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Treibhausgasemissionen 2017 leicht gesunken

Umweltbundesamt übermittelt finale CO2-Berechnungen an EU-Kommission. 2017 wurden in Deutschland insgesamt 906,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 4,4 Millionen Tonnen bzw. 0,5 Prozent weniger als 2016 und 27,5 Prozent weniger im Vergleich mit 1990. Dies zeigen Ergebnisse der Berechnungen, die das Umweltbundesamt (UBA) jetzt an die Europäische Kommission übermittelt hat. „Bis 2030 müssen die Emissionen gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden, bis 2040 um 70 Prozent. Aber vor allem der Verkehrssektor bewegt sich weiterhin in die falsche Richtung. Die Emissionen sind erneut gestiegen und liegen nun schon zwei Prozent über den Emissionen des Jahres 1990. Immer mehr Fahrzeuge, immer mehr Güter auf der Straße und immer größere und schwerere Autos führen natürlich auch zu steigenden Emissionen. Hier muss nun endlich etwas passieren“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Insgesamt emittierte der Verkehrssektor 2017 fast 168 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Den größten Anteil daran (über 96 Prozent) hat der Straßenverkehr, dessen Emissionen 2017 um 2,1 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente anstiegen. Die deutlichsten Minderungen erreichte mit 19,5 Millionen Tonnen die Energiewirtschaft. Trotz weiterhin sehr hohem Überschuss im Stromaußenhandel sanken hier die Emissionen durch den verringerten Einsatz von Steinkohle, infolge gestiegener Nutzung erneuerbarer Energieträger (insbesondere der Windkraft) sowie durch Stilllegungen bzw. Überführungen in die Sicherheitsbereitschaft von Kraftwerkskapazitäten deutlich auf nun 313 Millionen Tonnen. In der Landwirtschaft sanken 2017 ebenfalls die Treibhausgasemissionen  leicht gegenüber dem Vorjahr auf 66 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente. Das sind 0,4 Prozent weniger als im Vorjahr und 16,3 Prozent weniger als 1990. Ausschlaggebend ist ein geringerer Einsatz von mineralischen Düngern. Im Bereich der industriellen Prozesse stiegen die Emissionen dagegen um 2,5 Prozent auf insgesamt 64 Millionen Tonnen gegenüber dem Vorjahr an, dominiert durch die gute konjunkturelle Entwicklung in der Metall- und der Zementindustrie.  Die Entwicklungen in den anderen Branchen heben sich gegenseitig nahezu auf. Mit 88 Prozent dominierte auch 2017 Kohlendioxid (CO 2 ) die Treibhausgasemissionen – größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger. Die übrigen Emissionen verteilen sich auf Methan (CH 4 )  mit 6,1 Prozent und Lachgas (N 2 O) mit 4,2 Prozent, Hauptquelle ist hier die Landwirtschaft. Gegenüber 1990 sanken die Emissionen von Kohlendioxid um 24,2 Prozent, Methan um 54,3 Prozent und Lachgas um 41,3 Prozent. Fluorierte Treibhausgase (F-Gase) verursachen insgesamt nur etwa 1,7 Prozent der Treibhausgasemissionen, haben aber zum Teil sehr hohes Treibhauspotenzial. Hier verläuft die Entwicklung weniger einheitlich: In Abhängigkeit von der Einführung neuer Technologien sowie der Verwendung dieser Stoffe als Substitute sanken die Emissionen von Schwefelhexafluorid (SF6-) bzw. Fluorkohlenwasserstoffen (FKW) seit 1995 um 34,4 bzw. 88,9 Prozent. Die Emissionen der halogenierten FKW (H-FKW) sind seitdem um 32,2 Prozent anstiegen. Die Änderungen gegenüber der veröffentlichten ersten Schätzung der THG-Emissionen für 2017 (siehe Pressemitteilung 08/2018 vom 27.03.2018 ) gehen auf Aktualisierungen der damals vorliegenden vorläufigen statistischen Informationen zurück. Die aktuellen detaillierten Übersichten der Treibhausgasemissionen 1990 – 2017 finden Sie unter http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art07_inventory/ghg_inventory/envxd4xlg . Die Nahzeitprognose für die Treibhausgasemissionen 2018 wird im März 2019 vorgelegt.

Kohlestrom: 50 Prozent weniger bis 2030 ist möglich – und nötig

Kohlestrom: 50 Prozent weniger bis 2030 ist möglich – und nötig Das Ziel im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist eindeutig: Bis 2030 muss die Energiewirtschaft ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 2014 um die Hälfte senken. Dazu muss 2030 aber deutlich weniger als die Hälfte an Kohlestrom produziert werden, so eine neue Studie. Die Studie hat unterschiedliche Wege untersucht, wie das erreicht werden könnte – von Preisaufschlag auf fossile Brennstoffe wie Kohle bis hin zu Restlaufzeiten für Kohlekraftwerke. „Alle Vorschläge lassen sich national umsetzen, müssen aber durch eine Verschärfung des europäischen Emissionshandels flankiert werden. Die Strompreiserhöhungen fallen moderat aus. Maximal 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) würden die Großhandelspreise steigen“, so ⁠ UBA ⁠-Präsidentin Maria Krautzberger. Der Gesetzgeber könnte aus den folgenden vier Optionen auswählen. Alle untersuchten Instrumente führen auch dazu, dass neben den deutschen Emissionen der deutsche Exportüberschuss beim Strom bis 2030 zurückgeht: Option 1: Braun- und Steinkohlekraftwerke, die im Jahr 2030 40 Jahre oder älter sind, werden nach und nach stillgelegt: Im Jahr 2030 reduziert sich die installierte Leistung der Braunkohlekraftwerke um 55 Prozent und die der Steinkohlekraftwerke um etwa 60 Prozent gegenüber 2015. Option 2: Allein Braunkohlekraftwerke werden als ⁠ CO2 ⁠-intensivste Form der Strom- und Wärmeerzeugung nach und nach stillgelegt: Bis 2030 reduziert sich die installierte Leistung der Braunkohlekraftwerke um circa 75 Prozent gegenüber dem Jahr 2015. Option 3: Jede Tonne CO2  aus mit fossilen Brennstoffen befeuerten Kraftwerken wird national um 10 Euro/Tonne verteuert, etwa durch einen CO2-Preisaufschlag über Brennstoffsteuern in der Stromerzeugung. Option 4: Die Volllaststunden der Braun- und Steinkohle-kraftwerke werden bis 2030 auf höchstens 4.000 Stunden begrenzt. Mit allen vier Optionen ließe sich das Klimaziel für die Energiewirtschaft erreichen. Ein laut der UBA-Studie insgesamt robuster Weg wäre die Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken (Option 1 oder 2), er erreicht auch eine hohe europäische Emissionsminderung. Die nationale Brennstoffsteuer (Option 3) reduziert die Stromerzeugung aus Erdgas- und Steinkohlekraftwerken in Deutschland am stärksten und wäre mit Blick auf die Strom-Erzeugungskosten in den Kraftwerken das kostengünstigste Instrument. Die Kraftwerksstilllegungen und die Begrenzung der Volllaststunden (Option 4) mindern vor allem den CO2-Ausstoß der Braunkohlekraftwerke. Mit dem Rückgang des deutschen Exportüberschusses beim Strom bis 2030 könnten insbesondere Gas-Kraftwerke außerhalb Deutschlands stärker ausgelastet werden. Dies würde auch zu CO2-Minderungen außerhalb Deutschlands führen, da die Produktion von Gaskraftwerken übernommen würde, die weniger CO2 ausstoßen als Kohlekraftwerke. Die in den Optionen 1 und 2 vorgeschlagene direkte Minderung der Braunkohle¬verstromung hätten jedoch den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu den Optionen 3 und 4 besser sicherstellen können, dass die Emissionen nicht nur in andere EU-Staaten verlagert werden. Durch den deutschen Kohleausstieg bleiben CO2-Zertifikate auf den dem europäischen CO2-Markt ungenutzt. Damit es zu keinem Überangebot an ungenutzten CO2-Zertifikaten kommt, sollten die Mitgliedstaaten entsprechende Mengen bei den Versteigerungen kürzen und endgültig löschen dürfen. Der deutsche Kohleausstieg würde damit europakompatibel gemacht.. Mittel- bis langfristig müssten die niedrigeren CO2-Emissionen aus Deutschland aber eine Verringerung der im europäischen Emissionshandel zulässigen Gesamtmenge an europäischen CO2-Zertifikaten nach sich ziehen und das Cap für den CO2-Ausstoß abgesenkt werden. Die in der Studie untersuchten Instrumente wirken sich unterschiedlich auf die wirtschaftliche Situation der einzelnen Kraftwerke aus: Wenn wie bei Option 1 und 2 einzelne Kohlekraftwerke aus dem Markt genommen werden, steigern die leicht höheren Strompreise den Gewinn der im Markt verbleibenden Kraftwerke. Ein nationaler CO2-Preisaufschlag von 10 Euro pro Tonne reduziert hingegen den Gewinn der betroffenen Kraftwerke deutlich, weil die zusätzlichen CO2-Kosten nur zum Teil durch den Strompreisanstieg kompensiert werden. Zudem können die vier Optionen verfassungsrechtlich so ausgestaltet werden, dass der Staat keine Entschädigungen leisten muss. Wichtig ist vor allem, dass unverzüglich ein geordneter Strukturwandel eingeleitet wird. Dieser schafft Planungssicherheit für Investoren und hilft Fehlinvestitionen zu vermeiden, zum Beispiel durch den Aufschluss neuer oder die Erweiterung bestehender Tagebaue.

Reform des Europäischen Emissionshandels treibt Klimaschutz voran

Reform des Europäischen Emissionshandels treibt Klimaschutz voran Das UBA begrüßt den am 22. November 2017 von den EU-Mitgliedsstaaten bestätigten Kompromiss zur Reform des Europäischen Emissionshandels. Der Überschuss an Emissionsberechtigungen wird nun deutlich schneller abgebaut als bislang geplant. Damit wird der Emissionshandel voraussichtlich schon 2021 mit Beginn der 4. Handelsperiode wieder knappheitsbedingte Preisanreize für mehr Klimaschutz setzen. Zuvor hatten sich Vertreterinnen und Vertreter von Europäischem Parlament, Rat und Kommission in der Nacht vom 08. auf den 09.11.2017 im so genannten Trilog auf die letzten strittigen Punkte zur Novellierung der EU-Emissionshandelsrichtlinie verständigt. Die Richtlinie bildet die zentrale rechtliche Grundlage für den Europäischen Emissionshandel. Die Novellierung der Richtlinie ist auch ein wesentlicher Schritt zur Vorbereitung der 4. Handelsperiode (2021-2030). „Diese umfassende Reform ist ein wichtiger Meilenstein zur Lösung der drängendsten strukturellen Probleme des Europäischen Emissionshandels und wird zu einer deutlichen Stärkung des Klimaschutzes in Europa führen,“ unterstreicht Dr. Michael Angrick, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠). Ab 2019 werden jedes Jahr 24 statt zwölf Prozent des Überschusses in die Marktstabilitätsreserve (MSR) überführt. Ein weiteres zentrales Element der Reform sieht vor, dass die in der MSR gehaltenen Mengen künftig nicht unbegrenzt in den Markt zurückfließen können und damit mittel- und langfristig die europäischen Klimaschutzziele gefährden. Ab 2023 wird der Bestand in der MSR auf die Höhe der versteigerten Mengen aus dem Vorjahr beschränkt. Die übrigen Berechtigungen werden gelöscht. Außerdem enthält die Reform erste Elemente, die es den europäischen Mitgliedstaaten künftig erleichtert, ihre nationalen Energie- und Klimapolitiken direkt auf den Emissionshandel abzustimmen. So können verminderte Kohlendioxidemissionen in Folge von Kraftwerksstilllegungen künftig mit Kürzungen der Auktionsmengen im Emissionshandel kompensiert werden. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament müssen dem Trilog-Ergebnis nun noch formal zustimmen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt wird über den weiteren Verlauf informieren.

EU-Emissionshandel fit für die Zukunft machen

EU-Emissionshandel fit für die Zukunft machen Die bevorstehende Reform des EU-ETS beinhaltet neben der Anpassung der Emissionsobergrenze (Cap) auf das neue Klimaziel für 2030 auch eine Überprüfung und Anpassung der Marktstabilitätsreserve (MSR). Ein Forschungsprojekt im Auftrag des UBA schlägt vor, wichtige MSR-Parameter anzupassen, um ihre Funktion zur Stabilisierung des Marktes bei externen Schocks wie der Covid-19-Pandemie zu stärken. Mit Blick auf die für Juli 2021 geplante Reform des EU-ETS (im Rahmen des umfassenden europäischen Gesetzespakets für den ⁠ Klimaschutz ⁠ „Fit for 55“) hat das ⁠ UBA ⁠ das Ökoinstitut und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit einer Analyse zur Überprüfung und Anpassung der Markstabilitätsreserve (MSR) beauftragt und diese wissenschaftlich begleitet. Neben dem Abbau von überschüssigen Emissionsberechtigungen aus der zweiten und dritten Handelsperiode soll die MSR den Markt beim Auftreten externer Schocks stabilisieren, wie dem deutlichen Emissionsrückgang infolge der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 (minus 13,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) und die Funktion des Europäischen Emissionshandels als Leitinstrument beim Klimaschutz absichern. Ohne eine Anpassung der MSR-Parameter könnte es dazu kommen, dass – je nach Emissions- und Cap-Verlauf – der Marktüberschuss in den kommenden Jahren weiterhin deutlich über den definierten Schwellenwerten liegt oder sogar noch ansteigt. Analyse der MSR-Parameter in verschiedenen Emissionsszenarien Die Studie analysiert die Wirkungsweise der MSR in verschiedenen Emissionsszenarien mit Hilfe eines vom Öko-Institut entwickelten Rechentools. Unter der Annahme, dass die Emissionen aus dem stationären ETS im Einklang mit den Zielen für erneuerbare Energien auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten zurückgehen und unter Berücksichtigung der Pandemieeffekte ergibt die Analyse, dass die MSR in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht in der Lage ist, einen kontinuierlichen Anstieg der Umlaufmenge an Emissionsberechtigungen (sog. TNAC – Total Number of Allowances in Circulation) in diesem Jahrzehnt zu verhindern. Daher werden verschiedene Optionen zur Anpassung der MSR, insbesondere eine Veränderung der Entnahmerate und der Schwellenwerte, untersucht. Im Ergebnis zeigt sich, dass eine proportionale Ausgestaltung der MSR-Entnahmerate, die bei hohen Überschüssen relativ stärker interveniert als bei relativ niedrigeren Überschüssen, auf unterschiedliche Emissions- und Cap-Szenarien deutlich robuster reagiert und daher zu empfehlen wäre. Sinnvoll wäre zudem eine dynamische, an der Reduktion des Caps orientierte Absenkung der Schwellenwerte für die Aktivierung der MSR. In einer Sensitivitätsrechnung werden die empfohlenen Parameter (proportionale MSR-Entnahmerate und dynamisch ausgestaltete Schwellenwerte) auch unter den Rahmenbedingungen eines verschärften Caps (Emissionsreduktion um minus 65 Prozent bis 2030 gegenüber 2005) überprüft. Weitere Aspekte einer MSR-Reform: Reaktionsgeschwindigkeit, Luftverkehr, Löschung, Interaktion mit freiwilligen Löschungen nach Art.12 (4) Ein wichtiger Aspekt ist auch die Reaktionsgeschwindigkeit beim Auftreten exogener Schocks wie der Covid-19-Krise. Während ein Mindestpreis die Reaktionsgeschwindigkeit der MSR deutlich erhöhen und das Preissignal unmittelbar stabilisieren könnte, würde sich die Komplexität des Systems deutlich erhöhen. Außerdem empfiehlt das Papier, den Luftverkehr weiterhin nicht bei der Definition der für die MSR-Kürzung maßgeblichen TNAC zur berücksichtigen, da ansonsten das Ziel der MSR, die im stationären Sektor angesammelten Überschüsse abzubauen, nicht erreicht würde. Problematisch sei die Einbeziehung des Luftverkehrs außerdem, weil klimaschädigende Nicht-⁠ CO2 ⁠-Effekte im EU ETS bislang nicht berücksichtigt werden. Schließlich wird das Zusammenspiel von MSR und der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12(4) diskutiert und das Papier schlägt eine vereinfachte regelbasierte Festlegung zur Kompensation von Kraftwerksstilllegungen vor.

Abschaltung des Atomkraftwerks Grohnde

Abschaltung des Atomkraftwerks Grohnde Das Atomkraftwerk Grohnde in Niedersachsen ging am 31. Dezember 2021 vom Netz. Anfang 2024 haben die Rückbauarbeiten im Atomkraftwerk begonnen. Kurzüberblick AKW Grohnde Betreiber: PreussenElektra GmbH Status: endgültige Abschaltung – in Stilllegung Beginn Leistungsbetrieb: 1. Februar 1985 Abschalttermin: 31. Dezember 2021 (gemäß AtG ) Typ (Baureihe): Druckwasserreaktor (KWU Baulinie 3 Vor-Konvoi) Reaktorleistung: 3.900 MW thermisch Elektrische Leistung: 1.430 MW brutto / 1.360 MW netto Erzeugte Strommenge insgesamt: gut 400 Milliarden Kilowattstunden (Stand: 2021) Aufsichts- und Genehmigungsbehörde : Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Geografische Lage: Bundesland: Niedersachsen Gemeinde : Emmerthal, Landkreis Hameln-Pyrmont Gewässer : Das AKW Grohnde liegt an der Weser, deren Wasser zur Kühlung genutzt wird. Die wichtigsten Fakten zum Atomkraftwerk Grohnde Die Laufzeiten der letzten Atomkraftwerke Direkt nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, abgeschaltet. Dies waren: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das AKW Krümmel war bereits vom Netz. Am 31. Dezember 2021 wurden die Atomkraftwerke Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf abgeschaltet. Zum 15. April 2023 sind die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Sie sollten am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise konnten die drei AKW in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 weiterlaufen. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Das Atomkraftwerk Grohnde im Landkreis Hameln-Pyrmont in Niedersachsen wurde zum 31.Dezember 2021 endgültig abgeschaltet. Hintergrund ist die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 zum Ausstieg aus der Atomenergie . Das AKW Grohnde verfügte über eine elektrische Nettoleistung von 1.360 MW. In seiner Gesamtlaufzeit von über 37 Jahren hat das KKW Grohnde seit der Netzsynchronisation im Jahr 1984 bis zur Abschaltung Ende 2021 eine Strommenge von ca. 387 Milliarden Kilowattstunden erzeugt. Am Standort des AKW Grohnde befindet sich ein Standortzwischenlager für hochradioaktive Abfälle , das als Trockenlager konzipiert ist und zur Einlagerung von bestrahlten Brennelementen in Transport- und Lagerbehältern dient. Am 27. April 2006 wurde es mit der Einlagerung des ersten Behälters (Typ CASTOR® V/19) in Betrieb genommen. Die Betriebsgenehmigung umfasst eine Kapazität von 100 Behälterstellplätzen, von denen 40 belegt sind (Stand 27. April 2023). Vom Bau bis zum Abriss Nach der Abschaltung eines Atomkraftwerks schließt sich zunächst eine Nachbetriebsphase an. Diese dauert mehrere Jahre. Erst danach kann die Stilllegungsgenehmigung umgesetzt werden, mit der das Atomkraftwerk endgültig rückgebaut werden kann. Diese Stilllegung selbst dauert erneut zwischen 10 und 20 Jahren. Erst danach kann das Kraftwerk aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden. Typische Zeiträume vom Baubeginn bis zum Abriss eines Atomkraftwerks © BASE Die Phasen der Kraftwerksstilllegung Die Stilllegung kerntechnischer Anlagen erfolgt am Ende der Betriebszeit und durchläuft verschiedene Phasen: Abschaltung Die Außerbetriebnahme eines Atomkraftwerks beginnt mit der endgültigen Abschaltung des Reaktors - diese erfolgt in der Regel nach mehreren Jahren des Leistungsbetriebs. Die endgültige Abschaltung unterscheidet sich technisch nicht von einem betriebsbedingten Herunterfahren (z.B. im Rahmen von regelmäßigen Anlagenrevisionen) und wird vom Betreiber selbst vorgenommen. Nachbetriebsphase und Stilllegung Nach der endgültigen Abschaltung eines Atomkraftwerks folgt die Nachbetriebsphase , die sich bis zur Inanspruchnahme einer Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau erstreckt. In der Nachbetriebsphase werden die Brennelemente aus dem Reaktor entladen und im Abklingbecken innerhalb des Atomkraftwerks gelagert. Erst wenn die Aktivität und damit auch die Wärmeentwicklung im bestrahlten Brennstoff weit genug zurückgegangen ist, können die Brennelemente in Lagerbehälter umgeladen werden. Dann kommen sie ins Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände. Außerdem können erste Anlagenteile dekontaminiert und eine Art radiologische Inventur der ganzen Anlage gemacht werden, um den Aktivierungs- und Kontaminierungsgrad der Anlage zu bestimmen. Die Nachbetriebsphase unterliegt noch der Betriebsgenehmigung des Kraftwerks. Erst für die sich anschließende Stilllegung und den Abbau ist eine eigene Genehmigung erforderlich. Das Genehmigungsverfahren schließt insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt mit ein. Rückbau Mit der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung kann ein Atomkraftwerk in den Rückbau übergehen. Die Art und Weise des Rückbaus – sprich das konzeptionelle Vorgehen oder die Strategie – ist stark von der Bauart (Einzelblock- oder Mehrblockanlage), dem Typ ( SWR, DWR, Prototypreaktor), dem radiologischen Zustand (Aktivierung und Kontamination), einer ggf. geplanten Zwischennutzung ( Zwischenlagerung , Abfallkonditionierungsstation) und dem Rückbauziel (Nachnutzung oder vollständiger Rückbau) abhängig. Deshalb ist für jede Anlage eine eigene Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erforderlich. Im kernnahen Bereich und den zugehörigen Anlagenteilen – im sogenannten Primärkreis – werden zunächst Arbeiten zur Dekontamination durchgeführt. Vorhandene Ablagerungen werden bei der Primärkreisdekontamination unter Anwendung eines speziellen Verfahrens entfernt. Dies trägt zur Reduzierung der radiologischen Belastung vor dem Rückbau bei. Anschließend erfolgt die Demontage der Primärkreiskomponenten, wie beispielsweise Hauptkühlmittelpumpen oder Dampferzeuger. Dazu können zwei Vorgehensweisen zur Anwendung kommen: Ausbau aus Einbaulage und Herausbringen im Ganzen oder in großen Teilen. Anschließendes Zuführen zur Abklinglagerung oder In-Situ-Zerlegung, d.h. kleinteilige Zerlegung der Anlagenteile innerhalb des Reaktorgebäudes Die wesentliche Komponente des Primärkreises ist der Reaktordruckbehälter (RDB). Hier befanden sich während der Betriebsphase die Brennelemente und dort lief die Kettenreaktion zur Energieerzeugung ab. Nach ihrer Nutzung wurden die Brennelemente aus dem RDB entladen und anschließend kann – sofern die entsprechende Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung vorliegt - mit der Zerlegung des RDB und -Einbauten begonnen werden. Für die Zerlegung des Reaktordruckbehälters und der zugehörigen Einbauten werden fernbediente bzw. fernhantierte Zerlege- und Verpackungstechniken genutzt. Zusätzlich werden diese Tätigkeiten in der Regel Unterwasser, d.h. bei Wasserüberdeckung, durchgeführt. Hierbei nutzt man die gute Abschirmwirkung des Wassers und erreicht so eine weitere Reduzierung der vorhandenen Aktivität. Bei der Zerlegung anfallende Materialstücken können dabei weitestgehend im Wasser gebunden und durch vorhandene Filtereinrichtungen abgetrennt und geeignet entsorgt werden. Die weitere Demontage erfolgt in der Regel „von außen nach innen“, d.h. die Rückbauarbeiten beginnen in reaktorferneren Bereichen und arbeiten sich immer weiter zu den zentralen Bereichen des Kontrollbereiches vor. Nach dieser Entkernung bleiben nur noch die leeren, dekontaminierten Gebäudestrukturen übrig, die dann nach Freigabe konventionell abgerissen werden können. Der Rückbau und die Freigabe unterliegen der strengen Kontrolle der Aufsichtsbehörde. In Deutschland wurden bisher drei Kernkraftwerke vollständig zurückgebaut. In den Berichten und Übersichten stellt das BASE regelmäßig Informationen zum Status der kerntechnischen Anlagen in Deutschland bereit. Meldepflichtige Ereignisse im AKW Grohnde Was sind meldepflichtige Ereignisse? Bei meldepflichtigen Ereignissen handelt es sich um Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland auftreten. Diese Ereignisse müssen vom Betreiber der Anlage an die jeweils zuständige Landesaufsichtsbehörde gemeldet werden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Während der gesamten Betriebslaufzeit kam es im Atomkraftwerk Grohnde zu 279 meldepflichtigen Ereignissen gemäß AtSMV (Stand Oktober 2021, Daten der Störfallmeldestelle). In den Monats- und Jahresberichten veröffentlicht die Störfallmeldestelle des BASE Informationen zu allen meldepflichtigen Ereignissen in kerntechnischen Anlagen in Deutschland. Grohnde – Rückblick auf eine bewegte Geschichte Das AKW Grohnde blickt auf eine bewegte Geschichte zurück: Im Jahr 1977 versammelten sich mehr als 20.000 Demonstrierende zu Protesten, um gegen den Bau des zukünftigen Atomkraftwerks zu demonstrieren. Die Situation eskalierte, es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Polizei. 1977: Atomkraftgegner bei den Protesten gegen den Bau des AKW Grohnde © picture-alliance / Dieter Klar Abschaltung Die Außerbetriebnahme eines Atomkraftwerks beginnt mit der endgültigen Abschaltung des Reaktors - diese erfolgt in der Regel nach mehreren Jahren des Leistungsbetriebs. Die endgültige Abschaltung unterscheidet sich technisch nicht von einem betriebsbedingten Herunterfahren (z.B. im Rahmen von regelmäßigen Anlagenrevisionen) und wird vom Betreiber selbst vorgenommen. Nachbetriebsphase und Stilllegung Nach der endgültigen Abschaltung eines Atomkraftwerks folgt die Nachbetriebsphase , die sich bis zur Inanspruchnahme einer Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau erstreckt. In der Nachbetriebsphase werden die Brennelemente aus dem Reaktor entladen und im Abklingbecken innerhalb des Atomkraftwerks gelagert. Erst wenn die Aktivität und damit auch die Wärmeentwicklung im bestrahlten Brennstoff weit genug zurückgegangen ist, können die Brennelemente in Lagerbehälter umgeladen werden. Dann kommen sie ins Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände. Außerdem können erste Anlagenteile dekontaminiert und eine Art radiologische Inventur der ganzen Anlage gemacht werden, um den Aktivierungs- und Kontaminierungsgrad der Anlage zu bestimmen. Die Nachbetriebsphase unterliegt noch der Betriebsgenehmigung des Kraftwerks. Erst für die sich anschließende Stilllegung und den Abbau ist eine eigene Genehmigung erforderlich. Das Genehmigungsverfahren schließt insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt mit ein. Rückbau Mit der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung kann ein Atomkraftwerk in den Rückbau übergehen. Die Art und Weise des Rückbaus – sprich das konzeptionelle Vorgehen oder die Strategie – ist stark von der Bauart (Einzelblock- oder Mehrblockanlage), dem Typ ( SWR, DWR, Prototypreaktor), dem radiologischen Zustand (Aktivierung und Kontamination), einer ggf. geplanten Zwischennutzung ( Zwischenlagerung , Abfallkonditionierungsstation) und dem Rückbauziel (Nachnutzung oder vollständiger Rückbau) abhängig. Deshalb ist für jede Anlage eine eigene Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erforderlich. Im kernnahen Bereich und den zugehörigen Anlagenteilen – im sogenannten Primärkreis – werden zunächst Arbeiten zur Dekontamination durchgeführt. Vorhandene Ablagerungen werden bei der Primärkreisdekontamination unter Anwendung eines speziellen Verfahrens entfernt. Dies trägt zur Reduzierung der radiologischen Belastung vor dem Rückbau bei. Anschließend erfolgt die Demontage der Primärkreiskomponenten, wie beispielsweise Hauptkühlmittelpumpen oder Dampferzeuger. Dazu können zwei Vorgehensweisen zur Anwendung kommen: Ausbau aus Einbaulage und Herausbringen im Ganzen oder in großen Teilen. Anschließendes Zuführen zur Abklinglagerung oder In-Situ-Zerlegung, d.h. kleinteilige Zerlegung der Anlagenteile innerhalb des Reaktorgebäudes Die wesentliche Komponente des Primärkreises ist der Reaktordruckbehälter (RDB). Hier befanden sich während der Betriebsphase die Brennelemente und dort lief die Kettenreaktion zur Energieerzeugung ab. Nach ihrer Nutzung wurden die Brennelemente aus dem RDB entladen und anschließend kann – sofern die entsprechende Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung vorliegt - mit der Zerlegung des RDB und -Einbauten begonnen werden. Für die Zerlegung des Reaktordruckbehälters und der zugehörigen Einbauten werden fernbediente bzw. fernhantierte Zerlege- und Verpackungstechniken genutzt. Zusätzlich werden diese Tätigkeiten in der Regel Unterwasser, d.h. bei Wasserüberdeckung, durchgeführt. Hierbei nutzt man die gute Abschirmwirkung des Wassers und erreicht so eine weitere Reduzierung der vorhandenen Aktivität. Bei der Zerlegung anfallende Materialstücken können dabei weitestgehend im Wasser gebunden und durch vorhandene Filtereinrichtungen abgetrennt und geeignet entsorgt werden. Die weitere Demontage erfolgt in der Regel „von außen nach innen“, d.h. die Rückbauarbeiten beginnen in reaktorferneren Bereichen und arbeiten sich immer weiter zu den zentralen Bereichen des Kontrollbereiches vor. Nach dieser Entkernung bleiben nur noch die leeren, dekontaminierten Gebäudestrukturen übrig, die dann nach Freigabe konventionell abgerissen werden können. Der Rückbau und die Freigabe unterliegen der strengen Kontrolle der Aufsichtsbehörde. In Deutschland wurden bisher drei Kernkraftwerke vollständig zurückgebaut. In den Berichten und Übersichten stellt das BASE regelmäßig Informationen zum Status der kerntechnischen Anlagen in Deutschland bereit. Zum Thema Zwischenlager Grohnde Stilllegung

Abschaltung des Atomkraftwerks Brokdorf

Abschaltung des Atomkraftwerks Brokdorf Am 31.12.2021 ging das Atomkraftwerk Brokdorf endgültig vom Netz. Im Oktober 2024 wurde vom Umweltministerium Schleswig-Holstein die Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage erteilt. Kurzüberblick AKW Brokdorf Betreiber : PreussenElektra GmbH Abschalttermin : 31.12.2021 Typ : Druckwasserreaktor Beginn Leistungsbetrieb: 1986 Erzeugte Strommenge insgesamt : knapp 347 Milliarden Kilowattstunden (Stand: Mai 2020) Aufsichts- und Genehmigungsbehörde: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein Geografische Lage: Bundesland: Schleswig-Holstein Gemeinde : Brokdorf (Wilstermarsch), Kreis Steinburg (Kreisstadt Itzehoe) Gewässer : Das AKW Brokdorf liegt an der Elbe, aus der das Wasser zur Kühlung des Kondensators kommt Die wichtigsten Fakten zum Atomkraftwerk Brokdorf Die Laufzeiten der letzten Atomkraftwerke Direkt nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, abgeschaltet. Dies waren: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das AKW Krümmel war bereits vom Netz. Am 31. Dezember 2021 wurden die Atomkraftwerke Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf abgeschaltet. Zum 15. April 2023 sind die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Sie sollten am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise konnten die drei AKW in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 weiterlaufen. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Das Atomkraftwerk Brokdorf ist eines von drei Kraftwerken in Schleswig-Holstein. Am 31.12.2021 ging es endgültig vom Netz. Hintergrund ist die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 zum Ausstieg aus der Atomenergie . Das AKW Brokdorf ist ein Druckwasserreaktor mit einer elektrischen Nettoleistung von 1.410 MW . Seitdem es im Jahr 1986 seinen kommerziellen Leistungsbetrieb aufgenommen hat, erzeugte es knapp 347 Milliarden Kilowattstunden Strom (1 Mrd. kWh=1 Terawattstunde). Am Standort befindet sich das Standortzwischenlager Brokdorf für hochradioaktive Abfälle. Es nahm am 5. März 2007 mit der Einlagerung des ersten CASTOR-Behälters den Betrieb auf. Vom Bau bis zum Abriss Nach der Abschaltung eines Atomkraftwerks schließt sich zunächst eine Nachbetriebsphase an. Diese dauert mehrere Jahre. Erst danach kann die Stilllegungsgenehmigung umgesetzt werden, mit der das Atomkraftwerk endgültig rückgebaut werden kann. Diese Stilllegung selbst dauert erneut zwischen 10 und 20 Jahren. Erst danach kann das Kraftwerk aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden. Typische Zeiträume vom Baubeginn bis zum Abriss eines Atomkraftwerks © BASE Die Phasen der Kraftwerksstilllegung Die Stilllegung kerntechnischer Anlagen erfolgt am Ende der Betriebszeit und durchläuft verschiedene Phasen: Abschaltung Die Außerbetriebnahme eines Atomkraftwerks beginnt mit der endgültigen Abschaltung des Reaktors - diese erfolgt in der Regel nach mehreren Jahren des Leistungsbetriebs. Die endgültige Abschaltung unterscheidet sich technisch nicht von einem betriebsbedingten Herunterfahren (z.B. im Rahmen von regelmäßigen Anlagenrevisionen) und wird vom Betreiber selbst vorgenommen. Nachbetriebsphase und Stilllegung Nach der endgültigen Abschaltung eines Atomkraftwerks folgt die Nachbetriebsphase , die sich bis zur Inanspruchnahme einer Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau erstreckt. In der Nachbetriebsphase werden die Brennelemente aus dem Reaktor entladen und im Abklingbecken innerhalb des Atomkraftwerks gelagert. Erst wenn die Aktivität und damit auch die Wärmeentwicklung im bestrahlten Brennstoff weit genug zurückgegangen ist, können die Brennelemente in Lagerbehälter umgeladen werden. Dann kommen sie ins Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände. Außerdem können erste Anlagenteile dekontaminiert und eine Art radiologische Inventur der ganzen Anlage gemacht werden, um den Aktivierungs- und Kontaminierungsgrad der Anlage zu bestimmen. Die Nachbetriebsphase unterliegt noch der Betriebsgenehmigung des Kraftwerks. Erst für die sich anschließende Stilllegung und den Abbau ist eine eigene Genehmigung erforderlich. Das Genehmigungsverfahren schließt insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt mit ein. Rückbau Mit der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung kann ein Atomkraftwerk in den Rückbau übergehen. Die Art und Weise des Rückbaus – sprich das konzeptionelle Vorgehen oder die Strategie – ist stark von der Bauart (Einzelblock- oder Mehrblockanlage), dem Typ ( SWR, DWR, Prototypreaktor), dem radiologischen Zustand (Aktivierung und Kontamination), einer ggf. geplanten Zwischennutzung ( Zwischenlagerung , Abfallkonditionierungsstation) und dem Rückbauziel (Nachnutzung oder vollständiger Rückbau) abhängig. Deshalb ist für jede Anlage eine eigene Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erforderlich. Im kernnahen Bereich und den zugehörigen Anlagenteilen – im sogenannten Primärkreis – werden zunächst Arbeiten zur Dekontamination durchgeführt. Vorhandene Ablagerungen werden bei der Primärkreisdekontamination unter Anwendung eines speziellen Verfahrens entfernt. Dies trägt zur Reduzierung der radiologischen Belastung vor dem Rückbau bei. Anschließend erfolgt die Demontage der Primärkreiskomponenten, wie beispielsweise Hauptkühlmittelpumpen oder Dampferzeuger. Dazu können zwei Vorgehensweisen zur Anwendung kommen: Ausbau aus Einbaulage und Herausbringen im Ganzen oder in großen Teilen. Anschließendes Zuführen zur Abklinglagerung oder In-Situ-Zerlegung, d.h. kleinteilige Zerlegung der Anlagenteile innerhalb des Reaktorgebäudes Die wesentliche Komponente des Primärkreises ist der Reaktordruckbehälter (RDB). Hier befanden sich während der Betriebsphase die Brennelemente und dort lief die Kettenreaktion zur Energieerzeugung ab. Nach ihrer Nutzung wurden die Brennelemente aus dem RDB entladen und anschließend kann – sofern die entsprechende Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung vorliegt - mit der Zerlegung des RDB und -Einbauten begonnen werden. Für die Zerlegung des Reaktordruckbehälters und der zugehörigen Einbauten werden fernbediente bzw. fernhantierte Zerlege- und Verpackungstechniken genutzt. Zusätzlich werden diese Tätigkeiten in der Regel Unterwasser, d.h. bei Wasserüberdeckung, durchgeführt. Hierbei nutzt man die gute Abschirmwirkung des Wassers und erreicht so eine weitere Reduzierung der vorhandenen Aktivität. Bei der Zerlegung anfallende Materialstücken können dabei weitestgehend im Wasser gebunden und durch vorhandene Filtereinrichtungen abgetrennt und geeignet entsorgt werden. Die weitere Demontage erfolgt in der Regel „von außen nach innen“, d.h. die Rückbauarbeiten beginnen in reaktorferneren Bereichen und arbeiten sich immer weiter zu den zentralen Bereichen des Kontrollbereiches vor. Nach dieser Entkernung bleiben nur noch die leeren, dekontaminierten Gebäudestrukturen übrig, die dann nach Freigabe konventionell abgerissen werden können. Der Rückbau und die Freigabe unterliegen der strengen Kontrolle der Aufsichtsbehörde. In Deutschland wurden bisher drei Kernkraftwerke vollständig zurückgebaut. In den Berichten und Übersichten stellt das BASE regelmäßig Informationen zum Status der kerntechnischen Anlagen in Deutschland bereit. Meldepflichtige Ereignisse in Brokdorf Während der gesamten Betriebslaufzeit gab es im Atomkraftwerk Brokdorf 292 meldepflichtige Ereignisse gemäß AtSMV (Stand Oktober 2021, Daten der Störfallmeldestelle). In den Monats- und Jahresberichten veröffentlicht die Störfallmeldestelle des BASE Informationen zu allen meldepflichtigen Ereignissen in kerntechnischen Anlagen in Deutschland. Was sind meldepflichtige Ereignisse? Bei meldepflichtigen Ereignissen handelt es sich um Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland auftreten. Diese Ereignisse müssen vom Betreiber der Anlage an die jeweils zuständige Landesaufsichtsbehörde gemeldet werden. Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV). Demonstrationen gegen das AKW Brokdorf Im Jahr 1981 kam es zur bis dahin größten deutschen Anti-Atomkraft-Demo: Rund 100.000 Menschen versammelten sich am 28. Februar 1981 in Brokdorf und protestieren gegen den Bau des AKW ‒ trotz eines verhängten Demonstrationsverbots. Bereits zuvor war der Protest groß: 1976 war es bei der "Schlacht um Brokdorf", der ersten großen Demonstration mit etwa 30.000 Teilnehmern, zu massiven Ausschreitungen gekommen. Demonstration gegen Bau des AKW Brokdorf 1981 © picture alliance / United Archives/ Roba-Archiv Abschaltung Die Außerbetriebnahme eines Atomkraftwerks beginnt mit der endgültigen Abschaltung des Reaktors - diese erfolgt in der Regel nach mehreren Jahren des Leistungsbetriebs. Die endgültige Abschaltung unterscheidet sich technisch nicht von einem betriebsbedingten Herunterfahren (z.B. im Rahmen von regelmäßigen Anlagenrevisionen) und wird vom Betreiber selbst vorgenommen. Nachbetriebsphase und Stilllegung Nach der endgültigen Abschaltung eines Atomkraftwerks folgt die Nachbetriebsphase , die sich bis zur Inanspruchnahme einer Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau erstreckt. In der Nachbetriebsphase werden die Brennelemente aus dem Reaktor entladen und im Abklingbecken innerhalb des Atomkraftwerks gelagert. Erst wenn die Aktivität und damit auch die Wärmeentwicklung im bestrahlten Brennstoff weit genug zurückgegangen ist, können die Brennelemente in Lagerbehälter umgeladen werden. Dann kommen sie ins Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände. Außerdem können erste Anlagenteile dekontaminiert und eine Art radiologische Inventur der ganzen Anlage gemacht werden, um den Aktivierungs- und Kontaminierungsgrad der Anlage zu bestimmen. Die Nachbetriebsphase unterliegt noch der Betriebsgenehmigung des Kraftwerks. Erst für die sich anschließende Stilllegung und den Abbau ist eine eigene Genehmigung erforderlich. Das Genehmigungsverfahren schließt insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt mit ein. Rückbau Mit der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung kann ein Atomkraftwerk in den Rückbau übergehen. Die Art und Weise des Rückbaus – sprich das konzeptionelle Vorgehen oder die Strategie – ist stark von der Bauart (Einzelblock- oder Mehrblockanlage), dem Typ ( SWR, DWR, Prototypreaktor), dem radiologischen Zustand (Aktivierung und Kontamination), einer ggf. geplanten Zwischennutzung ( Zwischenlagerung , Abfallkonditionierungsstation) und dem Rückbauziel (Nachnutzung oder vollständiger Rückbau) abhängig. Deshalb ist für jede Anlage eine eigene Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erforderlich. Im kernnahen Bereich und den zugehörigen Anlagenteilen – im sogenannten Primärkreis – werden zunächst Arbeiten zur Dekontamination durchgeführt. Vorhandene Ablagerungen werden bei der Primärkreisdekontamination unter Anwendung eines speziellen Verfahrens entfernt. Dies trägt zur Reduzierung der radiologischen Belastung vor dem Rückbau bei. Anschließend erfolgt die Demontage der Primärkreiskomponenten, wie beispielsweise Hauptkühlmittelpumpen oder Dampferzeuger. Dazu können zwei Vorgehensweisen zur Anwendung kommen: Ausbau aus Einbaulage und Herausbringen im Ganzen oder in großen Teilen. Anschließendes Zuführen zur Abklinglagerung oder In-Situ-Zerlegung, d.h. kleinteilige Zerlegung der Anlagenteile innerhalb des Reaktorgebäudes Die wesentliche Komponente des Primärkreises ist der Reaktordruckbehälter (RDB). Hier befanden sich während der Betriebsphase die Brennelemente und dort lief die Kettenreaktion zur Energieerzeugung ab. Nach ihrer Nutzung wurden die Brennelemente aus dem RDB entladen und anschließend kann – sofern die entsprechende Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung vorliegt - mit der Zerlegung des RDB und -Einbauten begonnen werden. Für die Zerlegung des Reaktordruckbehälters und der zugehörigen Einbauten werden fernbediente bzw. fernhantierte Zerlege- und Verpackungstechniken genutzt. Zusätzlich werden diese Tätigkeiten in der Regel Unterwasser, d.h. bei Wasserüberdeckung, durchgeführt. Hierbei nutzt man die gute Abschirmwirkung des Wassers und erreicht so eine weitere Reduzierung der vorhandenen Aktivität. Bei der Zerlegung anfallende Materialstücken können dabei weitestgehend im Wasser gebunden und durch vorhandene Filtereinrichtungen abgetrennt und geeignet entsorgt werden. Die weitere Demontage erfolgt in der Regel „von außen nach innen“, d.h. die Rückbauarbeiten beginnen in reaktorferneren Bereichen und arbeiten sich immer weiter zu den zentralen Bereichen des Kontrollbereiches vor. Nach dieser Entkernung bleiben nur noch die leeren, dekontaminierten Gebäudestrukturen übrig, die dann nach Freigabe konventionell abgerissen werden können. Der Rückbau und die Freigabe unterliegen der strengen Kontrolle der Aufsichtsbehörde. In Deutschland wurden bisher drei Kernkraftwerke vollständig zurückgebaut. In den Berichten und Übersichten stellt das BASE regelmäßig Informationen zum Status der kerntechnischen Anlagen in Deutschland bereit. Zum Thema Zwischenlager Brokdorf Stilllegung

Abschaltung des Atomkraftwerks Gundremmingen C

Abschaltung des Atomkraftwerks Gundremmingen C Das Atomkraftwerk Gundremmingen C im bayerischen Landkreis Günzburg wurde zum 31.12.2021 abgeschaltet. Es war der letzte betriebene AKW-Standort in Deutschland mit einem Siedewasserreaktor. Kurzüberblick AKW Gundremmingen C Betreiber: RWE Nuclear GmbH (75%), PreussenElektra GmbH (25%) Status: endgültige Abschaltung - in Stilllegung Beginn Leistungsbetrieb: 18.Januar 1985 Abschalttermin: 31. Dezember 2021 (gemäß AtG ) Typ (Baureihe): Siedewasserreaktor (KWU Baulinie SWR-72) Reaktorleistung: Elektrische Leistung: 3.840 MW thermisch Erzeugte Strommenge insgesamt: gut 345 Milliarden Kilowattstunden (Stand: 07/2023) Aufsichts- und Genehmigungsbehörde: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Geografische Lage: Bundesland: Bayern Gemeinde : Gundremmingen im Landkreis Günzburg Gewässer : Das AKW Gundremmingen C liegt an der Donau. Das benötigte Kühlwasser wird über einen Kanal aus der Donau entnommen. Die wichtigsten Fakten zum Atomkraftwerk Gundremmingen C Die Laufzeiten der letzten Atomkraftwerke Direkt nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima wurden alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, abgeschaltet. Dies waren: Biblis A und B, Brunsbüttel, Isar 1, Neckarwestheim 1, Unterweser und Philippsburg 1. Das AKW Krümmel war bereits vom Netz. Am 31. Dezember 2021 wurden die Atomkraftwerke Grohnde , Gundremmingen C und Brokdorf abgeschaltet. Zum 15. April 2023 sind die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Sie sollten am 31. Dezember 2022 heruntergefahren werden. Aufgrund der Energiekrise konnten die drei AKW in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens 15. April 2023 weiterlaufen. Der Einsatz neuer Brennelemente war nicht zulässig. Das Atomkraftwerk Gundremmingen im bayerischen Landkreis Günzburg war der letzte betriebene Standort in Deutschland mit einem Siedewasserreaktor . Es verfügt über zwei Kraftwerksblöcke (Doppelblockanlage): Block B wurde Ende 2017 endgültig abgeschaltet, Block C folgte nach über 36 Jahren Leistungsbetrieb zum 31.12.2021. Hintergrund ist die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 zum Ausstieg aus der Atomenergie. Das AKW Gundremmingen verfügte über eine elektrische Nettoleistung von 1.288 MW . Seit der Netzsynchronisation im Jahr 1984 bis zur Abschaltung Ende 2021 ist eine Strommenge von ca. 345 Milliarden Kilowattstunden erzeugt worden. Der Block A des Atomkraftwerks Gundremmingen wurde nach einem Störfall (1977) bereits 1983 stillgelegt und ist im Rückbau. Ein Teil des Gebäudes wurde zu einem Technologiezentrum umfunktioniert, in dem abgebaute Teile des Kernkraftwerks für die Entsorgung vorbereitet werden. Am Kraftwerksstandort befindet sich außerdem ein Standortzwischenlager für hochradioaktive Abfälle , das seit 2006 in Betrieb ist. Vom Bau bis zum Abriss Nach der Abschaltung eines Atomkraftwerks schließt sich zunächst die Nachbetriebsphase an. Diese kann mehrere Jahre dauern. Erst danach kann die Stilllegungsgenehmigung umgesetzt werden, unter der das Atomkraftwerk endgültig rückgebaut werden kann. Die Stilllegung und die Umsetzung der Abbaumaßnahmen selbst dauern ca. 15 Jahre. Sind alle nuklearen und strahlenschutztechnisch relevanten Systeme und Anlagenteile aus der Anlage entfernt, kann die Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung beantragt werden. Wurde dieser Schritt erfolgreich vollzogen, schließen sich in der Regel eine Nachnutzung oder weitere Rückbaumaßnahmen im konventionellen Bereich an. Typische Zeiträume vom Baubeginn bis zum Abriss eines Atomkraftwerks © BASE Die Phasen der Kraftwerksstilllegung Die Abschaltung kerntechnischer Anlagen erfolgt am Ende der Betriebszeit und durchläuft verschiedene Phasen: Abschaltung Die Außerbetriebnahme eines Atomkraftwerks beginnt mit der endgültigen Abschaltung des Reaktors - diese erfolgt in der Regel nach mehreren Jahren des Leistungsbetriebs. Die endgültige Abschaltung unterscheidet sich technisch nicht von einem betriebsbedingten Herunterfahren (z.B. im Rahmen von regelmäßigen Anlagenrevisionen) und wird vom Betreiber selbst vorgenommen. Nachbetriebsphase und Stilllegung Nach der endgültigen Abschaltung eines Atomkraftwerks folgt die Nachbetriebsphase , die sich bis zur Inanspruchnahme einer Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau erstreckt. In der Nachbetriebsphase werden die Brennelemente aus dem Reaktor entladen und im Abklingbecken innerhalb des Atomkraftwerks gelagert. Erst wenn die Aktivität und damit auch die Wärmeentwicklung im bestrahlten Brennstoff weit genug zurückgegangen ist, können die Brennelemente in Lagerbehälter umgeladen werden. Dann kommen sie ins Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände. Außerdem können erste Anlagenteile dekontaminiert und eine Art radiologische Inventur der ganzen Anlage gemacht werden, um den Aktivierungs- und Kontaminierungsgrad der Anlage zu bestimmen. Die Nachbetriebsphase unterliegt noch der Betriebsgenehmigung des Kraftwerks. Erst für die sich anschließende Stilllegung und den Abbau ist eine eigene Genehmigung erforderlich. Das Genehmigungsverfahren schließt insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt mit ein. Rückbau Mit der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung kann ein Atomkraftwerk in den Rückbau übergehen. Die Art und Weise des Rückbaus – sprich das konzeptionelle Vorgehen oder die Strategie – ist stark von der Bauart (Einzelblock- oder Mehrblockanlage), dem Typ ( SWR, DWR, Prototypreaktor), dem radiologischen Zustand (Aktivierung und Kontamination), einer ggf. geplanten Zwischennutzung ( Zwischenlagerung , Abfallkonditionierungsstation) und dem Rückbauziel (Nachnutzung oder vollständiger Rückbau) abhängig. Deshalb ist für jede Anlage eine eigene Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erforderlich. Im kernnahen Bereich und den zugehörigen Anlagenteilen – im sogenannten Primärkreis – werden zunächst Arbeiten zur Dekontamination durchgeführt. Vorhandene Ablagerungen werden bei der Primärkreisdekontamination unter Anwendung eines speziellen Verfahrens entfernt. Dies trägt zur Reduzierung der radiologischen Belastung vor dem Rückbau bei. Anschließend erfolgt die Demontage der Primärkreiskomponenten, wie beispielsweise Hauptkühlmittelpumpen oder Dampferzeuger. Dazu können zwei Vorgehensweisen zur Anwendung kommen: Ausbau aus Einbaulage und Herausbringen im Ganzen oder in großen Teilen. Anschließendes Zuführen zur Abklinglagerung oder In-Situ-Zerlegung, d.h. kleinteilige Zerlegung der Anlagenteile innerhalb des Reaktorgebäudes Die wesentliche Komponente des Primärkreises ist der Reaktordruckbehälter (RDB). Hier befanden sich während der Betriebsphase die Brennelemente und dort lief die Kettenreaktion zur Energieerzeugung ab. Nach ihrer Nutzung wurden die Brennelemente aus dem RDB entladen und anschließend kann – sofern die entsprechende Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung vorliegt - mit der Zerlegung des RDB und -Einbauten begonnen werden. Für die Zerlegung des Reaktordruckbehälters und der zugehörigen Einbauten werden fernbediente bzw. fernhantierte Zerlege- und Verpackungstechniken genutzt. Zusätzlich werden diese Tätigkeiten in der Regel Unterwasser, d.h. bei Wasserüberdeckung, durchgeführt. Hierbei nutzt man die gute Abschirmwirkung des Wassers und erreicht so eine weitere Reduzierung der vorhandenen Aktivität. Bei der Zerlegung anfallende Materialstücken können dabei weitestgehend im Wasser gebunden und durch vorhandene Filtereinrichtungen abgetrennt und geeignet entsorgt werden. Die weitere Demontage erfolgt in der Regel „von außen nach innen“, d.h. die Rückbauarbeiten beginnen in reaktorferneren Bereichen und arbeiten sich immer weiter zu den zentralen Bereichen des Kontrollbereiches vor. Nach dieser Entkernung bleiben nur noch die leeren, dekontaminierten Gebäudestrukturen übrig, die dann nach Freigabe konventionell abgerissen werden können. Der Rückbau und die Freigabe unterliegen der strengen Kontrolle der Aufsichtsbehörde. In Deutschland wurden bisher drei Kernkraftwerke vollständig zurückgebaut. In den Berichten und Übersichten stellt das BASE regelmäßig Informationen zum Status der kerntechnischen Anlagen in Deutschland bereit. Meldepflichtige Ereignisse in Gundremmingen C Was sind meldepflichtige Ereignisse? Bei meldepflichtigen Ereignissen handelt es sich um Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse, die in kerntechnischen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland auftreten. Diese Ereignisse müssen vom Betreiber der Anlage an die jeweils zuständige Landesaufsichtsbehörde gemeldet werden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Während der gesamten Betriebslaufzeit gab es im Block C des Atomkraftwerks Gundremmingen 116 meldepflichtige Ereignisse gemäß AtSMV (Stand Oktober 2021, Daten der Störfallmeldestelle ). In den Monats- und Jahresberichten veröffentlicht die Störfallmeldestelle des BASE Informationen zu allen meldepflichtigen Ereignissen in kerntechnischen Anlagen in Deutschland. Abschaltung Die Außerbetriebnahme eines Atomkraftwerks beginnt mit der endgültigen Abschaltung des Reaktors - diese erfolgt in der Regel nach mehreren Jahren des Leistungsbetriebs. Die endgültige Abschaltung unterscheidet sich technisch nicht von einem betriebsbedingten Herunterfahren (z.B. im Rahmen von regelmäßigen Anlagenrevisionen) und wird vom Betreiber selbst vorgenommen. Nachbetriebsphase und Stilllegung Nach der endgültigen Abschaltung eines Atomkraftwerks folgt die Nachbetriebsphase , die sich bis zur Inanspruchnahme einer Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau erstreckt. In der Nachbetriebsphase werden die Brennelemente aus dem Reaktor entladen und im Abklingbecken innerhalb des Atomkraftwerks gelagert. Erst wenn die Aktivität und damit auch die Wärmeentwicklung im bestrahlten Brennstoff weit genug zurückgegangen ist, können die Brennelemente in Lagerbehälter umgeladen werden. Dann kommen sie ins Zwischenlager auf dem Kraftwerksgelände. Außerdem können erste Anlagenteile dekontaminiert und eine Art radiologische Inventur der ganzen Anlage gemacht werden, um den Aktivierungs- und Kontaminierungsgrad der Anlage zu bestimmen. Die Nachbetriebsphase unterliegt noch der Betriebsgenehmigung des Kraftwerks. Erst für die sich anschließende Stilllegung und den Abbau ist eine eigene Genehmigung erforderlich. Das Genehmigungsverfahren schließt insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und mögliche Auswirkungen auf die Umwelt mit ein. Rückbau Mit der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung kann ein Atomkraftwerk in den Rückbau übergehen. Die Art und Weise des Rückbaus – sprich das konzeptionelle Vorgehen oder die Strategie – ist stark von der Bauart (Einzelblock- oder Mehrblockanlage), dem Typ ( SWR, DWR, Prototypreaktor), dem radiologischen Zustand (Aktivierung und Kontamination), einer ggf. geplanten Zwischennutzung ( Zwischenlagerung , Abfallkonditionierungsstation) und dem Rückbauziel (Nachnutzung oder vollständiger Rückbau) abhängig. Deshalb ist für jede Anlage eine eigene Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erforderlich. Im kernnahen Bereich und den zugehörigen Anlagenteilen – im sogenannten Primärkreis – werden zunächst Arbeiten zur Dekontamination durchgeführt. Vorhandene Ablagerungen werden bei der Primärkreisdekontamination unter Anwendung eines speziellen Verfahrens entfernt. Dies trägt zur Reduzierung der radiologischen Belastung vor dem Rückbau bei. Anschließend erfolgt die Demontage der Primärkreiskomponenten, wie beispielsweise Hauptkühlmittelpumpen oder Dampferzeuger. Dazu können zwei Vorgehensweisen zur Anwendung kommen: Ausbau aus Einbaulage und Herausbringen im Ganzen oder in großen Teilen. Anschließendes Zuführen zur Abklinglagerung oder In-Situ-Zerlegung, d.h. kleinteilige Zerlegung der Anlagenteile innerhalb des Reaktorgebäudes Die wesentliche Komponente des Primärkreises ist der Reaktordruckbehälter (RDB). Hier befanden sich während der Betriebsphase die Brennelemente und dort lief die Kettenreaktion zur Energieerzeugung ab. Nach ihrer Nutzung wurden die Brennelemente aus dem RDB entladen und anschließend kann – sofern die entsprechende Stilllegungs- und Rückbaugenehmigung vorliegt - mit der Zerlegung des RDB und -Einbauten begonnen werden. Für die Zerlegung des Reaktordruckbehälters und der zugehörigen Einbauten werden fernbediente bzw. fernhantierte Zerlege- und Verpackungstechniken genutzt. Zusätzlich werden diese Tätigkeiten in der Regel Unterwasser, d.h. bei Wasserüberdeckung, durchgeführt. Hierbei nutzt man die gute Abschirmwirkung des Wassers und erreicht so eine weitere Reduzierung der vorhandenen Aktivität. Bei der Zerlegung anfallende Materialstücken können dabei weitestgehend im Wasser gebunden und durch vorhandene Filtereinrichtungen abgetrennt und geeignet entsorgt werden. Die weitere Demontage erfolgt in der Regel „von außen nach innen“, d.h. die Rückbauarbeiten beginnen in reaktorferneren Bereichen und arbeiten sich immer weiter zu den zentralen Bereichen des Kontrollbereiches vor. Nach dieser Entkernung bleiben nur noch die leeren, dekontaminierten Gebäudestrukturen übrig, die dann nach Freigabe konventionell abgerissen werden können. Der Rückbau und die Freigabe unterliegen der strengen Kontrolle der Aufsichtsbehörde. In Deutschland wurden bisher drei Kernkraftwerke vollständig zurückgebaut. In den Berichten und Übersichten stellt das BASE regelmäßig Informationen zum Status der kerntechnischen Anlagen in Deutschland bereit. Zum Thema Zwischenlager Gundremmingen Stilllegung

Teil 1

Das Projekt "Teil 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion (IIP), Lehrstuhl für Energiewirtschaft durchgeführt. Aufgrund der ambitionierten europäischen und nationalen Klimaschutzziele befindet sich Deutschland In einem Umbau der Energieversorgung. Dieser Umbauprozess soll die Dekarbonisierung des Stromsektors gewährleisten und dabei die Aspekte einer hohen Versorgungssicherheit sowie einer kostengünstigen Energieversorgung berücksichtigen. Eine zeitgleiche und weitgehende Dekarbonisierung des Stromsektors kann die Versorgungssicherheit in Süddeutschland gefährden, weil die erneuerbaren Strom-erzeugungszentren besonders im Norden der Bundesrepublik, große Nachfragezentren aber auch in Suddeutschland liegen. Übergeordnetes Ziel des vorliegenden Forschungs-vorhabens ist die Untersuchung der langfristigen Versorgungssicherheit in Süddeutschland unter Berücksichtigung des europäischen Auslandes. Ökonomisch und klimapolitisch bedingte Kraftwerksstilllegungen und mögliche Engpässe im deutschen Übertragungsnetz sollen ebenfalls bzgl. ihrer Rolle für die Versorgungssicherheit analysiert werden. Dabei werden besonders die Akzeptanz der Bevölkerung, Lastflexibilisierungsmaßnahmen, Speichertechnologien und die Entwicklung der Stromnachfrage, die bei Sektorkopplung u. a. durch die Ausbreitung der Power-to-X-Technologien und der Elektromobilität zunehmen kann, betrachtet. Für die umfangreiche und detaillierte Analyse der Versorgungssicherheit werden drei Modelle aus zwei Instituten gekoppelt. Durch mehrere Iterationen dieser Modelle können robuste Ergebnisse ermittelt werden, die u. a. einen Kapazitätsausbau sowie einen entsprechenden Netzausbau enthalten. Auf dieser Basis sollen Auswertungen zur Versorgungssicherheit in Süddeutschland vorgenommen und Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.

Untersuchungen zu Einwirkungen von innen und außen während des Nachbetriebs (AP 2 aus dem Vorhaben 3616R01320)

Das Projekt "Untersuchungen zu Einwirkungen von innen und außen während des Nachbetriebs (AP 2 aus dem Vorhaben 3616R01320)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1

Das Projekt "Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

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