API src

Found 120 results.

Other language confidence: 0.5108548396817306

Ausgleichsflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (Kompensationsverzeichnis) Hamburg

Das Kompensationsverzeichnis basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach § 17 Abs. 6 BNatSchG werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen in diesem Verzeichnis erfasst. Darüber hinaus werden Angaben zum jeweiligen Eingriff gespeichert. In der Datenbank sind Eingriffsart, Eingriffsbeschreibung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben. Diese Daten sind mit einem GIS-Programm verknüpft, in dem die entsprechenden Flächen kartografisch dargestellt sind. Diese Daten enthalten alle Ausgleichs- und Ersatzflächen aus Eingriffsvorhaben, aus der Bauleitleitplanung sowie Ökokontoflächen gemäß §16 BNatSchG in Verbindung mit der Hamburger Ökokontoverordnung. Zusätzlich werden Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (SPE-Flächen) gem. §9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt. Daten, die Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen würden, werden nicht dargestellt.

Kompensationsflächen

Art und Lage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation negativer Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Kompensationsmaßnahmen und -flächen werden in Mecklenburg-Vorpommern seit 1.3.2011 durch die Eingriff genehmigende Behörde im landesweiten Kompensationsverzeichnis erfasst.

Kompensationsmaßnahmen-Informationssystem/Kompensationsflächenkataster Sachsen

Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im Geopackage- oder Shape-Format erfolgen.

Kompensationsflächenkataster (Landkreis Leer)

Geodaten zum Themengebiet Kompensationsflächenkataster im Landkreis Leer.

Kompensationsmaßnahmen (BNatSchG) - Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz enthält die räumlichen Geltungsbereiche der im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichs - bzw. Kompensationsmaßnahmen auf dem Stadtgebiet von Freiburg im Breisgau.

Kompensationsflächenkataster im Landkreis Vechta - Originär

Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.

Vorkommensgebiete

Vorkommens- und Herkunftsgebiete gebietseigener Gehölze, hier: B) Vorkommensgebiete: Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der A) ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten und B) die Vorkommensgebiete von gebietseigenen Gehölzen, die nicht dem FoVG unterliegen. Bei Arten die dem FoVG unterliegen (A) empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Herkunftsgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung für gebietseigene Gehölze (B) gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ Die Vorkommensgebiete (B) stellen eine Aggregation der ökologischen Grundeinheiten dar, die der Konkretisierung und Anwendung der als gebietseigen geltenden Gehölze dienen, die nicht dem FoVG unterliegen. Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.

Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach Paragraph 11 EEG und Paragraph 13 Abs. 2 EnWG

Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.

Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009 - Auswirkungen auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2009 und 2010

Die Abschaltung von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen ist im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 69 Prozent gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Ecofys Studie 'Abschätzungen der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009', die im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) erstellt wurde. Im Jahr 2010 sind bis zu 150 Gigawattstunden Windstrom verloren gegangen, weil die Netzbetreiber Anlagen abgeschaltet haben. Auch zahlenmäßig nahmen diese als Einspeisemanagement (EinsMan) im Erneuerbaren Energien Gesetz geregelten Abschaltungen massiv zu. Gab es 2009 noch 285 sogenannte EinsMan-Maßnahmen, waren es 2010 bereits 1085. Der durch Abschaltungen verlorengegangen Strom entspricht dabei einem Anteil von bis zu 0,4 Prozent an der in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt eingespeisten Windenergie. Ursachen für EinsMan waren im Jahr 2010 überwiegend Überlastungen im 110 kVHochspannungsnetz und an Hochspannungs-/ Mittelspannungs-Umspannwerken, selten auch im Mittelspannungsnetz. In den nächsten Jahren ist von einem weiteren Anstieg der Ausfallarbeit bei Windenergieanlagen auszugehen, insbesondere weil sowohl 2009 mit 86Prozent als auch 2010 mit nur 74Prozent vergleichsweise sehr schlechte Windjahre gewesen sind. Mit dem Ziel, die Transparenz der EinsMan-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Einspeisung aus Windenergieanlagen und anderer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu verbessern, sollte für jeden Einsatz von EinsMan ex-post im Internet in einem einheitlichen Datenformat aufgeschlüsselt nach Energieträgern - der Zeitpunkt und die Dauer, - die betroffene Netzregion inklusive der installierten und zum Zeitpunkt tatsächlich eingespeisten Leistung, die maximale Reduzierung je -Std. Zeitraum sowie - die Netzregion übergreifenden Korrekturfaktor, Ausfallarbeit und Entschädigungszahlungen und - der Grund für die Maßnahme veröffentlicht werden.

Oekonomische Analyse des Umwelthaftungsrechts

1 2 3 4 510 11 12