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Kompensationsflächen im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten zum Kompensationsverzeichnis im Landkreis Nienburg/Weser. Wenn nach der Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verbleiben, sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Kompensation) vorzusehen. Diese sind im Kompensationsverzeichnis enthalten. Das Verzeichnis beinhaltet Datensätze ab 1990. Die Datensätze werden fortlaufend auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit überprüft.

Kompensationsflächen

Daten über Kompensationsflächen werden nach den Vorgaben des § 4 (4) HAGBNatSchG sowie § 4 der Kompensationsverordnung (KV) im Produktivsystem NATUREG des Landes Hessen erfasst. Dies erfolgt durch direkte Eingabe oder den Import zugelieferter Daten. Informationen zu Kompensationsflächen sind nach § 4 HAGBNatSchG sowie § 4 Kompensationsverordnung an das Naturschutzinformationssystem und Zentralregister NATUREG zu übermitteln.Demzufolge sind nur diejenigen Daten verfügbar, die von gemäß § 4 (4) HAGBNatSchG verpflichteten Stellen vollständig überliefert und erfasst wurden. Dies betrifft auch und insbesondere die Vollständigkeit und Aktualität der Daten.Für die Richtigkeit der Daten sind die jeweiligen Bescheid erteilenden Behörden verantwortlich. Diese sind auch Ansprechpartner bei Auskünften zu Art, Stand, Umfang und Ausführung der Maßnahmen.

Kompensationsflächen Samtgemeinde Suderburg

Kompensationsflächen in ausschließlich analoger Form daher nicht inspireidentifiziert.

Kompensationsflächen Hansestadt Uelzen

Kompensationsflächenkataster Hansestadt Uelzen

Kompensationsflächen Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die Daten der Kompensationsflächen dienen der Darstellung der für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommenen Flächen (Kompensationsflächen) im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Kompensationsmaßnahmen-Informationssystem/Kompensationsflächenkataster Sachsen

Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im Geopackage- oder Shape-Format erfolgen.

Kompensationsflächenkataster im Landkreis Vechta - Originär

Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.

INSPIRE Bewirtschaftungsgebiete Ausgleichsflächen Stadt Bremen

Dieser Datensatz enthält für das INSPIRE-Thema Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Inhalte zu den Ausgleichsflächen (Kompensationsverzeichnis) der Stadt Bremen im INSPIRE-Datenmodell.

Kompensationsräume in Nordrhein-Westfalen

Nach § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Auf Grundlage der naturräumlichen Haupteinheiten sind für NRW Naturräume als so genannte Kompensationsräume ausgegrenzt, in denen zwischen Eingriff und Einsatz ein naturräumlicher Zusammenhang besteht.

Kompensationsflächenverzeichnis der Stadt Osnabrück

Kompensationsflächenkataster der Stadt Osnabrück. Flächenmäßige Erfassung von festgesetzten Ausgleich- u- Ersatzmaßnahmen im Rahmen von Naturschutzflächen, interne Kompensationsflächen, externe Kompensationsflächen, Flächenpools und Festsetzungen aus Bebauungsplänen.

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