In dem Forschungsprojekt werden von MultiplikatorInnen aus den Bildungsstätten: Berufsschulen, Landwirtschaftskammern, kirchliche Bildungseinrichtungen und Verbraucherzentralen, Einstellung, Bedeutungszuschreibung, Problembewusstsein, Kenntnisstand, Informations- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie spezifische institutionelle Rahmenbedingungen erhoben und beschrieben. In einer Modellanalyse werden der Zusammenhang zwischen personenspezifischen, situationsspezifischen und sozial-interaktiven Variablen mit dem Vermittlungshandeln ermittelt und dargestellt.
Die notwendigen Anpassungsmaßnahmen der Energieversorgung im Rahmen des Energiepaktes erfordern den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Senkung des Energieverbrauchs. Im Rahmen regionaler Energiekonzepte können der Energieverbrauch, aber auch Einspar- und Erzeugungspotenziale ermittelt sowie energiepolitische Strategien für die Region entwickelt werden. Der Landes- und Regionalplanung kommt dabei aufgrund der Flächenrelevanz einiger erneuerbarer Energien, aber auch als regionaler Koordinator eine besondere Rolle zu. Regionale Energiekonzepte gelten als wichtiges Planungsinstrument, das neben den Ausbaupotenzialen für erneuerbare Energien auch Empfehlungen für die Energieeinsparung sowie die Steigerung der Energieeffizienz beinhaltet. Dabei nimmt die Regionalplanung eine zentrale Rolle ein, da sie nicht nur für die Ausweisung und räumliche Konkretisierung benötigter Flächen zuständig ist, sondern auch als Mittler zwischen den Interessen der Kommunen und den übergeordneten Zielen des Bundes und der Länder im Gegenstromprinzip wirkt. Zielsetzung und Gegenstand des Modellvorhabens: Gegenstand des Modellvorhabens sind die Anwendung und Umsetzung bereits vorliegender regionaler Energiekonzepte. Dabei sollen unterschiedliche erneuerbare Energieoptionen, Energieeffizienz, Netz- und Speicherinfrastrukturen sowie formelle und informelle Verfahren zur Umsetzung der Energiewende auf regionaler Ebene im Vordergrund stehen. Die Regionalplanung dient in diesem Zusammenhang als Schnittstelle zwischen Landes- und Bundesvorgaben sowie kommunalen Interessen, die die zunehmend dynamischen Entwicklungen des Einsatzes erneuerbarer Energien und Effizienzmaßnahmen auf der kommunalen und regionalen Ebene ebenso in den Blick nimmt, wie Ausbauziele und energietechnische Fragestellungen. In fünf Modellregionen sollen bis Ende 2014 Lösungsansätze zur Umsetzung, Weiterentwicklung oder Überprüfung vorliegender Energiekonzepte untersucht werden. Dabei werden auch die Möglichkeiten der Integration in die Regionalplanung berücksichtigt. Das Instrument des regionalen Energiekonzepts und dessen Bausteine sollen auf dieser Grundlage für alle Beteiligten weiterentwickelt und etabliert werden. Neben übertragbaren Ergebnissen für andere Regionen stehen ebenfalls Handlungsempfehlungen für die Bundes- und Landespolitik im Vordergrund des Vorhabens. Durchgeführt wird das Modellvorhaben unter wissenschaftlicher Begleitung des Fachgebietes Ver- und Entsorgungssysteme (VES) der Fakultät Raumplanung an der Technischen Universität Dortmund unter der Leitung von Prof. Dr. Tietz in Zusammenarbeit mit BPW baumgart+partner, Stadt- und Regionalplanung als MORO-Geschäftsstelle sowie MUT Energiesysteme, Gesellschafter der Klima- und Energieeffizienzagentur (KEEA). (Text gekürzt)
Die Clearingstelle EEG ist eine neutrale und unabhängige Einrichtung zur Klärung konkreter Streitigkeiten und abstrakter Anwendungsfragen im Bereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Sie wurde 2007 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gemäß der Ermächtigung hierzu in § 19 des zu diesem Zeitpunkt gültigen EEG 2004 (§ 57 im EEG 2009, § 81 EEG 2014) errichtet und wird seit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) betrieben. Ihre Dienstleistungen stehen allen natürlichen und juristischen Personen offen, die aus dem EEG berechtigt oder verpflichtet sind. Die Clearingstelle EEG steht bei konkreten Streitigkeiten zur Beilegung und Schlichtung zur Verfügung, wenn alle beteiligten Parteien dies wünschen. Dazu bietet sie insbesondere sechs Verfahrensarten an. Rechts- oder Projektberatung erbringt sie nicht. Um Konflikte von vornherein zu vermeiden, bietet die Clearingstelle EEG auf ihrer Internetpräsenz eine durchsuchbare Datenbank u.a. mit ihren Verfahrensergebnissen sowie Rechtsprechung, Fachaufsätzen und häufig gestellten Fragen im Bereich des EEG an.
Die Ausgestaltung und Umsetzung der Energiewende kann nur gelingen, wenn die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG) angemessen berücksichtigt werden. Dies hat BM Altmaier am 12. Juli 2013 anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) betont. Deshalb soll eine Stelle eingerichtet werden, die als zentraler Ansprechpartner bei Konflikten zwischen dem Naturschutz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien (einschließlich Netze und Speicher) fungieren soll. Durch das Vorhaben soll der Aufbau einer solchen Stelle unterstützt werden. Es soll eine Struktur konzipiert und hinsichtlich ihrer Machbarkeit bewertet werden, in der die Interessen der Akteure (Bund, Länder, Regionen, Kommunen, Wirtschaft, NGOs, Bürger) auf den verschiedenen Entscheidungsebenen frühzeitig gebündelt werden können. Durch die Aufarbeitung und Bereitstellung von Fachinformationen, Daten, Fakten und Bewertungsmaßstäben zu Naturschutzfragen im Zusammenhang mit der Energiewende soll zur Nutzung von Synergien und zur Lösung von Konflikten beigetragen werden. Ziel ist es, die Einrichtung einer unabhängigen Stelle 'Naturschutz und Energiewende' fachlich-wissenschaftlich vorzubereiten. Außerdem soll das Vorhaben die eigentliche Aufbauphase durch modellhafte Aktivitäten der Stelle 'Naturschutz und Energiewende' (z.B. Informationsvermittlung, Moderation, Öffentlichkeitsarbeit) und durch fachliche Empfehlungen fördern. Die Evaluation dieser Aktivitäten soll in die Weiterentwicklung der Stelle einfließen.