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Kranich 2009–2018 (Rasterdarstellung)

Das brutplatzgenaue Kranich-Shape (krani_p.shp) ist ein Export aus der Kranich-Datenbank M-V. Seit 2011 werden die Kranich-Daten im Großvogel-Modul der Artendatenbank MultiBaseCS durch Herrn Lehrmann (AG Kranichschutz Deutschland) bearbeitet. Aus diesen Daten wurde der vorliegende Datenbestand ab dem Jahr 2008 abgeleitet (vgl. hierzu den Hinweis bei der Beschreibung des Attributs „H_ANZ“). Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ), vor.

Feuchte Lebensräume trotz trockenem Frühjahr

Lüder/Uelzen/Lüneburg . Im Frühjahr hat es im Landkreis Uelzen und damit auch im Schweimker Moor und Lüderbruch nahezu nicht geregnet. Erst ab Mitte Mai stellten sich in dem Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet wieder Niederschäge ein – dennoch startet das einzigartige Moor- und Feuchtgebiet mit vergleichsweise günstigen Bedingungen in den Sommer. Das aktuell vielerorts noch Wasser in Senken und Gräben steht, ist nach Überzeugung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor allem auf die in den zurückliegenden Jahren hier umgesetzten wasserrückhaltenden Projekte zurückzuführen. Der Landesbetrieb hatte kürzlich zu einer Exkursion eingeladen, um über die Naturschutzaktivitäten zu informieren. . Im Frühjahr hat es im Landkreis Uelzen und damit auch im Schweimker Moor und Lüderbruch nahezu nicht geregnet. Erst ab Mitte Mai stellten sich in dem Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet wieder Niederschäge ein – dennoch startet das einzigartige Moor- und Feuchtgebiet mit vergleichsweise günstigen Bedingungen in den Sommer. Das aktuell vielerorts noch Wasser in Senken und Gräben steht, ist nach Überzeugung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor allem auf die in den zurückliegenden Jahren hier umgesetzten wasserrückhaltenden Projekte zurückzuführen. Der Landesbetrieb hatte kürzlich zu einer Exkursion eingeladen, um über die Naturschutzaktivitäten zu informieren. Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Uelzen, der Samtgemeinde Aue, des Gemeinderates Lüder, des Wasser- und Bodenverbandes Röhrser Bach und des NABU machten sich gemeinsam mit weiteren örtlichen Akteuren vor Ort einen eigenen Eindruck von den positiven Auswirkungen der Wasserrückhaltung. Dabei konnten sie unter anderem Kiebitze und einen Flussregenpfeifer beobachten. Auch im Bruchwald ist der hohe Wasserstand trotz der langen Trockenphase bisher nur wenig gesunken – ein gemeinsames Verdienst, betonte auf der Fachexkursion NLWKN-Aufgabenbereichsleiterin Hannah Burmester: „Auch Dank der sehr guten Zusammenarbeit hier vor Ort ist es gelungen, dieses Schutzgebiet so erfolgreich weiter zu entwickeln. Es lohnt sich, hier noch weitere Anstrengungen zum Erhalt und zur Entwicklung dieses vielfältigen Lebensraumes und Rückzugsgebiets für viele bestandsbedrohe Pflanzen- und Tierarten zu ergreifen – das Potenzial ist da“. Der NLWKN berichtete im Laufe der Exkursion über die im Schutzgebiet umgesetzten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Entscheidend für die Entwicklung des Gebietes sind wasserrückhaltende Projekte, die in einem mit EU- und Landesmitteln geförderten sogenannten KliMo-Projekt („Klimaschutz durch Moorentwicklung“) von 2018 bis 2022 durch den NLWKN umgesetzt worden sind. In einem 160 Hektar großen Teilgebiet sind auf landes- und landkreiseigenen Naturschutzflächen dabei Gräben gekammert, Dämme angelegt und feste und regelbare Staue gebaut worden. „Ziel war es, die Moorböden zu erhalten und Grünland- und Bruchwaldbereiche wieder zu vernässen. Damit sollen auch klimaschädliche Treibhausgasemissionen verringert werden. Feucht- und Nasslebensräume sowie die dazugehörigen Tier- und Pflanzenarten konnten durch die Maßnahmen gefördert werden“, so die zuständige Betreuerin der landeseigenen Naturschutzflächen, Susanne Körbel. KliMo-Projekt („Klimaschutz durch Moorentwicklung“) Der NLWKN informierte auch über das 2017 und 2022 parallel durchgeführte, ebenfalls mit EU- und Landesmitteln geförderte Wiesenzeiten-Projekt . Durch dieses Projekt wurden in enger Zusammenarbeit mit den Landwirten Wiesenvogel-Lebensräume optimiert. Grundlage hierfür waren jährliche Erfassungen der Brutvögel und Nahrungsgäste. „Eine bemerkenswerte Anzahl an Grünland gebundenen Vogelarten konnte so in den vergangenen Jahren festgestellt werden – darunter Kiebitz, Wiesenpieper, Schwarzkehlchen, Feldlerche, Schafstelze, Neuntöter und Grauammer“, erklärt Körbel. Auch mehrere Brutpaare des Kranichs konnten bestätigt werden. Im EU-Vogelschutzgebiet „Schweimker Moor und Lüderbruch“ ist der Kranich eine wertbestimmende Brutvogelart. Wiesenzeiten-Projekt Zusammen mit den Bewirtschaftern der Grünlandflächen wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Wiesenvogel-Lebensräume wie etwa eine geringe Weidetierdichte während der Brutzeit und ein später Mahdtermin vereinbart. Seither werden Altgrasstreifen stehen gelassen, um Insekten als Nahrungsangebot für die Wiesenvögel zu fördern und Saumbrütern wie dem Schwarz- und Braunkehlchen Brutbiotope anzubieten. Zusätzliche Eichenpfähle im Grünland dienen Schwarzkehlchen, Wiesenpieper, Feldlerche und anderen Arten als Ansitz- und Singwarten. Dass es im Naturschutzgebiet noch Mähwiesen und Weiden gibt, sei den Pächtern zu verdanken, die noch Rinder halten und auf die Weide bringen. „Gerade der Wechsel zwischen Mähwiesen und Weiden sorgt für eine hohe Struktur- und Artenvielfalt. Glücklicherweise können die Brutvogelerfassungen seit 2023 von der Ökologischen Station Südheide gemeinsam mit dem NLWKN fortgeführt werden“, betont Susanne Körbel. Die Bemühungen um den Wiesenvogelschutz sollen im Gebiet im Rahmen des Life-Projektes GrassBirdHabitats des NLWKN künftig fortgesetzt werden. Der zuständige Life-Gebietsbetreuer Julian Martens erläutert: „Im Projektgebiet werden weitere wiesenvogelfreundliche Maßnahmen geplant, etwa der Bau von Grabenstauen und die Anlage von zeitweise wasserführenden Senken“. Beutegreifer stellen zunehmend ein Problem für die Gelege und Jungvögel dar. Durch Fuchs, Marder, Waschbär und andere Tiere wird eine erfolgreiche Aufzucht von Vogeljungen verhindert. Daher soll die Fallenjagd in Zusammenarbeit mit den örtlichen Jägern künftig intensiviert werden. Und auch der Grunderwerb soll fortgeführt werden. Für diesen und für weitere Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der Biologischen Vielfalt sind bis 2028 EU- und Landesmittel in Höhe von 290.000 Euro bis 2028 bereitgestellt worden. Life-Projektes GrassBirdHabitats In Kooperation mit der Ökologischen Station Südheide wird derzeit ebenfalls geprüft, ob ein Förderantrag zur Optimierung des Moorwasserstandes im landkreiseigenen Hochmoorbereich gestellt werden kann. „Es bestehen also bereits ausreichend Pläne für eine Weiterführung der naturschutzfachlichen Erfolge der vergangenen Jahre“, kommentiert Hannah Burmester. Einer der Profiteure der durchgeführten Projektbausteine ist der Kiebitz (Bild: Gerd-Michael Heinze). Bei der Ortsbegehung Ende Mai verschafften sich die regionalen Akteure gemeinsam mit dem NLWKN einen Eindruck vom Zustand des Gebiets und der Wirksamkeit der durchgeführten Projekte (Bild: Hannah Burmester).

Modell der Vogelzugdichte für Greifvögel (Thermiksegler)

- Dargestellt sind die in drei Klassenstufen unterteilten modellierten Vogelzugdichten für Thermiksegler (z. B. Greifvögel, Störche, Kraniche) innerhalb Mecklenburg- Vorpommerns. - die Einteilung der Klassen erfolgte durch Quantilbildung über die Modellergebnisse und entspricht einer geringen bis mittleren (Zone C), mittleren bis hohen (Zone B) sowie hohen bis sehr hohen (Zone A) Vogelzugdichte. - eine detaillierte Beschreibung zur Methodik findet sich in Tenhaeff M., 2024, Überprüfung und Aktualisierung des Gutachtens „Modell der Dichte des Vogelzugs“ (ILN Greifswald 1996). Abschlussbericht Datengrundlage: - Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200) © GeoBasis-DE / BKG 2023 - Verwaltungsgebiete 1:2 500 000, Stand 31.12.2023 (VG2500) © GeoBasis-DE / BKG 2023 - FIS Gewässer MV, Stand 2023 © LUNG M-V (27.04.2024) - CORINE Land Cover 5 ha, Stand 2018 (CLC5-2018) © Geo-Basis-DE / BKG 2023

NSG Großer und Kleiner Rohrpfuhl

Die im Spandauer Forst gelegenen Moore Großer und Kleiner Rohrpfuhl sind aus einem voreiszeitlichen See entstanden. Während der Große Rohrpfuhl sich zum Niedermoor entwickelte, gilt der Kleine Rohrpfuhl als nährstoffarmes Verlandungsmoor. Grundwasserabsenkungen schadeten jedoch beiden Mooren. Heute werden sie durch Wiedervernässungsmaßnahmen gestützt, doch der damit einhergehende Nährstoffeintrag verändert den Charakter des Gebietes. Auch wenn einige seltene und gefährdete Arten inzwischen zurückgekehrt sind, scheinen die echten Moorspezialisten für immer verloren zu sein. Von dem reichlichen Wasserangebot profitieren u.a. Moorfrosch, Grasfrosch und Erdkröte. Ein wichtiges Kammmolchvorkommen beherbergt der Große Rohrpfuhl. Viele Libellenarten – wie Schwarze Heidelibelle und Große Moosjungfer -, die während der Trockenzeit verschwunden waren, haben das Moor wieder besiedelt. Das NSG ist nur bedingt einsehbar, dennoch lassen sich hier nahrungssuchende Kraniche, balzende Bekassinen und Waldschnepfen sowie eine Vielzahl von Schmetterlingen beobachten. Von der Bushaltestelle oder dem Waldparkplatz am Oberjägerweg folgt man der Schönwalder Allee Richtung Schönwalde und biegt dann in den Gestellweg zwischen den Jagen 50 und 52 nach Norden ab. Nach etwa 200 Metern geht es linker Hand zu einem Waldteich, in den der Kreuzgraben mündet. Vor dem Besucher taucht nun der für die Randbereiche des Großen Rohrpfuhls typische Erlensaum auf. Geht man einige Schritte weiter, kann man auf einer Länge von rund 100 Metern einen Blick in den offenen Teil des Moores werfen. Dies ist die einzige Stelle, von der aus man den zentralen Großen Rohrpfuhl einsehen kann. Betreten kann man das Gebiet nicht, denn die Wege sind aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes zurückgebaut worden. Einen Eindruck vom Kleinen Rohrpfuhl bekommt man, wenn man auf dem Gestellweg bleibt und diesem nach Norden folgt. Nach etwa 50 Metern kann man dann in den Kleinen Rohrpfuhl blicken. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen

Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten

Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.

Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin

Zusammenfassung: Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere 2 Arten sind extrem selten und 11 mussten in die Vorwarnliste aufgenommen werden. Somit sind 52 % der Berliner Brutvögel in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Im Vergleich zur 2. Fassung der gesamtberliner Roten Liste von 2003 mussten 19 Arten mit Bestandsabnahmen hochgestuft oder neu in die Rote Liste aufgenommen werden, 11 Arten konnten dank ihrer Bestandszunahme in Berlin herabgestuft oder aus der Roten Liste entlassen werden. Zu den Verlierern gehören die inzwischen in Berlin ausgestorbenen Arten Rebhuhn und Raubwürger sowie die die in Berlin vom Aussterben bedrohten Arten Flussregenpfeifer, Haubenlerche, Dohle, Saatkrähe, Uferschwalbe und Wiesenschafstelze. Zu den Gewinnern gehören Grauammer, Kranich, Schnatterente, Sperber und Zwergdommel, die vor allem von den Berliner Schutzgebieten profitieren.

Zum Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar:

Nr.: 04/2024 Halle (Saale), 31.01.2024 Zum Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar: Die Präsidentin Ramsar-Gebiete in Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Drei Gebiete in Sachsen-Anhalt mit insgesamt rund 15.000 Hektar Fläche sind sogenannte Ramsar-Gebiete. Sie wurden entsprechend der Ramsar-Konvention von 1971 als Feuchtgebiete internationaler Bedeutung ausgewiesen. Es sind die Untere Havelniederung mit dem Gülper und Schollener See, der Helmestausee Berga-Kelbra und die Aland-Elbe-Niederung mit Elbaue Jerichow. Sie besitzen große Bedeutung für den internationalen Vogelschutz, weil sie Rastplätze für Tausende von Zugvögeln sind und seltenen Brutvogelarten Lebensraum bieten. Deshalb wurden sie 1992 und 2000 als Europäische Vogelschutzgebiete an die EU gemeldet und genießen seit 2018 den rechtlichen Schutz der Natura-2000-Landesverordnung. Untere Havelniederung/Gülper und Schollener See Die Untere Havelniederung mit dem Gülper und Schollener See wurde bereits 1978 unter Schutz gestellt und befindet sich an der Grenze zu Brandenburg. Rund zwei Drittel der Fläche gehören zu Sachsen-Anhalt. Seit den 1990er Jahren nutzen immer mehr Kraniche die Gegend zum Rasten. Außerdem brüten hier rund 75 verschiedene Wasservogelarten. Helmestausee Berga-Kelbra Ebenfalls 1978 unter Schutz gestellt wurdet das Ramsar-Gebiet Helmestausee Berga-Kelbra an der Landesgrenze zu Thüringen. Der vzp@ lau.mwu.sachsen-anhalt.de überwiegende Teil des Gebietes befindet sich in Sachsen-Anhalt. Der Helmestausee ist eines der am besten erforschten Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Vogelbeobachtungsgebiete Sachsen- Anhalts. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 lau.sachsen-anhalt.de 1 Er hat international herausragende Bedeutung als Rastgebiet für Kraniche und zahlreiche andere Wasservogelarten, wie Tundrasaatgans, Löffelente und Steppenmöwe sowie deutschlandweit für Tafelente, Krickente, Silberreiher und Schwarzhalstaucher. Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow Komplett in Sachsen-Anhalt liegt das Gebiet Aland-Elbe-Niederung und Elbaue Jerichow. Es ist mit über 8.600 Hektar das größte der drei Ramsar-Gebiete und außerdem das jüngste, da es erst 2003 als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung ausgewiesen wurde. Ramsar-Konvention Die Ramsar-Konvention bezeichnet das Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel. Das Übereinkommen wurde am 2. Februar 1971 in der iranischen Stadt Ramsar geschlossen und ist damit eines der ältesten internationalen Vertragswerke zum Naturschutz. Deutschland trat 1976 der Konvention bei. Aktuell gibt es 172 Mitgliedsstaaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ihre Ramsar- Gebiete zu schützen und zu fördern. 2

LSG Helmestausee Berga-Kelbra

Gebietsbeschreibung Westlich von Berga und Kelbra erstreckt sich der Helmestausee, der vor über 30 Jahren vorrangig für den Hochwasserschutz gebaut wurde. Der Ersteinstau fand 1967 statt. Der Stausee und das westlich angrenzende Rückhaltebecken setzen sich im angrenzenden Thüringen fort. Der Stausee und der etwa 4 km lange Staudamm zwischen Berga und Kelbra bestimmen das Landschaftsbild in der Niederung der Goldenen Aue. Der Stausee ist ca. 700 ha groß, maximal nur 3,5 m tief und von fast dreieckiger Form. Bei Hochwasser kann sich die Fläche auf 1 400 ha ausdehnen. Dann werden weite Teile des landwirtschaftlich als Grünland genutzten Rückhaltebeckens überstaut. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG liegt zwischen den Grundgebirgsaufragungen des Harzes und des Kyffhäusergebirges innerhalb der Helmeniederung, der Goldenen Aue, die durch Ablaugung von Salzgestein des Zechsteinuntergrundes entstand. Prägende tektonische Elemente sind am Ostrand des LSG die NNW-SSE gerichtete Thyratal-Störungszone und die Kelbraer-Störung am Südrand der Goldenen Aue. In dem morphologisch wenig gegliederten LSG wird der Festgesteinsuntergrund vollständig von pleistozänen Sanden und Kiesen sowie im südlichen Teil von braunkohleführenden Sedimenten des Tertiärs überdeckt. Die känozoischen Ablagerungen erreichen im westlichen Teil Mächtigkeiten bis 100 m.Darunter setzentiefgründig entfestigte Schluffsteine des Unte-ren Buntsandsteins ein, die ca. 200 m unter Gelände von Sulfat- und Karbonatgestein sowie Steinsalz der Zechstein-Serie unterla-gert werden.Im mittleren südlichen Abschnitt,nördlich der Numburg, können unter einer nur geringmächtigen quartären Lockergesteinsbedeckung direkt hochverkarstete Gipsgesteine der Werra-Folge anstehen. In diesem Bereich ereigneten sich insbesondere im Zeitraum zwischen 1988 und 1990 zahlreiche Erdfälle, nachdem der Stausee in den Absenkungstrichter des zwischenzeitlich eingestellten Sangerhäuser Kupferschieferbergbaues gelangte. Über die Erdfälle flossen erhebliche, montanhydrologisch nicht mehr beherrschbare Wassermengen (max.32 m3/min) den untertägigen Grubenbauen zu. Das LSG breitet sich in der Bodenlandschaft „Helme-Unstrutaue mit Goldener Aue“ aus. Mit der Bezeichnung „Goldene Aue“ wird die sehrhohe Ertragsfähigkeit der Böden in diesem Gebiet hervorgehoben. Die hier vorkommenden schluffig-tonigen Auenböden sind frische bis grundfrische Vegen, grund- und stauwasserbeeinflusste Gley- und Pseudogley-Vegen. Die breite Aue war noch im frühen Mittelalter vermoort. Nach der Trockenlegung durch die Holländer im 11. Jh. wurde auf den moorigen Böden noch eine tonige Auelehm-Schicht von 0,8 bis 1 m abgelagert, in der sich Gley-Pseudogleye bis Humusgleye bildeten. Gleye, Humusgleye und grundwasserbeherrschte Anmoorgleye finden sich heute in den zentralen, tiefsten Bereichen der Landschaft. Im Laufe der Zeit wurden in dieser Gegend zahlreiche Meliorationsmaßnahmen durchgeführt. In der Regel führte das zu Grundwasserabsenkungen, die Spuren in den Bodenprofilen hinterließen. Die Anlage des Helmestausees bewirkt in seiner näheren Umgebung eine Wiedervernässung der Böden. Eine Besonderheit in diesem LSG sind die Bittersalz-Quellen ander Numburg, einem heute unter Wasser stehenden Bauernhof. Im Umfeld der Quellen sind „Salzböden“ mit entsprechenden Pflanzengesellschaften entwickelt. Der Wasserhaushalt des Gebietes wird ausschließlich von der Talsperre Kelbra bestimmt. Die Stauhaltung dieses Gewässers und das auf den Tourismus und die Fischwirtschaft ausgelegte Betriebsregime prägen die hydrologischen Verhältnisse. Pflanzen- und Tierwelt Der Helmestausee Berga-Kelbra besitzt für den Vogelzug im Binnenland eine besondere Bedeutung. Mit der Veränderung der Zugwege des Kranichs entwickelt sich der Helmestausee seit etwa Anfang der 1990er Jahre zum wohl derzeit bedeutendsten Kranichrastplatz in Mitteldeutschland während des Herbstzuges. Die Entwicklung der maximalen Rastzahlen der letzten sechs Jahre soll das belegen: 1996 – 2 300, 1997 – 4 000, 1998 – 5 000, 1999 – 5 825, 2000 – 10 264, 2001 – 10 540! Im Jahre 1982 entstand im Bereich des Auwäldchens eine Graureiherkolonie, in der 1994 einmalig auch zwei Kormoranpaare einen Brutversuch unternahmen. Der Weißstorch nutzt das Gebiet als Nahrungsraum. Die Großseggenriede sind Lebensraum für Wasserralle und Tüpfelsumpfhuhn. Feuchtere Bereiche des Grünlandes nutzt die Bekassine zum Brüten, seltener erscheint hier auch der Wachtelkönig. Die Beutelmeise baut ihr hängendes Nest an den Zweigen der Weiden. Entwicklungsziele Neben den speziellen Regelungen zum Bewirtschaftungssystem des Stausees, die aus Sicht des Vogelschutzes zu verbessern sind, ist das Schutzziel auch darauf gerichtet, naturnahe Uferabschnitte und uferbegleitende Vegetation zu sichern und damit wesentlich zum Schutz der Vogelwelt beizutragen. Das Grünland soll erhalten, gepflegt und entwickelt werden. Dazu ist vor allem eine Extensivierung der Nutzung notwendig. Das LSG kann durch die Anlage von Gehölzen bereichert werden, ohne dabei jedoch den offenen Charakter des Vogelschutzgebietes zu beeinträchtigen. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

Wasser in die Landschaft!

Nicht nur uns Menschen, auch die biologische Vielfalt konfrontiert der Klimawandel immer öfter mit Hitze und Trockenheit. Der instabile Landschaftswasserhaushalt hat vor allem für Feuchtgebiete und Gewässer Folgen. Zum Schutz der Feuchtgebiete legte die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt schon 2012 nahe, Naturschutz, Klimaschutz und Siedlungswasserwirtschaft zu verbinden. Regenwasser zurückzuhalten, ist ein Schlüssel der Strategien Berlins zur Klimaanpassung. Vor allem in Neubauprojekten soll Regenwasser nicht mehr von versiegelten Flächen in die Kanalisation fließen, sondern vor Ort verdunsten und versickern. Das ist das Prinzip der Schwammstadt. In ihr kommt das Regenwasser der Vegetation zugute, die durch Verdunstung kühlt und Schatten spendet. Fachleute sprechen von dezentralem Regenwassermanagement. Dezentrales Regenwassermanagement Auch Berlins Abwasser ist eine wertvolle Ressource. Haushalte, Industrie und Gewerbe der Stadt verbrauchen jeden Tag fast 550.000 Kubikmeter Trinkwasser. In der im Zentrum vorherrschenden Mischkanalisation fließt dem Abwasser noch ein Teil des Regenwassers zu. Stadtweit kommen so täglich rund 624.000 Kubikmeter Wasser zusammen, die in sechs Klärwerken gereinigt und dann wieder in die Flüsse und Seen geleitet werden. Über 100 Jahre wurde die Landschaft um den Lietzengraben bei Hobrechtsfelde als Rieselfelder genutzt: Auf den Flächen versickerte das Abwasser der Stadt im heutigen Landschaftsschutzgebiet Buch zur Abwasserbehandlung Berlins genutzt. Mit der Inbetriebnahme des Klärwerks Schönerlinde wurde die Verrieselung des Abwassers 1985 eingestellt und mit der Renaturierung der Rieselfelder begonnen. Gewässer und Gräben wurden so umgebaut, dass das Wasser langsamer abfließt. Dennoch hat sich ein Wassermangel eingestellt, der sich negativ auf den Wasserhaushalt der Niedermoore, Feuchtgebiete und Gewässern ausgewirkt hat. Deshalb wird seit 2005 gereinigtes Abwasser aus dem Klärwerk Schönerlinde eingeleitet. Dank dieser Wiedervernässung haben sich artenreiche halboffene Waldlandschaften und Feuchtgebiete entwickelt, in denen seltene Vögel wie Kranich, Rothalstaucher oder Rohrweihe brüten. 2019 wurde das Projekt in der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Pressemitteilung vom 22.08.2019 Bei der Abwasserreinigung werden derzeit etwa 97 Prozent der ungelösten und biologisch abbaubaren Nährstoffe zurückgehalten. In den nächsten Jahren wird das Klärwerk Schönerlinde mit weiteren Reinigungsstufen nachgerüstet: bis 2024 mit einer Ozonierung (um dann auch organische Spurenstoffe wie pharmazeutische Rückstände zurückzuhalten) und bis 2027 mit einer zusätzlichen Filtrationsanlage für die Nährstoffe. Damit dürften sich weitere Möglichkeiten ergeben, einen Teil des Wassers in die Landschaft zu leiten. Wie diese Potenziale aussehen, wird noch untersucht. Die Landschaft um Hobrechtsfelde und Buch, aber auch die angrenzende Blankenburger Feldmark mit der Zingergrabenniederung könnten profitieren. Eine erste Studie dazu ist 2019 im Rahmen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption entstanden. Diskutiert wird auch, mit einer weiteren Leitung Wasser in das Wuhletal zu führen. Lietzengraben

9. Voraussetzungen für die Annahme von geschützten Tieren zur Präparation

Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019

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