Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Interesse und Erstaunen habe ich Ihre Anwort auf die kleine Anfrage 20-1134 aus der Bezirksversammlung Harburg gelesen. Hier schreiben Sie: "Die in den „LAI-Hinweisen zur Lärmaktionsplanung – Aktualisierte Fassung –“ aus dem Jahre 2012 angegebenen sog. „Lärmschadenskosten“ wurden abgeleitet aus der Studie „External Costs of Transport in Europe, Update Study for 2008“, 2011 der CE Delft, Infras, Fraunhofer ISI. Wie in dieser Studie beschrieben, können die dort ermittelten Werte dazu verwendet werden, Umweltauswirkungen beim Vergleich verschiedener Transportsysteme zu quantifizieren. Auch können sie als Basis für die Transportpreisbildung oder Kosten-Nutzen-Analyse dienen. Reale geldliche Gegenwerte der Absolutbeträge, die am Markt bei entsprechender Lärmminderung erzielbar wären, können bestenfalls eingeschränkt erwartet werden. Beispielsweise ist es methodisch fragwürdig, wenn die geldlichen Gegenwerte einer Lärmbelästigung anhand einer fiktiven Zahlungsbereitschaft von Betroffenen ermittelt wird. Auch wird in der Studie der Verlust von einem Lebensjahr aufgrund einer Lärmbelastung einem monetären Gegenwert zugeordnet, was ziemlich willkürlich erscheint, da für sich genommen hierfür kaum ein Handelsmarkt bestehen dürfte. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass die in den LAI-Hinweisen angegeben „Lärmschadenskosten“ als Absolutmaßstab auf hamburgische Verhältnisse übertragbar sind." Lärmaktionspläne in Deutschland müssen nach §47 Absatz 2 BimSchG jedoch den Mindestanforderungen des Anhangs V der EU-Richtlinie 2002/49/EG entsprechen. Laut dieser Richtlinie müssen in Lärmaktionsplänen, falls verfügbar, finanzielle Informationen, d.h. Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalysen und Kosten-Nutzen-Analysen, aufgeführt werden. In Anhang III der europäischen Umgebungslärmrichtlinie wird darüber hinaus explizit erwähnt, dass zur Bewertung der Auswirkungen von Lärm auf die Bevölkerung Dosis-Wirkungs-Relationen verwendet werden sollen. Andere Bundesländer und Städte nutzen daher im Sinne einer transparenten und zielorientierten Lärmaktionsplanung eben die von Ihnen infrage gestellten LAI-Hinweise oder aber auch den ”Good Practice Guide“ der EU-Komission (z.B. Schleswig-Holstein: https://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/abfall/laermkartierung_2012.pdf). Soweit ich es den Hamburger Lärmaktionsplänen entnehmen kann, werden derartige Kosten-Nutzen-Analysen flächendeckend überhaupt nicht und einzellfallbezogen ebenfalls fast gar nicht berichtet (soweit ich es feststellen kann, findet sich eine entsprechende Analyse nur für den Braamkamp). Diesbezüglich sagte z.B. Herr Sachaus von der ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung im Rahmen des Lärmforums Hamburg, das der Vorbereitung des ersten Lärmaktionsplans in 2008 diente, auf die Frage nach Kosten-Nutzen-Analysen (http://www.hamburg.de/contentblob/914000/data/strategischer-lap.pdf): „Da die strategische Planung, um die es hier geht, noch keine konkreten Einzelmaßnahmen umfasst, ist so etwas in der Aktionsplanung als Schritt hin zu einer Lärmminderungsplanung nicht vorgesehen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich mich als Bürger wie auch als Steuerzahler, wie es Ihnen möglich ist Maßnahmen effizient sowie seriös zu planen und zu evaluieren. Dies vor allem auch, da es ein Einfaches sein dürfte, die Kosten des Lärms sowie den Nutzen von Maßnahmen zumindest überschlägig abzuschätzen und hierauf aufbauend ein wissensbasiertes, effektives und effizientes Lärmmanagement in Hamburg zu betreiben. Daher kurz einige Beispiele: Laut dem Lärmaktionsplan Hamburg 2013 (Stufe 2, http://www.hamburg.de/contentblob/4088786/data/laermaktionsplan-hamburg-2013.pdf) sind jährlich etwa 350.000 Personen durch Straßenverkehrslärm betroffen, der über 55 dB(A) liegt. Da die entsprechenden und mit dem AG-Hinweisen korrespondierenden Lärm-Belastungsklassen genannt sind, kann man die hierdurch entstehenden externen Gesundheitskosten für Hamburg nährungsweise berechnen. Demnach entstehen allein durch den Verkehrslärm hamburgweit jährlich etwa 45 Millionen Euro an gesundheitsheitsbezogenen Lärmschadenskosten. Seit dem Jahr 2008 (Beginn der Lärmaktionsplanung) dürfte somit in Hamburg in etwa ein Gesundheitsschaden im Umfang von etwa 360 Millionen Euro entstanden sein. Dem Bundesumweltamt zufolge kann darüber hinaus von einem Verlust von mietbezogenen Steuern von 2 Euro je Dezibel über 50 dB(A) pro Einwohner und Jahr ausgegangen werden. Zudem kann der Einheitswert von Wohngebäuden in lärmbelasteten Gebieten nach Untersuchungen der Stiftung Warentest um bis zu 5 % abgesenkt werden, wenn die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV - 59 dB(A) tags. 49 dB(A) nachts) überschritten sind. Wenn man, wie oben, die Daten des aktuellen Lärmaktionsplan zur Anzahl der Lärmbetroffenen in Hamburg zugrunde legt, heisst das beispielsweise, dass durch den Verkehrslärm in Hamburg jährlich zwischen 7,5 und 11,5 Millionen Euro an mietbezogenen Steuern nicht erhoben werden können und dem Staat resp. der Stadt ein entsprechender Schaden entsteht – seit 2008 summiert sich dann allein dieser Steuerschaden auf 60 bis 90 Millionen Euro. Oder anders ausgedrückt: Würde man diejenigen 350.000 Hamburgerinnen und Hamburger, die von Verkehrslärm von über 55 dB(A) betroffen sind, z.B. um 5 dB(A) entlasten, würde die Stadt jährlich 3,5 Millionen Euro mehr an Steuern einnehmen. Hinzu kämen noch andere Mehreinnahmen für die Stadt, wie z.B. aus der Grunderwerbssteuer usw. Zur Abschätzung wirtschaftlicher Auswirkungen von Umgebungslärm können darüber hinaus Empfehlungen des bereits erwähnten ”Good Practice Guide“ der EU-Kommission genutzt werden (http://www.eea.europa.eu/publications/good-practice-guide-on-noise/download), der bei Kosten-Nutzen-Analysen einen Wert von 25 Euro je dB(A) über 50-55 dB(A) pro Haushalt und Jahr empfiehlt. Der 'Good practice guide' verweist auf die bekannten Dosis-Wirkungs-Relationen für Belästigungen und (subjektive) Schlafstörungen, die in der EU als Standardkurven zur Vorhersage der Bevölkerungsreaktionen verwendet werden (European Commission Working Group on Dose-Effect Relations 2002; European Commission Working Group on Health and Socio-Economic Aspects 2004). Auch hieraus lassen sich Prognosewerte ableiten. So besteht, nach Angaben des Statistikamts Nord, ein durchschnittlicher Haushalt in Hamburg aus 1,8 Personen, so dass überschlägig davon ausgegangen werden kann, dass diejenigen rund 355.000 Hamburgerinnen und Hamburger, die von sehr hohem Straßenverkehrslärm betroffen sind, in ca. 197.000 Haushalten leben. D.h. dass sich die wirtschaftlichen Auswirkungen des Verkehrslärms in Hamburg pro Jahr auf 25 bis 50 Millionen Euro (im Mittel ca. 38 Millionen) belaufen sollten und somit seit Beginn der Lärmaktionsplanung im Jahr 2008 ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von 175 bis 350 Millionen Euro entstanden sein dürfte. Vor dem Hintergrund, dass somit davon auszugehen ist, dass seit Beginn der Lärmaktionsplanung in Hamburg im Jahr 2008 in etwa Lärmschäden in Höhe von rund 1 Milliarde Euro entstanden sein dürften, würde ich gerne erfahren, welche Informationen Sie nutzen, um den Anforderungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Kosten-Nutzen-Analyse, wie sie z.B. durch das BimSchG und die EU-Richtlinie definiert werden, gerecht zu werden. Bitte übermitteln Sie mir daher die Kosten-Nutzen-Analysen, die Sie im Rahmen der Lärmaktionsplanung zugrunde legen. Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Emissionen reaktiven Stickstoffs als Ammoniak, Lachgas, Nitrat und Stickstoffoxid beeinträchtigen Umwelt, Klima und Gesundheit. Mit einer aufeinander abgestimmten Analyse von sektorübergreifenden Maßnahmen- und Instrumentenoptionen lassen sich negative Wechselwirkungen vermeiden und die Kosteneffizienz von Maßnahmenpaketen steigern. Mit dem Projekt wurde ein umfassender Katalog entwickelt, mit dem sich Maßnahmenoptionen nach einheitlichen Kriterien und Bewertungsstufen auswählen lassen. Erstmals für Deutschland wurde auch eine Kosten-Nutzen-Analyse des Stickstoffkreislaufs vorgelegt, die anzeigt, dass die mit Stickstoffemissionen verbundenen Umwelt- und Gesundheitskosten den ökonomischen Nutzen in Landwirtschaft übersteigen. Veröffentlicht in Texte | 78/2021.
Ergebnisdarstellung: Es wurde eine Auswerteroutine erstellt, die semi-automatisch eine HeatMap aus den Sensordaten generiert. Die georeferenzierten Sensordaten wurden so mit Satellitenbildern und den Bestandesdaten aus der Bestandesbegehung verschnitten. Das OGC-Web Enablement wurde vorbereitet, allerdings wurde im Rahmen des Projektes zusammen mit allen Partnern entschieden, dass eine Anwendung des OGC-Web Enablement erst sinnvoll möglich wird, wenn die Netzverbindung über Wäldern z.B. durch die Einführung von 5G verbessert wird. Aufgabenbeschreibung: Das Ziel des Projektes PROTECTFOREST© ist der Aufbau und Test eines Halbleitergassensor-Prototyps, der drohnengestützt eingesetzt werden kann und in Echtzeit die Information über die Insektenbefallssituation in einem Nadelwaldbestand in ein Netzwerk übermitteln kann. Die dabei ausreichend selektiv und sensitiv zu detektierenden Marker sind Monoterpene, die bei einem Befall durch phytophage Insekten, wie z.B. Ips typographus oder Pityogenes chalcographus, im Kronenraum oder exponiertem Stammbereich verstärkt emittiert werden. Die Kombination aus Drohneneinsatz und Gassensorik kann Insektenkalamitäten bereits im ersten Jahr des Befalls, bzw. bei nicht sichtbaren Stehendbefall an der Krone (v.a. Pitiogenes chalcographus oder Ips typographus am Kronenansatz), bzw. an exponierten und dadurch besonders gefährdeten Stämmen, lokalisieren. Eine Braunfärbung der Nadeln ist für die Befallsdetektion durch drohnengestütztes Monoterpenmonitoring nicht notwendig. Die Reaktionszeiten für den effizienten Forstschutz kann sich so im Vergleich zu konventionellen oder drohnengestützten optischen Verfahren (sichtbares und Infrarotspektrum) um bis zu ein Jahr verkürzen. Im Rahmen des Projektes PROTECTFOREST© wird zudem eine integrierte Analyse dieses neuartigen Detektionsverfahrens in Bezug auf Zeit- und Kosteneffizienz stattfinden.
Ergebnisdarstellung: Im Rahmen des Projektes wurden die Feldtests begleitet und Zeitstudien zu dem Gesamtablauf des neuartigen drohnenbasierten Detektionsverfahrens erstellt. So konnten entscheidende Benchmarks für die weitere Entwicklung definiert werden, die teilweise bereits im Projekt umgesetzt wurden und in einem Folgeprojekt den Schwerpunkt bilden werden. Die Zusammenarbeit mit den kooperierenden Waldbesitzern wurde intensiv begleitet, so dass ein Einstieg der Firma CADMIUM in die Forstpraxis mediiert werden konnte. Weiterhin wurden in Absprache mit Waldbesitzern Effizienzvergleiche zwischen klassischer Bestandesbegehung und dem drohnenbasierten Verfahren durchgeführt. Weiterhin wurde der Sensor in Feld- und Labortests auf die Fähigkeit zur a-Pinendetektion überprüft. Es wurde weiterhin eine Projektwebpage erstellt. Aufgabenbeschreibung: Das Ziel des Projektes PROTECTFOREST© ist der Aufbau und Test eines Halbleitergassensor-Prototyps, der drohnengestützt eingesetzt werden kann und in Echtzeit die Information über die Insektenbefallssituation in einem Nadelwaldbestand in ein Netzwerk übermitteln kann. Die dabei ausreichend selektiv und sensitiv zu detektierenden Marker sind Monoterpene, die bei einem Befall durch phytophage Insekten, wie z.B. Ips typographus oder Pityogenes chalcographus, im Kronenraum oder exponiertem Stammbereich verstärkt emittiert werden. Die Kombination aus Drohneneinsatz und Gassensorik kann Insektenkalamitäten bereits im ersten Jahr des Befalls, bzw. bei nicht sichtbaren Stehendbefall an der Krone (v.a. Pitiogenes chalcographus oder Ips typographus am Kronenansatz), bzw. an exponierten und dadurch besonders gefährdeten Stämmen, lokalisieren. Eine Braunfärbung der Nadeln ist für die Befallsdetektion durch drohnengestütztes Monoterpenmonitoring nicht notwendig. Die Reaktionszeiten für den effizienten Forstschutz kann sich so im Vergleich zu konventionellen oder drohnengestützten optischen Verfahren (sichtbares und Infrarotspektrum) um bis zu ein Jahr verkürzen. Im Rahmen des Projektes PROTECTFOREST© wird zudem eine integrierte Analyse dieses neuartigen Detektionsverfahrens in Bezug auf Zeit- und Kosteneffizienz stattfinden.
Viele Stadtregionen kennzeichnet derzeit ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Daraus resultiert ein aktueller Neubaubedarf, dessen Auswirkungen vielfältig sind: Neben der reinen Bautätigkeit werden u.a. auch die technische und soziale Infrastruktur erneuert bzw. ergänzt. Insgesamt ergeben sich daraus weitreichende Folgen für die Umwelt, den Naturschutz und die Nutzung natürlicher Ressourcen. Verschiedene Vorarbeiten des UBA widmeten sich auf qualitativer Ebene bereits den Auswirkungen der demographischen Entwicklung in verschiedenen umweltrelevanten Handlungsfeldern. Mit diesem Vorhaben soll die spezifische Nutzung und Schonung von Ressourcen in wachsenden Stadtregionen mit hohen Neubaubedarf an bezahlbarem Wohnraum unter Berücksichtigung umweltbezogener Belange der Bauleitplanung untersucht werden. Das Projekt soll bestehende Arbeiten unter diesem Fokus ergänzen und quantitativ und qualitativ mit Daten (Fläche, Materialeinsatz, Energie, Wasser/Abwasser) untersetzen. Basierend auf einer Analyse von Maßnahmen zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Raum- und Siedlungsentwicklung werden wichtige Planinhalte und Planungsprozesse sowohl auf raumordnerischer als auch kommunaler Ebene untersucht und die entscheidenden Aspekte identifiziert. Daran anschließend werden Sets von Plänen der ressourcenschonenden Raumentwicklung (zwei Landesentwicklungs- und vier Regionalpläne) und der Siedlungsentwicklung (vier Flächennutzungs-und sechs Bebauungspläne einschließlich anderer relevanter BauGB-Regelungen) hinsichtlich praxisorientierter Lösungsansätze ausgewertet. Basierend auf dieser Fallstudien erfolgt die Ausarbeitung von Entwicklungsszenarien, die sowohl die bundesweite als auch die regionale und kommunale Perspektive, umfasst. Hierzu werden insbesondere die Auswirkungen auf die Ressourcen Fläche, Baustoffe, Energie/Energieerzeugung (einschließlich des Materialeinsatzes) überschlägig betrachtet werden. Im Ergebnis sollen für die Bundesebene Vorschläge entwickelt werden, welche Hilfestellungen Kommunen bei der Entwicklung von ressourcenschonenden Siedlungsstrukturen benötigen. Für eine praxisorientierte Vermittlung sollen die gewonnenen Erkenntnisse prägnant in einer Fachbroschüre zusammengefasst.
Ergebnisdarstellung: Das Projekt wurde intensiv betreut und die Partner wurden in Bezug auf die technische Entwicklung des Sensors und der Drohnenplattform sowie die HeatMap Programmierung koordiniert. Der Bau des Sensorteststandes wurde erfolgreich durchgeführt und die es wurden Kalibrierkurven für a-Pinen erstellt. Die Datenauswertung aus den Sensortests des Partners FORESTOPERATION wurde entwickelt, angepasst und angewandt. Entscheidende Hemmnisse bei der technischen Entwicklung wurden identifiziert und flossen in die Verwertung des Projektes in Bezug auf Folgeprojektanträge ein. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde vor allem in Zusammenarbeit mit CADMIUM erfolgreich koordiniert und mündete in zahlreichen hochrangigen Presseberichten und praxisnahen Kooperationen mit Waldbesitzern. Aufgabenbeschreibung: Das Ziel des Projektes PROTECTFOREST© ist der Aufbau und Test eines Halbleitergassensor-Prototyps, der drohnengestützt eingesetzt werden kann und in Echtzeit die Information über die Insektenbefallssituation in einem Nadelwaldbestand in ein Netzwerk übermitteln kann. Die dabei ausreichend selektiv und sensitiv zu detektierenden Marker sind Monoterpene, die bei einem Befall durch phytophage Insekten, wie z.B. Ips typographus oder Pityogenes chalcographus, im Kronenraum oder exponiertem Stammbereich verstärkt emittiert werden. Die Kombination aus Drohneneinsatz und Gassensorik kann Insektenkalamitäten bereits im ersten Jahr des Befalls, bzw. bei nicht sichtbaren Stehendbefall an der Krone (v.a. Pitiogenes chalcographus oder Ips typographus am Kronenansatz), bzw. an exponierten und dadurch besonders gefährdeten Stämmen, lokalisieren. Eine Braunfärbung der Nadeln ist für die Befallsdetektion durch drohnengestütztes Monoterpenmonitoring nicht notwendig. Die Reaktionszeiten für den effizienten Forstschutz kann sich so im Vergleich zu konventionellen oder drohnengestützten optischen Verfahren (sichtbares und Infrarotspektrum) um bis zu ein Jahr verkürzen. Im Rahmen des Projektes PROTECTFOREST© wird zudem eine integrierte Analyse dieses neuartigen Detektionsverfahrens in Bezug auf Zeit- und Kosteneffizienz stattfinden.
Das Projekt IntrHo fokussiert auf das Dilemma zwischen zukunftsorientierten Energieeffizienzmaßnahmen an Hochschulen und den kurzfristigen Zwängen bei der Mittelvergabe. Beim Intracting wird eine vom allgemeinen Hochschulhaushalt 'getrennte' Intractingkostenstelle geschaffen und mit einer Anschubfinanzierung ausgerüstet. Hieraus werden erste Energiesparmaßnahmen finanziert (Personal und Investitionen). Die erzielten Energiekosteneinsparungen fließen auf die Intractingkostenstelle zurück. Mit den Rückflüssen können weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Damit wird das hochschulinterne Energiemanagement in die Lage versetzt, kontinuierlich an der energetischen Verbesserung der Gebäude zu arbeiten. Ausgehend von Erfahrungen mit Intracting in Kommunen werden auf die speziellen Randbedingungen von Hochschulen angepasste Implementierungskonzepte entwickelt. Es werden Werkzeuge für die Anwendung erstellt u.a. ein spezielles Szenariensimulationsprogramm. Dieses berechnet für variable Randbedingungen die zeitliche Entwicklung des Kostenstellenkontostandes sowie die erzielbaren CO2-Reduktionen. Hiermit können Implementierungskonzepte analysiert und für die individuellen Randbedingungen der Hochschule optimiert werden. Parallel zum Forschungsvorhaben führt die Universität Kassel eigenfinanziert Intracting ein. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts werden in einem Leitfaden 'Intracting an Hochschulen' zusammengefasst.
Eines der drängendsten Umweltprobleme unserer Zeit ist der dramatische Verlust an Agrarbiodiversität in unserer Kulturlandschaft. Das hier beantragte Projekt F.R.A.N.Z. - Biodiversitätsmonitoring ist Teil des Verbundprojekts F.R.A.N.Z., das zum Ziel hat, auf 10 konventionell bewirtschafteten landwirtschaftlichen Höfen in Deutschland auf 5-10% der Nutzfläche Aufwertungsmaßnahmen für die Biodiversität durchzuführen, die sich in die Organisationsabläufe des Hofes integrieren lassen und die wirtschaftliche Ertragslage des Hofes nicht wesentlich beeinträchtigen. In Zusammenarbeit mit Partnern der Michael-Otto-Stiftung für Umweltschutz, dem DBV, der Univ. Göttingen und Agrarökonomen werden im beantragten Projekt die Auswirkungen der Aufwertungsmaßnahmen auf die Vögel, Feldhasen und die Amphibien mittels Biodiversitätsmonitoring (Zeitreihenanalyse) und Vergleich mit unbehandelten Kontrollflächen über 3,5 Jahre untersucht. Übergeordnetes Ziel des Projektes ist es, langfristig möglichst viele konventionell wirtschaftende Landwirte dazu zu bewegen, auf ihren Betrieben effiziente biodiversitätsfördernde Maßnahmen durchzuführen. Dies soll über die Einrichtung von Demonstrationsbetrieben geschehen, auf denen die Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen in Abstimmung mit dem Landwirt oder Betriebsleiter erprobt und deren Auswirkungen auf wichtige Gruppen der Agrarbiodiversität einerseits und auf die Betriebsökonomie andererseits mit wissenschaftlichen Methoden untersucht werden.
Die Ausbreitung invasiver Neophyten bedroht zunehmend die Produktivität landwirtschaftlich genutzter Flächen. Ziel des Projektes ist die Schaffung verbesserter Grundlagen für eine effektive Kontrolle von invasiven Neophyten auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Dazu sollen für 9 ausgewählte, landwirtschaftlich relevante, invasive Neophyten Methoden und Algorithmen zur Erfassung mittels Fernerkundung entwickelt und erprobt werden. Gleichzeitig werden integrierte Verfahren zur Regulierung erarbeitet, getestet und abschließend in Handlungsempfehlungen zusammengefasst, um diese Arten auf Ackerflächen und Grünland im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung zu kontrollieren. Für den Untersuchungsraum wird das Gefahrenpotenzial der invasiven Arten bezogen auf landwirtschaftliche Nutzflächen bestimmt. In einem interaktiven Web-Portal werden Informationen zu den untersuchten Arten sowie die Projektergebnisse zusammengeführt und den potenziellen Nutzern zur Verfügung gestellt. Beim Landschaftspflegeverband sind die praktischen Arbeiten zum Neophytenmanagement im Feldversuch, die Integration der Bekämpfung in die landwirtschaftliche Nutzung sowie die Erfassung und Bewertung des Aufwands im Zusammenhang mit der Zurückdrängung invasiver Neophyten angesiedelt. Die Ergebnisse der vorgeschalteten Quellenanalyse und der Untersuchungen zur Bekämpfung werden auf ihre Integrationsfähigkeit in den landwirtschaftlichen Produktionsablauf geprüft. Gegebenenfalls erfolgt eine Anpassung der Verfahren an die landwirtschaftliche Praxis. Aufwand und Risiken der verschiedenen Bekämpfungsansätze werden ökonomisch bewertet. Dabei dienen Einzelkostenansätze der regulären Landbewirtschaftung als Basis. Die Ergebnisse der Maßnahmen zum Neophytenmanagement und der Aufwandsermittlung werden unter Berücksichtigung länderspezifischer Rahmenbedingungen zu Handlungsempfehlungen zusammengefasst. Der Landschaftspflegeverband übernimmt die Projektleitung und Koordination.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 108 |
| Land | 4 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 97 |
| Text | 10 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 11 |
| offen | 99 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 103 |
| Englisch | 32 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 6 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 63 |
| Lebewesen und Lebensräume | 81 |
| Luft | 58 |
| Mensch und Umwelt | 110 |
| Wasser | 59 |
| Weitere | 109 |