Verkarstete, zerklüftete unterirdische Aquifere sind wichtige Trinkwasserquellen. Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft hat jedoch zu einer Nitratinfiltration geführt. Der Konsum von nitrathaltigem Trinkwasser könnte zu gesundheitlichen Problemen führen, und die Europäische Union hat festgelegt, dass die Stickstoffkonzentration im Trinkwasser weniger als 50 mg/L betragen muss, um trinkbar zu sein. In landwirtschaftlich genutzten Regionen liegen die Nitratkonzentrationen jedoch häufig über diesem Grenzwert. So wurden beispielsweise im Einzugsgebiet der Ammer (Deutschland) Nitratkonzentrationen von bis zu 60 mg/l gemessen, während die Abflussgebiete nur 1 mg/l Nitrat enthielten. Diese Konzentrationsunterschiede lassen auf eine intensive Denitrifikation schließen. In unterirdischen oligotrophen Umgebungen können Mikroorganismen die Nitratreduktion mit der Eisen-/Schwefeloxidation koppeln. Die Bestimmung räumlicher Hot Spots, in denen Mikroben eine wichtige Rolle bei der Denitrifikation im Untergrund spielen, ist eine Herausforderung, und es ist daher nicht bekannt, ob die Denitrifikation nur in Klüften oder auch in der porösen Gesteinsmatrix stattfindet. Wir haben Gesteinskerne aus 70 m Tiefe entnommen - der gesättigten Zone der Bronnbachquelle (Deutschland). Das einzigartige Bohrloch ohne Verrohrung diente der Errichtung einer Grundwassermessstelle. Das erste Ziel dieses Projekts besteht darin, die Taxonomie und die funktionellen Fähigkeiten der denitrifizierenden Mikroorganismen zu bestimmen, die das Karbonatgestein bewohnen. Das zweite Ziel ist die Charakterisierung der mikrobiellen Besiedlung Pyrit-haltiger künstlicher und natürlicher poröser Gesteinsmatrixen und der Pyritoxidationsrate durch Laborexperimente. Für diese In-vitro-Studie werden Mikroorganismen verwendet, die zuvor aus Karbonatgestein angereichert wurden und die die Nitratreduktion mit (Eisen/Schwefel)-Oxidation verbinden. Das dritte Ziel besteht darin, die In-situ-Pyrit-Oxidationsrate in den künstlichen und natürlichen porösen Gesteinsmatrixen zu bestimmen. Dies wird durch die langfristige Inkubation von Pyrit-haltigen mikrobiellen Fallen (MTDs; mit Gesteinsmatrixen) im neu installierten Grundwasserbrunnen und durch die Überwachung der Veränderungen in der Zusammensetzung und der Funktionen der mikrobiellen Gemeinschaften, die die MTDs besiedeln, erreicht. Mittels der kombinierten Ergebnisse der Feld- und Laborarbeiten werden wir Folgendes ermitteln: i) die ökologischen Nischen der nitratreduzierenden Mikroorganismen im Grundwasserleiter des Einzugsgebiets der Bronnbachquelle, ii) die wichtigsten Mikroorganismen, die für den Nitratumsatz verantwortlich sind, iii) die Stoffwechseleigenschaften und Funktionen der nitratreduzierenden Mikroorganismen, iv) das Potenzial der Denitrifikanten, die poröse Gesteinsmatrix zu besiedeln, v) die Faktoren, die die Effizienz der Denitrifikation beeinflussen, und v) die Pyritoxidationsrate innerhalb der porösen Gesteinsmatrix.
Kurzbeschreibung Das Eco Design von Verpackungen zielt darauf ab, die Umweltbelastungen durch die verpackte Ware und deren Verpackung über den gesamten Lebensweg zu minimieren. Dazu zählen die Produktion von Ware und Verpackung, der Vertrieb und Konsum der verpackten Ware und schließlich die Sammlung und Verwertung der gebrauchten Verpackung. Der Runde Tisch „Eco Design von Kunststoffverpackungen“ ist eine Initiative von Experten aus Unternehmen entlang der gesamten Wert-schöpfungskette von Kunststoffverpackungen (Verpackungshersteller, Lebensmittel- und Konsumgüterindustrie, Einzelhandel und Kunststoffrecycling) sowie Organisationen der Wissenschaft und des Verbraucherschutzes. Ziel des Runden Tisches ist die Förderung des Eco Designs von Kunststoffverpackungen, vorrangig durch den Informationsaustausch entlang der Wertschöpfungskette und die Erarbeitung eines Leitfadens mit Empfehlungen für die verschiedenen Akteure der Wertschöpfungskette. Ergebnisse - Köhler, A., Möller, M. und I. Schmidt (2016): Methoden und Hilfsmittel des Ökodesigns von Kunststoff-verpackungen. Müll und Abfall, Heft 8/16, S. 418-424. (Fachpublikation beruhend auf der gleichnamigen Untersuchung des Öko-Institut, Freiburg, im Auftrag des Runden Tisches Eco Design von Kunststoff-verpackungen) - Leitfaden derzeit im Aufbau
<p> <p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p> </p><p>Bisher werden Werbeaussagen zu Umweltvorteilen von Produkten, wie „öko“, „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „recycelbar“, sowie Umweltlabel kaum reguliert. Ab 27. September 2026 wird Greenwashing durch die Änderung des Wettbewerbs- und des Verbraucherrechts stärker reglementiert. Im Februar 2026 hat Deutschland die neuen EU-Regeln durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt.</p><p> <p>Ziel der Bestimmungen ist es, dass Verbraucher*innen besser informierte Kaufentscheidungen hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen, der Haltbarkeit und der Reparierbarkeit von Produkten treffen können und so zu einem nachhaltigeren Konsumverhalten beitragen. Denn immer mehr Unternehmen versuchen, sich und ihren Produkten mit gezielten Marketing-Maßnahmen ein umweltfreundliches Image zu geben. Verbraucher*innen können dabei in die Irre geführt werden, wenn bestimmte Umweltvorteile im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten suggeriert werden, obwohl diese Vorteile gar nicht vorhanden oder zumindest nicht ausreichend nachgewiesen sind.</p> <p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202400825">„EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825) </a>ändert und ergänzt die bestehende „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken“ (2005/29/EG) und die „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (2011/83/EU). Der englische Titel der Richtlinie lautet „Empowering consumers for the green transition“, auch als ECGT oder EmpCo abgekürzt. Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 27. September 2026 Anwendung finden. Mit zwei Gesetzen hat Deutschland im Februar 2026 die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt: Mit dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/43/VO.html">„Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)“</a> setzte Deutschland Artikel 1 der EU-Richtlinie um. Im <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/28/VO">„Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“</a> erfolgte die Umsetzung des Artikels 2 der EU-Richtlinie.</p> <p>Die Änderungen sehen strengere Vorgaben für die Darstellung verlässlicher, vergleichbarer, begründeter und nachprüfbarer Informationen zu den Umwelteigenschaften von Produkten und Unternehmen vor. So sind <strong>Textaussagen</strong> in Zukunft nur noch mit Begründung möglich, bestimmte Klimaclaims sind gar nicht mehr zulässig. Zudem wird sich durch neue Anforderungen an<strong> Siegel,</strong> wie zum Beispiel öffentlich zugängliche Kriterien und ein Dritt-Zertifizierungssystem, der Markt der Siegel bereinigen. Mit diesen Änderungen werden den Konsument*innen, den Marktakteuren, Verbraucherverbänden und Gerichten genauere Maßgaben an die Hand gegeben, um zu beurteilen, ob ein Fall unlauterer umweltbezogener Werbung gegeben ist.</p> <p>Herausgehoben werden zudem „anerkannt hervorragende Umweltleistungen“ wie das „<a href="https://eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>“ und offiziell anerkannte, nationale oder regionale Umweltzeichen nach ISO 14024, wie der „<a href="https://www.blauer-engel.de/">Blaue Engel“</a> oder auch Produkte aus der höchsten Effizienzklasse des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">Energielabels</a>. Für so gekennzeichnete Produkte oder Dienstleistungen gibt es Erleichterungen bei den Kommunikationsanforderungen.</p> <p>Die wichtigsten Änderungen in Kürze:</p> Änderungen an der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) <p>Die Richtlinie regelt das Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und insbesondere die Zulässigkeit von Werbeaussagen.</p> Generelle Verbote bestimmter Geschäftspraktiken (Änderung in der Liste der unlauteren Geschäftspraktiken / Anhang I) <ul> <li>Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „grün“, „öko“) als geschriebener oder gesprochener Text werden bis auf wenige Ausnahmen verboten. Aber mit einer klaren Spezifizierung und Begründung sind solche Umweltaussagen weiterhin zulässig.</li> <li>Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert. So sind Kennzeichnungen mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das weder von staatlichen Stellen stammt, noch auf einem Dritt-Zertifizierungssystem beruhen, in Zukunft verboten. Zudem müssen Siegel allen Unternehmen zugänglich sein und ihre Bewertungsmaßstäbe veröffentlichen.</li> <li>Umweltaussagen über das gesamte Produkt, obwohl diese nur einen Teil betreffen, werden verboten.</li> <li>Produktbezogene Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden in die Liste unlauterer Praktiken aufgenommen und damit stark eingeschränkt. Dies bedeutet, dass Hersteller und Händler nicht mehr damit werben können, dass ein solches Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, wenn dies auf Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Unternehmensbezogene Aussagen sind von der neuen Regel nicht erfasst.</li> <li>Auch die Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit zu kommunizieren, ist verboten.</li> <li>Um die Haltbarkeit und Reparierbarkeit als Kriterium für die Kaufentscheidung transparenter zu gestalten, sind die folgenden Dinge verboten:</li> </ul> <ol> <li>Informationen zurückzuhalten, dass sich Softwareaktualisierungen negativ auf das Funktionieren der Waren auswirken können.</li> <li>eine Softwareaktualisierung als notwendig darzustellen, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dient.</li> <li>kommerzielle Kommunikation über eine Ware zu tätigen, die ein zur Begrenzung ihrer Haltbarkeit eingeführtes Merkmal enthält, obwohl dem Gewerbetreibenden Informationen über das Merkmal und seine Auswirkungen auf die Haltbarkeit der Ware zur Verfügung stehen.</li> <li>eine falsche Behauptung zu tätigen, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat.</li> <li>Produkte als reparierbar zu präsentieren, wenn eine solche Reparatur nicht möglich ist.</li> <li>Verbraucher*innen zu veranlassen, Betriebsstoffe einer Ware früher zu ersetzen oder aufzufüllen, als dies aus technischen Gründen notwendig ist.</li> <li>Informationen darüber zurückzuhalten, dass die Funktionalität von Waren beeinträchtigt wird, wenn Betriebsstoffe, Ersatzteile oder Zubehör verwendet werden, die nicht vom ursprünglichen Hersteller bereitgestellt werden, oder die falsche Behauptung, dass eine solche Beeinträchtigung eintreten wird.</li> </ol> Folgende Tatbestände wurden in den Artikeln 6 (irreführende Handlungen) und 7 (irreführende Unterlassungen) ergänzt: <ul> <li>Explizite Klarstellung, dass ökologische und soziale Merkmale sowie Zirkularitätsaspekte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, nicht irreführend dargestellt werden dürfen.</li> <li>Behauptungen in Bezug auf eine künftige Umweltleistung (wie z.B. ein zukünftig klimaneutrales Unternehmen) müssen transparent und überprüfbar sein.</li> <li>Bei vergleichenden Umweltaussagen müssen die Vergleiche objektiv sein und unter Anwendung einer einheitlichen Methode und einheitlicher Annahmen erfolgen.</li> <li>Irrelevante Merkmale oder Merkmale, die nicht unmittelbar mit einem Merkmal des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, dürfen nicht beworben werden.</li> </ul> Änderungen der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) <p>Die Verbraucherrechterichtlinie hat zum Zweck, in den zwischen Verbraucher*innen und Unternehmern geschlossen Verträgen ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen.</p> <p>Die Änderungen an der Verbraucherrechte-Richtlinie betreffen vorvertragliche Pflichtinformationen, unter anderem über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Aktualisierungen sowie über gewerbliche Garantien und gesetzliche Gewährleistungen.</p> <ul> <li>Verbraucher*innen sollen Informationen über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien in Form einer harmonisierten Kennzeichnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen über das Bestehen und die Dauer einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie informiert werden, wenn sie vom Hersteller ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren gewährt wird. Um zu verhindern, dass Verbraucher*innen ggf. eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie und das gesetzliche Gewährleistungsrecht verwechseln, sollen Verbraucher*innen zudem auf der harmonisierten Kennzeichnung darauf hingewiesen werden, dass sie auch das gesetzliche Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen können. Der EU-Kommission werden zudem die Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung übertragen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen über den Mindestzeitraum informiert werden, für den sich der Hersteller verpflichtet, Softwareaktualisierungen zur Verfügung zu stellen.</li> <li>Verbraucher*innen sollen vor Vertragsschluss Informationen über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen, einschließlich Reparaturdienstleistungen, erhalten.</li> <li>Ist ein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmen diesen Verbraucher*innen zur Verfügung stellen. Ist kein Reparierbarkeitswert auf Unionsebene festgelegt, sollen Unternehmer andere relevante Reparaturinformationen zur Verfügung stellen (Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen und über Reparatureinschränkungen).</li> <li>Zudem sollen die Verbraucher*innen über die Verfügbarkeit umweltfreundlicher Lieferoptionen informiert werden. </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
BACKGROUND: The Kingdom of Jordan belongs to the ten water scarcest countries in the world, and climate change is likely to increase the frequency of future droughts. Jordan is considered among the 10 most water impoverished countries in the world, with per capita water availability estimated at 170 m per annum, compared to an average of 1,000 m per annum in other countries. Jordan Government has taken the strategic decision to develop a conveyor system including a 325 km pipe to pump 100 million cubic meters per year of potable water from Disi-Mudawwara close to the Saudi Border in the south, to the Greater Amman area in the north. The construction of the water pipeline has started end of 2009 and shall be finished in 2013. Later on, the pipeline could serve as a major part of a national water carrier in order to convey desalinated water from the Red Sea to the economically most important central region of the country. The conveyor project will not only significantly increase water supplies to the capital, but also provide for the re-allocation of current supplies to other governorates, and for the conservation of aquifers. In the context of the Disi project that is co-funded by EIB two Environmental and Social Management Plans have been prepared: one for the private project partners and one for the Jordan Government. The latter includes the Governments obligation to re-balance water allocations to irrigation and to gradually restore the protected wetlands of Azraq (Ramsar site) east of Amman that has been depleted due to over-abstraction by re-directing discharge of highland aquifers after the Disi pipeline becomes operational. The Water Strategy recognizes that groundwater extraction for irrigation is beyond acceptable limits. Since the source is finite and priority should be given to human consumption it proposes to tackle the demand for irrigation through tariff adjustments, improved irrigation technology and disincentive to water intensive crops. The Disi aquifer is currently used for irrigation by farms producing all kinds of fruits and vegetables on a large scale and exporting most of their products to the Saudi and European markets and it is almost a third of Jordan's total consumption. The licenses for that commercial irrigation were finished by 2011/12. Whilst the licenses will be not renewed the difficulty will be the enforcement and satellite based information become an important supporting tool for monitoring. OUTLOOK: The ESA funded project Water management had the objective to support the South-North conveyor project and the activities of EIB together with the MWI in Jordan to ensure the supply of water for the increasing demand. EO Information provides a baseline for land cover and elevation and support the monitoring of further stages. usw.
<p> <p>Der UBA-CO₂-Rechner hilft, einfach, aber wissenschaftlich fundiert die eigene CO₂-Bilanz zu ermitteln. Bei der jährlichen Datenaktualisierung wurden weitere Verbesserungen umgesetzt, etwa bei der Erfassung von Strombezügen und der Berücksichtigung von Nicht-CO₂-Effekten des Luftverkehrs. Zudem wurde ein CO₂-Haushaltsrechner eingeführt und der Veranstaltungsrechner mit Speicherfunktion versehen.</p> </p><p>Der UBA-CO₂-Rechner hilft, einfach, aber wissenschaftlich fundiert die eigene CO₂-Bilanz zu ermitteln. Bei der jährlichen Datenaktualisierung wurden weitere Verbesserungen umgesetzt, etwa bei der Erfassung von Strombezügen und der Berücksichtigung von Nicht-CO₂-Effekten des Luftverkehrs. Zudem wurde ein CO₂-Haushaltsrechner eingeführt und der Veranstaltungsrechner mit Speicherfunktion versehen.</p><p> Jahresupdate des UBA-CO2-Rechners <p>Ob beim Heizen oder beim Autofahren: Auf Basis von erneuerbaren Energien kommt Energie immer mehr elektrisch „ins Haus“. Das stellt auch die Ermittlung des persönlichen CO2-Fußabdrucks vor neue Herausforderungen. Neue Großverbraucher wie Wärmepumpe und E-Auto mit eigenen Stromverträgen einerseits, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher andererseits müssen detaillierter erfasst und auseinandergehalten werden. Neben dem jährlichen Datenupdate wurde im UBA-CO2-Rechner deshalb die Erfassung von Strombezug und Stromerzeugung überarbeitet und an die erste Stelle der Erfassung gesetzt. </p> <p>Eine weitere Neuerung fällt weniger auf. Bei der Berechnung der Klimawirkung von Flugreisen werden die sogenannten Nicht-CO2-Effekte, die zum Beispiel aus Kondensstreifen und Stickoxidemissionen entstehen, nicht mehr pauschal, sondern in Abhängigkeit von Flugrouten ermittelt. Jede Flugroute wird individuell berechnet. So verursachen zum Beispiel Flüge in polaren Regionen höhere Nicht-CO2 Effekte durch Stickstoffoxide (NOx) und Wasserdampf. Diese genauere Berechnung wurde durch Forschungsarbeiten des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) im Auftrag des Umweltbundesamts möglich. Mehr Informationen zur Klimawirkung des Flugverkehrs finden sich in der UBA-Broschüre „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimawirkung-des-luftverkehrs">Klimawirkung des Luftverkehrs</a>“.</p> <p>Fortschritte in der Klimapolitik machen sich auch in der persönlichen CO2-Bilanz bemerkbar. So sind die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen erstmalig unter 10 Tonnen CO2-Äquivalente pro Person und Jahr gesunken. Dabei werden im UBA-CO2-Rechner nicht nur die in Deutschland entstehenden Treibhausgasemissionen, sondern auch die Emissionen von importierten Gütern berücksichtigt. Auf persönlicher Ebene kann dieser Wert mit wenigen sogenannten Big Points wie Wohnraumdämmung, Sparduschkopf, pflanzenbetonter Ernährung oder E-Auto weiter halbiert werden (siehe Abbildung). Dies lässt sich auch einfach mit dem UBA-CO2-Rechner mit eigenen Werten nachrechnen.</p> CO2-Haushaltsrechner und Veranstaltungsrechner als erweitertes Angebot <p>Vielfach wurde ein „CO2-Haushaltsrechner“ von Nutzer*innen gewünscht, jetzt ist er da. Mit diesem neuen Angebot können auch Paare, Familien oder Wohngemeinschaften einfach eine gemeinsame CO2-Bilanz für alle Bewohner*innen erstellen. Verbräuche, die wie beim Strom oder beim Heizen von allen verursacht werden, müssen nur noch einmal eingegeben werden. Gleichzeitig sind aber weiterhin personenscharfe Angaben für den Konsum z.B. bei Flugreisen oder der Autonutzung möglich. </p> <p>Grundlegend überarbeitet wurde der CO2-Rechner für Veranstaltungen. Die neue Speicherfunktion ist vor allem hilfreich für die Bilanzierung von Veranstaltungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden sollen. Die Bearbeitungstiefe lässt sich jetzt besser steuern. So kann der Energieverbrauch des genutzten Gebäudes entweder über eine einfache Verbrauchsschätzung über die Veranstaltungsfläche oder über die genaue Eingabe einzelner Verbrauchswerte erfasst werden. Auch bei der Besuchermobilität gibt es verschieden umfangreiche Erfassungsmöglichkeiten von „ganz einfach“ bis „ganz genau“. Auch digitale Veranstaltungen können mit dem Rechner bilanziert werden.</p> Über den UBA-CO2-Rechner <p>Mit dem UBA-CO2-Rechner kann jede und jeder den persönlichen CO2-Fußabdruck mit unterschiedlicher Detailtiefe und transparenten Ergebnisdarstellungen bestimmen. Das Onlinetool wird von Bürgerinnen*Bürgern, von Medien, im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Bildungsveranstaltungen, aber auch zur Bestimmung von Zahlungen zur freiwilligen Kompensation intensiv genutzt. Im Factsheet „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einsatzmoeglichkeiten-des-uba-co2-rechners-in">Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen</a>“ finden sich hierzu nützliche Hinweise und Praxisbeispiele. Den Rechner gibt es seit 2008. Das gesteigerte öffentliche Interesse am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> hat die Zugriffszahlen seit 2018 vervielfacht.</p> <p>Datengrundlage für den UBA-CO2-Rechner sind unter anderem die jeweils aktuellen Daten der <a href="https://ag-energiebilanzen.de/">AG Energiebilanzen</a> zum Energieverbrauch in Deutschland, Daten aus dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/emissionsdaten#tremod">Emissionsberechnungsmodell TREMOD</a> für Verkehrsemissionen sowie Daten der umweltökonomischen und volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Ein direkter Vergleich mit den Werten aus der nationalen Treibhausgasberichterstattung ist nicht möglich, da der UBA-CO2-Rechner auch den Import von Waren sowie den internationalen Flugverkehr berücksichtigt. Eine Ausführliche Darstellung der Berechnungs- und Datengrundlagen findet sich in den „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen-0">Hintergrundinformationen zur Version 5.0</a>“.</p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>2024 wurden in den Produktbereichen mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln 8,9 % des Umsatzes mit besonders umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten gemacht.</li> <li>Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte bis 2030 einen Marktanteil von 34 % haben sollen.</li> <li>Insbesondere bei Lebensmitteln, Bekleidung und Pkw sind größere Anstrengungen nötig, um dieses Ziel zu erreichen.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Haushalte können nachhaltigen Konsum direkt und indirekt fördern. Zum einen benötigen energieeffiziente Fahrzeuge oder gedämmte Häuser bei der Nutzung weniger Energie und verursachen einen geringeren Ausstoß von Treibhausgasen. Zum anderen nehmen Verbraucher*innen durch die Bevorzugung entsprechender Produkte indirekt Einfluss auf die Emissionen und die Sozialverträglichkeit der Herstellung.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> erfasst die Marktanteile von Produkten mit anspruchsvollen Umweltzeichen. Dabei werden bisher ausschließlich staatlich regulierte Nachhaltigkeitssiegel betrachtet: Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher), Bio-Siegel (Lebensmittel), Grüner Knopf (Bekleidung) sowie Blauer Engel (Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel). Mit Hilfe des Indikators kann festgestellt werden, ob umweltfreundliche und sozialverträgliche Produktvarianten konventionelle Produktvarianten im Markt ersetzen. Denn nachhaltiger Konsum erfordert, nicht-nachhaltige Konsumweisen durch nachhaltige zu ersetzen.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>2024 hatten umweltfreundliche und sozialverträgliche Produkte einen Marktanteil von 8,9 % in den erfassten Produktgruppen. Damit entwickelt sich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> entgegen der Zielrichtung. Dies hat im Wesentlichen mit dem Marktanteil von energieeffizienten Pkw zu tun. Nach dem Höchststand im Jahr 2021 sank der Marktanteil von A+-Pkw in den Folgejahren. 2024 wurde das neue Pkw-CO2-Label mit neuen Anforderungen eingeführt, das eine direkte Vergleichbarkeit mit den Jahren davor verhindert. Pkw mit dem besten Label (A) hatten 2024 einen Marktanteil von 15,7 %. Bei Biolebensmitteln hat sich in den letzten 5 Jahren wenig getan (6 bis 7 % Marktanteil). Bei den Haushaltsgroßgeräten sind seit der Einführung der neuen Effizienzkategorien wieder teilweise deutliche Verschiebungen hin zu effizienteren Kategorien zu erkennen. Bei den Hygienepapieren sind die Marktanteile bei Privathaushalten in den letzten 10 Jahren um über 10 Prozentpunkte auf nur noch 6,7 % gesunken. </p> <p>Innerhalb der verschiedenen Produktgruppen unterscheiden sich die Marktanteile teilweise deutlich: 79,5 % der verkauften Waschmaschinen waren 2024 bereits mit der höchsten Effizienzkategorie A ausgezeichnet. Kühlschränke, Gefriergeräte und Geschirrspüler kommen an diese Größenordnung nur heran, wenn man die Kategorien A-D zusammenrechnet. Bei Elektroherden und Backöfen oder bei Klimageräten ist hohe Energieeffizienz hingegen weiterhin ein Nischenthema.</p> <p>Um das Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitstrategie</a> von 34 % Marktanteil bis 2030 erreichen zu können, sollte die sehr geringe Nachfrage nach umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produkten neu belebt werden.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Für die Berechnung des Indikators wurden für jeden Konsumbereich besonders umwelt- und sozialrelevante Produktgruppen identifiziert, für die Marktdaten verfügbar sind. Da die Märkte der einzelnen Produktgruppen unterschiedlich groß sind, werden die Marktanteile mit dem Umsatzvolumen des jeweiligen Gesamtmarktes gewichtet. Dies garantiert, dass hohe Marktanteile in kleinen Nischenmärkten den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> nicht verzerren.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11321"><strong>"Grüne" Produkte: Marktzahlen.</strong></a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> Das können Sie tun: <ol> <li><strong>Hinterfragen </strong>und prüfen Sie bei Ihren Kaufentscheidungen umweltbezogene Produktaussagen.</li> <li><strong>Orientieren </strong>Sie sich – wenn möglich – an anerkannten Umweltsiegeln wie EU-Energielabel, EU-Biosiegel, EU Ecolabel oder dem Umweltzeichen Blauer Engel.</li> <li><strong>Melden </strong>Sie Verdachtsfälle von Greenwashing auf Produkten oder in Werbeaussagen an die Verbraucherzentralen.</li> </ol> Gewusst wie <p>Im Alltag begegnen uns viele positive Umweltaussagen auf und zu Produkten, sogenannte Green Claims. Das kann helfen, umweltfreundlichere Produktalternativen zu erkennen. Das Problem dabei ist allerdings, dass wir in vielen Fällen nicht prüfen können, ob die Aussagen stimmen oder nur gut klingen. Dies führt zu einem Dilemma: </p> <ul> <li><strong>Gutes Gefühl – ohne Grund:</strong> Wenn wir Produkte mit positiven Umweltaussagen bevorzugen, besteht die Gefahr, dass wir auch Produkte mit Umweltaussagen kaufen, die nur leere Versprechen statt des erhofften Umweltvorteils enthalten.</li> <li><strong>Große Skepsis – ohne Wirkung:</strong> Wenn wir demgegenüber vorsorglich gar keinen Umweltaussagen trauen, verhindern wir, dass reale Umweltvorteile durch unsere Kaufentscheidung zum Tragen kommen.</li> </ul> <p>Aus Umweltsicht sollten wir deshalb unbedingt einerseits bei unseren Kaufentscheidungen Umweltaussagen berücksichtigen, andererseits aber darauf achten, dass die Umweltaussagen auch mit echten Umweltvorteilen verbunden sind.</p> <p><strong>Greenwashing erkennen</strong></p> <p>Greenwashing lässt Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Dabei gibt es verschiedene Varianten und Abstufungen – von klaren Falschaussagen bis hin zu ganz subtilen Effekten (z.B. Weglassen relevanter Informationen oder visuelle Gestaltungselemente, die einen umweltfreundlichen Eindruck erzeugen sollen). Während der Wahrheitsgehalt konkreter Umweltaussagen wie z.B. „Enthält kein Mikroplastik“, in der Regel nur von Prüfinstitutionen, z. B. im Labor festgestellt werden kann, lassen sich andere Formen von Greenwashing gut erkennen. Hinterfragen und prüfen Sie deshalb selbst die Belastbarkeit und Relevanz umweltbezogener Produktaussagen. Sechs typische Muster helfen Ihnen beim Erkennen von Greenwashing (siehe Abbildung).</p> <p><strong>Label-Imitat?</strong></p> <p>Ein Blatt in einem Kreis, vielleicht in einem satten Grün und noch mit dem Wort „geprüft“ ergänzt – fertig ist ein Label-Imitat. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein unabhängiges Umwelt- oder Prüfzeichen, ohne es zu sein. </p> <p><strong>Unabhängige Siegel?</strong></p> <p>Siegel sind eine wichtige Hilfe, um positive Umwelteigenschaften eines Produktes sichtbar zu machen. Empfehlenswerte Siegel haben ein transparentes und nachprüfbares Zertifizierungssystem und sind prinzipiell für alle Unternehmen zugänglich. Zudem sollten die Anforderungen des Siegels deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinausgehen.</p> <p><strong>Allgemeine Umweltaussagen?</strong></p> <p>„Natürlich“ oder „Für die Umwelt“ sind gut klingende Bezeichnungen. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind aber nichtssagend und nur erlaubt, wenn es eine klare Begründung oder belastbare Nachweise dafür gibt. Dies können unabhängige Siegel wie das <a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>, der <a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blaue Engel</a> oder eine besonders gute Energie-Effizienzklasse im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> sein.</p> <p><strong>Klimaneutralitätsversprechen?</strong></p> <p>Es ist prinzipiell gut für die Umwelt, wenn Unternehmen Klimabeiträge in Höhe der Emissionen leisten, die durch ein Produkt entstehen. Auf Produkten oder im Marketing darf aber ein Neutralitätsversprechen nicht platziert werden, wenn es auf Kompensationszahlungen beruht. Verbraucher*innen können daran nicht erkennen, ob Herstellung oder Nutzung des Produktes selbst umweltfreundlicher sind als bei vergleichbaren Produktalternativen, da der Umweltnutzen von freiwilligen Kompensationszahlungen außerhalb des Herstellungsprozesses liegt. Es besteht so die Gefahr der Verbrauchertäuschung.</p> <p><strong>Fokus auf Teilaspekte?</strong></p> <p>Die Umweltbewertung eines Produktes sollte sich idealerweise auf das gesamte Produkt und dessen Lebenszyklus beziehen: von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Umweltaussagen beziehen sich aber häufig nur auf einen positiven Teilaspekt. Ein typisches Beispiel sind hervorgehobene Aussagen zum Verpackungsmaterial wie „40% weniger Plastik“. Durch die Hervorhebung eines solchen Teilaspekts wird der Anschein erweckt, dass das ganze Produkt umweltfreundlich sei. Auch der Fokus auf nur einen Umweltaspekt (hier im Beispiel die reduzierte Plastikmenge) kann die Umweltleistung größer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Geht der reduzierte Plastikeinsatz z. B. mit einem erhöhten Papierverbrauch einher, ist unklar, ob für diesen Teilaspekt der Verpackung tatsächlich ein Umweltvorteil vorliegt und wie groß dieser ist. </p> <p><strong>Betonung von Selbstverständlichkeiten?</strong></p> <p>Nicht alles, was besonders hervorgehoben wird, ist auch besonders. „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>-frei“ ist gesetzlicher Standard und Kleidungsstücke sind in den meisten Fällen vegan. Es wird mit einem Vorteil geworben, der nichts oder kaum etwas für das beworbene Produkt bedeutet. Das lenkt ab und lässt das Produkt „grüner“ wirken. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Grafik_Greenwashing_260526.jpg"> </a> <strong> Werbung auf dem Prüfstand </strong> <br> <p>Diese sechs typischen Muster helfen Ihnen dabei, irreführende Umweltaussagen und Greenwashing beim Einkauf schnell zu entlarven.</p> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 An empfehlenswerten Umweltsiegeln orientieren <p>Umweltsiegel sind eine wertvolle Hilfe, um umweltrelevante Produkteigenschaften für Verbraucher*innen sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Hilfe! Bereits mit fünf empfehlenswerten Umweltsiegeln können Sie mit hoher Richtungssicherheit in einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen die umweltfreundlicheren Produktvarianten herausfinden:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> (Elektrogeräte u.ä.m.)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Bio-Siegel</a> (Lebensmittel)</li> <li><a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Grüner Knopf</a> (Bekleidung).</li> </ul> <p>Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum</a>“. </p> Greenwashing melden <p>Greenwashing lässt nicht nur einzelne Produkte umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Es führt auch dazu, dass Verbraucher*innen Umweltaussagen generell weniger Vertrauen entgegenbringen. Die Vermarktung umweltfreundlicher Produkte wird dadurch erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, Fälle von Greenwashing Verbraucherschutzorganisationen zu melden. So können Sie dazu beitragen, Greenwashing durch Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig seriöse Green Claims stärken. Verdachtsfälle von Greenwashing können Sie z. B. direkt bei den <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde">Verbraucherzentralen</a> oder bei der <a href="https://www.duh.de/mitmachen/greenwashing-melden/">DUH</a> melden. </p> Hintergrund <p>Umweltfreundliche Produktalternativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen. Damit Verbraucher*innen die umweltfreundlicheren Produkte erkennen und berücksichtigen können, braucht es vertrauenswürdige umweltbezogene Produktinformationen. Werden diese Informationen allerdings so dargestellt, dass der Umweltnutzen des Produktes größer erscheint, als er in Wirklichkeit ist, sprechen wir von „Greenwashing“. Dieses schadet der Umwelt in doppelter Hinsicht. Zum einen wird die durch Verbraucher*innen in gutem Glauben angestrebte Umweltentlastung im konkreten Produktkauf nicht oder nicht angemessen erreicht. Zum anderen führt als solches aufgedecktes und öffentlich diskutiertes Greenwashing dazu, das grundsätzliche Vertrauen in produktbezogene Umweltinformationen zu untergraben.</p> <p>Aus der Vertiefungsstudie der Umweltbewusstseinsstudie 2022 geht hervor, dass sich ein Großteil der Verbraucher*innen von der Fülle an Informationen eher verunsichert fühlt, als dass sie die angebotene Information als hilfreich für die eigene Kaufentscheidung ansehen. Das generelle Vertrauen in den Wahrheitsgehalt umweltbezogener Aussagen zu Produkten geht in der Bevölkerung zurück. Hohes Vertrauen genießen demgegenüber vor allem staatliche Nachhaltigkeitssiegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel (siehe Grafikbox). </p> <strong>Galerie: Verbraucherbefragung: Was wir über Umweltaussagen wissen und wie sie uns beeinflussen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm2.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm3.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm1.png"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Auf EU‑Ebene ist im März 2024 die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825, kurz auch EmpCo oder ECGT genannt) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen zu stärken und besser vor unlauteren Praktiken zu schützen. Durch strengere und klarere Vorgaben sollen Umweltaussagen verlässlicher, vergleichbarer und nachprüfbarer – und so Greenwashing bekämpft werden. Im Februar 2026 wurde die EU-Richtlinie in Form von zwei Gesetzesänderungen in deutsches Recht umgesetzt. Dessen Anforderungen gelten ab dem 27.09.2026. Eine ausführliche Zusammenstellung der Änderungen finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/staerkerer-schutz-vor-greenwashing-in-deutsches">„Schutz vor Greenwashing“</a>.</p> <p>Neben dieser übergeordneten Gesetzgebung gibt es sowohl weitere gesetzliche Vorgaben als auch freiwillige Standards und Normen, die helfen sollen, Umweltaussagen belastbar zu machen. Hierzu gehören:</p> <ul> <li><strong>Gesetzlich geregelte Siegel und Begriffe: </strong>Die Anforderungen werden hierbei von der EU oder vom deutschen Staat festgelegt. So sind die Anforderungen für das EU-Energielabel durch EU-Verordnungen für die einzelnen Produktgruppen vorgegeben. Der Begriff „Bio“ ist wiederum durch die EU-Öko-Verordnung geschützt.</li> <li><strong>Unabhängig geprüfte, freiwillige Umweltzeichen: </strong>Kriterien, Prüfung und Vergabe sind transparent und unabhängig von einzelnen Herstellern. Die Vergabe kann entweder durch eine staatlich (z. B. Blauer Engel oder EU-Ecolabel) oder durch eine nichtstaatlich (z. B. FSC, PEFC, Grüner Strom oder ok-power) getragene Stelle erfolgen. </li> </ul> <p>Die Rechtsdurchsetzung und damit die Eindämmung von Greenwashing kann über verschiedene Wege adressiert werden: durch Regeln, durch Marktbeobachtung und durch Hinweise und Beschwerden von Verbraucher*innen, die irreführende Werbung sichtbar machen. Dabei spielen klageberechtigte Verbraucher- und Umweltorganisationen eine wichtige Rolle. Bestimmte Verbraucherorganisationen (z. B. Verbraucherzentralen, aber auch als Verbraucherorganisationen zugelassene Umweltorganisationen wie die DUH und BUND) sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) klageberechtigt und engagieren sich im Kampf gegen unlautere Umweltaussagen. </p> <p><em>Auf der voraussichtlich ab Herbst 2026 verfügbaren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Wissensplattform „Umweltbezogene Produktaussagen“ finden Sie künftig vertiefende Darstellungen der verschiedenen Instrumente.</em></p> </p><p> Das können Sie tun: <ol> <li><strong>Hinterfragen </strong>und prüfen Sie bei Ihren Kaufentscheidungen umweltbezogene Produktaussagen.</li> <li><strong>Orientieren </strong>Sie sich – wenn möglich – an anerkannten Umweltsiegeln wie EU-Energielabel, EU-Biosiegel, EU Ecolabel oder dem Umweltzeichen Blauer Engel.</li> <li><strong>Melden </strong>Sie Verdachtsfälle von Greenwashing auf Produkten oder in Werbeaussagen an die Verbraucherzentralen.</li> </ol> </p><p> Gewusst wie <p>Im Alltag begegnen uns viele positive Umweltaussagen auf und zu Produkten, sogenannte Green Claims. Das kann helfen, umweltfreundlichere Produktalternativen zu erkennen. Das Problem dabei ist allerdings, dass wir in vielen Fällen nicht prüfen können, ob die Aussagen stimmen oder nur gut klingen. Dies führt zu einem Dilemma: </p> <ul> <li><strong>Gutes Gefühl – ohne Grund:</strong> Wenn wir Produkte mit positiven Umweltaussagen bevorzugen, besteht die Gefahr, dass wir auch Produkte mit Umweltaussagen kaufen, die nur leere Versprechen statt des erhofften Umweltvorteils enthalten.</li> <li><strong>Große Skepsis – ohne Wirkung:</strong> Wenn wir demgegenüber vorsorglich gar keinen Umweltaussagen trauen, verhindern wir, dass reale Umweltvorteile durch unsere Kaufentscheidung zum Tragen kommen.</li> </ul> <p>Aus Umweltsicht sollten wir deshalb unbedingt einerseits bei unseren Kaufentscheidungen Umweltaussagen berücksichtigen, andererseits aber darauf achten, dass die Umweltaussagen auch mit echten Umweltvorteilen verbunden sind.</p> <p><strong>Greenwashing erkennen</strong></p> <p>Greenwashing lässt Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Dabei gibt es verschiedene Varianten und Abstufungen – von klaren Falschaussagen bis hin zu ganz subtilen Effekten (z.B. Weglassen relevanter Informationen oder visuelle Gestaltungselemente, die einen umweltfreundlichen Eindruck erzeugen sollen). Während der Wahrheitsgehalt konkreter Umweltaussagen wie z.B. „Enthält kein Mikroplastik“, in der Regel nur von Prüfinstitutionen, z. B. im Labor festgestellt werden kann, lassen sich andere Formen von Greenwashing gut erkennen. Hinterfragen und prüfen Sie deshalb selbst die Belastbarkeit und Relevanz umweltbezogener Produktaussagen. Sechs typische Muster helfen Ihnen beim Erkennen von Greenwashing (siehe Abbildung).</p> <p><strong>Label-Imitat?</strong></p> <p>Ein Blatt in einem Kreis, vielleicht in einem satten Grün und noch mit dem Wort „geprüft“ ergänzt – fertig ist ein Label-Imitat. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein unabhängiges Umwelt- oder Prüfzeichen, ohne es zu sein. </p> <p><strong>Unabhängige Siegel?</strong></p> <p>Siegel sind eine wichtige Hilfe, um positive Umwelteigenschaften eines Produktes sichtbar zu machen. Empfehlenswerte Siegel haben ein transparentes und nachprüfbares Zertifizierungssystem und sind prinzipiell für alle Unternehmen zugänglich. Zudem sollten die Anforderungen des Siegels deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinausgehen.</p> <p><strong>Allgemeine Umweltaussagen?</strong></p> <p>„Natürlich“ oder „Für die Umwelt“ sind gut klingende Bezeichnungen. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind aber nichtssagend und nur erlaubt, wenn es eine klare Begründung oder belastbare Nachweise dafür gibt. Dies können unabhängige Siegel wie das <a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a>, der <a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blaue Engel</a> oder eine besonders gute Energie-Effizienzklasse im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> sein.</p> <p><strong>Klimaneutralitätsversprechen?</strong></p> <p>Es ist prinzipiell gut für die Umwelt, wenn Unternehmen Klimabeiträge in Höhe der Emissionen leisten, die durch ein Produkt entstehen. Auf Produkten oder im Marketing darf aber ein Neutralitätsversprechen nicht platziert werden, wenn es auf Kompensationszahlungen beruht. Verbraucher*innen können daran nicht erkennen, ob Herstellung oder Nutzung des Produktes selbst umweltfreundlicher sind als bei vergleichbaren Produktalternativen, da der Umweltnutzen von freiwilligen Kompensationszahlungen außerhalb des Herstellungsprozesses liegt. Es besteht so die Gefahr der Verbrauchertäuschung.</p> <p><strong>Fokus auf Teilaspekte?</strong></p> <p>Die Umweltbewertung eines Produktes sollte sich idealerweise auf das gesamte Produkt und dessen Lebenszyklus beziehen: von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, den Transport, die Nutzung bis hin zur Entsorgung. Umweltaussagen beziehen sich aber häufig nur auf einen positiven Teilaspekt. Ein typisches Beispiel sind hervorgehobene Aussagen zum Verpackungsmaterial wie „40% weniger Plastik“. Durch die Hervorhebung eines solchen Teilaspekts wird der Anschein erweckt, dass das ganze Produkt umweltfreundlich sei. Auch der Fokus auf nur einen Umweltaspekt (hier im Beispiel die reduzierte Plastikmenge) kann die Umweltleistung größer erscheinen lassen, als sie tatsächlich ist. Geht der reduzierte Plastikeinsatz z. B. mit einem erhöhten Papierverbrauch einher, ist unklar, ob für diesen Teilaspekt der Verpackung tatsächlich ein Umweltvorteil vorliegt und wie groß dieser ist. </p> <p><strong>Betonung von Selbstverständlichkeiten?</strong></p> <p>Nicht alles, was besonders hervorgehoben wird, ist auch besonders. „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/fckw">FCKW</a>-frei“ ist gesetzlicher Standard und Kleidungsstücke sind in den meisten Fällen vegan. Es wird mit einem Vorteil geworben, der nichts oder kaum etwas für das beworbene Produkt bedeutet. Das lenkt ab und lässt das Produkt „grüner“ wirken. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Grafik_Greenwashing_260526.jpg"> </a> <strong> Werbung auf dem Prüfstand </strong> <br> <p>Diese sechs typischen Muster helfen Ihnen dabei, irreführende Umweltaussagen und Greenwashing beim Einkauf schnell zu entlarven.</p> Quelle: Umweltbundesamt | 2026 </p><p> An empfehlenswerten Umweltsiegeln orientieren <p>Umweltsiegel sind eine wertvolle Hilfe, um umweltrelevante Produkteigenschaften für Verbraucher*innen sichtbar zu machen. Nutzen Sie diese Hilfe! Bereits mit fünf empfehlenswerten Umweltsiegeln können Sie mit hoher Richtungssicherheit in einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen die umweltfreundlicheren Produktvarianten herausfinden:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung">EU-Energielabel</a> (Elektrogeräte u.ä.m.)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Bio-Siegel</a> (Lebensmittel)</li> <li><a href="https://www.eu-ecolabel.de/">EU Ecolabel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauer Engel</a> (verschiedene Alltagsprodukte)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/73342">Grüner Knopf</a> (Bekleidung).</li> </ul> <p>Weitere Infos finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/siegel-label">TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum</a>“. </p> </p><p> Greenwashing melden <p>Greenwashing lässt nicht nur einzelne Produkte umweltfreundlicher erscheinen, als sie sind. Es führt auch dazu, dass Verbraucher*innen Umweltaussagen generell weniger Vertrauen entgegenbringen. Die Vermarktung umweltfreundlicher Produkte wird dadurch erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, Fälle von Greenwashing Verbraucherschutzorganisationen zu melden. So können Sie dazu beitragen, Greenwashing durch Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig seriöse Green Claims stärken. Verdachtsfälle von Greenwashing können Sie z. B. direkt bei den <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde">Verbraucherzentralen</a> oder bei der <a href="https://www.duh.de/mitmachen/greenwashing-melden/">DUH</a> melden. </p> </p><p> Hintergrund <p>Umweltfreundliche Produktalternativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen. Damit Verbraucher*innen die umweltfreundlicheren Produkte erkennen und berücksichtigen können, braucht es vertrauenswürdige umweltbezogene Produktinformationen. Werden diese Informationen allerdings so dargestellt, dass der Umweltnutzen des Produktes größer erscheint, als er in Wirklichkeit ist, sprechen wir von „Greenwashing“. Dieses schadet der Umwelt in doppelter Hinsicht. Zum einen wird die durch Verbraucher*innen in gutem Glauben angestrebte Umweltentlastung im konkreten Produktkauf nicht oder nicht angemessen erreicht. Zum anderen führt als solches aufgedecktes und öffentlich diskutiertes Greenwashing dazu, das grundsätzliche Vertrauen in produktbezogene Umweltinformationen zu untergraben.</p> <p>Aus der Vertiefungsstudie der Umweltbewusstseinsstudie 2022 geht hervor, dass sich ein Großteil der Verbraucher*innen von der Fülle an Informationen eher verunsichert fühlt, als dass sie die angebotene Information als hilfreich für die eigene Kaufentscheidung ansehen. Das generelle Vertrauen in den Wahrheitsgehalt umweltbezogener Aussagen zu Produkten geht in der Bevölkerung zurück. Hohes Vertrauen genießen demgegenüber vor allem staatliche Nachhaltigkeitssiegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel (siehe Grafikbox). </p> <strong>Galerie: Verbraucherbefragung: Was wir über Umweltaussagen wissen und wie sie uns beeinflussen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm2.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm3.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Diagramm1.png"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Auf EU‑Ebene ist im März 2024 die „EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ ((EU) 2024/825, kurz auch EmpCo oder ECGT genannt) in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher*innen zu stärken und besser vor unlauteren Praktiken zu schützen. Durch strengere und klarere Vorgaben sollen Umweltaussagen verlässlicher, vergleichbarer und nachprüfbarer – und so Greenwashing bekämpft werden. Im Februar 2026 wurde die EU-Richtlinie in Form von zwei Gesetzesänderungen in deutsches Recht umgesetzt. Dessen Anforderungen gelten ab dem 27.09.2026. Eine ausführliche Zusammenstellung der Änderungen finden Sie auf unserer Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/staerkerer-schutz-vor-greenwashing-in-deutsches">„Schutz vor Greenwashing“</a>.</p> <p>Neben dieser übergeordneten Gesetzgebung gibt es sowohl weitere gesetzliche Vorgaben als auch freiwillige Standards und Normen, die helfen sollen, Umweltaussagen belastbar zu machen. Hierzu gehören:</p> <ul> <li><strong>Gesetzlich geregelte Siegel und Begriffe: </strong>Die Anforderungen werden hierbei von der EU oder vom deutschen Staat festgelegt. So sind die Anforderungen für das EU-Energielabel durch EU-Verordnungen für die einzelnen Produktgruppen vorgegeben. Der Begriff „Bio“ ist wiederum durch die EU-Öko-Verordnung geschützt.</li> <li><strong>Unabhängig geprüfte, freiwillige Umweltzeichen: </strong>Kriterien, Prüfung und Vergabe sind transparent und unabhängig von einzelnen Herstellern. Die Vergabe kann entweder durch eine staatlich (z. B. Blauer Engel oder EU-Ecolabel) oder durch eine nichtstaatlich (z. B. FSC, PEFC, Grüner Strom oder ok-power) getragene Stelle erfolgen. </li> </ul> <p>Die Rechtsdurchsetzung und damit die Eindämmung von Greenwashing kann über verschiedene Wege adressiert werden: durch Regeln, durch Marktbeobachtung und durch Hinweise und Beschwerden von Verbraucher*innen, die irreführende Werbung sichtbar machen. Dabei spielen klageberechtigte Verbraucher- und Umweltorganisationen eine wichtige Rolle. Bestimmte Verbraucherorganisationen (z. B. Verbraucherzentralen, aber auch als Verbraucherorganisationen zugelassene Umweltorganisationen wie die DUH und BUND) sind nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) klageberechtigt und engagieren sich im Kampf gegen unlautere Umweltaussagen. </p> <p><em>Auf der voraussichtlich ab Herbst 2026 verfügbaren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Wissensplattform „Umweltbezogene Produktaussagen“ finden Sie künftig vertiefende Darstellungen der verschiedenen Instrumente.</em></p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Die Nachfrage nach Produkten mit Umwelt- und Sozialsiegeln („Grüne Produkte“) entwickelt sich sehr unterschiedlich. Während sich insbesondere bei energie- und kosteneffizienten Produkten in der Vergangenheit teilweise sehr dynamische Entwicklungen mit hohen Marktdurchdringungen zeigten, finden die Marktentwicklungen bei anderen „grünen“ Produkten häufig noch in Marktnischen statt.</p> </p><p>Die Nachfrage nach Produkten mit Umwelt- und Sozialsiegeln („Grüne Produkte“) entwickelt sich sehr unterschiedlich. Während sich insbesondere bei energie- und kosteneffizienten Produkten in der Vergangenheit teilweise sehr dynamische Entwicklungen mit hohen Marktdurchdringungen zeigten, finden die Marktentwicklungen bei anderen „grünen“ Produkten häufig noch in Marktnischen statt.</p><p> Marktanteile „grüner“ Produkte: noch ein weiter Weg zum Ziel <p>Der Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln lag 2024 bei 8,9 % (siehe Abb. „Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, nach Umsätzen gewichtet“). Die Marktanteile der einzelnen Produktkategorien werden jeweils nach Umsätzen gewichtet. Ziel der Bundesregierung ist es, den Marktanteil bis 2030 auf 34 % zu erhöhen (<a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>).</p> <p>Ein Diagramm zeigt die Marktanteile von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln. Der Anteil stieg von 2012 bis 2021 von 3,6 % auf 13,1 %, fiel danach aber auf 8,9 % im Jahr 2024. Ziel 2030 sind 34 % Marktanteil.</p> <strong> Marktanteil von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, nach Umsätzen gewichtet </strong> <p>* Pkw, Haushaltsgroßgeräte, Leuchtmittel und Fernseher (Gute Kategorien der Energieverbrauchskennzeichnung); Lebensmittel (Bio-Siegel); Bekleidung (Grüner Knopf); Hygienepapiere, Wasch- und Reinigungsmittel (Blauer Engel)<br>** Ab 2020 zusätzlich mit der Kategorie Bekleidung <br>*** Überarbeitetes Pkw-CO2-Label<br>**** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie 2016 der Bundesregierung</p> Quelle: <p>Umweltbundesamtes 2026</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_KONS-03_Nachhaltiger-Konsum_2026-05-05.pdf">Diagramm als PDF (285,07 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_KONS-03_Nachhaltiger-Konsum_2026-05-05_1.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (38,37 kB)</a></li> </ul> </p><p> Nachfrage nach gelabelten Produkten in Milliardenhöhe <p>Die Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln, die im <a href="https://dns-indikatoren.de/12-1-a/">Indikator 12.1.a der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> enthalten sind, lagen 2024 bei rund 41,0 Mrd. Euro (siehe Abb. „Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln“). Veränderungen in einzelnen Vergabegrundlagen der Energieverbrauchskennzeichnung sowie die Neukonzeption des Pkw-Label schränken die Vergleichbarkeit mit früheren Werten ab 2021 (bei Kühl-/Gefriergeräten, Waschmaschinen, Geschirrspülern, Fernsehgeräten, Leuchtmitteln) bzw. ab 2024 (bei Pkw) ein.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Ums%C3%A4tze-Produkte-NH-Siegel_2026-05-15.png"> </a> <strong> Umsätze von Produkten mit staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln </strong> Quelle: Berechnungen des Umweltbundesamtes 2024 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Ums%C3%A4tze-Produkte-NH-Siegel_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (143,46 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Ums%C3%A4tze-Produkte-NH-Siegel_2026-05-06.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (86,23 kB)</a></li> </ul> </p><p> Marktdaten nach Konsumfeldern: Von der Nische bis zum Massenmarkt <p>Neben staatlichen Nachhaltigkeitssiegeln gibt es viele weitere Produkte oder Indikatoren eines nachhaltigen Konsums in den unterschiedlichen Konsumfeldern.</p> <ul> <li><strong>Marktdaten Wohnen</strong>. Klimaneutrales und ressourcenschonendes Wohnen ist ein Big Point beim nachhaltigen Konsum. Hierzu müssen – neben der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden – vor allem der stetige Anstieg der Pro-Kopf-Wohnfläche gestoppt, die Wärmegewinnung von Verbrennungssystemen auf Wärmepumpe und solare Wärme sowie die Stromerzeugung auf erneuerbare Energien umgestellt werden. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31906"><em>Mehr zu Marktdaten Wohnen...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Haushaltsgeräte und Beleuchtung.</strong> Mit energieeffizienten Haushaltsgeräten und Leuchtmitteln können Haushalte ihren Strombedarf in großem Maße senken. Dank der europäischen Ökodesign-Richtlinie und der EU-Energieverbrauchskennzeichnung erzielten die besonders energieeffizienten Geräte in den letzten 15 Jahren große Markterfolge. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31908"><em>Mehr zu Marktdaten Haushaltsgeräte und Beleuchtung...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Mobilität.</strong> Die Ausgaben privater Haushalte für Verkehr fließen vor allem ins eigene Auto. Nur etwa jedes fünfte neue Auto ist ein Elektroauto. Der globale Autobestand stieg um weitere rund 30 Millionen Pkw an. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/private-haushalte-konsum/mobilitaet"><em>Mehr zur Mobilität...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Ernährung.</strong> Die Höhe des Fleischkonsums und der Marktanteil von Biolebensmitteln sind zentrale Kennzahlen für eine umweltgerechte und nachhaltige Ernährung. Auch die Marktzahlen für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/msc">MSC</a>-gelabelten Fisch und für Fairtrade-Siegel geben Auskunft darüber, wie wichtig uns ökologische und soziale Kriterien bei der Ernährung sind. Die Senkung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31916"><em>Mehr zu Marktdaten Ernährung...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Sonstige Konsumgüter.</strong> Textilien, Papiere oder Reinigungsmittel belasten in der Herstellung und Nutzung in vielfältiger Weise die Umwelt – nicht zuletzt durch Einträge gefährlicher Stoffe in die Umwelt. Neben einem sparsamen Verbrauch tragen auch Umweltlabel wie der Blaue Engel als Wegweiser zu umweltfreundlicheren Produktalternativen zur Senkung der Umweltbelastung bei. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31917"><em>Mehr zu Marktdaten Sonstige Konsumgüter...</em></a></li> <li><strong>Marktdaten: Finanzen.</strong> Nachhaltige Geldanlagen, freiwillige Kompensationszahlungen und Spenden erleichtern und ermöglichen die Finanzierung von Projekten zum Umwelt-, Natur- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>. Sie sind deshalb ein wichtiger zusätzlicher Beitrag der privaten Haushalte für einen Wandel hin zu klimaneutralen und umweltgerechten Lebens- und Wirtschaftsweisen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/31918"><em>Mehr zu Marktdaten Finanzen...</em></a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Outbreaks of foodborne illness linked to consumptions of fresh, or partially processed, agricultural products are a growing concern in industrialized and developing countries. The incidence of human pathogens on fresh fruits and vegetables is often related to the use of recycled wastewaster in surface irrigation as well as high amounts of animal manure in agricultural management practice. Thereby the soil inhabiting fauna plays an important role in the transport and dissemination of microorganisms. The focus of the proposed project is on nematodes, well known vectors for bacteria and viruses in soil. The major goals are to: (1) survey human pathogens in soil and on/in free-living and plant parasitic nematodes in agriculture field sites irrigated with recycled wastewater or fertilized with fresh animal manure in Israel and the Palestinian Authority, (2) assess the function of nematodes as vectors in transmitting bacteria from microbial hot spots to plants, and (3) localize bacteria on and/or within the nematode and identify bacterial factors required for survival in the nematode host. Understanding the mechanisms involved in dissemination of human pathogens by nematodes will enhance the ability to develop practical means to minimize contamination of fresh produce and increase safety in food production.
<p> So wird der Milchverzehr umweltfreundlicher <ul> <li>Bevorzugen Sie pflanzliche Milchalternativen gegenüber Kuhmilch.</li> <li>Kaufen Sie pflanzliche oder tierische Milchprodukte möglichst in Bio-Qualität.</li> <li>Bevorzugen Sie Weidemilch beim Kauf von Kuhmilch.</li> <li>Nutzen Sie auch die pflanzlichen Alternativen zu anderen Milchprodukten wie Käse oder Sahne.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Haltung von Rindern benötigt viel Agrarfläche für Futterpflanzen und ist – nicht zuletzt durch das bei Wiederkäuern entstehende Methan – mit hohen Treibhausgasemissionen verbunden. Die anfallende Gülle trägt zur Nitratbelastung des Grundwassers bei und der Einsatz von Antibiotika zur Entstehung multiresistenter Bakterien. Rinder spielen allerdings eine wichtige Rolle beim Erhalt von Grünland, das mehr Kohlenstoff im Boden speichert als Ackerland. Auch zum Erhalt der Artenvielfalt können Rinder im Grünland beitragen, wenn es extensiv und standortangepasst bewirtschaftet wird.</p> <p><strong>Pflanzliche Milchalternativen bevorzugen: </strong>Pflanzendrinks sind in Sachen Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> klar im Vorteil. Kuhmilch verursacht bis zu viermal so viele Treibhausgase und benötigt bis zu zweieinhalbmal so viel Fläche (abhängig vom gewählten Pflanzendrink). Heimische Varianten wie Hafermilch stehen auch in puncto Wasserverbrauch sehr gut da.</p> <p>Pflanzliche Milchalternativen werden aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt. Die bekanntesten und ökologisch vorteilhaftesten sind Hafer und Soja. Die unterschiedlichen Ausgangsstoffe führen nicht nur zu einem vielfältigen Angebot an Pflanzendrinks, sondern auch zu einer großen geschmacklichen Vielfalt. Teilweise unterscheiden sich Pflanzendrinks geschmacklich selbst dann spürbar, wenn sie auf den gleichen Rohstoffen basieren. Daher lohnt es sich verschiedene auszuprobieren, wenn die ersten Testkäufe nicht schmecken. Damit der Milchschaum auch bei Pflanzendrinks gut gelingt, gibt es spezielle Barista-Varianten.</p> <p><strong>Möglichst in Bio-Qualität: </strong>Mit dem Kauf von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Biolebensmitteln</a> fördern Sie den ökologischen Landbau und damit insbesondere den Natur- und Bodenschutz. Dies gilt sowohl für den Kauf von Kuhmilch als auch für den Kauf von Milchalternativen. "Bio" ist in beiden Fällen im Lebensmitteleinzelhandel fast überall erhältlich. Achten Sie auf das Bio-Siegel (siehe Grafikbox).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg"> </a> <strong> Bio-Logo (EU) </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg">Bild herunterladen</a> (10,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png"> </a> <strong> Bio-Siegel (Deutschland) </strong> Quelle: BMEL <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png">Bild herunterladen</a> (160,31 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Mit Weidemilch Natur- und Tierschutz fördern: </strong>Wenn Kühe an mindestens 120 Tagen im Jahr für jeweils sechs Stunden auf der Weide waren, kann ihre Milch als Weidemilch verkauft werden – so sagt es die Rechtsprechung. Darüber hinaus ist der Begriff aber nicht näher definiert oder geschützt. Das <a href="https://proweideland.eu/">Siegel Pro Weideland</a> legt darüber hinaus weitere Kriterien fest (z. B. mindestens 1.000 m2 Weidefläche pro Milchkuh). Extensive Beweidung ist eine wichtige Maßnahme zum Erhalt von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/weideland.png"> </a> <strong> Label "Pro Weideland" </strong> Quelle: PRO WEIDELAND Deutsche Weidecharta GmbH <p><strong>Alternativen zu Käse, Butter oder Sahne nutzen: </strong>Für Produkte wie Käse, Butter oder Sahne werden zur Herstellung größere Mengen an Milch benötigt. Dementsprechend sind sie besonders klimabelastend. Käse verursacht z. B. vergleichbare Treibhausgasemissionen wie Geflügel- und Schweinefleisch. Neben Pflanzendrinks gibt es – neben der schon lange etablierten Margarine – inzwischen auch viele pflanzliche Alternativprodukte, die ähnlich wie Käse, Sahne oder Joghurt schmecken und diese ersetzen können. Ein Aus- und Durchprobieren lohnt sich auch hier. Aus Umweltperspektive ist es grundsätzlich sinnvoll, die pflanzlichen Alternativen den tierischen "Originalen" vorzuziehen.</p> <p><strong>Wichtige Nährstoffe im Blick haben: </strong>Milch(-produkte) liefern in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit wichtigen Nährstoffen wie Calcium, Jod, Vitamin B12 und Riboflavin. Wenn Sie keine oder nur sehr wenige Milchprodukte verzehren, sollten Sie darauf achten, dass Sie pflanzliche Alternativen konsumieren, die mit diesen Nährstoffen angereichert sind, oder, dass Sie diese Nährstoffe in ausreichender Menge aus anderen Quellen zu sich nehmen. Pflanzendrinks aus konventioneller Landwirtschaft werden häufig bereits mit Nährstoffen angereichert angeboten, Bio-Pflanzendrinks hingegen nicht. Dies liegt daran, dass die Anreicherung mit Vitaminen oder Mineralstoffen in Bioprodukten grundsätzlich gemäß Bio-Verordnung nicht erlaubt ist.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Beachten Sie auch unsere Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">klima- und umweltfreundlicher Ernährung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Biolebensmitteln</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/v-label.png"> </a> <strong> V-Label </strong> Quelle: V-Label GmbH Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Landwirtschaft ist unsere größte Flächennutzerin. Mit ihr und damit auch mit unserer Ernährung sind vielfältige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a> wie Treibhausgasemissionen, Artenschwund, Bodenerosion oder Grundwasserbelastungen verbunden. Dabei belastet die Produktion tierischer Lebensmittel die Umwelt wesentlich stärker als die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln. So lassen sich 66 % der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen und 61 % der Flächeninanspruchnahme auf tierische Lebensmittel zurückführen – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus.</p> <p>Die Lebensmittelgruppe "Milch und Milchprodukte" hat nach der Kategorie "Fleisch und Wurst" den zweitgrößten Anteil an den ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen in Deutschland. Innerhalb der Milchprodukte trägt Käse die größte Umweltlast, da er sowohl einen hohen Klimafußabdruck hat als auch in relativ großer Menge verzehrt wird.</p> <p>Die Ökobilanzen von pflanzlichen Lebensmitteln sind fast immer deutlich besser als die von tierischen Lebensmitteln. Dies gilt auch beim Vergleich von Milchprodukten mit pflanzlichen Alternativen. Während bei der Herstellung von Kuhmilch etwa 1,4 kg CO2-Äquivalente pro kg Milch anfallen, sind es bei Hafer- und Sojamilch 0,3-0,4 kg CO2e. Für ein Kilogramm Käse aus Kuhmilch werden rund 5,7 kg CO2-Äquivalente emittiert, bei Käsealternativen auf Basis von Kokosfett sind es ca. 2,0 kg CO2-Äquivalente. Ein weiterer wichtiger Umweltfaktor ist die benötigte Fläche, die bei Pflanzendrinks in etwa halb so groß ist wie bei Milch.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Pflanzliche Milchalternativen haben mit zwei gesetzlich verankerten Marktbarrieren zu kämpfen: Zum einen dürfen sie mit Ausnahme von Kokosmilch im Markt bzw. von Herstellern nicht als Milch verkauft werden. Sie werden deshalb meistens auf der Verpackung als "Drinks" bezeichnet. Zudem gilt für Pflanzendrinks ein Mehrwertsteuersatz von 19 %, während er für Milch nur 7 % beträgt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Nach Daten des Good Food Institute Europe haben pflanzliche Milchalternativen nach Jahren des kontinuierlichen Wachstums in Deutschland einen Marktanteil von knapp 10% des Milchmarktes erreicht (2023). Hafermilch ist die mit Abstand beliebteste pflanzliche Milchalternative. Ihr Marktanteil in Deutschland betrug 2023 bei Markenprodukten (ohne Eigenmarken) rund 69 %.</p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>Ifeu (2020): <a href="https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Reinhardt-Gaertner-Wagner-2020-Oekologische-Fu%C3%9Fabdruecke-von-Lebensmitteln-und-Gerichten-in-Deutschland-ifeu-2020.pdf">Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland</a></li> <li>Good Food Institute Europe (2025): <a href="https://gfieurope.org/de/wp-content/uploads/sites/2/2025/06/Entwicklung-des-Marktes-fuer-pflanzenbasierte-Lebensmittel-im-deutschen-Einzelhandel-2022-2024.pdf">Entwicklung des Marktes für pflanzenbasierte Lebensmittel im deutschen Einzelhandel</a> </li> </ul> </p><p> So wird der Milchverzehr umweltfreundlicher <ul> <li>Bevorzugen Sie pflanzliche Milchalternativen gegenüber Kuhmilch.</li> <li>Kaufen Sie pflanzliche oder tierische Milchprodukte möglichst in Bio-Qualität.</li> <li>Bevorzugen Sie Weidemilch beim Kauf von Kuhmilch.</li> <li>Nutzen Sie auch die pflanzlichen Alternativen zu anderen Milchprodukten wie Käse oder Sahne.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Haltung von Rindern benötigt viel Agrarfläche für Futterpflanzen und ist – nicht zuletzt durch das bei Wiederkäuern entstehende Methan – mit hohen Treibhausgasemissionen verbunden. Die anfallende Gülle trägt zur Nitratbelastung des Grundwassers bei und der Einsatz von Antibiotika zur Entstehung multiresistenter Bakterien. Rinder spielen allerdings eine wichtige Rolle beim Erhalt von Grünland, das mehr Kohlenstoff im Boden speichert als Ackerland. Auch zum Erhalt der Artenvielfalt können Rinder im Grünland beitragen, wenn es extensiv und standortangepasst bewirtschaftet wird.</p> <p><strong>Pflanzliche Milchalternativen bevorzugen: </strong>Pflanzendrinks sind in Sachen Umwelt- und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> klar im Vorteil. Kuhmilch verursacht bis zu viermal so viele Treibhausgase und benötigt bis zu zweieinhalbmal so viel Fläche (abhängig vom gewählten Pflanzendrink). Heimische Varianten wie Hafermilch stehen auch in puncto Wasserverbrauch sehr gut da.</p> <p>Pflanzliche Milchalternativen werden aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt. Die bekanntesten und ökologisch vorteilhaftesten sind Hafer und Soja. Die unterschiedlichen Ausgangsstoffe führen nicht nur zu einem vielfältigen Angebot an Pflanzendrinks, sondern auch zu einer großen geschmacklichen Vielfalt. Teilweise unterscheiden sich Pflanzendrinks geschmacklich selbst dann spürbar, wenn sie auf den gleichen Rohstoffen basieren. Daher lohnt es sich verschiedene auszuprobieren, wenn die ersten Testkäufe nicht schmecken. Damit der Milchschaum auch bei Pflanzendrinks gut gelingt, gibt es spezielle Barista-Varianten.</p> </p><p> <p><strong>Möglichst in Bio-Qualität: </strong>Mit dem Kauf von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Biolebensmitteln</a> fördern Sie den ökologischen Landbau und damit insbesondere den Natur- und Bodenschutz. Dies gilt sowohl für den Kauf von Kuhmilch als auch für den Kauf von Milchalternativen. "Bio" ist in beiden Fällen im Lebensmitteleinzelhandel fast überall erhältlich. Achten Sie auf das Bio-Siegel (siehe Grafikbox).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg"> </a> <strong> Bio-Logo (EU) </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-bio-logo.jpg">Bild herunterladen</a> (10,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png"> </a> <strong> Bio-Siegel (Deutschland) </strong> Quelle: BMEL <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/bio-siegel_deutschland_600dpi.png">Bild herunterladen</a> (160,31 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Mit Weidemilch Natur- und Tierschutz fördern: </strong>Wenn Kühe an mindestens 120 Tagen im Jahr für jeweils sechs Stunden auf der Weide waren, kann ihre Milch als Weidemilch verkauft werden – so sagt es die Rechtsprechung. Darüber hinaus ist der Begriff aber nicht näher definiert oder geschützt. Das <a href="https://proweideland.eu/">Siegel Pro Weideland</a> legt darüber hinaus weitere Kriterien fest (z. B. mindestens 1.000 m2 Weidefläche pro Milchkuh). Extensive Beweidung ist eine wichtige Maßnahme zum Erhalt von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/weideland.png"> </a> <strong> Label "Pro Weideland" </strong> Quelle: PRO WEIDELAND Deutsche Weidecharta GmbH </p><p> <p><strong>Alternativen zu Käse, Butter oder Sahne nutzen: </strong>Für Produkte wie Käse, Butter oder Sahne werden zur Herstellung größere Mengen an Milch benötigt. Dementsprechend sind sie besonders klimabelastend. Käse verursacht z. B. vergleichbare Treibhausgasemissionen wie Geflügel- und Schweinefleisch. Neben Pflanzendrinks gibt es – neben der schon lange etablierten Margarine – inzwischen auch viele pflanzliche Alternativprodukte, die ähnlich wie Käse, Sahne oder Joghurt schmecken und diese ersetzen können. Ein Aus- und Durchprobieren lohnt sich auch hier. Aus Umweltperspektive ist es grundsätzlich sinnvoll, die pflanzlichen Alternativen den tierischen "Originalen" vorzuziehen.</p> <p><strong>Wichtige Nährstoffe im Blick haben: </strong>Milch(-produkte) liefern in Deutschland einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung mit wichtigen Nährstoffen wie Calcium, Jod, Vitamin B12 und Riboflavin. Wenn Sie keine oder nur sehr wenige Milchprodukte verzehren, sollten Sie darauf achten, dass Sie pflanzliche Alternativen konsumieren, die mit diesen Nährstoffen angereichert sind, oder, dass Sie diese Nährstoffe in ausreichender Menge aus anderen Quellen zu sich nehmen. Pflanzendrinks aus konventioneller Landwirtschaft werden häufig bereits mit Nährstoffen angereichert angeboten, Bio-Pflanzendrinks hingegen nicht. Dies liegt daran, dass die Anreicherung mit Vitaminen oder Mineralstoffen in Bioprodukten grundsätzlich gemäß Bio-Verordnung nicht erlaubt ist.</p> <p><strong>Was Sie sonst noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Beachten Sie auch unsere Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/105171">klima- und umweltfreundlicher Ernährung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/20336">Biolebensmitteln</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12839">Lebensmittelverschwendung vermeiden</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/v-label.png"> </a> <strong> V-Label </strong> Quelle: V-Label GmbH </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation: </strong>Die Landwirtschaft ist unsere größte Flächennutzerin. Mit ihr und damit auch mit unserer Ernährung sind vielfältige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft">Umweltbelastungen</a> wie Treibhausgasemissionen, Artenschwund, Bodenerosion oder Grundwasserbelastungen verbunden. Dabei belastet die Produktion tierischer Lebensmittel die Umwelt wesentlich stärker als die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln. So lassen sich 66 % der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen und 61 % der Flächeninanspruchnahme auf tierische Lebensmittel zurückführen – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus.</p> <p>Die Lebensmittelgruppe "Milch und Milchprodukte" hat nach der Kategorie "Fleisch und Wurst" den zweitgrößten Anteil an den ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen in Deutschland. Innerhalb der Milchprodukte trägt Käse die größte Umweltlast, da er sowohl einen hohen Klimafußabdruck hat als auch in relativ großer Menge verzehrt wird.</p> <p>Die Ökobilanzen von pflanzlichen Lebensmitteln sind fast immer deutlich besser als die von tierischen Lebensmitteln. Dies gilt auch beim Vergleich von Milchprodukten mit pflanzlichen Alternativen. Während bei der Herstellung von Kuhmilch etwa 1,4 kg CO2-Äquivalente pro kg Milch anfallen, sind es bei Hafer- und Sojamilch 0,3-0,4 kg CO2e. Für ein Kilogramm Käse aus Kuhmilch werden rund 5,7 kg CO2-Äquivalente emittiert, bei Käsealternativen auf Basis von Kokosfett sind es ca. 2,0 kg CO2-Äquivalente. Ein weiterer wichtiger Umweltfaktor ist die benötigte Fläche, die bei Pflanzendrinks in etwa halb so groß ist wie bei Milch.</p> <p><strong>Gesetzeslage: </strong>Pflanzliche Milchalternativen haben mit zwei gesetzlich verankerten Marktbarrieren zu kämpfen: Zum einen dürfen sie mit Ausnahme von Kokosmilch im Markt bzw. von Herstellern nicht als Milch verkauft werden. Sie werden deshalb meistens auf der Verpackung als "Drinks" bezeichnet. Zudem gilt für Pflanzendrinks ein Mehrwertsteuersatz von 19 %, während er für Milch nur 7 % beträgt.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Nach Daten des Good Food Institute Europe haben pflanzliche Milchalternativen nach Jahren des kontinuierlichen Wachstums in Deutschland einen Marktanteil von knapp 10% des Milchmarktes erreicht (2023). Hafermilch ist die mit Abstand beliebteste pflanzliche Milchalternative. Ihr Marktanteil in Deutschland betrug 2023 bei Markenprodukten (ohne Eigenmarken) rund 69 %.</p> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>Ifeu (2020): <a href="https://www.ifeu.de/fileadmin/uploads/Reinhardt-Gaertner-Wagner-2020-Oekologische-Fu%C3%9Fabdruecke-von-Lebensmitteln-und-Gerichten-in-Deutschland-ifeu-2020.pdf">Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland</a></li> <li>Good Food Institute Europe (2025): <a href="https://gfieurope.org/de/wp-content/uploads/sites/2/2025/06/Entwicklung-des-Marktes-fuer-pflanzenbasierte-Lebensmittel-im-deutschen-Einzelhandel-2022-2024.pdf">Entwicklung des Marktes für pflanzenbasierte Lebensmittel im deutschen Einzelhandel</a> </li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 858 |
| Europa | 11 |
| Kommune | 5 |
| Land | 100 |
| Weitere | 72 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 171 |
| Zivilgesellschaft | 40 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 44 |
| Ereignis | 16 |
| Förderprogramm | 446 |
| Lehrmaterial | 3 |
| Mitmachportal | 1 |
| Text | 378 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 164 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 521 |
| Offen | 525 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 788 |
| Englisch | 377 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 36 |
| Bild | 106 |
| Datei | 41 |
| Dokument | 192 |
| Keine | 523 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 425 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1056 |
| Lebewesen und Lebensräume | 883 |
| Luft | 559 |
| Mensch und Umwelt | 1056 |
| Wasser | 543 |
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