Das Projekt "Energiesparlampe als EcoTopTen-Produkt. Dauerbrenner Kompaktleuchtstoff" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Bei der Verwertung von Bildschirmen sowie Gasentladungslampen („Energiesparlampen“) ist Sorgfalt geboten: Klassische Röhrenbildschirme enthalten Blei, Gasentladungslampen enthalten Quecksilber und sind häufig noch in alten Flachbildschirmen enthalten. Die Menge der verkauften Fernseher und Computermonitore sinkt seit 2020 deutlich. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen ist ebenfalls gesunken. Bildschirmgeräte Die Flachbildschirmtechniken haben die klassischen Röhrenfernsehgeräte mit Kathodenstrahlröhren (Englisch: Cathode Ray Tube, CRT) abgelöst. CRT-Geräte werden in Deutschland nicht mehr auf den Markt gebracht. In Deutschland wurden im Jahr 2023 insgesamt ca. 4,36 Millionen (Mio.) Fernsehbildschirme mit Flüssigkristallanzeige (englisch: Liquid Crystal Display, LCD) sowie OLED-Technologie (englisch: Organic Light Emitting Diode, OLED) verkauft. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Verringerung der Verkaufsmenge um 11 % ( HEMIX, GfU-Statistik ). Flachbildschirmgeräte mit Plasmaanzeige konnten sich nicht durchsetzen und werden seit dem Jahr 2016 in Deutschland nicht mehr verkauft. Die Absatzzahlen für Fernsehbildschirme werden seit dem Jahr 2017 nur noch für LCD- und OLED-Bildschirme zusammen ausgewiesen. Außerdem wurden 2023 rund 3,1 Mio. Computermonitore in Deutschland verkauft. Die Verkaufsmenge ging, nach einem sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, um über 20 % im Vergleich zum aktuellen Jahr zurück (siehe Abb. „Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher“). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018 werden seit 2019 erstmals auch statistische Daten zur gesamten Menge der in Verkehr gebrachten und entsorgten Bildschirmgeräte ausgewiesen, da diese nun eine eigene Gerätekategorie darstellen. Hierzu zählen Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten (z.B. Fernsehgeräte, Flachbildschirme, digitale Foto- und Bilderrahmen, PC-Monitore, Laptops, Notebooks, Tablets und Tablet-PCs) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten“). So wurden im Jahr 2022 146.275 Tonnen (t) Bildschirmgeräte in Verkehr gebracht und 90.110 t Altgeräte gesammelt. Die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung + Recycling der Altgeräte betrug rund 89 %. Absatz von Fernseh-Bildschirmen und Computer-Monitoren an Endverbraucher Quelle: Gesellschaft für Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten In Verkehr gebrachte und entsorgte Menge von Bildschirmgeräten Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Lampen Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 29.875 t Lampen (Gasentladungslampen, LED-Lampen und weitere; siehe auch hier ) in Verkehr gebracht. Bis zum Jahr 2018 wurden Gasentladungslampen in der statistischen Berichterstattung noch getrennt ausgewiesen. Zu den Gasentladungslampen zählen Kompaktleuchtstofflampen, auch als Energiesparlampen bekannt, Leuchtstoffröhren und einige andere Lampentypen. Seit mehreren Jahren werden Gasentladungslampen, insbesondere in privaten Haushalten, zunehmend durch LED-Lampen (engl.: Light Emitting Diode, LED) ersetzt und werden immer mehr vom Markt verdrängt. Die in Verkehr gebrachte Menge an Lampen, außer Gasentladungslampen (≙ LED-Lampen), die in privaten Haushalten genutzt werden können betrug 8.163 t im Jahr 2022. 2021 lag die Menge noch bei 8.673 t ( stiftung ear ) (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten). Die Menge der gesammelten Alt-Lampen lag im Jahr 2022 bei 8.010 t. Von 2010 bis 2014 sind die Mengen der gesammelten und recycelten Gasentladungslampen kontinuierlich gesunken, bei zuerst ansteigender und später fast gleichbleibender Recyclingquote. Ein Grund dafür ist der steigende Einsatz von schadstofffreien LED-Lampen, wodurch Gasentladungslampen zusehends abgelöst werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb 2015 trotz eines starken Anstiegs der Sammelmenge (+ 19 %) die Recyclingmenge ungefähr gleich (+ 2,2 %), wodurch die Recyclingquote auf unter 80 % fiel. Ursache hierfür ist die höhere Menge die der energetischen Verwertung bzw. Beseitigung zugeführt wurde. Nach einer deutlichen Steigerung der Sammelmenge im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 14 % ist die Sammelmenge der Gasentladungslampen 2018 auf den höchsten Wert seit Beginn der Datenerfassung gestiegen (+68 % gegenüber dem Vorjahr). Ein Grund hierfür war die in diesem Jahr sehr große Sammelmenge von Gasentladungslampen aus dem gewerblichen Bereich (b2b-Geräte). Mit der Änderung der Elektrogerätekategorien im August 2018, wurde zum Jahr 2019 auch das Berichtsformat geändert, indem Lampen nunmehr als Lampen insgesamt ausgewiesen werden und Gasentladungslampen nicht mehr getrennt. Die Recyclingquote ist 2022 mit rund 94 % etwa auf dem gleichen Niveau der Vorjahre 2011 bis 2021 (ausgenommen 2015 und 2017). Ursache der im Vergleich geringen Recyclingquote von 2017 ist, dass ein größerer Teil der Beseitigung zugeführt wurde als in den Vorjahren (siehe Abb. „Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen“). In Verkehr gebrachte Menge an Lampen zur Nutzung in privaten Haushalten Quelle: stiftung elektro-altgeräte register Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung und Recycling von Gasentladungslampen und Lampen Quelle: BMUV Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Sammlung, Entsorgung und umweltverträgliche Verwertung Bildschirmgeräte, Gasentladungslampen und LED-Lampen sind Elektrogeräte. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen ausgediente Elektrogeräte getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Hinweise zur korrekten Entsorgung von Elektronikaltgeräten finden Sie in unseren UBA-Umwelttipps „Wohin mit dem Elektroschrott“ . Übrigens, obwohl Gasentladungslampen und LED-Lampen zusammen gesammelt werden, enthalten LED-Lampen kein Quecksilber. Hintergrund der gemeinsamen Sammlung ist die vorsorgliche Vermeidung von möglichen schädlichen Umweltauswirkungen durch versehentliche Quecksilberquerkontaminationen, da bei manchen Lampentypen nicht eindeutig zu unterscheiden ist, ob es sich um eine quecksilberhaltige Gasentladungslampe oder eine quecksilberfreie LED-Lampe handelt. Die Verwertungsvorgaben für Bildschirmgeräte und Lampen unterscheiden sich: Von Bildschirmgeräten müssen mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichtes (Gewichtsprozent) verwertet werden. Die Mindestquote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling liegt bei 70 %. Bei Lampen beträgt die einzuhaltende Quote für das Recycling mindestens 80 % des durchschnittlichen Gewichts. Deutschland hält diese Quoten ein.
Mit energieeffizienten Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln können Haushalte ihren Strombedarf in großem Maße senken. Dank der europäischen Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnung erzielten die besonders energieeffizienten Geräte in den letzten 15 Jahren große Markterfolge. Mittlerweile hat sich allerdings der Trend hin zu besonders effizienten Geräten deutlich abgeschwächt. Kühlgeräte: Geringe Zuwächse bei besonders effizienten Geräten Von 2008 bis 2018 ist der Marktanteil von energieeffizienten Kühlschränken (mindestens A++) sprunghaft von unter 10 % auf über 80 % gestiegen. Der Wechsel hin zu den besonders energieeffizienten Geräten (A+++ bzw. mindestens D (ab 2021)) verläuft hingegen eher langsam (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Kühlgeräten“). Der Marktanteil von besonders energieeffizienten Geräten (mindestens D) lag im Jahr 2022 bei 31,3 %. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Kühlgeräte das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Gefriergeräte: Kaum Zuwächse mehr bei besonders effizienten Geräten Energieeffiziente Gefriergeräte (mindestens A++) hatten bereits 2014 einen Marktanteil von über 80 %. Der Trend hin zu besonders effizienten Geräten verläuft jedoch nur langsam. Der Marktanteil von besonders energieeffizienten Geräten (A+++) lag im Jahr 2011 bei 6,4 %. Im Jahr 2022 haben Geräte mit mindestens Effizienzklasse D einen Marktanteil von 38,5 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Gefriergeräten“). Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Gefriergeräte das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Waschmaschinen: Effizienz ausgereizt? Der Marktumbruch hin zu besonders effizienten Geräten erfolgte nirgends so schnell wie bei den Waschmaschinen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Waschmaschinen“). Dieser Trend setzte sich auch mit dem neuen Energielabel fort. Zwei Jahre nach seiner Einführung tragen bereits 48 % der verkauften Waschmaschinen die höchste Effizienzklasse A. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Waschmaschinen und Waschtrockner das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Wäschetrockner: Stetig effizienter Von 12,7 % in 2008 ist der Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern innerhalb eines Jahrzehnts auf 84,5 % in 2018 gestiegen (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Wäschetrocknern“). Seit 2016 findet zudem ein deutlicher Wechsel hin zu besonders energieeffizienten Geräten statt. 2022 trugen mehr als die Hälfte der verkauften Geräte die höchste Effizienzkategorie A+++. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Geschirrspülmaschinen: Langsam, aber stetig effizienter Die besonders energieeffizienten Geschirrspüler (A+++) hatten 2020 einen Anteil von 37,0 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Geschirrspülmaschinen“). Der Anstieg des Marktanteils erfolgte langsam, aber kontinuierlich. Dieser Trend hin zu energieeffizienten Geräten setzte sich auch mit dem neuen Label fort. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Geschirrspülmaschinen das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Elektroherde und Backöfen: Die Effizienz schaut in die Röhre Bei Elektroherden und Backöfen passiert in Sachen Energieeffizienz seit Jahren wenig (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Elektroherden/Backöfen“). Besonders energieeffiziente Geräte (A++) spielen mit einem Marktanteil von 1,4 % (2022) weiterhin keine Rolle. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Fernsehgeräte und Monitore: Effizienz zu wenig im Programm Größere Fernsehgeräte verbrauchen mehr Strom. Der Marktanteil von energieeffizienten Flachbildschirmen (mindestens A+) hatte sich von 57 % (2015) auf 28,5 % (2018) halbiert und stagnierte danach (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Flatscreens“). Mit der Einführung des neuen Energielabel deutet sich eine Trendumkehr auf geringem Effizienzniveau an. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit März 2021 gilt für Flatscreens das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können. Leuchtmittel: LED-Technik wird noch effizienter Der Umstieg von Glühlampen über die klassische Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen) hin zu LED-Leuchtmitteln ist eine große Erfolgsgeschichte der Energieeffizienz. Im Jahr 2009, mit dem Beginn des schrittweisen Marktaus‘ für weniger effiziente Leuchtmittel, hatten klassische Energiesparlampen bereits einen Marktanteil von rund 40 %. Noch effizientere Leuchtmittel (mind. A+) sind dann innerhalb von acht Jahren von 3 % (2012) auf 82 % (2020) Marktanteil sprunghaft gestiegen. Die effizientesten Leuchtmittel (A++) hatten 2020 bereits einen Marktanteil von 32 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von energieeffizienten Leuchtmitteln“). Mit dem neuen Energielabel können weitere Effizienzverbesserungen realisiert und sichtbar gemacht werden. Die Daten stammen aus dem Handelspanel der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), das die direkten Abverkaufsdaten in relevanten Vertriebskanälen enthält. Seit September 2021 gilt für Leuchtmittel auch das neue Energielabel mit den Kategorien von A bis G, weshalb die Daten ab 2021 nicht direkt mit den vorherigen Daten verglichen werden können.
Das Projekt "Internationaler Workshop zum Thema 'LEDs als neue Leuchtmittel - sicherer Schutz vor Augenschäden und Blendwirkungen?'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Strahlenschutz (BMU,BfS). Es wird/wurde ausgeführt durch: VALENTUM Kommunikation GmbH.Zunehmend werden LEDs für vielfältigste Zwecke und für die Allgemeinbeleuchtung eingesetzt. Wegen der verglichen mit bisherigen Leuchtmitteln wie Glühlampen oder Kompaktleuchtstofflampen stärker gerichteten Abstrahlcharakteristik wird diskutiert, ob die in der Norm EN 62471 (Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen) ursprünglich für andere Arten inkohärenter Strahlenquellen ausgelegten Verfahren geeignet sind, Risiken durch LEDs adäquat abzuschätzen. In einigen Publikationen werden photochemische Schäden an der Retina durch LEDs beschrieben (z.B. Krigel et al 2016). Ein für Alltagsanwendungen relevantes Thema sind zudem mögliche Blendwirkungen. Diskussionsbedarf besteht über folgende Fragen: Stellt die Norm EN 62471 ein adäquates standardisiertes Verfahren für die Bewertung möglicher Gefahren von LEDs für die Allgemeinbevölkerung bereit? Wo werden ggf. Einschränkungen oder Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf gesehen? Werden von internationalen Grenzwert-Empfehlungen alle für die Allgemeinbevölkerung relevanten Szenarien (z.B. lebenslange, wiederholte Exposition) und alle möglicherweise relevanten biologischen Wirkungen adäquat berücksichtigt? Ergeben sich durch den breiten Einsatz neuer Leuchtmittel besondere Risiken für empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kinder, aphakische und pseudophakische Personen oder für Personen mit Augenerkrankungen, z.B. Makuladegeneration? Wie werden aktuelle Publikationen zu lichtinduzierten Retinaschäden beurteilt? Wie wird das Risiko neuer Leuchtmittel, insbesondere von LEDs mit hoher Beleuchtungsstärke im Hinblick auf die Blendgefahr beurteilt? In welchen Bereichen wird zusätzlicher Forschungsbedarf gesehen? Diese Fragen sollen in einem internationalen interdisziplinären Workshop unter Beteiligung von Experten aus Biologie, Medizin, Technik und Strahlenschutz diskutiert werden. Geplant ist ein 2-tägiger Workshop. Es sollen ca. 25-30 nationale und internationale Experten eingeladen werden. .
Gemeinsame Presseinformation von Verbraucherzentrale Bundesverband und Umweltbundesamt Energiesparlampen sind in allen Belangen die bessere Wahl Die Energieexperten sind sich einig: Kosten- und Umweltbetrachtungen zeigen gute Gründe, von der Glühlampe Abschied zu nehmen. Einige sehen das anders und hamstern Glühlampen. Der Grund dafür dürfte auch in alten Vorurteilen gegen Energiesparlampen liegen. Stromsparexperten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und des Umweltbundesamtes räumen mit diesen Vorurteilen auf. Klar ist: Klassische Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Besser sind moderne Energiesparlampen: Sie sparen Energie, halten länger und entlasten so die Haushaltskasse. Häufigste Kritik an den als „Energiesparlampen” bekannten Kompaktleuchtstofflampen: Sie bräuchten lange, bis sie hell werden, gäben kaltes Licht und gingen schnell kaputt. Tatsächlich wurde bei Qualitäts-Kompaktleuchtstofflampen die Aufhellzeit verkürzt. Bei der Lichtfarbe gibt es verschiedene Ausführungen: Warmweiß kommt dem Glühlampenlicht nahe. Und gute Kompaktleuchtstofflampen lassen sich 30.000 Mal an- und ausschalten, bevor sie kaputt gehen, so die Energieexperten. Auch die manchmal diskutierten Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder sind nicht belegt. Bei Kompaktleuchtstofflampen ist zwar die Herstellung aufwändiger als bei Glühlampen. Eine Studie im Auftrag der EG-Kommission zeigte aber: Berücksichtigt man den gesamten Lebensweg, schneiden die Kompaktleuchtstofflampen in der Bilanz für alle betrachteten Umweltwirkungen erheblich besser ab. Wichtig für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist, nicht die billigste Lampe zu kaufen, sondern auf Qualität zu achten. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder „No Name”-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei unabhängigen Stellen informieren. Das Heft 03/2008 der Stiftung Warentest etwa gibt Auskunft über Qualitätslampen. Mit der neuen EG-Verordnung zu Haushaltslampen sollen bis zum Jahr 2020 EG-weit etwa 39 Terawattstunden Energie im Verhältnis zum Trend gespart werden, so viel wie 11 Millionen Haushalte in einem Jahr verbrauchen. Durch die Umstellung auf Energiesparlampen können in der EU bis 2020 mehr als 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Die Verordnung sorgt dafür, dass die ineffizienten herkömmlichen Glühlampen bis 2012 schrittweise aus den Regalen des Handels verschwinden. Sie stellt auch bei anderen Haushaltslampen Anforderungen an die Effizienz sowie an weitere Gebrauchseigenschaften wie die Lebensdauer. Die Anforderungen erfüllt neben einem Teil der Kompaktleuchtstofflampen auch ein Teil der Halogenglühlampen und der LED-Lampen. Minderwertige Lampen sollen so vom Markt verschwinden und die Qualität des Angebotes für die Verbraucherinnen und Verbraucher steigen. Glühlampen zu hamstern, ist also gar nicht nötig. Es belastet nur Umwelt und Haushaltskasse. Nicht überall reagieren die Verbraucherinnen und Verbraucher gleich. Während in Deutschland der Absatz von Glühlampen im ersten Quartal 2009 um 17 Prozent stieg, sank er nach Daten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Frankreich um 8,6 Prozent, in Großbritannien um 22,5 Prozent und in den Niederlanden sogar um 34,5 Prozent. Berlin/Dessau-Roßlau, 29.07.2009
Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.
Neue Kennzeichnung für Energieeffizienz von Lampen Lampen, die nach dem 1. September 2013 in den Handel gelangt sind, müssen das neue EU- Energieeffizienz-Etikett tragen. Mit dem Etikett können Verbraucher und Verbraucherinnen besser einschätzen, ob ein Produkt viel oder wenig Strom verbraucht. Besonders sparsame LED tragen nun beispielsweise die neue Energieeffizienzklasse A+ und A++. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Noch immer wird Strom in der EU durch ineffiziente Beleuchtung verschwendet. Das neue Etikett informiert nun über moderne Energiesparlampen, Halogen und LED. Lampen, die wenig Strom verbrauchen, lassen sich jetzt leichter erkennen.“ Obwohl sich die Lampentechnik in den letzten Jahren extrem schnell entwickelt hat, bestehe immer noch ein erhebliches Potential für die weitere Verringerung ihres Stromverbrauches. Darüber hinaus sollten Lampen immer Angaben zu Helligkeit und Quecksilbergehalt aufweisen. Diese und weitere Informationen zu den Gebrauchseigenschaften müssen die Hersteller bereits seit drei Jahren angeben. Bisher mussten nur Glüh- und Energiesparlampen eine Energieeffizienzkennzeichnung tragen. Jetzt werden deutlich mehr Lampentypen, zum Beispiel auch LED- und Reflektorlampen damit gekennzeichnet. Die Optik des neuen Energieeffizienz-Etiketts für Lampen ist nicht neu. Viele Haushaltsgeräte wie Kühl- und Gefriergeräte oder Fernseher tragen sie bereits. Charakteristisch für das Etikett ist der Farbbalken, der den Stromverbrauch verdeutlicht: Grün steht für eine hohe, Gelb und Orange für eine mittlere und Rot für eine geringe Effizienz. Neu ist bei dem Etikett vor allem die geänderte Skalierung mit den Klassen E bis A++. Die bisher niedrigsten Effizienzklassen F und G entfallen. Die Klasse A wird in die Klassen A, A+ und A++ unterteilt. Folglich entsprechen Produkte der Klasse A nicht mehr dem höchsten Standard. Besonders sparsame Lampen wie LED würden dann die Effizienzklasse A bis A++ tragen. Energiesparlampen – technisch korrekt als Kompaktleuchtstofflampen bezeichnet – liegen in den Klassen A und B, während Halogenglühlampen fast nur in den Klassen C und D zu finden sind. Da die neue Kennzeichnungspflicht für Lampen erst für Produkte gilt, die seit dem 1. September 2013 in den Handel gelangten, sind in den Geschäften derzeit noch Lampenverpackungen mit der alten Kennzeichnung A bis G oder ohne die neuen Angaben zu finden. Unbedingt sollten auf den Lampenverpackungen aber Angaben zu folgenden Gebrauchseigenschaften zu finden sein: Lichtstrom – an der Einheit Lumen zu erkennen, Farbtemperatur, Lebensdauer, Schaltfestigkeit, Einsatzbereich der Lampe, Anlaufzeit und Quecksilbergehalt. Die Kennzeichnung dieser Eigenschaften ist bereits seit drei Jahren Pflicht. Wenn Lampen ohne diese Angaben angeboten werden, ist davon auszugehen, dass sie nicht mehr dem neuesten Stand der Beleuchtungstechnik entsprechen. Jochen Flasbarth: „Wir raten dazu, Lampen zu kaufen, die die Kennzeichnung der Gebrauchseigenschaften tragen.“ Eine wichtige Kenngröße zur Orientierung bei der Lampenwahl ist der Lichtstrom mit der Einheit Lumen. Der Lichtstrom ist ein Maß für die Helligkeit einer Lampe. Die früher beim Glühlampenkauf übliche Orientierung an der Elektroleistung (Watt) hilft nicht weiter – zu sehr unterscheiden sich die Werte der heutigen Lampen bei gleichem abgegebenem Lichtstrom. Während eine Standardglühlampe beispielsweise noch 60 Watt benötigte, um rund 710 Lumen abzugeben, benötigt eine Halogenlampen in Birnenform dafür rund 50 W und eine Energiespar- oder LED-Lampe nur noch 12 bis 15 Watt.
Nur noch wenige Alltagsprodukte enthalten Quecksilber. Zum Beispiel Batterien (Knopfzellen) oder bestimmte Energiesparlampen. Die größten Mengen an Quecksilber werden beim Goldbergbau und in Zahnamalgam eingesetzt. In Deutschland liegen die quecksilberhaltigen Zahnfüllungen sogar auf Platz eins. Seit 2013 dürfen Kompaktleuchtstofflampen nur noch bis zu 2,5 Milligramm pro Lampe enthalten. Zudem können sie für ein späteres Recycling gesammelt werden. Dafür gibt es zahlreiche Sammelstellen im Einzelhandel sowie die Rückgabemöglichkeiten auf kommunalen Wertstoffhöfen. Dies gilt auch für Batterien. Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, diese Rückgabemöglichkeiten zu nutzen, damit die Wertstoffe recycelt werden können und kein Quecksilber in die Umwelt gelangt. Der Großteil des weltweit vom Menschen verursachten Quecksilbereintrags in die Umwelt entsteht durch die Produktion von Wärme und Strom aus Kohle, Öl oder Gas sowie durch kleingewerblichen Goldbergbau. Quecksilber wird weltweit in der Chloralkali-Industrie, in Messinstrumenten oder auch in Kosmetika verwendet. Den Abbau von Quecksilber-Erzen hat die EU wegen der hohen Belastungen für die Umwelt seit 2000 eingestellt. Die weltweit letzte offiziell betriebene Quecksilbermine befindet sich in Kirgistan. Natürliche Emissionen von Quecksilber werden durch aktive Vulkane, Waldbrände, Gesteinsverwitterung und Ausgasen von Quecksilber aus der Erdkruste und aus den Ozeanen verursacht. Quecksilber ist ein Metall mit einer besonderen Eigenschaft: Es verdampft bereits bei Zimmertemperatur. Deshalb kann es sich in der Luft verteilen. Ein Grund, warum das Quecksilber-Problem einer weltweiten Lösung bedarf. Mit der Genfer Luftreinhaltekonvention gibt es bereits seit 1998 ein Schwermetallprotokoll, das sogenannte Århus-Protokoll. Es schreibt den Stand der Technik für Industrieprozesse vor und will so die Emissionen in die Luft begrenzen. 2003 richtete das Umweltprogramm der Vereinten Nationen ( UNEP ) ein globales Quecksilberprogramm ein, das 2013 in der Minamata-Konvention mündete. Die Konvention schränkt den Handel ein und legt Regeln fest, die den Quecksilbereinsatz in Produkten verbieten oder begrenzen. Außerdem soll der Quecksilberbergbau eingestellt werden. Das Abkommen muss noch von 49 Staaten ratifiziert werden und soll 2017 in Kraft treten. Mit ihrer Quecksilberstrategie geht die Europäische Union u.a. das Problem von Quecksilber in der Nahrungskette an. Hierzu gehört auch eine sichere Entsorgung von nicht mehr benötigtem Quecksilber innerhalb der EU. Ein Forschungsprojekt des UBA belegt, dass das Schwermetall in den deutschen Untertagedeponien sicher und dauerhaft gelagert werden kann. In Europa nehmen Menschen Quecksilber übrigens hauptsächlich über das Essen von Fisch und Meerestieren auf, wie Ergebnisse einer europaweiten Untersuchung von Menschen auf bestimmte Schadstoffe ergaben. Aufgrund des geringen Fischkonsums sind Deutsche im Vergleich zu Menschen aus dem Mittelmeerraum auch verhältnismäßig gering mit dem Schwermetall belastet. Neben der wichtigen Aufnahmequelle – dem regelmäßigen Konsum von quecksilberhaltigem Fisch und Meerestieren – sind Zahnfüllungen aus Amalgam von Bedeutung für die Höhe der Belastung – und dies ganz besonders bei Kindern.
Das Projekt "Untersuchung zur Optimierung der Sammlung elektronischer Kleingeräte" wird/wurde gefördert durch: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bietergemeinschaft INTECUS GmbH , Dr. Henning Friege.Untersuchungsauftrag und Vorgehen. 1. Vergleich mit Sammelsystemen in anderen Staaten Es ist ein Vergleich der Sammelsysteme und Ergebnisse insbesondere mit der Situation in Schweden, Dänemark, der Schweiz u. in Flandern durchzuführen, um Optimierungsmöglichkeiten für Deutschland zu erkennen. Als Informationsquellen sind soweit wie möglich die jeweiligen rechtlichen Regelungen der genannten Staaten zu verwenden, sowie öffentlich zugängliche Inform. der Rücknahmesysteme bzw. der zuständigen staatlichen Behörden. Es wird erwartet, dass Detailfragen telefonisch bzw. schriftlich per email mit den jeweils Zuständigen in dem betreffenden Staat geklärt werden. Dies betrifft insbesondere Hinweise auf die Stärken und Schwächen der jeweiligen Rücknahmesysteme. Die Informationen sollen die jeweils aktuelle Situation beschreiben. Darstellung und Beschreibung der wesentlichen Elemente der Sammelsysteme in den Vergleichsstaaten. Es ist insbesondere auf nachfolgende Aspekte einzugehen: - Art und Weise der Aufklärungsarbeit der Bevölkerung, insbesondere der Jugendlichen und Schüler - Einbeziehung der Verkaufsstellen (Anzahl bezogen auf die Kommune, Größe der Geschäftsräume, Art der Rückgabe, etc.) - Angebote durch öffentliche Einrichtungen (Abgabemöglichkeiten- Anzahl, Gefäßart und -größe, Art der Standorte, Öffnungszeiten der Abgabestellen, etc.) - Bestehen Steuerungsmöglichkeiten durch Entgeltsysteme Kurzfassung der Vergleichsergebnisse in einer synoptischen Darstellung Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Sammlung auf Basis der Erkenntnisse zu Sammelsystemen in den Vergleichsländern 2. Rücknahme von EEAG durch die Vertreiber in Nordrhein-Westfalen Es soll eine schriftliche Umfrage bei den in NRW vertretenen relevanten Vertreibern von In-formations- und Telekommunikationsgeräten, Geräten der Unterhaltungselektronik und Kompaktleuchtstofflampen durchgeführt werden. Hierfür ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Fragebogen zu erstellen. Mögliche Bestandteile des Fragebogens sind: Werden EEAG freiwillig zurück genommen? Falls eine freiwillige Rücknahme erfolgt - Erfolgt die Rücknahme nur bei Neukauf eines Gerätes? - Welche EEAG werden zurück genommen? - Ist die Rücknahme mit einer Zahlung verbunden? - An wen werden freiwillig zurückgenommene EEAG weiter gegeben? (Sammelstelle des Öffentlich-Rechtlichen Entsorgungsträgers; Rücknahmesystem eines Herstellers, zertifizierter Erstbehandler, etc.) - Wird die freiwillige Rücknahmemöglichkeit den Kunden offensiv mitgeteilt? - Erfolgt die freiwillige Rücknahme nur auf Nachfrage des Kunden? Für die Beantwortung der Fragebögen ist ein Zeitraum von 1 Monat vorzusehen. Für Nachfragen zu ausgefüllten Fragebögen sowie die freundliche Erinnerung zur Rücksendung der Fragebögen sollten rund drei Wochen eingerechnet werden. In der sich anschließenden Auswertung sollte auf jeden einzelnen Vertreiber eingegangen werden. Zusätzlich sollte in tabellarischer Form eine Übersicht der wesentlichen Ergebnisse erstellt werden.
Kompaktleuchtstofflampen, umgangssprachlich „Energiesparlampen“ genannt, verringern den Energieverbrauch und sind deshalb gut für den Klimaschutz . Allerdings enthalten Energiespar-lampen das Schwermetall Quecksilber (chemisches Zeichen „Hg“). Das ist keine Besonderheit nur dieses Lampentyps. Auch in anderen Lampen – etwa in den seit Jahrzehnten gebräuchlichen Leuchtstoffröhren – wird Quecksilber zur Lichterzeugung eingesetzt. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
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