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9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation

Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

Kranich (Rasterdarstellung)

Das brutplatzgenaue Kranich-Shape (krani_p.shp) ist ein Export aus der Kranich-Datenbank M-V. Seit 2011 werden die Kranich-Daten im Großvogel-Modul der Artendatenbank MultiBaseCS durch Herrn Boldt (AG Kranichschutz Deutschland) bearbeitet. Aus diesen Daten wurde der vorliegende Datenbestand ab dem Jahr 2008 abgeleitet (vgl. hierzu den Hinweis bei der Beschreibung des Attributs ¿H_ANZ¿). Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ), vor.

Der Hobrechtswald

Willkommen im Hobrechtswald auf den ehemaligen Rieselfeldern, einer sich wandelnden, wassergeprägten Erholungslandschaft im Berliner Nordosten. Die Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde erhielt als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt eine Auszeichnung. Diese Auszeichnung wird an vorbildliche Projekte verliehen, die sich in besonderer Weise für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland einsetzen. Pressemitteilung vom 22.08.2019 Bild: Lutz Griesbach Informationen Der Frühling hält Einzug im Hobrechtswald. Es grünt, sprießt und blüht an jeder Ecke. Die Brut- und Setzzeit hat begonnen: Neuntöter, Kranich und Co. legen Eier und wärmen sie, bis ihre Küken schließlich schlüpfen. Und auch die Weidetiere des Hobrechtswaldes bringen ihre Jungen zur Welt. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten, Karte: OpenStreetMap Karte Der Hobrechtswald kann dank vielfältigem Wegenetz auf verschiedenste Arten erkundet werden; zu Fuß, mit dem Fahrrad, hoch zu Ross. Wege wie der Rieselrundweg und die Kunstpfade sind als Rundwanderwege erschlossen. Infopunkte geben Auskunft über den Hobrechtswald und helfen bei der Orientierung. Weitere Informationen Bild: SenUVK / D. Schwarz Erholungswald Der Hobrechtswald ist der jüngste und gleichzeitig der wohl ungewöhnlichste Wald Berlins. Nach gut hundertjähriger Nutzung als Rieselfeld, zeigt er sich heute als Ort der Erholung und zur Naturbeobachtung für Jung und Alt. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Waldweide Der Hobrechtswald ist Standort des größten Waldweideprojektes in Deutschland. Auf großen, eingezäunten und größtenteils sogar begehbaren Flächen wird seit 2011 eine extensive Waldweide mit robusten Rinder- und Pferderassen betrieben. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Lietzengraben In der Lietzengrabenniederung gibt es große Flachwasserbereiche. Während der Rieselfeldnutzung wurde der Graben für einen schnelleren Wasserabfluss begradigt und vertieft. Verschiedene Maßnahmen sorgen dafür, das Wasser wieder länger zu halten, um so u.a. die Austrocknung des Bodens zu verhindern. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Rieselfeldgeschichte Ende des 19. Jahrhunderts mussten die lichten Kiefernwälder einer Anlage von Rieselfeldern zur Versickerung der Berliner Abwässer weichen. Nach Stilllegung der Rieselfelder blieben, durch die zuletzt sehr intensive Nutzung, eine stark veränderte Landschaft und ein schadstoffbelasteter Boden zurück. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Mediathek Der Hobrechtswald zeichnet sich durch viele Attraktionen aus. Alte Rieselfeldrohre mit leuchtend blauer Spitze weisen den Weg entlang des Rieselrundwegs und kleine Stahlrohre markieren Audioguide-Stationen. (Videos, Bildergalerie, Audioguides) Weitere Informationen

Strukturwandel: Bis zu 8 Mio. Euro für Neubau und moderne Ausstellung/Hotspot für Kranichzug: Land ebnet Weg für Naturerlebniszentrum am Stausee Kelbra

Wie wichtig die Talsperre Kelbra für den Hochwasserschutz im Südharz ist, hat sich zum Jahreswechsel erneut gezeigt. Durch extreme Regenfälle waren zwischen Weihnachten und Neujahr rund 50 Millionen Kubikmeter Wasser in den sechs Quadratkilometer großen Stausee gelaufen; hiervon konnten rund 40 Millionen Kubikmeter zurückgehalten werden. Dadurch hat die Mitte der 1960-er Jahre errichtete Anlage an der Helme entscheidend dazu beigetragen, eine Flutkatastrophe im Landkreis Mansfeld-Südharz und Umgebung zu verhindern. Im Betriebskonzept der Talsperre hat der Hochwasserschutz oberste Priorität. Stärker in den Fokus rücken soll daneben auch die große Bedeutung des Stausees als Lebensraum für mehr als 300 Vogelarten sowie als Drehscheibe für den Vogelzug. Jedes Jahr im Herbst machen hier bis zu 50.000 Kraniche Halt und den Stausee Kelbra damit zum drittgrößten Kranichrastplatz in Deutschland. Dieses einzigartige Naturerlebnis zieht jährlich tausende Besucher an, die sich darüber künftig in einem modernen Naturerlebniszentrum informieren können. Den Weg dafür ebnete die Landesregierung auf ihrer Sitzung am heutigen Dienstag. Auf Initiative des Umweltministeriums sowie mit nachdrücklicher Unterstützung aus der Region und besonders durch den Landkreis Mansfeld-Südharz soll der Neubau mit einem Investitionsvolumen von bis zu acht Millionen Euro zu 90 Prozent aus Bundeshilfen zum Strukturwandel finanziert werden. Den Eigenanteil von bis zu 800.000 Euro sowie Betriebs- und Personalkosten leistet der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB); er übernimmt zudem Errichtung und Betrieb des neuen Informationszentrums „Naturerlebnis Stausee“, mit naturschutzfachlicher Unterstützung der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz. „Das überregionale Infozentrum verknüpft Wasser, Artenschutz und Umweltbildung mit naturnahem Tourismus und unterstützt so den Strukturwandel in der Braunkohleregion“, betonte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Die Investition an einem Ort, der ursprünglich ausschließlich dem Hochwasserschutz diente, soll dazu beitragen, dass künftig neben den Kranichen auch viele Naturinteressierte am Stausee Kelbra Rast machen. Wenn diese dann auch weitere Besonderheiten im Landessüden entdecken, profitiert der Tourismus in der Region.“ Das Naturerlebniszentrum soll in einer zeitgemäßen Ausstellung die überregionale Bedeutung des Stausees und der angrenzenden temporären Überschwemmungsgebiete als wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für Kraniche und weitere Rast- und Brutvögel vermitteln sowie Möglichkeiten zur Beobachtung der Vögel bieten. Beleuchtet werden soll zudem die wichtige Funktion der Talsperre als Hochwasserschutzanlage. Einen zusätzlichen touristischen Anreiz bietet die Nähe zum Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz; für dieses bedeutsame Großschutzgebiet soll zeitnah der international anerkannte UNESCO-Status beantragt werden. Darüber hinaus hat sich der Stausee mit Strandbad, Campingplatz und angrenzendem Natur- und Geopark Kyffhäuser zu einem attraktiven Ziel für Naherholung und Tourismus in den hochwasserfreien Monaten von Mai bis Oktober entwickelt. Das geplante Informationszentrum soll auf einer Liegenschaft der Stadt Kelbra im Bereich des Strandbades entstehen. Die Finanzierung ist über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) geplant; dieses sieht Finanzhilfen des Bundes für bedeutsame Investitionen der vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländer vor. Zur Unterstützung des Strukturwandels in Sachsen-Anhalt stehen aus dem InvKG bis 2038 insgesamt bis zu 1,63 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat zugestimmt, dass das Vorhaben gemäß der im März 2023 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den fünf vom Kohleausstieg betroffenen Gebietskörperschaften geschlossenen Reviervereinbarung auf das Regionalbudget des Landkreises aus der Richtlinie „Sachsen-Anhalt Revier 2038“ angerechnet wird. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Zum Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar:

Nr.: 04/2024 Halle (Saale), 31.01.2024 Zum Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar: Die Präsidentin Ramsar-Gebiete in Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Drei Gebiete in Sachsen-Anhalt mit insgesamt rund 15.000 Hektar Fläche sind sogenannte Ramsar-Gebiete. Sie wurden entsprechend der Ramsar-Konvention von 1971 als Feuchtgebiete internationaler Bedeutung ausgewiesen. Es sind die Untere Havelniederung mit dem Gülper und Schollener See, der Helmestausee Berga-Kelbra und die Aland-Elbe-Niederung mit Elbaue Jerichow. Sie besitzen große Bedeutung für den internationalen Vogelschutz, weil sie Rastplätze für Tausende von Zugvögeln sind und seltenen Brutvogelarten Lebensraum bieten. Deshalb wurden sie 1992 und 2000 als Europäische Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet und genießen seit 2018 den rechtlichen Schutz der Natura-2000-Landesverordnung. Untere Havelniederung/Gülper und Schollener See Die Untere Havelniederung mit dem Gülper und Schollener See wurde bereits 1978 unter Schutz gestellt und befindet sich an der Grenze zu Brandenburg. Rund zwei Drittel der Fläche gehören zu Sachsen-Anhalt. Seit den 1990er Jahren nutzen immer mehr Kraniche die Gegend zum Rasten. Außerdem brüten hier rund 75 verschiedene Wasservogelarten. Helmestausee Berga-Kelbra Ebenfalls 1978 unter Schutz gestellt wurdet das Ramsar-Gebiet Helmestausee Berga-Kelbra an der Landesgrenze zu Thüringen. Der vzp@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de überwiegende Teil des Gebietes befindet sich in Sachsen-Anhalt. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 lau.sachsen-anhalt.de 1 Er hat international herausragende Bedeutung als Rastgebiet für Kraniche und zahlreiche andere Wasservogelarten, wie Tundrasaatgans, Löffelente und Steppenmöwe sowie deutschlandweit für Tafelente, Krickente, Silberreiher und Schwarzhalstaucher. Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow Komplett in Sachsen-Anhalt liegt das Gebiet Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow. Es ist mit über 8.600 Hektar das größte der drei Ramsar-Gebiete und außerdem das jüngste, da es erst 2003 als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung ausgewiesen wurde. Ramsar-Konvention Die Ramsar-Konvention bezeichnet das Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel. Das Übereinkommen wurde am 2. Februar 1971 in der iranischen Stadt Ramsar geschlossen und ist damit eines der ältesten internationalen Vertragswerke zum Naturschutz. Deutschland trat 1976 der Konvention bei. Aktuell gibt es 172 Mitgliedsstaaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ihre Ramsar- Gebiete zu schützen und zu fördern. 2

Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten

Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.

Wasser in die Landschaft!

Nicht nur uns Menschen, auch die biologische Vielfalt konfrontiert der Klimawandel immer öfter mit Hitze und Trockenheit. Der instabile Landschaftswasserhaushalt hat vor allem für Feuchtgebiete und Gewässer Folgen. Zum Schutz der Feuchtgebiete legte die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt schon 2012 nahe, Naturschutz, Klimaschutz und Siedlungswasserwirtschaft zu verbinden. Regenwasser zurückzuhalten, ist ein Schlüssel der Strategien Berlins zur Klimaanpassung. Vor allem in Neubauprojekten soll Regenwasser nicht mehr von versiegelten Flächen in die Kanalisation fließen, sondern vor Ort verdunsten und versickern. Das ist das Prinzip der Schwammstadt. In ihr kommt das Regenwasser der Vegetation zugute, die durch Verdunstung kühlt und Schatten spendet. Fachleute sprechen von dezentralem Regenwassermanagement. Dezentrales Regenwassermanagement Auch Berlins Abwasser ist eine wertvolle Ressource. Haushalte, Industrie und Gewerbe der Stadt verbrauchen jeden Tag fast 550.000 Kubikmeter Trinkwasser. In der im Zentrum vorherrschenden Mischkanalisation fließt dem Abwasser noch ein Teil des Regenwassers zu. Stadtweit kommen so täglich rund 624.000 Kubikmeter Wasser zusammen, die in sechs Klärwerken gereinigt und dann wieder in die Flüsse und Seen geleitet werden. Über 100 Jahre wurde die Landschaft um den Lietzengraben bei Hobrechtsfelde als Rieselfelder genutzt: Auf den Flächen versickerte das Abwasser der Stadt im heutigen Landschaftsschutzgebiet Buch zur Abwasserbehandlung Berlins genutzt. Mit der Inbetriebnahme des Klärwerks Schönerlinde wurde die Verrieselung des Abwassers 1985 eingestellt und mit der Renaturierung der Rieselfelder begonnen. Gewässer und Gräben wurden so umgebaut, dass das Wasser langsamer abfließt. Dennoch hat sich ein Wassermangel eingestellt, der sich negativ auf den Wasserhaushalt der Niedermoore, Feuchtgebiete und Gewässern ausgewirkt hat. Deshalb wird seit 2005 gereinigtes Abwasser aus dem Klärwerk Schönerlinde eingeleitet. Dank dieser Wiedervernässung haben sich artenreiche halboffene Waldlandschaften und Feuchtgebiete entwickelt, in denen seltene Vögel wie Kranich, Rothalstaucher oder Rohrweihe brüten. 2019 wurde das Projekt in der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Pressemitteilung vom 22.08.2019 Bei der Abwasserreinigung werden derzeit etwa 97 Prozent der ungelösten und biologisch abbaubaren Nährstoffe zurückgehalten. In den nächsten Jahren wird das Klärwerk Schönerlinde mit weiteren Reinigungsstufen nachgerüstet: bis 2024 mit einer Ozonierung (um dann auch organische Spurenstoffe wie pharmazeutische Rückstände zurückzuhalten) und bis 2027 mit einer zusätzlichen Filtrationsanlage für die Nährstoffe. Damit dürften sich weitere Möglichkeiten ergeben, einen Teil des Wassers in die Landschaft zu leiten. Wie diese Potenziale aussehen, wird noch untersucht. Die Landschaft um Hobrechtsfelde und Buch, aber auch die angrenzende Blankenburger Feldmark mit der Zingergrabenniederung könnten profitieren. Eine erste Studie dazu ist 2019 im Rahmen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption entstanden. Diskutiert wird auch, mit einer weiteren Leitung Wasser in das Wuhletal zu führen. Lietzengraben

EU, Land und Region Hannover starten mit 34 Millionen Euro in Großprojekt für die Moore und ein gutes Klima

Hannover – Gute Nachrichten aus Brüssel: Die EU will sich mit zehn Millionen Euro an einem neuen Natur- und Klimaschutzprojekt „RePeat“ in der Region Hannover beteiligen. „Das ist eine wichtige Investition und europäische Unterstützung für die Wiederherstellung bedrohter Natur, unserer Moore und für ein gutes Klima“, freut sich Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. „Damit sichern und entwickeln wir gemeinsam mit der Region Hannover drei weitere wichtige Moorkomplexe in Niedersachsen und tragen zu den Umwelt- und Klimazielen erheblich bei.“ Moore sind gute Klimaschützer, speichern CO2, kühlen, stärken die Artenvielfalt und erneuern den Wasserhaushalt in der Region. Mit Geld vom Land und der Region Hannover stehen insgesamt 34 Millionen Euro zur Verfügung. „Unser Ziel ist eine klimaneutrale Region Hannover 2035“, so Regionspräsident Steffen Krach. „Die Wiedervernässung von Mooren ist dafür neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine der wichtigsten Stellschrauben, denn Moore sind riesige CO2-Speicher. Deshalb investieren wir gemeinsam in das Projekt.“ Träger des Moorschutzprojekts ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, das zwölf Millionen Euro an Landesmitteln für das Projekt bereitstellt. Um die Umsetzung kümmert sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Anne Rickmeyer, Direktorin des NLWKN, freut sich, dass die Vorarbeit für die Antragstellung nun Früchte trägt: „Unsere Fachkolleginnen und -kollegen in den Bereichen Naturschutz und Wasserwirtschaft arbeiten im NLWKN seit vielen Jahren eng verzahnt, motiviert und erfolgreich an der Moorrenaturierung. Daran knüpfen wir mit dem neuen LIFE-Projekt ‚RePeat‘ nun direkt an.“ Ein Teil dieses Großprojektes wird aus dem EU-Umweltprogramm LIFE finanziert. Profitieren werden das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor. Die Moore mit einer Gesamtgröße von 1.840 Hektar liegen in den Städten Neustadt am Rübenberge, Burgwedel, Burgdorf, Lehrte, Sehnde, der Landeshauptstadt Hannover sowie der Gemeinde Isernhagen. Nach dem LIFE+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“ konnten die Projektträger für das neue LIFE-Projekt „RePeat“ (Restoration of Peatlands in the Hannover Region) abermals erfolgreich EU-Mittel zur Wiederherstellung von Mooren einwerben. Projektpartnerin ist die Region Hannover, die sich ebenfalls mit zwölf Millionen Euro an der Finanzierung beteiligt. „Die Förderzusage der EU ist ein auch eine Anerkennung und Ergebnis der sehr guten Vorbereitung sowie der bewährten engen Zusammenarbeit von Land und Region, unsere Moore zu schützen“, so Jens Palandt, Umwelt- und Klimadezernent der Region Hannover. „Das Projekt wird einen großen Beitrag zum Artenschutz und zum Erreichen der Klimaschutzziele der Region Hannover leisten.“ Mit dem Klimagesetz hat sich Niedersachsen zum Ziel gesetzt, die jährlichen Treibhausgas-Emissionen aus kohlenstoffreichen Böden bis 2030 um 1,65 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr zu reduzieren. Die Wiedervernässung von Moorböden gilt als eine der effektivsten Maßnahmen des Klimaschutzes. Durch Anhebung der Wasserstände bleiben die Torfe und der darin gespeicherte Kohlenstoff erhalten, Treibhausgas-Emissionen werden reduziert. „Moore sind unsere wichtigsten natürlichen Klimaschützer“, so Umwelt- und Klimaschutzminister Meyer, „als führendes Moorland hat Niedersachsen eine besondere Verantwortung für den Klima- und Naturschutz in Mooren. Ich freue mich, dass wir hier auch in die grüne Infrastruktur investieren.“ Dieser Verantwortung sei Niedersachsen bereits gerecht geworden, indem die wichtigsten Hochmoorgebiete als europäische Natura 2000-Gebiete an die EU gemeldet wurden. Das Altwarmbüchener Moor, das Rehburger Moor und das Trunnenmoor sind Teil dieser Schutzgebietskulisse. Als Fauna-Flora-Habitatgebiete und Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete unterliegen sie einem strengen Schutzregime, da trotz langjähriger Entwässerung noch viele gefährdete moortypische Tier- und Pflanzenarten dort vorkommen. Dazu gehören Kranich, Teichfledermaus, Moorfrosch, Lungenenzian und Sonnentau. In den kommenden zehn Jahren Projektlaufzeit soll der bislang gestörte Wasserhaushalt in den drei Mooren wieder naturnah werden. So können die Moore wieder wachsen, moortypische Tier- und Pflanzenarten profitieren erheblich. Bisher wird den Mooren durch zahlreiche Entwässerungsgräben das zum Wachstum notwendige Wasser entzogen. Projektziel ist es, das Regenwasser wieder ganzjährig in den Mooren zurückzuhalten. Dies soll durch Verschluss, Verlegung oder Neubau der aus dem Moor herausführenden Gräben sowie dem Bau von Ringwällen im Inneren des Moores erreicht werden. Drei FFH-Managementpläne, die 2021 im Auftrag der Region Hannover erarbeitet wurden, sind eine wichtige Fachgrundlage für die detaillierte Planung und Umsetzung der Arbeiten. Für deren Genehmigung sind drei wasserrechtliche Genehmigungsverfahren unter Beteiligung aller relevanten Akteure vorgesehen. Die frühzeitige Information der Kommunen, der Flächeneigentümer sowie der Interessenverbände zum geplanten Projekt, zu den Beteiligungsmöglichkeiten und den verschiedenen Optionen im weiteren Verfahren ist den Projektträgern ein besonderes Anliegen. Seit Juni letzten Jahres wurde in zahlreichen Informationsveranstaltungen dazu informiert. In zwei zu gründenden Gremien besteht die Möglichkeit, örtliche Belange einzubringen, um die Planung damit abzurunden und gemeinsame Wege zu klima- und naturschutzoptimierten Mooren zu gestalten. Bei der Projektplanung und -umsetzung hat „die Kooperation zwischen Landnutzenden und Naturschutz für das Projekt eine besondere Bedeutung“, so Minister Meyer und Regionspräsident Krach gemeinsam. Die Umgebung der Moore werde nicht beeinflusst, damit eine landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld weiterhin möglich ist. Derzeitigen Bewirtschaftern von Grund und Boden sowie privaten Anliegern sollen durch die Renaturierung keine Nachteile entstehen. Ein erheblicher Teil des Projektbudgets ist daher für den Erwerb oder Tausch von Moorflächen zu Gunsten der Projektträger vorgesehen. Auch der Abschluss von Gestattungsverträgen ist möglich. Zusätzlich wird ein Projektbeirat gegründet, welcher das Vorhaben über die gesamte Laufzeit begleiten wird. Der Beirat ist als Praktikerforum konzipiert, in dem unter anderem die Landwirtschaft, die Jagd, die Naturschutzverbände sowie die Unterhaltungsverbände der lokalen Gewässer vertreten sind. Durch das LIFE-Projekt soll der Wasserhaushalt der Projektgebiete großflächig stabilisiert werden. So bekommen Torfmoose und Wollgräser auf großer Fläche eine zweite Chance. Durch einen Verschluss von Entwässerungsgräben und den Bau flacher Verwallungen im LIFE Projekt soll des Niederschlagswasser im Moor gehalten werden. So wird auch der Moorwald erhalten und Torfmoose & Co ziehen in der Krautschicht ein. Durch das LIFE-Projekt soll der Wasserhaushalt des Altwarmbüchener Moores durch den Rückbau der Entwässerungseinrichtungen stabilisiert werden.

Wasserbüffel pflegen Feuchtgebiete

Immer häufiger werden Wasserbüffel zur Landschaftspflege eingesetzt, weil sie auch mit schwierigem Gelände wie Niedermooren zurechtkommen. In Asien hat der Mensch diese Rinder früh domestiziert. In Südeuropa werden sie seit dem sechsten, in Berlin und Deutschland dagegen erst seit Ende des 20. Jahrhunderts gehalten, um Milch, Käse oder Fleisch zu liefern und Feuchtlandschaften zu pflegen. Die großen Temperaturunterschiede unseres Klimas machen ihnen nichts aus. In der letzten Warmzeit waren Wasserbüffel sogar hier heimisch. Man könnte also fast sagen: Die Büffel sind zurück! Schon die Wildform der heutigen Wasserbüffel war gut an Feuchtlandschaften angepasst: Ihre weit gespreizten Hufe sinken auf sumpfigem Boden nicht ein, und die Tiere geben sich selbst mit Seggen und Schilf als Futter zufrieden. Dabei bewahren die Büffel Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten: Indem sie feuchte Niederungen abweiden, sorgen sie dafür, dass deren besondere Vegetation erhalten bleibt, und diese Landschaften nicht mit Bäumen und Sträuchern zuwachsen. Weil sich Büffel gerne suhlen, entstehen zudem neue Stellen, an denen sich Amphibien und viele Insekten wohlfühlen. Seit 2015 beweiden Wasserbüffel die urige Sumpflandschaft am Tegeler Fließ bei Hermsdorf. Die naturnahe Bachauenlandschaft mit ihren Erlenbrüchen, Grauweidengebüschen und Feuchtwiesen ist ein echter Naturschatz Berlins. Früher wurden die Wiesen landwirtschaftlich genutzt. Seit 1995 ist das Fließtal Naturschutzgebiet und Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Seltene Tierarten wie Hainveilchen-Perlmuttfalter, Fischotter, Biber und Kranich, aber auch viele Amphibien- und Reptilienarten leben hier. Das Weideprojekt wurde als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet und zieht Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen an. Umwelt- und Naturschutz: Wasserbüffel im Tegeler Fließ Die Tiefwerder Wiesen sind Relikte der einstigen Auenlandschaft am Zusammenfluss von Spree und Havel. Noch immer lässt sich in diesem Landschaftsschutzgebiet (LSG) die Dynamik einer Flusslandschaft mit Altarmen, Feuchtwiesen, Röhricht und Auenwald erleben. Wasserbüffel halten hier wertvolle Lebensräume für Vögel und Insekten frei – und sind dabei effektiver und kostengünstiger als jede Wiesenmahd von Menschenhand. Landschaftsschutzgebiet (LSG) Tiefwerder Wiesen Auch im LSG Erpetal sind Wasserbüffel im Einsatz. Auf den dortigen Feuchtwiesen kommen seltene Pflanzen wie Kuckuckslichtnelke und Sumpfschwertlilie und Tiere des Feucht- und Frischgrünlands wie Ringelnatter, Grasfrosch, Sumpfrohrsänger oder Neuntöter vor. Die Büffel tragen in dem wertvollen Naturraum gemeinsam mit robusten Rinderrassen dazu bei, Feuchtbereiche offenzuhalten. Sie verbessern damit das Landschaftsbild – und liefern zugleich nachhaltig produziertes Biofleisch. Neues aus dem Erpetal Nehmen Sie an Naturwanderungen teil und gewinnen Sie Einblicke in die tierische Pflege! Der Umweltladen Mitte bietet Wanderungen zu den Wasserbüffeln im Tegeler Fließ an, das Naturschutzamt Treptow-Köpenick durch das LSG Erpetal. Das LSG Tiefwerder Wiesen können Sie auch ohne Führung erkunden: Alles was Sie brauchen, ist ein Smartphone. Auf einem Rundweg liefern QR-Codes Informationen zu Tieren und Pflanzen und bieten so gerade für Schülerinnen und Schülern spannendes Wissen mit direktem Bezug zur Landschaft.

Mahlpfuhler Fenn

EU-Nr.: DE 3536 301 Landes-Nr.: F35/S26LSA Jahr der Fertigstellung: 2012 Managementplan (18,8 MB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Potentiell natürliche Vegetation (6 MB) Karte 2 Schutzgebiete (10,6 MB) Karte 3 Biotoptypen (8 MB) Karte 4 Bestand und Berwertung der FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (7,8 MB) Karte 5a Bestand und Berwertung der Habitatflächen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (6,5 MB) Karte 5b Untersuchungsmethodik Bechsteinfledermaus (1 MB) Karte 5c Untersuchungsmethodik Mopsfledermaus (1,9 MB) Karte 5d Untersuchungsmethodik Großes Mausohr (972 KB) Karte 5e Ergebnisse Telemetrie 2010 - Mopsfledermaus 1-3 (6,5 MB) Karte 5f Ergebnisse Telemetrie 2010 - Mopsfledermaus 4-6 (5,2 MB) Karte 5g Brut- und Gastvögel (Arten des Anhangs II der VSRL) Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht (6,1 MB) Karte 5h Brut- und Gastvögel (Arten des Anhangs II der VSRL) Bekassine, Kranich, Neuntöter, Ortolan, Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Wespenbussard (5,9 MB) Karte 5i Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (1,3 MB) Karte 6a Maßnahmen - FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (5,8 MB) Karte 6b Maßnahmen - Arten des Anhangs II der FFH-RL und der Anhangs I der EU-VSRL (7,3 MB) Textabbildung 13 Urmesstischblatt (5,6 MB) Textabbildung 15 Revierübersicht (497 KB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 22.01.2020

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