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Energiesparlampe als EcoTopTen-Produkt. Dauerbrenner Kompaktleuchtstoff

Bildschirme und Lampen

<p> <p>Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore ist 2024 leicht angestiegen. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen sinkt weiterhin.</p> </p><p>Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore ist 2024 leicht angestiegen. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen sinkt weiterhin.</p><p> Bildschirmgeräte <p>Die Flachbildschirmtechniken haben die klassischen Röhrenfernsehgeräte mit Kathodenstrahlröhren (Englisch: Cathode Ray Tube, CRT) abgelöst. CRT-Geräte werden in Deutschland nicht mehr auf den Markt gebracht. In Deutschland wurden im Jahr 2024 insgesamt ca. 4,47 Millionen (Mio.) Fernsehbildschirme mit Flüssigkristallanzeige (englisch: Liquid Crystal Display, LCD) sowie OLED-Technologie (englisch: Organic Light Emitting Diode, OLED) verkauft. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung der Verkaufsmenge um 2,5 % (<a href="https://gfu.de/markt-zahlen/hemix-2023/">HEMIX, GfU-Statistik</a>). Flachbildschirmgeräte mit Plasmaanzeige konnten sich nicht durchsetzen und werden seit dem Jahr 2016 in Deutschland nicht mehr verkauft. Die Absatzzahlen für Fernsehbildschirme werden seit dem Jahr 2017 nur noch für LCD- und OLED-Bildschirme zusammen ausgewiesen. Außerdem wurden 2024 rund 3,23 Mio. Computermonitore in Deutschland verkauft. Die Verkaufsmenge ging, nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, um über 20 % im Vergleich zum aktuellen Jahr zurück (siehe Abb. „Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher“).</p> <p>Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018 werden seit 2019 erstmals auch statistische Daten zur gesamten Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Bildschirmgeräte ausgewiesen, da diese nun eine eigene Gerätekategorie darstellen. Hierzu zählen Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten (z.B. Fernsehgeräte, Flachbildschirme, digitale Foto- und Bilderrahmen, PC-Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten“). So wurden im Jahr 2023 131.040 Tonnen (t) Bildschirmgeräte in Verkehr gebracht und 88.804 t Altgeräte gesammelt. Die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling der Altgeräte betrug rund 87,2 %.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_absatz-bildsch-monitore_2025-10-20.png"> </a> <strong> Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher </strong> Quelle: Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_absatz-bildsch-monitore_2025-10-20.png">Bild herunterladen</a> (479,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_absatz-bildsch-monitore_2025-10-20.pdf">Diagramm als PDF</a> (161,32 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_absatz-bildsch-monitore_2025-10-20.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (30,83 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_ivgm_entsorgung-bildschirmgeraete_2025-10-20.png"> </a> <strong> In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten </strong> Quelle: BMUV <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_ivgm_entsorgung-bildschirmgeraete_2025-10-20.png">Bild herunterladen</a> (280,07 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_ivgm_entsorgung-bildschirmgeraete_2025-10-20.pdf">Diagramm als PDF</a> (124,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_ivgm_entsorgung-bildschirmgeraete_2025-10-20.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (30,58 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Lampen <p>Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 27.530 t Lampen (Gasentladungslampen, LED-Lampen und weitere; siehe auch <a href="https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/hersteller-bv/geraetezuordnung/kategorie-3">hier</a>) in Verkehr gebracht. Bis zum Jahr 2018 wurden Gasentladungslampen in der statistischen Berichterstattung noch getrennt ausgewiesen. Zu den Gasentladungslampen zählen Kompaktleuchtstofflampen, auch als Energiesparlampen bekannt, Leuchtstoffröhren und einige andere Lampentypen. Seit mehreren Jahren werden Gasentladungslampen, insbesondere in privaten Haushalten, zunehmend durch LED-Lampen (engl.: Light Emitting Diode, LED) ersetzt und werden immer mehr vom Markt verdrängt. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen, außer Gasentladungslampen (≙ LED-Lampen), die in privaten Haushalten genutzt werden können betrug 7.301 t im Jahr 2024. 2023 lag die Menge noch bei 8.163 t (<a href="https://www.stiftung-ear.de/de/service/statistische-daten/inputmengen">stiftung ear</a>) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten).</p> <p>Die Menge der gesammelten Alt-Lampen lag im Jahr 2023 bei 8.492 t.</p> <p>Von 2010 bis 2014 sind die Mengen der gesammelten und recycelten Gasentladungslampen kontinuierlich gesunken, bei zuerst ansteigender und später fast gleichbleibender Recyclingquote. Ein Grund dafür ist der steigende Einsatz von schadstofffreien LED-Lampen, wodurch Gasentladungslampen zusehends abgelöst werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2015 trotz eines starken Anstiegs der Sammelmenge (+ 19 %) die Recyclingmenge ungefähr gleich (+ 2,2 %), wodurch die Recyclingquote auf unter 80 % fiel. Ursache hierfür ist die höhere Menge die der energetischen Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt wurde. Nach einer deutlichen Steigerung der Sammelmenge im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 14 % ist die Sammelmenge der Gasentladungslampen 2018 auf den höchsten Wert seit Beginn der Datenerfassung gestiegen (+ 68 % gegenüber dem Vorjahr). Ein Grund hierfür war die in diesem Jahr sehr große Sammelmenge von Gasentladungslampen aus dem gewerblichen Bereich (b2b-Geräte).</p> <p>Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018, wurde zum Jahr 2019 auch das Berichtsformat geändert, indem Lampen nunmehr als Lampen insgesamt ausgewiesen werden und Gasentladungslampen nicht mehr getrennt. Die Recyclingquote ist 2023 mit rund 88 % stark unter dem Niveau der Vorjahre 2011 bis 2022 (ausgenommen 2015 und 2017). Ursache der im Vergleich wesentlich geringeren Recyclingquote gegenüber den Vorjahren ist, dass ein deutlich größerer Teil der Verwertung und Beseitigung zugeführt wurde als in den Vorjahren (siehe Abb. „Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_ivgm_lampen_2025-10-20.png"> </a> <strong> In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten </strong> Quelle: stiftung elektro-altgeräte register <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_ivgm_lampen_2025-10-20.png">Bild herunterladen</a> (299,97 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_ivgm_lampen_2025-10-20.pdf">Diagramm als PDF</a> (122,64 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_ivgm_lampen_2025-10-20.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,97 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_sammlung-gel_2025-10-20.png"> </a> <strong> Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_sammlung-gel_2025-10-20.png">Bild herunterladen</a> (355,07 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_sammlung-gel_2025-10-20.pdf">Diagramm als PDF</a> (123,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_sammlung-gel_2025-10-20.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (30,14 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Sammlung, Entsorgung und umweltverträgliche Verwertung <p>Bildschirmgeräte, Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen ausgediente Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektronikaltgeräten finden Sie in unseren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/106990">UBA-Umwelttipps „Wohin mit dem Elektroschrott“</a>.</p> <p>Übrigens, obwohl Gasentladungslampen und LED-Lampen zusammen gesammelt werden, enthalten LED-Lampen kein Quecksilber. Hintergrund der gemeinsamen Sammlung ist die vorsorgliche Vermeidung von möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch versehentliche Quecksilberquerkontaminationen, da bei manchen Lampentypen nicht eindeutig zu unterscheiden ist, ob es sich um eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt.</p> <p>Die Verwertungsvorgaben für Bildschirmgeräte und Lampen unterscheiden sich:</p> <ul> <li>Von Bildschirmgeräten müssen mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichtes (Gewichtsprozent) verwertet werden. Die Mindestquote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling liegt bei 70 %.</li> <li>Bei Lampen beträgt die einzuhaltende Quote für das Recycling mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichts.</li> </ul> <p>Deutschland hält diese <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13747">Quoten </a>ein.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

LEDs und andere künstliche Lichtquellen

LEDs und andere künstliche Lichtquellen Auf künstliche Lichtquellen - seien es Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen), Halogenlampen, Glühlampen oder LEDs (Licht emittierende Dioden) – möchte im Alltag wohl niemand verzichten. "Mach doch mal das Licht an" Wir legen einen Schalter um oder drücken auf einen Knopf und schon ist es da, das Licht, das unsere Wohn- und Arbeitswelten erhellt. Aber wie funktioniert das? Glühlampen und Halogenlampen Glühlampen und Halogenlampen sind sogenannte Temperaturstrahler. Licht entsteht, indem ein Metalldraht erhitzt und zum Glühen gebracht wird. Der größte Teil der zugeführten Energie geht dabei allerdings als Wärme verloren. Das macht diesen Lampentyp ineffizient. Leuchtstofflampen Leuchtstofflampen gibt es in Röhrenform (Leuchtstoffröhre) oder sozusagen "aufgewickelt" als Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe). Wird die Lampe angeschaltet, wird ein darin befindliches Gas angeregt. Bei dieser Anregung entsteht UV -Strahlung. An der Innenseite des Lampenrohres aufgebrachte Leuchtstoffe machen dann aus der energiereichen UV -Strahlung energieärmeres, sichtbares, "weißes" Licht. Licht emittierende Dioden (LEDs) LEDs sind vergleichsweise neu auf dem Markt. Nicht zuletzt aufgrund der Anforderungen an die Energieeffizienz und wegen ihrer vielseitigen Verwendbarkeit nimmt ihr Marktanteil zu. LEDs sind kleine Halbleiter-Bauelemente. Da sie grundsätzlich nahezu einfarbiges (also z.B. blaues, gelbes, rotes) Licht abgeben, muss man Tricks anwenden, um weißes Licht zu erzeugen, das sich aus einem Gemisch verschiedener Wellenlängen zusammensetzt. 1. Photolumineszenz Über einer blauen LED wird eine dünne Schicht aus Phosphorverbindungen aufgetragen. Das energiereiche blaue Licht der LED regt die Phosphorschicht zum Leuchten an. Ein Teil des blauen Lichts wird dabei in energieärmeres Licht mit größeren Wellenlängen ( z.B. Gelb) umgewandelt. Das entstehende Gemisch aus verschiedenen Wellenlängen wird als weißes Licht wahrgenommen. Je nach Art und Dosierung der Phosphorverbindungen kann der verbleibende Anteil des von einer LED abgestrahlten blauen Lichts größer oder kleiner sein. Bei Lampen der Allgemeinbeleuchtung ist Photolumineszenz die übliche Methode zur Erzeugung von Weißlicht. 2. Additive Farbmischung In diesem Fall entsteht weißes Licht durch die Kombination von einfarbigen roten, grünen und blauen LEDs. Durch gezielte Ansteuerung der einzelnen LEDs kann neben weißem Licht auch farbiges Licht erzeugt werden. Dieses Verfahren wird zum Beispiel bei Fernsehern angewendet, bei denen LEDs zur Bilddarstellung und zur Hintergrundbeleuchtung eingesetzt werden oder bei Bühnenbeleuchtung. Für Massenprodukte wie Haushaltslampen ist es nicht üblich. Spektren künstlicher Lichtquellen Das Spektrum einer Lichtquelle zeigt, welche Anteile die verschiedenen Farben (Wellenlängen) am abgestrahlten "weißen" Licht haben, beispielsweise wie hoch der Anteil von energiereichem violettem und blauem Licht ist. Wie Wellenlänge und Farbe zusammenhängen, ist in dem Artikel Was versteht man unter sichtbarem Licht? dargestellt. Gegenüberstellung der Spektren unterschiedlicher Lampen mit gleicher Farbtemperatur 2700 Kelvin = warmweiß. LED (farbig hinterlegt), Glühlampe (graue Linie), Kompaktleuchtstofflampe (gestrichelte schwarze Linie). Die Spektren künstlicher Lichtquellen unterscheiden sich deutlich. Bei Temperaturstrahlern wie der Glühlampe ist das Spektrum wie bei der Sonne kontinuierlich, steigt allerdings ins Langwellige, d.h. nach Rot an. Bei Leuchtstofflampen ist das Spektrum dagegen nicht kontinuierlich, sondern durch schmale Spektralbänder gekennzeichnet. Wie diese „Zacken“ aussehen, hängt von den jeweils verwendeten Leuchtstoffen ab (siehe Abbildung 1). Die Vielfalt der LEDs spiegelt sich in den Spektren wider. Der Blaulichtanteil von LEDs kann höher oder niedriger sein (siehe Abbildung 2). Abb. 2 Spektren handelsüblicher LED-Lampen für die Allgemein-beleuchtung mit unterschiedlichen Farbtemperaturen. 2700 K (Warmweiß, farbig unterlegt), 3000 K (Warmweiß), 4000 K (Neutralweiß) und 6000 K (Tageslichtweiß, auch „Kaltweiß“ genannt). Quelle: BfS Grundsätzlich gilt: Je höher die Farbtemperatur in Kelvin (K), desto höher der Blaulichtanteil. Wer den Blaulichtanteil niedriger halten möchte, kann eine Lampe mit warmweißem Licht wählen (siehe Empfehlungen für gute Beleuchtung ). Informationen zu den Wirkungen von Blaulicht und weiteren Wirkungen von sichtbarem Licht finden Sie in dem Artikel Wirkungen des Lichts . Sicherheit von Lampen und Lampensystemen Die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen liegt in der Verantwortung der Hersteller. Bei der Beurteilung der Sicherheit ziehen die Hersteller in der Regel einschlägige Normen heran. Betrachtet werden dabei nicht nur Wirkungen des sichtbaren Lichts, sondern auch mögliche Risiken durch UV -Strahlung oder Wärmestrahlung (Infrarot). Weitere Informationen zur photobiologischen Sicherheit von Lampen und Lampensystemen sowie zur Einordnung in Risikogruppen finden Sie in dem Artikel Schutz bei sichtbarem Licht . Lichtflimmern ("Flicker") Eine Eigenschaft künstlicher Lichtquellen, die als unangenehm empfunden werden kann, ist das "Lichtflimmern". Darunter versteht man Schwankungen der Helligkeit des Lichts. Die Hauptursache dieser Schwankungen liegt darin, dass künstliche Lichtquellen mit Wechselstrom betrieben werden. Ändert sich die Stromstärke, wie das bei Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hz der Fall ist, ändert sich die Helligkeit 100 mal pro Sekunde. Anders als Glühlampen reagieren Kompaktleuchtstofflampen und LEDs schnell auf diese Stromstärkeschwankungen. was sich als Flimmern bemerkbar machen kann. Das Flimmern kann bis maximal 100 Hz bewusst wahrgenommen werden. Oberhalb dieser Frequenz kann das Auge die Helligkeitsänderungen nicht mehr auflösen und das Licht wird als gleichmäßig wahrgenommen. Allerdings gibt es auch Berichte über Beschwerden wie Kopf- oder Augenschmerzen oberhalb dieser sogenannten Flimmerverschmelzungsfrequenz. Um Flimmern zu vermeiden, muss mit Hilfe eines Vorschaltgerätes dafür gesorgt werden, dass die Lichtquelle für einen kurzen Zeitraum konstant mit Strom versorgt wird. Wie gut das gelingt, ist nicht zuletzt eine Qualitätsfrage. Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Artikel Lichtflimmern und Stroboskopeffekte - allgemein: Temporal Light Artefacts (TLA) Stand: 07.10.2025

Internationaler Workshop zum Thema 'LEDs als neue Leuchtmittel - sicherer Schutz vor Augenschäden und Blendwirkungen?'

Zunehmend werden LEDs für vielfältigste Zwecke und für die Allgemeinbeleuchtung eingesetzt. Wegen der verglichen mit bisherigen Leuchtmitteln wie Glühlampen oder Kompaktleuchtstofflampen stärker gerichteten Abstrahlcharakteristik wird diskutiert, ob die in der Norm EN 62471 (Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen) ursprünglich für andere Arten inkohärenter Strahlenquellen ausgelegten Verfahren geeignet sind, Risiken durch LEDs adäquat abzuschätzen. In einigen Publikationen werden photochemische Schäden an der Retina durch LEDs beschrieben (z.B. Krigel et al 2016). Ein für Alltagsanwendungen relevantes Thema sind zudem mögliche Blendwirkungen. Diskussionsbedarf besteht über folgende Fragen: Stellt die Norm EN 62471 ein adäquates standardisiertes Verfahren für die Bewertung möglicher Gefahren von LEDs für die Allgemeinbevölkerung bereit? Wo werden ggf. Einschränkungen oder Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf gesehen? Werden von internationalen Grenzwert-Empfehlungen alle für die Allgemeinbevölkerung relevanten Szenarien (z.B. lebenslange, wiederholte Exposition) und alle möglicherweise relevanten biologischen Wirkungen adäquat berücksichtigt? Ergeben sich durch den breiten Einsatz neuer Leuchtmittel besondere Risiken für empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder, aphakische und pseudophakische Personen oder für Personen mit Augenerkrankungen, z.B. Makuladegeneration? Wie werden aktuelle Publikationen zu lichtinduzierten Retinaschäden beurteilt? Wie wird das Risiko neuer Leuchtmittel, insbesondere von LEDs mit hoher Beleuchtungsstärke im Hinblick auf die Blendgefahr beurteilt? In welchen Bereichen wird zusätzlicher Forschungsbedarf gesehen? Diese Fragen sollen in einem internationalen interdisziplinären Workshop unter Beteiligung von Experten aus Biologie, Medizin, Technik und Strahlenschutz diskutiert werden. Geplant ist ein 2-tägiger Workshop. Es sollen ca. 25-30 nationale und internationale Experten eingeladen werden. .

Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in Göttingen

Die Besiedlung des Stadtgebiets Göttingens geht bis in die Jungsteinzeit zurück. Erstmals urkundlich erwähnt wurde Göttingen im Jahr 953 n. Chr. Unter dem Namen „Gutingi“, damals noch ein Dorf. Die eigentliche Stadtgründung fand jedoch westlich dieses Dorfes im Leinetal statt. 1734 wurde Göttingen Universitätsstadt und hat sich bis heute zu einer Hochschul- und Wissenschaftsstadt entwickelt. An der traditionsreichen Georg-August-Universität und zwei weiteren Hochschulen studieren rund 27.000 Studierende. Sie stellen gut 20 Prozent der 128.000 Einwohner der Großstadt dar. Im Jahr 2010 hat die Stadt Göttingen ein Klimaschutzkonzept aufgestellt mit dem Ziel, bis zum Jahr 2020 die CO 2 -Emissionen um 40 Prozent zu reduzieren. Ein Bestandteil unter vielen ist die energetische Sanierung der Stadtbeleuchtung, die in den nächsten Jahren vollständig umgesetzt werden soll. Die veraltete Straßenbeleuchtung bestand überwiegend aus Pilzleuchten mit einer geringen Leuchteneffizienz, hohem Streulichtanteil nach oben und zur Seite und war mit ineffizienten Quecksilberdampflampen bestückt. Auf der Suche nach Standardlösungen für die Sanierung der Wohn- und Anliegerstraßen im gesamten Stadtgebiet wurden drei unterschiedliche Konzepte erarbeitet. Dabei wurde besonderer Wert auf ihre Energie- und CO 2 -Emissionsbilanz und die Wirtschaftlichkeit gelegt. Die drei Konzepte wurden in den Sanierungsprojekten der Straßen Königsstieg, Merkelstraße und Nonnenstieg realisiert. KÖNIGSSTIEG Bei der Modernisierung der Beleuchtung der Straße Königsstieg wurden 25 veraltete Pilzleuchten, die mit Quecksilberdampflampen bestückt waren, durch 12 neue technische Leuchten mit Metallhalogendampflampen ersetzt. Die breitstrahlende Spiegeloptik führte dazu, dass 13 Leuchten eingespart werden konnten. Die Entfernung zwischen den Masten erhöhte sich von 35 auf 70 Meter. Die gewählten Metallhalogendampflampen weisen eine wesentlich höhere Lichtausbeute und Lebensdauer auf. Ziel der Sanierungsmaßnahmen war es, die gleiche Beleuchtungsqualität zu erreichen wie vorher oder diese gegebenenfalls zu verbessern. Dieses Ziel konnte in einem Teilabschnitt nicht ganz erreicht werden. Die durchschnittliche Beleuchtungsstärke des Königsstiegs konnte im Vergleich zur Ausgangssituation erhöht werden. Da aber in einem Straßenabschnitt die Leuchten auf einer Seite angebracht sind, auf der auch relativ hohe Bäume stehen, hat sich dort die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung verringert (große Masthöhe, große Distanz zwischen den Masten). Es wurden aber bereits verschiedene Lösungsansätze entwickelt, um die aktuelle Situation zu verbessern (beispielsweise eine Erhöhung der Lampenleistung). In den anderen Teilabschnitten hat sich das Beleuchtungsniveau deutlich erhöht. MERKELSTRASSE Bei der Merkelstraße handelt es sich um eine Wohnstraße mit Durchgangs- und Anliegerverkehr. Die 45 bis 50 Jahre alte Straßenbeleuchtung bestand aus Pilzleuchten mit opaker Abdeckung und Quecksilberdampflampen (80 W und 125 W). Insgesamt wurden 180 Leuchten inklusive Masten demontiert und durch neue Pilzleuchten mit Spiegeloptik, glasklarer Abdeckung und hausseitiger Abschirmung ersetzt. Bestückt wurden diese mit je zwei Kompaktleuchtstofflampen (2 x 18 W). Die gewählte Pilzleuchte zählt zu den dekorativen Leuchten und ist eine preisgünstige, aber dennoch hochwertige Standardleuchte. Über ein Rundsteuersignal wird jeweils eine Lampe in der verkehrsärmeren Zeit (22:00 Uhr bis 05:30 Uhr) weggeschaltet. Dazu wurden 14 Einspeisestellen auf die neue Rundsteuertechnik umgerüstet. Die Beleuchtungsstärke hat im Vergleich zu der alten Beleuchtung abgenommen. Leuchtdichtemessungen haben ergeben, dass die Leuchtdichte geringer ist, es aber keine vollständig dunklen Stellen gibt. Aufgrund der verringerten Blendwirkung der neuen Leuchten wird die Straße subjektiv als heller empfunden. Auch bei dieser Konzeptumsetzung wurden Lösungen erarbeitet, wie die Beleuchtungsstärke angehoben werden kann (gegebenenfalls Erhöhung der Lampenleistung). NONNENSTIEG Im Nonnenstieg, einer Wohnstraße mit Anlieger- und Durchgangsverkehr, wurden 15 Leuchten erneuert (inkl. Erdarbeiten und Mastaustausch). Die verwendeten modernen LED-Leuchten wurden mit einer Sensortechnik kombiniert, die jederzeit eine bedarfsgerechte Beleuchtung sicherstellt. Die Lampen (warmweiß, 30 W) dimmen im Ruhezustand automatisch auf 20 Prozent herunter (an Straßeneinmündungen bzw. Kreuzungen auf 40 Prozent). Sobald sich ein Verkehrsteilnehmer nähert, erhöhen die betroffene und die beiden nächsten Leuchten das Licht wieder auf 100 Prozent, so dass sich die Helligkeit dem Verkehrsteilnehmer vorausbewegt. Das kommunizierende Sensorsystem wurde in Göttingen deutschlandweit zum ersten Mal eingesetzt. Die Beleuchtungssituation konnte im Nonnenstieg verbessert werden. Die mittlere Beleuchtungsstärke hat sich fast verdoppelt und die Gleichmäßigkeit hat sich deutlich verbessert. Die Sensoren zeichnen ihre Schalttätigkeit auf, so kann die Steuerung analysiert und die Aktivität der Sensoren ggf. optimiert werden. Insgesamt spart die Stadt Göttingen durch die Sanierung von 207 Leuchten nun jährlich 91.262 Kilowattstunden. Durch die realisierte Energieeinsparung können rund 51 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Stadt Göttingen wurde dritter Preisträger in der Kategorie „Sanierung 100.000 bis 500.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Stadt Göttingen Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: 2010 - 2011 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Sanierung bestehender Leuchtpunkte unter Nutzung von effizienten Natriumdampflampen in Verbindung mit einer innovativen Einzellichtpunktsteuerung

Bereits im 6. Jahrhundert befand sich auf dem Stadtgebiet von Geseke eine frühmittelalterliche Siedlung, die im Jahr 833 zum ersten Mal schriftlich erwähnt wurde. Geseke ist am Hellweg gelegen, der mittelalterlichen Verbindung von Rhein und Elbe, einer historisch bedeutenden Heer- und Handelsstraße. Die Entwicklung Gesekes ist seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wesentlich vom Kalksteinvorkommen und den Karstquellen der Umgebung geprägt. Es entstand eine ausgedehnte Zementindustrie, die zahlreiche Steinbrüche im Süden der Stadt hervorbrachte. Sie prägen das heutige Landschaftsbild. Heute leben in der westfälischen Stadt rund 21.500 Einwohner. Die öffentliche Stadtbeleuchtung Gesekes soll energieeffizient umgerüstet werden. Im Zuge der aktuellen Planung wurden in einem ersten Schritt vorrangig die Straßenbereiche modernisiert, die über Lichtpunkte mit hohem Energiebedarf sowie technisch veraltete Leuchten verfügen. Das war unter anderem in den Straßen Bürener Straße, Van der Reis Weg, Störmeder Straße, Van Loon Straße und Alfred-Delp-Straße der Fall, deren Beleuchtung im Rahmen des Förderschwerpunkts energieeffizient saniert wurde. Die Spiegeltechnik der Leuchten der alten Beleuchtungsanlage war veraltet, und die Steuerung bezog sich nur auf den Ein- und Ausschaltzeitpunkt in den Dämmerungsphasen. Zudem gab es keine Leistungsreduzierung in den Nachtstunden. Ziel war es, die Beleuchtungsanlage auf den technologisch neuesten Stand auszubauen. Neben dem Einsatz von lichttechnisch hocheffizienten, wartungsfreundlichen Leuchten werden diese zur erweiterten Effizienzsteigerung zusätzlich über ein Beleuchtungsmanagement gesteuert und überwacht. Dadurch wird das Kabelnetz ein Datenübertragungsnetz und jeder Lichtpunkt zu einem Datenpunkt. So wird das Stromnetz zur Schnittstelle für Kommunikation, und es ergeben sich eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten (z. B. WLAN-Internetzugang, ansteuerbare Parkleitsysteme, beleuchtete Werbetafeln, Steckdosen mit Abrechnungssystemen zum Aufladen von E-Bikes an den Masten oder Vehicle-to-Grid). Bis auf 9 Leuchten, die mit Kompaktleuchtstofflampen betrieben wurden, werden alle Leuchten mit Natriumdampf-Hochdrucklampen bestückt und mit elektronischen Vorschaltgeräten betrieben. Damit wird sichergestellt, dass für jede Verkehrssituation die Straßenbeleuchtung bedarfsgerecht betrieben wird. Mit dem Einsatz der neuen Leuchten- und Lampentechnologie werden über 30 Prozent der elektrischen Leistung eingespart. Durch das Managementsystem und die damit mögliche dynamische Anpassung des Beleuchtungsniveaus wird eine zusätzliche Energieeinsparung von nochmals gut 30 Prozent erreicht. Mit der Umrüstung der 107 Leuchtstellen spart die Stadt Geseke jetzt jährlich 43.856 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 6.578 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können etwa 24,4 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Stadt Geseke wurde dritter Preisträger in der Kategorie „Sanierung 10.000 bis 50.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Stadt Geseke Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2009 - 2010 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Sanierung der Straßenbeleuchtung für unterschiedliche Straßentypen im Baugebiet 'Auf der Lieth' unter Einsatz von Halogenmetalldampflampen und LED

Die Gemeinde Goldenstedt liegt zentral im Städtedreieck Oldenburg, Bremen und Osnabrück und ist landschaftlich eingerahmt von dem Naturpark Wildeshauser Geest im Norden, im Osten von der Hunte, im Westen vom Staatsforst „Herrenholz“ und im Süden vom „Großen Moor“. Goldenstedt wurde im Jahr 1080 erstmals in einer lateinischen Urkunde unter dem Namen „Goldensteti“ erwähnt. Das heutige Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von 88 km² und hat eine Einwohnerzahl von etwa 9.350. Die am Wirtschaftsstandort Goldenstedt ansässigen mittelständischen Unternehmen sind im Wesentlichen in den Branchen Maschinenbau, Holzverarbeitung, Nahrungsmittelindustrie, Gastronomieeinrichtungen, Torfindustrie und dem Baugewerbe tätig. In der Gemeinde Goldenstedt sind bis heute insgesamt 698 Straßenlampen installiert worden. Mit der Installation einer durchgängigen Straßenbeleuchtung wurde 1958 begonnen. Diese ist seit dieser Zeit ständig erweitert worden. Die veraltete Straßenbeleuchtung im Baugebiet „Auf der Lieth“ (Baujahr Anfang der 70er Jahre) sollte mit der Realisierung des Sanierungsprojekts energieeffizient gestaltet werden. Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Goldenstedt zeichnete sich durch ineffiziente und veraltete Quecksilberdampf-Hochdrucklampen, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstofflampen aus. Da in der Vergangenheit lediglich Defekte an den Lampen repariert und keine Erneuerungen durchgeführt wurden, konnte durch eine Umrüstung auf energieeffiziente Leuchten eine enorme Energieverbrauchsreduzierung erreicht werden. In dem Baugebiet „Auf der Lieth“, das Anfang der 1970er Jahre erschlossen wurde und die höchste Einwohnerzahl der Gemeinde verzeichnet, sollte eine vollständige Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgen. Insgesamt wurden im Rahmen von drei Teilvorhaben 98 Leuchtenköpfe durch effiziente LED-Leuchten ersetzt. Die Lichtmasten, einschließlich Verkabelung, Steuer- und Versorgungsschaltschränke sind nicht erneuert, sondern weiter verwendet worden. Damit konnten auch Ressourcen im Bereich der Herstellung und Entsorgung gespart werden. Statt konventioneller Vorschaltgeräte sind nun elektronische Vorschaltgeräte im Einsatz. Die neuen Leuchten sind mit einem zeitgesteuerten Dimm-Modul zur automatischen Nachtabsenkung ausgestattet worden. Dieses Modul reduziert die Straßenbeleuchtung während der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr, d.h. in den verkehrsschwachen Zeiten, automatisch auf 50 Prozent der Lichtleistung. Das Modul verfügt zudem über eine „interne“ Uhr, mit der die Einschaltzeiten in der Nacht erfasst werden. Der Durchschnitt der letzten drei Betriebstage wird als Referenz für die Umschalt- bzw. Absenkungszeit des aktuellen Tages verwendet. Es werden dabei keine Leuchten abgeschaltet, d.h. eine verkehrsgefährdende Ungleichmäßigkeit der Beleuchtung im Halbnachtbetrieb wird vermieden. Mit der Umrüstung der 98 Leuchtstellen spart die Gemeinde Goldenstedt jetzt jährlich 29.036 Kilowattstunden. Dadurch reduzieren sich die Energiekosten um 4.355 Euro (bei 0,15 Euro/Kilowattstunde). Durch die realisierte Energieeinsparung können etwa 16,2 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden. Die Gemeinde Goldenstedt wurde erster Preisträger in der Kategorie „Sanierung unter 10.000 Einwohner“ im Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“. Mit dem Förderschwerpunkt sollten Kommunen auf die Möglichkeiten, Energie einzusparen und damit ihre Kosten langfristig zu senken, aufmerksam gemacht werden. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Gemeinde Goldenstedt Bundesland: Sachsen Laufzeit: 2010 - 2012 Status: Abgeschlossen Förderschwerpunkt: Energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Entwicklung und Prototyping einer Hochleistungs-LED-Innenraumleuchte mit optimierter Farbwiedergabe

Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer modularen Innenraumleuchte mit energieeffizienten Hochleistungs-LEDs. Auch wenn bereits einige Hochleistungs-LED Innenraumleuchten auf dem Markt zu finden sind, gibt es keine Leuchte, welche als Ersatz für konventionelle Leuchten mit Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstofflampen oder Halogenlampen eingesetzt werden könnten. Ein weiteres Ziel ist die Untersuchung des Farbwidergabeindex (CRI). Denn nach aktuellen Erkenntnissen stellt sich die Frage, ob dieser überhaupt auf die LED anwendbar ist. Wir werden versuchen zu klären, wie hoch der CRI für Innenraumleuchten auf LED-Basis sein muss. Die Ergebnisse des Projektes sind sehr aufschlussreich und liefern eine gute Basis für kommende Entwicklungen. Die aus dem Projekt hervorgegangene modulare Leuchtenserie kann in vielen Punkten Zeichen setzen. Sowohl im Bezug auf die Leuchteneffizienz als auch im Bezug auf die Rentabilität. Durch das während der Projektlaufzeit entwickelte neue Konzept des Baugruppenträgers können für fast jede Anwendung angepasste Leuchten geliefert werden, was gerade für den Ersatz von bestehenden Installationen von großem Vorteil ist. Aufgrund des Laborumbaus am Fachgebiet Lichttechnik und der vollständigen Auslastung der Firma silence light. GbR entstand eine erhebliche Verzögerung im Zeitplan. Jedoch war es uns sehr wichtig alle möglichen Aspekte zu betrachten um am Ende ein wirklich vermarktbares Produkt zu erhalten und nicht nur ein Labormuster. Leider besteht auch aktuell noch nicht die Möglichkeit eine TÜV Abnahme zu erhalten, da sich im Bezug auf die Norm für Photobiologische Sicherheit (EN 62471) noch zu keinem endgültigem Übereinkommen mit dem TÜV SÜD Product Service gekommen ist. Die Installation in den Räumen der Sparkasse Dieburg bleibt weiterhin bestehen. Über eine Ausweitung der Installation über sämtliche Büroräume des Gebäudes wird bereits verhandelt. Die Vermarktung ist ein generelles Problem bei der LED-Technik, welches hauptsächlich an den Investitionskosten oder an schlechten Erfahrungen mit LED-Leuchten Made in China scheitert. Leider bedarf es viel Zeit einen Kunden davon zu überzeugen, dass er mit dieser neuen Technik bares Geld sparen kann. Viele Kunden wirtschaften nach dem Dogma des Investitionspreises und nicht nach Amortisationszeiten.

Verbot von Quecksilberdampflampen

Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz

Eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen ist laut Arbeitsschutzgesetz an klare Bedingungen geknüpft. Wenn Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen sollen bzw. deren Freisetzung möglich ist, dürfen Arbeitgeber dies erst nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung und Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen zulassen. Dabei ist eine Minimierung der Freisetzung von Gefahrstoffen nach dem Stand der Technik gefordert. Zudem muss eine gute Arbeitspraxis nicht nur am Arbeitsplatz, sondern im gesamten Arbeitsbereich gewährleistet sein. Für den Arbeitgeber ist nicht immer einfach zu beurteilen, ob alle Gefahren erkannt wurden und Schutzmaßnahmen geeignet und ausreichend sind. Generell sind die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Diese Priorisierung ist im Arbeitsschutz unter der Abkürzung "S-T-O-P" geläufig. Auf dieser Internetseite werden Informationen zu ausgewählten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen dargestellt, an denen die LUBW z. B. messtechnisch beteiligt war. Die von der Europäischen Union geforderte Energieeffizienz von Leuchtmitteln hat zur Folge, dass verstärkt quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen (umgangssprachlich Energiesparlampen, ESL) und Leuchtstoffröhren als Alternative zur klassischen Glühbirne eingesetzt werden. Diese ESL enthalten zur Lichterzeugung Quecksilber (derzeit ca. 2,5 mg/Lampe). Auf Grund des Quecksilbergehaltes dürfen diese Lampen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern werden über ein separates Rücknahmesystem erfasst und wiederverwertet ( Lightcycle ). Beim Bruch dieser Lampen wird Quecksilber freigesetzt. Die daraus resultierende Gefährdung für Beschäftigte in gewerblichen und kommunalen Sammelstellen bei der Rücknahme der Leuchtmittel wurde messtechnisch erfasst und bewertet. Details zu diesem Thema (pdf; 183 KB) Die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis „Papierrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der Aufbereitung von Papierabfällen" ist eine branchenspezifische Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung. Sie gilt für Arbeitsplätze in Betrieben, die Papierabfälle lagern, behandeln (Sortieren, Schreddern) sowie umschlagen (Verpressen, Bündeln, Transportieren). Ferner gibt sie Hinweise auf die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Grundlage der abgeleiteten Schutzmaßnahmen bilden umfangreiche Arbeitsplatzmessungen nach TRGS 402 in mehr als 40 Betrieben, in denen Papierabfälle aufbereitet wurden, um diese einer weiteren Verwertung zuzuführen. Hierbei wurde insbesondere die Belastung von Beschäftigten am Arbeitsplatz durch Stäube und Dieselmotoremissionen ermittelt. Sofern die empfohlenen Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden und deren dauerhafte Wirksamkeit durch regelmäßige Überprüfung sichergestellt ist, sind im Regelfall keine Arbeitsplatzmessungen erforderlich. Papierabfälle können mit biologischen Arbeitsstoffen (Schimmelpilzen, Bakterien, Endotoxine) kontaminiert sein - die Handlungsanleitung enthält daher auch ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die vorliegende Handlungsanleitung wurde von den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den Berufsgenossenschaften für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) sowie Handel und Warendistribution (BGHW) und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) erarbeitet. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen bzw. heruntergeladen werden. In Deutschland fallen derzeit jährlich mehr als 1,5 Mio. Tonnen Elektro- und Elektronikschrott an, von denen ein Teil im Rahmen des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes fachgerecht recycelt wird. Bei der manuellen Zerlegung der Geräte während des Recyclingprozesses können Staub und Gefahrstoffe aus schadstoffhaltigen Bauteilen freigesetzt werden. Messungen der Luftbelastung an den Arbeitsplätzen führten zu folgendem Ergebnis: Bei Einhaltung grundlegender Schutzmaßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass der eingehalten werden können. Dazu ist sicherzustellen, dass die Anlieferung der Geräte zerstörungsfrei erfolgt, die Staubfreisetzung durch staubarme Arbeitstechniken bei entsprechender Arbeitsorganisation vermieden sowie gefahrstoffhaltige Bauteile sachgerecht ausgebaut werden. Erhöhte Anforderungen werden an Demontagearbeitsplätzen von Bildröhrengeräten und von Geräten mit quecksilberhaltigen Beleuchtungsröhren gestellt. Für den Bereich Elektro(nik)schrott-Recycling wurde von den Bundesländern und Berufsgenossenschaften die „Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis - Elektronikschrottrecycling" erstellt. Die Handlungsanleitung gilt für Betriebe, in denen Bildschirmgeräte und andere Elektrokleingeräte, bereitgestellt und unter Verwendung von Handwerkzeugen demontiert, Bildröhren belüftet und schadstoffhaltige Bauteile entfernt werden. Sie enthält Kriterien für die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten und weiteren Beurteilungsmaßstäben für die inhalative Exposition am Arbeitsplatz. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. Bei allen Arbeiten, die zur Freisetzung von Holzstaub führen, soll die Staubbelastung unter 2 mg/m 3 liegen. Zur Beurteilung der Staubbelastung bei Hand- und Montagearbeiten wurde in insgesamt 59 Betrieben (49 Handwerksbetriebe und 10 Industriebetriebe) ein Untersuchungsprogramm zur Freisetzung von Holzstaub durchgeführt. Die Untersuchungen beinhalteten eine Vielzahl von Tätigkeiten, bei denen es zur Freisetzung von Holzstaub kam. Hierbei zeigte sich, dass vor allem das Handschleifen eine deutliche Erhöhung der Holzstaubbelastung für die Beschäftigten mit sich brachte. Für die betriebliche Praxis sollten daher die nachfolgenden Maßnahmen zur Verringerung der Holzstaubbelastungen bei Handarbeiten getroffen werden: Mehr als 1000 anerkannte Kfz-Demontagebetriebe in Deutschland setzen die Forderung der Altfahrzeug-Verordnung ( AltfahrzeugV ) nach flächendeckender Rücknahme und umweltverträglicher Entsorgung von Altfahrzeugen um. Betreiber von Demontagebetrieben müssen nach der Anlieferung bei jedem Altfahrzeug unverzüglich die Batterien entnehmen und den Flüssiggastank nach Vorgaben des Herstellers ausbauen. Sie müssen ferner pyrotechnische Bauteile (z. B. Airbags) durch geschultes Fachpersonal entweder demontieren und in zugelassenen Anlagen entsorgen lassen oder durch Auslösung im eingebauten Zustand unschädlich machen. Vor der weiteren Behandlung des Altfahrzeugs sind noch Betriebsflüssigkeiten und Betriebsmittel wie Kraftstoffe, Kühlerflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschflüssigkeit, Kältemittel aus Klimaanlagen (FCKW), Motoren-, Getriebe- und andere Öle sowie ggfs. Stoßdämpferöl zu entfernen und getrennt zu sammeln. Die Verwertungsbetriebe haben bei ihren Tätigkeiten im Rahmen der Trockenlegung und Demontage von Altfahrzeugen neben baulichen und technischen Anforderungen auch Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten umzusetzen. Die Handlungsanleitung „Kraftfahrzeugrecycling – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beim Recycling von Kraftfahrzeugen“ gibt branchenspezifisch Hilfestellungen für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in Betrieben, die Altautos verwerten. Sie wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), den Messstellen der Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) erarbeitet. Die Handlungsanleitung kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube als standardisiertes Arbeitsverfahren nach TRGS 400 auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung angewendet werden. Die vorgegebenen Schutzmaßnahmen wurden auf der Grundlage von Arbeitsplatzmessungen abgeleitet. Bei ihrer Anwendung kann von einer Einhaltung des Allgemeinen Staubgrenzwertes und des Arbeitsplatzgrenzwertes für Kohlenwasserstoffe ausgegangen werden. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis “ können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die Exposition von Arbeitnehmern gegenüber Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen wurde durch die LUBW im Jahre 2003 (damals LfU) ermittelt. In 6 Verwertungsbetrieben, die sich auf freiwilliger Basis an dem Projekt beteiligten, wurde die Belastung durch Stäube, Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe (Zersetzungsprodukte) und Schimmelpilze bei der Sortierung und Aufarbeitung verschiedener Kunststoffarten gemessen. Die Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen ergaben für die Stäube (alveolengängige und einatembare Fraktion) überwiegend den Befund „Einhaltung des Grenzwertes". Überschreitungen des Grenzwertes für die einatembare Staubfraktion (10 mg/m³) wurden bei Misch- und Abfüllarbeiten sowie bei Reparatur- und Wartungsarbeiten mit einem Maximalwert von 29,5 mg/m³ gemessen. Die Konzentrationen der untersuchten Schwermetalle Blei und Cadmium sowie der durch thermische Zersetzung der Kunststoffe freigesetzten Kohlenwasserstoffe lagen in allen Betrieben unter den Grenzwerten. Als Leitparameter für die Belastung durch biologische Arbeitsstoffe wurde die Schimmelpilzkonzentration in einzelnen Arbeitsbereichen ermittelt. Die Ergebnisse der Expositionsmessungen lassen den Schluss zu, dass beim fachgerechten Recycling von Kunststoffen nach dem Stand der Technik eine Einhaltung der derzeit gültigen Grenzwerte für Gefahrstoffe und der Richtwerte für biologische Arbeitsstoffe in der Luft am Arbeitsplatz gegeben ist. Im Rahmen der Erstellung einer „Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis" wurden die Ergebnisse durch aktuelle Messungen im Jahre 2008 bestätigt. Weitere Informationen: Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. In einer Vielzahl von Betrieben werden Textilien aus gewerblichen bzw. karitativen Sammlungen und/oder Produktionsabfälle aus der Textilherstellung und -verarbeitung sortiert oder im Rahmen eines Recyclingprozesses stofflich wiederverwertet. Um die Gefahrstoffbelastung der Branche zu erfassen, wurden von den Messstellen der Länder Baden-Württemberg (LUBW), Hessen und Niedersachsen sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und den zuständigen Berufsgenossenschaften in 24 Betrieben Messungen durchgeführt. Neben Gefahrstoffen wurden auch biologische Arbeitsstoffe berücksichtigt. Auf Basis der Ergebnisse wurde die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis „Textilrecycling - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen beim Recycling von Textilabfällen" erstellt. Sie gilt für die Betriebe der Branche unter üblichen betrieblichen Bedingungen nach dem Stand der Technik und enthält Maßnahmen, bei deren Anwendung eine Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte gewährleistet ist. Die Handlungsanleitung wurde vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) in das Verzeichnis der als VSK (Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien) anerkannten standardisierten Arbeitsverfahren aufgenommen und kann im Zusammenhang mit Gefährdungen durch freigesetzte Stäube als standardisiertes Arbeitsverfahren angewendet werden. Alle aktuellen „ Handlungsanleitungen zur guten Arbeitspraxis " können bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen und heruntergeladen werden. Unter bestimmten Umständen kann bei der Reinigung von größeren Aluminiumteilen mit phosphathaltigen Reinigern in Industriespülmaschinen „Phosphin" (Phosphorwasserstoff, PH3) entstehen. Die dabei auftretende Phosphin-Konzentration kann zeitweise die an Arbeitsplätzen zulässige Höchstkonzentration (Arbeitsplatzgrenzwert, AGW) überschreiten und die Gesundheit gefährden. Bei Auftreten von Phosphin sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen (z.B. Absaugung an der Austritts- oder Entstehungsstelle). Details zu diesem Thema (pdf; 106 KB) Das Verschießen bleihaltiger Munition verursacht insbesondere beim Training in geschlossenen Räumen eine deutliche Luftbelastung. Freigesetztes elementares Blei kann in Form von Staub über Lunge oder Schleimhäute aufgenommen werden. Es reichert sich bei Aufnahme über einen längeren Zeitraum stetig in der Knochensubstanz an und kann so eine chronische Vergiftung hervorrufen. Diese zeigt sich unter anderem in Kopfschmerzen, Müdigkeit, Abmagerung sowie Defekten der Blutbildung, des Nervensystems und der Muskulatur. Deshalb sind grundsätzlich stets Maßnahmen zur Minimierung der Bleistaub-Belastung beim Schießen zu treffen. Die im Jahr 2006 der Polizei in Baden-Württemberg zur Verfügung stehende Farbmarkierungs-Munition (FM-Munition) enthielt - nach den Angaben des Sicherheitsdatenblattes - neben unbedenklichen Lebensmittelfarben und einem geringen Anteil einer Nitrocellulose-Treibladung - einen bleihaltigen Zündsatz. Da davon auszugehen war, dass beim Verschießen der FM-Munition dieser Bleianteil teilweise freigesetzt und in der Raumluft fein verteilt wird, wurden realistische Übungsszenarien von der LUBW messtechnisch begleitet. Hierbei konnte nachgewiesen werden, dass pro Schuss FM-Munition bis zu 1 mg fein verteilter Bleistaub in die Raumluft abgegeben wird. Da bioverfügbares Blei beim Menschen bekanntermaßen „die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt“ bzw. als „fruchtschädigend“ eingestuft ist, waren insbesondere für unbelüftete Übungsräume nach der Gefahrstoffverordnung entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Auf Druck der baden-württembergischen Polizei und der Polizeibehörden anderer Bundesländer sah sich der Hersteller schließlich gezwungen, seine FM-Munition zukünftig nur noch mit bleifreien Anzündsätzen herzustellen. Inzwischen ist „bleifreie“ Farbmarkierungsmunition verfügbar und entspricht somit den Erwartungen der Nutzer. Gesamtbericht „Gefahrstoffbelastung durch bleihaltige Zünder beim Training mit Farbmarkierungsmunition“ (pdf; 4 MB) s.a.: Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft 11/12 2006, Seite 469 Die Polizei Baden-Württemberg betreibt an ihren Standorten gedeckte Raumschießanlagen, in denen die erforderliche Schießausbildung mit Pistolen und Maschinenpistolen durchgeführt wird. Die inzwischen eingeführte neue Polizeimunition mit Deformationsgeschossen zerstört die Geschossfänge aus weichen Materialien und macht die Umrüstung auf andere Geschossfangsysteme erforderlich. Bei deren Einsatz entstehen allerdings zusätzliche Belastungen durch Metallstäube. Die LUBW führte in einer pilothaft umgebauten Raumschießanlage mit Kettengeschossfang Untersuchungen zur Gefahrstoffbelastung durch. Hierbei wurde festgestellt, dass die Gefahrstoffkonzentrationen deutlich unterhalb der geltenden Luftgrenzwerte liegen. Aufgrund der ca. 100 fachen Überschreitung des Bleigrenzwertes (TRGS 900: Stand 10/2000) innerhalb des abgeschirmten Kettengeschossfanges sind dort bestimmte Vorsichtsmaßnahmen - insbesondere bei Reinigungsarbeiten - notwendig. Details zum diesem Thema (pdf; 734 KB) Die Nanotechnologie gilt als Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts mit viel versprechendem Entwicklungspotenzial. Man vesteht darunter die Herstellung, Bearbeitung und Verwendung von Materialien auf atomarer, molekularer und makromolekularer Ebene. Hierdurch ist es möglich, neue Eigenschaften und Funktionen für Komponenten und Produkte zu erzeugen. Die Einsatzmöglichkeit von gezielt hergestellten Nanomaterialien, die in wenigstens einer Dimension kleiner als 100 nm sein müssen, ist vielfältig. Die zunehmende Herstellung und Verwendung dieser Materialien lässt jedoch zugleich die Befürchtung anwachsen, dass Risiken für die menschliche Gesundheit bestehen könnten, etwa direkt durch Aufnahme mit der Atemluft oder indirekt durch Beeinflussung von Wasser, Boden und Vegetation. Ein Anlass für solche Besorgnisse ist, dass sich feine und ultrafeine Partikel, welche nicht gezielt hergestellt wurden, bereits als nicht zu unterschätzendes Risiko herausgestellt haben. Vor diesem Hintergrund kommt präventiven Arbeitsschutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Weitere Informationen zum Thema Nanomaterialien erhalten Sie innerhalb des Themportals "Querschnittsthemen" unserer Internetseiten. Von gezielt hergestellten Nanomaterialien (< 0,1 µm) für technische Produkte werden zukünftig vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und enorme Wachstumsraten erwartet. Vielfältige Produktverbesserungen und neuartige Einsatzbereiche bei Verwendung von weniger Materialressourcen werden prognostiziert. Die vorliegenden Informationen zu möglichen Wirkungen von neuartigen Nanopartikeln auf Menschen und die belebte Umwelt sind nur unzureichend – die Datenbasis für eine verlässliche Risikoabschätzung reicht derzeit nicht aus. Um die Auswirkungen von Nanopartikeln abschätzen zu können, sind Untersuchungen des gesamten Lebenszyklus der neuen Materialien notwendig, die sich sowohl mit den Transportwegen in der Umwelt, den Expositionspfaden der lebenden Organismen, den toxischen Effekten sowie der Bioverfügbarkeit und der Bioakkumulation beschäftigen. Neuartige Nanomaterialien wie Carbon-Nanotubes (CNT) und Fullerene (Bucky Balls), die bislang in der Umwelt nicht anzutreffen waren, bedürfen hierbei einer besonderen Aufmerksamkeit. Weiterer Aufklärungsbedarf über die toxikologische Wirkungsweise von Nanopartikeln besteht bezüglich der stofflichen Partikel-Zusammensetzung, der Partikelform und der Partikeloberfläche (Coating). Für ultrafeine Stäube im Bereich unterhalb von 1 µm gibt es derzeit keine speziellen gesetzlichen Regelungen. Richt- oder Grenzwerte für die Teilchenkonzentration bzw. Teilchengrößenverteilung kommen erst in Betracht, wenn hierzu toxikologisch aussagefähige Schlussfolgerungen begründet werden können und standardisierte, reproduzierbare Messverfahren festgelegt sind. Aus Vorsorgegründen werden deshalb bei Tätigkeiten mit synthetisch hergestellten Nanopartikeln derzeit technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (geschlossenen Systeme, Abgrenzung der Arbeitsbereiche, Staubschutzausrüstung) vorgeschlagen. Untersuchungen der LUBW zur Partikelanzahl und Partikelgrößenverteilung von ultrafeinen Stäuben mittels Partikel-Kondensationszähler kommen zu dem Schluss, dass neben der Standardisierung des Messverfahrens die gezielte Messung und Bewertung von synthetisch hergestellten Nanopartikeln in der Luft am Arbeitsplatz erforderlich ist. Hier finden Sie den Gesamtbericht "Anwendung von Nanopartikeln" Nanotechnologie gilt als Querschnittstechnologie und beeinflusst zunehmend viele Bereiche der Biologie, der Medizin, der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Material- und Ingenieurwissenschaften. Bereits heute ist eine Vielzahl von Produkten auf der Basis von synthetischen Nanomaterialien auf dem Markt, mit verbesserten Produkteigenschaften bei geringerem Materialeinsatz. Zum Schutz von Mensch und Umwelt und zur Vermeidung möglicher Folgekosten für Gesellschaft und Wirtschaft müssen aber neben den Chancen auch mögliche Risiken umfassend und frühzeitig untersucht werden. Das Wissen über die gesundheitlichen Auswirkungen der neuen Materialien ist bis heute nur sehr unzureichend. Um eine Minimierung der Exposition gegenüber Nanopartikeln am Arbeitsplatz zu erreichen, sollten daher bei möglicher Freisetzung von Nanomaterialien, Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ergriffen werden. Der LUBW-Bericht „Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte" beschreibt die besondere Problematik beim Umgang mit Nanomaterialien und soll Unternehmen, Beschäftigte und Vollzugsbehörden über Begriffsdefinitionen, Anwendungsbereiche sowie Messmethoden informieren. Die Zusammenstellung fasst den derzeitigen Sachstand zur praktikablen Vorgehensweise bei der Einschätzung der möglichen Risiken auf diesem rasch wachsenden Forschungs- und Entwicklungsgebiet zusammen und gibt einen Ausblick über zukünftig mögliche, regulative Vorgaben LUBW-Bericht: „Nanomaterialien: Arbeitsschutzaspekte" Für die Zukunft werden von der Nanotechnologie zahlreiche innovative Entwicklungen in verschiedenen Anwendungsfeldern erwartet. Mit der prognostizierten Zunahme von Nano-Anwendungen ist aber auch eine vermehrte Emission bzw. Immission von Nanomaterialien in die Umwelt verbunden, so dass auch die Exposition von Lebewesen (einschließlich des Menschen) in den Vordergrund tritt. Die Höhe der Exposition und das Ausmaß einer möglichen Belastung der Umwelt und des Menschen sind derzeit aber noch weitgehend unbekannt. Um die Chancen der Nanotechnologie auch in der Zukunft zu sichern, ist eine frühzeitige Identifizierung und Minimierung möglicher Risiken für Gesundheit und Umwelt unerlässlich. Sofern abschätzbare bzw. unbekannte Risikien beim Einsatz von Nanomaterialien bestehen, sollte deren Anwendung kritisch hinterfragt werden. Der LUBW - Bericht „Nanomaterialien: Toxikologie/Ökotoxikologie" beschreibt den derzeitigen Sachstand zu bekannten Wirkungen von Nanomaterialien auf den Menschen und die belebte Natur. Es werden die besonderen toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Eigenschaften von Nanomaterialien in verständlicher Form dargestellt. Die Zusammenstellung soll mithelfen, die Öffentlichkeit, Unternehmen, Fachleute und Überwachungsbehörden über die derzeitigen gesundheitlichen bzw. umweltrelevanten Erkenntnisse bei der Exposition gegenüber Nanomaterialien zu informieren. Dem interessierten Laien werden u.a. gesundheits- bzw. umweltrelevante Hintergrundinformationen zu möglichen Risiken bei der Anwendung von neuartigen Nanomaterialien erläutert und zukünftige Handlungsoptionen aufgezeigt. LUBW-Bericht: „Nanomaterialien: Toxikologie/Ökotoxikologie"

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