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Volksbegehren zur Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung

Am 25. Juni 2013 stellte die Landesabstimmungsleiterin das endgültige Ergebnis des Volksbegehrens über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung fest. Ingesamt lagen 227 748 gültige Zustimmungserklärungen vor und damit mehr als die erforderliche Anzahl. Das Volksbegehren über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung hat das Ziel, das Berliner Stromnetz in Zukunft wieder kommunal zu betreiben und hierfür Stadtwerke aufzubauen, die demokratischen, ökologischen und sozialen Kriterien folgen sollen. Derzeit wird das Berliner Stromnetz von der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH betrieben.

Katharina Marienhagen wird Geschäftsführerin der GB infraSignal GmbH

Ab Januar 2023 übernimmt Katharina Marienhagen (53) die Geschäftsführung des neuen Grün-Berlin-Tochterunternehmens GB infraSignal. Marienhagen ist Ingenieurin für Verkehrssystem¬technik und hat ein breites Erfahrungsspektrum im operativen Signalbau-Geschäft. Zuletzt war sie bei Siemens Mobility sechs Jahre lang Leiterin des Traffic Engineering Region Nord und verantwortete dort Planung und Umsetzung von Lichtsignalanlagenprojekten mit Verkehrsplaner*innen und Programmierer*innen. Außerdem war sie als Verkehrsplanerin in der Straßenverkehrstechnik tätig. Das Lichtsignalanlagenmanagement für den Betrieb der über 2.100 Ampelanlagen in Berlin ist eine wichtige Strukturveränderung für die Mobilitätswende. Die GB infraSignal GmbH als weitere Tochter der landeseigenen Unternehmensgruppe Grün Berlin verantwortet ab Beginn des neuen Jahres Planung, Bau, Modernisierung, Betrieb und Wartung sämtlicher Ampelanlagen im Land Berlin. Ziel ist es, eine höhere Verbindlichkeit und eine schnellere Adaption und Umsetzung der Pläne des Landes für die Mobilitätswende zu sichern. Ein effizientes Management der Lichtsignalanlagen ist eine entscheidende Stellschraube, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehr noch attraktiver zu machen. Nach 17 Jahren übernimmt das Land Berlin damit wieder das Management der Ampelanlagen in Berlin. Seit 2006 lag dies in der Zuständigkeit von Alliander Stadtlicht GmbH als Generalübernehmer. Die Rekommunalisierung und Übertragung der Aufgaben an das landeseigene Unternehmen für nachhaltige, grüne Stadtentwicklung Grün Berlin soll Schnittstellen reduzieren und eine klar strukturierte Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen an Lichtsignalanlagen ermöglichen. Davon werden auch die Radinfrastrukturprojekte von Grün Berlins Tochterunternehmen GB infraVelo GmbH profitieren. Die rund 50 für den Geschäftsbereich Signalanlagen tätigen Mitarbeiter*innen der Alliander Stadtlicht werden übernommen und ab Januar in der GB infraSignal GmbH beschäftigt. Der Sitz des Unternehmens wird am bisherigen Standort der Alliander Stadtlicht in Berlin-Adlershof weitergeführt.

Neues Landesunternehmen InfraSignal übernimmt Ampelmanagement

Das Land Berlin übernimmt ab dem Jahr 2023 – nach mehr als anderthalb Jahrzehnten – wieder das Management seiner mehr als 2.100 Lichtsignalanlagen im gesamten Stadtgebiet. Den Kauf- und Übertragungsvertrag des entsprechenden Geschäftsbereichs mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 haben die Alliander AG und die landeseigene Grün Berlin GmbH an diesem Donnerstag unterschrieben. Damit rekommunalisiert das Land Berlin einen wichtigen Teil seines Verkehrsmanagements: Planung, Bau, Modernisierung, Betrieb und Wartung der Ampelanlagen in Berlin soll künftig die neu zu gründende Grün-Berlin-Tochter GB infraSignal GmbH übernehmen. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Die direkte Steuerung des Ampelmanagements bedeutet eine weitere wichtige Strukturveränderung zur Beschleunigung der Mobilitätswende. Moderne Ampelschaltungen sind eine entscheidende Stellschraube, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr schnell noch attraktiver zu machen. Zugleich bringen wir auf diese Weise den Klimaschutz voran.“ Ziel ist es, in der Struktur eines Landesunternehmens eine höhere Verbindlichkeit und eine schnellere Adaption an die Pläne für die Mobilitätswende zu sichern. Die Rekommunalisierung soll dabei Schnittstellen reduzieren helfen und eine klar strukturierte Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen an Lichtsignalanlagen ermöglichen. Die Anforderungen an das Management der Lichtsignalanlagen-Infrastruktur sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, gerade im Hinblick auf die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes etwa zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrenden sowie zur ÖPNV-Beschleunigung. Für die Transformation Berlins zu einer Stadt der Verkehrswende mit dem Vorrang des Umweltverbunds aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Nahverkehr ist der effiziente Aus- und Umbau der Lichtsignalanlagen essenziell. Christoph Schmidt, Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH: „Wir freuen uns, mit unserer Erfahrung bei Entwicklung, Bau und Betrieb von nachhaltigen Infrastrukturen zukünftig einen noch stärkeren Beitrag zu einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung zu leisten. Zum Schutz des Klimas ist Berlin auf eine moderne Verkehrsinfrastruktur angewiesen, bei deren Realisierung dem innovativen Management der Ampelanlagen auf dem Weg zu einer verbesserten Verkehrsinfrastruktur insbesondere für den Umweltverbund eine zentrale Bedeutung zukommt.“ Bis zur Übernahme des Vertrages am 1. Januar 2023 werden die Berliner Lichtsignalanlagen weiterhin von der Alliander Stadtlicht GmbH betrieben. Das Unternehmen hatte 2006 als Generalübernehmer das Management übernommen. Frank Zeeb, CEO der Alliander AG: „Wir freuen uns über die positive Entscheidung der Stadt Berlin, zukünftig die Lichtsignalanlagen wieder aus eigener Kraft betreiben zu wollen. Aufgrund der immer komplexer werdenden Anforderungen an den Schutz Kritischer Infrastrukturen und der notwendigen Umsetzung einer nachhaltigen Verkehrswende gehören Lichtsignalanlagen in die Hände der Stadt. Mit Grün Berlin übergeben wir die Lichtsignalanlagen an einen Partner, der dem erhöhten Aufwand an Management und an die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes gerecht werden kann.“

Geschäftsmodelle

Öffentliche Hand als Betreiber Private Unternehmen als Betreiber Bürgerenergiegenossenschaften Die öffentliche Hand kann sich auf unterschiedliche Weise an der Wärmeversorgung für ein Gebiet beteiligen. Kommunen haben dabei die Wahl zwischen vielfältigen organisatorischen Strukturen und Rechtsformen. Welche davon für ein spezifisches Projekt in Frage kommen, hängt unter anderem von der Haushaltssituation und den personellen Kapazitäten der Kommune ab. Eine sehr ausführliche Studie über die Möglichkeiten der öffentlichen Hand, die Wärmeversorgung von Quartieren durch Nahwärmenetze mitzugestalten, hat die dena 2023 veröffentlicht. Kurzgefasst existieren folgende Möglichkeiten: Regiebetriebe – ohne eigene Rechtspersönlichkeit, eingebunden in eine Kommunalverwaltung, Steuerung durch politische Gremien der Kommune Eigenbetriebe – organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige Form ohne eigene Rechtspersönlichkeit, begrenzte Unabhängigkeit von Verwaltungsstrukturen, aber unter politischer Steuerung Anstalten öffentlichen Rechts – selbstständige Kommunalunternehmen Kommunale Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen Kommunale Beteiligung an Energiegenossenschaften Wird ein privatwirtschaftliches Unternehmen wieder ins Eigentum der öffentlichen Hand überführt, wird dies als Rekommunalisierung bezeichnet. Im Land Berlin wurde in 2024 die Rekommunalisierung des Fernwärmenetzes vollzogen (von Vattenfall Wärme Berlin GmbH zu jetzt BEW Berliner Energie und Wärme AG). Als öffentliches Unternehmen bieten die Berliner Stadtwerke Dienstleistungen zu allen Phasen von Nahwärmeprojekten in Quartieren an und agieren dabei auch als Wärmeliefercontractor (Buckower Felder, Haus der Statistik, Rollbergviertel). Auch für die öffentliche Beteiligung an Energiegenossenschaften gibt es bereits ein Beispiel: Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist beteiligt an der Genossenschaft Nahwärme West eG. Durchbruch für die Nahwärme – Genossenschaft kann durchstarten Des Weiteren agieren auf Wärmeliefercontracting spezialisierte Tochterunternehmen einiger städtischer Wohnungsbauunternehmen in Berlin als Wärmenetzbetreiber im Rahmen der Versorgung des eigenen Bestands und eigener Neubauprojekte. Privatwirtschaftliche Unternehmen (Energieversorgungsunternehmen, Energiedienstleister) können ebenfalls unterschiedliche Rollen bei der Umsetzung von Nahwärmenetzen übernehmen. In Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand sind öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP, engl. “Public Private Partnership”) ein mögliches Modell. Diese kann auf Basis eines langfristigen Vertrags etabliert werden oder in Form der Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft realisiert werden. Es kommen verschiedene Vertragsmodelle infrage – eine Übersicht dazu bietet die PPP-Projektdatenbank. PPP-Projektdatenbank Ein anderes häufiges Modell bei Nahwärmeprojekten ist das Contracting. Üblich ist das sogenannte Energieliefer-Contracting, das heißt, das Unternehmen (Contractor) investiert in die notwendige Infrastruktur, sorgt für Betrieb und Wartung und schließt mit den Wärmeabnehmern einen Vertrag über die Lieferung von Wärme ab. Wärmenetze können auch von den Bürgerinnen und Bürgern, die Wärme aus dem Netz beziehen, selbst betrieben werden. Dafür benötigen sie eine Rechtsform. Die sogenannten Bürgerenergiegenossenschaften (oft auch nur als Energiegenossenschaften bezeichnet) haben sich für diesen Zweck etabliert. Eine ausführliche Studie zu Geschäftsmodellen für Bürgerenergiegenossenschaften wurde vom Landesnetzwerk Bürgerenergiegenossenschaften Rheinland-Pfalz e. V. (LaNEG e.V.) und der Energieagentur Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die Studie kann hier heruntergeladen werden.

Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag zur ersten Beratung zu den Gesetzesentwürfen: Änderung des Haushaltsgesetzes 2005/2006, Haushaltsbegleitgesetz 2007 und Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 33/06 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 33/06 Magdeburg, den 16. November 2006 Redebeitrag von Finanzminister Jens Bullerjahn im Landtag zur ersten Beratung zu den Gesetzesentwürfen: Änderung des Haushaltsgesetzes 2005/2006, Haushaltsbegleitgesetz 2007 und Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 Anrede, die Landesregierung ist im April dieses Jahres angetreten, die Neuverschuldung des Landes kontinuierlich und nachhaltig zu senken, damit wir ab 2011 mit der Schuldentilgung beginnen können. Heute kann ich Ihnen berichten, dass es uns mit den beiden Ergänzungsvorlagen gelungen ist, einen weiteren Schritt in Richtung Schuldentilgung zu machen. Vor Ihnen liegen die Ergänzungsvorlagen zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2006 und zum Haushaltsplanentwurf 2007. Mit den beiden Vorlagen haben wir die Verschuldung um insgesamt 100 Mio. ¿ gesenkt und gleichzeitig weitere Maßnahmen der Zukunftsvorsorge ausfinanzieren können. Ich möchte mit einigen Worten die wesentlichen Eckpunkte dieser Gesetzentwürfe, die ihrer technischen Natur wegen einigen unübersichtlich erscheinen mögen, erläutern. Als ich Ihnen vor zwei Monaten die Regierungsentwürfe zum Nachtragshaushalt 2006 und zum Haushaltsplan 2007 vorstellte und die Grundlinien der Finanzpolitik dieser Landesregierung dargelegt habe, war meine Kernaussage: Konsolidieren und Investieren . Meine Damen und Herren, auch die Ergänzungsvorlagen sind von diesem Leitsatz geprägt. Sie sind ¿ anders als ihr technischer Name nahe legt ¿ keine Hinzufügungen ¿ sie sind vielmehr eine Aktualisierung und Fortschreibung der bisher vorgelegten Regierungsentwürfe . Diese Aktualisierung ist sinnvoll und notwendig, um der künftigen Einnahmeentwicklung Rechnung zu tragen. Nach der jüngsten Steuerschätzung, die Anfang des Monats stattfand, ist für Sachsen-Anhalt mit Mehreinnahmen von rd. 30 Mio. ¿ im Jahr 2006 und von 208 Mio. ¿ im Jahr 2007 zu rechnen. Diese erfreuliche Entwicklung bietet uns die Möglichkeit, stärker als bisher geplant, zu konsolidieren und zugleich weiter in die Zukunft des Landes zu investieren. Im Jahr 2006 wollen wir die Mehreinnahmen nutzen, um einen weiteren Beitrag zur Tilgungsvorsorge für die Ablösung des Midewa-Kredits zu leisten. Sicherlich, diese Ausgaben schlagen sich nicht in einer geringeren Neuverschuldung nieder. Sie sind gleichwohl ein Beitrag, die Verbindlichkeiten des Landes zu reduzieren und die Belastung durch Nebenrechnungen zu tilgen. Wir haben zudem einen Regelungsmechanismus geschaffen, der es uns ermöglicht, eventuelle weitere Mehreinnahmen und einen Überschuss im Haushaltsvollzug ebenfalls zur Tilgungsvorsorge zu nutzen. Setzt sich also die günstige Haushaltsentwicklung fort ¿ und hierfür spricht vieles ¿ so werden wir spätestens im Jahr 2007 die finanziellen Voraussetzungen für die Ablösung des Kredits im Jahr 2009 geschaffen haben. Ich bewerte dies als einen wichtigen Konsolidierungserfolg der Landesregierung ¿ auch wenn er ¿ wie gesagt ¿ in den finanzwirtschaftlichen Eckdaten keinen Niederschlag findet. Mit der Ergänzungsvorlage zum Nachtragsentwurf 2006 schaffen wir zudem die Voraussetzung, im Bereich Städtebau/Stadtumbau alle bereitgestellten Bundesmittel zu binden. Es liegt nunmehr bei Ihnen, meine Damen und Herren, durch Ihre Entscheidungen einen Beitrag zur Revitalisierung unserer Städte und Gemeinden zu leisten. Meine Damen und Herren, im nächsten Jahr werden wir die Neuverschuldung auf unter 500 Mio. ¿ reduzieren. Damit erreichen wir eine Halbierung im Vergleich zum Jahr 2005 und den niedrigsten Wert seit der Wiedergründung unseres Landes. Wir reduzieren aber nicht nur die Neuverschuldung, nein, wir werden zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit unseres Landes noch weitere Maßnahmen vornehmen können, um zukünftigen Belastungen und Herausforderungen besser begegnen zu können: - auch in 2007 ist ein Tilgungsvorsorgebetrag für den Midewa-Kredit veranschlagt. Damit entlasten wir die Kommunen insgesamt um fast 90 Mio. ¿ plus Zinsen. - wir werden 29,3 Mio. ¿ dem Pensionsfonds zuführen und damit Vorsorge für die künftigen Pensionslasten treffen. - 10,8 Mio. ¿ an Landesmitteln werden für zusätzliche Investitionen bereitgestellt. Damit gelingt es uns, alle Bundesmittel gegenzufinanzieren und Investitionsausgaben in Höhe von 25 Mio. ¿ im Bereich Städtebau/Stadtumbau sowie ländliche Entwicklung anzuschieben. Durch die genannten Maßnahmen und die weitere Absenkung der Neuverschuldung um 65 Mio. ¿ können wir eine sinnvolle Verwendung der Steuermehreinnahmen sicherstellen. Gleichwohl müssen wir auch eine auskömmliche Finanzierung der Etatansätze vornehmen. Daher sehen wir uns gezwungen, die Zinsausgaben höher zu veranschlagen als im Juli geplant. Die Zinswende ist eingetreten, die EZB hat die Zinsen mehrfach erhöht, weitere Erhöhungen sind nicht auszuschließen. Auch die Kehrseite der hohen Steuereinnahmen und der besseren Wirtschaftskonjunktur ist im Haushalt abzubilden. Die steigenden Zinslasten, meine Damen und Herren, sind für uns ein Ansporn und eine Notwendigkeit, die Schuldenlast des Landes abzubauen, damit wir nicht drastisch steigende Haushaltsmittel auf diese unproduktiven Ausgaben verwenden müssen. Neben den großen Blöcken gibt es aber auch kleine Etattitel, die wir ändern wollen. Ich habe bereits in der Vergangenheit darauf aufmerksam gemacht, dass wir durch unsere Öffentlichkeitsarbeit und die politische Bildung ein Zeichen gegen den Rechtsextremismus setzen müssen. In unserer Ergänzungsvorlage schlagen wir die Erhöhung der Mittel für die Landeszentrale für Politische Bildung um 100.000 ¿ vor. Gleichzeitig werden wir die Budgetierung der Mittel ausdehnen und die Auflage zur Erwirtschaftung einer Minderausgabe aufheben. Dadurch bekommt die Landeszentrale mehr Freiraum und kann sich effektiver für ein demokratisches und tolerantes Sachsen-Anhalt einsetzen. Es muss uns allen ein wichtiges Anliegen sein, die Jugend unseres Landes nicht den rechten Rattenfängern zu überlassen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch den Organisatoren der Anne-Frank-Ausstellung in Schönebeck für ihr Engagement danken. Anrede, zusammen mit den beiden Ergänzungsvorlagen haben wir Ihnen auch eine Neufassung des Haushaltsbegleitgesetzes vorgelegt. Die Landesregierung bittet Sie, Ihre Beratungen auf der Basis des neuen Gesetzentwurfs fortzusetzen. Wesentlicher Unterschied im neuen Haushaltsbegleitgesetz ist der Verzicht auf die anteilige Mitfinanzierung der überörtlichen Sozialhilfe durch die Kommunen. Dadurch werden die Landkreise und kreisfreien Städte um 37 Mio. ¿ im nächsten Jahr entlastet. Aus haushaltswirtschaftlichen Gründen mussten wir im Gegenzug die Verbundquote moderat um 0,4 Prozentpunkte absenken. Insgesamt werden die Kommunen durch diese Vorgehensweise um rd. 8 Mio. ¿ in 2007 entlastet. Der Verzicht auf den alten Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes bedeutet nicht, dass eine Reform der überörtlichen Sozialhilfe in Sachsen-Anhalt überflüssig ist. Die Landesregierung beabsichtigt im Dialog mit den Kommunen eine Übertragung der Aufgabenwahrnehmung auf die Landkreise und kreisfreien Städte vorzunehmen. Damit einhergehen muss eine auskömmliche Finanzierung durch das Land. Wir haben durch unsere Entscheidung die Tür zu zügigen Beratungen über die Kommunalisierung weit aufgestoßen, und hoffen, dass die Kommunen dieses Angebot aufnehmen. Absolut gesehen werden die Kommunen durch die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes finanziell nicht schlechter gestellt als in 2005 oder 2006. Natürlich ist mir klar, dass mit den alten Verbundquoten die Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Geld erhalten würden als mit den neuen Quoten. Dabei bitte ich Sie aber zu bedenken, dass die hohen Zuweisungen bisher nur möglich waren, weil wir hohe Schulden aufgenommen haben. Wer Ja sagt zu einer Halbierung der Schuldenaufnahme, muss auch Ja sagen zur Reduzierung der Verbundquoten. Ich will aber trotzdem wiederholen: Die Kommunen bekommen deshalb nicht weniger Geld als bisher. Dies ist den dynamisch steigenden Steuereinnahmen des Landes geschuldet. Zusätzlich nehmen aber auch die Steuereinnahmen der Kommunen zu. Im nächsten Jahr können sie rd. 100 Mio. ¿ oder 10% mehr an eigenen Steuereinnahmen erwarten als im letzten Jahr. Damit steigt auch die Selbstfinanzierungskraft der Kommunen. Ich möchte Sie nicht mit Zahlen langweilen. Lassen Sie mich aber zwei Daten nennen: im nächsten Jahr werden die Kommunen aus dem Haushalt FAG-Zuweisungen in Höhe von  1,68 Mrd. ¿ erhalten. Darin sind die Nachzahlungen aus 2006 enthalten. Im letzten Jahr haben wir nur 1,57 Mrd. ¿ überwiesen. Dies bedeutet, dass die Kommunen rd. 110 Mio. ¿ an zusätzlichen Einnahmen kassenwirksam vom Land erhalten werden. Von einem Anschlag auf die kommunale Selbstverwaltung kann also nicht die Rede sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Druck, die Haushalte zu konsolidieren, wird auch wegen der Föderalismusreform II steigen. Bund und Länder sind aufgerufen, Regelungen zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen zu vereinbaren und solide Staatsfinanzen auf allen Ebenen des Gesamtstaats zu erreichen. Die Geberländer und der Bund schauen auf Sachsen-Anhalt und die anderen Nehmerländer. Sie erwarten von uns, dass wir unsere Haushalte in Ordnung bringen und Haushaltsnotlagen vermeiden. Wir können nach dem Karlsruher Urteil davon ausgehen, dass es keine weiteren Finanzhilfen der anderen Länder oder des Bundes geben wird, wenn wir nicht selber hart konsolidieren. Deshalb bereitet die Landesregierung die Haushaltsplanaufstellung 2008/2009 bereits jetzt vor. Wir werden im März 2007 die Eckpunkte der neuen Haushaltspolitik beschließen. Dazu gehört auch, das Personalkonzept ¿ das Ihnen in unserem Grundlagenpapier vorliegt ¿ endgültig zu besiegeln. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den beiden Ergänzungsvorlagen beschreiten wir weiter den Pfad einer verantwortlichen Finanzpolitik. Ich möchte Sie bitten, durch Ihre Beschlüsse die Konsolidierung zu unterstützen, damit wir diesen Weg gemeinsam gehen können und werbe deshalb um Ihre Zustimmung. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: reichert@mf.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

Altmark setzt bei Energienutzung auf Biomasse Stadelmann: Biogene Rest- und Abfallprodukte nutzen

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 166/09 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 166/09 Magdeburg, den 2. November 2009 Altmark setzt bei Energienutzung auf Biomasse Stadelmann: Biogene Rest- und Abfallprodukte nutzen Stendal. Die Altmark setzt bei der Energienutzung auf Biomasse und will sich als Bioenergieregion weiter etablieren. Agrar- und Umweltstaatssekretär Jürgen Stadelmann hat heute in Stendal ((Landkreis Stendal) dieses Vorhaben der Region begrüßt. Bei der Auftaktkonferenz Bioenergie-Region Altmark sagte er, die Ideen und das Engagement der Regionen sind für den Ausbau der erneuerbare Energien in Sachsen-Anhalt gefragt. Das gelte vor allem für die Nutzung von Biomasse. Wer eine Region in hohem Maße mit Bioenergie versorgen will, müsse die nutzbaren Potenziale an Biomasse für eine energetische Nutzung in der Region genauestens analysieren. Stadelmann: ¿Mit innovativen Konzepten kann dabei Biomasse energetisch genutzt werden ohne in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion treten zu müssen.¿ Projekte in der Altmark zeigten, wie Nutzungskonkurrenzen begegnet werden könne und so eine energetische erst nach der stofflichen Nutzung von Biomasse erfolgen soll. Stadelmann hob hervor, dass biogene Rest- und Abfallprodukte nicht nur beim Holz entstehen. Biomasse fiele auf Grünlandflächen und bei der Gewässer- und Verkehrsflächenpflege an. Er begrüßte es, dass dazu standortbezogene Aktivitäten in der Altmark abgeleitet und umgesetzt werden sollen. Stadelmann sagte, dass eine sichere und preiswerte Versorgung mit umweltfreundlicher Energie hohe Priorität habe und dabei die Aufgabe bestehe, den Energieverbrauch zu optimieren und damit Energie einzusparen. Gerade dann könne Biomasse als Energieträger den Bedarf an Strom, Wärme und Treibstoffe effektiver decken helfen, so Stadelmann. Durch das Auslaufen vieler Konzessionsverträge mit den großen Energieversorgern biete sich zudem die Chance für dezentrale Strukturen und eine Rekommunalisierung der Energieversorgung. Angesichts der Schwankungen bei den Preisen sei es wichtig, so Stadelmann, dass die Kommunen bei der Ausrichtung ihrer Energieversorgung verschiedene Szenarien prüften. Die Altmark ist eine der 25 Bioenergieregionen in Deutschland und zählt zu den Siegern im Bundeswettbewerb Bioenergieregionen des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. In Sachsen-Anhalt betrug der Anteil der erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung im Jahr 2007 ca. 32 Prozent. 2002 waren es noch 12 Prozent weniger. Den größten Anteil an den erneuerbaren Energien stellt die Windenergie. Der Anteil der Bioenergie nimmt stetig zu. Er betrug 2007 acht Prozent. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1950 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pr@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Ministerpräsident Böhmer: Wir halten Kurs/ Stärkung der Wirtschaft, Modernisierung der Verwaltung und mehr Qualität im Bildungswesen wichtige Arbeitsvorhaben in 2004

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 012/04 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 012/04 Magdeburg, den 14. Januar 2004 Ministerpräsident Böhmer: Wir halten Kurs/ Stärkung der Wirtschaft, Modernisierung der Verwaltung und mehr Qualität im Bildungswesen wichtige Arbeitsvorhaben in 2004 Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt will auch 2004 den eingeschlagenen Kurs der Stärkung der Wirtschaft, der Verwaltungsmodernisierung, der Konsolidierung der Finanzen und der Neuausrichtung der Bildungspolitik konsequent weiterverfolgen. Weitere wichtige Schwerpunkte sind die Kommunalisierung von Aufgaben und die Verabschiedung eines Doppelhaushaltes 2005/2006. Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer betonte heute vor Pressevertretern in Magdeburg, dass es Grund zur Zuversicht gebe. Die Investitionsoffensive des Landes zeige Erfolge vor allem im Verarbeitenden Gewerbe und in der Biotechnologie. Mit dem Start der Investitionsbank würden die Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand verbessert. Bei der Verwaltungsmodernisierung sei man mit der Auflösung der drei Regierungspräsidien und der Schaffung des Landesverwaltungsamtes ein Jahr eher als ursprünglich vorgesehen einen großen Schritt vorangekommen. Im Bildungswesen seien grundlegende Reformen zur Qualitätssteigerung eingeleitet worden. Trotz der Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich habe man einen verfassungskonformen Landeshaushalt verabschiedet. Der entschlossene Reformkurs solle Sachsen-Anhalt fit für die Zukunft machen. Die Herausforderungen seien gewaltig. Die zunehmende Globalisierung von Wirtschaftsleistungen, die EU-Erweiterung und der demographische Wandel erforderten ein Umdenken in vielen Bereichen. Nachfolgend die Bilanz 2003 und der Ausblick 2004 in Stichworten: Landeshaushalt mit größten Anstrengungen verfassungskonform Trotz äußerst schwieriger Rahmenbedingungen verfolgt die Landesregierung in ihrer Haushaltspolitik weiter den Kurs der Haushaltskonsolidierung. In den Jahren 2003 und 2004 schlagen Steuerausfälle im dreistelligen Millionenbereich zu Buche. Nach der Steuerschätzung im November musste für den Haushalt 2004 ein zusätzliches Defizit von 110 Millionen Euro verkraftet werden. Dennoch ist der Haushalt 2004 verfassungskonform. Personalabbau geht planmäßig voran Durch strengste Bewirtschaftungsmaßnahmen wurde 2003 das durch die Steuerausfälle hervorgerufene Defizit so gering wie möglich gehalten. Besonderes Augenmerk liegt auf dem größten Ausgabenblock: dem Personalbereich. Abgesehen von betriebsbedingten Kündigungen nutzte die Landesregierung so gut wie jede Möglichkeit, in diesem Bereich zu sparen, zum Beispiel durch Einstellungsstopp, Stopp von Beförderungen und Höhergruppierungen. Das Weihnachtsgeld bei den Beamten wurde gekürzt, das Urlaubsgeld gestrichen. Für die Angestellten wurden in einem solidarischen Tarifvertrag Arbeitszeit- und Gehaltskürzungen vereinbart. Im Gegenzug wird auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet. 2003 wurden 2.943 Stellen abgebaut, insgesamt in den ersten 18 Regierungsmonaten 4.167 Stellen. Investitionsoffensive zeigt Erfolg/ 7200 neue Jobs Die Investitionsoffensive der Landesregierung zeigt Wirkung: Im Verarbeitenden Gewerbe stieg die Zahl der Beschäftigten 2003 um rund 1.000 ¿ bundesweit wurde im gleichen Zeitraum ein Rückgang um 161.500 Arbeitsplätze registriert. Wie schon im Jahr 2002 ist die Höhe der durch Fördermittel angeschobenen Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe und in der wirtschaftsnahen Infrastruktur nur vergleichbar mit den Boom-Jahren unmittelbar nach der Wende. 2003 wurden Fördermittel für Investitionen in Höhe von 3,3 Milliarden Euro bewilligt. Das ist das beste Ergebnis seit zehn Jahren. Damit  sind mehr als 7.200 neue Arbeitsplätze verbunden, rund 20.000 werden gesichert. Zum ersten Mal seit 1998 überstieg 2003 die Zahl der Gewerbeanmeldungen (14 780) wieder die Zahl der Abmeldungen (12 300). Ende September lag der Positivsaldo bei 2480 Anmeldungen, darunter sind  2328 Ich-AG¿s.                                                                   Viele Unternehmen schaffen Arbeitsplätze Im Jahr 2004 wird das neue Zellstoffwerk bei Stendal mit rund 650 Beschäftigten die Produktion aufnehmen; weitere Ansiedlungen am gleichen Standort sind im Gespräch. Viele der 2002 und 2003 mit Fördermitteln auf den Weg gebrachten Investitionen werden 2004 in Betrieb gehen ¿ so unter anderem die Verpackungsmittelwerke in Osterweddingen und Aschersleben, das Bioethanolwerk in Zeitz, neue Produktionsstätten der Autozulieferer AKT Gardelegen, Rautenbach Guss Wernigerode und Muhr & Bender Thale. Ebenfalls 2004 wird der Fahrzeughelme-Produzent Schuberth sein Werk in Magdeburg mit über 200 Beschäftigten eröffnen. In der Ernährungsbranche, mit 20250 Beschäftigten der wichtigste Arbeitgeber im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, wird ein Plus von 400 neuen Arbeitsplätzen erwartet. Die Erfolge beim Auf- und Ausbau der wirtschaftlichen Strukturen schlagen sich zwar noch nicht in voller Gänze auf dem Arbeitsmarkt nieder, erste positive Auswirkungen sind aber erkennbar. Sachsen-Anhalt ist nicht mehr das Land mit dem höchsten relativen Arbeitsplatzdefizit. Trotz des überproportionalen Rückgangs arbeitsmarktpolitischer Instrumente um 19.000 hatte das Land im Dezember 1.084 Arbeitslose weniger als ein Jahr zuvor. Die Unterbeschäftigungsquote, d. h. der Anteil der Arbeitslosen und der Personen in Beschäftigungsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung, sank in Sachsen-Anhalt von Dezember 2002 bis Dezember 2003 insgesamt von 23,4 auf 22,3 %, in Mecklenburg-Vorpommern lediglich von 23,1 auf 22,9 %. Der Rückgang der Unterbeschäftigungsquote zeigt, dass es in Sachsen-Anhalt gelungen ist, das Arbeitsplatzdefizit stärker als in anderen Bundesländern abzubauen. Biotechnologie im Aufschwung Eine Innovationsoffensive des Landes hat vor allem der Biotechnologie zu einem Aufschwung verholfen, der über die Landesgrenzen hinaus Beachtung findet. Mit ihrem Bekenntnis zur Biotechnologie hat die Landesregierung in der politischen Diskussion Zeichen gesetzt und Sachsen-Anhalt als weltoffenen, zukunftsorientierten Forschungs- und Produktionsstandort offeriert. Mit der 2004 beginnenden Erweiterung des Biotechnologiezentrums Gatersleben um den Biopark Gatersleben startet das bisher ehrgeizigste Projekt auf dem Gebiet der Biotechnologie. Junge, hoffnungsvolle Firmen sollen hier ihre Chance und ihre Zukunft in Sachsen-Anhalt sehen. Ausgebaut und erweitert wird 2004 auch der Biotechnologie-Standort Halle. Zur projektbezogenen Förderung von Forschung und Entwicklung in kleineren Unternehmen und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen stellt das Land rund 65 Millionen Euro bereit. In der Biotechnologie sind mehr als 2.000 Menschen beschäftigt. Fast alle Lehrstellenbewerber vermittelt Erneut ist es im vergangenen Jahr gelungen, fast alle Lehrstellenbewerber zu vermitteln. Trotz der bundesweit schwierigen Ausbildungsplatzsituation gelang es gemeinsam mit den Kammern, Verbänden und Arbeitsämtern, dass 98 % der Ausbildungsplatzsuchenden in Sachsen-Anhalt versorgt werden konnten. Dieser sehr gute Wert konnte auch deshalb erreicht werden, weil in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr  5,5 Mio. ¿ aus Landes- und EU-Mitteln für Betriebe bereit gestellt wurden, die erstmals ausbilden. Für die Verbundausbildung standen 2,2 Mio. ¿ zur Verfügung. Investitionsbank nimmt Arbeit auf Zu Jahresbeginn 2004 wird die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter dem Dach der NORD/LB ihre Arbeit aufnehmen. Ziel ist es, die Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand effizient zu verbessern. Das vereinfachte Fördergeschäft durch die Bündelung einzelner Programme ermöglicht, dass Förderanträge schnell und unbürokratisch bearbeitet werden können. Eine zentrale Finanzierungs- und Fördermittelberatung sowie zusätzliche Kreditprogramme zur Unternehmensfinanzierung gehören zum Leistungsumfang. Von der Arbeit der Investitionsbank wird eine Entlastung des Landeshaushalts durch die teilweise Refinanzierung am Kapitalmarkt erwartet. Verwaltungs- und Funktionalreform greift Nach der Landtagswahl im April 2002 wurden durch die Landesregierung mit mehreren Gesetzen neue Impulse für eine umfassende Reform der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung gesetzt. Ziel aller Reformvorhaben ist ein effizienterer und effektiverer Aufbau aller Zweige der öffentlichen Verwaltung im Landes Sachsen-Anhalt. Ein Jahr eher als vorgesehen wurden die drei Regierungspräsidien Dessau, Halle und Magdeburg aufgelöst und das Landesverwaltungsamt bereits zum 1. Januar 2004 gebildet. In der neuen zentralen Bündelungs- und Koordinierungsbehörde sind neben den Regierungspräsidien insgesamt 22 bisher selbstständige Landessonderbehörden aufgegangen. Darüber hinaus wurden die Landeszentralkasse und die Landeshauptkasse sowie das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Archäologie zusammengefasst. Aus dem ehemaligen Landesamt für Landesvermessung und den bisherigen 12 Katasterämtern wurde das Landesamt für Vermessung und Geoinformation gebildet, der Staatliche Hochbau wurde unter Zusammenfassung mit dem Straßenbau vom Finanz- dem Bauministerium zugeordnet. Bis Mitte 2004 soll ein Gesetzentwurf für die Aufgabenübertragung vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte vorliegen. Kommunalreform erfolgreich eingeleitet Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit legte die Landesregierung einen wesentlichen Baustein für die Reformvorhaben auf kommunaler Ebene. Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurde der Reformprozess auf eine neue Grundlage gestellt. Von vielen Gemeinden wurde die neue Situation genutzt, um auf freiwilliger Basis Verhandlungen über die Bildung größerer und leistungsstärkerer Verwaltungsgemeinschaften und Einheitsgemeinden zu führen. Durch das im November 2003 in Kraft getretene Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften wird dieser Reformprozess konsequent weiterverfolgt. Zur Ermöglichung bzw. Erleichterung kommunaler Investitionstätigkeit gerade in Zeiten enger werdender kommunaler Handlungsspielräume hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen beschlossen. Über die vorgeschlagene Änderung der Vorschriften über die Haushaltssatzung und vorläufige Haushaltsführung sollen den Kommunen insbesondere auch schon vor der Genehmigung ihres Haushalts Investitionen ermöglicht und damit örtliche Wirtschaftsaktivitäten kontinuierlich über das ganze Jahr belebt werden. Da die Regelungen die Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen schwierigen Finanzlage unterstützen sollen, ist eine Befristung bis Ende 2006 vorgesehen. Hochschulstrukturreform auf den Weg gebracht Im Bildungswesen sind grundlegende Reformen eingeleitet worden. Mit der Wiedereinführung des 12-jährigen Abiturs, Neuregelungen zur Qualifikationsphase im Abitur und des Haupt- und Realschulgangs ab dem 7. Schuljahrgang, dem Besuch des Gymnasiums ab dem 5. Schuljahrgang sowie der Erhöhung der Stundenzahl für die Fächer Deutsch und Mathematik in der Grundschule wurden wesentliche Grundlagen für mehr Qualität im Schulwesen gelegt. Im Hochschulbereich wurde die Hochschulstrukturreform auf den Weg gebracht. Sie soll unter dem Motto ¿Klasse statt Masse¿ die jeweiligen Stärken der Hochschulen besser profilieren, Doppelstrukturen abbauen und effizienteres Arbeiten ermöglichen. Initiative Mitteldeutschland verabschiedet konkrete Projekte Beim letzten Treffen der Ministerpräsidenten in Merseburg im Oktober 2003 wurden konkrete Projekte der Verwaltungskooperation vereinbart. Seitdem wurden bereits drei Kooperationsvereinbarungen von den Landesregierungen Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt beschlossen:  zur Nutzung des Justizvollzugskrankenhauses in Leipzig, zur Nutzung der sozialtherapeutischen Abteilung für Frauen in den sächsischen Justizvollzugsanstalten sowie zur Sicherheitspartnerschaft im Justizvollzug. Darüber hinaus soll in diesem Jahr ein Staatsvertrag zur Bildung eines ¿Mitteldeutschen Verbundes Statistischer Landesämter¿ geschlossen werden. In diesem Verbund sollen alle wesentlichen Statistiken arbeitsteilig (durch ein Statistisches Landesamt für alle drei Länder) erstellt werden. Außerdem sind eine engere Kooperation in der Aus- bzw. Weiterbildung im Brand- und Katastrophenschutz und ein gemeinsames Luftverkehrskonzept anvisiert. 90 Millionen Euro für den Hochwasserschutz Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt beinhaltet die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen, die bis zum Jahr 2010 umgesetzt werden sollen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 310 Mio. ¿.  2003 sind rund 90 Millionen Euro in den technischen Hochwasserschutz geflossen. Das war mehr als in den fünf Jahren davor. 2004 sind rund 77 Millionen Euro für die Schadensbeseitigung nach der Jahrhundertflut geplant. EU-Osterweiterung im Zentrum der Aktivitäten Die Landesregierung will die Chancen nutzen, die sich mit der EU-Erweiterung bieten. Das Exportvolumen Sachsen-Anhalts in die 13 Beitrittsländer und -kandidaten hat sich zwischen 1998 und 2002 bereits mehr als verdoppelt: von rund 435 Mio. ¿ auf rd. eine  Mrd. ¿. Mit Polen, Tschechien und Ungarn liegen drei der zukünftigen EU-Mitglieder unter den ersten zehn der Außenhandelsstatistik Sachsen-Anhalts. Um den wirtschaftlichen Austausch weiter zu unterstützen, hat die Landesregierung vielfältige Aktivitäten auf den Weg gebracht. So wurden die außenwirtschaftlichen Förderinstrumentarien gebündelt und auf Schwerpunktregionen konzentriert. Weitere Eckpunkte waren: die Regionalpartnerschaft Sachsen-Anhalt mit der polnischen Wojewodschaft Masowien (Warschau ¿ Umland), das von Sachsen-Anhalt initiierte ¿Netzwerk der europäischen Chemieregionen¿, die Initiative zur Entwicklung eines Netzwerkes ¿Mitteleuropa¿, Wirtschaftskooperationen auf der Grundlage der Vereinbarungen mit Ungarn und Estland sowie Kooperationen in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt mit den Landwirtschaftsministerien in Estland und Litauen. Darüber hinaus steht die künftige Ausgestaltung der EU-Strukturpolitik im Zentrum der Aktivitäten. Die Landesregierung wird auch in diesem Jahr konsequent die Interessen Ostdeutschlands im Zuge der Erweiterung gegenüber der Europäischen Kommission vertreten. Das betrifft beispielsweise die Ausgestaltung der Ziel-1-Förderung nach 2006. Als Berichterstatter für die neuen Bundesländer hat Sachsen-Anhalt gegenüber der EU deutlich gemacht, dass für die Gebiete in Europa eine Lösung gefunden werden muss, die im Zuge der Osterweiterung der EU allein durch den sogenannten statistischen Effekt aus der Gruppe der Ziel-1-Fördergebiete herausfallen würden. Anlage: Bilanz 2003 und Ausblick 2004 Bilanz 2003 und Ausblick 2004 Bau und Verkehr Bilanz 2003 Ausschreibung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr für die Teilnetze ¿Nordharz¿, ¿Altmark-Börde-Anhalt¿ und ¿Sachsen-Anhalt-Süd¿ Entwurf einer Landeshafenverordnung Inbetriebnahme des Wasserstraßenkreuzes Magdeburg Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP), um vordinglichen Bedarf der A 14 im Bundesverkehrswegeplan zu deklarieren Vorbereitung der Raumordnungsverfahren für die Vorhaben ¿Nordverlängerung der BAB 14¿ und ¿Untere Saale (Saale-Seitenkanal)¿ Fachliche Begleitung des ¿Stadtumbau Ost¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Reform der Umwelt- und Naturschutzverwaltung Wernicke: "Weniger Bürokratie aber nicht weniger Qualität"

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 039/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 039/03 Magdeburg, den 27. Februar 2003 Reform der Umwelt- und Naturschutzverwaltung Wernicke: "Weniger Bürokratie aber nicht weniger Qualität" Die Umwelt- und Naturschutzverwaltung Sachsen-Anhalts wird modernisiert. Nach einem entsprechenden Beschluss der Landesregierung vom Dienstag wurden die Mitarbeiter der Verwaltung darüber am Mittwoch informiert. Die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt, Petra Wernicke: "Ziel ist eine leistungsfähige Umwelt- und Naturschutzverwaltung, die mit weniger Verwaltungsaufwand effizienter funktioniert. Es wird weniger Bürokratie aber nicht weniger Qualität geben." Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der Kommunalisierung von Aufgaben des Landes im Rahmen der angestrebten Funktionalreform und der Bildung des Landesverwaltungsamtes. Im Zuge dieser Maßnahmen sind perspektivisch auch Stelleneinsparungen geplant. Das Reformpaket besteht aus insgesamt vier größeren Bestandteilen. Diejenigen Landesaufgaben, deren Kommunalisierung die vorherige Landesregierung noch von einer Gebietsreform der Landkreise abhängig gemacht hat, können in einem ersten Schritt bereits kurzfristig auf die Landkreise übertragen werden. Dazu zählen bei der Wasserwirtschaft die Freistellungsverfahren von der Abwasserentsorgungspflicht, bei Bodenschutz/Altlasten die überwachung von Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen, bei der Abfallwirtschaft die Auskünfte zur Abfallbeseitigungspflicht und beim Naturschutz die Durchführung von Artenhilfsmaßnahmen und die Genehmigung von Tiergehegen. Die übertragung weiterer Aufgaben wird geprüft. Die Umwelt- und Naturschutzaufgaben der Regierungspräsidien gehen am 1.1.2004 auf das Landesverwaltungsamt über, wo sie möglichst zentral am Standort Halle angesiedelt werden sollen. Dazu zählen Aufgaben des Wasser- Abfall- und Immissionsschutzrechts. Damit soll die Bündelungsfunktion des Landesverwaltungsamts gestärkt werden, damit insbesondere Investitionsvorhaben der Wirtschaft zügig genehmigt werden können. Wernicke betont: "Investitionsvorhaben werden nach wie vor gründlich geprüft und kontrolliert. Gesetz bleibt Gesetz." Aufgaben, deren Kommunalisierung vorgesehen ist, sollen bis dahin an den bisherigen drei Standorten der Regierungspräsidien verbleiben. Außerdem will das Land den gewässerkundlichen Landesdienst und den Hochwassermeldedienst beim Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) konzentrieren. Effizienter soll auch die Naturschutzverwaltung arbeiten können. Neben einer Zusammenlegung der oberen Naturschutzbehörden in Halle (bisher in drei RP´s) sollen auch die Schutzgebietsverwaltungen des Landes fachlich und verwaltungsmäßig stärker an das Landesverwaltungsamt angebunden werden. Wernicke: "In den Aufbaujahren war die direkte Anbindung an das Ministerium sinnvoll - aber heute muss nicht mehr ein Minister über jeden Auenweg befinden." Schutzgebietsverwaltungen sind das Biosphärenreservat Flusslandschaft Mittlere Elbe, die Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz in Gründung und die Naturparkverwaltung Drömling. Zur Nationalparkverwaltung Hochharz wird eine änderung des Nationalparkgesetzes erforderlich. Beschlossen wurde auch die Auflösung und Aufgabenübertragung der Naturschutzstationen Naumburg, Morl und Wernigerode an das Regierungspräsidium Halle. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Entwurf eines Zweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/01 Magdeburg, den 9. April 2001 Es gilt das gesprochene Wort! Redebeitrag von Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Entwurf eines Zweiten Vorschaltgesetzes zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung TOP 8 der Landtagssitzung am 5./6. April 2001 Im Dezember 1999 habe ich ein Leitbild für eine Kommunalreform in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Im April 2000 folgte das Leitbild der Landesregierung zur Modernisierung der Landesverwaltung. Bis heute waren diese Leitbilder Grundlage für eine landesweite Diskussion. Kritiker der Kommunalreform, davon gibt es auch ein paar, argumentierten häufig mit der Frage: Welche Verbindlichkeit hat denn das Leitbild des Innenministers? Keine, denn es ist ja nur das Leitbild des Innenministers. Ab heute müssen sich diese Kritiker ein neues Argument überlegen. Denn mit der Verabschiedung des zweiten Vorschaltgesetzes sind diese Leitbilder nicht mehr bloße Diskussionsgrundlage, sondern in weiten Teilen Gesetz. Der Landtag von Sachsen-Anhalt macht sich die Leitbilder zu eigen und zeigt, daß auch er bereit ist, notwendige Reformschritte mitzugehen. Ein guter Tag für Sachsen-Anhalt, ein guter Tag für die Landesregierung, ein guter Tag für mich. Die Botschaft des heutigen Tages lautet: Im Lande gibt es eine gestalterische Mehrheit für eine umfassende Kommunal-, Funktional- und Verwaltungsreform. Dieses mögen alle, die für Sachsen-Anhalt und seine Kommunen Verantwortung tragen, zur Kenntnis zu nehmen. Die Zeit, den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, der Kelch der Reform möge vorübergehen, ist vorbei. Aber so viele sind es ja auch gar nicht, die den Kopf in den Sand stecken. Außerdem wissen wir ja, dass sich viele Kommunalpolitiker gerade im Kommunalwahlkampf noch zurückhalten. Doch ich sage den besonders lauten Gegnern einer Kommunalreform voraus: Sie werden das gleiche Schicksal erleiden wie die CDU im Bund mit der Rentenreform. Vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz noch die großen Protestierer und Verweigerer, vergeht nicht einmal eine Woche und die CDU-Spitzen geben ihre Blockade auf. Ich bin gespannt, wie die CDU hier im Lande - mit ihrem kommunalpolitischen Sprecher vorneweg - nach den Wahlen in Sachen Kommunalreform argumentieren wird. Der Widerstand ist rein wahltaktischer Natur. Zum Glück gibt es ja auch noch Professor Böhmer, der auch vor Wahlen ein offenes und ehrliches Wort liebt. Wie auf einer Veranstaltung in Köthen, bei der er sinngemäß ausführte, dass die Kreisgebietsreform kommen würde und die CDU diesen Prozess mitgestalten müsse. Anrede, in seiner Regierungserklärung vom 6. April vergangenen Jahres hat unser Ministerpräsident die von der Landesregierung geplanten Reformschritte vorgestellt: Ich will nur einige nennen: Abschaffung der Regierungspräsidien bis zum Jahr 2005. - Geregelt in § 4 des zweiten Vorschaltgesetzes. Parallel dazu die Schaffung eines ab 2005 funktionsfähigen Landesverwaltungsamtes. - Geregelt in § 5 des Gesetzes. Halbierung der Zahl der Landesämter im nachgeordneten Bereich der Ministerien sowie die Verringerung der staatlichen ämter der Ortsebene um ein Drittel. - Geregelt in § 6 des Gesetzes. Aufgabenverlagerung vom Land auf die Kommunen soweit wie möglich. - Geregelt in § 3 Absatz 1 des Gesetzes. Aufgabenkritik und Aufgabenverzicht für alle verbleibenden ämter. - Geregelt in § 2 des Gesetzes. Sie sehen: Die Vorstellungen der Landesregierung zur Reform der Landesverwaltung finden sich im zweiten Vorschaltgesetz wieder und haben in den Ausschüssen bereits die entsprechende Zustimmung gefunden. Im weiteren will ich kurz auf die Vorschriften zur Kommunalisierung eingehen. Der Gesetzentwurf hat dazu Regelungen zum Grundsatz der Subsidiarität und Zweistufigkeit vorgesehen, und für die übertragung von Aufgaben an die Leistungsfähigkeit der Kommunen angeknüpft. Im Zuge der Ausschussberatungen ist das Verfahren dahingehend weiter präzisiert worden, dass nunmehr die zu übertragenden Aufgabenbereiche gesetzlich festgelegt werden. Ich danke den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, daß Sie sich bereit gefunden haben, in einer Arbeitsgruppe konkret über die zu kommunalisierenden Aufgaben zu diskutieren. Die erste Beratung hat stattgefunden und gezeigt, dass dieser Ansatz erfolgversprechend ist. Dreh- und Angelpunkt auch der Funktionalreform ist die Leistungsfähigkeit der Kommunen. Hier fordert der Landtag nicht nur den Zusammenschluss von Gemeinden und Landkreisen zu Einheiten bestimmter Größenordnungen, sondern auch eine qualitative Weiterentwicklung, eine Qualifizierung, der Verwaltungsgemeinschaften. Es soll unverzüglich gesetzlich bestimmt werden, welche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Verwaltungsgemeinschaften zu übertragen sind und wie die Vertretungskörperschaft zu wählen ist. Seit kurzem gibt es zum Thema "Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaft" einen Referentenentwurf, der den Kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme übermittelt worden ist. Dabei bin ich etwas verwundert über das öffentliche Aufsehen und die überraschung, die auch von Landtagsabgeordneten über diesen ersten Referentenentwurf geäußert wird. In diesem Entwurf wird nichts anderes gemacht, als dem Auftrag aus dem 2. Vorschaltgesetz zur Qualifizierung der Verwaltungsgemeinschaft nachzukommen. Außerdem sind die Vorschläge überhaupt nicht neu. Erstmals vorgelegt wurden sie im Positionspapier des Regionalen Arbeitskreises der Leiter der gemeinsamen Verwaltungsämter der Regierungsbezirke Magdeburg, Dessau und Halle vom 28.9.1999. Umschrieben finden Sie sie im Positionspapier des Landkreistages vom 7.12.1998 wieder. Und wer ganz genau wissen möchte, auf welcher Grundlage der erste Referentenentwurf entstand, muss nur die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 8. Mai 2000 lesen. Und, verehrte Frau Theil, an die Einführung einer Doppelspitze ist überhaupt nicht gedacht. Der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss wählt bereits jetzt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der die Versammlung leitet und die Verwaltungsgemeinschaft repräsentiert. Der, nennen wir es Verbandsgemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Dieser leitet die Sitzungen und repräsentiert die Verbandsgemeinde bzw. qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft. Anrede, soll dieses Gesetz unverzüglich erlassen werden, wie es jetzt in der Beschlussempfehlung zum zweiten Vorschaltgesetz steht, ist es erforderlich, die Kommunalen Spitzenverbände bereits sehr frühzeitig zu beteiligen. Bis Ende Mai wird sich der Städte- und Gemeindebund als Vertreter der Hauptbetroffenen in einer Stellungnahme dazu äußern. Da der Entwurf auf der Stellungnahme des Verbandes beruht, bin ich gern bereit, auch die weiteren Vorstellungen des Städte- und Gemeindebundes zu berücksichtigen. Anrede, zwischenzeitlich war im zeitweiligen Ausschuss sogar gefordert worden, dass das 3. Vorschaltgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Ich bin froh, dass diese Forderung nicht mehr besteht und die Verbände dadurch ausreichend Zeit zur Beratung haben. Diskussionen gibt es auch zu Begrifflichkeiten. Ob das Gesetz nun von Verbandsgemeinde oder qualifizierter Verwaltungsgemeinschaft spricht, ist so lange zweitrangig, wie damit genau das gleiche gemeint ist. Vielleicht gibt es auch eine Bezeichnung, die von allen getragen werden kann. Anrede, in einem neuen § 3 Absatz 5 des 2. Vorschaltgesetzes wird gefordert, die Stadt-Umland-Beziehungen "zeitnah gesetzlich zu regeln." Offen bleibt dabei zunächst der Weg zur Regelung dieser Beziehungen, ob der Schritt zu Eingemeindungen getan werden muss oder ob es ausreicht, den Abschluss von Stadt-Umland-Vereinbarungen zu fordern. Die Landesregierung erwartet sich hier von einem Gutachten zur Analyse der Verflechtungsbeziehungen der kreisfreien Städte zu ihren Umlandgemeinden und einer Analyse bestehender Lösungsansätze in Wissenschaft und Praxis konkrete Hinweise zur Lösung der Problematik. Unser Ziel ist es, unmittelbar nach Vorlage des Gutachtens und dessen notwendiger Diskussion mit den Betroffenen dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Stadt-Umland-Problematik vorzulegen. Es geht nicht uns bei dieser Frage nicht darum, angeblich leistungsstarke und finanzkräftige Gemeinden aus dem ländlichen Umfeld herauszulösen und einem genauso angeblich anonymen Moloch "Stadt" einzuverleiben. Vielmehr sind ¿ aus vielfältigen, der Dynamik der unmittelbaren Nachwendejahre geschuldeten Gründen ¿ aus raumordnerischer Sicht teilweise massive Fehlentwicklungen eingetreten, die wir auffangen und im Zuge der Gebietsreform nach Möglichkeit bereinigen müssen. Anrede, schließlich werden die Gemeinden und Landkreise aufgefordert, die Gebietsänderungsvereinbarungen in der freiwilligen Phase bis zum 31. Oktober 2002 abzuschließen. Danach setzt die staatliche Phase ein ¿ das hindert nicht den Abschluss weiterer freiwilliger Vereinbarungen, doch werden die betreffenden Kommunen in die Planungen der staatlichen Phase einbezogen. Das Ergebnis dieser staatlichen Phase soll als Gesetz bis zum 30. September 2003 erlassen werden, so dass die nächsten Kommunalwahlen in den neuen Strukturen erfolgen können. Ich freue mich, heute sagen zu können, dass das eingangs erwähnte Ziel der untrennbaren Verknüpfung von Funktional- und Kommunalreform - auch dank der intensiven Arbeit des Zeitweiligen Ausschusses - nunmehr erreicht ist. Anrede, bei meiner Vorstellung des zweiten Vorschaltgesetzes in der Landtagssitzung am 14. September habe ich die gesamte Kommunal- und Landesverwaltung mit einem Haus verglichen, welches zwei große Etagen hat. Die Zwischenetagen und Nebenaufgänge sind bereits erheblich reduziert worden - ich erinnere nur an die Reduzierung der Forstämter, der ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung oder der Staatlichen Studienseminare. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bildung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau hinzuweisen, in der sechs Einrichtungen und Behörden zu einer Organisationseinheit zusammengeführt wurden. Ich denke, wir sind auf dem besten Wege, ein tragfähiges Fundament mit architektonisch gut durchdachten Etagen zu bauen. Anrede, Verwaltungsreform hat immer einen prozesshaften Charakter, ist ein dynamischer Prozess. Das zweite Vorschaltgesetz regelt, was hier und heute zu regeln ist. Die Verabschiedung des Gesetzes macht vor allem eines deutlich: Die Mehrheit im Landtag steht hinter dem anspruchsvollen Projekt einer Kommunal-, Funktional- und Verwaltungsreform. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@min.mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

"Sachsen-Anhalt Sozial 2020" / Sozialministerin Kuppe kündigt im Landtag grundsätzliche Überprüfung der Familienpolitik an

Ministerium für Gesundheit und Soziales - - Pressemitteilung Nr.: 124/06 Ministerium für Gesundheit und Soziales - Pressemitteilung Nr.: 124/06 Magdeburg, den 14. September 2006 "Sachsen-Anhalt Sozial 2020" / Sozialministerin Kuppe kündigt im Landtag grundsätzliche Überprüfung der Familienpolitik an Sozialministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat am Donnerstag im Landtag auf Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS eine Rede zur Familienpolitik in Sachsen-Anhalt gehalten. In der Folge veröffentlichen wir das Redemanuskript: Vergangenen Sonntag feierten wir in Sachen-Anhalt den zweiten Familientag der Landesregierung. Mit dem  Familientag verbinden wir ein Dankeschön an die Familien in Sachsen-Anhalt.  Es geht um ein gutes Klima für Familien. Wir wissen alle,  Frauen und Männer entscheiden sich für Kinder, für Familie,  wenn sie Vertrauen in die Zukunft haben, wenn sie in einem Umfeld leben, das Familien wertschätzt. Aufgabe der Politik muss es deshalb sein, verlässliche Perspektiven für Familien in Sachsen-Anhalt  zu gewährleisten. Die Landesregierung hält an ihrem Kurs einer offensiven Kinder- und Familienpolitik fest. Investitionen in Kinder, junge Leute und Familien, Investitionen in Bildung und Arbeit, das ist gut angelegtes Geld, das sind Investitionen in die Zukunft. Aber wir dürfen auch nicht den haushaltspolitischen Rahmen aus dem Blick verlieren. Ich brauche an dieser Stelle nicht näher darauf einzugehen, dass  die finanziellen Mittel mit Bedacht und nachhaltig  wirksam eingesetzt werden müssen. Vor dieser Herausforderung, die finanziellen Spielräume optimal zu nutzen, steht nicht nur  das Land. Auch die Kommunen müssen ihr Geld zielgerichtet, und zwar an den Herausforderungen der Zukunft orientiert, einsetzen. Familiengründung erfordert Vertrauen in die Zukunft. Dieses Vertrauen kann nur entstehen, wenn unser demokratisches System, die wirtschaftliche Entwicklung und die sozialen Sicherungssysteme als stabil eingeschätzt werden, wenn Bürgerinnen und Bürger abschätzen können, welche Lebenschancen ihnen und ihren Kindern in Sachsen-Anhalt mittel- und langfristig eröffnet werden und auf welchen Schutz und welche Solidarität der Gesellschaft sie bauen können. Dies setzt eine Grundsatzdiskussion darüber voraus, wie die Sozialpolitik im Land langfristig und nachhaltig gestaltet werden kann, was die maßgeblichen Akteure im Land unter sozialer Gerechtigkeit verstanden wissen wollen sowie darüber, was vor dem Hintergrund der bekannten Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der Spezifika unseres Landes auch realisierbar ist. Diese Diskussion wird im Rahmen der Aktualisierung und langfristigen Ausrichtung des sozialpolitischen Gesamtkonzeptes zu führen sein, übrigens genauso wie die Auseinandersetzung damit, wie sich eine nachhaltige und auf die demografischen Herausforderungen reagierende Familienpolitik und Familienförderung gestalten lassen. Kurzum: wir werden im Rahmen der Überarbeitung des sozialpolitischen Gesamtkonzeptes mit der Zielrichtung ¿Sachsen-Anhalt Sozial 2020¿ die bisherigen Weichenstellungen in allen politischen Handlungsfeldern auch in der Familienpolitik überprüfen ¿ und zwar in engem Austausch mit den jeweils maßgeblichen Akteuren, aber wir werden jetzt keine Schnellschüsse machen, nur weil in einem Programm der Mittelabfluss unbefriedigend ist. Aktuell sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses beauftragt, Maßnahmen der Familienförderung in einer neuen Richtlinie zusammenzufassen und dabei auch die Maßnahmen der Familienerholung zu überarbeiten.  Der drastische Einbruch bei deren Inanspruchnahme ist der Tatsache geschuldet, dass die Förderkriterien 2004 verändert wurden und  nunmehr konzentriert  sind auf · Maßnahmen mit Bildungsangeboten und · Maßnahmen innerhalb Sachsen-Anhalts. Auf Nachfrage nach möglichen weiteren Gründen für den Rückgang haben die örtlichen Träger zwei Gründe als wesentlich benannt: a) die Fördersumme pro Person sei zu gering b) die Begrenzung auf Sachsen-Anhalt sei wenig lukrativ. Betroffene Familien haben signalisiert - dass eine freie Auswahl der Unterkunft die Chance der Wahl der kostengünstigsten Unterkunft böte, - dass eine bundesweite Inanspruchnahme helfen könnte, den Blick zu weiten und - dass auch Kurzurlaube (2 - 3 Tage) unterstützt werden sollten. Auch im zukünftigen Konzept soll Familienerholung gefördert werden, die allerdings mit dem Anspruch, Familien in ihren Kompetenzen zu stärken, also auch eine Bildungskomponente zu verwirklichen. Familienpolitik muss vor Ort gelebt werden. Deshalb gilt es neben dem Landesbündnis für Familien vor allem die lokalen Bündnisse für Familien zu unterstützen und dabei zu helfen, dass sich in weiteren Kommunen lokale Bündnisse für Familie entwickeln und aufbauen können. Zur Unterstützung richte ich im Sozialministerium eine Servicestelle ein, die als Informationsbörse dienen soll, bei der sich die lokalen Bündnisse in allen Fragen kompetente Beratung und Hilfe holen können und die Vernetzung organisiert wird. Mit den lokalen Bündnissen und den weiteren Akteuren auf Landes- und Kommunalebene will ich den Diskurs zur mittelfristigen Ausrichtung der Familienförderung, wie eingangs dargestellt, führen. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden sich erinnern, dass ich schon vor längerer Zeit eine Erweiterung der Jugendpauschale zu einer Jugend- und Familienpauschale und damit die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit und Entscheidungskompetenz zur Diskussion gestellt habe. Dabei müssen die Rahmenkriterien, die Ziele und die finanzielle Ausstattung beraten werden. Ein Schnellschuss oder gar politischer Aktionismus helfen nicht. Ich erinnere mich noch gut, dass in den neunziger Jahren mein Haus die Einführung der Jugendpauschale und damit die Kommunalisierung der Mittel für die Jugendarbeit ca. 1 ½  Jahre lang gegen zahlreiche Widerstände vorbereitet hat, damit aus der politischen Idee auch ein zukunftsfähiges Förderinstrument werden konnte. In diesem Sinne gilt auch für die Förderung von Familien mit Landesmitteln, dass die Förderziele so präzise wie nötig und so unbürokratisch wie möglich erreicht werden. Impressum: Ministerium für Gesundheit und Soziales Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4607 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

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