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Klimaschutzbericht Stadt Konstanz 2019

<p>Die Stadt Konstanz hat am 02. Mai 2019 als erste deutsche Stadt den kommunalen Klimanotstand ausgerufen. Am 2. Mai 2019 beschloss der Konstanzer Gemeinderat einstimmig die Resolution zum Klimanotstand. Die Resolution fordert, dem Thema Klimaschutz in Konstanz "höchste Priorität" einzuräumen. Was hat sich seit dem 2. Mai 2019 im kommunalen Klimaschutz getan? </p> <p>Dieser Datensatz gibt einen Gesamtüberblick über die vielfältigen klimarelevanten Maßnahmen in der Stadtverwaltung und ihren Beteiligungen. Innerhalb der städtischen Handlungsfelder "Gebäude und Energieversorgung", "Stadtplanung und Mobilität", "Wirken nach außen" und "Wirken nach innen" sowie bei den städtischen Beteiligungen (ohne definierten Beginn) wurden 2019 über 70 zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen gesammelt. Mehr Informationen finden sie im <strong><a href="https://www.konstanz.de/site/Konstanz/get/documents_E-952507350/konstanz/Dateien/Leben%20in%20Konstanz/Umwelt-%20u.%20Naturschutz/Klimaschutzbericht%201-2020_final.pdf">1. Klimaschutzbericht der Stadt Konstanz. vom 23.01.2020</a>.</strong></p> <p>Alle weiteren Klimaschutzberichte finden Sie<strong> <a href="https://www.konstanz.de/stadtwandel/konzepte+und+chronologie/klimaschutzbericht">hier</a>.</strong></p> <p><strong>Quelle: </strong>Stadt Konstanz</p> <p> </p>

Karte der Geogefahren in Niedersachsen - Massenbewegungen (WMS Dienst)

Das Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG) veröffentlicht im Maßstab 1: 50 000 und 1: 25 000 das Kartenwerk Geogefahren in Niedersachsen. In diesen Gefahrenhinweiskarten werden derzeit die Naturgefahren Subrosion und Massenbewegung durch Einzelobjekte (Erdfall, Massenbewegung) oder die Abgrenzung gefährdeter Flächen (Erdfallgefährdungsgebiet, Salzstockhochlage) dargestellt. Massenbewegungen sind geomorphologische Prozesse, bei denen sich Fels oder Lockerstein unter dem Einfluss der Gravitation in Zeiträumen von Sekunden bis Jahren hangabwärts bewegen. Natürliche Ursachen wie bspw. eine ungünstige Neigung geologischer Schichten oder Verwitterung von Felspartien begünstigen die Entstehung von Massenbewegungen. Letztlich Auslöser einer Massenbewegung können sowohl natürliche (Niederschlag etc.) als auch anthropogene (Baumaßnahmen, Verkehr etc.) Einwirkungen sein. Massenbewegungen verursachen durch das Verschütten mit Fels oder Lockergestein und tiefreichende Geländebrüche z.T. gravierende Schäden an Gebäuden, Straßen, Schienenwegen oder Wasserstraßen. Als übergeordnete Bewegungsprozesse von Massenbewegungen werden Rutschungs-, Sturz- und Fließprozesse unterschieden. Die Bewegungsmechanismen Kippen und Driften werden nicht weiter differenziert und sind einem der übergeordneten Prozesse zugeordnet. • Rutschungsprozesse sind hangabwärts gerichtete, gleitende Bewegungen von Fest- und/oder Lockergestein an diskreten Gleitflächen. Während der Bewegung behält die Rutschmasse auf der Gleitfläche den Kontakt zum festen Untergrund weitgehend bei. Klassifiziert werden Rutschungen durch die Form der Gleitfläche, so dass zwischen Translations- und Rotationsrutschung oder einer kombinierten Gleitflächenform zu unterscheiden ist. • Bei einem Sturzprozess wie beispielsweise einem Steinschlag oder einem Felssturz, verlieren die stürzenden Massen zeitweilig den Kontakt zum festen Untergrund. Felsbrocken oder Felsmassen fallen, springen oder rollen der Schwerkraft folgend bergab. Sturzprozesse werden entsprechend des Volumens des herabgestürzten Gesteinsmaterials klassifiziert. • Fließprozesse wie beispielsweise Erd-/Schutt-/Blockströme, Muren sowie Kriechbewegungen aller Art haben keine definierten Gleitflächen. Im Gegensatz zum Rutschprozess ist der Wassergehalt der fließenden Massen meist deutlich erhöht. Die Bewegung ist vergleichbar einer hochviskosen Flüssigkeit. Fließprozesse werden nach ihrer Bewegungsgeschwindigkeit klassifiziert. Grundlage der Karte der Geogefahren in Niedersachsen – Massenbewegungen – mit einer Darstellung der Einzelobjekte – ist ein Ereigniskataster auf der Basis von Informationen aus topographischen, geologischen und ingenieurgeologischen Karten, Gutachten und Literatur. In einem Fall konnte ein hochauflösendes, digitales Geländemodell aus Laserscan-Aufnahmen (LIDAR) ausgewertet werden. Die Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen ist auf die Belange der Raumplanung ausgerichtet, nicht parzellenscharf und ersetzt keine objektbezogene geotechnische Untersuchung. Die Kartendarstellung dokumentiert den aktuellen Kenntnisstand im LBEG, kann aber die Vollständigkeit der Phänomene nicht garantieren. Sie dient Ministerien, Fachbehörden, Kreis- und Kommunalverwaltungen sowie Wirtschaftsunternehmen und Bürgern als erste Grundlage zur Gefahreneinschätzung mit dem Ziel, Schäden durch vorausschauende Planung zu verhindern bzw. zu minimieren. Bereiche, die unmittelbar an die ausgewiesenen Flächen angrenzen, können ebenfalls betroffen sein. Intensität und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Ereignisses können aus der Karte nicht abgeleitet werden. Lokale Gegebenheiten (z.B. Schutzmaßnahmen, Sanierungen, topografische Besonderheiten) sind in weitergehenden Untersuchungen zu berücksichtigen.

Baudenkmale und Denkmalbereiche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Dieser Datensatz umfasst die Baudenkmale und Denkmalbereiche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Informationen zu Art und Beschreibung.

Verwaltungsatlas-Stadtverwaltungen, Gemeindeverwaltungen, Landratsämter

Der Datensatz beinhaltet Daten der Karten des Verwaltungsatlas Sachsen. Er umfasst die Standorte der Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die Standorte der Landratsämter.

Karte der Geogefahren in Niedersachsen - Massenbewegungen

Das Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG) veröffentlicht im Maßstab 1: 50 000 und 1: 25 000 das Kartenwerk Geogefahren in Niedersachsen. In diesen Gefahrenhinweiskarten werden derzeit die Naturgefahren Subrosion und Massenbewegung durch Einzelobjekte (Erdfall, Massenbewegung) oder die Abgrenzung gefährdeter Flächen (Erdfallgefährdungsgebiet, Salzstockhochlage) dargestellt. Massenbewegungen sind geomorphologische Prozesse, bei denen sich Fels oder Lockerstein unter dem Einfluss der Gravitation in Zeiträumen von Sekunden bis Jahren hangabwärts bewegen. Natürliche Ursachen wie bspw. eine ungünstige Neigung geologischer Schichten oder Verwitterung von Felspartien begünstigen die Entstehung von Massenbewegungen. Letztlich Auslöser einer Massenbewegung können sowohl natürliche (Niederschlag etc.) als auch anthropogene (Baumaßnahmen, Verkehr etc.) Einwirkungen sein. Massenbewegungen verursachen durch das Verschütten mit Fels oder Lockergestein und tiefreichende Geländebrüche z.T. gravierende Schäden an Gebäuden, Straßen, Schienenwegen oder Wasserstraßen. Als übergeordnete Bewegungsprozesse von Massenbewegungen werden Rutschungs-, Sturz- und Fließprozesse unterschieden. Die Bewegungsmechanismen Kippen und Driften werden nicht weiter differenziert und sind einem der übergeordneten Prozesse zugeordnet. • Rutschungsprozesse sind hangabwärts gerichtete, gleitende Bewegungen von Fest- und/oder Lockergestein an diskreten Gleitflächen. Während der Bewegung behält die Rutschmasse auf der Gleitfläche den Kontakt zum festen Untergrund weitgehend bei. Klassifiziert werden Rutschungen durch die Form der Gleitfläche, so dass zwischen Translations- und Rotationsrutschung oder einer kombinierten Gleitflächenform zu unterscheiden ist. • Bei einem Sturzprozess wie beispielsweise einem Steinschlag oder einem Felssturz, verlieren die stürzenden Massen zeitweilig den Kontakt zum festen Untergrund. Felsbrocken oder Felsmassen fallen, springen oder rollen der Schwerkraft folgend bergab. Sturzprozesse werden entsprechend des Volumens des herabgestürzten Gesteinsmaterials klassifiziert. • Fließprozesse wie beispielsweise Erd-/Schutt-/Blockströme, Muren sowie Kriechbewegungen aller Art haben keine definierten Gleitflächen. Im Gegensatz zum Rutschprozess ist der Wassergehalt der fließenden Massen meist deutlich erhöht. Die Bewegung ist vergleichbar einer hochviskosen Flüssigkeit. Fließprozesse werden nach ihrer Bewegungsgeschwindigkeit klassifiziert. Grundlage der Karte der Geogefahren in Niedersachsen – Massenbewegungen – mit einer Darstellung der Einzelobjekte – ist ein Ereigniskataster auf der Basis von Informationen aus topographischen, geologischen und ingenieurgeologischen Karten, Gutachten und Literatur. In einem Fall konnte ein hochauflösendes, digitales Geländemodell aus Laserscan-Aufnahmen (LIDAR) ausgewertet werden. Die Gefahrenhinweiskarte Massenbewegungen ist auf die Belange der Raumplanung ausgerichtet, nicht parzellenscharf und ersetzt keine objektbezogene geotechnische Untersuchung. Die Kartendarstellung dokumentiert den aktuellen Kenntnisstand im LBEG, kann aber die Vollständigkeit der Phänomene nicht garantieren. Sie dient Ministerien, Fachbehörden, Kreis- und Kommunalverwaltungen sowie Wirtschaftsunternehmen und Bürgern als erste Grundlage zur Gefahreneinschätzung mit dem Ziel, Schäden durch vorausschauende Planung zu verhindern bzw. zu minimieren. Bereiche, die unmittelbar an die ausgewiesenen Flächen angrenzen, können ebenfalls betroffen sein. Intensität und Wahrscheinlichkeit eines möglichen Ereignisses können aus der Karte nicht abgeleitet werden. Lokale Gegebenheiten (z.B. Schutzmaßnahmen, Sanierungen, topografische Besonderheiten) sind in weitergehenden Untersuchungen zu berücksichtigen.

Klimadashboard Münster - Alle Daten

<p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadt Münster erhalten Sie an dieser Stelle alle Rohdaten, die zur Darstellung des <a href="https://klimadashboard.ms/">"Klimadashboard Münster"</a> genutzt werden.</p> <ol> <li>Die angehängte CSV-Datei enthält alle Daten, die sich monatlich oder seltener aktualisieren.</li> <li>Daten, die sich häufiger aktualisieren, sowie detailliertere Datensätze finden Sie <a href="https://opendata.stadt-muenster.de/search?query=klimadashboard">in weiteren Datensätzen auf dem Open-Data-Portal der Stadt Münster</a>. </li> </ol> <p><strong>Infos zu den Datenspalten der CSV-Datei</strong></p> <p>Die CSV-Datei enthält alle Werte, die in den Diagrammen des Klimadashboards genutzt werden, die sich seltener als 1x im Monat aktualisieren. Dazu enthält sie folgende Spalten: </p> <ol> <li>DATEINAME - Über die Spalte "Dateiname" können zusammengehörende Zeilen zugeordnet werden. Die CSV-Datei enthält (fast) alle Rohdaten für die unterschiedlichen "Kacheln" bzw. Diagramme des Klimadashboards. Anhand des Dateinamens können Daten zu einer Klimadashboard-Kachel zugeordnet werden.</li> <li>RAUM - Räumlicher Bereich, auf den sich die Daten beziehen. Z.B. die Gesamtstadt, oder nur ein Stadtviertel.</li> <li>QUELLE_INSTITUTION - Von welcher Institution die Daten stammen, also z.B. die Stadtwerke.</li> <li>THEMENBEREICH - Nur intern genutzt. Die hier enthaltene Zahl stellt eine numerische ID des Dateinamens dar.</li> <li>MERKMAL - Die Beschreibung des Merkmals, auf das sich der Wert bezieht. </li> <li>ZEIT - Der Zeitraum, auf den sich der Wert bezieht.</li> <li>WERT - Der Wert selbst.</li> <li>WERTEEINHEIT - Die Einheit des Werts, z.B. Prozent.</li> </ol> <p><strong>Weitere Infos zum Klimadashboard</strong></p> <p>Der Quellcode, mit dem diese Daten für das Klimadashboard verarbeitet werden, ist Open Source Software und kann im <a href="https://gitlab.opencode.de/smart-city-muenster/klimadashboard-muenster">Klimadashboard-Repository unter OpenCODE.de</a> eingesehen werden. OpenCODE.de ist vergleichbar mit Github. Es ist eine gemeinsame Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open Source Software und kann von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen genutzt werden.</p> <p>Das Ziel des Klimadashboard Münster ist es, einen Eindruck zu geben, auf wie vielen unterschiedlichen Ebenen Fortschritte nötig sind, um Klimaneutralität zu erreichen. Ebenso zeigt es auf, wie viele Menschen, Unternehmen und Einrichtungen sich in Münster bereits auf den Weg gemacht haben, damit die Stadtgesellschaft gemeinsam das Klimaziel erreicht. Weitere Informationen zum Klimadashboard erhalten Sie auf der <a href="https://smartcity.ms/klimadashboard-muenster/">Homepage Smart City Münste</a>r.</p> <p>Das Klimadashboard Münster ist von den städtischen Stabsstellen Smart City und Klima in Zusammenarbeit mit weiteren Ämtern und Töchtern des Stadtkonzerns entwickelt worden. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Strategiephase (01/2022-06/2023) des Programms „Modellprojekte Smart City (MPSC)“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.</p>

EU hat sich auf neue Klimaschutz-Vorgaben für Autos geeinigt

Der irische Minister für Umwelt, Gemeinwesen und Kommunalverwaltung Phil Hogan begrüßte am 24. Juni 2013 das Abkommen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über das CO2-Emissionsziel für neue Personenkraftwagen für das Jahr 2020 und eine Definition der Modalitäten innerhalb der sich die Autoindustrie bei der Erreichung dieses Ziels bewegen müssen. Die neue Verordnung setzt Regelungen fest, wie Automobilhersteller die 2020-Ziele für CO2-Emissionen (95g/CO2/km) erreichen dürfen.

Stuttgart achtet beim Vermögen auf Nachhaltigkeit

Die Stadt Stuttgart legt ihr Vermögen nur noch in Unternehmensanleihen und Aktien an, die nachweislich nachhaltig sind. Dazu führt sie zum 1. September 2016 eine neue Richtlinie ein, die bestimmte Kriterien für die Anlagen ausschließt. Der Gemeinderat hat am Mittwoch, 27. Juli 2016, den dazugehörigen Beschluss gefasst. Die Stadt wird ihr Vermögen nicht bei Unternehmen anlegen, die in den Rohstoffabbau von Kohle und Öl investieren oder Erdgas durch Fracking fördern, deren Geschäftsfeld (auch) die Energieerzeugung mit Kohle und Öl ist, die Atomenergie erzeugen, die Kinder- oder Zwangsarbeit zulassen, die Produkte herstellen, die die Menschenwürde durch verunglimpfende und erniedrigende Darstellungen von Personen verletzen, die Militärwaffen und/oder Militärmunition herstellen oder vertreiben, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern, die gesetzlich nicht vorgeschriebene Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen, die einen unangemessenen Umgang mit Korruptions- und Bestechungsvorfällen pflegen. Die Stadt wird in den kommenden Monaten solche Papiere aus ihrem Portfolio verkaufen, die den Kriterien nicht entsprechen. Beim Kauf neuer Papiere gelten die neuen Nachhaltigkeitsgrundsätze ab 1. September 2016. Die Verwaltung orientierte sich bei der Erarbeitung dieser Strategie an den Anlagerichtlinien der Stadt Münster, dem Norwegischen Pensionsfonds sowie Richtlinien der Katholischen und Evangelischen Kirche.

Gründung des globalen Bürgermeisterkonvents für Klima und Energie

Die beiden weltweit wichtigsten von Städten initiierten Klimaschutz- und Energieinitiativen, der EU-Bürgermeisterkonvent und der Compact of Mayors, gaben am 22. Juni 2016 die Gründung einer in dieser Form völlig neuen globalen Initiative von Städten und Kommunalverwaltungen zur Bekämpfung des Klimawandels bekannt. Durch die Zusammenführung dieser beiden Initiativen entsteht die größte globale Koalition von Städten, die sich im Kampf gegen den Klimawandel engagieren, basierend auf den Verpflichtungen von über 7100 Städten in 119 Ländern und auf sechs Kontinenten, die über 600 Millionen Einwohner und damit über 8 % der Weltbevölkerung repräsentieren.

Neuer Leitfaden zu Klimaschutz in der Verwaltung

In neun Etappen zur treibhausgasneutralen Verwaltung Beim Klimaschutz kommt dem Staat und seiner Verwaltung eine wichtige Vorbildfunktion zu. Deshalb haben zahlreiche Verwaltungen sich vorgenommen, treibhausgasneutral zu werden. Ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) unterstützt sie nun dabei. Der Leitfaden stellt den Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung anhand neun Etappen dar, gibt Empfehlungen und erleichtert mit vielen Praxisbeispielen anschaulich die Umsetzung vor Ort. „Der Staat und seine Verwaltung haben eine Vorbildfunktion, um den Weg in eine treibhausgasneutrale Zukunft zu weisen. Auf diese Weise gewinnen staatliche Institutionen nicht nur an Glaubwürdigkeit, sondern leisten einen direkten Beitrag zum Klimaschutz“, sagt Dirk Messner, Präsident des UBA. Bis 2050 wollen die EU und Deutschland klimaneutral sein, d.h. nicht mehr Treibhausgase emittieren als sie der ⁠ Atmosphäre ⁠ z.B. durch Aufforstungen entziehen. Ein ambitioniertes Vorhaben, das engagierte Vorbilder vorantreiben können. Das Bundes-Klimaschutzgesetz enthält daher einen eigenen Abschnitt zur Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und das Ziel, die Bundesverwaltung bereits bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Die Klimaschutzgesetze der meisten Bundesländer sowie zahlreiche Klimaschutzinitiativen von Städten und Gemeinden enthalten vergleichbare Verpflichtungen für ihre Verwaltung. Insgesamt betrifft das Ziel einer treibhausgasneutralen Verwaltung in Deutschland mehrere tausend Behörden mit über vier Millionen Beschäftigten. Mit dem Leitfaden zur treibhausgasneutralen Verwaltung richtet sich das ⁠ UBA ⁠ vorrangig an öffentliche Einrichtungen. Diese werden mit den organisatorischen, methodischen und praktischen Aspekten des Klimaschutzes vertraut gemacht und auf ihrem Weg zur Treibhausgasneutralität mit vielfältigen Informationen und Hinweisen unterstützt. Darüber hinaus gibt der Leitfaden aber auch Unternehmen und anderen Organisationen außerhalb der öffentlichen Hand eine Orientierung, anhand derer sie ihre Klimaschutzbemühungen transparent und glaubwürdig gestalten können. Für den Leitfaden hat das UBA nicht nur die relevante Literatur und die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ausgewertet, sondern auch die Erfahrungen zahlreicher Verwaltungen untersucht und als gute Praxisbeispiele, konkrete Empfehlungen und Checklisten in den Leitfaden integriert. Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung besteht aus insgesamt neun Etappen, die ausführlich beschrieben werden. Die Verwaltungen können dabei erfahren, wie sie die Verantwortung, Zuständigkeiten und Handlungsfelder für den ⁠ Klimaschutz ⁠ bestimmen, die System- und Bilanzgrenzen für die Ermittlung ihrer Treibhausgasemissionen definieren, sinnvolle Ziele und Maßnahmen beschließen, Anforderungen für die Kompensation unvermeidbarer Emissionen formulieren, die interne und externe Kommunikation gestalten sowie die Wirksamkeit ihrer Klimaschutzaktivitäten überprüfen. Darüber hinaus enthält der Leitfaden einen umfassenden Überblick über weiterführende Informationen und Hilfestellungen, insbesondere für die Handlungsfelder Gebäude, Verkehr, Beschaffung, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Veranstaltungen. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:

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