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Europäische Agrarpolitik: Ausnahmen bei GLÖZ 8 verhindern positive Umwelteffekte der Regelung in Deutschland

Mit Beginn der Förderperiode 2023–2027 sollten die Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stärker an Umweltauflagen gebunden werden. Ein Teil dieser Auflagen sind Umweltmindeststandards (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand von Flächen, GLÖZ). GLÖZ 8 soll Betriebe dazu verpflichten, mindestens 4 % ihres Ackerlandes aus der Produktion zu nehmen, um so die Agrobiodiversität zu fördern. Dieser GLÖZ 8-Standard wurde in Deutschland für die Jahre 2023 und 2024 durch unterschiedliche Ausnahmeregelungen abgeschwächt. In diesem Policy Paper wird ausgewertet, welche Betriebe die Ausnahmeregelungen bereits vor der Förderperiode erfüllt hätten. Es wird deutlich, dass die Ausnahmeregelungen das Anspruchsniveau des Umweltstandards deutlich absenken.

Die neue GAP – wieviel Klimaschutz steckt in der 1. Säule?

Die Verhandlungen zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 2023-27 sind abgeschlossen. Deutschland hat den „nationalen Strategieplan“ nach Brüssel gesendet. Mit den neuen Instrumenten der 1. Säule soll die GAP umwelt- und klimafreundlicher werden. Doch schaut man genauer hin, so bleibt die neue 1.Säule beim Klimaschutz weit hinter ihren selbstgesteckten Zielen zurück. Die EU-Kommission hatte vorgegeben, mit 40 Prozent der Gesamtmittel der neuen GAP zum ⁠ Klimaschutz ⁠ beizutragen. Den freiwilligen Öko-Regelungen der ersten Säule und den Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule wurde sogar eine 100-prozentige Klimaschutzwirkung zugeschrieben. Ambitionierte Ziele, die schon seit längerem in der Kritik stehen. Die Ergebnisse eines im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Öko-Institut und der Universität Rostock durchgeführten Gutachtens bestätigen nun, dass die 1. Säule der GAP kaum dazu beiträgt, die Klimaziele zu erreichen: Insgesamt lassen sich durch die Maßnahmen und mit den bereitgestellten Mitteln der 1. Säule zusätzliche THG-Minderungen von 1,0 bis zu 1,4 Mio. t CO2e (⁠ CO2 ⁠-Äquivalente) erzielen, davon ca. 0,9 Mio. t CO2e im Landwirtschaftssektor und 0,1 bis zu 0,5 Mio. t CO2 im ⁠ LULUCF ⁠-Sektor. Werden auch Gelder der 2. Säule berücksichtigt, die zur Umsetzung der Öko-Regelung 3 "Agroforstsysteme" erforderlich sind, können Minderungswirkungen bei vollständiger Umsetzung der Flächenziele in Höhe von 1,2 bis 3,1 Mio. t CO2e erzielt werden. Insgesamt tragen die Maßnahmen der 1. Säule zu etwa 8 Prozent der bis 2030 notwendigen ⁠ Treibhausgas ⁠-Minderungen im Sektor Landwirtschaft bei. Damit bleibt der Minderungsbeitrag der 1. Säule hinter ihren Möglichkeiten zurück. Außerdem ist die Umsetzung der Ökoregelungen freiwillig. Hier bleibt abzuwarten, wie diese von den Landwirtinnen und Landwirten angenommen werden. Statt zu 100 Prozent – wie von der EU-Kommission vorgesehen – tragen die Gelder für Ökoregelungen nur zu gut 20 Prozent zum Klimaschutz bei. Erste Schätzungen zeigen, dass der Klimaschutzbeitrag der Direktzahlungen nur bei drei bis vier Prozent liegt. In der 2. Säule sind effektive Klimamaßnahmen denkbar, die langfristige Strukturveränderungen in der Landwirtschaft z.B. bei der Tierhaltung und für den Moorschutz einleiten könnten. Die Wirkung dieser Maßnahmen konnte bislang nur sehr oberflächlich geschätzt werden. Bezieht man auch die Mittel der zweiten Säule für den Umwelt- und Klimaschutz mit ein, beträgt der klimawirksame Anteil der GAP-Mittel zwischen 10 und 20 Prozent an den gesamten Ausgaben. Damit wird das Ziel 40 Prozent der GAP-Mittel für den Klimaschutz einzusetzen, nicht erreicht. Die Empfehlungen des Gutachtens: Die Bundesregierung sollte jetzt den nationalen Gestaltungsspielraum nutzen, um den Klimaschutz in der GAP zu stärken. Möglichkeiten bestehen u.a. in den folgenden Bereichen: Maßnahmen mit einer großen Klimaschutzwirkung werden bislang nicht (Tierbestand und Moore) oder nicht ausreichend (Stickstoffeffizienz) unter der ersten Säule adressiert. In diesen Bereichen sollten zusätzliche, klimawirksame Öko-Regelungen eingeführt und attraktiv vergütet werden. Die rund eine Milliarde Euro, die in der ersten Säule für Öko-Regelungen bereitstehen, sollten aufgestockt werden und könnten dann effektiver helfen die Klimaziele zu erreichen. Hierbei ist auf eine gute Abstimmung und Ergänzung der Programme der 2. Säule zu achten. Die 2. Säule ist eine bewährte Möglichkeit mehrjährige und zielorientierte Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes zu finanzieren. Sie ist jedoch unterfinanziert. Daher sollten die Möglichkeiten der Umschichtung von Geldern aus der ersten in die zweite Säule voll ausgeschöpft werden. Die EU-Kommission sollte die Berechnungen der Klimawirksamkeit verbessern etwa indem maßnahmendifferenzierte Marker für die Öko-Regelungen angewendet werden. Die pauschale Zuordnung der Rio-Marker-Methode führt in letzter Konsequenz dazu, dass finanzielle Mittel für den Klimaschutz in der Landwirtschaft fehlen, da die Klimawirksamkeit der etablierten GAP-Instrumente deutlich überschätzt wird. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Policy Papers finden Sie hier . Den Abschlussbericht des Gutachtens, der auf Grund einer methodischen Änderung im Juni 2023 in 2. Auflage erschienen ist, finden Sie hier . Ein begleitendes Factsheet zum Thema ⁠ Klimawirkung ⁠ der Öko-Regelung zu Agroforstmaßnahmen - Aktualisierung der Wirkungsabschätzung für die aktuelle GAP-Förderperiode finden Sie https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/dokumente/klimawirkung_der_oeko-regelung_zu_agroforstmassnahmen.pdf

Wieviel Klimaschutz steckt in der 1. Säule der GAP? - Analyse und politische Empfehlungen

Das Policy Paper im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht die Frage, mit welchem zusätzlichen THG-Einsparpotenzial durch die Maßnahmen der 1. Säule (GLÖZ-Standards und Öko-Regelungen) der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 2023-2027 zu rechnen ist. Die Ergebnisse basieren auf einer Studie, die im ersten Halbjahr 2022 veröffentlicht wird. Die EU-Kommission hat das Ziel gesetzt, dass 40 % der GAP-Gelder zu Klimazielen beitragen sollen. In diesem Kurzpapier wird am Beispiel der Öko-Regelungen untersucht, ob und in welchem Ausmaß die GAP-Gelder tatsächlich klimawirksam sind. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Transformation der EU-Agrarsubventionen: erste Vorschläge

Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat sich dafür ausgesprochen, dass die EU-Agrarsubventionen innerhalb der nächsten zwei Förderperioden (bis 2034) vollständig auf eine Honorierung öffentlicher Leistungen der Landwirtschaft umgestellt werden sollten. Das UBA unterstützt diese Empfehlung und macht in aktuellen Publikationen Vorschläge, wie dies gelingen könnte. Die deutsche und die europäische Landwirtschaft stehen vor enormen ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen. Die bisherige Form der Verteilung der EU-Agrarsubventionen ist diesen bisher wenig gerecht geworden. Das belegen mehrere kürzlich veröffentlichte Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes. Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) kritisiert das bisherige System der Verteilung der Gelder ebenfalls als zu wenig zielgerichtet und empfiehlt daher, dass „die bisherigen flächengebundenen Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP im Laufe der nächsten zwei Förderperioden schrittweise und vollständig in Zahlungen umgewandelt werden, die konkrete Leistungen im Sinne gesellschaftlicher Ziele betriebswirtschaftlich attraktiv werden lassen“ ( ZKL 2021 ). Das ⁠ UBA ⁠ kritisiert die mangelnde ökologische Steuerungswirkung der EU-Agrarsubventionen seit langem und begrüßt daher die Empfehlung der ZKL ausdrücklich. Ansätze für eine Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen Der Umbau der Agrarsubventionen sollte grundsätzlich sukzessive und planbar erfolgen, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben. Im Forschungsvorhaben „ Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht “ (WuP-GAP) wurden von einer Forschungsgruppe um Prof. Peter Feindt neun Handlungsstränge identifiziert, mittels derer die Agrarsubventionen effizienter eingesetzt werden könnten. Dabei wurden nicht nur Ziele beschrieben, sondern auch konkrete Empfehlungen erarbeitet, wie die Ziele im Rahmen eines Transformationspfades erreicht werden können. Dabei geht es nicht nur darum, die flächenbezogenen Direktzahlungen auslaufen zu lassen und freiwerdende Mittel in Agrarumweltinstrumente umzuschichten, sondern es sollen auch Kooperationen, Beratung und gemeinsames Lernen gestärkt werden und nachhaltige Einkommensmöglichkeiten für die Betriebe geschaffen werden. Auch ein kürzlich veröffentlichtes UBA-Positionspapier zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (kurz GAP) macht Vorschläge, wie, basierend auf den Vorschlägen der EU-KOM, bereits die unmittelbar anstehende Reformrunde genutzt werden könnte, um einen Paradigmenwechsel bei der Subventionierung der Landwirtschaft einzuläuten. Ziel ist, mehr Gelder planbar und schrittweise für Umweltleistungen bereitzustellen und diese effizient einzusetzen. Das Papier macht insbesondere Angebote, wie die neu einzuführenden Eco-Schemes sinnvoll in eine Grüne Architektur der GAP integriert werden können und so beispielsweise zu mehr ökologisch wertvollen Flächen, mehr Fruchtartendiversität und niedrigeren Nährstoffüberschüssen führen können.

Veränderungen der Wasseraufnahme und -speicherung landwirtschaftlicher Böden und Auswirkungen auf das Überflutungsrisiko durch zunehmende Stark- und Dauerregenereignisse

Ziel des Forschungsvorhabens war es, zunächst einen Überblick zum aktuellen Stand der Forschung der durch Nutzung und Bewirtschaftung veränderbaren Einflussfaktoren auf die Wasserinfiltration in den Boden zu erarbeiten. Dabei standen besonders die landwirtschaftlichen Anbauverfahren, Bodenbearbeitungssysteme und pflanzenbaulichen Maßnahmen im Fokus der Untersuchungen. Darauf aufbauend wurde geprüft, inwieweit die aktuellen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen geeignet sind, die Infiltrationsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Flächen zu verbessern, um damit auch im Falle von extremen Niederschlagsereignissen Wassererosion und Überflutungen entgegenzuwirken. Ein weiteres Ziel war die Zusammenstellung und Auswertung der bestehenden rechtlichen Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.) und ihre Umsetzung in der sog. "guten fachlichen Praxis" (gfP) im Hinblick auf die Verbesserung der Wasserinfiltration landwirtschaftlicher Böden. Sowohl für die aktuellen Förderprogramme als auch die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden nach einer Defizitanalyse gezielte Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenempfehlungen zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen und gesetzlichen Vorgaben abgeleitet. Für vier ausgewählte Stark- oder Dauerregenereignisse, die zu markanten Schäden geführt haben, wurde anhand regionaler Analysen herausgearbeitet, warum es zu den erheblichen Auswirkungen gekommen ist und welche Zusammenhänge zwischen der landwirtschaftlichen Flächennutzung und den Überflutungen bestehen. Aufbauend auf diesen Fallbeispielen wurden in Verbindung mit den Ergebnissen der Literaturrecherche und der Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Förderprogramme Vorschläge für zukünftige Risikoabschätzungen und möglicher Gegenmaßnahmen erarbeitet sowie Handlungs- und Forschungsbedarf abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht

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