Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Blauen Engel Drei Unternehmen sind nominiert Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr für besonderes unternehmerisches Engagement im Umwelt- und Gesundheitsschutz vergeben. Die zuständige Jury nominierte drei Firmen für den Preis des wichtigsten deutschen Umweltzeichens: den Möbelhersteller hülsta, den Produzenten von Pelletheizkesseln KWB sowie den Druckerhersteller KYOCERA. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die drei nominierten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen können. Mit dem Blauen Engel geben die Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein glaubwürdiges und verlässliches Instrument an die Hand, das Orientierung bei der Auswahl von Produkten gibt.“ Der Preis wird am 28.November im Rahmen der Gala zum Deutschen Nachhaltigkeitspreis durch die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger verliehen. „Ich wünsche mir noch mehr Unternehmen, die stetig ihre Produkte verbessern und dabei auf den Blauen Engel setzen“, sagt Maria Krautzberger. „Gerade bei Alltagsprodukten, mit denen wir ständig umgehen, brauchen wir Innovationen, die die Umwelt weniger belasten und gleichzeitig die Gesundheit schützen. Mit dem Blauen Engel zeigen die Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesundheit wahrnehmen." Die hülsta-werke Hüls GmbH ist zum zweiten Mal für die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis" nominiert. Das Familienunternehmen aus dem Münsterland konnte bereits 1993 Produkte mit dem Blauen Engel kennzeichnen und war damit eines der ersten in der Möbelbranche. Seit 1996 trägt das gesamte Kastenmöbelsortiment das Umweltzeichen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38). Möbel können wegen ihrer großen Oberfläche eine wesentliche Quelle für Schadstoffe in Innenräumen sein. Diese stammen zumeist aus Beschichtungsstoffen, Lacken, Leimen und Klebstoffen. Genau an dieser Stelle setzt die umweltfreundliche Produktion der Hülsta-Werke an. Das Unternehmen treibt die Entwicklung umweltfreundlicher Lacke und Beschichtungen voran und trägt so dazu bei, Produkte seiner Branche umweltverträglicher und damit für den Verbraucher gesünder zu machen. Die KWB - Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH aus Österreich entwickelt innovative Lösungen für Biomasseheizungen und kennzeichnet seit 2003 seine Heizkessel mit dem Umweltzeichen für emissionsarme und energieeffiziente Holzpelletheizkessel (RAL-UZ 112). Holzpelletfeuerungen mit dem Blauen Engel ermöglichen eine effiziente und emissionsarme Nutzung regenerativer Brennstoffe. Sie erfüllen strenge Anforderungen an den energetischen Wirkungsgrad, den Hilfsstrombedarf sowie an die Emissionen von Kohlenmonoxid, Staub, Kohlenstoff und Stickstoffoxiden. Mit einem eigenem Forschungs- und Entwicklungszentrum trägt die KWB Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH maßgeblich dazu bei, dass die Emissionen von Feuerungsanlagen für Holzpellets kontinuierlich reduziert werden und verbessert so die Luftqualität. Die KYOCERA Document Solutions Deutschland GmbH, ist einer der weltweit führenden Druckerhersteller. Derzeit sind ca. 50 Systeme mit dem Umweltzeichen für energieeffiziente und emissionsarme Drucker und Kopierer (RAL-UZ 171) gekennzeichnet. 1997 produzierte KYOCERA weltweit den ersten Drucker, der mit dem Blauen Engel zertifiziert wurde. Um den Blauen Engel zu tragen, müssen Drucker und Multifunktionsgeräte mehr als 100 Umwelt- und Sicherheitskriterien einhalten. Hierzu zählen die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, ein geringer Energieverbrauch sowie die recyclinggerechte Konstruktion. Für ein gesundes Raumklima stellt der Blaue Engel strenge Anforderungen an die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln während des Druckbetriebes bei Laserdruckern. Die Nominierungen zum „Blauer Engel-Preis“ erfolgen durch die Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Aus der Flut von Labeln ragt der Blaue Engel weit heraus", sagt Stefan Schulze-Hausmann, Initiator des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Wir freuen uns, mit dafür zu sorgen, dass er auch in Zukunft von Konsumenten geschätzt und von Herstellern begehrt wird." Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr zum dritten Mal verliehen. Zurzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in zirka 120 verschiedenen Produktgruppen. Alle Produkte und die dahinter liegenden Kriterien sind frei zugänglich unter www.blauer-engel.de einsehbar. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Bundesländer.
Umweltschutz ist Schwerpunkt der diesjährigen CeBIT Umweltschutz ist Schwerpunkt der diesjährigen PC, Notebook und Handy bringen Riesenleistungen – ohne Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) wäre unser Alltag kaum noch zu bewältigen. Aber IKT verschlingt auch große Mengen an Energie: In Deutschland liegt der auf die IT und Unterhaltungselektronik entfallende Strombedarf derzeit bei ungefähr acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs. Zudem ist die IT-Branche weltweit für rund zwei Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. „Die Hersteller müssen effizientere Geräte anbieten und die Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend informieren. Dann können diese die Energieeffizienz bei ihren Kaufentscheidungen auch berücksichtigen – das schont Umwelt und Geldbeutel”, so Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Ein wichtiges Instrument, welches Orientierung am Markt gibt, ist der Blaue Engel, der in diesem Jahr seinen 30. Geburtstag feiert. Der Blaue Engel kennzeichnet umweltschonende Geräte wie Computer, Drucker oder Kopierer. Dieses Jahr nimmt die Computerindustrie den Klimaschutz ins Visier – „Green IT” heißt ein Schwerpunkt der CeBIT. In unseren Privathaushalten verbrauchen besonders die älteren Geräte unverhältnismäßig viel Strom. Allerdings gehen neue Geräte ebenfalls nicht immer sparsam mit Energie um. Außerdem benötigen alle Geräte auch dann Strom, wenn sie ihre eigentliche Funktion nicht erfüllen, also im Leerlauf. Dabei geht es auch anders. Stromsparende Geräte erkennt man zum Beispiel an der Stromsparer-Plakette. Das ist ein Gütesiegel für Elektrogeräte, die im Stand-by, also Bereitschaftsbetrieb weniger als ein Watt Leistung aufnehmen und sich per Knopfdruck in einen Null-Watt-Zustand schalten lassen. „Zur Umweltfreundlichkeit gehört bei der EDV nicht nur das Energiesparen, sondern auch die Schonung natürlicher Ressourcen. Allein in Deutschland liegen mehrere Millionen nicht mehr genutzter Mobiltelefone in den Schubladen und damit beträchtliche Werte an Edelmetallen. Diese müssen wir verstärkt recyclen”, so Troge. Noch besser als das Recycling ist, Elektro- und Elektronik-Produkte langlebiger zu gestalten und länger zu nutzen. Gefragt sind hier vor allem die Hersteller, sie müssen vermehrt langlebige Produkte anbieten. Diese Geräte sollten sich außerdem kostengünstig reparieren und nachrüsten lassen. „Geräte, die kurz vor Ablauf der Garantiezeit funktionsuntüchtig werden, verärgern nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher - sie belasten zusätzlich die Umwelt”, so Troge. In Kooperation mit BITKOM, dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums und dem Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr gibt es einen internetbasierten Leitfaden für produktneutrale Leistungsbeschreibungen. So soll ein Portal für produktneutrale und umweltfreundliche Beschaffung entstehen, das Beschaffungsverantwortliche praxisgerecht bei rechtskonformen Ausschreibungen unterstützt.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Konferenz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Berlin Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller, hat heute in Berlin eine Konferenz zur Luftqualität in Innenräumen eröffnet: „Umweltschutz ist vorsorgender Gesundheitsschutz. Wir müssen überall dort tätig werden, wo Umweltfaktoren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Da wir uns 80 bis 90 Prozent des Tages in Innenräumen aufhalten, ist die Sorge um die Raumluftqualität ein wichtiger Bestandteil der Prävention von gesundheitsbezogenen Umweltbelastungen”, sagte Müller. Die gemeinsam von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ausgerichtete Konferenz soll heute und morgen (23. und 24. Juni) klären, welche Probleme es aktuell in Innenräumen gibt, wie diese gesundheitlich zu bewerten sind und welche politischen Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Zu Hause, in der Schule, im Büro oder in Verkehrsmitteln - die Menschen in Deutschland halten sich den überwiegenden Teil des Tages in Innenräumen auf. Sie sind dort vielfältigen Belastungen ausgesetzt: Chemische Stoffe wie Lösemittel oder Weichmacher, feiner und ultrafeiner Staub oder Mikroorganismen wie Bakterien und Schimmel. Einige Innenraumschadstoffe, die in der Vergangenheit eine Rolle spielten, sind dank politischer Bemühungen und konsequenten Handelns verschwunden, beispielsweise das Holzschutzmittel Pentachlorphenol, chlorierte Lösemittel wie Perchlorethylen oder auch Asbest. Andere, neue Stoffe sind an ihre Stelle getreten: So finden sich heute mehr als 200 flüchtige und schwer flüchtige organische Verbindungen in der Innenraumluft. Die Raumluftkonzentrationen hängen dabei von den eingesetzten Materialien ab, von Bauprodukten über das Inventar bis zu beispielsweise Reinigungsmitteln. Die Belastung hängt auch von dem Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer sowie von der Gebäudekonstruktion und -situation ab. In vier Fachforen werden auf der Konferenz die Themen Energiesparen und gute Raumluft, Emissionen aus Bauprodukten, Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern sowie der zunehmende und aus gesundheitlicher Sicht problematische Eintrag von Duftstoffen in die Raumluft behandelt. Dessau-Roßlau, 23.06.2009
Zeichennutzung für wiederaufbereitete Tonerkassetten wird deutlich einfacher Die Zusammenarbeit zwischen dem deutschen Umweltzeichen „Der Blaue Engel” und dem chinesischen Umweltzeichen ist ein gutes Stück vorangekommen: Für wiederaufbereitete Tonerkassetten, die in Druckern und Kopiergeräten zum Einsatz kommen, legten die zuständigen Institutionen beider Länder – für Deutschland das Umweltbundesamt (UBA) sowie das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL), für China das Environmental Certification Center des chinesischen Umweltministeriums – erstmals gemeinsame Vergabekriterien fest. „Dieses Abkommen ist Teil einer umfassenden Zusammenarbeit im Umweltschutz zwischen Deutschland und China. Es trägt dazu bei, den Marktzugang für Waren mit günstigen Umwelteigenschaften zu vereinfachen. Das ermöglicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern, verstärkt solche Waren zu kaufen. Das nutzt ihnen und der Umwelt”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. Kriterien in den Vergabegrundlagen, die nun in beiden Umweltzeichen identisch sind, betreffen die Anforderungen an die verwendeten Toner, an die Wiederverwendung und an die Kennzeichnung der Module sowie an die Nutzerinformationen. Gemeinsame Vergabekriterien vereinfachen den Herstellern umweltfreundlicher Waren eine Zeichennutzung deutlich. Interessenten, die bereits ihre Produkte mit einem Umweltzeichen – dem deutschen oder dem chinesischen - als besonders umweltfreundlich kennzeichnen, müssen bei Antragstellung für das Partnerzeichen im Zertifizierungsverfahren nur noch jene Anforderungen nachweisen, die in beiden Systemen noch nicht identisch sind. Das sind etwa solche, die nationale technische Standards betreffen. Für alle anderen reicht die Vorlage des Partner–Umweltzeichens aus. Das heißt, deutsche Hersteller können das chinesische Umweltzeichen für ihre Waren nun wesentlich schneller erhalten als zuvor. Für chinesische Hersteller, die ihre Waren mit dem Blauen Engel kennzeichnen wollen, gilt dasselbe. Das Ziel Deutschlands und Chinas ist es, die Liste der Umweltzeichen mit gemeinsamen Vergabekriterien weiter auszubauen und somit den Herstellern auch anderer umweltfreundlicher Produkte die gemeinsame Zeichennutzung deutlich zu vereinfachen. Das deutsche Umweltzeichen „Der Blaue Engel” und das chinesische Umweltzeichen kennzeichnen Waren und Dienstleistungen, die - im Vergleich zu herkömmlichen Produkten -bessere Eigenschaften im Sinne des Gesundheits- und Umweltschutzes aufweisen - etwa geringerer Ressourceneinsatz, niedriger Energieverbrauch oder weniger Schadstoffbelastung. Den Blauen Engel tragen heute rund 10.000 Waren und Dienstleistungen aus 80 Waren- und Dienstleistungsgruppen, das chinesische Umweltzeichen tragen etwa 18.000 Produkte aus 65 Waren- und Dienstleistungsgruppen.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium "Sonderpreis Nachhaltiges Bauen“ und „Blauen Engel-Preis“ 2014 vergeben Im Rahmen der Preisverleihungen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises sind ein Projekt für eine ökologische Hofsanierung sowie ein unternehmerisches Engagement im Umwelt- und Gesundheitsschutz ausgezeichnet worden. Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Gunther Adler, übergab den „Sonderpreis Nachhaltiges Bauen“ an den Plusenergiehof HOF8. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, verlieh die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis" an den Druckerhersteller Kyocera. Staatssekretär Adler: „Der Plusenergiehof im Taubertal ist ein Musterbeispiel für eine überzeugende ökologische Gesamtsanierung einer landwirtschaftlichen Hofanlage. Der Hof veranschaulicht auf überzeugende Art und Weise, dass nachhaltiges und zukunftsfähiges Bauen in der Baubranche angekommen ist. Der effiziente Umgang mit Ressourcen und Energie wird von den Marktteilnehmern inzwischen als große Chance wahrgenommen. Bauherren, Eigentümer und Nutzer von Gebäuden sind nun gefragt, Nachhaltigkeit stärker zu ihrem Leitmotiv zu machen und umzusetzen. Wir fordern nachhaltiges Bauen nicht nur von anderen, sondern machen es auch selber vor.“ Adler wies darauf hin, dass die Bundesregierung seit 2011 alle seine Bauprojekte anhand von Nachhaltigkeitskriterien prüft. Der neu aufgelegte „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ ist für die Bundesbauten verbindlich. Alle großen Bundesbaumaßnahmen sind mittlerweile mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen von der ersten Idee bis zur Ausführung zu begleiten und sollen den sogenannten „Silber-Standard“ erreichen, das heißt, sie müssen 30 Prozent besser sein als die gültige Energieeinsparverordnung. Jetzt gelte es, auch die Länder und Kommunen von dieser Strategie zu überzeugen, betonte Adler. Dort gebe es bereits viele gute Ansätze, die zusammengeführt und gestärkt werden sollten. UBA -Präsidentin Krautzberger würdige das unternehmerische Engagement im Umwelt- und Gesundheitsschutz von Kyocera: „Bei umweltfreundlichen Innovationen gehört Kyocera in seiner Branche zu den Vorreitern. Das Unternehmen erfüllt bei vielen seiner Produkte die hohen Standards des Umweltzeichens. Zudem engagiert es sich branchenweit für die Qualitätskriterien des Blauen Engel.“ Die Kyocera Document Solutions Deutschland GmbH ist einer der weltweit führenden Druckerhersteller. Derzeit sind ca. 50 Systeme mit dem Umweltzeichen für energieeffiziente und emissionsarme Drucker und Kopierer (RAL-UZ 171) gekennzeichnet. 1997 produzierte Kyocera weltweit den ersten Drucker, der mit dem „Blauen Engel“ zertifiziert wurde. Um den „Blauen Engel“ zu tragen, müssen Drucker und Multifunktionsgeräte mehr als 100 Umwelt- und Sicherheitskriterien einhalten. Hierzu zählen die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, ein geringer Energieverbrauch sowie eine Konstruktion, die sich einfach recyceln lässt. Für ein gesundes Raumklima stellt der „Blaue Engel“ strenge Anforderungen an die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln während des Druckbetriebes bei Laserdruckern. Der Hof im Taubertal stand nach 40 Jahren Leerstand kurz vor dem drohenden Abriss, bevor er einer zukunftsfähigen Nutzung zugeführt wurde. Die Materialwahl mit Wiederverwendung vorhandener oder neuer Materialien regionaler Herkunft, das Energiekonzept eines Plusenergiehauses mit Versorgung durch erneuerbare Energien sowie der effiziente Umgang mit Ressourcen durch z. B. Reduktion grauer Energie und Integration eines Natursteinbrunnen sind ökologisch beispielhaft und ermöglichen eine Optimierung der Lebenszykluskosten. Auch das vielfältige Nutzungskonzept kann überzeugen. Dazu gehören eine Hebammenpraxis, Seniorenwohnungen und ein Architekturbüro.
Tintenpatronen und Tonerkartuschen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte werden ersetzt, sobald die Farbgeber (Tinten und Toner) darin aufgebraucht sind. Ausgehend vom Nutzungsumfang der Geräte lässt sich auf ein erhebliches Abfallaufkommen von mehreren Millionen geleerter Module und Patronen in öffentlichen Einrichtungen pro Jahr schließen. Mit diesem Leitfaden werden Kartuschen und Patronen identifiziert, die aufgrund ihrer Wiederaufbereitung und erneuten Nutzung eine Reduktion der Abfallmenge ermöglicht und damit ein Beitrag zur Ressourcenschonung leistet. Ferner werden Anforderungen an die eingesetzten Materialien sowie die Farbgeber gestellt, die Gesundheitsgefahren im Gebrauch für Menschen reduzieren. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Tonerkartuschen und Tintenpatronen (DE-UZ 177, Ausgabe Juli 2021). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Tintenpatronen und Tonerkartuschen für Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte werden ersetzt, sobald die Farbgeber (Tinten und Toner) darin aufgebraucht sind. Ausgehend vom Nutzungsumfang der Geräte lässt sich auf ein erhebliches Abfallaufkommen von mehreren Millionen geleerter Module und Patronen in öffentlichen Einrichtungen pro Jahr schließen. Mit diesem Leitfaden werden Kartuschen und Patronen identifiziert, die aufgrund ihrer Wiederaufbereitung und erneuten Nutzung eine Reduktion der Abfallmenge ermöglicht und damit ein Beitrag zur Ressourcenschonung leistet. Ferner werden Anforderungen an die eingesetzten Materialien sowie die Farbgeber gestellt, die Gesundheitsgefahren im Gebrauch für Menschen reduzieren. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Tonerkartuschen und Tintenpatronen (DE-UZ 177, Ausgabe Juli 2021). Quelle: www.umweltbundesamt.de
Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Sehr geehrter Herr @lagb.mw.sachsen-anhalt.de Mittwoch, 27. Mai 2020 08:47 ; @lagb.mw.sachsen-anhalt.de AW: Scanarbeiten LAGB , ich muss gestehen, meine Antwort auf Ihre Nachricht kommt spät. Allerdings fühle ich mich zunehmend missverstanden. Anfang Mai schrieb ich :“ jedoch wird dies durch derzeit sehr reduzierte Präsenz im LAGB nicht vor Ende Mai zu bewerkstelligen sein.“ Diese Aussage betraf das Zusammentragen der relevanten Risswerksunterlagen. Dass Sie daraus lasen, dass in der 22. KW bereits hier im Amt gescannt werden kann, verwunderte mich. Außerdem äußerte ich in einer der vorangegangenen E-Mails, dass ich es für sinnvoll erachte, dass Sie sich zunächst mit Ihrem Dienstleister das Scanmaterial hier im LAGB anschauen. Ich kann diesbezüglich nur auf Ihre Geduld hoffen und verbleibe mit einem Herzlichen Glückauf! [mailto: @bge.de] Von: Gesendet: Donnerstag, 14. Mai 2020 11:34 An: Cc: Betreff: [EXTERN] AW: Scanarbeiten LAGB Sehr geehrte Frau , wir nehmen Ihre Mitteilung um Verschiebung der Scanarbeiten hiermit zur Kenntnis. Bitte teilen Sie uns einen möglichen Ausweichtermin für die KW 22 mit, sodass wir mit unserem Dienstleister den entsprechenden Tag frei halten sowie vorbereiten können. Vielen Dank! Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Bergbauingenieur 1 BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Von: @lagb.mw.sachsen-anhalt.de < Gesendet: Donnerstag, 7. Mai 2020 06:00 @bge.de> An: Cc: @bge.de>; Betreff: AW: Scanarbeiten LAGB @lagb.mw.sachsen-anhalt.de> @lagb.mw.sachsen-anhalt.de Sehr geehrter Herr nach einem ausführlichen und leider ernüchternden Telefonat mit Herrn muss ich Ihnen leider eine mindestens zeitlich ungute Nachricht überbringen. In unserem letzten Telefonat äußerte ich, dass es vor Aufnahme der Scan-Tätigkeit für alle Beteiligten sinnvoll erscheint, sich die vorhandenen Unterlagen/Bedingungen im LAGB zunächst anzusehen. Das klarstellende Telefonat mit Herrn hat mich zumindest dahingehend bestätigt. Im Klartext heißt das vorerst: Die umfangreichen risslichen Unterlagen der Bergwerke und sollten zunächst von Mitarbeitern des LAGB gesichtet und für einen zügigen Scanvorgang vorbereitet werden. Diese Tätigkeiten stehen im Zusammenhang mit dem Umzug des in Staßfurt bis September letzten Jahres befindlichen Teils der Bergbehörde. Bei besagtem Umzug sind einige Unterlagen aus ihrer gewohnten Ordnung geraten. Nach Einschätzung von Herrn werden diese Vorbereitungen zwar nur je einen Arbeitstag pro Bergwerk benötigen, jedoch wird dies durch derzeit sehr reduzierte Präsenz im LAGB nicht vor Ende Mai zu bewerkstelligen sein. Diese Vorarbeiten möchte ich auch gern nutzten, um die Relevanz des Bergwerkes zu überprüfen. Ich hoffe bezüglich der Terminverschiebung auf Ihr wohlwollendes Verständnis und verbleibe mit einem freundlichen Glückauf! Im Auftrag Dezernat Markscheide- und Berechtsamswesen, Altbergbau Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt Köthener Straße 38 06118 Halle (Saale) Tel. +49 345 5212 Fax +49 345 52 E-Mail @lagb.mw.sachsen-anhalt.de 2 Sachsen-Anhalt #moderndenken Freundlichen Glückauf! Von: [mailto: @bge.de] Gesendet: Montag, 4. Mai 2020 16:06 An: Cc: Betreff: [EXTERN] Scanarbeiten LAGB Sehr geehrte Frau , Sie teilten uns mit, dass wenige bergbauliche Tätigkeiten mit einer maximalen Teufe ≥ 300 m in der Region befindlich sind, zu denen Unterlagen derzeit ausschließlich in analoger Form im Archiv des Landesamtes vorliegen. Dennoch wäre es unter gewissen Auflagen möglich diese Dokumente vor Ort herauszusuchen und einzuscannen. Nach Rücksprache mit unserem Auftragnehmer könnten wir diese Unterlagen auch zeitnah vor Ort einscannen. Wäre Mittwoch, der 06.05.2020 möglich? Bitte teilen Sie uns weiterhin die konkreten Hygieneschutzbestimmungen des Landesamtes mit, um die entsprechenden Vorbereitungen treffen zu können. Welche Voraussetzungen gelten für die anreisenden Kollegen? Wir bitten Sie weiterhin um Mitteilung zur Formatgröße, Alter und Zustand der analogen Unterlagen. Gäbe es ggf. Möglichkeiten im Hause befindliche Kopiergeräte zu nutzen? Vielen Dank! Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Bergbauingenieur BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth 3
Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Sehr geehrte Frau Dienstag, 5. Mai 2020 07:45 @lagb.mw.sachsen-anhalt.de' AW: Scanarbeiten LAGB , vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es wäre ebenfalls Dienstag, der 12.05.2020 möglich. Wir würden gern 09:00 Uhr anreisen, da der konkrete Arbeitsaufwand derzeit nur schwer einzuschätzen ist. Wir werden uns beim Auftragnehmer nach Möglichkeiten erkundigen, um auch Dokumente in schlechter Verfassung scannen zu können. Sollten weitere Corona-Schutzmaßnahmen erfolgen, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit entsprechende Vorbereitungen getroffen werden können. Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Bergbauingenieur BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Von: @lagb.mw.sachsen-anhalt.de < Gesendet: Montag, 4. Mai 2020 19:27 An: @bge.de> Cc: @lagb.mw.sachsen-anhalt.de Betreff: AW: Scanarbeiten LAGB Sehr geehrter Herr @lagb.mw.sachsen-anhalt.de> , 1 Lässt sich vielleicht für nächste Woche (Dienstag bis Freitag) ein Termin finden? Ich werde versuchen, Ihnen vorab einige Photos der risslichen Unterlagen zuzusenden. Da wir im Haus leider auch nur einen Einzugsscanner haben bietet dieser sich, zumindest für die Unterlagen welche in nicht optimaler Verfassung sind, nicht an. Meiner Kenntnis nach, ist derzeit mindestens die anhängende Selbstauskunft auszufüllen. Ich werde mich erkundigen, ob mittlerweile weitere Bestimmungen hinzugekommen sind. Mit freundlichem Glückauf! Im Auftrag Dezernat Markscheide- und Berechtsamswesen, Altbergbau Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt Köthener Straße 38 06118 Halle (Saale) Tel. +49 345 5212 Fax +49 345 52 E-Mail @lagb.mw.sachsen-anhalt.de Sachsen-Anhalt #moderndenken Von: [mailto: @bge.de] Gesendet: Montag, 4. Mai 2020 16:06 An: Cc: Betreff: [EXTERN] Scanarbeiten LAGB Sehr geehrte Frau , Sie teilten uns mit, dass wenige bergbauliche Tätigkeiten mit einer maximalen Teufe ≥ 300 m in der Region befindlich sind, zu denen Unterlagen derzeit ausschließlich in analoger Form im Archiv des Landesamtes vorliegen. Dennoch wäre es unter gewissen Auflagen möglich diese Dokumente vor Ort herauszusuchen und einzuscannen. Nach Rücksprache mit unserem Auftragnehmer könnten wir diese Unterlagen auch zeitnah vor Ort einscannen. Wäre Mittwoch, der 06.05.2020 möglich? Bitte teilen Sie uns weiterhin die konkreten Hygieneschutzbestimmungen des Landesamtes mit, um die entsprechenden Vorbereitungen treffen zu können. Welche Voraussetzungen gelten für die anreisenden Kollegen? Wir bitten Sie weiterhin um Mitteilung zur Formatgröße, Alter und Zustand der analogen Unterlagen. Gäbe es ggf. Möglichkeiten im Hause befindliche Kopiergeräte zu nutzen? Vielen Dank! Ich bitte zu beachten, dass diese Email bzw. dieses Schreiben sowie die Rückantworten ggf. auf einer Internetpräsenz der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Veröffentlichung auf der Informationsplattform gemäß § 6 StandAG zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihrerseits Bedenken bestehen, so sind diese ausdrücklich der Rückantwort voranzustellen. 2 Mit freundlichen Grüßen i. A. Bergbauingenieur BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Bereich Standortauswahl Zentrale Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 (0) 5171 43- @bge.de www.bge.de Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth 3
Die Xerox GmbH bietet aufgearbeitete Fotokopiergeräte zur Miete bzw. zum Kauf an. Die durch das Remanufacturing eingesparten Kosten gibt Xerox an die Verbraucher*innen weiter, sodass das Unternehmen trotz des Produktportfolios im Premiumsegment wettbewerbsfähig ist. Die Vermietung der Fotokopiergeräte sichert am Ende der Nutzungsphase die Rückführung an den Hersteller Xerox. Des Weiteren werden über ein breit aufgestelltes Netzwerk Altgeräte zugekauft, sodass für die Remanufacturing-Aktivitäten Versorgungssicherheit gegeben ist.
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Deutsch | 31 |
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Boden | 26 |
Lebewesen & Lebensräume | 22 |
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