Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.
Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan für den Geltungsbereich das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.
Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.
Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.
Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan für den Geltungsbereich das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.
<p>Der Schutz von Umwelt und Klima hat für die Mehrheit der Menschen in Deutschland weiterhin einen hohen Stellenwert. Im Jahr 2024 beurteilen 54 Prozent den Umwelt- und Klimaschutz als sehr wichtig. Allerdings nimmt die Bedeutung des Themas ab. Als wichtiger empfinden viele die Situation im Gesundheits- oder Bildungssektor und die wirtschaftliche Entwicklung.</p><p>Das Umweltbewusstsein in Deutschland</p><p>Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt lassen seit 1996 alle zwei Jahre Bürgerinnen und Bürger in einer repräsentativen Umfrage nach ihren Einschätzungen zum Zustand der Umwelt, ihrem eigenen umweltrelevanten Verhalten sowie zu aktuellen Themen der Umweltpolitik befragen. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2024">neue Studie aus dem Jahr 2024</a> zeigt: Die Wichtigkeit des Umwelt- und Klimaschutzes ist angesichts der vielfältigen Krisen zurückgegangen. Das Thema hat aber weiterhin einen hohen Stellenwert für die Menschen in Deutschland.</p><p>Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes</p><p>Die multiplen Krisen der vergangenen Jahre haben die Politik, die gesellschaftliche Stimmung und das Leben der Menschen stark geprägt. Die damit verbundenen Herausforderungen scheinen aktuell den gesellschaftlichen Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes zu überlagern. Bei der Frage, wie wichtig die Teilnehmenden der Umweltbewusstseinsstudie verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen finden, stufen 54 % Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> als sehr wichtiges Thema ein. Dieser Wert ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen: 2022 schätzten noch 57 %, 2020 sogar 65 %, den Schutz von Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> als sehr wichtig ein. Die Themen Gesundheitswesen, Kriminalität und öffentliche Sicherheit sowie die wirtschaftliche Entwicklung dagegen sind im Vergleich zu 2022 deutlich wichtiger geworden (siehe Abb. „Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes im Zeitvergleich“).</p><p>Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz in anderen Politikbereichen </p><p>Vor diesem Hintergrund ist auch die Ansicht, dass der Schutz von Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> in anderen Politikfeldern einen größeren Stellenwert haben sollte, im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Nur noch die knappe Hälfte der Befragten (47 %) findet, dass Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> eine übergeordnete Bedeutung bei Entscheidungen in der Energiepolitik haben sollte. 2022 vertraten noch 65 % diese Ansicht. Auch bei der Landwirtschaftspolitik hat sich das Bild geändert: 44 % sprechen sich für eine übergeordnete Bedeutung aus, 2022 waren es noch 55 %.</p><p>Ein Rückgang des Stellenwerts zeigte sich auch bei der Verkehrspolitik (36 %; 2022: 41 %), der Wirtschaftspolitik (30 %; 2022: 41 %) sowie Städtebaupolitik / Stadt- und Regionalplanung (40 %; 2022: 44 %). Einen positiven Trend gibt es dagegen bei der Gesundheitspolitik (39 %; 2022: 33 %) (siehe Abb. „Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz in anderen Politikbereichen“).</p><p>Bewertung des Handelns verantwortlicher Akteur*innen im Zeitvergleich </p><p>Bei der Bewertung der Arbeit relevanter Akteure für den Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> hat sich das Bild teilweise etwas verbessert. Dass die Bundesregierung genug oder eher genug für den Umwelt- und Klimaschutz tut, meinen laut aktueller Studie 28 % der Befragten. Dies ist ein ähnlicher Wert wie im Jahr 2022 (30 %). Bezogen auf die Städte und Gemeinden steigt der Wert im Vergleich zu 2022 um acht Prozentpunkte, von 27 % auf 35 %. Auch bei Industrie und Wirtschaft lässt sich eine Steigerung feststellen, und zwar von 15 % auf 22 %. Die Zufriedenheit mit den Bürgerinnen und Bürgern steigt im Vergleich zu 2022 ebenfalls, von 23 % auf 26 %. Insgesamt betrachtet zeigt sich aber weiterhin, dass über zwei Drittel der Befragten von Wirtschaft und Industrie, der Bundesregierung sowie Bürgerinnen und Bürgern nicht genug Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz wahrnehmen. Nur zwei Akteursgruppen werden überwiegend positiv bewertet, allerdings mit rückläufigem Trend: 62 % finden, dass Umweltverbände genug tun; 2022 waren 69 % dieser Ansicht. 49 % bewerten das Engagement der Wissenschaft positiv; im Jahr 2022 57 % (siehe Abb. „Bewertung des Handelns verantwortlicher Akteur*innen im Zeitvergleich“).</p><p>Bewertung der Umweltqualität</p><p>Den Zustand der Umwelt bewerten die Befragten in der Umweltbewusstseinsstudie 2024 leicht abweichend zur letzten Erhebung im Jahr 2020. Die Umweltqualität in der eigenen Stadt oder Gemeinde schätzten im Jahr 2024 79 % der Befragten als sehr gut oder recht gut ein. Dies stellte eine Zunahme um fünf Prozentpunkte gegenüber 2016 dar. 55 % der Befragten beurteilten die Umweltqualität in Deutschland als gut, bei der Befragung 2020 waren es noch 60 %. Die globale Umweltqualität schätzten die Befragten weiterhin deutlich pessimistischer ein als die lokale Umweltqualität. Mit sieben Prozent der Befragten, die den Zustand der Umwelt weltweit als gut beurteilten, ist dieser Wert gegenüber den Vorjahren leicht gesunken (siehe Abb. „Bewertung der Umweltqualität im Zeitvergleich“).</p><p>Belästigung durch Lärm</p><p>Eine der Umweltbelastungen, von denen sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland am meisten betroffen fühlen, ist Lärm. Dabei steht der Straßenverkehr als Hauptlärmquelle weiterhin mit Abstand an erster Stelle. Insgesamt fühlten sich 67 % der Befragten 2024 durch Straßenverkehrslärm „zumindest etwas gestört oder belästigt“ (siehe Abb. „Belästigung durch einzelne Lärmquellen 2024“). Die Summe setzte sich wie folgt zusammen: 18 % der Befragten fühlten sich durch Straßenverkehrslärm „äußerst gestört oder belästigt“ oder „stark gestört oder belästigt“; weitere 49 % fühlten sich „mittelmäßig gestört oder belästigt“ oder „etwas gestört oder belästigt“.</p><p>Klimabewusster Konsum</p><p>Die hohe Bedeutung des Klimaschutzes spiegelt sich zumindest teilweise im Konsumverhalten der Befragten wider. Dazu drei Beispiele:</p><p>Umweltbewusstsein Jugendlicher</p><p>Das Problembewusstsein für Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes Jugendlicher und junger Erwachsener wurde in den letzten Jahren gezielt mittels der Studienreihe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/zukunft-jugend-fragen-2023-0">Zukunft? Jugend fragen!</a>“ erhoben. Die Untersuchung aus dem Jahr 2023 ergab, dass 78 % der 14- bis 22-Jährigen den Schutz von Umwelt und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> für sehr wichtig oder eher wichtig hielten. Im Vergleich zur Vorstudie aus dem Jahr 2021 stellte dies einen Rückgang um sieben Prozentpunkte dar. Andere Themen wie der Zustand des Bildungswesens, soziale Gerechtigkeit sowie die gestiegenen Preise waren für rund 90 % Befragten wichtig und haben gegenüber den Vorjahren an Bedeutung gewonnen.</p>
Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan für den Geltungsbereich das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 95 |
| Kommune | 5 |
| Land | 125 |
| Weitere | 11 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Förderprogramm | 11 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 72 |
| Text | 11 |
| Umweltprüfung | 40 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 70 |
| Offen | 89 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 158 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 23 |
| Keine | 23 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 80 |
| Webseite | 116 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 111 |
| Lebewesen und Lebensräume | 85 |
| Luft | 25 |
| Mensch und Umwelt | 158 |
| Wasser | 35 |
| Weitere | 159 |