Ab November 2012 müssen alle neuen Reifen, die in der EU verkauft werden, nach ihrer Treibstoffeffizienz, Haftung bei Nässe und Lärmerzeugung klassifiziert und gekennzeichnet werden. Das hat das EU-Parlament am 25. November 2009 in letzter Lesung festgelegt. Ein neues Kennzeichnungssystem, ähnlich den Energieklassen von Haushaltsgeräten, wird Konsumenten vor dem Kauf über die Qualitäten des Produkts informieren. Für die Kennzeichnung wird eine Skala, ähnlich dem EU-Energie-Label, verwendet. Ein dunkelgrünes "A" bedeutet die beste und ein rotes "G" die schlechteste Energieeffizienz. Zudem muss angeführt werden, wie gut die Reifenhaftung bei nassen Fahrverhältnissen ist. In der dritten Kategorie wird die Lärmerzeugung in Dezibel aufgelistet. Fast 25% der gesamten CO2-Emmissionen werden durch den Straßenverkehr erzeugt. Laut EU Angaben entfallen auf Reifen 20% bis 30% des gesamten Kraftstoffverbrauchs eines Fahrzeuges, weshalb verbesserte Reifeneigenschaften einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen in der EU beitragen können.
The heavy metal copper has been widely used in industrial processes as well as a pesticide product in agriculture or as biocide. Anthropogenic activities by which copper can enter the environment are rather diverse including mining, metal finishing factories, discharging in industry, or sewage treatment plants. In agriculture, copper compounds are used mainly as fungicides or herbicides (e.g. reviewed by Flemming and Trevors 1989). Furthermore, it was formerly used in reservoirs, streams and ponds for controlling algae blooms and is now commonly used as a biocide in antifouling paintings for ships to protect hulls from corrosion and for fuel efficiency (Piola et al. 2009; Watermann et al. 2017). When copper is released into freshwater systems, for example via agricultural runoff, it exists in surface waters in the form of free ions (Cu2+), complexed with ligands or bound to particles, occurring at median water concentrations often ranging between 4 to 10 Ìg Cu2+/L (ATSDR 2004). As a persistent element, copper is able to accumulate in biofilms (Morin et al. 2008) and sediments of rivers, lakes and estuaries, from where it can also be remobilised (Watermann et al. 2017). Absorption of copper ions into biofilms increases with increasing ion concentration (Bhaskar and Bhosle 2006), leading to highly contaminated biofilms in polluted environments. © 2020 Springer Nature Switzerland AG
Zwei bereits 2017 veröffentlichte Baureihen eines Lkw-Herstellers weisen eine um 7 % verbesserte Kraftstoffeffizienz und ein um mindestens 100 kg verringertes Fahrzeuggewicht im Vergleich zum jeweiligen Vorgängermodell auf. Dadurch kann die Nutzlast erhöht und die Effizienz zusätzlich gesteigert werden. Entscheidend bei der Entwicklung des neuen Trucks war die Verringerung der Motordrehzahl bei gleichzeitiger Erhöhung des maximalen Drehmoments, das schon bei 900 Umdrehungen pro Minute zur Verfügung steht. Die neuen Fahrzeugmodelle wurden dank ihrer Effizienz im Straßentransport zum „International Truck of the Year 2018“ gekürt.
Eine der relevantesten Lärmquellen ist der Straßenverkehr, an dem die meisten Menschen fast täglich teilnehmen. In diesem Bereich bestehen relativ große Lärmminderungspotentiale. Durch die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen im Verkehrsbereich besteht die Möglichkeit, sich aktiv am Lärmschutz zu beteiligen. Wer einen merklichen Beitrag zum Lärmschutz leisten möchte, sollte prüfen, ob ein Verzicht auf bestimmte Pkw-Fahrten möglich ist. Häufig bestehen Alternativen in Form von öffentlichen Personennahverkehr oder durch einen Umstieg auf das Fahrrad. Dies hat weitere positive Nebeneffekte wie eine Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens und die Reduzierung der Luftschadstoffbelastung. Nicht alle Pkw-Fahrten können allerdings ersetzt werden. Auch durch eine bewusstere Pkw-Nutzung können Lärmbelastungen reduziert werden. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten unbedingt eingehalten werden, denn die Fahrzeuggeschwindigkeit ist ein wichtiger Faktor für die Entstehung von Kfz-bedingten Lärms. Für Pkw ist der Lärmpegel (Mittelungspegel) bei 30 km/h um etwa drei dB(A) niedriger als bei 50 km/h. Darüber hinaus kann durch die Vermeidung hoher Drehzahlen ein deutlicher Beitrag zum Lärmschutz geleistet werden. Die Antriebsgeräusche sind unter anderem durch die Gangwahl bedingt. Hochtouriges Fahren und starkes Beschleunigen sollten vermieden werden. Viel besser ist dagegen eine niedrige Motorzahl und die genaue Beobachtung des laufenden Verkehrs, um ein „vorrausschauendes Gleiten“ zu erreichen. Das hat auch ökonomische und ökologische Vorteile, da kraft- und schadstoffärmer agiert wird. Dies gilt in gleicher Weise für Motorräder. Insgesamt ist es möglich, durch die Verstetigung des Verkehrsflusses eine Lärmminderung von 1 bis 2 dB(A) zu erreichen. Hupen sollte nicht aus Spaß oder Unachtsamkeit geschehen, sondern nur, wenn dies die Verkehrssituation unbedingt erfordert. Viele Ortschaften können durch Umgehungsstraßen oder Entlastungsstraßen umfahren werden. Auch wenn dies nicht immer die kürzeste Wegstrecke ist, sollte aus Rücksicht auf die Anwohner innerhalb der Ortschaften auf Abkürzungen durch den Ort verzichtet werden. Ein nicht unwesentlicher Teil des Verkehrs entfällt auf den Güterverkehr bzw. auf Paketdienste. Insbesondere der letzte Transportschritt vom Lager zum Endverbraucher sowie die Vielzahl an Retoursendungen verursacht zusätzlichen Verkehr und damit auch zusätzliche Lärmbelastungen. Durch ein bewusstes Einkaufsverhalten, das durch eine Minimierung des Lieferverkehrs geprägt ist, kann jeder die Lärmbelastung durch Lieferverkehr positiv beeinflussen. Ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms kann somit durch „weniger, langsamer und gleichmäßiger“ geleistet werden. Neben den Antriebsgeräuschen des Motors sind, mit zunehmender Geschwindigkeit, auch Rollgeräusche hörbar. Moderne Reifen unterscheiden sich u. a. in Rollgeräusch, Rollwiderstand und Gewicht. Geräuschoptimierte Reifen können die Abrollgeräusche mit bis zu drei dB(A) deutlich reduzieren. Neben Angaben zur Kraftstoffeffizienz und zur Nasshaftung finden Sie auf den Labeln der Reifen auch Angaben zum externen Rollgeräusch. Ein schwarzer Streifen: Das externe Rollgeräusch des Reifens unterschreitet die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB. Zwei schwarze Streifen: Das externe Rollgeräusch des Reifens entspricht den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten oder unterschreitet diese um bis zu 3 dB. Drei schwarzen Streifen: Das externe Rollgeräusch des Reifens entspricht den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten. Achten Sie also beim nächsten Reifenkauf auf möglichst geräuscharme Reifen mit nur einem schwarzen Streifen im Label. Übrigens gibt es auch für einige Rutschautos „Flüsterreifen“. Weiter Informationen zum Straßenverkehrslärm finden Sie z. B auch hier: https://www.hlnug.de/themen/laerm/strassenverkehrslaerm.html https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm http://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=111&p2=7.1.5
1. Navigation 1.1 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Reisen zu planen und auf Binnenwasserstraßen zu navigieren; dazu gehört auch die Fähigkeit, unter Berücksichtigung der geltenden Verkehrsregeln und der geltenden vereinbarten Regeln im Bereich der Binnenschifffahrt die logischste, wirtschaftlichste und umweltfreundlichste Reiseroute zum Be- bzw. Entladeziel auszuwählen. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. auf europäischen Binnenwasserstraßen mit Schleusen und Schiffshebewerken gemäß den Frachtverträgen mit dem Spediteur zu navigieren; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der durch die Binnenschifffahrt genutzten nationalen und internationalen Wasserstraßen, der geografischen Lage von Flüssen, Kanälen, Seehäfen, Binnenhäfen und des Zusammenhangs mit den Ladungsströmen. Kenntnis der Binnenwasserstraßenklassifizierung der CEMT ( Conférence européenne des ministres des transports ) und der Abmessungen der Wasserstraße im Verhältnis zu den Fahrzeugabmessungen unter Einsatz moderner Informationssysteme. Fähigkeit, unter Einsatz relevanter Informationsquellen Wasserstände, Tiefe sowie Tiefgang und Brückendurchfahrtshöhe zu berechnen. Fähigkeit, Entfernungen und Fahrzeit unter Verwendung von Informationsquellen zu Entfernungen, Schleusen, Beschränkungen, Fahrgeschwindigkeit oder Fahrzeit zu berechnen. Kenntnisse zu Haftung und Versicherung. Fähigkeit, Besatzungsmitgliedern und Bordpersonal Anweisungen für die sichere Ausführung von Aufgaben zu erteilen. 2. die für die Navigation auf Binnenwasserstraßen geltenden Verkehrsregeln zu beachten und anzuwenden, um Schäden zu vermeiden; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Fahrregeln wie der geltenden vereinbarten Regeln im Bereich der Binnenschifffahrt für die befahrene Binnenwasserstraße, um Schäden zu vermeiden ( z. B. durch Kollision). Fähigkeit, die einschlägigen für die befahrene Wasserstraße geltenden Verkehrsregeln anzuwenden. 3. die ökonomischen und ökologischen Aspekte des Fahrzeugbetriebs für eine effiziente und umweltfreundliche Nutzung des Fahrzeugs zu berücksichtigen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Umweltaspekte bei der Fahrt auf Binnenwasserstraßen. Fähigkeit, nachhaltige und ökonomische Schifffahrt zu treiben im Hinblick auf z. B. Kraftstoffeffizienz, Bunkervorgang, Emissionswerte, Flachwassereffekte, Anschluss an die Landstromversorgung und Abfallentsorgung. 4. den technischen Bauwerken und Profilen der Wasserstraßen Rechnung zu tragen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Einflusses von Wasserbauwerken, Wasserstraßenprofilen und Schutzbauten auf die Navigation. Fähigkeit, verschiedene Arten von Schleusen mit verschiedenen Schleusungsvorgängen, verschiedene Arten von Brücken, Kanal- und Flussprofilen zu durchfahren sowie "sichere Häfen" und Übernachtungshäfen zu nutzen. 5. mit aktuellen Karten, Nachrichten für die Binnenschifffahrt oder Seefahrer sowie anderen Veröffentlichungen zu arbeiten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Navigationshilfen. Fähigkeit, gegebenenfalls Navigationshilfen zu verwenden, z. B. Satellitenpositionssystemnavigation. Fähigkeit, nautische Karten unter Berücksichtigung von Faktoren im Zusammenhang mit Genauigkeit und Kartenangaben, wie Kartendatum, Symbolen, Tiefeninformationen, Bodenbeschreibung, Tiefen und Datum ( WGS 84), und internationale Kartenstandards wie Inland ECDIS zu nutzen. Fähigkeit, nautische Veröffentlichungen wie Nachrichten für die Binnenschifffahrt oder Seefahrer zu nutzen, um die erforderlichen Informationen für eine sichere Navigation zu sammeln, sodass jederzeit die Gezeitenhöhe, Informationen zu Vereisung, Hochwasser oder Niedrigwasser, Liegeplätzen und Hafenverzeichnissen verfügbar sind. 6. die einschlägigen Verkehrsüberwachungsinstrumente zu nutzen und anzuwenden. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Signale. Fähigkeit, Tag- und Nachtzeichen wie Leitfeuer zu nutzen. Kenntnis von Inland AIS , Inland ECDIS, elektronischen Meldungen und Nachrichten für die Binnenschifffahrt oder Seefahrer, Binnenschifffahrtsinformationsdiensten ( river information services - RIS ), überwachten und unüberwachten Schiffsverkehrsdiensten ( vessel traffic services - VTS ) und deren Komponenten. Fähigkeit, Verkehrsinformationsinstrumente zu nutzen. 1.2 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, seine Kenntnisse der geltenden Besatzungsvorschriften, einschließlich seiner Kenntnisse über Ruhezeiten und die Zusammensetzung der Mitglieder einer Decksmannschaft, anzuwenden. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die erforderlichen Qualifikationen und Besatzungsmitglieder anhand der anwendbaren Vorschriften für die Besatzung von Fahrzeugen auszuwählen; dies schließt Kenntnisse über Ruhezeiten und die Zusammensetzung der Mitglieder einer Decksmannschaft ein. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Mindestbesatzungsanforderungen und vorgeschriebenen Berufsqualifikationen von Besatzungsmitgliedern und Bordpersonal. Kenntnis der Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit und die medizinischen Untersuchungen von Besatzungsmitgliedern. Kenntnis des administrativen Verfahrens für die Erfassung von Daten in Schifferdienstbüchern. Kenntnis der anwendbaren Betriebsarten und der Mindestruhezeit. Kenntnis des administrativen Verfahrens für die Erfassung von Daten im Bordbuch. Kenntnis der Vorschriften über die Arbeitszeit. Kenntnis der Anforderungen für besondere Berechtigungen. Kenntnis der speziellen Besatzungsanforderungen für Schiffe, die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ( ADN ) unterliegen, Fahrgastschiffe und mit Flüssigerdgas betriebene Fahrzeuge, sofern anwendbar. Fähigkeit, den Besatzungsmitgliedern Anweisungen hinsichtlich Dienstantritt und Dienstende zu erteilen. 1.3 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, bei Gewährleistung des sicheren Betriebs des Fahrzeugs unter allen Bedingungen auf Binnenwasserstraßen Fahrzeuge zu führen und zu manövrieren; dies gilt auch für Situationen mit hohem Verkehrsaufkommen oder Situationen, in denen andere Fahrzeuge Gefahrgut befördern, wofür Grundkenntnisse des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) erforderlich sind. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. unter Berücksichtigung der geografischen, hydrologischen, meteorologischen und morphologischen Eigenschaften der Hauptbinnenwasserstraßen auf diesen zu fahren und zu manövrieren; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnisse zu den hydrologischen und morphologischen Eigenschaften der Hauptwasserstraßen, z. B. Einzugsgebiet und Wasserscheide, Flussarten nach Wasserquelle, Flussgefälle und -lauf, Fließgeschwindigkeit und Strömungsmuster, menschliche Eingriffe in den Flusslauf. Kenntnisse zu den meteorologischen Auswirkungen auf die Hauptbinnenwasserstraßen, z. B. Wetterbericht und Warndienste, Beaufort-Skala, regionale Einteilung für Wind- und Unwetterwarnungen mit Faktoren wie Luftdruck, Windstärke, Hoch- und Tiefdruckgebieten, Wolken, Nebel, Arten und Durchzug von Wetterfronten, Eiswarnungen und Hochwasserwarnungen. Fähigkeit, die geografischen, hydrologischen, meteorologischen und morphologischen Informationen anzuwenden. 2. Anweisungen für das Festmachen und Ablegen des Fahrzeugs und das Verholen und Schleppen zu erteilen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Anforderungen und Dokumente zum Festmachen und Verholen. Fähigkeit, die Verfahren für Festmach- und Ablegemanöver einzuleiten und sicherzustellen, dass die Ausrüstung auf verschiedenen Arten von Fahrzeugen mit den Anforderungen des Zeugnisses des Fahrzeugs übereinstimmt. Fähigkeit, mit der Decksmannschaft zu kommunizieren, z. B. Kommunikationssysteme und Handzeichen zu verwenden. 3. für einen sicheren Zugang zum Fahrzeug zu sorgen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Anforderungen an Einrichtungen für den Fahrzeugzugang. Fähigkeit, einen sicheren Zugang zum Fahrzeug im fahrenden, festgemachten Zustand und vor Anker zu organisieren und z. B. Treppen, Landungsstege, Beiboote, Absturzsicherung und Beleuchtung zu verwenden. 4. moderne elektronische Navigationshilfen zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Funktionen und Bedienung von Navigationshilfen. Kenntnis der Bedienungsgrundlagen, Beschränkungen und Fehlerquellen von Navigationshilfen. Fähigkeit, nautische Sensoren und Anzeigen, die nautische Informationen bereitstellen, z. B. (D)GPS , Positions-, Steuerkurs-, Kurs-, Geschwindigkeits-, Abstands-, Tiefenanzeiger, Inland ECDIS, Radar, zu verwenden. Fähigkeit, Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) und -technologien, z. B. Inland AIS, Inland ECDIS, elektronische Meldungen und Nachrichten für die Binnenschifffahrt, Wasserstraßeninformationsdienste ( Fairway Information Services - FIS ), Verkehrsinformationen ( Traffic Information Services - TIS ), Verkehrsmanagementdienste ( Traffic Management Services - TMS ), Havariemanagementdienste ( Calamity Abatement Services - CAS ), Informationen für Transportlogistik ( Information for Transport Logistics - ITL ), Informationen für Strafverfolgung ( Information for Law Enforcement - ILE ), Statistiken, Informationen zu Schifffahrtsabgaben und Hafengeldern ( Waterway Charges and Harbour Dues - WCHD ), Abstand, Tiefe, auch in Verbindung mit Radar, zu verwenden. Fähigkeit, fehlerhafte Anzeigen zu erkennen und Methoden zur Korrektur anzuwenden. 5. die technischen Anforderungen an die Binnenschifffahrt zu beachten; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Aufbaus und Inhalts der anwendbaren technischen Anforderungen und des Inhalts des Zeugnisses des Fahrzeugs. Fähigkeit, Prüfungen und Zertifizierungsverfahren einzuleiten. 6. die Auswirkungen von Strömung, Wellengang, Wind und Wasserständen im Zusammenhang mit den Wechselwirkungen beim Kreuzen, Begegnen und Überholen von Fahrzeugen sowie zwischen Fahrzeug und Ufer (Kanalwirkung) zu berücksichtigen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis des Einflusses von Wellengang, Wind und Strömung auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug, einschließlich der Auswirkungen von Wind, z. B. Seitenwind, beim Manövrieren, u. a. auf nautische Aufbauten, oder beim Einfahren in oder Ausfahren aus Häfen, Schleusen und Nebenwasserstraßen. Kenntnis des Einflusses der Strömung auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug auf durch die Binnenschifffahrt genutzten Wasserstraßen, wie die Auswirkungen der Strömung z. B. beim Manövrieren zu Berg und zu Tal oder im leeren oder beladenen Zustand und z. B. beim Einfahren in und Ausfahren aus Häfen, Schleusen oder Nebenwasserstraßen. Kenntnis des Einflusses der Wasserbewegung auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug, wie des Einflusses der Wasserbewegung auf den Tiefgang in Abhängigkeit der Wassertiefe, und der Reaktion auf Flachwassereffekte, z. B. durch eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit. Fähigkeit, die Wechselwirkungen auf das fahrende, manövrierende oder stillliegende Fahrzeug in Fahrwasserengen zu berücksichtigen und die Wechselwirkungen im Zusammenhang mit einem leeren oder beladenen Fahrzeug zu erkennen. Kenntnis der Auswirkungen von Ladungsumschlag und Stauungsbedingungen auf die Stabilität des fahrenden, manövrierenden oder stillliegenden Fahrzeugs. Fähigkeit, Trimmung, Krängung, Flutung, Hebelarm und Schwerpunkte zu berücksichtigen. 7. die Antriebs- und Manövriersysteme sowie geeignete Kommunikations- und Alarmsysteme zu benutzen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Antriebs-, Steuerungs- und Manövriersysteme und ihres Einflusses auf die Manövrierfähigkeit. Fähigkeit, die Antriebs-, Steuerungs- und Manövriersysteme zu benutzen. Kenntnis der Ankervorrichtungen. Fähigkeit, Anker unter verschiedenen Umständen zu benutzen. Kenntnis der Kommunikations- und Alarmsysteme. Fähigkeit, erforderlichenfalls Anweisungen im Falle eines Alarms zu erteilen. 8. Fahrzeuge auch in Situationen mit hohem Verkehrsaufkommen oder Situationen, in denen andere Fahrzeuge Gefahrgut befördern, zu führen und zu manövrieren, wofür Grundkenntnisse des ADN erforderlich sind. Kenntnisse und Fertigkeiten Grundlegende Kenntnis des Aufbaus des ADN, der ADN-Dokumente und -Anweisungen sowie der im ADN vorgeschriebenen optischen Signalzeichen. Fähigkeit, Anweisungen im ADN zu finden und optische Signalzeichen für dem ADN unterliegende Fahrzeuge zu erkennen. 1.4 Der Schiffsführer muss in der Lage sein, auf navigatorische Notfälle auf Binnenwasserstraßen zu reagieren. Der Schiffsführer muss in der Lage sein, Befähigungen 1. im Notfall beim absichtlichen Aufgrundsetzen eines Fahrzeugs Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung größerer Schäden zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis von flachen Stellen und Sandbänken, die für ein Aufgrundsetzen des Fahrzeugs genutzt werden können. Fähigkeit, Maschinen oder Ankervorrichtungen im Falle eines erforderlichen Aufgrundsetzens angemessen einzusetzen. 2. ein auf Grund gelaufenes Fahrzeug mit und ohne Hilfe wieder in Fahrt zu bringen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der im Falle eines Auflaufens zu ergreifenden Maßnahmen, einschließlich des Abdichtens von Leckagen und der erforderlichen Maßnahmen, um das Fahrzeug wieder in die Fahrrinne zu lenken. Fähigkeit, Leckagen abzudichten, das Fahrzeug mithilfe anderer Fahrzeuge, z. B. Schlepp- oder Schubboote, zu bewegen. 3. bei einem bevorstehenden Zusammenstoß geeignete Maßnahmen zu ergreifen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der bei einem bevorstehenden Zusammenstoß oder Unfall anwendbaren Vorschriften. Fähigkeit, das Fahrzeug bei einem unvermeidbaren Zusammenstoß so zu führen, dass der Schaden für Personen, z. B. Fahrgäste und Besatzungsmitglieder, das eigene Fahrzeug und das andere Fahrzeug, die Ladung und die Umwelt so gering wie möglich bleibt. 4. nach einem Zusammenstoß und einer Bewertung des Schadens angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der nach einem Zusammenstoß oder Unfall anwendbaren Vorschriften. Fähigkeit, die geeigneten Maßnahmen im Falle eines Schadens, Zusammenstoßes oder Auflaufens zu ergreifen, einschließlich Bewertung des Schadens, Kommunikation mit den zuständigen Behörden und Einholen der Erlaubnis, in eine sichere Position zu fahren. Stand: 07. Dezember 2021
Lärmvorsorge Die rechtlichen Vorgaben für den Neubau oder für die wesentliche Änderung von Verkehrswegen (Straßen, Schienen) sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung ( 16. BImSchV ) zu finden. Diese Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz dient der Lärmvorsorge und bezieht sich im Wesentlichen auf die Immissionsgrenzwerte und auf die Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Beurteilungspegel. Als Vorsorgemaßnahmen sollen primär aktive Schallschutzmaßnahmen wie z. B. die Errichtung von Schallschutzwänden durchgeführt werden. Können die Immissionsgrenzwerte trotz aktiver Schallschutzmaßnahmen nicht erreicht werden, kommen auch passive Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Schallschutzfenster in Frage. Bei einem Neubau oder bei einer wesentlichen Änderung von Verkehrswegen besteht ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Immissionsgrenzwerte. Lärmsanierung Regelungen zur Lärmsanierung an bestehenden Straßen, die sich in der Baulast des Bundes befinden, sind in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes ( VLärmSchR 97 ) festgelegt. Die Lärmsanierung an bestehenden Schienen der Eisenbahnen des Bundes sind in der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ( Lärmsanierungs-Richtline ) geregelt. Detaillierte Informationen zur Lärmvorsorge und zur Lärmsanierung an Schienenwegen sind bei dem BMVI zu finden. An bestehenden Straßen und Schienen besteht derzeit kein Rechtsanspruch auf Einhaltung der in diesen beiden Richtlinien aufgeführten Immissionsgrenzwerte. Literatur: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) <link file:7049>Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (Lärmsanierungs-Richtlinie) Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24. BImSchV) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Beschluss der Kommission über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems; TSI Noise (2011/229/EU) Verordnung Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter (1222/2009/EG) Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (661/2009/EG) Beschluss der Kommission über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Fahrzeuge — Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems; HS TSI Rolling stock (2008/232/EG) Richtlinie über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (RL 97/24/EG) Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen (RL 70/157/EWG)
Das Projekt "6 MWTH koenig ludwig atmospheric fluidized bed combustion plant" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ruhrkohle AG durchgeführt. Objective: To refine and improve atmospheric fluidized bed combustion technology such that: 1. coal fines, coal/water slurry, and fuels from conditioned domestic refuse can be used; 2. noxious emissions (especially SO 2, NO X, HF, HCP, and heavy metals) are reduced; and 3. ashes are disposed off without using special waste tips and in an environmentally acceptable manner. Energy substitution equal to 1500 TOE is projected. General Information: The project was conducted at the existing 6-Mwth AFBC pilot plant Koenig Ludwig in Recklinghausen. This plant, operating since 1980, serves as a steam generator for the industrial sector and provides decentralized heat for the public sector. AFBC technology has operated satisfactorily to date however, numerous technical improvements will be tested in 9 phases: Phase I - Additional equipment to facilitate testing and measuring during the project, the following were installed: storage facilities, handling equipment and feed systems; improvements to the steam generators including absorbent feed systems and secondary air injection system; and additional sampling points. Phase II - Minimization of SO2 HF, and HCL emissions feed devices, which uniformally distribute ultrafine lime powder above the nozzle plate, will be developed. It is expected that minimal additions of limestone will reduce noxious emissions and that ash as well as CaO content in the ash will also be reduced. Phase III - Combustion of washed coal fines prior to the project, the plant could handle only lump-size fuels up to 30mm. A simple and reliable fuel handling and feed system will be developed to handle coal fines. Phase IV - Combustion of coal/water slurry the suitability of coal/water slurry as an AFBC fuel will be tested with regard to mixture stability in transportation and storage, combustion, fuel efficiency and noxious emissions. Phase V - Combustion of eco-briq briquettes plus bituminous coal combustion of conditioned domestic refuse combined with bituminous coal will be tested with an emphasis on reducing emissions of inorganic chlorine compounds. Phase VI - SECONDARY AIR INJECTION The plant was equipped with secondary air injectors and the radiation chamber (freeboard) enlarged by using a suitable refractory lining. It was expected that this would improve the burn-up rate and reduce NO X and CO emissions. PHASE VII/VIII - ASH UTILIZATION AND DISPOSAL The solubility of trace element compounds in AFBC ashes were analysed. A lysimeter, consisting of a 10 m3 open tank exposed to the weather, will be used. Its rain and snow-water contents will be examined for trace element compounds. Potential applications for using AFBC ash was to be developed. PHASE IX - EVALUATION/REPORT Combustion of highly sulphur loaded GCA combined with bituminous coal to be tested with emphasis on reducing SO2-emission. Achievements: PHASE I: Systems and components for storing, feeding and distributing of granulated and pulverized limestone above
Das Projekt "Teilprojekt 7" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von LEMKEN GmbH & Co. KG durchgeführt. Mit dem Vorhaben wird das Ziel verfolgt, Optionen zu definieren und zu analysieren, die den spezifischen Kraftstoffverbrauch in der Landwirtschaft verringern können: Weniger Dieselverbrauch als Input pro Einheit Output. Die hohe Komplexität und Variabilität landwirtschaftlicher Prozesse ist als Herausforderung und gleichzeitig auch als Chance zu verstehen, da damit eine Vielzahl von Ansatzpunkten gegeben sind, den Kraftstoffeinsatz und die daraus direkt resultierenden CO2-Emissionen zu optimieren. Die Reduzierung der Komplexität auf eine Kenngröße oder eine Maschinenbaugruppe würde die landwirtschaftliche Realität ignorieren und das Erreichen eines Dieselverbrauchsoptimums in der landwirtschaftlichen Praxis von vornherein ausschließen. Ebenso wird eine Standardisierung von Bewirtschaftungsverfahren oder eingesetzten technischen Lösungen zur Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen dieser Komplexität nicht gerecht und sind daher weder sinnvoll noch umsetzbar. Durch eine enge Verzahnung der landtechnischen Industrie mit der Wissenschaft sollen neue Innovationspotentiale zur Kraftstoffeinsparung bei Landmaschinen und landtechnischen Verfahrensketten identifiziert werden.
Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von John Deere GmbH & Co. KG durchgeführt. Mit dem Vorhaben wird das Ziel verfolgt, Optionen zu definieren und zu analysieren, die den spezifischen Kraftstoffverbrauch in der Landwirtschaft verringern können: Weniger Dieselverbrauch als Input pro Einheit Output. Die hohe Komplexität und Variabilität landwirtschaftlicher Prozesse ist als Herausforderung und gleichzeitig auch als Chance zu verstehen, da damit eine Vielzahl von Ansatzpunkten gegeben sind, den Kraftstoffeinsatz und die daraus direkt resultierenden CO2-Emissionen zu optimieren. Die Reduzierung der Komplexität auf eine Kenngröße oder eine Maschinenbaugruppe würde die landwirtschaftliche Realität ignorieren und das Erreichen eines Dieselverbrauchsoptimums in der landwirtschaftlichen Praxis von vornherein ausschließen. Ebenso wird eine Standardisierung von Bewirtschaftungsverfahren oder eingesetzten technischen Lösungen zur Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen dieser Komplexität nicht gerecht und sind daher weder sinnvoll noch umsetzbar. Durch eine enge Verzahnung der landtechnischen Industrie mit der Wissenschaft sollen neue Innovationspotentiale zur Kraftstoffeinsparung bei Landmaschinen und landtechnischen Verfahrensketten identifiziert werden.
Das Projekt "Teilprojekt 12" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt. Mit dem Vorhaben wird das Ziel verfolgt, Optionen zu definieren und zu analysieren, die den spezifischen Kraftstoffverbrauch in der Landwirtschaft verringern können: Weniger Dieselverbrauch als Input pro Einheit Output. Die hohe Komplexität und Variabilität landwirtschaftlicher Prozesse ist als Herausforderung und gleichzeitig auch als Chance zu verstehen, da damit eine Vielzahl von Ansatzpunkten gegeben sind, den Kraftstoffeinsatz und die daraus direkt resultierenden CO2-Emissionen zu optimieren. Die Reduzierung der Komplexität auf eine Kenngröße oder eine Maschinenbaugruppe würde die landwirtschaftliche Realität ignorieren und das Erreichen eines Dieselverbrauchsoptimums in der landwirtschaftlichen Praxis von vornherein ausschließen. Ebenso wird eine Standardisierung von Bewirtschaftungsverfahren oder eingesetzten technischen Lösungen zur Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen dieser Komplexität nicht gerecht und sind daher weder sinnvoll noch umsetzbar. Durch eine enge Verzahnung der landtechnischen Industrie mit der Wissenschaft sollen neue Innovationspotentiale zur Kraftstoffeinsparung bei Landmaschinen und landtechnischen Verfahrensketten identifiziert werden.
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