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Eignung des Rufverhaltens des Krallenfroschs als Endpunkt für die Erfassung der Effekte hormonell wirkender Stoffe auf aquatische Ökosysteme

Das Projekt "Eignung des Rufverhaltens des Krallenfroschs als Endpunkt für die Erfassung der Effekte hormonell wirkender Stoffe auf aquatische Ökosysteme" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei.Die EU REACH-Verordnung und die Pflanzenschutzmittelverordnung sehen eine gefährdungsbasierte Regulierung von hormonell wirksamen Stoffen vor. Hierfür müssen jedoch die wissenschaftlichen Grundlagen für die regulatorischen Bewertungskriterien erst noch erarbeitet werden. Zudem sind für die Erfassung der Effekte von hormonell wirksamen Stoffen auf Umweltorganismen z.Zt. nur einige wenige Testmethoden validiert und international anerkannt. Forscher haben nun entdeckt, dass Stoffe mit unterschiedlichen hormonellen Wirkweisen den Paarungsruf von männlichen Krallenfröschen bereits bei sehr niedrigen umweltrelevanten Konzentrationen beeinflussen. Möglicherweise werden somit relevante Effekte auf sensitive Umweltorganismen wie Amphibien und auf deren Paarungsverhalten mit den etablierten Testmethoden übersehen. Allerdings ist die Datenbasis aufgrund der geringen Anzahl der bisher untersuchten Modellsubstanzen nicht ausreichend, um allgemeine Aussagen ableiten zu können. Ziel der geplanten Untersuchungen ist daher die Klärung der Frage, ob das Rufverhalten des männlichen Krallenfroschs einen geeigneten Endpunkt für die Erfassung hormonell wirksamer Substanzen im Rahmen der Umweltrisikobewertung darstellt. Dafür sind weitere grundlegende Untersuchungen notwendig. Es muss zunächst die ökologische Relevanz des Endpunktes untersucht werden, d.h. welchen Einfluss das veränderte Rufverhalten auf die Weibchen und damit auf den Paarungserfolg und somit auch auf das Bestehen der Population hat. Desweiteren ist zu analysieren inwieweit und für welche Stoffe der Einfluss auf das Rufverhalten einen besonders sensitiven Endpunkt im Vergleich zu anderen Endpunkten (z.B. Reproduktion in Fischen) darstellt, indem eine Reihe weiterer Substanzen, auch mit unbekannten Wirkmechanismen sowie Negativsubstanzen untersucht werden. Gleichzeitig müssen sowohl der bestehende Versuchsaufbau als auch die Durchführung der Versuche und der chemischen Analytik optimiert bzw. etabliert werden.

Versuchstier des Jahres 2011 ist der Krallenfrosch

Auf Vorschlag seiner Mitgliedsvereine ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte in jedem Jahr ein Versuchstier des Jahres. Unter den Vorschlägen für das Jahr 2011 hat sich die Jury des Bundesverbandes für den Vorschlag von „Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V.“ entschieden und den Krallenfrosch (Xenopus laevis) zum Versuchstier des Jahres 2011 ernannt. Denn er wird sehr häufig in Tierversuchen eingesetzt und muss vor allem für Ausbildungszwecke von Studenten an Universitäten sein Leben lassen.

Forschergruppe (FOR) 415: Metall(oid)organische Verbindungen in der Umwelt; Organometal(loid) Compounds in the Environment, Teilprojekt: Neurotoxische Wirkungen von arsen- und zinnorganischen Verbindungen in der Ontogenese: Untersuchungen von Hippocampusfunktionen der Ratte in-vivo und in-vitro

Das Projekt "Forschergruppe (FOR) 415: Metall(oid)organische Verbindungen in der Umwelt; Organometal(loid) Compounds in the Environment, Teilprojekt: Neurotoxische Wirkungen von arsen- und zinnorganischen Verbindungen in der Ontogenese: Untersuchungen von Hippocampusfunktionen der Ratte in-vivo und in-vitro" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Institut für Physiologie.Für zahlreiche metall(oid)organische Verbindungen sind neurotoxische Wirkungen beschrieben worden, ihre molekularen Wirkmechanismen und Zielstrukturen sind jedoch noch weitgehend unbekannt. Ziel des beantragten Projektes ist es zu untersuchen, ob die neurotoxische Wirkung metall(oid)organischer Verbindungen durch einen Angriff an liganden- und/oder spannungsgesteuerten Ionenkanälen erfolgen kann. Ionenkanäle sind elementare Bausteine des Nervensystems, die entscheidend für die gesamte neuronale Informationsverarbeitung sind. Störungen der Funktion von Ionenkanälen können somit zu Fehlfunktionen des Nervensystems führen. Das neurotoxische Potenzial organischer Verbindungen von Sn, Sb, As und Bi soll daher in vitro durch elektrophysiologische Untersuchungen an ligandengesteuerten Ionenkanälen sensitiv für GABA und Glutamat und spannungsgesteuerten Natrium- und Kaliumionenkanälen geprüft werden, die in einem Expressionssystem (Oozyte des Krallenfrosches) ausgebildet werden. Neben der Erarbeitung von Dosis-Wirkungs-Beziehungen und Wirkschwellen soll insbesondere geklärt werden, ob die Metall(oid)verbindungen die Spannungsabhängigkeit des Aktivierungsverhaltens der Kaliumkanäle und den Magnesium-Block der Glutamat-Rezeptoren vom NMDA-Typ verändern und ob der Alkylierungsgrad der Metall(oid)e wirkungsbestimmend ist.

Entwicklung eines Tests am Krallenfrosch auf embryotoxische/teratogene Wirkungen von Stoffen fuer das Chemikaliengesetz

Das Projekt "Entwicklung eines Tests am Krallenfrosch auf embryotoxische/teratogene Wirkungen von Stoffen fuer das Chemikaliengesetz" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister des Innern,Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Battelle-Institut e.V..Die Testbedingungen zur Erfassung teratogener und embryotoxischer Effekte von Umweltchemikalien an Krallenfroeschen wurden im Hinblick auf eine Verwendung in der zweiten Stufe des Chemikaliengesetzes standardisiert. Zudem wurden fuenf Chemikalien (p-Chloranilin, Anilin, Kaliumdichromat, Na-Dodecylsulfonsaeure und Phenol) auf ihre teratogene und embryotoxische Wirkung auf Embryonen und Larven des Krallenfroschs hin untersucht.

Die Embryonalentwicklung des Krallenfrosches (Xenopus) als biologisches Praescreening-System fuer teratogene und embryotoxische Wirkungen von Umweltchemikalien

Das Projekt "Die Embryonalentwicklung des Krallenfrosches (Xenopus) als biologisches Praescreening-System fuer teratogene und embryotoxische Wirkungen von Umweltchemikalien" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister des Innern,Umweltbundesamt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Battelle-Institut e.V..Ziel des F+E-Vorhabens ist die Erarbeitung eines moeglichst leicht durchfuehrbaren und zugleich aussagekraeftigen Tests zur Ueberpruefung moeglicher teratogener und embryotoxischer Wirkungen von Umweltchemikalien auf Wirbeltiere mit vollstaendig ausgebildetem Innenskelett. Die Schaedigung der Krallenfroschembryonen und -jungendstadien durch die als teratogen bekannten Substanzen Thalidomid, Di-2-Aethylhexylphthalat (DOP) und Methylquecksilberchlorid soll morphologisch, histologisch und chemisch analysiert sowie zu Kontrollzwecken das Abbauverhalten der drei Testsubstanzen im Wasser unter den gegebenen Versuchsbedingungen untersucht werden.

Laborvergleichsversuch: Schilddruesenbeeinflussung verursacht durch Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien im Krallenfroschtest

Das Projekt "Laborvergleichsversuch: Schilddruesenbeeinflussung verursacht durch Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien im Krallenfroschtest" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei.Die Mehrzahl der Tests zur Untersuchung oekotoxikologischer Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Chemikalien beurteilt das zu pruefende Mittel anhand der Mortalitaetsrate von Organismen. Rueckschluesse auf subletale und/oder chronische Schaeden, die auf laengere Sicht erhebliche Auswirkungen auf den Organismenbestand haben koennen, sind mit diesen Pruefmethoden nicht moeglich. Insbesondere die Effekte von endokrin wirksamen Substanzen werden nur in wenigen oekotoxikologischen Testsystemen erfasst. Im Vordergrund stehen dabei die Wirkung auf die Geschlechtsorgane bzw. die Reproduktion. Die Wirkung von Substanzen auf zentrale endokrine Steuerungsorgane wird bisher von keinem Test erfasst, eine entsprechende Testguideline existiert nicht. Zur Pruefung, ob Substanzen mit endokriner Wirkung zentrale Steuerungsorgane des Hormonsystems (Hypophyse, Hypothalamus, Schilddruese) beeinflussen, kann die Metamomhoseyon Amphibienlarven untersucht werden. Aufgrund der komplexen hormonellen Regulation eignet sich die Metamorphose von Kaulquappen besonders gut. Darueber hinaus laesst sich der Afrikanische Krallenfrosch (Xenopus laevis) unter Laborbedingungen gut zuechten, so dass fuer diese Versuche keine Tiere aus der Natur entnommen werden muessen. Fuer die Validierung des Krallenfroschtests ist ein nationaler Ringtest erforderlich. Es sollten wenigstens vier Laboratorien mindestens drei verschiedene Substanzen vergleichend pruefen. Die Substanzauswahl erfolgt in Absprache mit dem Umweltbundesamt. Das vorliegende FuE-Vorhaben konzentriert sich auf folgende Problemkreise: a) Erfassung von Substanzwirkungen auf zentrale Steuerorgane der hormonellen Regulation bei Amphibien, b) Untersuchung der Auswirkung auf die Metamorphose bei Amphibien, c) Untersuchung der Variabilitaet der Ergebnisse innerhalb eines Labors bei einer definierten Exposition unter Laborbedingungen, d) Untersuchung der Variabilitaet der Ergebnisse zwischen verschiedenen Labors bei einer definierten Exposition unter Laborbedingungen, e) Statistische Auswertung der Versuchsergebnisse.

Entwicklung und Erprobung eines kombinierten Untersuchungsverfahrens zum Nachweis und zur Bewertung mutagener Stoffe im Wasser, Entwicklung und Erprobung eines kombinierten Untersuchungsverfahrens zum Nachweis und Bewertung mutagener Stoffe in Wasser

Das Projekt "Entwicklung und Erprobung eines kombinierten Untersuchungsverfahrens zum Nachweis und zur Bewertung mutagener Stoffe im Wasser, Entwicklung und Erprobung eines kombinierten Untersuchungsverfahrens zum Nachweis und Bewertung mutagener Stoffe in Wasser" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene.Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden ueber 600 Wasserproben untersucht, davon mehr als 390 in Form von Extrakten, 180 als native Wasserproben und 30 als Blindproben. Die routinemaessig eingesetzten Extraktionsverfahren (Diethylether-, Dichlormethan-Perforation, XAD-Methode) haben sich gut bewaehrt. Im allgemeinen fuehrt die Perforation ueber 24 Stunden bezueglich Qualitaet und Quantitaet der erfassten Stoffe zu besseren Ergebnissen als die technisch wesentlich einfachere XAD-Methode. In der Regel ist Dichlormethan als Extraktionsmittel im Vergleich zu Diethylether wegen dessen Explosions- und Brandgefaehrlichkeit, hoher Wasserloeslichkeit, sowie dessen Neigung zur Peroxidbildung vorzuziehen. Die Wahl der Mutagenitaetstestsysteme mit unterschiedlichen Mutagenitaets-Endpunkten (Nachweis von Punktmutationen, SCE, Chromosomenschaeden und Mikrokernen bzw. Kernfragmentierungen) gestattet den Nachweis eines breiten Spektrums mutagener Wirkungen. Die in vitro-Testsysteme mit Prokaryonten (Ames-Test) und eukaryotischen Zellen (Zellinie V79) koennen ergaenzt werden durch die aquatischen in vivo-Testsysteme mit Xenopus laevis (Afrik. Krallenfrosch), in denen Chromosomenaberrationen in Embryonen oder Mikrokernraten in Erythrozyten von Larven bestimmt werden, nachdem diese ueber verschieden lange Zeitraeume dem nativen Abwasser oder Abwasser-Haelterungswasser-Gemischen ausgesetzt waren. Bei diesen Vertebraten-Testsystemen wird der Einfluss des Gesamtorganismus - wenn auch auf Kaltblueterbasis - mit erfasst. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass sich mutagene Potentiale in den Extrakten der Wasserproben nachweisen lassen...

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Tiere und Pflanzen/Invasive Arten: Invasive Tier- und Pflanzenarten

Invasive Arten sind ein weltweites Problem. Der Mensch hat sie von seinen Reisen rund um den Globus mit oder ohne Absicht mitgebracht. Auch hier bei uns in Europa, in Hessen, haben sie überlebt und sich zu Land und zu Wasser ausgebreitet. Sie können einheimische Arten verdrängen und damit die natürliche Vielfalt bedrohen. Mit den ersten Handelswegen zu Land und zu Wasser beginnt die Geschichte der Globalisierung. Seitdem sind Menschen und Waren ständig zwischen den Kontinenten der Erde unterwegs. Haustiere und Nutzpflanzen wurden hin- und hergetauscht. Handel, Wissenschaft und Freizeitaktivitäten haben Tiere und Pflanzen in ferne Länder befördert. Unzählige Arten wurden als blinde Passagiere über die ganze Erde verteilt. In den letzten 50 Jahren haben weltweiter Handel und Fernreisen nochmal zugelegt. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten landen auf fernen Kontinenten in neuen Lebensräumen. Viele neue Arten schaffen es nicht fern ihrer Heimat zu überleben. Andere breiten sich aus ohne aufzufallen. Manche bereichern sogar die einheimische Tier- und Pflanzenwelt. Nur wenige werden zum Problem. In Europa sind es vereinzelte Säugetiere, Fische, Insekten, Krebse und Pflanzen, die zu invasiven Arten geworden sind. Sie vermehren sich, breiten sich aus und können einheimische Arten gefährden. Sie bedrohen die natürliche Vielfalt, verändern Wasser- und Landlebensräume. Sind sie einmal etabliert, können sie nur schwer zurückgedrängt werden. Entscheidend ist, das Eindringen weiterer Arten zu verhindern. Informieren Sie sich hier und melden Sie uns Ihre Beobachtung Die meisten Tiere, Pflanzen und Pilze, die bei uns leben, sind einheimische Arten. Sie kommen natürlicherweise vor und breiten sich natürlicherweise aus. Erst wenn der Mensch ins Spiel kommt, wenn er mit oder ohne Absicht Tiere oder Pflanzen in die Natur einbringt, spricht man von gebietsfremden Arten. Wenn diese dann noch zur Gefahr werden, sind sie invasiv. Sie kommen von fernen Kontinenten, aus fernen Ländern – die meisten aus Nordamerika. Der Mensch bringt sie mit, um sie zu nutzen, zu jagen, zu angeln oder einfach nur anzuschauen. Die meisten invasiven Pflanzenarten, die es in die Natur geschafft haben, stammen aus dem Gartenbau. Ursprung sind häufig Gartenabfälle, die achtlos in die Natur geworfen werden. Invasive Tiere sind meist ausgebüxt oder bewusst ausgesetzt. Doch nicht immer ist es Absicht, die sie herbringt. Vielfach sind Pflanzensamen, Spinnen und Insekten blinde Passagiere in Schiffen und Flugzeugen. Sie kommen meist in Städten an, wo sie an Wegen, auf Brachen und in Parks einen Platz finden und sich von dort ausbreiten können. Straßen, Bäche und Flüsse sind beliebte Ausbreitungswege. als Zierpflanze als Nutzpflanze als Samen in Vogelfutter als Zoo- oder Haustier als Pelztier als Jagdwild als Angelfisch oder -köder als blinder Passagier in Schiff und Flugzeug Die größte Aufgabe besteht darin, zu verhindern, dass weiterhin neue invasive Arten nach Hessen kommen, die sich dann in der Natur ausbreiten können. Eine anschließende Bekämpfung ist in den meisten Fällen aufwendig und auf lange Sicht nicht erfolgversprechend. Nilgans, Waschbär, Herkulesstaude, Drüsiges Springkraut & Co. sind schon so etabliert, dass wir sie nicht mehr loswerden. Vorbeugung ist daher das Gebot der Stunde. Invasive Arten, die bereits in Hessen angekommen sind, dürfen sich nicht weiter ausbreiten. Ein bewusster Umgang mit ihnen ist erforderlich. Für Bürgerinnen und Bürger heißt dies: Invasive Arten und die, die es werden könnten, müssen ständig beobachtet werden. Um frühzeitig Neuankömmlinge zu erkennen, wurde ein Frühwarnsystem (Meldeportal) aufgebaut, bei dem auch die Öffentlichkeit mitmachen kann. Einige invasive Arten wie der Waschbär können nicht mehr beseitigt werden. Sie haben sich in Hessen flächendeckend etabliert und überall, wo es ihnen zusagt, sind sie angekommen. Nur in begründeten Einzelfällen ist eine Bekämpfung sinnvoll. Dennoch müssen sie unter Kontrolle bleiben, dazu wurde ein Meldeportal aufgebaut. Maßnahmen gegen invasive Arten sind von deren Überlebensstrategien abhängig. Bei der Bekämpfung muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Naturschutzziele dürfen nicht aufs Spiel gesetzt und Lebensräume nicht gefährdet werden. Während bei Neuankömmlingen auch harte Geschütze aufgefahren werden können, muss bei bereits massenhaft etablierten Arten zunächst festgestellt werden, ob und wie stark bedrohte einheimische Arten gefährdet sind. Außerdem muss abgewogen werden, ob der Einsatz der Mittel angemessen ist. Wirkt er sich auch auf andere Arten aus? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis? Ist er mit dem Tierschutz vereinbar? Wie sind die Erfolgsaussichten? Im Falle einer Bekämpfung sind die Maßnahmen wissenschaftlich zu begleiten und zu dokumentieren, damit sie kontinuierlich verbessert werden können. im eigenen Garten keine invasiven Pflanzenarten aussäen oder anpflanzen! Gartenabfälle nicht in die Natur entsorgen! im Gartenteich keine invasiven Pflanzen und Tiere einsetzen! Haustiere aus Terrarium und Aquarium nicht in die Natur aussetzen! Nur wenn viele mitmachen, kann sich die Datenlage zu invasiven gebietsfremden Arten in Hessen verbessern. Je mehr Beobachtungen gemacht werden, umso besser kann man abschätzen, ob und wie weit sich eine invasive Art ausbreitet und ob Gegenmaßnahmen erforderlich sind. Jeder kann somit Teil unseres Frühwarn- und Meldesystems werden. Wer sie entdecken möchte, der muss sie erst kennenlernen. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat hierzu eine Broschüre herausgegeben. Aufgrund möglicher unerwünschter Auswirkungen trat am 01. Januar 2015 die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Herzstück der Verordnung ist die rechtsverbindliche Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung , die stets erweitert wird. Am Anfang bestand die Liste aus 37 Pflanzen- und Tierarten, die am 3. August 2016 in Kraft trat ( Durchführungsverordnung 2016/1141 ) und europaweit gilt. Mit dem 1. Update wurde diese Liste am 2. August 2017 mit weiteren 12 Arten ( Durchführungsverordnung 2017/1263 ) auf insgesamt 49 Pflanzen- und Tierarten ergänzt. (siehe Tabelle Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung) Mit dem 2. Update ( Durchführungsverordnung 2019/1262 ) im August 2019 sind weitere 17 Arten hinzugekommen. Am 02. August 2022 ist die 3. Erweiterung der Unionsliste mit 22 invasiven Arten in Kraft getreten, wobei die Listung für vier Arten erst ab dem 02. August 2024 bzw. dem 02. August 2027 gilt (Durchführungsverordnung 2022/1203). Zukünftig können weitere invasive Arten gelistet werden. Laut Art. 24 Berichterstattung und Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind alle Mitgliedstaaten bis zum 1. Juni 2019 und danach alle sechs Jahre verpflichtet, Informationen zu Überwachungssystemen, zur Verteilung der in ihrem Hoheitsgebiet vorkommenden invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung sowie deren Wanderverhalten und Reproduktionsmuster, zu Beseitigungsmaßnahmen bzw. Managementmaßnahmen, zu Genehmigungen, zur Öffentlichkeitsarbeit, zu Kontrollen und Kosten an die Kommission zu übermitteln. Nach Art. 8 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 müssen die von den Mitgliedsstaaten nach Abs. 1 erteilten Genehmigungen für Arten der Unionsliste im Internet unverzüglich veröffentlicht werden. Dabei sind gemäß Art. 8 Abs. 7 EU-VO folgende Angaben mindestens bekannt zu geben: Wissenschaftlicher und gebräuchlicher Artname, Anzahl oder Volumen der Exemplare, Zweck der Genehmigung, Code der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code). Nach § 40c BNatSchG i.V.m. § 48a BNatSchG ist das Bundesamt für Naturschutz im Falle der Verbringung invasiver gebietsfremder Arten aus dem Ausland zuständig für die Erteilung von Ausnahmen von den Verboten nach Art. 7 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1143/2014. Nachfolgend die durch die Naturschutzverwaltung des Landes erteilten Genehmigungen: Afrikanischer Krallenfrosch (Xenopus laevis) 1.000 Forschung ex 0106090 00 02.04.2025 Für folgende weit verbreitete Arten sind Maßnahmenblätter vorhanden: Bitte wenden Sie sich bezüglich des Maßnahmenmanagement an Ihr zuständiges Regierungspräsidium: RP Kassel , RP Gießen , RP Darmstadt Erster Aktionsplan über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Vorblatt FAQ Asiatische Hornisse Bisam Blaubandbärbling Brasilianisches Tausendblatt Buchstaben-Schmuckschildkröte Chinesische Wollhandkrabbe Drüsiges Springkraut Flieder-Knöterich Gelbe Scheinkalla Gewöhnliche Seidenpflanze Götterbaum Großblütiges Heusenkraut Großer Wassernabel Invasive Krebsarten Marderhund Nilgans Nordamerikanischer Ochsenfrosch Nutria Riesen-Bärenklau Schmalblättrige Wasserpest Sibirisches Streifenhörnchen Sonnenbarsch Verschiedenblättriges Tausendblatt Waschbär Wassersalat Wechselblatt-Wasserpest Zwergwels Eine Ausstellung zum Thema "Invasive, gebietsfremde Arten" wurde von der Abteilung Naturschutz des HLNUG konzipiert und kann ab Mitte Juni 2019 für Ausstellungen kostenfrei gebucht werden. Inhalte der Ausstellung sind Informationen zu invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten in Hessen (Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016) inklusive eines Puzzles, eines digitalen Quiz und eines Films zum Thema. Zusätzlich werden zum Thema Broschüren, Steckbriefe und Faltblätter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Ausstellung wird über Eck gestellt und hat eine jeweilige Seitenlänge von ca. 3 Meter und eine Höhe von ca. 2,2 Meter. Die Aquarien (siehe Foto) sind nicht Bestandteil der Wanderausstellung. Katharina Albert Tel.: 0641-200095 17 Informieren und invasive Arten melden Broschüre Invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in Hessen Faltblatt Invasive gebietsfremde Arten Invasive Wasserpflanzen in Hessen - Bestimmungsschlüssel und Beschreibungen Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten in Hessen Bewertungsschema Ergebnisbericht zu invasiven Arten 2019 in Hessen Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Darmstadt Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Zum Thema Neobiota gibt es Beraterverträge des HLNUG, die für Behörden, Institute, Vereine, Landschaftsplaner usw. zur Verfügung stehen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns.

EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

Mit Neobiota wird die Gruppe von Tier- und Pflanzenarten umschrieben, die nach der Entdeckung Amerikas (1492) beabsichtigt oder unbeabsichtigt erst durch den Einfluss des Menschen wie Handel und Verkehr zu uns gekommen sind, somit als gebietsfremd eingestuft werden. Lassen diese Arten unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt (andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope) oder die Gesundheit des Menschen erkennen, werden sie zudem als „invasiv“ bezeichnet. Invasive Arten tragen durch verschiedene Mechanismen zur Gefährdung der Biologischen Vielfalt bei. Sie können in direkte Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen mit einheimischen Arten treten, diese verdrängen oder agieren als Fressfeinde. Darüber hinaus fungieren manche invasive Arten auch als Überträger von Krankheiten. Im Mittelpunkt der EU-Verordnung (EU) Nr.1143/2014 vom 22. Oktober 2014 (Abl. EU L 189/4) steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (sogenannte Unionsliste). Ein abgestuftes System von Prävention, Früherkennung, sofortiger Beseitigung und Kontrolle für Arten in einer frühen Phase der Invasion (Arten nach Art. 16) sowie Management bereits weit verbreiteter invasiver Arten (Arten gem. Art. 19) ist in der Verordnung im Umgang mit diesen Arten vorgesehen. Auch die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Bestandteile der Verordnung. Auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 22. Oktober 2014 ist gemäß § 40f Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den nach § 40e BNatSchG vorgesehenen Managementmaßnahmen für die in Deutschland weit verbreiteten Arten durchzuführen. Der dritte Nachtrag (DVO (EU) 2022/1203) enthält den in Deutschland weit verbreiteten Wassersalat ( Pistia stratiotes ), für den die Bestimmungen der EU-Verordnung ab dem 02.08.2024 gelten. Für diese Art wurde nun ein Management- und Maßnahmenblatt festgelegt. Für den ebenfalls im dritten Nachtrag enthaltenen weit verbreiteten Rundblättrigen Baumwürger ( Celastrus orbiculatus ) treten die Bestimmungen der EU-Verordnung erst ab dem 02.08.2027 in Kraft, weshalb die Erstellung eines Management- und Maßnahmenblattes für diese Art zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina nigrithorax ) war seit ihrer Listung (DVO (EU) 2016/1141) in Deutschland dem Art. 16 zugeordnet und unterlag den Bestimmungen des Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (sofortige Beseitigung in einer frühen Phase der Invasion). Die Art hat sich inzwischen trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert, befindet sich weiterhin in Ausbreitung und kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden. Aus diesem Grund wird die Art dem Art. 19 zugeordnet werden und unterliegt damit in Deutschland dem Management. Diese Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurde für die Asiatische Hornisse ein Management- und Maßnahmenblatt erarbeitet. Die Entwürfe der bundesweit einheitlichen Managementmaßnahmenblätter für diese beiden Arten sowie weitere Erläuterungen und Hintergrundinformationen liegen vom 01.10.2024 bis einschließlich 01.11.2024 öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Die ausgelegten Unterlagen können während des genannten Zeitraums im bundesweiten Anhörungsportal unter https://www.anhoerungsportal.de/ eingesehen und abgerufen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Einsichtnahme der Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung in der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe vorzunehmen. Termine können per E-Mail über invasivearten@lubw.bwl.de vereinbart werden. Zu den Entwürfen der Managementmaßnahmenblätter kann bis zum Ablauf des 02.12.2024 Stellung genommen werden. Elektronische Stellungnahmen sollen vorzugsweise direkt über das genannte Anhörungsportal der Bundesländer erfolgen. Zusätzlich besteht aber die Möglichkeit, persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung, per elektronischer Post über invasivearten@lubw.bwl.de oder schriftlich in Papierform an die LUBW, Referat 25.1, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe unter Angabe des Betreff „Stellungnahme Invasive Arten“ Stellung zu nehmen. Wir bitten um Beachtung, dass mit Ablauf der Anhörungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Entwurf Managementmaßnahmenblatt Asiatische Hornisse; (pdf, barrierefrei) Entwurf Managementmaßnahmenblatt Wassersalat; (pdf, barrierefrei) Entwurf Länderspezifische Anlage zur Verbreitung; (pdf, barrierefrei) Schon vorliegende Ergebnisse (Endfassungen bisheriger Managementmaßnahmenblätter) sind unter dem Menüpunkt "2. Management" aufgeführt. Seit Mai 2023 haben wir eine Meldeplattform für die Asiatische Hornisse eingerichtet. Neben allgemeinen Informationen zu dieser Art können Sie uns Funde von Tieren oder Nestern aus Baden-Württemberg direkt über unsere Online-Eingabe oder per mobiler App melden. Sie tragen mit Ihren Meldungen dazu bei, unsere Kenntnis über die Ausbreitung der Art zu verbessern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Liste der Invasiven gebietsfremden Arten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1203/2022, Stand 02.08.2024 (.xlsx) Die zwischen den Bundesländern abgestimmten Managementmaßnahmenblätter zu den Arten der Unionsliste stehen nachfolgend als pdf-Dateien zur Verfügung. Allgemeine Informationen zu den Managementmaßnahmenblättern finden sich im Vorblatt (Stand 18.09.2023). Vorblatt (pdf; 0,1 MB) Bisam - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Blaubandbärbling – Mangement- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Brasilianisches Tausendblatt – Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Buchstaben-Schmuckschildkröte  –  Management- und Maßnahmenblatt_03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Chinesische_Wollhandkrabbe – Management- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Drüsiges Springkraut - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Flieder-Knöterich - Management- und Maßnahmenblatt  01_2024, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB) Gelbe Scheinkalla – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Gewöhnliche Seidenpflanze - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Götterbaum - Management- und Maßnahmenblatt 05_2021, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB) Großblütiges Heusenkraut – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Großer Wassernabel – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Invasive Krebsarten – Management- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Marderhund - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Nilgans - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Nordamerikanischer Ochsenfrosch – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Nutria – Management- und Maßnahmenblatt_03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Riesen-Bärenklau - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Schmalblättrige Wasserpest - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Sibirisches Streifenhörnchen –  Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Sonnenbarsch - Management- und Maßnahmenblatt 05_2021, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB) Verschiedenblättriges Tausendblatt - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Waschbär  Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Wechselblatt-Wasserpest  – Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Zwergwels  Management- und Maßnahmenblatt 01_2024, pdf, barrierefr ei (pdf; 0,1 MB) Gesamtdownload der Management- und Maßnahmenblätter (pdf; 6 MB) Nach Art. 8 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind Genehmigungen im Internet unverzüglich zu veröffentlichen. Die Bekanntgabe folgender Angaben ist zwingend: Artname, Anzahl oder Volumen der Exemplare, Zweck der Genehmigung, Code der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code). Nachfolgend die durch die Naturschutzverwaltung des Landes erteilten Genehmigungen: Xenopus laevis (Krallenfrosch) Xenopus laevis (Krallenfrosch) Bezüglich Arten der Unionsliste wenden Sie sich bitte an Ihr entsprechendes Regierungspräsidium:

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt: Bekanntmachungen

Hier finden Sie Bekanntmachungen zu folgenden Themen: AMPHIBIEN Gutachten zum Landesmonitoring des Laubfrosches ( Hyla arborea ) in Hessen (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) 2024 Landesmonitoring des Moorfrosches ( Rana arvalis ) in Hessen (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) 2024 FISCHE Bundesmonitoring 2024 des Schlammpeitzgers ( Misgurnus fossilis ; Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie) in Hessen KÄFER Laufkäfer-Monitoring im Grünland und in Feuchtwiesen in Hessen 2023/2024 LIBELLEN Bundesstichproben- und Landesmonitoring 2024 der Große Moosjungfer ( Leucorrhinia pectoralis ); Art des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie in Hessen REPTILIEN Gutachten zum Bundes- und Landesmonitoring der Mauereidechse ( Podarcis muralis ) in Hessen (Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) 2024-2025 SÄUGETIERE Erfolgskontrolle 2023-2025 zu Schutzmaßnahmen für den Feldhamster ( Cricetus cricetus ) in Hessen (Art des Anhanges IV der FFH-Richtlinie) Defizitraumkartierung in ausgewählten Kern- und Altvor-kommen des Feldhamsters ( Cricetus cricetus ; Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen 2024-2025 Landesmonitoring 2022-2025 zur Verbreitung der Haselmaus ( Muscardinus avellanarius ) in Hessen (Art des Anhanges IV der FFH-Richtlinie) Datenverdichtung für die Nymphenfledermaus ( Myotis alcathoe ); Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen 2024 KI gestützte in situ Erfassung von Fledermäusen (Chiroptera, Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie)) im VSG „Hauberge bei Haiger“ 2024 Fortsetzung des AHK Windkraftsensible Fledermausarten mit Folgeaufträgen für Bechsteinfledermaus und Kleinabendsegler ggf. Mopsfledermaus SCHMETTERLINGE Bundes- und Landesmonitoring 2024 des Skabiosen-Scheckenfalters (Euphydryas aurinia ; Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie) in Hessen Bundesmonitoring 2024 des Blauschillernden Feuerfalters ( Lycaena helle ; Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie) in Hessen WEITERE INSEKTEN Wildbienen und Wespen Monitoring in Siedlungen in Hessen 2024 Tagfalter- und Widderchen-Monitoring auf der Landschaftsebene in Hessen 2023/2024 Lang- und Kurzfühlerschrecken im Grünland und in Flachland- und Berg-Mähwiesen in Hessen 2024/2025 Hessische Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) Aktuelle Informationen und Karten für Landwirtinnen und Landwirte, Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer und sonstige Interessierte zur Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) finden Sie im Download-Bereich auf den Seiten zur HLBK . Bundesstichprobenmonitoring von FFH-Lebensraumtypen in Hessen – 2022/2023 Das landesweite Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen dient der Datenbereitstellung als Beitrag zur Erfüllung der Berichtspflicht nach Art. 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auf Bundesebene. Die Erhebungen tragen dazu bei, Veränderungen des Erhaltungszustands von FFH-Lebensraumtypen zu erkennen, Gefährdungen und Beeinträchtigungen zu erkennen und Auswirkungen von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen auf den Erhaltungszustand von FFH-Lebensraumtypen zu beurteilen. Die Ergebnisse der Gutachten gehen in den Bericht an die EU im Jahr 2025 ein. Das hessische Bundesstichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen gliedert sich in sieben Lose: „Felsen“, „Gewässer“, „Grünland und Moore“, „Magerrasen“, „Sand“, „Wälder“ und „Höhlen“. Die Stichprobenflächen der losspezifischen Lebensraumtypen sind über Hessen verteilt und werden von den Gutachterinnen und Gutachtern erfasst und bewertet. Untersuchungsraum Bundesstichprobenmonitoring FFH-Lebensraumtypen Amphibien: Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Moorfrosch, Wechselkröte Fische: Schlammpeitzger Invasive Tier- und Pflanzenarten Käfer: Eremit Krebse: Steinkrebs Libellen: Helm-Azurjungfer, Große Moosjungfer Mollusken: Bachmuschel Pflanzen, Moose, Bärlappe: Frauenschuh, Sand-Silberscharte, Grünes Besenmoos, Kugelhornmoos, Bärlappe, Verantwortungsarten Reptilien: Äskulapnatter, Kreuzotter Säugetiere: Feldhamster, Luchs, Mopsfledermaus Schmetterlinge: Blauschillernder Feuerfalter, Schwarzer Apollo, Skabiosen-Scheckenfalter Vögel: Rebhuhn, Grauammer, Haubenlerche, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Raubwürger, Wiesenlimikolen (Kiebitz, Bekassine, Brachvogel, Uferschnepfe), Seltene Rallen (Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Steinschmätzer, Bienenfresser, Flussregenpfeifer, Uferschwalbe, Bienenfresser, Schleiereule, Turteltaube, Wiedehopf, Streuobst-Charakterarten (Gartenrotschwanz, Wendehals, Steinkauz), Zwergsumpfhuhn), Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns. Die Notwendigkeit, unser menschliches Handeln auf die natürlichen Grundlagen und die naturgegebenen Grenzen der Leistungsfähigkeit unserer Umwelt auszurichten, ist für uns alle zu einer Lebens- wenn nicht Überlebensfrage geworden. Raumordnung, Landesplanung und Umweltschutz vollziehen sich damit nicht mehr nur in kultur- und wirtschaftsräumlichen Kategorien, sondern zunehmend in ökologisch-naturräumlichen. Erhebungen und Planungen auf der Basis überkommener oder durch Gebietsreformen komplex zusammengefasster Verwaltungseinheiten sowie wirtschaftsgeographischer Standortsgliederung bedürfen des Bezuges auf den Naturraum als dem Flächenbegriff unserer besiedelbaren, benutzbaren, gestaltbaren und nur bis zu einem gewissen Grade auch belastbaren Umwelt. Der Durchführung und kartenmäßigen Darstellung der naturräumlichen Gliederung Deutschlands (Karte zum Handbuch der naturräumlichen Gliederung im Maßstab 1 : 1 000 000 herausgegeben von E. Meynen und J. Schmithüsen) folgte eine systematisch gelenkte "geographische Landesaufnahme" im Maßstab 1 : 200 000 durch die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung und von ihr örtlich und blattweise beauftragte Bearbeiter. Diese geographische Landesaufnahme liegt seit 1971 für Hessen flächendeckend vor. Ziel meiner Mitarbeit an dieser geographischen Landesaufnahme war es, für das Verwaltungsgebiet des Landes Hessen eine vollständige und detaillierte Übersicht der Naturräume für Zwecke der Umweltforschung und Umweltplanung zu gewinnen. Als Ergebnis dieser Bemühung wurden erstmals 1974 in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt eine Karte der naturräumlichen Gliederung Hessens auf der Basis vorliegender Karten der geographischen Landesaufnahme gefertigt und die Naturräume Hessens in den so genannten Haupteinheiten der naturräumlichen Gliederung kurz erläutert. Die nunmehr notwendig gewordene Neuauflage von Textbuch und Karte hat dies beibehalten. Zusammen mit der kürzlich erschienenen maßstabgleichen "Standortkarte der Vegetation in Hessen", bearbeitet von 0. Klausing und A. Weiß (Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft 33, Wiesbaden 1986), und mit der ebenfalls im gleichen Maßstab neu erschienenen "Gewässergütekarte - Biologischer Gewässerzustand in Hessen", in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt bearbeitet von W. Klös (herausgegeben vom Hessischen Minister für Umwelt und Reaktorsicherheit, Wiesbaden 1987), verfügt Hessen nunmehr über eine in sich geschlossene ökologisch-naturräumliche Bestandsaufnahme des Landes. Diese drei Karten sind daher als in einem ökologisch übergreifenden Zusammenhang stehend zu sehen und zu benutzen. Die Neuauflage der vorliegenden Broschüre besorgte in der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Herr Albrecht Weiß. Ihm gilt mein besonderer Dank. Darüber hinaus danke ich allen Kollegen und Mitarbeitern, die seinerzeit und jetzt erneut zum Zustandekommen von Text und Karte beigetragen haben. Verfasser: Dr. Otto Klausing, Wiesbaden 1988. Karte Naturräume Hessens 1: 200 000 Dokumentation der Naturräume Naturschutzdaten basieren zu einem großen Teil auf den Arbeiten vieler im ehrenamtlichen Naturschutz tätigen Spezialisten. Das Land Hessen, vertreten durch das HLNUG, und die hessischen Naturschutzverbände und –vereine kooperieren daher bei der landesweiten Erfassung von Tier- und Pflanzenarten. Kooperationspartner des Landes Hessen sind: Arbeitskreis Heimische Orchideen (AHO) Hessen e. V. http://www.aho-hessen.de/ Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e. V. (BUND Hessen) https://www.bund-hessen.de/ Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e. V. (BVNH) http://www.bvnh.de/ Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Hessen e. V. https://hessen.nabu.de/ Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e. V. (AGAR) http://www.agar-hessen.de/ Faunistische Landesarbeitsgemeinschaft Hessen e. V. (FLAGH) http://www.flagh.de/ Hessischer Tauchsportverband e. V. (HTSV) https://www.htsv.org/ Afrikanischer Krallenfrosch (Xenopus laevis) 1.000 Forschung ex 0106090 00 02.04.2025 Hier erfahren Sie mehr Tel.: 0641-200095 58 Fax: 0641-200095 60 Dezernat Arten Dezernat Lebensräume Vogelschutzwarte

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