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B-Plan der Stadt Zehdenick, OT Marienthal - "Wohngebiet Am Seeweg"

Der Bebauungsplan setzt als verbindlicher Bauleitplan für den Geltungsbereich das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in unmittelbar geltendes Recht um. Der Bebauungsplan gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig und unzulässig sind.

2026_Termine_FB_Merseburg.pdf

Flussbereich Merseburg Termine für die Deichschau 2026 an Gewässern I. Ordnung gem. WG LSA § 94 (7) Schauart Deichschau Deichschau Schaubereich Schautermin* ) Montag, 23. März 2026 Mittwoch, 25. März 2026 Gewässer Saale Saale Deich LK 09:00 UhrHerr ReußPegelhaus Parkplatz Bürgerhaus Wehr Großosida 09:00 UhrHerr ReußPredel Profen HydrierwerkSchöpfwerk Predel Schöpfwerk Profen Hydrierwerk 09:00 UhrHerr ReußBornitz Ostrau GöbitzBrücke / Umgehungsstraße Parkplatz, Straßenbrücke OE Ostrau Mühle Ostrau Raba Salsitz09:00 Uhr 10:30 UhrStraßenbrücke Aga Bahnübergang Haynsburg Süddeich (Kollenbey - Straßenbrücke Lochau) Norddeich (Straßenbrücke Lochau - Deichende Döllnitz) Süddeich (Straßenbrücke Lochau - Flutbrücke Raßnitz) Norddeich (Flutbrücke Raßnitz - Straßenbrücke Lochau) Süddeich (Flutbrücke Raßnitz - Flutbrücke Oberthau) Süddeich (Flutbrücke Oberthau - A9) Norddeich (A9 - Flutbrücke Oberthau) Norddeich (Flutbrücke Oberthau - Flutbrücke Raßnitz) Deich Hohenweiden (Deichanfang Rattmannsdorf) Deich Röpzig (von Röpziger Brücke - Saalealtarm) Deich Beuchlitz (Winterdeich von OL Beuchlitz bis Bahndamm) Deich Beuchlitz (Sommerdeich von OL Beuchlitz bis Kasselerbahn)09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 Uhr 12:00 Uhr 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 Uhr 12:00 Uhr 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:45 UhrFlutbrücke Kollenbey Straßenbrücke Lochau Straßenbrücke Lochau Flutbrücke Raßnitz Flutbrücke Raßnitz Flutbrücke Oberthau A9 Norddeich Flutbrücke Oberthau Hohenweiden OT Rattmannsdorf, Deichauffahrt i.d. OL Röpziger Brücke Überfahrt Winterdeich Beuchlitz Weiße Elster DeicheWeiße Elster DeicheBurgenlandkreis Gemeindeverwaltung Elsteraue Weiße Elster DeicheBurgenlandkreis Gemeindeverwaltung Elsteraue Weiße Elster DeicheBurgenlandkreis Stadt Zeitz Vgem. DZF Weiße Elster Daspiger Überfahrt (Wasserwerk) Deichüberfahrt Schleuse Deichsiel Vesta Pegel Zeitz Zangenberg ZeitzBurgenlandkreis Stadt Zeitz Montag, 13. April 2026 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 UhrBahnbrücke Deichanfang km 0,0 Saalekreis Stadt Merseburg Deichschau Überfahrt Deich Kirchfährendorf-Wengelsdorf Schkortleben an der Brücke A 38 Einlaufschütz ehem. Binnenfischerei 09:00 UhrSaale Deiche Weiße Elster 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 UhrKreypauer Deich Bad Dürrenberg-Ostrau-Wölkauer DeichSaale Montag, 20. April 2026 Herr DemannWengelsdorfer Deich Schkortlebener Deich Verwallung Markwerbener WieseHerr DemannMittwoch, 1. April 2026 Deichschau Weg zur ehemaligen Fähre Ende des Deiches, Feldweg zur Saale Straßenbrücke Almrich Fischhaus Schulpforte Herr DemannDeichschau Weiße Elster 09:00 Uhr 10:00 Uhr 11:30 Uhr 12:15 UhrKröllwitz-Daspiger Deich Kirchfährendorfer Deich Goddula-Vestaer DeichSaale Deiche Mittwoch, 25. März 2026 Herr DemannEulauer Deich Schellsitzer Deich Schulpfortaer Deich, linksseitig Schulpfortaer Deich, rechtsseitigSaale DeicheSaale Deichschau Treffpunkt/weitere Bemerkungen Burgenlandkreis Stadt WeißenfelsMontag, 30. März 2026 Weiße Elster Uhrzeit*)Burgenlandkreis Stadt NaumburgDeichschau Montag, 23. März 2026 Deich- oder Gewässerabschnitt/BeschreibungSaale DeicheSaalekreis Stadt Leuna Stadt Bad Dürrenberg Deichschau Schaubeauftragter Herr Reuß DeichschauMontag, 16. März 2026Weiße ElsterWeiße Elster DeicheSaalekreis Gemeinde SchkopauHerr KannegießerDeichschauMittwoch, 18. März 2026Weiße ElsterWeiße Elster DeicheSaalekreis Gemeinde SchkopauHerr KannegießerSaale DeicheSaalekreis Gemeinde Schkopau Gemeinde TeutschenthalHerr KannegießerSaale DeicheSaalekreis Stadt Halle Gemeinde TeutschenthalHerr KannegießerDeich Halle-Neustadt (Bahndamm Angersdorf bis Pferderennbahn) Gimritzer Damm09:00 Uhr 10:00 UhrDeichüberfahrt Angersdorf Gimritzer Damm Saale DeicheSalzlandkreis Stadt Könnern Stadt BernburgHerr KannegießerDeich Beesenlaublingen (Beesenlaublingen bis Gröna)09:00 UhrDeichscharte Beesenlaublingen 09:00 UhrBahnbrücke Trebnitzer Deich Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Deichschau Montag, 23. März 2026 Mittwoch, 25. März 2026 Montag, 30. März 2026 Mittwoch, 1. April 2026 Mittwoch, 8. April 2026 Montag, 13. April 2026 *) vorbehaltlich Änderungen aus aktuellem Anlass **) Eintragungen in km-Angaben oder numerische Aufteilung Saale Saale Saale Saale Böse Sieben Wilder Graben Saale DeicheSaalekreis Stadt MerseburgHerr KannegießerTrebnitzer Deich Meuschauer Deich Werderdeich Deich MerseburgDeiche EislebenLandkreis Mansfeld- Südharz Lutherstadt EislebenHerr KannegießerLandwehr rechts und links Hallesche Straße bis Kläranlage Eisleben10:30 UhrEisleben Parkplatz Wiesenhaus Deiche rechts und linksLandkreis Mansfeld- Südharz Lutherstadt EislebenHerr Kannegießervon Einmündung Glume bis Sportplatz09:00 UhrStraßenbrücke Zum Sportplatz

2026_Deich-_und_Gew%C3%A4sserschau_FB_Sangerhausen.pdf

Flussbereich Sangerhausen Termine für die Deich- und Gewässerschau 2026 an Gewässern I. Ordnung gem. WG LSA § 94 (7) und § 67(1) Schauart Schaubereich Schautermin* Gewässer Deich Schaubeauftragter Abschnitt**) LK Deich- oder Gewässerabschnitt/BeschreibungUhrzeit*) ) GewässerschauDienstag, 03.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDonnerstag, 05.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDonnerstag, 05.03.2026GonnaMansfeld - Südharz GewässerschauDienstag, 10.03.2026WipperMansfeld - Südharz GewässerschauDienstag, 10.03.2026GonnaMansfeld - Südharz Deich- und GewässerschauDonnerstag, 12.03.2026WipperWipper - DeicheMansfeld - Südharz Deich- und GewässerschauDonnerstag, 12.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - Südharz Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 1von km 71,9 TS Wipper bis km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf09:00 UhrAn der Talsperre Wippra Wipper 2von km 61 Straßenbrücke Ortslage Friesdorf bis km 52,5 Ortslage Biesenrode09:00 UhrStraßenbrücke Ortslage Friesdorf Gonna 1Sangerhausen / OT Grillenberg (Einmündung des Hohensteintals) bis Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain)09:00 UhrEinmündung des Hohensteintals Wipper 3von km 52,5 Ortslage Biesenrode bis km 43,9 Wehr Leimbach09:00 UhrWipperbrücke in der Ortslage Biesenrode Gonna 2Sangerhausen (Sohlgleite Brandrain) bis Mündung in die Helme09:00 UhrSohlgleite Brandrain Wipper 409:00 UhrParkplatz am Sportplatz Großörner Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 1von km 43,9 Wehr Leimbach bis km 34,7 Ortslage Wiederstedt (Brücke Gipshütte); dabei sind: - Deich Leimbach bis Großörner links 1300 m / rechts 1000 m - Deich Großörner bis Altdorf links 400 m Talsperre Kelbra bis Brücke Bennungen - Deich Kelbra , rechts - Deich Thürungen, links - Deich Roßla, links - Deich in der Ortslage Freckleben links 700 m - Deich Ortslage Drohndorf 700 m rechts neu - Deich oberhalb Ortslage Mehringen bis Walkmühle (Rote Welle) links 1400 m / rechts 1700 m - Deich Einmündung Rote Welle bis Salzkoth Aschersleben, links 1400 m (dieser Deich nur bei alleiniger Deichschau; bei gleichzeitiger Gewässerschau, dann als Anfang von Wipper 6) Brücke Bennungen bis Brücke Martinsrieth - Deich Hohlstedt , links - Deich Jahrfeld, rechts - Deich Wallhausen, links - Deich Brücken, rechts - Deich Martinsrieth, rechts - Deich Wehr Groß Schierstedt bis oberhalb Wehr Klein Schierstedt, rechts 2000 m / links 400 m - Deich Groß Schierstedt, Alter Bahndamm 250 m - Deich Groß Schierstedt, rechtes Vorland 650 m - Deich Klein Schierstedt, links 500 m - Deich Klein Schierstedt rechts 700m - Deich oberhalb OL Giersleben bis unterhalb OL Giersleben, links 700 m - Deich oberhalb Straße Warmsdorf bis Bahnbrücke Amesdorf, links 2000 m/rechts 2200 m - Deich Mühlgraben Warmsdorf bis Mühlgraben links 400 m09:00 Uhr10:30 Uhr 11:30 Uhr 09:00 Uhrehemalige Brücke Deutsche Reichsbahn unterhalb Auslauf Talsperre Wehr Roßla links Gemarkungsgrenze Roßla-Bennungen rechts Deichanfang oberhalb Ortslage Freckleben 09:00 Uhr 10:15 Uhr 10:45 Uhr 11:15 UhrBrücke Bennungen Brücke Hohlstedt Brücke Schachtstraße Brücke Brücken / Wallhausen 09:00 UhrWehr Groß Schierstedt Brücke Martinsrieth bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Thüringen - Deich Martinsrieth, rechts - Deich Oberröblingen, rechts - Deich Niederröblingen, rechts - Deich Katharinenrieth, rechts - Deich OL Amesdorf bis Gelände Agrargenossenschaft rechts 300 m - Deich ehemaliges Bahnwerk Güsten bis Ruschemühle links 400 m / rechts 300 m - Deich unterhalb Ruschemühle (Straßenbrücke nach Güsten) bis Ortslage Osmarsleben links 1400 m / rechts 400 m - Deich Flutmulde Osmarsleben links 3000 m / rechts 1600 m - Stolberg bis Heimkehle09:00 Uhr 11:00 Uhr 12:30 UhrBrücke Martinsrieth Brücke Oberröblingen Brücke Katharinenrieth 09:00 UhrSportplatz Amesdorf 09:00 UhrBahnhof Stolberg Unstrut 1- Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Ende Deich unterhalb Ortslage Memleben (Alte Eiche)09:00 UhrSchleuse Wendelstein Thyra 2- Heimkehle bis Mündung in die Helme09:00 Uhr 09:45 UhrHeimkehle Brücke " Thyrafuchs" (Gemeinde Berga) Weida 3- Deich Röblingen I, rechts; - Deich Röblingen II, links09:00 UhrParkplatz der Gemeindeverwaltung Röblingen am See - Deich Landesgrenze Thüringen / Sachsen-Anhalt bis Mündung in die Unstrut09:00 UhrFlutkanalbrücke Memleben DeichschauDienstag, 17.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 5 Deich- und GewässerschauDienstag, 17.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - SüdharzHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 2 DeichschauDonnerstag, 19.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 6 Deich- und GewässerschauDonnerstag, 19.03.2026HelmeHelme - DeicheMansfeld - SüdharzHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck)Helme 3 DeichschauDienstag, 24.03.2026WipperWipper - DeicheSalzlandkreisHerr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter)Wipper 7 GewässerschauDienstag, 24.03.2026ThyraMansfeld - SüdharzThyra 1 DeichschauDonnerstag, 26.03.2026UnstrutGewässerschauDonnerstag, 26.03.2026ThyraDeichschauDienstag, 31.03.2026WeidaWeida - DeicheMansfeld - SüdharzDeichschauDienstag, 07.04.2026Unstrutflutkanal / RöstbachUnstrutflutkanal - Deiche Röstbach - DeicheBurgenlandkreisHerr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Grzybeck (Deichfachberater: Herr Grzybeck) Herr Schröter (Deichfachberater: Herr Schröter) Unstrut - Deiche Burgenlandkreis Mansfeld - Südharz Treffpunkt/weitere Bemerkungen Unstrutflutkanal Röstbach

Städte/Gemeinden Sachsen

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.

Städte/Gemeinden Sachsen (WMS Dienst)

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.

Städte/Gemeinden Sachsen (WFS Dienst)

Darstellung der Verwaltungsgrenzen 2. Ordnung (Städte bzw. Gemeinden), die Gebiete präsentieren, die der öffentlichen Verwaltung unterliegen. Bei den Verwaltungsgrenzen und Verwaltungseinheiten der 2. Ordnung handelt es sich nicht um abgestimmte Grenzen. Das Gebiet der Gemeinde bilden die Flurstücke (sogenannte Grundstücke), die nach geltendem Recht zu ihr gehören (SächsGemO § 7 Abs. 1). Sie ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (SächsGemO § Abs. 3). Gemeinden im Sinne der SächsGemO sind sowohl die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Kreisfreien Städte. Die Bezeichnung "Stadt" führen nach § 5 Abs. 2 SächsGemO die Gemeinden, denen diese Bezeichnung beim Inkrafttreten der SächsGemO zusteht. Die Staatsregierung kann auf Antrag die Bezeichnung "Stadt" an Gemeinden verleihen, die nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen städtisches Gepräge tragen. Gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als 17.500 Einwohnern auf Antrag von der Staatsregierung zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach SächsKrGebRefG § 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31.12.1996 zu stellen. Die Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Städte, die als Folge der Neugliederung des Gebietes des Freistaates Sachsen den Sitz des Landratsamtes verlieren und nicht bereits Große Kreisstädte sind, sind mit Wirkung vom 1. August 2008 Große Kreisstädte.

Rechts der Mosel 5. Aenderung

Bebauungsplan Rechts der Mosel 5. Änderung der Gemeinde Mehring

Rechts der Mosel 2. Aenderung

Bebauungsplan Rechts der Mosel 2. Änderung der Gemeinde Mehring

Rechts der Mosel 3. Aenderung

Bebauungsplan Rechts der Mosel 3. Änderung der Gemeinde Mehring

Rechts der Mosel 4. Aenderung

Bebauungsplan Rechts der Mosel 4. Änderung der Gemeinde Mehring

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