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Analyse der Umweltschutzausgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und ausgewaehlter Staedte in Nordrhein-Westfalen von 1970 bis 1982

Das Projekt "Analyse der Umweltschutzausgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und ausgewaehlter Staedte in Nordrhein-Westfalen von 1970 bis 1982" wird/wurde ausgeführt durch: Universität-Gesamthochschule Wuppertal, Fachbereich Wirtschaftswissenschaft, Finanzwissenschaft.In dem Forschungsprojekt sollen die staatlichen und kommunalen Ausgaben in Nordrhein-Westfalen vergleichend dargestellt und die Ursachen fuer die feststellbare Ausgabenentwicklung (Trend, Struktur, Niveau) getrennt nach Verwaltungs- und Vermoegenshaushalt untersucht werden. Ausserdem wird die Kommunalisierung wichtiger Umweltschutzausgaben um die Jahrhundertwende unter finanzhistorischen Fragestellungern untersucht.

Geschäftsmodelle

Öffentliche Hand als Betreiber Private Unternehmen als Betreiber Bürgerenergiegenossenschaften Die öffentliche Hand kann sich auf unterschiedliche Weise an der Wärmeversorgung für ein Gebiet beteiligen. Kommunen haben dabei die Wahl zwischen vielfältigen organisatorischen Strukturen und Rechtsformen. Welche davon für ein spezifisches Projekt in Frage kommen, hängt unter anderem von der Haushaltssituation und den personellen Kapazitäten der Kommune ab. Eine sehr ausführliche Studie über die Möglichkeiten der öffentlichen Hand, die Wärmeversorgung von Quartieren durch Nahwärmenetze mitzugestalten, hat die dena 2023 veröffentlicht. Kurzgefasst existieren folgende Möglichkeiten: Regiebetriebe – ohne eigene Rechtspersönlichkeit, eingebunden in eine Kommunalverwaltung, Steuerung durch politische Gremien der Kommune Eigenbetriebe – organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Form ohne eigene Rechtspersönlichkeit, begrenzte Unabhängigkeit von Verwaltungsstrukturen, aber unter politischer Steuerung Anstalten öffentlichen Rechts – selbstständige Kommunalunternehmen Kommunale Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen Kommunale Beteiligung an Energiegenossenschaften Wird ein privatwirtschaftliches Unternehmen wieder ins Eigentum der öffentlichen Hand überführt, wird dies als Rekommunalisierung bezeichnet. Im Land Berlin wurde in 2024 die Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes vollzogen (von Vattenfall Wärme Berlin GmbH zu jetzt BEW Berliner Energie und Wärme AG). Als öffentliches Unternehmen bieten die Berliner Stadtwerke Dienstleistungen zu allen Phasen von Nahwärmeprojekten in Quartieren an und agieren dabei auch als Wärmeliefercontractor (Buckower Felder, Haus der Statistik, Rollbergviertel). Auch für die öffentliche Beteiligung an Energiegenossenschaften gibt es bereits ein Beispiel: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist beteiligt an der Genossenschaft Nahwärme West eG. Durchbruch für die Nahwärme – Genossenschaft kann durchstarten Des Weiteren agieren auf Wärmeliefercontracting spezialisierte Tochterunternehmen einiger städtischer Wohnungsbauunternehmen in Berlin als Wärmenetzbetreiber im Rahmen der Versorgung des eigenen Bestands und eigener Neubauprojekte. Privatwirtschaftliche Unternehmen (Energieversorgungsunternehmen, Energiedienstleister) können ebenfalls unterschiedliche Rollen bei der Umsetzung von Nahwärmenetzen übernehmen. In Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand sind öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP, engl. “Public Private Partnership”) ein mögliches Modell. Diese kann auf Basis eines langfristigen Vertrags etabliert werden oder in Form der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft realisiert werden. Es kommen verschiedene Vertragsmodelle infrage – eine Übersicht dazu bietet die PPP-Projektdatenbank. PPP-Projektdatenbank Ein anderes häufiges Modell bei Nahwärmeprojekten ist das Contracting. Üblich ist das sogenannte Energieliefer-Contracting, das heißt, das Unternehmen (Contractor) investiert in die notwendige Infrastruktur, sorgt für Betrieb und Wartung und schließt mit den Wärmeabnehmern einen Vertrag über die Lieferung von Wärme ab. Wärmenetze können auch von den Bürgerinnen und Bürgern, die Wärme aus dem Netz beziehen, selbst betrieben werden. Dafür benötigen sie eine Rechtsform. Die sogenannten Bürgerenergiegenossenschaften (oft auch nur als Energiegenossenschaften bezeichnet) haben sich für diesen Zweck etabliert. Eine ausführliche Studie zu Geschäftsmodellen für Bürgerenergiegenossenschaften wurde vom Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V. (LaNEG e.V.) und der Energieagentur Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Studie kann hier heruntergeladen werden.

Katharina Marienhagen wird Geschäftsführerin der GB infraSignal GmbH

Ab Januar 2023 übernimmt Katharina Marienhagen (53) die Geschäftsführung des neuen Grün-Berlin-Tochterunternehmens GB infraSignal. Marienhagen ist Ingenieurin für Verkehrssystem¬technik und hat ein breites Erfahrungsspektrum im operativen Signalbau-Geschäft. Zuletzt war sie bei Siemens Mobility sechs Jahre lang Leiterin des Traffic Engineering Region Nord und verantwortete dort Planung und Umsetzung von Lichtsignalanlagenprojekten mit Verkehrsplaner*innen und Programmierer*innen. Außerdem war sie als Verkehrsplanerin in der Straßenverkehrstechnik tätig. Das Lichtsignalanlagenmanagement für den Betrieb der über 2.100 Ampelanlagen in Berlin ist eine wichtige Strukturveränderung für die Mobilitätswende. Die GB infraSignal GmbH als weitere Tochter der landeseigenen Unternehmensgruppe Grün Berlin verantwortet ab Beginn des neuen Jahres Planung, Bau, Modernisierung, Betrieb und Wartung sämtlicher Ampelanlagen im Land Berlin. Ziel ist es, eine höhere Verbindlichkeit und eine schnellere Adaption und Umsetzung der Pläne des Landes für die Mobilitätswende zu sichern. Ein effizientes Management der Lichtsignalanlagen ist eine entscheidende Stellschraube, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr noch attraktiver zu machen. Nach 17 Jahren übernimmt das Land Berlin damit wieder das Management der Ampelanlagen in Berlin. Seit 2006 lag dies in der Zuständigkeit von Alliander Stadtlicht GmbH als Generalübernehmer. Die Rekommunalisierung und Übertragung der Aufgaben an das landeseigene Unternehmen für nachhaltige, grüne Stadtentwicklung Grün Berlin soll Schnittstellen reduzieren und eine klar strukturierte Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen an Lichtsignalanlagen ermöglichen. Davon werden auch die Radinfrastrukturprojekte von Grün Berlins Tochterunternehmen GB infraVelo GmbH profitieren. Die rund 50 für den Geschäftsbereich Signalanlagen tätigen Mitarbeiter*innen der Alliander Stadtlicht werden übernommen und ab Januar in der GB infraSignal GmbH beschäftigt. Der Sitz des Unternehmens wird am bisherigen Standort der Alliander Stadtlicht in Berlin-Adlershof weitergeführt.

Neues Landesunternehmen InfraSignal übernimmt Ampelmanagement

Das Land Berlin übernimmt ab dem Jahr 2023 – nach mehr als anderthalb Jahrzehnten – wieder das Management seiner mehr als 2.100 Lichtsignalanlagen im gesamten Stadtgebiet. Den Kauf- und Übertragungsvertrag des entsprechenden Geschäftsbereichs mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 haben die Alliander AG und die landeseigene Grün Berlin GmbH an diesem Donnerstag unterschrieben. Damit rekommunalisiert das Land Berlin einen wichtigen Teil seines Verkehrsmanagements: Planung, Bau, Modernisierung, Betrieb und Wartung der Ampelanlagen in Berlin soll künftig die neu zu gründende Grün-Berlin-Tochter GB infraSignal GmbH übernehmen. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Die direkte Steuerung des Ampelmanagements bedeutet eine weitere wichtige Strukturveränderung zur Beschleunigung der Mobilitätswende. Moderne Ampelschaltungen sind eine entscheidende Stellschraube, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr schnell noch attraktiver zu machen. Zugleich bringen wir auf diese Weise den Klimaschutz voran.“ Ziel ist es, in der Struktur eines Landesunternehmens eine höhere Verbindlichkeit und eine schnellere Adaption an die Pläne für die Mobilitätswende zu sichern. Die Rekommunalisierung soll dabei Schnittstellen reduzieren helfen und eine klar strukturierte Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen an Lichtsignalanlagen ermöglichen. Die Anforderungen an das Management der Lichtsignalanlagen-Infrastruktur sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, gerade im Hinblick auf die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes etwa zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden sowie zur ÖPNV-Beschleunigung. Für die Transformation Berlins zu einer Stadt der Verkehrswende mit dem Vorrang des Umweltverbunds aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr ist der effiziente Aus- und Umbau der Lichtsignalanlagen essenziell. Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH: „Wir freuen uns, mit unserer Erfahrung bei Entwicklung, Bau und Betrieb von nachhaltigen Infrastrukturen zukünftig einen noch stärkeren Beitrag zu einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung zu leisten. Zum Schutz des Klimas ist Berlin auf eine moderne Verkehrsinfrastruktur angewiesen, bei deren Realisierung dem innovativen Management der Ampelanlagen auf dem Weg zu einer verbesserten Verkehrsinfrastruktur insbesondere für den Umweltverbund eine zentrale Bedeutung zukommt.“ Bis zur Übernahme des Vertrages am 1. Januar 2023 werden die Berliner Lichtsignalanlagen weiterhin von der Alliander Stadtlicht GmbH betrieben. Das Unternehmen hatte 2006 als Generalübernehmer das Management übernommen. Frank Zeeb, CEO der Alliander AG: „Wir freuen uns über die positive Entscheidung der Stadt Berlin, zukünftig die Lichtsignalanlagen wieder aus eigener Kraft betreiben zu wollen. Aufgrund der immer komplexer werdenden Anforderungen an den Schutz Kritischer Infrastrukturen und der notwendigen Umsetzung einer nachhaltigen Verkehrswende gehören Lichtsignalanlagen in die Hände der Stadt. Mit Grün Berlin übergeben wir die Lichtsignalanlagen an einen Partner, der dem erhöhten Aufwand an Management und an die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes gerecht werden kann.“

Teilvorhaben B: Konfliktanalyse, Fallbeispiele mit Kommunen, regionaler Transfer, Kommunikation^Lösung von lokalen energiepolitischen Konflikten und Verwirklichung von Gemeinwohlzielen durch neue Organisationsformen im Energiebereich (EnerLOG), Koordination und Teilvorhaben A: Analyse und Weiterentwicklung neuer Organisationsformen

Das Projekt "Teilvorhaben B: Konfliktanalyse, Fallbeispiele mit Kommunen, regionaler Transfer, Kommunikation^Lösung von lokalen energiepolitischen Konflikten und Verwirklichung von Gemeinwohlzielen durch neue Organisationsformen im Energiebereich (EnerLOG), Koordination und Teilvorhaben A: Analyse und Weiterentwicklung neuer Organisationsformen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung e.V..Die lokale Ebene stellt sowohl für die Umsetzung von Maßnahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende als auch für eine Vielzahl energiepolitischer Konflikte die zentrale Handlungsebene dar. Damit sind Kommunen mit vielfältigen Entscheidungs- und Handlungsbedarfen konfrontiert. Gleichwohl ist bisher kaum empirisch abgesichertes Wissen über die verschiedenen Handlungs- und Konfliktlösungsoptionen für die lokale Neuausrichtung der Energieversorgung verfügbar. Das Vorhaben EnerLOG - Lösung von lokalen energiepolitischen Konflikten und Verwirklichung von Gemeinwohlzielen durch neue Organisationsformen im Energiebereich versucht diese Lücke zu schließen. Die Entscheidung für bestimmte Organisationsformen der Energieversorgung wird dabei mit der Frage nach sozialen, ökologischen und ökonomischen Gemeinwohlzielen verknüpft. Die Verankerung von Zielen des Gemeinwohls bietet die Möglichkeit zur Lösung vielfältiger lokaler energiepolitischer Konflikte. Das gemeinsame Ziel des Vorhabens ist es, die Realisierung neuer gemeinwohl-orientierter Institutionen im Energiebereich wissenschaftlich vorzubereiten, in der Praxis zu begleiten und die gewonnenen Erkenntnisse in einem Praxisleitfaden zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. EnerLOG analysiert hierfür am Beispiel von Rekommunalisierungen, Energiegenossenschaften und Bioenergiedörfern die Entstehung neuer Organisationsformen in der Energieversorgung sowie die damit verknüpften neuen Governanceformen. Mit der Konzentration auf Gemeinwohl und neue Organisationsformen greift das Vorhaben einen zentralen Teilaspekt der Energiewende auf. Aus der Analyse lokaler Modelllösungen wird ein Praxisleitfaden für die Bearbeitung lokaler energiepolitischer Konflikte und die Verankerung von Gemeinwohlzielen in der Energieversorgung entwickelt.

Volksbegehren zur Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung

Am 25. Juni 2013 stellte die Landesabstimmungsleiterin das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung fest. Ingesamt lagen 227 748 gültige Zustimmungserklärungen vor und damit mehr als die erforderliche Anzahl. Das Volksbegehren über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung hat das Ziel, das Berliner Stromnetz in Zukunft wieder kommunal zu betreiben und hierfür Stadtwerke aufzubauen, die demokratischen, ökologischen und sozialen Kriterien folgen sollen. Derzeit wird das Berliner Stromnetz von der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH betrieben.

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Entwurf eines Zweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/01 Magdeburg, den 9. April 2001 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Entwurf eines Zweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung TOP 8 der Landtagssitzung am 5./6. April 2001 Im Dezember 1999 habe ich ein Leitbild für eine Kommunalreform in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Im April 2000 folgte das Leitbild der Landesregierung zur Modernisierung der Landesverwaltung. Bis heute waren diese Leitbilder Grundlage für eine landesweite Diskussion. Kritiker der Kommunalreform, davon gibt es auch ein paar, argumentierten häufig mit der Frage: Welche Verbindlichkeit hat denn das Leitbild des Innenministers? Keine, denn es ist ja nur das Leitbild des Innenministers. Ab heute müssen sich diese Kritiker ein neues Argument überlegen. Denn mit der Verabschiedung des zweiten Vorschaltgesetzes sind diese Leitbilder nicht mehr bloße Diskussionsgrundlage, sondern in weiten Teilen Gesetz. Der Landtag von Sachsen-Anhalt macht sich die Leitbilder zu eigen und zeigt, daß auch er bereit ist, notwendige Reformschritte mitzugehen. Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt, ein guter Tag für die Landesregierung, ein guter Tag für mich. Die Botschaft des heutigen Tages lautet: Im Lande gibt es eine gestalterische Mehrheit für eine umfassende Kommunal-, Funktional- und Verwaltungsreform. Dieses mögen alle, die für Sachsen-Anhalt und seine Kommunen Verantwortung tragen, zur Kenntnis zu nehmen. Die Zeit, den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, der Kelch der Reform möge vorübergehen, ist vorbei. Aber so viele sind es ja auch gar nicht, die den Kopf in den Sand stecken. Außerdem wissen wir ja, dass sich viele Kommunalpolitiker gerade im Kommunalwahlkampf noch zurückhalten. Doch ich sage den besonders lauten Gegnern einer Kommunalreform voraus: Sie werden das gleiche Schicksal erleiden wie die CDU im Bund mit der Rentenreform. Vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz noch die großen Protestierer und Verweigerer, vergeht nicht einmal eine Woche und die CDU-Spitzen geben ihre Blockade auf. Ich bin gespannt, wie die CDU hier im Lande - mit ihrem kommunalpolitischen Sprecher vorneweg - nach den Wahlen in Sachen Kommunalreform argumentieren wird. Der Widerstand ist rein wahltaktischer Natur. Zum Glück gibt es ja auch noch Professor Böhmer, der auch vor Wahlen ein offenes und ehrliches Wort liebt. Wie auf einer Veranstaltung in Köthen, bei der er sinngemäß ausführte, dass die Kreisgebietsreform kommen würde und die CDU diesen Prozess mitgestalten müsse. Anrede, in seiner Regierungserklärung vom 6. April vergangenen Jahres hat unser Ministerpräsident die von der Landesregierung geplanten Reformschritte vorgestellt: Ich will nur einige nennen: Abschaffung der Regierungspräsidien bis zum Jahr 2005. - Geregelt in § 4 des zweiten Vorschaltgesetzes. Parallel dazu die Schaffung eines ab 2005 funktionsfähigen Landesverwaltungsamtes. - Geregelt in § 5 des Gesetzes. Halbierung der Zahl der Landesämter im nachgeordneten Bereich der Ministerien sowie die Verringerung der staatlichen ämter der Ortsebene um ein Drittel. - Geregelt in § 6 des Gesetzes. Aufgabenverlagerung vom Land auf die Kommunen soweit wie möglich. - Geregelt in § 3 Absatz 1 des Gesetzes. Aufgabenkritik und Aufgabenverzicht für alle verbleibenden ämter. - Geregelt in § 2 des Gesetzes. Sie sehen: Die Vorstellungen der Landesregierung zur Reform der Landesverwaltung finden sich im zweiten Vorschaltgesetz wieder und haben in den Ausschüssen bereits die entsprechende Zustimmung gefunden. Im weiteren will ich kurz auf die Vorschriften zur Kommunalisierung eingehen. Der Gesetzentwurf hat dazu Regelungen zum Grundsatz der Subsidiarität und Zweistufigkeit vorgesehen, und für die übertragung von Aufgaben an die Leistungsfähigkeit der Kommunen angeknüpft. Im Zuge der Ausschussberatungen ist das Verfahren dahingehend weiter präzisiert worden, dass nunmehr die zu übertragenden Aufgabenbereiche gesetzlich festgelegt werden. Ich danke den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, daß Sie sich bereit gefunden haben, in einer Arbeitsgruppe konkret über die zu kommunalisierenden Aufgaben zu diskutieren. Die erste Beratung hat stattgefunden und gezeigt, dass dieser Ansatz erfolgversprechend ist. Dreh- und Angelpunkt auch der Funktionalreform ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen. Hier fordert der Landtag nicht nur den Zusammenschluss von Gemeinden und Landkreisen zu Einheiten bestimmter Größenordnungen, sondern auch eine qualitative Weiterentwicklung, eine Qualifizierung, der Verwaltungsgemeinschaften. Es soll unverzüglich gesetzlich bestimmt werden, welche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Verwaltungsgemeinschaften zu übertragen sind und wie die Vertretungskörperschaft zu wählen ist. Seit kurzem gibt es zum Thema "Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaft" einen Referentenentwurf, der den Kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme übermittelt worden ist. Dabei bin ich etwas verwundert über das öffentliche Aufsehen und die überraschung, die auch von Landtagsabgeordneten über diesen ersten Referentenentwurf geäußert wird. In diesem Entwurf wird nichts anderes gemacht, als dem Auftrag aus dem 2. Vorschaltgesetz zur Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaft nachzukommen. Außerdem sind die Vorschläge überhaupt nicht neu. Erstmals vorgelegt wurden sie im Positionspapier des Regionalen Arbeitskreises der Leiter der gemeinsamen Verwaltungsämter der Regierungsbezirke Magdeburg, Dessau und Halle vom 28.9.1999. Umschrieben finden Sie sie im Positionspapier des Landkreistages vom 7.12.1998 wieder. Und wer ganz genau wissen möchte, auf welcher Grundlage der erste Referentenentwurf entstand, muss nur die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 8. Mai 2000 lesen. Und, verehrte Frau Theil, an die Einführung einer Doppelspitze ist überhaupt nicht gedacht. Der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss wählt bereits jetzt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Versammlung leitet und die Verwaltungsgemeinschaft repräsentiert. Der, nennen wir es Verbandsgemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Dieser leitet die Sitzungen und repräsentiert die Verbandsgemeinde bzw. qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft. Anrede, soll dieses Gesetz unverzüglich erlassen werden, wie es jetzt in der Beschlussempfehlung zum zweiten Vorschaltgesetz steht, ist es erforderlich, die Kommunalen Spitzenverbände bereits sehr frühzeitig zu beteiligen. Bis Ende Mai wird sich der Städte- und Gemeindebund als Vertreter der Hauptbetroffenen in einer Stellungnahme dazu äußern. Da der Entwurf auf der Stellungnahme des Verbandes beruht, bin ich gern bereit, auch die weiteren Vorstellungen des Städte- und Gemeindebundes zu berücksichtigen. Anrede, zwischenzeitlich war im zeitweiligen Ausschuss sogar gefordert worden, dass das 3. Vorschaltgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Ich bin froh, dass diese Forderung nicht mehr besteht und die Verbände dadurch ausreichend Zeit zur Beratung haben. Diskussionen gibt es auch zu Begrifflichkeiten. Ob das Gesetz nun von Verbandsgemeinde oder qualifizierter Verwaltungsgemeinschaft spricht, ist so lange zweitrangig, wie damit genau das gleiche gemeint ist. Vielleicht gibt es auch eine Bezeichnung, die von allen getragen werden kann. Anrede, in einem neuen § 3 Absatz 5 des 2. Vorschaltgesetzes wird gefordert, die Stadt-Umland-Beziehungen "zeitnah gesetzlich zu regeln." Offen bleibt dabei zunächst der Weg zur Regelung dieser Beziehungen, ob der Schritt zu Eingemeindungen getan werden muss oder ob es ausreicht, den Abschluss von Stadt-Umland-Vereinbarungen zu fordern. Die Landesregierung erwartet sich hier von einem Gutachten zur Analyse der Verflechtungsbeziehungen der kreisfreien Städte zu ihren Umlandgemeinden und einer Analyse bestehender Lösungsansätze in Wissenschaft und Praxis konkrete Hinweise zur Lösung der Problematik. Unser Ziel ist es, unmittelbar nach Vorlage des Gutachtens und dessen notwendiger Diskussion mit den Betroffenen dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Stadt-Umland-Problematik vorzulegen. Es geht nicht uns bei dieser Frage nicht darum, angeblich leistungsstarke und finanzkräftige Gemeinden aus dem ländlichen Umfeld herauszulösen und einem genauso angeblich anonymen Moloch "Stadt" einzuverleiben. Vielmehr sind ¿ aus vielfältigen, der Dynamik der unmittelbaren Nachwendejahre geschuldeten Gründen ¿ aus raumordnerischer Sicht teilweise massive Fehlentwicklungen eingetreten, die wir auffangen und im Zuge der Gebietsreform nach Möglichkeit bereinigen müssen. Anrede, schließlich werden die Gemeinden und Landkreise aufgefordert, die Gebietsänderungsvereinbarungen in der freiwilligen Phase bis zum 31. Oktober 2002 abzuschließen. Danach setzt die staatliche Phase ein ¿ das hindert nicht den Abschluss weiterer freiwilliger Vereinbarungen, doch werden die betreffenden Kommunen in die Planungen der staatlichen Phase einbezogen. Das Ergebnis dieser staatlichen Phase soll als Gesetz bis zum 30. September 2003 erlassen werden, so dass die nächsten Kommunalwahlen in den neuen Strukturen erfolgen können. Ich freue mich, heute sagen zu können, dass das eingangs erwähnte Ziel der untrennbaren Verknüpfung von Funktional- und Kommunalreform - auch dank der intensiven Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses - nunmehr erreicht ist. Anrede, bei meiner Vorstellung des zweiten Vorschaltgesetzes in der Landtagssitzung am 14. September habe ich die gesamte Kommunal- und Landesverwaltung mit einem Haus verglichen, welches zwei große Etagen hat. Die Zwischenetagen und Nebenaufgänge sind bereits erheblich reduziert worden - ich erinnere nur an die Reduzierung der Forstämter, der ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung oder der Staatlichen Studienseminare. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bildung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau hinzuweisen, in der sechs Einrichtungen und Behörden zu einer Organisationseinheit zusammengeführt wurden. Ich denke, wir sind auf dem besten Wege, ein tragfähiges Fundament mit architektonisch gut durchdachten Etagen zu bauen. Anrede, Verwaltungsreform hat immer einen prozesshaften Charakter, ist ein dynamischer Prozess. Das zweite Vorschaltgesetz regelt, was hier und heute zu regeln ist. Die Verabschiedung des Gesetzes macht vor allem eines deutlich: Die Mehrheit im Landtag steht hinter dem anspruchsvollen Projekt einer Kommunal-, Funktional- und Verwaltungsreform. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Analyse von Organisationsmodellen für die Wertstofftonne und Ausgestaltung eines Modells der Kommunalisierung in Verbindung mit zentralen Steuerungselementen

Das Projekt "Analyse von Organisationsmodellen für die Wertstofftonne und Ausgestaltung eines Modells der Kommunalisierung in Verbindung mit zentralen Steuerungselementen" wird/wurde gefördert durch: Verband Kommunaler Unternehmen. Es wird/wurde ausgeführt durch: TUBS GmbH TU Berlin Science Marketing.In diesem Projekt wird die Ausgestaltung des Modells einer 'Kommunalisierung in Verbindung mit zentralen Steuerungselementen' für die Organisation der Wertstofftonne unter Berücksichtigung der rechtlichen Umsetzbarkeit untersucht. Weiterhin erfolgt eine kurze vergleichende Beurteilung dieses Modell, wobei sowohl der Status Quo ('gelbe Tonne' / 'gelber Sack') als auch in der Diskussion befindliche alternative Modelle für die Organisation einer Wertstofftonne berücksichtigt werden.

Instrumente einer strategisch orientierten proaktiven kommunalen Umweltplanung (ISokUP)

Das Projekt "Instrumente einer strategisch orientierten proaktiven kommunalen Umweltplanung (ISokUP)" wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V..Eingebunden in den Kontext der Nachhaltigkeitsdebatte, insbesondere aber angestoßen durch die Notwendigkeit zur Entwicklung von Strategien zur Klimaanpassung, wächst die politische Einsicht in die Notwendigkeit sektorenübergreifender, integrativer Ansätze der Umweltvorsorge als Teil eines Good Governance in Kommunen. In diese Richtung weisen beispielsweise auch die Thematische Strategie für die städtische Umwelt der Europäischen Kommission in Konkretisierung des 6. Umweltaktionsprogramm (Januar 2006) sowie die Leipzig-Charta (Mai 2007) mit ihrer Empfehlung für integrierte Stadtentwicklungskonzepte. Die politischen, administrativen und technischen Voraussetzungen für die Einführung integrativer Konzepte haben sich verbessert. Die zunehmende Kommunalisierung staatlicher Aufgaben (Verwaltungsreformen der letzten Dekade) verlagert verstärkt staatliche Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes auf kommunale Einrichtungen wie Landreise und kreisfreie Städte. Eine Entwicklung, die sich auch in anderen europäischen Staaten nachvollziehen lässt. In Deutschland führt dies Insbesondere bei kreisfreien Städten zu einer ganz erheblichen Bündelung von Kompetenzen. Das verbessert im Prinzip die Voraussetzungen für eine proaktive kommunale Umweltvorsorge. Die Kommunen spielen damit bei der Verwirklichung umweltpolitischer Ziele eine zentrale Rolle. Sprunghaft wächst in den letzten Jahren die digitale Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Umweltinformationen, auch flächenhafter Aussagen, an. Die Verarbeitung großer Datenmengen und die Flexibilität in der Auswertung wird durch GIS - Applikationen ganz wesentlich vereinfacht. Dies erlaubt eine dynamische und situationsspezifische Datenverarbeitung. Ein wichtiger Baustein ist dabei die fortschreitende Standardisierung und daraus folgende Erleichterungen für die Nutzung digitaler Datensätze aus unterschiedlichen Herkünften. Projektziel ist es, die Situation und Bedürfnislage der Kommunen sowie die unterschiedlichen Strukturen bestehender kommunaler Ansätze strategisch orientierter Umweltplanungen genauer kennenzulernen und auszuwerten sowie Erkenntnisse über die Konzeption und Nutzung dynamischer Entscheidungsunterstützungssysteme im Bereich der Umweltplanung zu eruieren. Eigene Erfahrungen aus Arbeiten mit der Berliner Senatsverwaltung sowie einzelne nationale und internationale Beispiele legen ein erhebliches Innovationspotenzial nahe. Da derzeit keine Übersicht zum Einführungs- und Entwicklungsstand solcher Konzepte vorliegt, soll mit dem Projekt im Rahmen einer deutschlandweiten Erhebung und einer ergänzenden Auswertung internationaler Quellen eine solche Übersicht erarbeitet werden. Dabei wird Fragen nach den berücksichtigten Inhalten (von Abfall und Artenschutz über Energie und Mobilität bis zur Wasserver- und entsorgung), der institutionellen Einbindung, der organisatorischen und instrumentellen Struktur, der Art der Datenbeschaffung und Verarbeitung bis hin zu Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung nachgegangen.

Integrierte Ver- und Entsorgungssysteme für urbane Gebiete

Das Projekt "Integrierte Ver- und Entsorgungssysteme für urbane Gebiete" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, Fakultät für Bauingenieur- und Vermessungswesen, Institut für Wasserwesen, Lehrstuhl und Laboratorien für Wassergüte- und Abfallwirtschaft.

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