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L 390 - Ausbau zwischen Leithöfe und Winnweiler

Im Rahmen der Maßnahme ist vorgesehen, die Landesstraße Nr. 390 (L 390) zwischen Leithöfe und Winnweiler von ca. Bau-km 0+061,334 bis 3+230,668 grundhaft zu erneuern und die Fahrbahn auf 6 m zu verbreitern. Der betroffene Streckenabschnitt ist derzeit gekennzeichnet durch geringe Fahrbahnbreiten, eine durchgehend schadhafte Fahrbahnoberfläche sowie eine teilweise unübersichtliche und unstete Streckenführung. Ferner erfolgt eine Verlegung des Grummbachs von ca. Bau-km 1+200 bis 1+350 sowie die Anlage einer naturnah gestalteten Polderanlage/ Flutmulden im Seitenbereich des Grummbachs zwischen ca. Bau-km 1+600 und 1+800. Des Weiteren sind umfangreiche Amphibienschutz- und Leiteinrichtungen sowie Querungsmöglichkeiten in Form von Amphibien- und Kleintierdurchlässen geplant. Für das Bauvorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Potzbach, Winnweiler und Sippersfeld beansprucht. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG). Nach dem Ergebnis einer UVP-Vorprüfung des Einzelfalles, welche auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Planunterlagen unter Berücksichtigung der Merkmale des Vorhabens, seinem Standort sowie seinen möglichen Umweltauswirkungen durchgeführt wurde, sind nach überschlägiger Prüfung der Anhörungsbehörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die bei der Entscheidung über seine Zulässigkeit zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich. Die vollständigen Planunterlagen sind ab dem 23.06.2025 auf der Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen\Baurecht\Straßenrechtliche Planfeststellung“ einsehbar.

L 387, Amphibienschutzanlage und Radwegeoptimierung bei Otterberg

Die vorliegende Planung umfasst die Verlängerung des vorhandenen Rad- und Gehweges sowie den Bau einer Amphibienschutzanlage entlang der L 387, am Ende der Ortslage Otterberg bis zur Einfahrt zum Parkplatz des Schwimmbades Otterberg. Zudem beinhaltet die Planung einen neuen Gehweg entlang der L 387 bis zur Neumühle inklusive Querungsstelle im Bereich der Zufahrt zum Campingplatz. Die Ausbauplanung umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: - Die Radwegeverbindung soll entlang der L 387 und im Einmündungsbereich auf die Landesstraße führen. Der Radweg erhält eine Breite von 2,50 m und wird in Asphalt hergestellt. - Anlage eines Schottergehweges in einer Breite von 1,50 m bis zur Querungsstelle für Fußgänger zum Campingplatz, um eine verkehrssichere fußläufige Verbindung herzustellen. - Anlage einer Bordrinnenanlage im Bereich der Neumühle zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers der Fahrbahn der L 387 und anschließender Stichleitung in Richtung des Vorfluters. - Ausbau einer Trenninsel mit geklebten Flachbordsteinen auf die vorhandene Sperrfläche an der Hauptstraße. - Anlage eines Amphibienleitsystems inklusive zweier Amphibientunnel im Zuge des Rad- und Gehwegbaues. Der Streckenabschnitt liegt im Verwaltungsbereich der Verbandsgemeinde Otterberg-Otterbach im Landkreis Kaiserslautern.

Planmäßige Sanierungsarbeiten an Landesstraßen im Harz

Nach Pfingsten (30.05.) beginnen im Landkreis Harz planmäßige Sanierungsarbeiten an zwei Landesstraßen. Autofahrer müssen im Zuge dessen mit Behinderungen rechnen und sollten mehr Zeit für die Umleitungen aufgrund der unvermeidlichen Vollsperrungen einplanen. Die Landesstraße (L) 239 wird zwischen Güntersberge und der Kreuzung mit der L 95 in der Nähe von Friedrichsbrunn umfassend ertüchtigt. Neben der zum Teil grundhaften Fahrbahnerneuerung werden in den Kurvenbereichen Streifen aus Natursteinpflaster als Kurveninnenverbreiterung angesetzt. Die Einmündungsbereiche der L 95 und L 93 werden bis an den Fahrbahnrand der jeweils angrenzenden Straße ausgebaut. Auch die Beschilderung wird im gesamten Sanierungsbereich erneuert. Im Rahmen dieser umfangreichen Arbeiten an dem knapp fünfeinhalb Kilometer langen Straßenabschnitt werden bei Bärenrode im Bereich des Teiches auch die mittlerweile über 20 Jahre alten Einrichtungen zum Schutz der dort lebenden Amphibien durch neue ersetzt. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme in zwei Abschnitten zu realisieren. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich vom Knotenpunkt mit der L 93 bis zur Einmündung der L 95. Hier wird ausschließlich die Fahrbahn saniert. Im 2. Bauabschnitt zwischen dem Ortsausgang Güntersberge und dem Abzweig der L 93 in Bärenrode werden dann neben der Fahrbahndecke auch die Amphibieneinrichtungen erneuert. Das Land investiert rund 1,4 Millionen Euro in das Vorhaben. Im Herbst dieses Jahres soll alles fertig sein. Da einer der Amphibientunnel die gesamte Fahrbahn quert, ist eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung nicht möglich. Die Bauarbeiten müssen daher unter Vollsperrung ausgeführt werden. Der Anliegerverkehr in Bärenrode ist dabei jederzeit gewährleistet. Für den Durchgangsverkehr ist eine Umleitung von Güntersberge über die Bundestraße (B) 242 nach Stiege und die L 95 über Allrode nach Friedrichsbrunn (und umgekehrt) eingerichtet. Außerdem wird ab Dienstag (30.05.) an der L 79 zwischen Eilenstedt und der Kreuzung mit der L 83 ( Arbketal ) gebaut. Hier dauern die Sanierungsarbeiten planmäßig nur bis zum 21. Juli dieses Jahres. Für gut eine Million Euro wird die Asphaltfahrbahn der rund 2,5 Kilometer langen Strecke erneuert. Während der Bauzeit wird der Verkehr von Arbketal über die Kreisstraße(K) 1315 nach Eilsdorf, Schlanstedt und Neudamm bis zur Bundesstraße (B) 245 und von dort weiter zum Knotenpunkt mit der L 79 umgeleitet (Gegenrichtung analog). Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 E-Mail: presse-mid@sachsen.anhalt.de

Baustart für neue Amphibienleiteinrichtungen in Röderhof

Am kommenden Montag (19.09.) beginnen in Röderhof (Landkreis Harz) entlang der Landesstraße (L) 83 die Bauarbeiten zur Erneuerung und Erwei-terung der Amphibienleiteinrichtungen. Zusätzlich zum vorhandenen Amphibientunnel unter der L 83 ist der Einbau einer Stopprinne zur Unterquerung der Straße „Am Teich“ sowie im Bereich des Zuganges zum „Krummen Teich“ geplant. Das Land Sachsen-Anhalt investiert hier knapp 600.000 Euro. Darüber hinaus wird im Zuge der Baumaßnahme entlang der L 83 auf einer Länge von rund 100 Metern, zwischen den Einmündungen der Straßen „Am Wiesenweg“ und „Am Teich“ ein Gehweg gebaut. Dadurch wird sich die Verkehrssicherheit in diesem Bereich deutlich erhöhen. Die Bauarbeiten finden unter halbseitiger Sperrung der Landesstraße statt. Der Verkehr wird per Lichtsignalanlage am jeweiligen Baustellenbereich vorbeigeführt. Ende Dezember 2022 sollen die Amphibienleiteinrichtung und der neue Geh-weg fertig sein. Zu Ihrer Information. Für die Zeit der Amphibienwanderung von März bis Mai wurden bisher tem-poräre Schutzzäune errichtet. Dadurch bestand allerdings kein Schutz für die Rückwanderung im Sommer und Herbst. Vor allem die Jungtiere waren gefährdet. Darum werden nun diese dauerhaften Amphibienschutzanlagen gebaut. Der „Krumme Teich“, ein Naherholungs- und Angelgewässer, ist künftig von Röderhof auf einem separaten Gehweg erreichbar. Bisher mussten Fußgänger die Straße nutzen. Impressum: Ministerium für Infrastruktur und Digitales Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 E-Mail: presse-mid@sachsen.anhalt.de

Biotopverbund

Für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt die Verbindung von Lebensräumen eine immer größere Rolle. Die zunehmende Zerschneidung unserer Landschaft durch Straßen, Schienen, ausgeräumte Feldfluren oder Siedlungen führt zu einer immer stärkeren Zersplitterung und Isolation ehemals großer, zusammenhängender Populationen. In voneinander isolierten Populationen kommt es schnell zur genetischen Verarmung. Damit erhöht sich die Gefahr, auf Veränderungen von Umweltbedingungen nicht mehr reagieren zu können. Ein Ausweichen ist ebenso unmöglich, wie die spätere Wiederbesiedlung der Flächen, da es Barrieren gibt, die nicht überwunden werden können. Der Biotopverbund wurde daher als Schutzziel im Naturschutzgesetz verankert. In Berlin existieren noch an vielen Stellen scheinbar wertlose Brachflächen, die für den Biotopverbund jedoch eine wichtige Rolle spielen. Aber auch andere Lebensräume müssen miteinander verbunden bleiben oder es wieder werden. An einem stadtumfassenden Konzept der Vernetzung von Lebensräumen durch Korridore wird intensiv gearbeitet. Biber und Feldhase sind zwei von 34 Zielarten, die auf der Grundlage einer Studie der TU-Berlin für die Erarbeitung eines Biotopverbundsystems in Berlin ausgewählt wurden. Für die Verbindung zum Umland können breite Grünzüge mit hohem Anteil natürlicher Strukturen von der Peripherie der Stadt bis hinein ins Zentrum diese Funktion wahrnehmen. Auch Bahntrassen sind durch die sie begleitenden Sekundärbiotope für den Biotopverbund von großer Bedeutung. Flusssysteme wie Havel und Spree haben für an Wasserlebensräume gebundene Arten eine solche Funktion, daher ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Gewässer für Wasserorganismen eine Aufgabe gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der EU . In Berlin stellen mehrere Schleusen ein unüberwindbares Hindernis dar. Der Bau von Fischtreppen ist daher für einige Schleusen, Wehre und Stauanlagen an den Flüssen und kleineren Fließen in Planung. Für wandernde Amphibien können Straßen tödliche Fallen sein. Durch die Anlage von Amphibienleitsystemen, wie dem Amphibientunnel im NSG Bogenseekette und Lietzengrabenniederung , kann diese Gefahr deutlich gemindert werden. Landschafts­programm – Biotopverbund

Freie Fahrt auf neuer Ortsumfahrung Oebisfelde

Nach einer Bauzeit von drei Jahren und neun Monaten wurde heute der zweite und damit letzte Bauabschnitt der Ortsumfahrung Oebisfelde (Landkreis Börde) im Zuge der Bundesstraße (B) 188 für den Verkehr freigegeben. „Die B 188 ist eine wichtige Ost-Westverbindung von Berlin, durch Sachsen-Anhalt nach Niedersachsen“, erklärte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel anlässlich der Freigabe. „Mit der neuen Ortsumfahrung ist die vielbefahrene Bundesstraße noch leistungsfähiger. Zugleich werden Oebisfelde und die angrenzenden Gemeinden spürbar vom Durchgangsverkehr entlastet“, betonte Webel. In den Bau des 5,3 Kilometer langen Abschnittes, der parallel zur Eisenbahntrasse Hannover-Berlin verläuft, hat der Bund mehr als 47 Millionen Euro investiert. Neben dem eigentlichen Neubau der Strecke wurden unter anderem sechs Brückenbauwerke errichtet; das mit 117 Metern Stützweite längste davon quert den Mittellandkanal. Darüber hinaus ist im Bereich der Anbindung der „alten“ B 188 an die neue Straße bei Frankefelde ein Radweg entstanden. Den besonderen Erfordernissen des Naturschutzes tragen zum Beispiel zwei Amphibientunnel Rechnung. Der Bau des ersten Streckenabschnittes (Länge: rd. 3,8 km; Kosten: rd. 12 Mio. €) erfolgte länderübergreifend zwischen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt von 2009 bis 2011. Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 E-Mail: presse-mlv@sachsen.anhalt.de

Wirkungskontrolle für Amphibienleitsysteme

Die Bestände der meisten Amphibienarten in der Schweiz sind in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Ihre Gefährdung hat sich in den letzen Jahrzehnten dadurch stark erhört. Die weitreichende Entwässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Produktionssteigerung bewirkte die Trockenlegung unzähliger ehemaliger Feuchtgebiete und somit die Reduktion der Amphibienlebensräume, auf oft nur noch punktuelle Weiher oder Tümpel, mit eng begrenztem naturnahen Umfeld. Die noch verbliebenen Restgebiete, in besonders Laichgewässer und Sommerlebensraum, sind vielfach als Fragmente in der Landschaft verteilt und durch Strassen voneinander getrennt. Mit der Installation von Amphibien-Leitsystemen wird versucht die Wanderung von den Überwinterungsgebieten zu den Laichplätzen sowie den Austausch von Teilpopulationen miteinander zu ermöglichen. In der Schweiz gibt es einige unterschiedliche Leitsysteme und Amphibien-Tunnels, deren Erfolg bezüglich Akzeptanz verschiedener Amphibienarten nie systematisch evaluiert wurde. Anekdotisch ist bekannt, dass einige Anlagen mangels Unterhalt nicht funktionieren. Werden nach Installation eines Amphibiendurchlasses an einer Zugstelle im Frühling weniger bis keine überfahrenen Amphibien auf der Strasse gesichtet, gilt der Durchlass als erfolgreich. Jedoch wurde Erfolgskontrollen - wenn überhaupt - nur in den ersten Jahren unmittelbar nach der Erstellung durchgeführt. Wenige Daten liegen vor bezüglich Jungtieren oder Molchen. Ebenfalls fehlen Kontrollen, wie sich das System längerfristig bewährt d.h. ob der Durchlass tatsächlich erfolgreich als Biotopverbund dient und von Adulten als auch von dispergierenden Jungtieren unterschiedlicher Arten über Jahre hinweg akzeptiert und benutzt wird. Im Rahmen einer Projektkooperation KARCH-ZHAW sollen wichtige Kenntnislücken in diesem Bereich geschlossen werden.

ffh1_Teil_Hoyersburg_Karte9_massnahmen.pdf

4444000 4445000 4446000 4447000 Grünland Generell: - Nestschutz beim Auftreten von Wachtelkönig, Kiebitz, Bekassine und Kranich - Einrichtung spät genutzter (ab September) Randstreifen entlang von Nutzungsgrenzen (ca. 3 m) Weide Beweidung mit Rindern und/oder Schafen (Nutzungstermin frei) !! !! ! ! 5863800 6 !!! Mähweide !! ! !!! !!! !!! !!! !!! !!! !!! !!! !! ! !!! Ersteinrichtung - alternativ: Nassstellen von der Ackerbewirtschaftung ausnehmen Dauernutzung - alternativ: Nassstellen im Herbst umbrechen (Eggen anstelle Umpflügen); zwischenzeitlich Gründüngung; Verzicht auf Pflanzenschutzmittel !!! 10 !!! !!! !!! ! ! ! !!! !!! ! ! ! 4 8 11 9 !!! !!! !!! !! 15 !! ! !!! optional ausschließliche Rinderbeweidung - Beweidung ab Mai möglich; während der Brutzeit je nach Wasserstand 1-2 Tiere/ha aktuell beweideter Fläche; - nach der Brutzeit (ab August) höhere Besatzdichte möglich (>2 Tiere/ha) - keine Portionsweide zur Brutzeit; - regelmäßige Nachmahd zur Weidepflege !!! !!! !!! !!! 13 !!!!!!!! !!!!!!!! !!!!!!! !! ! ! !!! !!!!! !!!!! 33 31 18 37 !!! !!! !!! ein Nutzungsdurchgang als Schafbeweidung möglich !!! !!! !!!! !!!! 38 34 !!!! ein Nutzungsdurchgang als Rinderbeweidung möglich !!!! !!!! !!!! !!!! Ersteinrichtung - Oberbodenabtrag - Einrichtung einer Blänke !! ! ! !! 40 41 36 14 !!!! 39 32 30 !!! Ersteinrichtung Vertiefung von Teilflächen Ersteinrichtung Oberbodenabtrag 20 !!!! !!! 35 19 - Teilbereich mit speziellen Nutzungsregelungen, siehe Kap. 7.4.2.1 und 7.4.2.4; - Suchraum für die Ansiedlung von Echtem Eibisch und Kriechendem Scheiberich Ersteinrichtung 7 - Anpflanzen von Kopfweiden, Abstand mindestens 10 m; - regelmäßige Schneitelung alle 10 bis 15 Jahre, zeitlich gestaffelt Nutzungsverzicht/Sukzession 42 - strukturelle Aufwertung; Entwicklung von lichtem Laubbaumbestand in den Randlagen; - offene Randstrukturen regelmäßig oder jahrweise beweiden, Ränder der Kleingewässer in Weidefläche einbeziehen Mahd/Beweidung der Offenanteile im mehrjährigen Turnus Röhricht/Brache/Hochstaudenflur - Mahd im mehrjährigen Turnus (5-10 Jahre); - Gehölzentfernung Nutzungsverzicht/Sukzession 5862400 !! ! 5862400 Umwandlung von Acker in Grünland (aktuell als Acker klassifizierte Feldblöcke) Gehölze !! ! ! Stillgewässer ! 23c ! !! 4440800 ! 4441200 4441600 4442000 4442400 4442800 ! !! !! !! !! !! ! ! !! derzeit keine Pflege erforderlich !! !! 4443200 !! !! eingeschränkte Angelnutzung l !!!!! !! Fließgewässer !! !! !! !! !! ! Pflege und Entwicklung der Jeetze ! über ! !GEK (IHU 2012) geregelt !! Gräben ! ! !! !! !! !! !! !! bedarfsweise Unterhaltung unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte 5863600 5863600 25 ! Ansiedlung des Echten Eibisch (Althaea officinalis) (Suchraum) Ersteinrichtung optional: Landröhricht mähen oder Oberboden abtragen l ! ! Gewässer ! 23a !! Errichtung von Wällen (bepflanzt) und/oder Schutzwänden/ Leiteinrichtungen/ Amphibientunnel entlang der B 248 ! 23b 24 !! Erhalt und Entwicklung einer gestuften Baum-/Strauchhecke durch bedarfsweise Pflege ! ! ! !! ! !! 21 ! !!! ! ! ! ! !!! ! 22 - zweimalige Nutzung mit Nutzungspause von 8-10 Wochen; - Erstnutzungstermin ab Anfang Juni; - zeitlich gestaffelte Nutzung größerer Grünländer (Feuchtbereiche später nutzen) optional Mähweide !!! ! ! ! ! ! ! !! 29 ! ! ! ! ! !! # 0 D D D - zweimalige Nutzung mit Nutzungspause von 8-10 Wochen; - Erstnutzungstermin ab Juni; - Pflegemahd (ab September) mit mechanischer Bodenverwundung der Landröhrichte an den Kleingewässern Mahd ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! 17 5863100 !!! optional ausschließliche Mahd 28 16 Ersteinrichtung Anlage von flachen Blänken - einmalige Nutzung; - eine späte Mahd (ab Juli) oder ein Weidegang; - abhängig vom Aufwuchs ist eine zweite Nutzung möglich; - regelmäßige Weidegänge zur Schaffung von Rohbodenstandorten (Tritt) und Offenhalten des Kleingewässers erforderlich Ersteinrichtung Anlage eines Kleingewässers 27 12 - zweimalige Nutzung mit Nutzungspause von 8-10 Wochen; - bei Mahd als Erstnutzung ab Mitte Juni, dabei feuchte bis nasse Bereiche aussparen, bei zweitem Nutzungstermin jedoch einbeziehen; - Beweidung mit Rindern ab Mai möglich; während der Brutzeit je nach Wasserstand 1-2 Tiere/ha aktuell beweideter Fläche; - nach der Brutzeit (ab August) höhere Besatzdichte möglich (>2 Tiere/ha); - keine Portionsweide zur Brutzeit; 5863800 ! !! ! ! ! ! !! 5863100 7 ! !! !! !! bedarfsweise Gewässerunterhaltung bzw. -pflege Gehölzentfernung, abschnittsweise Böschungsmahd/Krautung) ! !! ! ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! Ersteinrichtung Anlage einer buchtenreichen, flachen, insellosen Blänke (Wasserführung März-Juni und September/Oktober, mindestens 0,5 ha) ! ! 4 DGrabenschließung # 0Grabenanstau ! ! ! ! 5861700 5861700 26 ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !! !! Beibehaltung der aktuellen Nutzung (Böschungsmahd zur Zurückdrängung der Röhrichte, schonende Sohlkrautung) ! ! ! ! ! ! ! !! ! ! ! ! Teilflächen ohne Nutzungsregelungen/Pflege ! ! ! ! ! ! ! ! ! 5863200 ! 3 ! ! ! ! ! ! ! ! 1 5863200 2 ! ! Nummer der Maßnahmefläche (siehe Tabelle im Text) Teilmanagementplan für das FFH-Gebiet "Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel" ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! FFH 0001 (SAC DE 3132-301) Ersteinrichtung - abschnittsweise Laufveränderung (in das nördliche Grünland verlegen) - Reduktion der Beschattung durch Mahd und Gehölzentfernung Ersteinrichtung - Wasserstand anheben, Vernässung des Grünlandes - Anlage von länger (bis Juni) wasserführenden Blänken Auftraggeber: Ersteinrichtung Nordteil des Gewässers vertiefen, Inseln verkleinern 5861000 5861000 4440800 4444000 4445000 4441200 4441600 4442000 4446000 4442400 4442800 4447000 BUND, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Olvenstedter Str. 10 39108 Magdeburg Projektbegleitung: Koordinierungsstelle Grünes Band Dipl.-Biol. Dieter Leupold Dipl.-Agr.biol. Ine Pentz c/o Grünland, Chüdenstraße 4 29410 Salzwedel 5862800 ! ! ! ! 5862800 1 ! ! ! ! 4443200 Auftragnehmer:RANA - Büro für Ökologie und Naturschutz Dipl.-Biol. Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Tel.: 0345-131 758 0 / Fax: 0345-131 758 9 Email: info@rana-halle.de Bearbeiter:Dipl.-Biol. Katrin Hartenauer Dipl.-Biol. Holger Lieneweg Dipl.-Biol. Martin Schulze Kartographie/GIS: Dipl.-Geogr. Janine Weber Karte 9Maßnahmen und Nutzungsregelungen Maßstab: Kartengrundlage: Erlaubnisnummer: Datum:1 : 5000 Topografische Karte Maßstab 1:10.000 Geobasisdaten © LVermGeo LSA / 10008 29.07.2014

Wildökologische Begleituntersuchung zur Wirksamkeit des Pilotprojekts 'Elektronische Wildwechselwarnanlage Aglasterhausen'

Einleitung: Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) hat von 2003 bis 2005 maßgeblich an der Konzeption und Umsetzung eines elektronischen Wildwarnsystems als Pilotanlage in Baden-Württemberg mitgewirkt. Wildunfallpräventionsmaßnahmen sind an einem Abschnitt der Bundesstraße 292 bei Aglasterhausen nach einem dreispurigen Ausbau Ende der 1990er Jahre und einer anschließenden Verdopplung der Wildunfallzahlen auf durchschnittlich 25 Tiere pro Jahr erforderlich geworden. Aus Untersuchungen der FVA war bekannt, dass der entsprechende Streckenteil der B 292 im Bereich eines bedeutenden Fernwechsels (Wanderachse) für Wildtiere liegt. Nach Realisierung der Pilotanlage wurde die FVA vom Innenministerium Baden-Württemberg (Abt. Straßenwesen) mit einer 2-jährigen Monitoring-Studie beauftragt. Beschreibung: Der betreffende Straßenabschnitt ist auf einer Länge von 3,5km mit einem Wildschutzzaun versehen worden, in den zwei 60m lange Lücken mit jeweils einer autarken elektronischen Wildwarnanlage integriert wurden. Dort erfassen Infrarotsensoren Wildtiere, die sich während der Dämmerung und Nacht den Wechselbereichen an der Bundesstraße nähern. Dadurch erfolgt die Auslösung der Wildwarnanlage. Für die Dauer von zwei Minuten warnen blinkende Lichtsignaltafeln die Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig erfolgt eine gestaffelte Geschwindigkeitsreduzierung für den betreffenden Straßenabschnitt auf 70 bzw. 50km/h. Die Anlage ist von der Firma CALSTROM/CH entwickelt und installiert worden. Fazit: Auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen kann der Einsatz weiterer Wildwarnanlagen generell empfohlen werden. Vor allem eignen sich diese Anlagen zur Nachrüstung am Straßenbestand, wo nicht nur der Aspekt der Verkehrssicherheit, sondern auch ökologische Funktionsbeziehungen durch mittelgroße und größere Säugetiere aufrechterhalten werden sollen. Ein zweiter Einsatzbereich besteht an neu zu bauenden Straßen oder im Straßenbestand, bei denen der Populationsschutz seltener Säuger, etwa ab der Größe einer Wildkatze, wesentlicher Schwerpunkt der Überlegungen sind und teurere Querungshilfen wie Grünbrücken nicht zu rechtfertigen sind. Durch den Einsatz von Wildwarnanlagen können Ausbreitungs- oder Wiederbesiedlungsbarrieren für diese Tiere deutlich reduziert werden. Wildunfälle sind mit diesem Funktionsprinzip jedoch nie vollständig zu vermeiden, so dass trotzdem mit Tierverlusten gerechnet werden muss. In allen Varianten können zusätzliche Kleintierdurchlässe eine ökologisch sehr sinnvolle und kostengünstige Ergänzung sein. Bei allen Vorhaben sollten die im ausführlichen Bericht gemachten Hinweise unbedingt berücksichtigt werden. Für Autobahnen/vierstreifige Bundesstraßen ist das System ungeeignet, bei dreistreifigem Ausbau hängt der Einsatz vor allem von der Trassenführung und dem täglichem Verkehrsaufkommen ab.

Minimierung der Zerschneidungseffekte durch Strassenbauten am Beispiel von Fliessgewaesserquerungen bzw. Brueckenoeffnungen

Strassenbaumassnahmen koennen in oekologische Funktionszusammenhaenge eingreifen, wie sie entlang von Wanderkorridoren oder landschaftlichen Leitlinien zu finden sind. Fuer eine oekologisch ausgerichtete Bauweise von Strassenbauten ist es daher von Interesse, Schaeden in oekologisch wertvollen Arealen, wie sie besonders in Ufernaehe zu finden sind, durch geeignete bautechnische Massnahmen zu minimieren. An ausgewaehlten Standorten sollen die Auswirkungen der Bauwerke und die Effekte, die durch den Verkehr entstehen, erarbeitet werden.

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