<p>Recyclingpapier ist gut für die Umwelt</p><p>So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier</p><p><ul><li>Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel).</li><li>Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden.</p><p><strong>Kauf von Recyclingpapier:</strong> Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/grafische-papiere-und-kartons-aus-100-altpapier-recyclingpapier-und-karton">Blaue Engel</a> garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund).</p><p><strong>Papier getrennt entsorgen:</strong> Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</p><p><strong>Ins Altpapier gehören:</strong></p><p><strong>Nicht ins Altpapier gehören:</strong></p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität). Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a> und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern.</p><p>Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen/verpackungsgesetz">Verpackungsgesetz (VerpackG)</a> die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten <a href="https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Katalog/Anfallstellenliste.pdf">vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG</a> wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden.</p><p>Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt.</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2024 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 190 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 15,9 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 12,4 Millionen Tonnen (78 Prozent). Die inländische Papierproduktion betrug 19,2 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 16,1 Millionen Tonnen (84 Prozent). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren.</p><p><strong>Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab.</strong> Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere auch gut aber haben Schwachpunkte:</p><p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p><p>Quellen:</p>
Tintenpatronen und Tonerkartuschen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte werden ersetzt, sobald die Farbgeber (Tinten und Toner) darin aufgebraucht sind. Ausgehend vom Nutzungsumfang der Geräte lässt sich auf ein erhebliches Abfallaufkommen von mehreren Millionen geleerter Module und Patronen in öffentlichen Einrichtungen pro Jahr schließen. Mit diesem Leitfaden werden Kartuschen und Patronen identifiziert, die aufgrund ihrer Wiederaufbereitung und erneuten Nutzung eine Reduktion der Abfallmenge ermöglicht und damit ein Beitrag zur Ressourcenschonung leistet. Ferner werden Anforderungen an die eingesetzten Materialien sowie die Farbgeber gestellt, die Gesundheitsgefahren im Gebrauch für Menschen reduzieren. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Tonerkartuschen und Tintenpatronen (DE-UZ 177, Ausgabe Juli 2021). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Tintenpatronen und Tonerkartuschen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte werden ersetzt, sobald die Farbgeber (Tinten und Toner) darin aufgebraucht sind. Ausgehend vom Nutzungsumfang der Geräte lässt sich auf ein erhebliches Abfallaufkommen von mehreren Millionen geleerter Module und Patronen in öffentlichen Einrichtungen pro Jahr schließen. Mit diesem Leitfaden werden Kartuschen und Patronen identifiziert, die aufgrund ihrer Wiederaufbereitung und erneuten Nutzung eine Reduktion der Abfallmenge ermöglicht und damit ein Beitrag zur Ressourcenschonung leistet. Ferner werden Anforderungen an die eingesetzten Materialien sowie die Farbgeber gestellt, die Gesundheitsgefahren im Gebrauch für Menschen reduzieren. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Tonerkartuschen und Tintenpatronen (DE-UZ 177, Ausgabe Juli 2021). Quelle: www.umweltbundesamt.de
Evaluierung möglicher Beziehungen zwischen Emissionen aus Büromaschinen, insbesondere aus Fotokopierern und Laserdruckern, und Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw. Gesundheitsschäden bei exponierten Büroangestellten. Untersucht wurde die Belastung durch: - Flüchtige Organische Verbindungen (TVOC) - Partikel und Stäube - Keime und Schimmelpilze. Erste Ergebnisse zeigen, dass sich aus den gemessenen Konzentrationen derzeit keine Hinweise auf akute gesundheitliche Auswirkungen ableiten lassen. Bis auf wenige 'Ausreißer' lagen die Messwerte unterhalb von Werten, die gesundheitlich bedenklich sind. Ein deutlicher Anstieg war bei ultrafeinen Partikeln (zwischen 10 und 1000 Nanometern) zu beobachten, wenn Drucker oder Kopierer in Betrieb genommen wurden. Eine mögliche gesundheitliche Relevanz dieses vorübergehenden Anstiegs an ultrafeinen Partikel wird noch bewertet. Gleichzeitig geben die Ergebnisse Aufschluss über die methodische Machbarkeit einer solchen Studie..
Als optische Strahlung werden elektromagnetische Wellen bezeichnet, deren Wellenlängen zwischen 100 Nanometern (100 nm, das entspricht 0,0001 mm) und 1 mm liegen. Das Wellenlängenspektrum wird entsprechend der Abbildung in mehrere Bänder unterteilt. Ferner wird zwischen Laserstrahlung (kohärenter Strahlung) und sonstiger optischer Strahlung (inkohärenter Strahlung) unterschieden. Quellen inkohärenter Strahlung sind z. B. die Sonne oder Glüh- und Leuchtstofflampen. Künstliche optische Strahlung kommt in vielen Anwendungsfeldern zum Einsatz. Technologische Innovationen wie die Lasertechnik haben sie sogar als Werkzeug verfügbar gemacht. Um den Schutz vor Gefährdungen am Arbeitsplatz sicherzustellen, hat die Europäische Union die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf einheitliche rechtliche Grundlagen gestellt. Die EU-Regelungen gewährleisten einen europaweit einheitlichen Standard für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in der ganzen Staatengemeinschaft. Auf Basis der bereits im Jahre 1989 erlassenen Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG des Rates wurden mehrere Einzelrichtlinien zu physikalischen Einwirkungen in Kraft gesetzt. Die Richtlinie 2006/25/EG vom 05.04.2006 enthält Mindestvorschriften zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorschriften durch die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung" vom 19.07.2010 ( Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung , OStrV) in nationales Recht überführt. Rechtsgrundlage in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz. Gesundheitsgefährdende künstliche optische Strahlung tritt vor allem bei Schweißarbeiten, bei der Glas- und Quarzverarbeitung, bei der Metallherstellung und -verarbeitung sowie bei den immer häufiger anzutreffenden Laseranwendungen auf. Glühende Massen wie Metall- oder Glasschmelzen senden starke Infrarotstrahlung (IR) aus. Die beim Schweißen auftretende Strahlung enthält einen hohen Ultraviolettanteil (UV). Gezielt eingesetzt wird UV-Strahlung unter anderem zur Materialprüfung, zur Härtung von Druckfarben, Lacken und Klebstoffen, in der Fotolithografie sowie zur Desinfektion. Bild: Roheisenabstich in einem Hüttenwerk. In der Nähe glühender Metall- oder Glasschmelzen sind die Beschäftigten starker Infrarotstrahlung ausgesetzt. Stahlwerk Trinecké železárny, Trinec, Tchechien Optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen kann bei Exposition zu ernsthaften Augen- und Hautschäden führen. Das Ausmaß der möglichen Schädigung ist von der Wellenlänge, Strahlungsintensität, Einwirkungsdauer und Betriebsart abhängig. Kurzfristige Schädigungen zeigen sich z. B. in Form von Verbrennungen der Haut und Schädigungen an der Horn- oder Netzhaut der Augen. Langfristig hohe Expositionen der Haut mit intensiver UV-Strahlung können Spätfolgen in Form von Hautkrebs auslösen. Mögliche langfristige Folgen von UV-Strahlung für das Auge sind Entzündungen der Hornhaut und Trübungen der Augenlinse (Grauer Star). Langjährige Einwirkung von IR-Strahlung kann die Entstehung von Grauem Star begünstigen. Sichtbare Strahlung hoher Intensität stellt eine potenzielle Gefahr für die Netzhaut dar. Bei der Anwendung von Lasern ergibt sich aufgrund der hohen Energiedichte der gebündelten Laserstrahlen ein besonders hohes Gefährdungspotential. Bestrahlungen durch Hochleistungslaser führen ohne Schutzmaßnahmen meist unmittelbar zu schwersten und irreversiblen Schädigungen der Augen und der Haut. Bei der Verwendung von besonders gefährlichen Lasern im Betrieb schreibt die Verordnung daher die Bestellung eines sachkundigen Laserschutzbeauftragten vor. Künstliche optische Strahlung tritt an zahlreichen Arbeitsplätzen auf. Für viele Quellen zeigt bereits eine grobe Abschätzung, dass bei normalem Gebrauch keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten ist. Zu diesen sicheren Quellen gehören z. B. Deckenbeleuchtungen, Computerbildschirme, Kopiergeräte oder Fotoblitze. Ein geplanter europäischer Leitfaden zur EU-Richtlinie soll Hilfestellungen für die Abschätzung möglicher Gefährdungen geben. Daneben können auch andere einfach zugängliche Informationen, insbesondere Angaben der Hersteller von Strahlungsquellen, zur Bewertung herangezogen werden. Lässt sich nicht sicher entscheiden, ob Gefährdungen der Gesundheit ausgeschlossen werden können, sind Berechnungen bzw. Messungen der Exposition durchzuführen. Diese sollen dem Stand der Technik entsprechen und nur durch fachkundige Personen erfolgen. Messverfahren sind in den Normen DIN EN 14255-1 (für UV-Strahlung) und DIN EN 14255-2 (für sichtbare und Infrarot-Strahlung) beschrieben. Die biologische Wirkung der Strahlung hängt von ihrer spektralen Zusammensetzung ab. Maßstab für die Bewertung ist daher eine spektral gewichtete Stärke der Bestrahlung. Im Hinblick auf die möglichen Schädigungen sind in der EU-Richtlinie wirkungsabhängige Expositionsgrenzwerte festgesetzt. Anhang I enthält Grenzwerte für inkohärente Strahlung, Anhang II Grenzwerte für kohärente Laserstrahlung. Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie wird dadurch erleichtert, dass für Laserstrahlung schon länger ein umfangreiches Regelwerk existierte. So befasst sich die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B2 „Laserstrahlung“ mit dem Schutz vor gesundheitsgefährdender Laserstrahlung. Weitere wichtige Bestimmungen sind in der Norm DIN EN 60825‑1 „Sicherheit von Lasereinrichtungen: Klassifizierung von Anlagen und Anforderungen“ festgelegt. Als Schutzmaßnahme ist vorrangig die Entstehung der künstlichen optischen Strahlung direkt an der Quelle zu mindern. Dazu gehören alternative Arbeitsverfahren oder der Einsatz von Arbeitsmitteln, die weniger Strahlung emittieren. Falls dies nicht möglich ist, sollte durch geeignete technische Maßnahmen, z. B. Abschirmungen oder vergleichbare Sicherheitseinrichtungen, die Ausbreitung der Strahlung verhindert oder reduziert werden. Die Belastung des Beschäftigten kann auch durch organisatorische Maßnahmen wie Zugangsregelungen zu exponierten Arbeitsplätzen begrenzt werden. Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, ist persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille und Schutzkleidung zu verwenden. Die Ausrüstung muss auf die gesundheitsgefährdende Wirkung der Strahlung abgestimmt sein und sachgerecht angewendet werden. Arbeitsbereiche, in denen die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können, sind zu kennzeichnen und abzugrenzen. Der Zugang für Unbefugte ist einzuschränken. Nachfolgend ist zusammengefasst, welche Maßnahmen bei künstlicher optischer Strahlung zu treffen sind: Bild: Warnzeichen nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Links: Warnung vor optischer Strahlung; rechts: Warnung vor Laserstrahl. Mit diesen Warnzeichen sind Arbeitsbereiche, in denen die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können, zu kennzeichnen und abzugrenzen. Rechtliche und technische Vorgaben Weitere Informationen im Internet
Die erfolgreiche Weiterentwicklung des Blauen Engels hängt davon ab, ob es gelingt, an aktuelle und in die Zukunft weisende Trends in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft anzuknüpfen und das Zeichen im Alltag besser sichtbar zu machen. Neben der bisherigen Schwerpunktsetzung Ressourcenschutz und Energieeffizienz soll der Blaue Engel zu einem Kennzeichnungsinstrument für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte weiterentwickelt werden. Im Vordergrund steht der Schutz der menschlichen Gesundheit vor unerwünschten Einwirkungen, die von Waren und Dienstleistungen ausgehen können. Schwerpunkte sind u. a. die Sicherstellung einer guten Innenraumluftqualität durch Minderung oder Vermeidung von Schadstoffen. In einem von der BAM bearbeiteten und 2011 abgeschlossenen UFOPLAN-Vorhabens wurde ein standardisiertes Prüfverfahren für Partikelemissionen entwickelt und erfolgreich getestet. Das Prüfverfahren wird als Bestandteil der Prüfung der chemischen Emissionen aus Bürogeräten (Kopierer, Drucker und bildgebende Geräte) in die Vergabekriterien des Blauen Engel aufgenommen. Zunächst erfolgt die Bewertung der Partikelemissionen nur bei Geräten mit einem Volumen kleiner als 250 l. Für größere Geräte ist bisher nur die Dokumentation der Messergebnisse vorgesehen. Zur Fortentwicklung des Blauen Engel ist auch die Bewertung großer Geräte über 250 l vorgesehen. Hierzu müssen entsprechende Prüfwerte aus entspechenden Emissionsprüfungen abgeleitet werden, die aber derzeit noch nicht vorliegen. Ziel ist es, für große Bürogeräte künftig einen Prüfwert festzulegen und hierzu die durch die Prüfinstitute ermittelten Werte heranzuziehen und eine Zweitauswertung zur Qualitätskontrolle vorzunehmen. Die Ergebnisse fließen direkt in die Weiterentwicklung des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte ein.
Bromierte Flammschutzmittel haben einen hohen Produktionsanteil an allen Flammschutzmitteln. Beispiele für Anwendungen sind vielfältig und betreffen z.B. Leiterplatten, Kunststoffgehäuse von technischen Geräten wie Kopierern, Computern oder Fernsehern, Textilfasern, die flammfest sein müssen oder geschäumte Stoffe. In den letzten Jahren sind gerade die bromierten Stoffe zunehmend Gegenstand öffentlicher und wissenschaftlicher Diskussionen. Sie wurden in der Umwelt und im Menschen nachgewiesen, allerdings ist die Datenlage insgesamt sehr unbefriedigend. In einem ersten Schritt soll eine Methode zur Bestimmung dieser Substanzklasse in unterschiedlichen Nahrungsmitteln (einschl. Muttermilch) etabliert werden. Danach werden diese Stoffe in Nahrungsmittelduplikaten bestimmt, die bereits im Rahmen der INES-Untersuchung (Integrated Exposure Assessment Survey) gesammelt wurden. Im Anschluss soll für diese gesundheitlich bedeutsame Substanzklasse die Exposition der allgemeinen Bevölkerung und des Säuglings über den Nahrungs- bzw. Muttermilchpfad abgeschätzt werden.
A) Problemstellung: Die erfolgreiche Weiterentwicklung des Blauen Engels hängt davon ab, ob es gelingt, an aktuelle und in die Zukunft weisende Trends in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft anzuknüpfen und das Zeichen im Alltag besser sichtbar zu machen. Neben der bisherigen Schwerpunktsetzung Ressourcenschutz und Energieeffizienz soll der Blaue Engel zu einem Kennzeichnungsinstrument für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte weiterentwickelt werden. Im Vordergrund steht der Schutz der menschlichen Gesundheit vor unerwünschten Einwirkungen, die von Waren und Dienstleistungen ausgehen können. Schwerpunkte sind u.a. die Sicherstellung einer guten Innenraumluftqualität durch Minderung oder Vermeidung von Schadstoffen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik sind eines der Schwerpunktthemen der Jury Umweltzeichen in der Berufungsperiode 2007-2010. Die Erfassung von Emissionen, insbesondere feiner und ultrafeiner Partikel aus Bürogeräten (Kopierer, Drucker und bildgebender Geräte) während der Druckphase und die Bewertung des gesundheitlichen Risikos sind aktuelle Fragestellungen, die auch die Auszeichnung der besonders emissionsarmen Geräte mit dem Blauen Engel betrifft. Handlungsbedarf sehen BMU und UBA hinsichtlich der Weiterentwicklung der emissionsbegrenzenden Anforderungen an feine und ultrafeine Partikel im Rahmen des Blauen Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion. Hierzu ist vordringlich ein standardisierbares Prüfverfahren zu entwickeln. C) Ziel des Vorhabens ist es, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die methodischen Grundlagen zur Erfassung der Zahl Zusammensetzung feiner und ultrafeiner Partikel aus Bürogeräten während der Druckphase zu entwickeln. Es soll ein standardisierbares Prüfverfahren für die Vergabe des Blauen Engel entwickelt und erprobt werden. Die Ergebnisse fließen direkt in die Weiterentwicklung des Umweltzeichens für Bürogeräte ein.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 21 |
| Land | 4 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 2 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 12 |
| Text | 12 |
| unbekannt | 2 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 13 |
| Offen | 12 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 26 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Dokument | 9 |
| Keine | 11 |
| Webseite | 11 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 21 |
| Lebewesen und Lebensräume | 21 |
| Luft | 16 |
| Mensch und Umwelt | 24 |
| Wasser | 15 |
| Weitere | 26 |