API src

Found 11 results.

Kontaktstellen Windenergie

Kontaktstellen, die zum Thema "Windenergie" informieren und/oder beraten und/oder Auskünfte zur Förderung erteilen.

Kontaktstellen Oberflächennahe Geothermie

Kontaktstellen, die zum Thema "Oberflächennahe Geothermie" informieren und/oder beraten und/oder Auskünfte zur Förderung erteilen.

Kontaktstellen Abwärme

Kontaktstellen, die zum Thema "Abwärme" informieren und/oder beraten und/oder Auskünfte zur Förderung erteilen.

Kontaktstellen Forst

Standorte der Kontaktstellen Forst. Hier erhalten Sie Informationen über den Zustand und die Nutzungsmöglichkeiten der Wälder in der Region.

Kontaktstellen Solarthermie

Kontaktstellen, die zum Thema "Solarthermie" informieren und/oder beraten und/oder Auskünfte zur Förderung erteilen.

Kontaktstellen Tiefe Geothermie

Kontaktstellen, die zum Thema "Tiefe Geothermie" informieren und/oder beraten und/oder Auskünfte zur Förderung erteilen.

Kontaktstellen Rund um Energie

Kontaktstellen, die rund um das Thema Energie informieren und/oder beraten und/oder Auskünfte zur Förderung erteilen.

Nationale Kontaktstelle der Globalen Taxonomie Initiative (GTI) der Biodiversitätskonvention (CBD)

Quality analysis of critical control points within the whole food chain an their impact on food quality, safety and health (QACCP) - CORE Organic - Coordination of European Transnational Research in Organic Food and Farming

Die Nachfrage der Konsumenten nach gesunden, sicheren Lebensmitteln hoher Qualität steigt. Vor diesem Hintergrund steigt auch die Nachfrage nach ökologischen Lebensmitteln. Lebensmittelqualität kann physikalisch, chemisch und sensorisch beschrieben werden, diese Aspekte sollen hinsichtlich der Gesundheit und um ganzheitliche Methoden ergänzt Anwendung finden. Der ökologische Landbau umfasst die gesamte Prozesskette vom Feld zur Gabel: während aber die EU-Richtlinie (EU 2091/92) den Anbau detailliert beschreibt, fehlen Angaben zur Verarbeitung von Lebensmitteln. Daher müssen Prozessschritte auf ihre Auswirkung auf Lebensmittelsicherheit und vor allem -qualität untersucht werden. Dazu eignet sich eine Analyse kritischer Kontrollpunkte (QACCP). Das hier beschriebene Vorhaben bringt diese Fragen zusammen. An einem ausgewählten Produkt wird die gesamte Prozesskette vom Feld zur Gabel untersucht. Das Ziel ist es, sowohl den Anbau (hinsichtlich Authentizität) als auch die Verarbeitung (hinsichtlich Authentizität und Nachhaltigkeit) zu überprüfen und die Produkte auf Sicherheit, Qualität und Gesundheit zu testen. Die Möhre wird als Beispielprodukt gewählt, weil sie im ökologischen Landbau sehr verbreitet ist. Es wird untersucht, wie weit sich die Ergebnisse auf weitere Lebensmittel übertragen lassen. Für die Verarbeitung wurde die Herstellung von Babykost ausgewählt; dafür sind verschiedene Unternehmen Partner im Projekt. Das Projekt bildet ein Netzwerk von europäischen Forschungsinstituten, verbänden und Unternehmen aus verschiedene Disziplinen und kann damit eine Kontaktstelle für zukünftige Projekte in diesem Bereich sein. Die Ergebnisse sollen wichtige Informationen zur Bedeutung ökologischer Lebensmittel für die menschliche Gesundheit liefern und zeigen, wie Prozesse dahin optimiert werden können. Die Aufgabe des Fachgebietes besteht darin, Verbrauchererwartungen und -einstellungen bezüglich der Qualität von ökologisch erzeugter Babykost mit Gemüse zu analysieren.

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Aufbau und Betrieb der Geodateninfras

Dieser Datensatz verweist auf das GDI-DE Dokument "Verwaltungsvereinbarung GDI-DE". Es wird gehostet von GDI-DE. Hier finden Sie eine Vorschau des Inhaltes: Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland ® (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE ) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg und die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern und das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz und 2 das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - im folgenden Text „Vereinbarungspartner“ genannt - schließen nachstehende Vereinbarung: Inhaltsverzeichnis Präambel Abschnitt 1 Allgemeines §1Zweck der Vereinbarung §2Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner §3Gremien und Stellen Abschnitt 2 Lenkungsgremium §4Aufgaben des Lenkungsgremiums §5Besetzung des Lenkungsgremiums §6Beschlussfähigkeit, Beschlussverfahren Abschnitt 3 Koordination der Umsetzung der Geodateninfrastruktur Deutschland §7Koordinierungsstelle §8Aufgaben der Koordinierungsstelle 3 §9 Kontaktstellen der Vereinbarungspartner Abschnitt 4 ® Betrieb der GDI-DE § 10 Betrieb der nationalen technischen Komponenten Abschnitt 5 Finanzierung und Bewirtschaftung § 11Finanzierung § 12Bewirtschaftung Abschnitt 6 Schlussvorschriften § 13Rechte der Vereinbarungspartner § 14Schlussbestimmungen Präambel Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und Energiewende soll durch den Ausbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine bessere Information der Gesellschaft ermöglichen. Die Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Chefs des Bundeskanzleramts und der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben den „Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“ am 28. November 2003 mit dem ® gemeinsamen Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE ) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die ® weitere Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die von Bund und ® Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE ermöglicht es Nutzern von Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu selektieren, auszuwerten und abzurufen. Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), die von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland ® (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE ) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg und die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern und das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz und 2 das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration und der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - im folgenden Text „Vereinbarungspartner“ genannt - schließen nachstehende Vereinbarung: Inhaltsverzeichnis Präambel Abschnitt 1 Allgemeines §1Zweck der Vereinbarung §2Zusammenarbeit der Vereinbarungspartner §3Gremien und Stellen Abschnitt 2 Lenkungsgremium §4Aufgaben des Lenkungsgremiums §5Besetzung des Lenkungsgremiums §6Beschlussfähigkeit, Beschlussverfahren Abschnitt 3 Koordination der Umsetzung der Geodateninfrastruktur Deutschland §7Koordinierungsstelle §8Aufgaben der Koordinierungsstelle 3 §9 Kontaktstellen der Vereinbarungspartner Abschnitt 4 ® Betrieb der GDI-DE § 10 Betrieb der nationalen technischen Komponenten Abschnitt 5 Finanzierung und Bewirtschaftung § 11Finanzierung § 12Bewirtschaftung Abschnitt 6 Schlussvorschriften § 13Rechte der Vereinbarungspartner § 14Schlussbestimmungen Präambel Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und Energiewende soll durch den Ausbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine bessere Information der Gesellschaft ermöglichen. Die Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Chefs des Bundeskanzleramts und der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben den „Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Ländern“ am 28. November 2003 mit dem ® gemeinsamen Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE ) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die ® weitere Umsetzung der GDI-DE im Verantwortungsbereich des IT-Planungsrates. Die von Bund und ® Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE ermöglicht es Nutzern von Geodaten, mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie Geodaten mit standardisierten Interaktionen zu selektieren, auszuwerten und abzurufen. Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. L 108/1 vom 25. April 2007), die von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die künftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten

1 2