Szenarien sollen ein tiefgehenderes Verständnis zu kommunalen Klimaschutzpotenzialen und ihren Abhängigkeiten von und Rückkopplungen zum nationalen Klimaschutz ermöglichen. Dadurch sollen Rückschlüsse für den Unterstützungsrahmen für Kommunen abgeleitet werden. Besonders zu evtl. Anpassungsbedarf in der NKI, aber auch für die Zusammenarbeit mit den Bundesländern, die mittlerweile vereinzelte Pflichtaufgaben für Kommunen im Klimaschutz formulieren. Die Machbarkeitsstudie soll abbilden, wie integrierte Energie- und Treibhausgasszenarien zum kommunalen Klimaschutz in Deutschland erstellt werden könnten. Diese sollen in der Lage sein, diverse Detailfragen zu kommunalen Klimaschutzpotenzialen sowie den Rückkopplungen zwischen kommunalem und nationalem Klimaschutz zu beantworten. b) Output: Output des Vorhabens wird eine Machbarkeitsstudie, die das konkrete Vorgehen darstellt, wie integrierte Energie- und Treibhausgasszenarien zum kommunalen Klimaschutz erstellt werden können.

Entwicklung einer dynamischen Maßnahmendatenbank Kommunaler Klimaschutz

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