Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht Erster Teil Bauleitplanung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung § 1a Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz § 2 Aufstellung der Bauleitpläne § 2a Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht § 3 Beteiligung der Öffentlichkeit § 4 Beteiligung der Behörden § 4a Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung § 4b Einschaltung eines Dritten § 4c Überwachung Zweiter Abschnitt Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan) § 5 Inhalt des Flächennutzungsplans § 6 Genehmigung des Flächennutzungsplans § 6a Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet § 7 Anpassung an den Flächennutzungsplan Dritter Abschnitt Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) § 8 Zweck des Bebauungsplans § 9 Inhalt des Bebauungsplans § 9a Verordnungsermächtigung § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans § 10a Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet Vierter Abschnitt Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren § 11 Städtebaulicher Vertrag § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan § 13 Vereinfachtes Verfahren § 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung Zweiter Teil Sicherung der Bauleitplanung Erster Abschnitt Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen § 14 Veränderungssperre § 15 Zurückstellung von Baugesuchen § 16 Beschluss über die Veränderungssperre § 17 Geltungsdauer der Veränderungssperre § 18 Entschädigung bei Veränderungssperre Zweiter Abschnitt Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen § 19 Teilung von Grundstücken § 20 (weggefallen) § 21 (weggefallen) § 22 Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen § 23 (weggefallen) Dritter Abschnitt Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht § 25 Besonderes Vorkaufsrecht § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts § 27 Abwendung des Vorkaufsrechts § 27a Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter § 28 Verfahren und Entschädigung Dritter Teil Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung Erster Abschnitt Zulässigkeit von Vorhaben § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften § 30 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans § 31 Ausnahmen und Befreiungen § 32 Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen § 33 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile § 35 Bauen im Außenbereich § 36 Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde § 37 Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen Zweiter Abschnitt Entschädigung § 39 Vertrauensschaden § 40 Entschädigung in Geld oder durch Übernahme § 41 Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen § 42 Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung § 43 Entschädigung und Verfahren § 44 Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche Vierter Teil Bodenordnung Erster Abschnitt Umlegung § 45 Zweck und Anwendungsbereich § 46 Zuständigkeit und Voraussetzungen § 47 Umlegungsbeschluss § 48 Beteiligte § 49 Rechtsnachfolge § 50 Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses § 51 Verfügungs- und Veränderungssperre § 52 Umlegungsgebiet § 53 Bestandskarte und Bestandsverzeichnis § 54 Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk § 55 Umlegungsmasse und Verteilungsmasse § 56 Verteilungsmaßstab § 57 Verteilung nach Werten § 58 Verteilung nach Flächen § 59 Zuteilung und Abfindung § 60 Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen § 61 Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten § 62 Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse § 63 Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung § 64 Geldleistungen § 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren § 66 Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans § 67 Umlegungskarte § 68 Umlegungsverzeichnis § 69 Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme § 70 Zustellung des Umlegungsplans § 71 Inkrafttreten des Umlegungsplans § 72 Wirkungen der Bekanntmachung § 73 Änderung des Umlegungsplans § 74 Berichtigung der öffentlichen Bücher § 75 Einsichtnahme in den Umlegungsplan § 76 Vorwegnahme der Entscheidung § 77 Vorzeitige Besitzeinweisung § 78 Verfahrens- und Sachkosten § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung Zweiter Abschnitt Vereinfachte Umlegung § 80 Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten § 81 Geldleistungen § 82 Beschluss über die vereinfachte Umlegung § 83 Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung § 84 Berichtigung der öffentlichen Bücher Fünfter Teil Enteignung Erster Abschnitt Zulässigkeit der Enteignung § 85 Enteignungszweck § 86 Gegenstand der Enteignung § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen § 89 Veräußerungspflicht § 90 Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land § 91 Ersatz für entzogene Rechte § 92 Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der Enteignung Zweiter Abschnitt Entschädigung § 93 Entschädigungsgrundsätze § 94 Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust § 96 Entschädigung für andere Vermögensnachteile § 97 Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten § 98 Schuldübergang § 99 Entschädigung in Geld § 100 Entschädigung in Land § 101 Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 102 Rückenteignung § 103 Entschädigung für die Rückenteignung Dritter Abschnitt Enteignungsverfahren § 104 Enteignungsbehörde § 105 Enteignungsantrag § 106 Beteiligte § 107 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung § 108 Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk § 109 Genehmigungspflicht § 110 Einigung § 111 Teileinigung § 112 Entscheidung der Enteignungsbehörde § 113 Enteignungsbeschluss § 114 Lauf der Verwendungsfrist § 115 Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte § 116 Vorzeitige Besitzeinweisung § 117 Ausführung des Enteignungsbeschlusses § 118 Hinterlegung § 119 Verteilungsverfahren § 120 Aufhebung des Enteignungsbeschlusses § 121 Kosten § 122 Vollstreckbarer Titel Sechster Teil Erschließung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 123 Erschließungslast § 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot § 125 Bindung an den Bebauungsplan § 126 Pflichten des Eigentümers Zweiter Abschnitt Erschließungsbeitrag § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags § 128 Umfang des Erschließungsaufwands § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand § 130 Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands § 131 Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands § 132 Regelung durch Satzung § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht § 134 Beitragspflichtiger § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags Siebter Teil Maßnahmen für den Naturschutz § 135a Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung § 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung § 135c Satzungsrecht Zweites Kapitel Besonderes Städtebaurecht Erster Teil Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 136 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen § 137 Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen § 138 Auskunftspflicht § 139 Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Zweiter Abschnitt Vorbereitung und Durchführung § 140 Vorbereitung § 141 Vorbereitende Untersuchungen § 142 Sanierungssatzung § 143 Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk § 144 Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge § 145 Genehmigung § 146 Durchführung § 147 Ordnungsmaßnahmen § 148 Baumaßnahmen § 149 Kosten- und Finanzierungsübersicht § 150 Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen § 151 Abgaben- und Auslagenbefreiung Dritter Abschnitt Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften § 152 Anwendungsbereich § 153 Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers § 155 Anrechung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen § 156 Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung § 156a Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Vierter Abschnitt Sanierungsträger und andere Beauftragte § 157 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde § 158 Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger § 159 Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger § 160 Treuhandvermögen § 161 Sicherung des Treuhandvermögens Fünfter Abschnitt Abschluss der Sanierung § 162 Aufhebung der Sanierungssatzung § 163 Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke § 164 Anspruch auf Rückübertragung Sechster Abschnitt Städtebauförderung § 164a Einsatz von Städtebauförderungsmitteln § 164b Verwaltungsvereinbarung Zweiter Teil Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen § 166 Zuständigkeit und Aufgaben § 167 Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger § 168 Übernahmeverlangen § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich § 170 Sonderregelung für Anpassungsgebiete § 171 Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Dritter Teil Stadtumbau § 171a Stadtumbaumaßnahmen § 171b Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept § 171c Stadtumbauvertrag § 171d Sicherung von Durchführungsmaßnahmen Vierter Teil Soziale Stadt § 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt Fünfter Teil Private Initiativen § 171f Private Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht Sechster Teil Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote Erster Abschnitt Erhaltungssatzung § 172 Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) § 173 Genehmigung, Übernahmeanspruch § 174 Ausnahmen Zweiter Abschnitt Städtebauliche Gebote § 175 Allgemeines § 176 Baugebot § 176a Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot § 178 Pflanzgebot § 179 Rückbau- und Entsiegelungsgebot Siebter Teil Sozialplan und Härteausgleich § 180 Sozialplan § 181 Härteausgleich Achter Teil Miet- und Pachtverhältnisse § 182 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 183 Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke § 184 Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse § 185 Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen § 186 Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen Neunter Teil Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 187 Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur § 188 Bauleitplanung und Flurbereinigung § 189 Ersatzlandbeschaffung § 190 Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme § 191 Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Drittes Kapitel Sonstige Vorschriften Erster Teil Wertermittlung § 192 Gutachterausschuss § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses § 194 Verkehrswert § 195 Kaufpreissammlung § 196 Bodenrichtwerte § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses § 198 Oberer Gutachterausschuss § 199 Ermächtigungen Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 200 Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster § 200a Ersatzmaßnahmen § 201 Begriff der Landwirtschaft § 201a Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt § 202 Schutz des Mutterbodens Zweiter Abschnitt Zuständigkeiten § 203 Abweichende Zuständigkeitsregelung § 204 Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung § 205 Planungsverbände § 206 Örtliche und sachliche Zuständigkeit Dritter Abschnitt Verwaltungsverfahren § 207 Von Amts wegen bestellter Vertreter § 208 Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts § 209 Vorarbeiten auf Grundstücken § 210 Wiedereinsetzung § 211 Belehrung über Rechtsbehelfe § 212 Vorverfahren § 212a Entfall der aufschiebenden Wirkung § 213 Ordnungswidrigkeiten Vierter Abschnitt Planerhaltung § 214 Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren § 215 Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften § 215a Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 216 Aufgaben im Genehmigungsverfahren Dritter Teil Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 218 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 219 Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte § 220 Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 222 Beteiligte § 223 Anfechtung von Ermessensentscheidungen § 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 225 Vorzeitige Ausführungsanordnung § 226 Urteil § 227 Säumnis eines Beteiligten § 228 Kosten des Verfahrens § 229 Berufung, Beschwerde § 230 Revision § 231 Einigung § 232 Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für Baulandsachen Viertes Kapitel Überleitungs- und Schlussvorschriften Erster Teil Überleitungsvorschriften § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht § 235 Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen § 236 Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen § 237 (weggefallen) § 238 Überleitungsvorschrift für Entschädigungen § 239 Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung § 240 (weggefallen) § 241 (weggefallen) § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung § 243 Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz § 244 Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau § 245 Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen § 245a Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 245b Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich § 245c Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt § 245d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 245e Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land § 245f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften; Evaluierung Zweiter Teil Schlussvorschriften § 246 Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte § 246a Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete § 246b Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie § 246c Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung § 246d Sonderregelungen für Biogasanlagen § 247 Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland § 248 Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie § 249 Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land § 249a Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien § 249b Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus § 250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4c) Anlage 2 (zu § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
Die Bundesstraße 257 (B 257) ist die überregionale Süd-Nord-Verbindung zwi-schen Echternach an der Sauer (Deutsch-luxemburgische Grenze) und der B 51 bei Bitburg bzw. dem Nürburgring. Sie tangiert die Orte Irrel, Alsdorf, Wolsfeld und führt im weiteren Verlauf durch Bitburg, Badem, Meisburg und Daun. Die Ausbaustrecke der B 257 AS Messerich beginnt ca. 500 m vor dem derzeitigen höhengleichen Einmündungsbereich der K 23 östlich von Messerich aus Richtung Bitburg kommend in Höhe des Gewerbegebietes Messerich mit Bau-km. 0+000,000 und endet nach ca. 850 m in Fahrtrichtung Echternach ca. 125 Meter vor dem eben-falls höhengleichen Einmündungsbereich der K 23 „Bergstraße“ südlich der Ortsla-ge Messerich. Die Planung beinhaltet den kreuzungsfreien Ausbau der Anschluss-stelle Messerich Ost an die K 23 durch den Bau eines Überführungsbauwerkes B 257/ K 23 bei Bau-km. 0+468. Mit der vorliegenden Planung werden zwei bisher höhengleiche Einmündungen an einem Punkt zusammengefasst und künftig hö-henfrei ausgebildet. Der neue KVP Messerich-Ost bündelt mehrere Äste des bestehenden (K 23/ Ge-werbegebiet Messerich) und künftigen Straßennetzes (K 23 neu/ B 257 Rampen), die aufgrund der Schließung der höhengleichen Einmündung der K 23 „Bergstra-ße“/ B 257 südlich der Ortslage Messerich und des höhenfreien Umbaus der wei-teren Einmündung der K 23 in Höhe Gewerbegebiet Messerich neu geordnet wer-den müssen. Nach Fertigstellung der neuen „AS Messerich“ entfallen die vorhan-denen Einmündungen der K 23 aus Richtung Niederstedem und der Gemein-destraße „Am Gewerbegebiet“ Messerich bei Bau-km. 0+490 sowie der K 23 „Berg-straße“ südlich von Messerich bei Bau-km. 0+985. Der neue KVP Messerich-West bündelt die künftige Gemeindestraße (ehemalige K 23), die K 23 „Bergstraße“ aus dem Bereich der Ortslage Messerich und den Neu-anschluss eines geplanten Baugebietes der Gemeinde Messerich in Höhe des Nimstal-Radweges. Bedingt durch die Schließung und Umgestaltung der beiden Einmündungen der B 257/ K 23 muss von Bau-km. 0+055 bis 0+340 ein neuer Verbindungsast der K 23 zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen gebaut werden. Die beiden Planungsmaßnahmen „Rückbau der Einmündung K 23 „Bergstraße“/ B 257 bei Bau-km. 0+970 mit Neuanschluss der K 23 über die Kreisverkehrsplätze Ost und West“ und „Umbau der höhengleichen Kreuzung der K 23 aus Richtung Gewerbegebiet Messerich und K 23 aus Richtung Niederstedem zu einem höhen-freien Knotenpunkt” beruhen auf einer Planungskonzeption und sind Folgemaß-nahmen aus den geplanten Änderungen der Einmündungen K 23/ B 257 in Höhe Messerich und B257/ K 23/ Gemeindestraße in Höhe Niederstedem/ Gewerbegebiet Messerich. Ebenfalls daraus resultiert die Neuanbindung der „Burgstraße“ der Ortslage Nie-derstedem (Bau-km. 0+000 bis 0+173) und des dortigen Wirtschaftsweges an den künftigen kreuzungsfreien Knotenpunkt B 257/ K 23. Die Lage der neuen Anschlussstelle ist durch die vorhandenen Zwangspunkte Trasse der K 23, Ortslagen Messerich und Niederstedem, vorhandene Kapelle (Bau-km. 0+505 rechts) sowie der Topographie weitgehend vorgegeben. Die gewählte Knotenpunktform mit Parallelrampen, die dicht an die B 257 angelegt sind, ist hinsichtlich ihrer Geländeinanspruchnahme als sehr flächensparend an-zusehen - im Gegensatz zu möglichen Kleeblattvarianten. Die vollständigen festgestellten Planunterlagen für das Vorhaben können auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz (lbm.rlp.de) in der Rubrik "Themen/ Baurecht/ Straßenrechtliche Planfeststellung/ Planfeststellungs-verfahren/ Bundesstraßen" eingesehen werden.
Die Chiemgau Kies GmbH beabsichtigt den Abbau von Kies auf der momentan landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das Abgrabungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemarkung und Gemeinde Vachendorf an der Gemeindegrenze zu Siegsdorf. Zum Abbau beantragt wird eine Gesamtfläche von 3,0 ha. Beabsichtigt ist ein Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung. Die Wiederverfüllung soll mit gewässerunschädlichem Erdaushub erfolgen (sog. Z 0-Material). Da die Fläche im Regionalplan als Vorbehaltsgebiet aufgeführt wird, ist kein Raumordnungs- oder landesplanerisches Verfahren erforderlich. Mit beantragt werden landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen inkl. artenschutzrechtlicher Maßnahmen. Für das beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil zu der geplanten Abgrabungsfläche von 3,0 ha die in direkter Nähe vorhandenen und noch nicht wieder verfüllten bzw. rekultivierten Abbauflächen –unabhängig von deren Betreiber- hinzuzurechnen sind und damit der gesetzliche Schwellenwert von 10 ha deutlich überschritten wird. Für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung gilt der Fünfte Teil, Abschnitt III des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG. Gemäß Art. 78 a BayVwVfG gelten Teile der Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend, wobei dort genannte Verweisungen in das Verwaltungsverfahrensrecht sich auf das BayVwVfG beziehen. Im Anhörungsverfahren hat zunächst die Auslegung der Antragsunterlagen und deren vorherige öffentliche Bekanntmachung in den und durch die Gemeinden zu erfolgen, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auf Recht oder rechtlich geschützte Interessen Dritter auswirkt; dies ist hier für die Gemeinde Siegsdorf und Vachendorf erfüllt (§ 18 Abs. 1 UVPG i.V.m.Art. 73 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 BayVwVfG).
Der Leda-Jümme-Verband, Reimersstraße 19, 26789 Leer, hat mit Datum vom 24.01.2022 die Planfeststellung für die Bestickherstellung des rechten Deiches am Nordloher - Barßeler Tief von Stat. 4+280 bis Stat. 5+500 bei Bucksande in der Gemeinde Apen (Landkreis Ammerland) gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst die Verstärkung und Erhöhung des rechten Deiches am Nordloher - Barßeler Tief entlang des ungeregelten Polders Bucksande in der Gemeinde Apen im Landkreis Ammerland. Für das Bauvorhaben einschließlich der zur Eingriffskompensation vorgesehenen Maßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Apen, der Gemeinde Dunum, Samtgemeinde Esens und der Stadt Varel beansprucht.
ID: 4806 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist die Sicherung eines Felshangs an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes. Der zu sichernde Hang verläuft entlang der Eisenbahnstrecke 4860 Stuttgart – Horb am Neckar in den Gemeinden Eutingen im Gäu und Horb am Neckar im Landkreis Freudenstadt nördlich der Gemeinde Mühlen am Neckar in dem Abschnitt von Bahn-km 62,500 bis Bahn-km 63,315 rechts der Bahn. Die steilen Hangabschnitte sollen mittels einer Drahtnetzverhängung und einer Fangschürze im oberen Hangbereich gesichert werden. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 25.08.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Karlsruhe Südendstraße 44 76135 Karlsruhe Deutschland DB InfraGO AG Schwarzwaldstraße 86 76137 Karlsruhe Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Südendstraße 44 76135 Karlsruhe Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 24.02.2025 Enddatum der Auslegung 24.03.2025 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG). Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse Kanzlei-Sb1-kar-stg@eba.bund.de zur Verfügung. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.04.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 24.02.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite
Bebauungsplan "Rechts und Links der K 26" der Gemeinde Langenscheid
Magdeburg. Lebendige Dörfer sind das Rückgrat des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt. Um die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt zu sichern, fördert das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Investitionen in den ländlichen Wegebau mit insgesamt 2,7 Millionen Euro. Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt , sagt: „Die Bevölkerung auf dem Land profitiert von gut ausgebauten Wegen. Mit dem Ausbau können wir dazu beitragen, das Mobilitätsbedürfnis der Menschen zu unterstützen. Außerdem investieren wir in noch ungenutzte Potenziale in den Bereichen Landwirtschaft und Tourismus.“ Hintergrund : Die Mittel stehen im Rahmen des EU-Förderprogramms „ländlicher Wegebau“ zur Verfügung. Antragsfrist ist der 28. Mai 2023. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts und Wasser- und Bodenverbände (sowie vergleichbare Körperschaften). Das Förderprogramm ist Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014-2022. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020) Teil A - Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen Ländlicher Wegebau, insbesondere zur Erschließung landwirtschaftlicher oder touristischer Entwicklungspotenziale - in der jeweils geltenden Fassung. Anträge, die am 28. Mai 2023 (Ausschlussfrist) vorliegen und die spätestens am 28. Juni 2023 bewilligungsfähig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Das Förderbudget hierfür beträgt 2,7 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln des Landes und des Bundes sowie unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter ELAISA (Formulare Ländlicher Wegebau, FP 6302). Für Fragen steht auch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung ( Übersicht ÄLFF ). Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Twitter , Facebook und Linkedin
LHW Sachsen-Anhalt Flussbereich Merseburg 01.03.2023 Einladung zur Deichschau 2023 Gewässer Kreis Verantwortlicher Deiche/Abschnitte/Beschreibung km Saale Saale Saale Saale Weiße Elster Weiße Elster Weg zur ehemaligen Fähre Ende des Deiches, Feldweg zur Saale Straßenbrücke Almrich Fischhaus Schulpforte Wengelsdorfer Deich Schkortlebener Deich Verwallung Markwerbener Wiese1,2 1,3 22.03.2023 0,809:00 10:00 11:00Überfahrt Deich Kirchfährendorf-Wengelsdorf (Deichfachberater Herr Unverhau)Kröllwitz-Daspiger Deich Kirchfährendorfer Deich Goddula-Vestaer Deich2,2 1,5 27.03.2023 2,409:00 10:00 11:00Daspiger Überfahrt (Wasserwerk) Deichüberfahrt Schleuse Deichsiel Vesta Kreypauer Deich Bad Dürrenberg-Ostrau-Wölkauer Deich2,7 3,109:00Bahnbrücke Deichanfang km 0,0 Herr DemannPegel Zeitz Zangenberg Zeitz1,0 0,9 4,4 20.03.202309:00Pegelhaus Parkplatz Bürgerhaus Wehr Großosida Predel Profen Hydrierwerk1,2 1,0 22.03.2023 0,909:00Schöpfwerk Predel Schöpfwerk Profen Hydrierwerk Bornitz Ostrau Göbitz3,0 0,7 27.03.2023 3,809:00Brücke / Umgehungsstraße Parkplatz, Straßenbrücke OE Ostrau Mühle Ostrau Raba Salsitz2,1 5,2 29.03.202309:00 10:30Straßenbrücke Aga Bahnübergang Haynsburg Herr Demann Saalekreis, Stadt Leuna Stadt Bad DürrenbergHerr Demann Weiße ElsterBLK, Gemeindever- waltung Elsteraue Weiße ElsterBLK, Stadt Zeitz, Verbansgemeinde Droyßiger-Zeitz-Forst Ort 09:00 10:00 11:30 12:15BLK, Stadt Weißenfels BLK, Gemeindeverwaltung Elsteraue Uhrzeit 0,7 3,7 21.03.2023 1,4 3,9Herr Demann BLK, Stadt Zeitz Datum Eulauer Deich Schellsitzer Deich Schulpfortaer Deich, linksseitig Schulpfortaer Deich, rechtsseitigBLK, Stadt Naumburg (Saale) Saalekreis, Stadt Merseburg Treffpunkt für die Schauen Länge (Deichfachberater Herr Reuß) (Deichfachberater Herr Reuß) (Deichfachberater Herr Unverhau) Herr Reuß (Deichfachberater Herr Kühn, Herr Herziger) Herr Reuß (Deichfachberater Herr Kühn, Herr Herziger) Herr Reuß (Deichfachberater Herr Kühn, Herr Herziger) Herr Reuß (Deichfachberater Herr Kühn, Herr Herziger) Seite 1 von 2 Schkortleben an der Brücke A 38 Einlaufschütz ehem. Binnenfischerei 29.03.2023 Mappe1 LHW Sachsen-Anhalt Flussbereich Merseburg 01.03.2023 Einladung zur Deichschau 2023 Gewässer Kreis Verantwortlicher Deiche/Abschnitte/Beschreibung km Herr Kannegießer Weiße ElsterSaalekreis Gemeinde SchkopauWeiße ElsterSaalekreis Gemeinde SchkopauSaaleSaalekreis Gemeinde Schkopau Gemeinde TeutschenthalSaaleSaalekreis Stadt Halle Gemeinde TeutschenthalSaaleSalzlandkreis Stadt Könnern, Stadt BernburgHerr Kannegießer SaaleSaalekreis Stadt MerseburgHerr Kannegießer Böse Sieben Wilder Graben Landkreis Mansfeld- Südharz Lutherstadt Eisleben Landkreis Mansfeld- Südharz Lutherstadt Eisleben (Deichfachberater Herr Woschke, Herr Pietsch) Herr Kannegießer (Deichfachberater Herr Woschke, Herr Pietsch) Frau König (Deichfachberater Frau König) Datum UhrzeitOrt Süddeich Norddeich Süddeich NorddeichKollenbey - Straßenbrücke Lochau Straßenbrücke Lochau - Deichende Döllnitz Straßenbrücke Lochau - Flutbrücke Raßnitz Flutbrücke Raßnitz - Straßenbrücke Lochau3,4 3,7 20.03.2023 3,4 3,409:00 10:00 11:00 12:00Flutbrücke Kollenbey Straßenbrücke Lochau Straßenbrücke Lochau Flutbrücke Raßnitz Süddeich Süddeich Norddeich NorddeichFlutbrücke Raßnitz - Flutbrücke Oberthau Flutbrücke Oberthau - A 9 A 9 - Flutbrücke Oberthau Flutbrücke Oberthau - Flutbrücke Raßnitz4,0 3,0 27.03.2023 3,0 4,009:00 10:00 11:00 12:00Flutbrücke Raßnitz Flutbrücke Oberthau A 9 - Norddeich Flutbrücke Oberthau Deich Hohenweiden Deich Röpzig Deich Beuchlitz Deich BeuchlitzDeichanfang Rattmannsdorf von Röpziger Brücke - Saalealtarm Winterdeich von OL Beuchlitz bis Bahndamm Sommerdeich von OL Beuchlitz bis Kasselerbahn0,4 2,7 22.03.2023 1,1 1,709:00 10:00 11:30Hohenweiden, OT Rattmannsdorf Röpziger Brücke Überfahrt Winterdeich Beuchlitz Deich Halle-NeustadtBahndamm Angersdorf bis Beginn Hochstraße Pferderennbahn3,509:00Deichüberfahrt Angersdorf 10:00Gimritzer Damm 8,8 12.04.202309:00Deichscharte Beesenlaublingen Trebnitzer Deich Meuschauer Deich Werderdeich3,5 2,5 17.04.2023 2,509:00Bahnbrücke Trebnitzer Deich Deich Merseburg0,8 Frau König (Deichfachberater: Frau König) Treffpunkt für die Schauen Länge 1,3 Gimritzer Damm Deich Beesenlaublingen Beesenlaublingen bis Gröna 29.03.2022 (Deichfachberater Frau König) (Deichfachberater Herr Unverhau Deiche EislebenLandwehr rechts und links, Hallesche Straße bis Kläranlage Eisleben3,5 27.03.202310:00Eisleben Parkplatz Wiesenhaus Deiche rechts und linksvon Einmündung Glume bis Sportplatz1,6 27.03.202309:00Straßenbrücke Zum Sportplatz Frau König (Deichfachberater Frau König) Frau König (Deichfachberater Frau König) Seite 2 von 2 Mappe1
ID: 2240 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die folgenden Einzelmaßnahmen: - Querschnittserweiterung der Ausbaustrecke „Gelsenkirchen“ durch Zurücklegung von Kanalufern und Vertiefung des Kanals auf eine Fahrwassertiefe von 4,00 m, - Hebung der DB-Brücke Bismarck-Buer Nr. 344-1 in km 24,730 (westlicher Überbau) mit Anpassung der Gleisrampen, - Abbruch der DB-Brücke Bismarck-Buer Nr. 344-2 in km 24,737 (östlicher Überbau), - Abbruch des Sellmannsbach-Dükers Nr. 17 (Weststrang) in km 24,849, - Neubau des Sellmannsbach-Dükers Nr. 17 in km 24,875 mit Anpassung des Sellmannsbachs, - Abbruch des Sellmannsbach-Dükers Nr. 18 (Oststrang) in km 24,909, - Bau einer Übernachtungs- und Liegestelle für die Schifffahrt zwischen km 25,089 und 25,470, - Hebung der Münsterstraßen-Brücke Nr. 348 in km 27,199 mit Anpassung der „Münsterstraße“ (B 227) und einer Nebenrampe, - Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz des Eingriffs in den Natur- und Landschaftshaushalt, - Anpassung von Gasfernleitungen der Open Grid Europe GmbH (OGE) im Zuge des Ausbaus des Rhein-Herne-Kanals Los 3 durch: - Umlegung der Gasfernleitung 001/029/001-03 DN 200 - Umlegung der Gasfernleitung 001/200/000-22 DN 600 mit Erweiterung des Leitungsdurchmessers von DN 400 auf DN 600 - Umlegung der Gasfernleitung 001/014/000-11 DN 600 Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.11.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 14 ff. Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Münster Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Telefonnummer: 0228 7090-9004 E-Mailadresse der Kontaktperson: muenster.gdws@wsv.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Abteilung Recht, Unterabteilung Planfeststellung/Wasserwegerecht, Dezernat R22 Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Cheruskerring 11, 48147 Münster oder an die Gemeinden, in denen die Planunterlagen ausliegen Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Speeckstraße 1 45711 Datteln Deutschland Homepage: https://wna-datteln.wsv.de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung bei der Stadt Gelsenkirchen Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Gelsenkirchen, Referat Verkehr, Rathaus Buer Goldbergstraße 12 45894 Gelsenkirchen Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0209 169-4338 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: referat.verkehr@gelsenkirchen.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 02.02.2023 Enddatum der Auslegung 01.03.2023 Auslegung bei der Stadt Herne Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Herne, Technisches Rathaus Langekampstraße 36 44652 Herne Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 02323 16-3006 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: fb-umweltundstadtplanung@herne.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Weitere Ortshinweise Gebäude A, 2. Etage, Zimmer 212 Eröffnungsdatum der Auslegung 02.02.2023 Enddatum der Auslegung 01.03.2023 Auslegung bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Kontaktdaten des Auslegungsortes Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Cheruskerring 11 48147 Münster Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 0228 7090-3433 oder 0228 7090-3430 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: muenster.gdws@wsv.bund.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Weitere Ortshinweise Zimmer-Nr. 223 Eröffnungsdatum der Auslegung 02.02.2023 Enddatum der Auslegung 01.03.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.03.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 02.02.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Ausbau des Rhein-Herne-Kanals (RHK) von km 24,450 bis km 28,747 (Los 3) - Ausba… Dokumente Bekanntmachung der Planauslegung RHK Los 3.pdf
2Die Gemeinde Stemwede, Buchhofstraße 13, 32351 Stemwede, hat bei der Bezirksregierung Detmold die Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Bewilligung dahingehend beantragt, die Gewinnungsanlagen um einen Brunnen 5 zu erweitern und die jährliche Entnahmemenge auf 675.000 m³ zu erhöhen. Mit Bewilligung vom 02. April 2014 wurde der Gemeinde Stemwede das Recht erteilt, aus den Brunnen 1A, 2A, 3A und 4A Grundwasser in einer Menge von bis zu 636.000 m³/a zu entnehmen. Zur Gewährleistung einer stabilen Versorgungssicherheit, insbesondere in Trockenzeiten, beabsichtigt die Gemeinde Stemwede den Betrieb eines zusätzlichen Brunnens im Bereich des Wasserwerks Dielingen. Geplanter Standort: Gemarkung Drohne, Flur 1, Flurstück 11 (teilweise) Entsprechend des aktualisierten Bedarfsnachweises wird gleichzeitig eine Erhöhung der Entnahmemenge auf 675.000 m³/a beantragt. Diese Entnahmemenge entspricht der bis 2013 bereits zugelassenen Fördermenge.
Origin | Count |
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Bund | 27 |
Land | 59 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 10 |
Gesetzestext | 1 |
Messwerte | 4 |
Text | 10 |
Umweltprüfung | 37 |
unbekannt | 24 |
License | Count |
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geschlossen | 74 |
offen | 12 |
Language | Count |
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Deutsch | 85 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 8 |
Keine | 33 |
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Topic | Count |
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Boden | 31 |
Lebewesen & Lebensräume | 57 |
Luft | 25 |
Mensch & Umwelt | 86 |
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Weitere | 86 |