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Tag der Umwelt: Wie die LUBW unter der Oberfläche arbeitet

Heute ist der Tag der Umwelt, der das Umweltbewusstsein schärfen und uns sensibilisieren soll. So vielfältig wie die Umwelt sind auch die Themen der LUBW . Eine ganze Abteilung ist für die Analyse von Schadstoffen in der Umwelt zuständig und trägt somit einen großen Teil dazu bei, dass die LUBW eine Bewertung der Umwelt für das Land Baden-Württemberg vornehmen kann. So werden zum Beispiel die Gewässer in Baden-Württemberg untersucht und dabei neben Lebewesen auch Schadstoffe gefunden, die nicht in die Gewässer gehören. Eine Methode ist seit 2019 das Non-Target-Screening, mit dem unbekannte Substanzen in der Umwelt nachgewiesen werden können. Non-Target-Screening 1986 gelangten als Folge eines Chemieunfalls in der Schweiz mehrere Tonnen kontaminierter Löschschaum in den Rhein und verursachte ein enormes Fischsterben. Seitdem wird in der LUBW arbeitstäglich eine 24 Stunden-Mischprobe der Rheinintensivüberwachungsstation Karlsruhe auf unbekannte Spurenstoffe (> 9.000 Stoffe) untersucht.  Mit den herkömmlichen Methoden kann in der LUBW bereits eine große Bandbreite an Schadstoffen im Wasser festgestellt werden. Die Agrar-, Pharma- und Kosmetikindustrie unterliegt allerdings einem ständigen Innovationsprozess. Somit nimmt der Anteil an unbekannten wasserlöslichen und weniger flüchtigen Substanzen zu, die mithilfe der Non-Target-Analytik erfasst werden können. Seit 2019 ist nach längerer Entwicklungsarbeit nun ein Non-Target-Screening in der LUBW im Einsatz, das den Nachweis einer Vielzahl der bisher nicht erfassten Stoffe in einem Analysenlauf erlaubt. Dazu müssen zunächst über einen längeren Zeitraum Proben untersucht und mit Hilfe einer Software Trends (Anstieg der Konzentration eines unbekannten Stoffes über mehrere Tage) erkannt werden. Bei einem signifikanten Anstieg eines unbekannten Stoffes kann in einem zweiten Schritt die mögliche Zahl in Frage kommender Stoffe weiter eingegrenzt werden. Diesbezüglich klärt die LUBW die chemische Struktur des Stoffes auf und startet Suchanfragen in speziellen Datenbanken. Zudem wird der Ort der Einleitung durch Probenahmen an weiteren Messstellen entlang des Rheines eingegrenzt und gegebenenfalls durch die zuständigen Behörden eine Befragung einleitender Industriebetriebe durchgeführt. Somit kann eine unbekannte Substanz sicher identifiziert und in der Folge geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Gefahr eingeleitet werden. Das Non-target-screening leistet damit ein entscheidender Beitrag zum Gewässerschutz. Die Überprüfung der Gewässer ist nur eine der vielen Aufgaben der LUBW, die zum Schutz der Umwelt in Baden-Württemberg beitragen. Mehr zum Thema: Bild zeigt: Die Messstation der LUBW am Rhein in Karlsruhe, Bildnachweis: LUBW Titelbild zeigt: Rhein, Bildnachweis: LUBW

A time trend of urinary 4-methylbenzylidene camphor metabolites in young adults from Germany

4-methylbenzylidene camphor (4-MBC) is used as a UV-B filter in cosmetics. Two oxidized metabolites of 4-MBC - 3-(4-carboxybenzylidene)camphor (cx-MBC) and 3-(4-carboxybenzylidene)-6-hydroxycamphor (cx-MBC-OH) - were analyzed in 250 24-h urine samples from young adults in Germany. The samples were from the German Environmental Specimen Bank (ESB) and represented exposure in the years 1995, 2005, 2010, 2015 and 2019. A UHPLC-MS/MS method enabled the sensitive determination of both metabolites, with limits of quantifi cation at 0.15 mikrogL-1 (cx-MBC) and 0.30 mikrogL-1 (cx-MBC-OH), respectively. A temporal trend of the internal exposure to 4-MBC was clearly noticeable. The metabolite cx-MBC was frequently quantifiable at the beginning of the period: in 70% of the samples in 1995, and 56% in 2005. After 2005, urinary concentrations and detection rates of cx-MBC dropped to reach very low levels. In 2015 and 2019, the detection rate was only 2% and 0%, respectively. A similar trend was observed for cx-MBC-OH, though overall, this metabolite was detected less often and at lower concentration levels than cx-MBC. Nowadays, measurable levels of urinary 4-MBC metabolites are an extremely rare occurrence in Germany. These trends are consistent with the history of 4-MBC use by the cosmetic industry. The highest measured individual concentration of 16.20 mikrogL-1 (in a sample of the year 2005) was still more than 30 times below the health-based guidance value (HBM-I). An investigation of the ratios between both metabolites uncovered several features of the 4-MBC metabolism which have been essentially overlooked until now. In particular, stereochemical aspects should be explored in future studies. As urine was collected in autumn/winter in Northwestern Germany, the 4-MBC metabolites measured prob ably do not arise from sunscreen products in a narrow sense. They rather may reveal the use of other skin care products containing 4-MBC for UV protection as an added feature. © 2023 Elsevier

Rüther Gewürze GmbH, NatorperStr. 73-75, 49439 Holzwickede

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Produktion von Gewürzextrakten, Oleoresinen, Aromen, ätherischen Ölen und Farbstoffen für die Lebensmittel-, Futtermittel- und Kosmetikindustrie.

A time trend of urinary 4-methylbenzylidene camphor metabolites in young adults from Germany

Schmidtkunz, C.; Kupper, K.; Weber, T.; Leng, G.; Kolossa-Gehring, M. Environ Res 228 (2023), 115833; online: 1. Juli 2023 4-methylbenzylidene camphor (4-MBC) is used as a UV-B filter in cosmetics. Two oxidized metabolites of 4-MBC - 3-(4-carboxybenzylidene)camphor (cx-MBC) and 3-(4-carboxybenzylidene)-6-hydroxycamphor (cx-MBC-OH) - were analyzed in 250 24-h urine samples from young adults in Germany. The samples were from the German Environmental Specimen Bank (ESB) and represented exposure in the years 1995, 2005, 2010, 2015 and 2019. A UHPLC-MS/MS method enabled the sensitive determination of both metabolites, with limits of quantification at 0.15 mug L(-1) (cx-MBC) and 0.30 mug L(-1) (cx-MBC-OH), respectively. A temporal trend of the internal exposure to 4-MBC was clearly noticeable. The metabolite cx-MBC was frequently quantifiable at the beginning of the period: in 70% of the samples in 1995, and 56% in 2005. After 2005, urinary concentrations and detection rates of cx-MBC dropped to reach very low levels. In 2015 and 2019, the detection rate was only 2% and 0%, respectively. A similar trend was observed for cx-MBC-OH, though overall, this metabolite was detected less often and at lower concentration levels than cx-MBC. Nowadays, measurable levels of urinary 4-MBC metabolites are an extremely rare occurrence in Germany. These trends are consistent with the history of 4-MBC use by the cosmetic industry. The highest measured individual concentration of 16.20 mug L(-1) (in a sample of the year 2005) was still more than 30 times below the health-based guidance value (HBM-I). An investigation of the ratios between both metabolites uncovered several features of the 4-MBC metabolism which have been essentially overlooked until now. In particular, stereochemical aspects should be explored in future studies. As urine was collected in autumn/winter in Northwestern Germany, the 4-MBC metabolites measured probably do not arise from sunscreen products in a narrow sense. They rather may reveal the use of other skin care products containing 4-MBC for UV protection as an added feature. doi: 10.1016/j.envres.2023.115833

Mikroplastik in Kosmetika – Was ist das?

Mikroplastik in Kosmetika – Was ist das? Immer häufiger ist in den Medien von Mikroplastik in Kosmetika die Rede. Wie wird „Mikroplastik“ eigentlich genau definiert? Und welche Kunststoffe kommen in Kosmetikprodukten wie Duschgelen oder Peelings vor? Hier ein kurzer Überblick. Ausgangspunkt des Themas „Mikroplastik“ waren Diskussionen zum Thema „Abfälle im Meer“. Gleichzeitig ist es aber auch ein Teilbereich des übergeordneten Themas „Kunststoffe in der Umwelt“. „Abfälle im Meer“ sind alle langlebigen, gefertigten oder verarbeiteten beständigen Materialien, die durch Wegwerfen oder als herrenloses Gut in die Meeresumwelt gelangen (⁠ UNEP ⁠ 2005: Marine litter – an analytical overview. United Nations Environmental Programme). Durchschnittlich dreiviertel des gefundenen marinen Mülls besteht aus Kunststoffen. Die Meere als finale Senke sind in Bezug auf Kunststoffeinträge auch von besonderer Bedeutung und Schutzbedürftigkeit. Ausgehend von Arbeiten im internationalen Meeresschutz wurde vereinbart, alle Plastikpartikel von fünf Millimetern und kleiner als Mikroplastik zu bezeichnen. Damit werden zunächst nur werkstoffliche Materialien (Thermoplaste, Duroplaste und Elastomere) gefasst. Hinsichtlich der Stoffeigenschaften und weiterer Kriterien (z.B. Form) wurden bislang keine vergleichbaren Festlegungen getroffen. Aus Sicht des Umweltbundesamtes ist Mikroplastik somit ganz allgemein wie folgt definiert: „Mikroplastik sind Plastik-Partikel, die fünf Millimeter und kleiner sind.“ Die Diskussion um Mikroplastik in kosmetischen Mitteln geht auf die oben genannte Größeneinteilung  zurück, da erkannt wurde, dass es auch kosmetische Mittel wie z. B.  Peeling und Peelingduschgel gibt, die bewusst Mikroplastik (primäres Mikroplastik) beinhalten, welches bei ihrer Anwendung in die Umwelt gelangen kann.  Daher werden alle in kosmetischen Mitteln enthaltenen festen Partikel aus Kunststoff in einer Größe kleiner gleich 5 Millimeter als Mikroplastik bezeichnet. Eine Untergrenze der Größe gibt es dabei nicht. Als Definition für Mikroplastik im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln und mit Wasch- und Reinigungsmitteln (Detergenzien) wird zukünftig voraussichtlich die neue technische Definition aus den Kriterien des EU-Ecolabel für Wasch- und Reinigungsmittel verwendet werden. „Mikroplastik“: Partikel mit einer Größe von weniger als 5 mm eines unlöslichen, makromolekularen Kunststoffs, der durch eines der folgenden Verfahren gewonnen wird: a) ein Polymerisationsverfahren, wie z. B. Polyaddition oder Polykondensation oder ein ähnliches Verfahren, bei dem Monomere oder andere Ausgangsstoffe verwendet werden; b) chemische Modifikation natürlicher oder synthetischer Makromoleküle; c) mikrobielle Fermentation; Diese Definition bezieht sich auf feste, wasserunlösliche Partikel und wurde Ende Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mikroplastik ist somit ein Sammelbegriff für verschiedene feste Kunststoffe. Hinzu kommt, dass Plastik abhängig von den eingesetzten Polymeren und den jeweiligen Additiven unterschiedliche Eigenschaften hat. Diese Definitionen - sowohl beim EU-Ecolabel als auch aus dem Meeresschutz - umfassen alle in kosmetischen Mitteln oder Wasch- und Reinigungsmitteln eingesetzten Arten von Mikroplastik unabhängig von ihrer technischen Funktion im Produkt. Welche Wirkungen sind zu befürchten? Bei festen Kunststoffpartikeln sind physikalische Schäden des Magen-Darm-Traktes zu befürchten. Weiterhin kann es zur Blockierung der Nahrungsaufnahme, der Behinderung der Verdauung sowie zu einem ständigen Sättigungsgefühl kommen. Dies kann das Wachstum, die Mobilität und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Labor-Tests mit Mikroplastik-Partikeln an Wasserflöhen (Daphnien) zeigten nun erste Hinweise auf Auswirkungen auf das Wachstum und die Mobilität dieser Tiere. Da die durchgeführten Tests nicht für wasserunlösliche Feststoffe konzipiert sind, ist deren Ergebnis nicht direkt auf die etwaige Wirkungen in der Umwelt zu übertragen. Trotzdem scheint ein Handeln aus Gründen der Vorsorge geboten. Mikroplastik wird kosmetischen Mitteln oder Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmitteln) als Schleifmittel sowie als Trübungsmittel zugesetzt. Der Eintrag von Mikroplastik aus Detergenzien und aus kosmetischen Mitteln über das Abwasser in die Umwelt ist im Verhältnis zu anderen Quellen gering. Ein wesentlicher Teil des in Abwasser enthaltenen Mikroplastiks wird im Klärschlamm gebunden, wenn das Abwasser in einer biologischen Kläranlage gereinigt wird. Auch wenn nur geringe Mengen aus Detergenzien und Kosmetika in die Umwelt kommen, so hält das Umweltbundesamt Mikroplastik in diesen Produkten für verzichtbar. Daher sollten auch diese Industriezweige ihrer Verantwortung gerecht werden und zu einer Reduktion des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt beitragen. Das Umweltministerium hat im Rahmen des Kosmetikdialoges mehrfach Gespräche mit der Kosmetikindustrie hinsichtlich der Möglichkeit einer Reduzierung des Eintrags von Mikroplastik aus kosmetischen Mitteln in das Abwasser geführt. Die Kosmetikindustrie hat unter anderem in Folge dieser Gespräche im Rahmen einer freiwilligen Empfehlung zum Verzicht auf Mikroplastik als Schleifmittel in kosmetischen Mitteln aufgerufen, wodurch der Einsatz von Mikroplastik als Schleifmittel in Produkten wie Peelings und Zahncreme erfolgreich reduziert wurde. Mikroplastik wurde seit dem in diesen Produkten weitgehend gegen geeignete Ersatzstoffe ausgetauscht. Diese Empfehlung geht dem ⁠ UBA ⁠ jedoch langfristig nicht weit genug, da sie nur den Anwendungsbereich der Schleifmittel umfasst und Trübungsmittel keine Berücksichtigung finden. Als zweiter Schritt sollte nun auch der Ausstieg auch bei Detergenzien erfolgen. Zusätzlich sollte jegliche Verwendung von Mikroplastik, auch  als Trübungsmittel in Kosmetika, unterbunden werden. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes sollte dies EU-weit durch harmonisiert gesetzlich Regelungen zum Verbot der Verwendung von Mikroplastik in kosmetischen Mitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und in Wasch- und Reinigungsmitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 erfolgen, um zusätzlich die Hersteller zu berücksichtigen, welch die freiwilligen Maßnahmen der Industrieverbände nicht unterstützen. Die Auffassung, dass eine gesetzliche Maßnahme zum Verbot von Mikroplastik sinnvoll ist, wird auch von anderen EU Mitgliedsstaaten geteilt. Eine endgültige Entscheidung Seitens der EU-Kommission als Ergebnis der Konsultation steht jedoch noch aus. Was ist kein Mikroplastik? In kosmetischen Mitteln und Wasch- und Reinigungsmitteln werden zusätzlich weitere, im Gegensatz zu Mikroplastik jedoch wasserlösliche synthetische Polymere zu unterschiedlichen technischen Zwecken eingesetzt. So werden in Duschgelen z. B. Acrylsäure-Copolymere als Filmbildner eingesetzt. Verschiedene Verbände betrachten auch diese wasserlöslichen Polymere zusätzlich als Mikroplastik. Diese wasserlöslichen Polymere liegen jedoch nicht als feste Partikel in den Produkten vor. Lösliche Stoffe wie z. B. Acrylsäure-Copolymere sind daher kein Mikroplastik im Sinne der o. g. Definitionen. Anders als bei festen wasserunlöslichen Mikroplastik-Partikeln kann bei wasserlöslichen synthetischen Polymeren für jedes Polymer individuell eine Bewertung etwaiger Gefahren nach Vorgabe des Chemikalienrechts erfolgen, da für diese die in REACh und in der ⁠ CLP ⁠-Verordnung vorgesehenen Tests mit Fischen, Daphnien und Algen zur Bestimmung der Ökotoxizität durchgeführt werden können, wodurch eine Bewertung des Verhaltens in der Umwelt möglich ist. Weiterhin sind hier physikalische Schäden des Magen-Darm-Traktes sowie die Verdrängung von Nahrung nicht zu befürchten, da hier keine Feststoffe vorliegen. Für jedes wasserlösliche synthetische Polymer ist daher eine eigene Gefährdungsbeurteilung auf Basis der Ökotox-Daten, der Abbau-Daten und der ⁠ Exposition ⁠ seitens des Herstellers des Polymers möglich. Ungeachtet dieser Unterscheidung in der Definition sollten kosmetische Mittel und Wasch- und Reinigungsmittel möglichst keine oder so wenig wie möglich schwer abbaubare Stoffe enthalten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher bevorzugt zu Produkten greifen, die solche Stoffe nicht oder nur in geringen Mengen enthalten. Eine gute Hilfestellung bei der Auswahl bieten der Blaue Engel, das EU-Ecolabel oder auch andere vertrauenswürdige Label/Siegel.

Konservierungsmittel in wasserbasierten Wandfarben notwendig

Konservierungsmittel in wasserbasierten Wandfarben notwendig Moderne Farben nutzen Wasser als Lösemittel. Dadurch werden Konservierungsstoffe nötig, um ein Verderben der Farben zu verhindern. Der Blaue Engel zeichnet Produkte aus, die schadstoffarm sind und die Innenraumluft so gering wie möglich belasten. Dies ist bei Wandfarben durch den Einsatz von Wasser als Lösemittel möglich. Heutzutage würde kein Mensch lösemittelhaltige Wandfarben oder Bodenbelagsklebstoffe akzeptieren, da sie zu extrem hohen Innenraumluftbelastungen führen. Der Einsatz von Wasser führt jedoch dazu, dass die Produkte anfällig für Schimmelpilze und Bakterien sind, die gesundheitlich bedenklich sein können. Um Wandfarben vor mikrobiellem Befall zu schützen, werden Konservierungsmittel, vor allem Isothiazolinone, eingesetzt. Die sensibilisierende Wirkung der Isothiazolinone ist hinlänglich bekannt. Die meisten Konservierungsmittel haben eine mehr oder weniger ausgeprägte sensibilisierende Wirkung. Daher müssen alle Produkte mit dem Blauen Engel seit der Einrichtung des Umweltzeichens im Jahr 2000 folgenden Hinweis tragen: Enthält ……(Nennung der/des Namens des/der Konservierungsmittelwirkstoffe gemäß Anhang 1 Ziffer 1 der RAL-UZ 102); Information für Allergiker unter Telefon-Nr.:……. Die Biozid-Verordnung EU Nr. 528/2012 ist seit dem 01.09.2013 in Kraft und löste die ältere Biozid-Richtlinie 98/8/EG ab. Im Zuge der Biozid-Verordnung werden alle auf dem Markt befindlichen Biozide geprüft. Ziel der Verordnung ist es, für ein besseres Funktionieren des Biozidprodukte-Markts in der EU zu sorgen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und für die Umwelt zu gewährleisten. Dabei werden die Biozide je nach Anwendung in Produkttypen (PT) unterteilt, Topfkonservierungsmittel fallen unter PT 6 (siehe Anmerkung 1). Topfkonservierungsmittel können nur in Anhang I der RAL-UZ 102 aufgenommen werden, wenn sie nach der Biozid-Verordnung verkehrsfähig sind. Hingegen sind Filmkonservierer (PT 7, siehe Anmerkung 2) beim Blauen Engel nach RAL-UZ 102 ausgeschlossen. Verkehrsfähig sind entweder Wirkstoffe, über deren Genehmigung in der jeweiligen Produktart (PT) bereits positiv entschieden wurde oder aber Wirkstoffe, die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. In der Gruppe der Topfkonservierungsmittel ist bisher nur über die Genehmigung von zehn Wirkstoffen positiv entschieden worden (Aufnahme in Unionsliste), unter anderem auch über die Mischung CIT/MIT mit einem spezifischen Konzentrationslimit von ≤ 15 ⁠ ppm ⁠. Im Anhang 1 des RAL-UZ 102 für Emissionsarme Innenwandfarben sind die für den Blauen Engel zulässigen Konservierungsmittel / -kombinationen mit ihren Maximalgehalten gelistet. Darunter befinden sich 3 Konservierungsmittel der Gruppe der Isothiazolinone. 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on (CIT) nur in Kombination mit MIT (3:1) < 15 ppm 2-Methyl-2(H)-isothiazol-3-on (MIT) / 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) (1:1)≤ 200 ppm 2-octy-2H-isothiazol-3-on (OIT) ist aufgrund seiner filmkonservierenden Wirkung beim Blauen Engel ausgeschlossen. Bereits in den ersten Jahren des Blauen Engels für Dispersionswandfarben stellte die Industrie von der hinsichtlich der Sensibilisierung kritischeren Konservierungsmittelmischung Chlormethylisothiazolinon /Methylisothiazolinon (CIT/MIT, 3:1), auch durch die Begrenzung auf maximal 15 ppm beim Blauen Engel, auf die weniger kritische Mischung Methylisothiazolinon/Benzisothiazolinon (MIT/BIT, 1:1) um. In den darauffolgenden 10 Jahren gab es durch die Strategie des Blauen Engels (Reduzierung des Gehalts, Kennzeichnung des Konservierungsmittels, Hotline für Allergiker) in Deutschland keine nachgewiesenen Problemfälle mit Wandfarben, so dass es keine Notwendigkeit für eine Änderung dieser Strategie gab. Die Zulassung des Einsatzes von Konservierungsmitteln beim Blauen Engel ist ein Kompromiss zwischen dem Schutz vor mikrobiellem Befall und den Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen. In der letzten Überarbeitung 2015 wurden erstmals auch die Konservierungsmittelgehalte in den Pigmentpasten begrenzt, da es im Vorfeld durch bereits konservierte Vorprodukte zu einem zusätzlichen Eintrag von Konservierungsmitteln in das Endprodukt kam. Weiter müssen die Farbformulierer gemäß der Ziffer 3.1.3 die Konservierung der Vorprodukte so dimensionieren, dass die Konservierung des Endproduktes Farbe dem Anhang 1 des RAL-UZ 102 entspricht. Seit ein paar Jahren werden Wandfarben angeboten, die als konservierungsmittelfrei deklariert sind. Bezogen auf die „klassischen“ Konservierungsmittel ist die Aussage auch richtig. Dennoch müssen auch diese Farben vor dem mikrobiellen Befall geschützt werden. Dies erfolgt durch einen hohen ⁠ pH-Wert ⁠ von 11,5 – zum Vergleich: Seife hat einen pH-Wert von 9 bis 10. Wir beobachten diese Entwicklung genau, insbesondere ist für uns wichtig, dass durch den hohen pH-Wert keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen wie Hautreizungen oder Augenschädigungen beim Heimwerker entstehen können. Auch wenn die Literatur zu Farben mit dem Blauen Engel (Kennzeichnung und strenge Begrenzung) keine eindeutigen Hinweise auf eine aerogene Kontaktdermatitis zeigt und Dermatologen die Zunahme der Sensibilisierungen auf Isothiazolinone in der Bevölkerung auf Kosmetikprodukte zurückführen, sehen wir dennoch Handlungsbedarf. Am 6. November 2017 hat ein Fachgespräch unter Beteiligung von Prof. Schnuch (Dermatologe), der Stiftung Warentest, der Bauberufsgenossenschaft und Fachleuten aus der Industrie stattgefunden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin konnten an dem Fachgespräch nicht teilnehmen. Prof. Schnuch hat ausgeführt, dass die Zahl der Patienten in den Hautkliniken, die auf Isothiazolinone im Patchtest allergisch reagieren inzwischen durch die weitgehenden Verzicht der Isothiazolinone seitens der Kosmetikindustrie wieder rückläufig ist, sich aber immer noch auf einem erhöhten Niveau befindet. Aus heutiger Sicht hätten Isothiazolinone in Kosmetikprodukten nicht eingesetzt werden dürfen, zumal der Einsatz auf eine fehlerhafte Berechnung des Allergierisikos basierte. Prof. Schnuch rät, auch bei Wandfarben über weitere Maßnahmen nachzudenken. Das Umweltbundesamt wird der Jury Umweltzeichen die Handlungsoptionen für den Blauen Engel für Wandfarben vorstellen. Anmerkung 1: PT6 Schutzmittel für Produkte während der Lagerung (Topfkonservierer): Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln, kosmetischen Mitteln oder Arzneimitteln oder medizinischen Geräten) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit; Produkte zum Schutz von Rodentizid-, ⁠ Insektizid ⁠- oder anderen Ködern bei deren Lagerung oder Verwendung. Anmerkung 2: PT 7 Beschichtungsschutzmittel (Filmkonservierer): Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken.

Poster_Schneckenzucht_Altmark-Eler-EIP-Agri_final.pdf

Bild 1: Helix pomatia © Alexis, CC BY 4.0 via Wikimedia Commons Hauptverantwortlich (Lead Partner): Schneckenzucht Altmark Spargelhof Kalkofen Aufbau einer Schneckenzucht, Optimierung der Zuchtbedingungen und Entwicklung der Wertschöpfungskette für die vollständige Verwertung von Weinbergschnecken Carmen Kalkofen Cobbeler Mühlenstraße 4 39517 Cobbel Problemstellung und Ausgangslage Telefon: 03935923189 E-Mail: kalkofen.cobbel@t-online.de Mitglieder der Operationellen Gruppe (OG):  Mario Schwarz  Maurice Schwarz Assoziierte Partner  Prof. Dr. Wolfram Schnäckel (HS Anhalt) Schneckenzucht hat das Potenzial, nahrhaftes Fleisch sowie Food- und Non-Food-Biopolymere zu liefern. Derzeit extrahiert keiner der deutschen Züchter Schleim aus den Schnecken, dabei enthält er kostbare Inhaltsstoffe. Schneckenschleim wird stattdessen teuer aus Ländern importiert, in denen die Haltungsbedingungen und Erntemethoden oft nicht den deutschen Tierhaltungsstandards entsprechen. Das Fleisch der Weinbergschnecken bietet viele Vorteile. Es weist bessere Nährwerte als anderes Fleisch auf und bietet zudem ökologische Vorzüge. Dennoch scheuen sich die Menschen in Deutschland vor dem Verzehr der Schnecken. Bisher ist es zudem üblich, die Tiere mit ihren Schneckenhäusern zu vermarkten, wodurch die wertvollen Bestandteile der Häuser nicht entsprechend genutzt werden können. Laufzeit: Zielsetzung und geplante Innovationen 2022 – 2024 Weitere Informationen: Zielprodukte sind Schneckenfleisch als Lebensmittel sowie wertvolle Biopolymere aus Schleim und Schneckenhäusern bspw. für Kosmetikindustrie oder Wasseraufbereitungstechnik Schneckenhäuser sollen anders als bisher üblich getrennt vermarktet werden, um Potenzial des enthaltenen Biopolymers auszuschöpfen Schneckenzucht soll unter kontrollierten, nachhaltigen Tierhaltungsbedingungen Hier bitte Foto einfügen! stattfinden https://spargelhof-kalkofen.de Umsetzung und Arbeitsschritte  Aufbau einer Zuchtanlage für Weinbergschnecken unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten  Fütterungsversuche und Optimierungen zur Verbesserung des Ertrages durch Verwertung anfallender Nebenprodukte der landwirtschaftlichen Produktion  Entwicklung eines Verfahrens, um aus Schneckenfleisch Lebensmittel wie z.B. Wurstwaren, Konserven und Fertiggerichte herzustellen Bild 2: Helix pomatia © George Chernilevsky, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

Firma Romonta baut neuen Dampferzeuger/Umweltministerin Wernicke: Andere kehren Deutschland den Rücken - Romonta bekennt sich zu Sachsen-Anhalt

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 239/03 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 239/03 Magdeburg, den 10. November 2003 Firma Romonta baut neuen Dampferzeuger/Umweltministerin Wernicke: Andere kehren Deutschland den Rücken - Romonta bekennt sich zu Sachsen-Anhalt Der Montanwachs-Produzent Romonta in Amsdorf im Mansfelder Land komplettiert seine firmeneigene Energieversorgung. Im Beisein von Umweltministerin Petra Wernicke wurde am Montag der Grundstein für einen fünften Dampfkessel gelegt. Die neue Anlage wird anders als die bisher in Betrieb befindlichen vier Kohle-Heizkessel die Energie aus Abfällen produzieren, die zuvor mechanisch-biologisch behandelt wurden. Mit ihrer laut eigenen Angaben derzeit größten Investition im Mansfelder Land leistet Romonta nach den Worten von Frau Wernicke "einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung der Region". Die Ministerin sagte: "In einer Zeit, wo Großkonzerne öffentlich darüber nachdenken, dem Standort Deutschland den Rücken zu kehren, schafft Romonta Tatsachen und investiert in ihrer Heimatregion in Sachsen-Anhalt. Die Botschaft ist deutlich: Die Firma will Sicherheit und Stabilität für ihr Kerngeschäft und eröffnet damit Perspektiven für Arbeitsplätze." Der neue Dampfkessel kann im Jahr bis zu 60.000 Tonnen Abfall verwerten. Der Heizwert liegt bei 13 MJ pro Kilogramm. Als Brennstoff werden so genannte Trockenstabilate verwendet, die durch die mechanisch-biologische Aufbereitung von Abfällen entstehen. Die Stoffe für den Dampfheizer sollen aus der Region kommen. Romonta produziert seit 1922 am Standort Amsdorf aus Braunkohle Montanwachs. Es handelt sich um Grundstoff für Putz- und Pflegemittel. Montanwachs wird aber auch als Zusatzstoff in der Gummi-, Kabel- oder Kunststofffertigung sowie in der Kosmetikindustrie eingesetzt. Laut Firmenangaben wird der Montanwachs in 57 Staaten exportiert . Montanwachsherstellung benötigt sehr viel Energie. Die Kohle muss getrocknet und extrahiert werden. Derzeit kommt die Energie aus vier Dampfkesseln auf Braunkohlebasis mit Kraft-Wärme-Kopplung. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de

Mikroplastik – raus aus der Nordsee!

Mikroplastik in Flüssen, Bächen und in der Nordsee entwickelt sich zu einem echten Umweltproblem – deshalb stand das Thema im Fokus eines mit 140 Gästen ausgebuchten Symposiums am Donnerstag in Elsfleth. Veranstalter war der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Kooperation mit der Jade Hochschule in Elsfleth. Der gemeinsame Wunsch der Veranstalter: Den Dialog fördern und neue Impulse für den Meeresschutz geben. Umweltminister Stefan Wenzel eröffnete das Symposium und machte mit einer Zahl die Dimension des Problems deutlich: „Wir wissen inzwischen, dass mehr als 250 Arten Mikroplastik aufnehmen, zum Beispiel Miesmuscheln, Krebse, Würmer, Fische, Seevögel und marine Säugetiere“. Die Folgen für die Gesundheit von Menschen und Tieren seien bisher zwar wenig erforscht. „Es ist aber zu befürchten, dass diese kleinsten Partikel eine direkte toxische oder endokrine Wirkung auf den Organismus haben“, warnte der Minister. Er sieht beim Mikroplastik eine systemische Herausforderung, die interdisziplinäre Antworten erfordere. Mikroplastik sei auch Thema bei der jüngsten Umweltministerkonferenz gewesen. Man müsse sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, die Verwendung von Mikroplastikpartikel in Reinigungsmitteln, Kosmetika und Körperpflegemitteln schlicht zu verbieten. Wenzel wies aber auch darauf hin, dass ein verändertes Verbraucherverhalten viel bewirken könne: „Durch Abfallvermeidung kann jeder Verbraucher einen Beitrag zu einer Ressourcen schonenden Gesellschaft leisten; der beste Abfall ist der, der erst gar nicht entsteht“. „Meeresmüll beschäftigt uns schon seit vielen Jahren“, beschrieb Ute Schlautmann, Leiterin der Betriebsstelle Brake-Oldenburg des NLWKN, die Rolle des Landesbetriebs. Der NLWKN betreibt seit 2002 auf Juist ein Müllmonitoring und in Zusammenarbeit mit dem Mellumrat auch auf Minsener Oog; schon seit 1992 sind im Rahmen des Spülsaum-Monitorings an den Stränden der Ostfriesischen Inseln nicht nur die Öl-Opfer im Blick, sondern zum Beispiel auch Eissturmvögel mit Müll im Magen. Der NLWKN hat die Nordsee auch wegen der 2008 in Kraft getretenen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie im Fokus: Bis 2020 soll ein guter Zustand der europäischen Meeresgewässer erreicht werden und die Müllmengen sind ein Gradmesser für den Gesundheitszustand der Nordsee. Schlautmann: „Wir verstehen uns einerseits als Mittler zwischen Wissenschaft und Politik und sind andererseits beteiligt an verschiedenen Projekten, die helfen, den Eintrag von Plastikpartikeln in die Gewässer zu reduzieren“. Wissenschaftliche Studien belegen das Vorkommen von Mikroplastikpartikeln in Gewässern und aquatischen Organismen: „Kunststoffe geben bei der Zersetzung giftige und hormonell wirksame Zusatzstoffe in die Meeresumwelt oder direkt an aquatische Organismen ab und binden zudem persistente toxische Schadstoffe an ihrer Oberfläche. Diese Schadstoffe können an die Tiere weitergegeben und im Nahrungsnetz angereichert werden“, betonte Schlautmann. Stefanie Werner vom Umweltbundesamt stellte national und international geplante Maßnahmen gegen „Müll im Meer“ vor. Nadja Ziebarth vom BUND warb für den online erhältlichen Einkaufsratgeber zu Mikroplastik in Kosmetika, der inzwischen schon 200.000mal heruntergeladen wurde. Dr. Sebastian Pörschke von der Ruhr-Universität Bochum erläuterte Forschungen des Fraunhofer Instituts „Umsicht“ an umweltverträglicheren Ersatzstoffen für das in der Kosmetikindustrie eingesetzte Mikroplastik. Gute Ergebnisse werden inzwischen mit Biowachsen erzielt. Dr. Martin Löder von der Universität Bayreuth präsentierte Techniken zur Bestimmung von Kunststoffen. „Wie sich Mikroplastik auf den einzelnen Organismus auswirkt, ist noch gar nicht untersucht, jedoch sind negative Folgen zu befürchten“. Dr. Gunnar Gerdts vom Alfred-Wegener-Institut machte darauf aufmerksam, dass die Klärwerke kaum in der Lage sind, Mikroplastik zu 100 Prozent herauszufiltern. Dr. Ingo Sartorius, Vertreter von PlasticsEurope Deutschland, wies darauf hin, dass das Kunststoff-Abfallmanagement in Deutschland vorbildlich sei, weil die Verwertungsrate sehr hoch sei. Prof. Dr. Christian Bonten vom Institut für Kunststofftechnik führte den Begriff „Biokunststoff“ in das Symposium ein und stellte den biologischen Abbau durch spezielle Bakterien und Pilze vor.

Wissenschaftsministerium unterstützt in diesem Jahr 85 Forschungsprojekte mit 20 Millionen Euro

Für innovative Forschungsprojekte der Hochschulen Sachsen-Anhalts hat das Wissenschaftsministerium im Jahr 2022 rund 20 Millionen Euro bereitgestellt. Über die Landesforschungsförderung konnten insgesamt 85 Forschungsprojekte finanziell unterstützt werden. „Die große Bandbreite und hohe Qualität der Projekte zeigt auf, wie innovativ und leistungsstark unsere Hochschulen aufgestellt sind“, erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Freitag. „Das Wissenschaftsministerium unterstützt über die Landesforschungsförderung vor allem Projekte, die dazu beitragen, Herausforderungen unserer Zeit besser zu bewältigen. Hierbei stehen auch der Technologietransfer und die stärkere Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft im Fokus. Das ist insbesondere in Krisenzeiten wichtig.“ Zu den Schwerpunkten in der Landesforschungsförderung zählen mehrere Vorhaben im Bereich der Medizin und Medizintechnik. Rund 400.000 Euro stellt das Ministerium für die Corona-Forschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bereit. Im dritten Teil der Restart-Studie wird untersucht, wie sich Großveranstaltungen im Sport oder in der Kultur auf den Verlauf einer Pandemie auswirken. Für die Erforschung altersbezogener Erkrankungen des Gehirns unterstützt das Ministerium die Unimedizin Magdeburg mit rund 1,5 Millionen Euro. Hier sollen Hirnstrukturen und –Funktionen von Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen registriert und analysiert werden. Darüber hinaus unterstützt das Ministerium beispielsweise die Algen-Forschung an der Hochschule Anhalt mit rund 248.000 Euro. Algen könnten in Zukunft als nachhaltiger Rohstoff bei der Herstellung einer Vielzahl von Produkten in der Chemie-, Pharma- und Kosmetikindustrie zum Einsatz kommen. Rund 500.000 Euro fließen in die Entwicklung von automatisierten Fahrfunktionen für autonom fahrende Lastenräder an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Für die kommenden Jahre wird das Wissenschaftsministerium die Landesforschungsförderung noch passgenauer aufstellen. Für die klassische Forschungsförderung hat das Ministerium im Haushalt für das Jahr 2023 rund 12 Millionen Euro eingeplant, zudem 1,7 Millionen Euro für die Landesgraduiertenförderung. Weitere 8 Millionen Euro sollen für die Exzellenzförderung bereitgestellt werden. „Wir wollen unsere beiden Universitäten dabei unterstützen, Forschungscluster herauszubilden, die im bundesweiten Wettbewerb um Exzellenzförderung erfolgreich bestehen können“, erklärte Willingmann. „Es gibt vielversprechende Ansätze sowohl in Halle als auch in Magdeburg, insofern bin ich zuversichtlich, dass wir bei der nächsten Ausschreibung im Wettbewerb erfolgreich sein werden.“ Sachsen-Anhalt hat bislang keine Hochschule mit Exzellenzstatus - ebenso wenig wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Das könnte sich 2026 ändern. In der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) Anfang November hat sich Willingmann erfolgreich für eine Ausweitung der Exzellenzstrategie des Bundes eingesetzt. „Die Erweiterung der Anzahl förderfähiger Cluster auf 70 schafft gerade auch für neue Bewerbungen eine echte Chance auf Teilhabe. Dies gilt insbesondere für Länder, deren Wissenschaftseinrichtungen bislang noch nicht an der Exzellenzinitiative partizipieren konnten," so Willingmann. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .

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