Öffentliche Hand als Betreiber Private Unternehmen als Betreiber Bürgerenergiegenossenschaften Die öffentliche Hand kann sich auf unterschiedliche Weise an der Wärmeversorgung für ein Gebiet beteiligen. Kommunen haben dabei die Wahl zwischen vielfältigen organisatorischen Strukturen und Rechtsformen. Welche davon für ein spezifisches Projekt in Frage kommen, hängt unter anderem von der Haushaltssituation und den personellen Kapazitäten der Kommune ab. Eine sehr ausführliche Studie über die Möglichkeiten der öffentlichen Hand, die Wärmeversorgung von Quartieren durch Nahwärmenetze mitzugestalten, hat die dena 2023 veröffentlicht. Kurzgefasst existieren folgende Möglichkeiten: Regiebetriebe – ohne eigene Rechtspersönlichkeit, eingebunden in eine Kommunalverwaltung, Steuerung durch politische Gremien der Kommune Eigenbetriebe – organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Form ohne eigene Rechtspersönlichkeit, begrenzte Unabhängigkeit von Verwaltungsstrukturen, aber unter politischer Steuerung Anstalten öffentlichen Rechts – selbstständige Kommunalunternehmen Kommunale Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen Kommunale Beteiligung an Energiegenossenschaften Wird ein privatwirtschaftliches Unternehmen wieder ins Eigentum der öffentlichen Hand überführt, wird dies als Rekommunalisierung bezeichnet. Im Land Berlin wurde in 2024 die Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes vollzogen (von Vattenfall Wärme Berlin GmbH zu jetzt BEW Berliner Energie und Wärme GmbH). Als öffentliches Unternehmen bieten die Berliner Stadtwerke Dienstleistungen zu allen Phasen von Nahwärmeprojekten in Quartieren an und agieren dabei auch als Wärmeliefercontractor (Buckower Felder, Haus der Statistik, Rollbergviertel). Auch für die öffentliche Beteiligung an Energiegenossenschaften gibt es bereits ein Beispiel: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist beteiligt an der Genossenschaft Nahwärme West eG. Durchbruch für die Nahwärme – Genossenschaft kann durchstarten Des Weiteren agieren auf Wärmeliefercontracting spezialisierte Tochterunternehmen einiger städtischer Wohnungsbauunternehmen in Berlin als Wärmenetzbetreiber im Rahmen der Versorgung des eigenen Bestands und eigener Neubauprojekte. Privatwirtschaftliche Unternehmen (Energieversorgungsunternehmen, Energiedienstleister) können ebenfalls unterschiedliche Rollen bei der Umsetzung von Nahwärmenetzen übernehmen. In Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand sind öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP, engl. “Public Private Partnership”) ein mögliches Modell. Diese kann auf Basis eines langfristigen Vertrags etabliert werden oder in Form der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft realisiert werden. Es kommen verschiedene Vertragsmodelle infrage – eine Übersicht dazu bietet die PPP-Projektdatenbank. PPP-Projektdatenbank Ein anderes häufiges Modell bei Nahwärmeprojekten ist das Contracting. Üblich ist das sogenannte Energieliefer-Contracting, das heißt, das Unternehmen (Contractor) investiert in die notwendige Infrastruktur, sorgt für Betrieb und Wartung und schließt mit den Wärmeabnehmern einen Vertrag über die Lieferung von Wärme ab. Wärmenetze können auch von den Bürgerinnen und Bürgern, die Wärme aus dem Netz beziehen, selbst betrieben werden. Dafür benötigen sie eine Rechtsform. Die sogenannten Bürgerenergiegenossenschaften (oft auch nur als Energiegenossenschaften bezeichnet) haben sich für diesen Zweck etabliert. Eine ausführliche Studie zu Geschäftsmodellen für Bürgerenergiegenossenschaften wurde vom Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V. (LaNEG e.V.) und der Energieagentur Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Studie kann hier heruntergeladen werden.
In dem Forschungsprojekt sollen die staatlichen und kommunalen Ausgaben in Nordrhein-Westfalen vergleichend dargestellt und die Ursachen fuer die feststellbare Ausgabenentwicklung (Trend, Struktur, Niveau) getrennt nach Verwaltungs- und Vermoegenshaushalt untersucht werden. Ausserdem wird die Kommunalisierung wichtiger Umweltschutzausgaben um die Jahrhundertwende unter finanzhistorischen Fragestellungern untersucht.
Ab Januar 2023 übernimmt Katharina Marienhagen (53) die Geschäftsführung des neuen Grün-Berlin-Tochterunternehmens GB infraSignal. Marienhagen ist Ingenieurin für Verkehrssystem¬technik und hat ein breites Erfahrungsspektrum im operativen Signalbau-Geschäft. Zuletzt war sie bei Siemens Mobility sechs Jahre lang Leiterin des Traffic Engineering Region Nord und verantwortete dort Planung und Umsetzung von Lichtsignalanlagenprojekten mit Verkehrsplaner*innen und Programmierer*innen. Außerdem war sie als Verkehrsplanerin in der Straßenverkehrstechnik tätig. Das Lichtsignalanlagenmanagement für den Betrieb der über 2.100 Ampelanlagen in Berlin ist eine wichtige Strukturveränderung für die Mobilitätswende. Die GB infraSignal GmbH als weitere Tochter der landeseigenen Unternehmensgruppe Grün Berlin verantwortet ab Beginn des neuen Jahres Planung, Bau, Modernisierung, Betrieb und Wartung sämtlicher Ampelanlagen im Land Berlin. Ziel ist es, eine höhere Verbindlichkeit und eine schnellere Adaption und Umsetzung der Pläne des Landes für die Mobilitätswende zu sichern. Ein effizientes Management der Lichtsignalanlagen ist eine entscheidende Stellschraube, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr noch attraktiver zu machen. Nach 17 Jahren übernimmt das Land Berlin damit wieder das Management der Ampelanlagen in Berlin. Seit 2006 lag dies in der Zuständigkeit von Alliander Stadtlicht GmbH als Generalübernehmer. Die Rekommunalisierung und Übertragung der Aufgaben an das landeseigene Unternehmen für nachhaltige, grüne Stadtentwicklung Grün Berlin soll Schnittstellen reduzieren und eine klar strukturierte Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen an Lichtsignalanlagen ermöglichen. Davon werden auch die Radinfrastrukturprojekte von Grün Berlins Tochterunternehmen GB infraVelo GmbH profitieren. Die rund 50 für den Geschäftsbereich Signalanlagen tätigen Mitarbeiter*innen der Alliander Stadtlicht werden übernommen und ab Januar in der GB infraSignal GmbH beschäftigt. Der Sitz des Unternehmens wird am bisherigen Standort der Alliander Stadtlicht in Berlin-Adlershof weitergeführt.
Das Land Berlin übernimmt ab dem Jahr 2023 – nach mehr als anderthalb Jahrzehnten – wieder das Management seiner mehr als 2.100 Lichtsignalanlagen im gesamten Stadtgebiet. Den Kauf- und Übertragungsvertrag des entsprechenden Geschäftsbereichs mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 haben die Alliander AG und die landeseigene Grün Berlin GmbH an diesem Donnerstag unterschrieben. Damit rekommunalisiert das Land Berlin einen wichtigen Teil seines Verkehrsmanagements: Planung, Bau, Modernisierung, Betrieb und Wartung der Ampelanlagen in Berlin soll künftig die neu zu gründende Grün-Berlin-Tochter GB infraSignal GmbH übernehmen. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Die direkte Steuerung des Ampelmanagements bedeutet eine weitere wichtige Strukturveränderung zur Beschleunigung der Mobilitätswende. Moderne Ampelschaltungen sind eine entscheidende Stellschraube, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr schnell noch attraktiver zu machen. Zugleich bringen wir auf diese Weise den Klimaschutz voran.“ Ziel ist es, in der Struktur eines Landesunternehmens eine höhere Verbindlichkeit und eine schnellere Adaption an die Pläne für die Mobilitätswende zu sichern. Die Rekommunalisierung soll dabei Schnittstellen reduzieren helfen und eine klar strukturierte Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen an Lichtsignalanlagen ermöglichen. Die Anforderungen an das Management der Lichtsignalanlagen-Infrastruktur sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, gerade im Hinblick auf die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes etwa zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden sowie zur ÖPNV-Beschleunigung. Für die Transformation Berlins zu einer Stadt der Verkehrswende mit dem Vorrang des Umweltverbunds aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr ist der effiziente Aus- und Umbau der Lichtsignalanlagen essenziell. Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH: „Wir freuen uns, mit unserer Erfahrung bei Entwicklung, Bau und Betrieb von nachhaltigen Infrastrukturen zukünftig einen noch stärkeren Beitrag zu einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung zu leisten. Zum Schutz des Klimas ist Berlin auf eine moderne Verkehrsinfrastruktur angewiesen, bei deren Realisierung dem innovativen Management der Ampelanlagen auf dem Weg zu einer verbesserten Verkehrsinfrastruktur insbesondere für den Umweltverbund eine zentrale Bedeutung zukommt.“ Bis zur Übernahme des Vertrages am 1. Januar 2023 werden die Berliner Lichtsignalanlagen weiterhin von der Alliander Stadtlicht GmbH betrieben. Das Unternehmen hatte 2006 als Generalübernehmer das Management übernommen. Frank Zeeb, CEO der Alliander AG: „Wir freuen uns über die positive Entscheidung der Stadt Berlin, zukünftig die Lichtsignalanlagen wieder aus eigener Kraft betreiben zu wollen. Aufgrund der immer komplexer werdenden Anforderungen an den Schutz Kritischer Infrastrukturen und der notwendigen Umsetzung einer nachhaltigen Verkehrswende gehören Lichtsignalanlagen in die Hände der Stadt. Mit Grün Berlin übergeben wir die Lichtsignalanlagen an einen Partner, der dem erhöhten Aufwand an Management und an die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes gerecht werden kann.“
Am 25. Juni 2013 stellte die Landesabstimmungsleiterin das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung fest. Ingesamt lagen 227 748 gültige Zustimmungserklärungen vor und damit mehr als die erforderliche Anzahl. Das Volksbegehren über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung hat das Ziel, das Berliner Stromnetz in Zukunft wieder kommunal zu betreiben und hierfür Stadtwerke aufzubauen, die demokratischen, ökologischen und sozialen Kriterien folgen sollen. Derzeit wird das Berliner Stromnetz von der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH betrieben.
Die lokale Ebene stellt sowohl für die Umsetzung von Maßnahmen der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende als auch für eine Vielzahl energiepolitischer Konflikte die zentrale Handlungsebene dar. Damit sind Kommunen mit vielfältigen Entscheidungs- und Handlungsbedarfen konfrontiert. Gleichwohl ist bisher kaum empirisch abgesichertes Wissen über die verschiedenen Handlungs- und Konfliktlösungsoptionen für die lokale Neuausrichtung der Energieversorgung verfügbar. Das Vorhaben EnerLOG - Lösung von lokalen energiepolitischen Konflikten und Verwirklichung von Gemeinwohlzielen durch neue Organisationsformen im Energiebereich versucht diese Lücke zu schließen. Die Entscheidung für bestimmte Organisationsformen der Energieversorgung wird dabei mit der Frage nach sozialen, ökologischen und ökonomischen Gemeinwohlzielen verknüpft. Die Verankerung von Zielen des Gemeinwohls bietet die Möglichkeit zur Lösung vielfältiger lokaler energiepolitischer Konflikte. Das gemeinsame Ziel des Vorhabens ist es, die Realisierung neuer gemeinwohl-orientierter Institutionen im Energiebereich wissenschaftlich vorzubereiten, in der Praxis zu begleiten und die gewonnenen Erkenntnisse in einem Praxisleitfaden zusammenzufassen und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. EnerLOG analysiert hierfür am Beispiel von Rekommunalisierungen, Energiegenossenschaften und Bioenergiedörfern die Entstehung neuer Organisationsformen in der Energieversorgung sowie die damit verknüpften neuen Governanceformen. Mit der Konzentration auf Gemeinwohl und neue Organisationsformen greift das Vorhaben einen zentralen Teilaspekt der Energiewende auf. Aus der Analyse lokaler Modelllösungen wird ein Praxisleitfaden für die Bearbeitung lokaler energiepolitischer Konflikte und die Verankerung von Gemeinwohlzielen in der Energieversorgung entwickelt.
In diesem Projekt wird die Ausgestaltung des Modells einer 'Kommunalisierung in Verbindung mit zentralen Steuerungselementen' für die Organisation der Wertstofftonne unter Berücksichtigung der rechtlichen Umsetzbarkeit untersucht. Weiterhin erfolgt eine kurze vergleichende Beurteilung dieses Modell, wobei sowohl der Status Quo ('gelbe Tonne' / 'gelber Sack') als auch in der Diskussion befindliche alternative Modelle für die Organisation einer Wertstofftonne berücksichtigt werden.
Eingebunden in den Kontext der Nachhaltigkeitsdebatte, insbesondere aber angestoßen durch die Notwendigkeit zur Entwicklung von Strategien zur Klimaanpassung, wächst die politische Einsicht in die Notwendigkeit sektorenübergreifender, integrativer Ansätze der Umweltvorsorge als Teil eines Good Governance in Kommunen. In diese Richtung weisen beispielsweise auch die Thematische Strategie für die städtische Umwelt der Europäischen Kommission in Konkretisierung des 6. Umweltaktionsprogramm (Januar 2006) sowie die Leipzig-Charta (Mai 2007) mit ihrer Empfehlung für integrierte Stadtentwicklungskonzepte. Die politischen, administrativen und technischen Voraussetzungen für die Einführung integrativer Konzepte haben sich verbessert. Die zunehmende Kommunalisierung staatlicher Aufgaben (Verwaltungsreformen der letzten Dekade) verlagert verstärkt staatliche Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes auf kommunale Einrichtungen wie Landreise und kreisfreie Städte. Eine Entwicklung, die sich auch in anderen europäischen Staaten nachvollziehen lässt. In Deutschland führt dies Insbesondere bei kreisfreien Städten zu einer ganz erheblichen Bündelung von Kompetenzen. Das verbessert im Prinzip die Voraussetzungen für eine proaktive kommunale Umweltvorsorge. Die Kommunen spielen damit bei der Verwirklichung umweltpolitischer Ziele eine zentrale Rolle. Sprunghaft wächst in den letzten Jahren die digitale Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Umweltinformationen, auch flächenhafter Aussagen, an. Die Verarbeitung großer Datenmengen und die Flexibilität in der Auswertung wird durch GIS - Applikationen ganz wesentlich vereinfacht. Dies erlaubt eine dynamische und situationsspezifische Datenverarbeitung. Ein wichtiger Baustein ist dabei die fortschreitende Standardisierung und daraus folgende Erleichterungen für die Nutzung digitaler Datensätze aus unterschiedlichen Herkünften. Projektziel ist es, die Situation und Bedürfnislage der Kommunen sowie die unterschiedlichen Strukturen bestehender kommunaler Ansätze strategisch orientierter Umweltplanungen genauer kennenzulernen und auszuwerten sowie Erkenntnisse über die Konzeption und Nutzung dynamischer Entscheidungsunterstützungssysteme im Bereich der Umweltplanung zu eruieren. Eigene Erfahrungen aus Arbeiten mit der Berliner Senatsverwaltung sowie einzelne nationale und internationale Beispiele legen ein erhebliches Innovationspotenzial nahe. Da derzeit keine Übersicht zum Einführungs- und Entwicklungsstand solcher Konzepte vorliegt, soll mit dem Projekt im Rahmen einer deutschlandweiten Erhebung und einer ergänzenden Auswertung internationaler Quellen eine solche Übersicht erarbeitet werden. Dabei wird Fragen nach den berücksichtigten Inhalten (von Abfall und Artenschutz über Energie und Mobilität bis zur Wasserver- und entsorgung), der institutionellen Einbindung, der organisatorischen und instrumentellen Struktur, der Art der Datenbeschaffung und Verarbeitung bis hin zu Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung nachgegangen.
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