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Grossversuch 'gasbetriebene Nutzfahrzeuge'

Zur beschleunigten Einfuehrung zukunftsorientierter Fahrzeugtechniken und deren generellen Einsatz in sensiblen Gebieten (z.B. Innenstaedte, Kurorte) werden die Einsatzreife und die Umweltvorteile von serienmaessig monovalent gasbetriebenen(komprimiertes Erdgas, Fluessiggas) Nutzfahrzeugen in laermarmer Ausfuehrung in einem Grossversuch getestet.Bei diesem Vorhaben werden 4 VW T4 gefoerdert.

Einfuehrung der CNG-Antriebstechnologie

Ziel: Suche nach Moeglichkeiten zur Einfuehrung der CNG-Antriebstechnologie in abgegrenzten Gebieten. Aufgaben: Schwerpunkt dieser Untersuchungen bildet der Einsatz von CNG-Fahrzeugen im innerstaedtischen Einsatz. Im Ergebnis werden Wirtschaftlichkeisbetrachtungen zwischen CNG-Antrieben und konventionellen Antrieben unter Praxisbedingungen durchgefuehrt. Erstellung von Verkehrskonzepten zum modellhaften Einsatz von Erdgasfahrzeugen in Staedten. Ergebnisse: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes zum modellhaften Einsatz von Erdgasfahrzeugen in der Landeshauptstadt Dresden. Es bildet die Grundlage fuer einen Foerderantrag der Stadt Dresden beim BMU. Studien im Raum Sachsen, Sachsen Anhalt und Thueringen mit dem Ziel der Errichtung von CNG-Tankstellen.

Grossversuch 'gasbetriebene Nutzfahrzeuge'

Zur beschleunigten Einfuehrung zukunftsorientierter Fahrzeugtechniken und deren generellen Einsatz in sensiblen Gebieten (z.B. Innenstaedte, Kurorte) werden die Einsatzreife und die Umweltvorteile von serienmaessig monovalent gasbetriebenen(komprimiertes Erdgas, Fluessiggas) Nutzfahrzeugen in laermarmer Ausfuehrung in einem Grossversuch getestet.Bei diesem Vorhaben wird 1 Tankstelle gefoerdert.

Grossversuch 'gasbetriebene Nutzfahrzeuge'

Zur beschleunigten Einfuehrung zukunftsorientierter Fahrzeugtechniken und deren generellen Einsatz in sensiblen Gebieten (z.B. Innenstaedte, Kurorte) werden die Einsatzreife und Umweltvorteile von serienmaessig monovalent gasbetriebenen (komprimiertes Erdgas, Fluessiggas) Nutzfahrzeugen in laermarmer Ausfuehrung in einem Grossversuch getestet.

Grossversuch 'gasbetriebene Nutzfahrzeuge'

Zur beschleunigten Einfuehrung zukunftsorientierter Fahrzeugtechniken und deren generellen Einsatz in sensiblen Gebieten (z.B. Innenstaedte, Kurorte) werden die Einsatzreife und die Umweltvorteile von serienmaessig monovalent gasbetriebenen(komprimiertes Erdgas, Fluessiggas) Nutzfahrzeugen in laermarmer Ausfuehrung in einem Grossversuch getestet.Bei diesem Vorhaben werden 2 MB Busse gefoerdert.

Umrüstung eines 1.6l Ottomotors mit mechanischer Aufladung auf CNG Betrieb

Für den Antrieb eines Prototypen des Sportfahrzeugkonzepts MILA sollte ein im Serieneinsatz befindlicher kompressoraufgeladener 1.6l Ottomotor auf den Betrieb mit einem alternativen Kraftstoff umgerüstet werden. Aufgrund des engen Zeitrahmens wurde als Alternativkraftstoff CNG, in Funktionsweise Saugrohreinblasung, gewählt. Aufgabe der Mitarbeiter des Institutes war es, die für den Betrieb notwendigen Bauteile auszuwählen und die entsprechenden Umrüstungsarbeiten zu u.s.w.

Änderung von Motorenprüfständen sowie Aufstellung eines Trailers bzw. einer Wechselbrücke durch die Firma MAN Truck & Bus SE i.A. Vogelweiherstraße 33 in Nürnberg

Die Firma MAN Truck & Bus SE beabsichtigt den Umbau der o. g. Motorenprüfstände zu einem multifunktionalen Prüffeld weiter fortzuführen. Die erforderlichen Prüfaufgaben sollen unabhängig von der Antriebstechnik und unabhängig von der gewählten Kraftstoffart flexibel betrieben werden können. Von den insgesamt 70 Prüfständen sollen 6 stillgelegt und rückgebaut werden. Bei einzelnen Prüfständen erfolgt die Nachrüstung weiterer Kraftstoffar-ten. Die Zellennennleistung wird auf 37.000 kW und die Feuerungswärmeleistung auf 37.800 kW reduziert. Die Lagerkapazität an Wasserstoff soll erhöht werden. Hierzu wird das Flaschenbündellager für Wasserstoff rückgebaut und stattdessen zwei weitere Stellplätze für Wasserstoff-Trailer definiert werden. Weiterhin wurde die Erdgasverdichterstation inkl. Flaschenbündellager stillgelegt und damit die maximale Lagermenge von komprimierten Erdgas reduziert. Im Technikgeschoss des Gebäudes A96 soll eine Gasmischanlage errichtet werden.

WD 8 - 005/16 Beitrag zu den Hintergründen rechtlicher Fragen zum Klimaschutz

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Beitrag zu den Hintergründen rechtlicher Fragen zum Klimaschutz EU-Richtlinie 2015/652/EG http://eur-lex.europa.eu/legal-con- tent/DE/TXT/?qid=1453216371890&uri=CELEX:02015L0652-20150425 . In der Richtlinie wird in den Erwägungsgründen die Rolle von Upstream Emission Re- ductions (UERs) erläutert, Artikel 2 der Richtlinie definiert UERs: "Im Sinne dieser Richtlinie und zusätzlich zu den in der Richtlinie 98/70/EG be- reits enthaltenen Begriffsbestimmungen bezeichnet der Ausdruck 1. „Upstream-Emissionen“ sämtliche Treibhausgasemissionen, die entstanden sind, bevor der Rohstoff in eine Raffinerie oder Verarbeitungsanlage gelangte, in der der in Anhang I genannte Kraftstoff hergestellt wurde;". Im Anhang I der Richtlinie 2015/652/EG: VERFAHREN ZUR BERECHNUNG DER LE- BENSZYKLUSTREIBHAUSGASINTENSITÄT VON KRAFTSTOFFEN UND ENERGIE- TRÄGERN UND DIE BERICHTERSTATTUNG DARÜBER DURCH ANBIETER wird unter d) die Berechnung für UERs erläutert: "Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) „UER“ ist die von einem Anbieter geltend gemachte Reduktion von Upstream- Emissionen in gCO 2Äq , sofern sie im Einklang mit folgenden Anforderungen quantifiziert und gemeldet wird: i) Zulässigkeit UER dürfen nur auf den die Upstream- Emissionen betreffenden Teil der durch- schnittlichen Standardwerte für Ottokraftstoff, Diesel, komprimiertes Erdgas (CNG) oder Flüssiggas (LPG) angewendet werden. UER aus einem beliebigen Land können als eine Reduktion der Treibhausgasemis- sionen auf von einem beliebigen Anbieter gelieferte Kraftstoffe aus jeder anderen Rohstoffquelle angerechnet werden. UER dürfen nur angerechnet werden, wenn sie mit Projekten in Verbindung ste- hen, die nach dem 1. Januar 2011 angelaufen sind. Ein Nachweis, dass die UER ohne die Berichterstattungspflicht gemäß Artikel 7a der Richtlinie 98/70/EG nicht erfolgt wären, ist nicht notwendig. ii) Berechnung WD 8 - 3000-005/16 (20. Januar 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Beitrag zu den Hintergründen rechtlicher Fragen zum Klimaschutz UER werden nach Grundsätzen und Normen geschätzt und validiert, die in inter- nationalen Normen, insbesondere ISO 14064, ISO 14065 und ISO 14066, enthalten sind. Die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung der UER und der Baseline- Emissionen müssen im Einklang mit ISO 14064 erfolgen, und die Ergebnisse müs- sen eine gleichwertige Zuverlässigkeit aufweisen wie diejenige gemäß der Verord- nung (EU) Nr. 600/2012 der Kommission ( 1 ) und der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 der Kommission ( 2 ). Die Überprüfung der Methoden für die Schätzung von UER muss mit ISO 14064-3 im Einklang stehen, und die prüfende Einrichtung muss gemäß ISO 14065 akkreditiert sein." Zu Zertifizierungsverfahren: ISO-Datenbank: http://www.iso.org/iso/home/store/ca- talogue_ics.htm Der "Clean Development Mechanism" (CDM) wurde im Rahmen des Kyoto-Protokolls (Artikel 12) beschlossen: Industriestaaten oder deren Unternehmen können in Entwick- lungsländern CDM-Projekte, also Maßnahmen zur Treibhausgas-Reduktion oder nachhal- tigen Entwicklung, z.B. Windkraftparks in China oder Solarkraftwerke in der Sahara, fi- nanzieren oder durchführen bzw. sich daran beteiligen. Für die dadurch eingesparten Treibhausgas-Emissionen erhalten die Investoren Emissionszertifikate, die sie im Rah- men des Emissionshandels verkaufen oder selbst nutzen können, um ihr eigenes Treib- hausgas-Kontingent im Industrieland zu erhöhen. Vgl. http://www.agenda21-treff- punkt.de/lexikon/CDM.htm Die beiden projektbasierten Mechanismen „Joint Implementation“ (JI) und „Clean Deve- lopment Mechanism“ (CDM) sollen einen Beitrag dazu leisten, dass die Industrieländer ihre Treibhausgasminderungsziele erreichen können. Durch den JI-Mechanismus können sich Industrieländer (sog. Annex I-Staaten) durch Investitionen in anderen Industrielän- dern erzielte Emissionsminderungen anrechnen lassen, die danach als ERU (Emission Reduction Unit) gehandelt werden können. Der CDM hingegen verknüpft die Minde- rungsverpflichtungen der Industrieländer mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung der Entwicklungs- und Schwellenländer durch die Verbesserung der Infrastruktur in die- sen Ländern. Es handelt sich hierbei um Handlungsoptionen, die sich aus dem Kyoto- Protokoll ergeben haben. Datenbank für CDM und JI-Projekte: http://www.dehst.de/DE/Klimaschutzprojekte/JI- CDM-Projektdatenbank/ji-cdm-projektdatenbank_node.html Hinweis aus dieser Daten- bank: " Bei der Durchführung von JI-Projekten außerhalb des Bundesgebiets sowie CDM- Projekten ist die Bundesrepublik Deutschland in der Rolle des Investorstaats. Wird ein JI- Projekt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, so ist sie Gastgeber- staat." http://www.dehst.de/DE/Klimaschutzprojekte/JI-CDM-Projektdatenbank/ji-cdm- projektdatenbank_node.html;jsessio- nid=61959081129B99CEFA72E5ED5CBCA7C8.2_cid284 Ende der Bearbeitung Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer LNG/CNG Tankstelle am Standort 14974 Ludwigsfelde; Reg.-Nr.: 50.035.00/24/9.1.1.2V/T12

Die Firma Verbio Retail Germany GmbH, Thura Mark 20 in 06780 Zörbig beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück An der Eichspitze in der Gemarkung Genshagen, Flur 3, Flurstücke 612, 613, 616, 617, 618, 619 eine LNG (Flüssigerdgas) / CNG (Komprimiertes Erdgas) Tankstelle zu errichten und zu betreiben. Die LNG-Tankstelle besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten: - LNG-Speichertank (Hochtank), doppelwandiger vakuumisolierter Behälter für tiefkalt verflüssigtes Erdgas mit Befüllarmatur für die Befüllung mittels Tankkraftwagen, - LIN-Speichertank zur Kühlung, - LNG-Pumpe, - LNG-Saturationsdruckwärmetauscher, - Technik-Container, - 2 Stück LNG Zapfsäulen, zweiseitig, für die Betankung von LNG-Lastkraftwagen. Komponenten der CNG-Tankstelle: - 2 Stück CNG Zapfsäule, zweiseitig, - CNG Verdichtergebäude, - 4 Stück Bündelspeicher a` 28 Flaschen, 2 Stück Bündelspeicher a` 28 Flaschen im Container. Komponenten für beide Anlagen: - 2 Zapfinseln, - Tankautomat mit Notrufsprechstelle, - Fahrbahnüberdachung. Der LNG-Speichertank hat ein maximales Fassungsvermögen von 70 m³ bzw. 27.000 kg. Entsprechend der Anlagenkonfiguration wird der Tank zu maximal 95 % befüllt: 25.650 kg. Die CNG-Lagertanks werden durch einen Anschluss an das Erdgasnetz nach Bedarf wieder befüllt, sodass nur geringe Mengen CNG vor Ort gelagert werden. Insgesamt werden weniger als 30.000 kg flüssiges bzw. komprimiertes Erdgas vor Ort gelagert. Der Betrieb der LNG/CNG-Tankstelle erfolgt vollautomatisch, ohne anwesendes Personal und ohne Beaufsichtigung, von Montag bis Sonntag im 24-Stundenbetrieb. Der Betankungsvorgang wird im Selbstbetrieb an einem Betankungsautomaten vorgenommen, der neben der Bezahlung auch für die Autorisierung zuständig ist. Die LNG/CNG-Anlage ist fernüberwacht, eine ständig besetzte Stelle nimmt Störmeldungen entgegen. Bei einer Störung der sicherheitsrelevanten elektrotechnischen Anlagenteile wird die Anlage selbsttätig in den sicheren Zustand überführt. Alle Komponenten sind so angeschlossen, dass bei Ausfall der Stromversorgung ebenfalls ein sicherer Zustand hergestellt wird. Die Gassensoren und Feuerdetektoren werden für ca. 1 Stunde über eine Batterie versorgt. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 9.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie eine Anlage nach Nummer 9.1.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Inkrementelle Leichtbau-Fahrzeugbodengruppe für leichte Nutzfahrzeuge auf Basis 3D rollgeformter Profile, Teilvorhaben: Entwicklung alternativer Umform-Prozessketten und verschiedener inkrementeller Blech-Umformverfahren

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