Auf Vorschlag seiner Mitgliedsvereine ernennt der Bundesverband Menschen für Tierrechte in jedem Jahr ein Versuchstier des Jahres. Unter den Vorschlägen für das Jahr 2011 hat sich die Jury des Bundesverbandes für den Vorschlag von „Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V.“ entschieden und den Krallenfrosch (Xenopus laevis) zum Versuchstier des Jahres 2011 ernannt. Denn er wird sehr häufig in Tierversuchen eingesetzt und muss vor allem für Ausbildungszwecke von Studenten an Universitäten sein Leben lassen.
Liste der invasiven Arten in Rheinland-Pfalz Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Artengruppe Einstufung Amurgrundel* Perccottus glenii Fische Früherkennung Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax Insekten Früherkennung Bisam Ondatra zibethicus Säugetiere Management Blaubandbärbling Pseudorasbora parva Fische Management Brasilianisches Tausendblatt* Myriophyllum aquaticum Pflanzen Management Buchstaben-Schmuckschildkröte Trachemys scripta Reptilien Management Chinesischer Muntjak Muntiacus reevesi Säugetiere Früherkennung Chinesische Wollhandkrabbe Eriocheir sinensis Krebstiere Management Drüsiges Springkraut Impatiens glandulifera Pflanzen Management Flutendes Heusenkraut* Ludwigia peploides Pflanzen Früherkennung Gelbe Scheincalla Lysichiton americanus Pflanzen Management Gewöhnliche Seidenpflanze Asclepias syriaca Pflanzen Management Götterbaum Ailanthus altissima Pflanzen Management Großblütiges Heusenkraut* Ludwigia grandiflora Pflanzen Management Großer Wassernabel* Hydrocotyle ranunculoides Pflanzen Management Heiliger Ibis Threskiornis aethiopicus Vögel Früherkennung Himalaja-Bergknöterich Koenigia polystachya Pflanzen Management Hirtenmaina* Acridotheres tristis Vögel Früherkennung Japanischer Hopfen Humulus scandens Pflanzen Früherkennung Kamberkrebs Faxonius limosus Krebstiere Management Karolina-Haarnixe Cabomba caroliniana Pflanzen Früherkennung Kettennatter Lampropeltis getula Reptilien Früherkennung Lästiger Schwimmfarn Salvinia molesta Pflanzen Früherkennung Marderhund Nyctereutes procyonoides Säugetiere Management Marmorkrebs Procambarus virginalis Krebstiere Management Nilgans Alopochen aegyptiaca Vögel Management Nordamerikanischer Ochsenfrosch Lithobates catesbeianus Amphibien Management Nutria Myocastor coypus Säugetiere Management Riesenbärenklau Heracleum mantegazzianum Pflanzen Management Roter Amerikanischer Sumpfkrebs Procambarus clarkii Krebstiere Management Schmalblättrige Wasserpest Elodea nuttallii Pflanzen Management Schwarzer Zwergwels Ameiurus melas Fische Management Schwarzkopf-Ruderente Oxyura jamaicensis Vögel Früherkennung Sibirisches Streifenhörnchen Tamias sibiricus Säugetiere Management Signalkrebs Pacifastacus leniusculus Krebstiere Management Sonnenbarsch Lepomis gibbosus Fische Management Verschiedenblättriges Tausendblatt* Myriophyllum heterophyllum Pflanzen Management Wasserhyazinthe* Eichhornia crassipes Pflanzen Früherkennung Waschbär Procyon lotor Säugetiere Management Wechselblatt-Wasserpest Lagarosiphon major Pflanzen Management Früherkennung – Art nach Art.16 Management – Art nach Art. 19 (s. Management invasiver Arten ) * Pflanzen- und Tierarten, für die es bisher keinen Nachweis in Rheinland-Pfalz gibt, deren Auftauchen aber sehr wahrscheinlich ist (Nachweise aus anderen Bundesländern) Stand: 18.10.2023 Ausnahmegenehmigungen Derzeit liegen in Rheinland-Pfalz zwei aktuelle Genehmigungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vor. Art: Glatter Krallenfrosch (Xenopus laevis) Menge: 200 Tiere Zweck: Forschung KN-Code: ex 0106 90 00 Datum: 15.04.2024 Gültigkeit: 04.09.2024 - 30.09.2029 Art: Chinesischer Muntjak (Muntiacus reevesi) Menge: 2 Tiere Zweck: Ex-situ-Haltung KN-Code: ex 0106 19 00 Datum: 10.12.2019 Gültigkeit: 01.01.2020 - 31.12.2024
Mit Neobiota wird die Gruppe von Tier- und Pflanzenarten umschrieben, die nach der Entdeckung Amerikas (1492) beabsichtigt oder unbeabsichtigt erst durch den Einfluss des Menschen wie Handel und Verkehr zu uns gekommen sind, somit als gebietsfremd eingestuft werden. Lassen diese Arten unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt (andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope) oder die Gesundheit des Menschen erkennen, werden sie zudem als „invasiv“ bezeichnet. Invasive Arten tragen durch verschiedene Mechanismen zur Gefährdung der Biologischen Vielfalt bei. Sie können in direkte Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen mit einheimischen Arten treten, diese verdrängen oder agieren als Fressfeinde. Darüber hinaus fungieren manche invasive Arten auch als Überträger von Krankheiten. Im Mittelpunkt der EU-Verordnung (EU) Nr.1143/2014 vom 22. Oktober 2014 (Abl. EU L 189/4) steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (sogenannte Unionsliste). Ein abgestuftes System von Prävention, Früherkennung, sofortiger Beseitigung und Kontrolle für Arten in einer frühen Phase der Invasion (Arten nach Art. 16) sowie Management bereits weit verbreiteter invasiver Arten (Arten gem. Art. 19) ist in der Verordnung im Umgang mit diesen Arten vorgesehen. Auch die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Bestandteile der Verordnung. Auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 22. Oktober 2014 ist gemäß § 40f Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu den nach § 40e BNatSchG vorgesehenen Managementmaßnahmen für die in Deutschland weit verbreiteten Arten durchzuführen. Der dritte Nachtrag (DVO (EU) 2022/1203) enthält den in Deutschland weit verbreiteten Wassersalat ( Pistia stratiotes ), für den die Bestimmungen der EU-Verordnung ab dem 02.08.2024 gelten. Für diese Art wurde nun ein Management- und Maßnahmenblatt festgelegt. Für den ebenfalls im dritten Nachtrag enthaltenen weit verbreiteten Rundblättrigen Baumwürger ( Celastrus orbiculatus ) treten die Bestimmungen der EU-Verordnung erst ab dem 02.08.2027 in Kraft, weshalb die Erstellung eines Management- und Maßnahmenblattes für diese Art zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die Asiatische Hornisse ( Vespa velutina nigrithorax ) war seit ihrer Listung (DVO (EU) 2016/1141) in Deutschland dem Art. 16 zugeordnet und unterlag den Bestimmungen des Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 (sofortige Beseitigung in einer frühen Phase der Invasion). Die Art hat sich inzwischen trotz umfangreicher Beseitigungsmaßnahmen in Deutschland etabliert, befindet sich weiterhin in Ausbreitung und kann nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden. Aus diesem Grund wird die Art dem Art. 19 zugeordnet werden und unterliegt damit in Deutschland dem Management. Diese Umstufung wird voraussichtlich zum 01.01.2025 erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurde für die Asiatische Hornisse ein Management- und Maßnahmenblatt erarbeitet. Die Entwürfe der bundesweit einheitlichen Managementmaßnahmenblätter für diese beiden Arten sowie weitere Erläuterungen und Hintergrundinformationen liegen vom 01.10.2024 bis einschließlich 01.11.2024 öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Die ausgelegten Unterlagen können während des genannten Zeitraums im bundesweiten Anhörungsportal unter https://www.anhoerungsportal.de/ eingesehen und abgerufen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Einsichtnahme der Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung in der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe vorzunehmen. Termine können per E-Mail über invasivearten@lubw.bwl.de vereinbart werden. Zu den Entwürfen der Managementmaßnahmenblätter kann bis zum Ablauf des 02.12.2024 Stellung genommen werden. Elektronische Stellungnahmen sollen vorzugsweise direkt über das genannte Anhörungsportal der Bundesländer erfolgen. Zusätzlich besteht aber die Möglichkeit, persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung, per elektronischer Post über invasivearten@lubw.bwl.de oder schriftlich in Papierform an die LUBW, Referat 25.1, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe unter Angabe des Betreff „Stellungnahme Invasive Arten“ Stellung zu nehmen. Wir bitten um Beachtung, dass mit Ablauf der Anhörungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Entwurf Managementmaßnahmenblatt Asiatische Hornisse; (pdf, barrierefrei) Entwurf Managementmaßnahmenblatt Wassersalat; (pdf, barrierefrei) Entwurf Länderspezifische Anlage zur Verbreitung; (pdf, barrierefrei) Schon vorliegende Ergebnisse (Endfassungen bisheriger Managementmaßnahmenblätter) sind unter dem Menüpunkt "2. Management" aufgeführt. Seit Mai 2023 haben wir eine Meldeplattform für die Asiatische Hornisse eingerichtet. Neben allgemeinen Informationen zu dieser Art können Sie uns Funde von Tieren oder Nestern aus Baden-Württemberg direkt über unsere Online-Eingabe oder per mobiler App melden. Sie tragen mit Ihren Meldungen dazu bei, unsere Kenntnis über die Ausbreitung der Art zu verbessern und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Liste der Invasiven gebietsfremden Arten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1203/2022, Stand 02.08.2024 (.xlsx) Die zwischen den Bundesländern abgestimmten Managementmaßnahmenblätter zu den Arten der Unionsliste stehen nachfolgend als pdf-Dateien zur Verfügung. Allgemeine Informationen zu den Managementmaßnahmenblättern finden sich im Vorblatt (Stand 18.09.2023). Vorblatt (pdf; 0,1 MB) Bisam - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Blaubandbärbling – Mangement- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Brasilianisches Tausendblatt – Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Buchstaben-Schmuckschildkröte – Management- und Maßnahmenblatt_03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Chinesische_Wollhandkrabbe – Management- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Drüsiges Springkraut - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Flieder-Knöterich - Management- und Maßnahmenblatt 01_2024, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB) Gelbe Scheinkalla – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Gewöhnliche Seidenpflanze - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Götterbaum - Management- und Maßnahmenblatt 05_2021, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB) Großblütiges Heusenkraut – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Großer Wassernabel – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Invasive Krebsarten – Management- und Maßnahmenblatt_05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Marderhund - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Nilgans - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Nordamerikanischer Ochsenfrosch – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Nutria – Management- und Maßnahmenblatt_03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Riesen-Bärenklau - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Schmalblättrige Wasserpest - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Sibirisches Streifenhörnchen – Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Sonnenbarsch - Management- und Maßnahmenblatt 05_2021, pdf, barrierefrei (pdf; 0,2 MB) Verschiedenblättriges Tausendblatt - Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Waschbär Management- und Maßnahmenblatt 03_2018, pdf, barrierefrei (pdf; 0,1 MB) Wechselblatt-Wasserpest – Management- und Maßnahmenblatt 05_2019, pdf, barrierefrei (pdf; 0,5 MB) Zwergwels Management- und Maßnahmenblatt 01_2024, pdf, barrierefr ei (pdf; 0,1 MB) Gesamtdownload der Management- und Maßnahmenblätter (pdf; 6 MB) Nach Art. 8 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind Genehmigungen im Internet unverzüglich zu veröffentlichen. Die Bekanntgabe folgender Angaben ist zwingend: Artname, Anzahl oder Volumen der Exemplare, Zweck der Genehmigung, Code der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code). Nachfolgend die durch die Naturschutzverwaltung des Landes erteilten Genehmigungen: Xenopus laevis (Krallenfrosch) Bezüglich Arten der Unionsliste wenden Sie sich bitte an Ihr entsprechendes Regierungspräsidium:
Informationsseite zur Taxonomie und Schutzstatus von Xenopus laevis (Daudin, 1802) (Krallenfrosch)
Das Projekt "Eignung des Rufverhaltens des Krallenfroschs als Endpunkt für die Erfassung der Effekte hormonell wirkender Stoffe auf aquatische Ökosysteme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei durchgeführt. Die EU REACH-Verordnung und die Pflanzenschutzmittelverordnung sehen eine gefährdungsbasierte Regulierung von hormonell wirksamen Stoffen vor. Hierfür müssen jedoch die wissenschaftlichen Grundlagen für die regulatorischen Bewertungskriterien erst noch erarbeitet werden. Zudem sind für die Erfassung der Effekte von hormonell wirksamen Stoffen auf Umweltorganismen z.Zt. nur einige wenige Testmethoden validiert und international anerkannt. Forscher haben nun entdeckt, dass Stoffe mit unterschiedlichen hormonellen Wirkweisen den Paarungsruf von männlichen Krallenfröschen bereits bei sehr niedrigen umweltrelevanten Konzentrationen beeinflussen. Möglicherweise werden somit relevante Effekte auf sensitive Umweltorganismen wie Amphibien und auf deren Paarungsverhalten mit den etablierten Testmethoden übersehen. Allerdings ist die Datenbasis aufgrund der geringen Anzahl der bisher untersuchten Modellsubstanzen nicht ausreichend, um allgemeine Aussagen ableiten zu können. Ziel der geplanten Untersuchungen ist daher die Klärung der Frage, ob das Rufverhalten des männlichen Krallenfroschs einen geeigneten Endpunkt für die Erfassung hormonell wirksamer Substanzen im Rahmen der Umweltrisikobewertung darstellt. Dafür sind weitere grundlegende Untersuchungen notwendig. Es muss zunächst die ökologische Relevanz des Endpunktes untersucht werden, d.h. welchen Einfluss das veränderte Rufverhalten auf die Weibchen und damit auf den Paarungserfolg und somit auch auf das Bestehen der Population hat. Desweiteren ist zu analysieren inwieweit und für welche Stoffe der Einfluss auf das Rufverhalten einen besonders sensitiven Endpunkt im Vergleich zu anderen Endpunkten (z.B. Reproduktion in Fischen) darstellt, indem eine Reihe weiterer Substanzen, auch mit unbekannten Wirkmechanismen sowie Negativsubstanzen untersucht werden. Gleichzeitig müssen sowohl der bestehende Versuchsaufbau als auch die Durchführung der Versuche und der chemischen Analytik optimiert bzw. etabliert werden.
Das Projekt "Entwicklung und Erprobung eines kombinierten Untersuchungsverfahrens zum Nachweis und Bewertung mutagener Stoffe in Wasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden ueber 600 Wasserproben untersucht, davon mehr als 390 in Form von Extrakten, 180 als native Wasserproben und 30 als Blindproben. Die routinemaessig eingesetzten Extraktionsverfahren (Diethylether-, Dichlormethan-Perforation, XAD-Methode) haben sich gut bewaehrt. Im allgemeinen fuehrt die Perforation ueber 24 Stunden bezueglich Qualitaet und Quantitaet der erfassten Stoffe zu besseren Ergebnissen als die technisch wesentlich einfachere XAD-Methode. In der Regel ist Dichlormethan als Extraktionsmittel im Vergleich zu Diethylether wegen dessen Explosions- und Brandgefaehrlichkeit, hoher Wasserloeslichkeit, sowie dessen Neigung zur Peroxidbildung vorzuziehen. Die Wahl der Mutagenitaetstestsysteme mit unterschiedlichen Mutagenitaets-Endpunkten (Nachweis von Punktmutationen, SCE, Chromosomenschaeden und Mikrokernen bzw. Kernfragmentierungen) gestattet den Nachweis eines breiten Spektrums mutagener Wirkungen. Die in vitro-Testsysteme mit Prokaryonten (Ames-Test) und eukaryotischen Zellen (Zellinie V79) koennen ergaenzt werden durch die aquatischen in vivo-Testsysteme mit Xenopus laevis (Afrik. Krallenfrosch), in denen Chromosomenaberrationen in Embryonen oder Mikrokernraten in Erythrozyten von Larven bestimmt werden, nachdem diese ueber verschieden lange Zeitraeume dem nativen Abwasser oder Abwasser-Haelterungswasser-Gemischen ausgesetzt waren. Bei diesen Vertebraten-Testsystemen wird der Einfluss des Gesamtorganismus - wenn auch auf Kaltblueterbasis - mit erfasst. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen, dass sich mutagene Potentiale in den Extrakten der Wasserproben nachweisen lassen...
Das Projekt "Entwicklung eines Tests am Krallenfrosch auf embryotoxische/teratogene Wirkungen von Stoffen fuer das Chemikaliengesetz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Battelle-Institut e.V. durchgeführt. Die Testbedingungen zur Erfassung teratogener und embryotoxischer Effekte von Umweltchemikalien an Krallenfroeschen wurden im Hinblick auf eine Verwendung in der zweiten Stufe des Chemikaliengesetzes standardisiert. Zudem wurden fuenf Chemikalien (p-Chloranilin, Anilin, Kaliumdichromat, Na-Dodecylsulfonsaeure und Phenol) auf ihre teratogene und embryotoxische Wirkung auf Embryonen und Larven des Krallenfroschs hin untersucht.
Das Projekt "Laborvergleichsversuch: Schilddruesenbeeinflussung verursacht durch Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien im Krallenfroschtest" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei durchgeführt. Die Mehrzahl der Tests zur Untersuchung oekotoxikologischer Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Chemikalien beurteilt das zu pruefende Mittel anhand der Mortalitaetsrate von Organismen. Rueckschluesse auf subletale und/oder chronische Schaeden, die auf laengere Sicht erhebliche Auswirkungen auf den Organismenbestand haben koennen, sind mit diesen Pruefmethoden nicht moeglich. Insbesondere die Effekte von endokrin wirksamen Substanzen werden nur in wenigen oekotoxikologischen Testsystemen erfasst. Im Vordergrund stehen dabei die Wirkung auf die Geschlechtsorgane bzw. die Reproduktion. Die Wirkung von Substanzen auf zentrale endokrine Steuerungsorgane wird bisher von keinem Test erfasst, eine entsprechende Testguideline existiert nicht. Zur Pruefung, ob Substanzen mit endokriner Wirkung zentrale Steuerungsorgane des Hormonsystems (Hypophyse, Hypothalamus, Schilddruese) beeinflussen, kann die Metamomhoseyon Amphibienlarven untersucht werden. Aufgrund der komplexen hormonellen Regulation eignet sich die Metamorphose von Kaulquappen besonders gut. Darueber hinaus laesst sich der Afrikanische Krallenfrosch (Xenopus laevis) unter Laborbedingungen gut zuechten, so dass fuer diese Versuche keine Tiere aus der Natur entnommen werden muessen. Fuer die Validierung des Krallenfroschtests ist ein nationaler Ringtest erforderlich. Es sollten wenigstens vier Laboratorien mindestens drei verschiedene Substanzen vergleichend pruefen. Die Substanzauswahl erfolgt in Absprache mit dem Umweltbundesamt. Das vorliegende FuE-Vorhaben konzentriert sich auf folgende Problemkreise: a) Erfassung von Substanzwirkungen auf zentrale Steuerorgane der hormonellen Regulation bei Amphibien, b) Untersuchung der Auswirkung auf die Metamorphose bei Amphibien, c) Untersuchung der Variabilitaet der Ergebnisse innerhalb eines Labors bei einer definierten Exposition unter Laborbedingungen, d) Untersuchung der Variabilitaet der Ergebnisse zwischen verschiedenen Labors bei einer definierten Exposition unter Laborbedingungen, e) Statistische Auswertung der Versuchsergebnisse.
Das Projekt "Frosch-Metamorphose-Assay: Optimierung des Testprotokolls entsprechend Validierungsplan, wie unter Regie des OECD-Sekretariats Juni 2003 beschlossen durch internationales Expertengremium im OECD Prüfrichtlinienprogramm Endocrine Disrupters Activities" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei durchgeführt. A) Problemstellung: Im OECD-Prüfrichtlinienprogramm wird die Entwicklung eines Frosch-Metamorphose-Assays zur Prüfung von Stoffen auf endokrine (speziell thyroidale) Wirkungen gegenwärtig stark beschleunigt. Ende Juni 2003 konkretisierte die OECD Expertengruppe für Amphibientests unter Regie des OECD-Sekretariats die weiteren Planungen. Kurzfristig ist eine Optimierung des Testprotokolls noch vor Ende 2003 vorgesehen. Dies soll von den bisherigen Hauptakteuren DE, USA und JP geleistet werden. Die OECD koordiniert zwar, stellt jedoch für die Aktivitäten keinerlei Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine erfolgreiche Validierung erfordert die synchronisierte Zusammenarbeit nach Zeit- und Aktivitätsplänen, die Vertreter der Mitgliedstaaten in den verantwortlichen OECD-Gremien vereinbaren. Im OECD-Sekretariat ist der Arbeitsbereich 'Endokrine Disruptoren (speziell Ökotoxikologie)' erst seit dem 4. Quartal 2002 wieder personell unterlegt, die Reaktivierung der entsprechenden Arbeiten war bis dahin nicht vorhersehbar. Die starke Beschleunigung der Arbeiten zum Amphibientest erfolgte noch kurzfristiger. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die bisherigen deutschen Beiträge (Ringtest, FKZ 20067409) sind fachlich maßgeblich, international stark beachtet und hochgeschätzt. Um die erfolgreiche Umsetzung dieser Vorarbeiten bei der weiteren Validierung des Frosch-Metamorphose-Assays zu sichern, müssen die beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen ihre Rolle als Hauptakteure unbedingt fortsetzen können. C) Ziel des Vorhabens ist die Beteiligung Deutschlands an den Arbeiten zur Optimierung des Testprotokolls für den Frosch-Metamorphose-Assay im OECD Prüfrichtlinienprogramm (Bereich 'Endocrine Disrupters Activities') nach den dort vereinbarten Arbeitsplänen.
Das Projekt "Teilprojekt: Neurotoxische Wirkungen von arsen- und zinnorganischen Verbindungen in der Ontogenese: Untersuchungen von Hippocampusfunktionen der Ratte in-vivo und in-vitro" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Physiologie durchgeführt. Für zahlreiche metall(oid)organische Verbindungen sind neurotoxische Wirkungen beschrieben worden, ihre molekularen Wirkmechanismen und Zielstrukturen sind jedoch noch weitgehend unbekannt. Ziel des beantragten Projektes ist es zu untersuchen, ob die neurotoxische Wirkung metall(oid)organischer Verbindungen durch einen Angriff an liganden- und/oder spannungsgesteuerten Ionenkanälen erfolgen kann. Ionenkanäle sind elementare Bausteine des Nervensystems, die entscheidend für die gesamte neuronale Informationsverarbeitung sind. Störungen der Funktion von Ionenkanälen können somit zu Fehlfunktionen des Nervensystems führen. Das neurotoxische Potenzial organischer Verbindungen von Sn, Sb, As und Bi soll daher in vitro durch elektrophysiologische Untersuchungen an ligandengesteuerten Ionenkanälen sensitiv für GABA und Glutamat und spannungsgesteuerten Natrium- und Kaliumionenkanälen geprüft werden, die in einem Expressionssystem (Oozyte des Krallenfrosches) ausgebildet werden. Neben der Erarbeitung von Dosis-Wirkungs-Beziehungen und Wirkschwellen soll insbesondere geklärt werden, ob die Metall(oid)verbindungen die Spannungsabhängigkeit des Aktivierungsverhaltens der Kaliumkanäle und den Magnesium-Block der Glutamat-Rezeptoren vom NMDA-Typ verändern und ob der Alkylierungsgrad der Metall(oid)e wirkungsbestimmend ist.
Origin | Count |
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Bund | 9 |
Land | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 7 |
Taxon | 1 |
Text | 2 |
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geschlossen | 2 |
offen | 8 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 11 |
Resource type | Count |
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