Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Landrücken einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der 586 Quadratkilometer große Naturpark liegt im Nordwesten der Niederlausitz. Der Naturpark besitzt eines der größten kaum zerschnittenen Waldgebiete im südlichen Brandenburg. Im Kontrast dazu stehen die Bergbaufolgelandschaften. Die imposanten Hinterlassenschaften des 1991 eingestellten Kohleabbaus sind längst keine "Mondlandschaft" mehr. Durch Flutung der Bergbaurestlöcher und Wiederanstieg des Grundwassers sind sechs größere Seen entstanden oder werden in den nächsten Jahren ihren endgültigen Wasserstand erreicht haben. Daneben bilden sich etwa 30 kleinere Seen. Wertvoll für Tiere und Pflanzen sind auch die Dünen, Trockenrasen und Sandheiden auf ehemaligen Kippen. Während am Hindenberger, Stoßdorfer und Schönfelder See Naherholungsgebiete entstehen, wird über die Hälfte der Bergbaufolgelandschaft im Sinne der Natur saniert. Ein besonders eindrucksvolles Erlebnis ist die Rast von bis zu 70.000 Wildgänsen und bis zu 4.500 Kranichen im Herbst zwischen Luckau und Calau. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Landrücken sind unter anderem: - Erhalt des großen störungsarmen bewaldeten Endmoränenzuges des Landrückens - Umbau naturferner Forste in naturnahe strukturreiche Wälder mit standortgerechten heimischen Baumarten und Entwicklung von Innenstrukturen als Voraussetzung für das Vorkommen von z.B. Auerhuhn - Natürlich Entwicklung grundwasserbeeinflusster Waldgesellschaften, insbesondere der Fichte - Sicherung der linearen Strukturen (Alleen, Hecken und Baureihen) in den Becken - Erhalt gesunden Grundwassers durch grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung - Nutzung traditioneller Grünlandstandorte durch Dauergrünland - Schutz und Entwicklung nährstoffarmer Heiden und Magerrasen - Bewahrung der Lebensräume atlantischer Florenelemente in nährstoffarmen Mooren in den Randlagen des Landrückens - Wiederherstellung und langfristige Sicherung eines ausgeglichenen Naturhaushalt für die Bergbaufolgelandschaft Darüber hinaus werden für die einzelnen Landschaftsräume Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.
Die im Spandauer Forst gelegenen Moore Großer und Kleiner Rohrpfuhl sind aus einem voreiszeitlichen See entstanden. Während der Große Rohrpfuhl sich zum Niedermoor entwickelte, gilt der Kleine Rohrpfuhl als nährstoffarmes Verlandungsmoor. Grundwasserabsenkungen schadeten jedoch beiden Mooren. Heute werden sie durch Wiedervernässungsmaßnahmen gestützt, doch der damit einhergehende Nährstoffeintrag verändert den Charakter des Gebietes. Auch wenn einige seltene und gefährdete Arten inzwischen zurückgekehrt sind, scheinen die echten Moorspezialisten für immer verloren zu sein. Von dem reichlichen Wasserangebot profitieren u.a. Moorfrosch, Grasfrosch und Erdkröte. Ein wichtiges Kammmolchvorkommen beherbergt der Große Rohrpfuhl. Viele Libellenarten – wie Schwarze Heidelibelle und Große Moosjungfer -, die während der Trockenzeit verschwunden waren, haben das Moor wieder besiedelt. Das NSG ist nur bedingt einsehbar, dennoch lassen sich hier nahrungssuchende Kraniche, balzende Bekassinen und Waldschnepfen sowie eine Vielzahl von Schmetterlingen beobachten. Von der Bushaltestelle oder dem Waldparkplatz am Oberjägerweg folgt man der Schönwalder Allee Richtung Schönwalde und biegt dann in den Gestellweg zwischen den Jagen 50 und 52 nach Norden ab. Nach etwa 200 Metern geht es linker Hand zu einem Waldteich, in den der Kreuzgraben mündet. Vor dem Besucher taucht nun der für die Randbereiche des Großen Rohrpfuhls typische Erlensaum auf. Geht man einige Schritte weiter, kann man auf einer Länge von rund 100 Metern einen Blick in den offenen Teil des Moores werfen. Dies ist die einzige Stelle, von der aus man den zentralen Großen Rohrpfuhl einsehen kann. Betreten kann man das Gebiet nicht, denn die Wege sind aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes zurückgebaut worden. Einen Eindruck vom Kleinen Rohrpfuhl bekommt man, wenn man auf dem Gestellweg bleibt und diesem nach Norden folgt. Nach etwa 50 Metern kann man dann in den Kleinen Rohrpfuhl blicken. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Das brutplatzgenaue Kranich-Shape (krani_p.shp) ist ein Export aus der Kranich-Datenbank M-V. Seit 2011 werden die Kranich-Daten im Großvogel-Modul der Artendatenbank MultiBaseCS durch Herrn Lehrmann (AG Kranichschutz Deutschland) bearbeitet. Aus diesen Daten wurde der vorliegende Datenbestand ab dem Jahr 2008 abgeleitet (vgl. hierzu den Hinweis bei der Beschreibung des Attributs „H_ANZ“). Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ), vor.
Innerhalb des länderübergreifenden Naturparks Barnim wurden in den letzten Jahren große Landschaftsräume im Umfeld von Berlin-Buch als Schutzgebiete ausgewiesen. Gemeinsam mit dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) Westbarnim in Brandenburg bildet das LSG Buch, welches sich vom Ortsteil Karow bis an die nördliche Stadtgrenze Berlins erstreckt, ein großes, zusammenhängendes Schutzgebietssystem. Inmitten des etwa 870 ha großen LSG Buch befindet sich das Naturschutzgebiet Bogenseekette und Lietzengrabenniederung . Ein Teil des Naturschutzgebietes gehört zum Hobrechtswald. Die Bogenseekette liegt im Bucher Forst. Naturschutzgebiet Bogenseekette und Lietzengrabenniederung Das Naturschutzgebiet umfasst etwa 130 ha und besteht aus zwei räumlich getrennten Teilen. Dies ist zum einen die westlich des Bucher Forstes liegende Lietzengrabenniederung – ein von Feucht- und Nasswiesen geprägtes Niedermoor. Seltene Sumpf- und Wasservögel wie Knäckente, Rothalstaucher und Kiebitz haben sich in den neu entwickelten, ausgedehnten Wasserflächen mit Seggen- und Röhrichtbeständen angesiedelt. Während der Zugzeit nutzt der Kranich die Vernässungsflächen als Schlaf- und die Umgebung häufig sogar als Brutplatz. In Trockenperioden werden Schnepfenvögel wie Bruchwasserläufer und Bekassine von den ausgedehnten Schlammflächen angelockt, die sich aufgrund des sinkenden Wasserspiegels gebildet haben. Der zweite Teil des Naturschutzgebietes setzt sich aus dem Gebiet um die Bogenseekette mit ihren Röhrichten, den nördlich angrenzenden naturnahen Waldbereichen und den Bucher Waldwiesen zusammen. Die Bogenseekette ist ein bedeutendes Laichgebiet für Amphibien; jedes Jahr wandern allein 2.000 Erdkröten in das Feuchtgebiet. Das Naturschutzgebiet beherbergt zudem zahlreiche Käferarten. Dank der Errichtung einer modernen Amphibien- und Kleinsäugerleiteinrichtung an der Schönerlinder Chaussee mit mehreren Untertunnelungen der Fahrbahn, können die Tiere während der saisonalen Wanderungen gefahrlos passieren. Der Bucher Forst, ein abwechslungsreiches naturnahes Mischwaldgebiet mit Bruchwäldern sowie Buchen- und Eichenbeständen, bildet das Herz des LSG Buch. Auf den feuchten Waldwiesen und in den Bruchwäldern blühen Sumpfdotterblumen und Schwertlilien. Im Bucher Altforst gibt es das einzige natürliche Vorkommen des Leberblümchens im Land Berlin. Specht, Waldkauz, Fledermäuse und seltene Käferarten finden in den alten Buchen und Eichen beste Lebensbedingungen. Angrenzende Naturschutzgebiete Direkt an den Hobrechtswald grenzen drei weitere Naturschutzgebiete (NSG) an. Dies sind das NSG Karower Teiche im Süden, das NSG Schönower Heide im Norden und das NSG Mittelbruch im Osten.
- Dargestellt sind die in drei Klassenstufen unterteilten modellierten Vogelzugdichten für Thermiksegler (z. B. Greifvögel, Störche, Kraniche) innerhalb Mecklenburg- Vorpommerns. - die Einteilung der Klassen erfolgte durch Quantilbildung über die Modellergebnisse und entspricht einer geringen bis mittleren (Zone C), mittleren bis hohen (Zone B) sowie hohen bis sehr hohen (Zone A) Vogelzugdichte. - eine detaillierte Beschreibung zur Methodik findet sich in Tenhaeff M., 2024, Überprüfung und Aktualisierung des Gutachtens „Modell der Dichte des Vogelzugs“ (ILN Greifswald 1996). Abschlussbericht Datengrundlage: - Digitales Geländemodell Gitterweite 200 m (DGM200) © GeoBasis-DE / BKG 2023 - Verwaltungsgebiete 1:2 500 000, Stand 31.12.2023 (VG2500) © GeoBasis-DE / BKG 2023 - FIS Gewässer MV, Stand 2023 © LUNG M-V (27.04.2024) - CORINE Land Cover 5 ha, Stand 2018 (CLC5-2018) © Geo-Basis-DE / BKG 2023
Grösse ca. 150 ha, Ungewöhnlich großes Kesselmoor mit einem zentralen Kolk. Dieser wird umgeben von einem breiten Schwingmoorgürtel. Das Moor ist ein Beispiel für eine erfolgreiche Moorregeneration nach Schließung des Hauptentwässerungsgrabens. Typische Moorvegetation seltener Arten. Das NSG dient als Brutplatz für Kranich und Fischadler und ist Lebensraum der Kreuzotter.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz bei Wildvögeln weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise bei 73 Wildvögeln sowie bei 3 Gänsen aus einem Hausgeflügelbestand. Diese Fälle sind vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht und vom Friedrich Loeffler-Institut (FLI) als hochansteckende Variante „Influenza A H5N1 hochpathogen“ bestätigt worden. Fast alle Landkreise in Rheinland-Pfalz sind betroffen. Eine allgemeine Aufstallpflicht für das gesamte Bundesland ist zurzeit nicht geplant. Das Risiko der Weiterverbreitung hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden. Hintergrund: Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein. Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden. Übersicht über die vom FLI bestätigten Fälle bei Wildvögeln und Privathaltungen seit 21.10.2025 (Stand: 14.11.2025 11:30 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Kreis Altenkirchen 1x Kranich Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Kreis Bernkastel-Wittlich 5x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Birkenfeld 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Bitburg-Prüm 2x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Donnersbergkreis 4x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Germersheim Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 5x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Kusel 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 1x Kranich 1x Schwan Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 03.05.2026 Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 8x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Neuwied 2x Kranich Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Graureiher Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) 3x Gans aus einer Privathaltung Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 3x Kranich 1x Kranich 1x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 4x Kranich Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 30.11.2025 Vulkaneifel Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 02.12.2025 Westerwaldkreis 7x Kranich
Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.
Datenbasis: Gutachten: Analyse und Bewertung der Lebensraumfunktion für rastende und überwinternde Wat- und Wasservögel 2009 (I.L.N) - Eintrag nach Daten des LUNG bzw. KIZ Groß Mohrdorf sowie Angaben von Beobachtern aus unterschiedlichen Gebieten, ergänzt durch Daten des ILN Greifswald, annähernd landesweite Erfassung der bedeutendsten regelmäßig genutzten Schlafplätze - Abbildung der Schlafplätze ohne Rücksicht auf die Anzahl rastender Vögel - markierte Schlafplätze können durch verschiedene Umwelteinflüsse verändert, aufgegeben oder neu begründet werden, insofern zeigen sie den jeweils bis zum Redaktionsschluss ermittelten Wissensstand Ergänzung durch LUNG 2012: Zuordnung der Rastgebietskategorien zu den entsprechenden Schlafplätzen von Kranichen
Lüder/Uelzen/Lüneburg . Im Frühjahr hat es im Landkreis Uelzen und damit auch im Schweimker Moor und Lüderbruch nahezu nicht geregnet. Erst ab Mitte Mai stellten sich in dem Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet wieder Niederschäge ein – dennoch startet das einzigartige Moor- und Feuchtgebiet mit vergleichsweise günstigen Bedingungen in den Sommer. Das aktuell vielerorts noch Wasser in Senken und Gräben steht, ist nach Überzeugung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor allem auf die in den zurückliegenden Jahren hier umgesetzten wasserrückhaltenden Projekte zurückzuführen. Der Landesbetrieb hatte kürzlich zu einer Exkursion eingeladen, um über die Naturschutzaktivitäten zu informieren. . Im Frühjahr hat es im Landkreis Uelzen und damit auch im Schweimker Moor und Lüderbruch nahezu nicht geregnet. Erst ab Mitte Mai stellten sich in dem Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiet wieder Niederschäge ein – dennoch startet das einzigartige Moor- und Feuchtgebiet mit vergleichsweise günstigen Bedingungen in den Sommer. Das aktuell vielerorts noch Wasser in Senken und Gräben steht, ist nach Überzeugung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor allem auf die in den zurückliegenden Jahren hier umgesetzten wasserrückhaltenden Projekte zurückzuführen. Der Landesbetrieb hatte kürzlich zu einer Exkursion eingeladen, um über die Naturschutzaktivitäten zu informieren. Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Uelzen, der Samtgemeinde Aue, des Gemeinderates Lüder, des Wasser- und Bodenverbandes Röhrser Bach und des NABU machten sich gemeinsam mit weiteren örtlichen Akteuren vor Ort einen eigenen Eindruck von den positiven Auswirkungen der Wasserrückhaltung. Dabei konnten sie unter anderem Kiebitze und einen Flussregenpfeifer beobachten. Auch im Bruchwald ist der hohe Wasserstand trotz der langen Trockenphase bisher nur wenig gesunken – ein gemeinsames Verdienst, betonte auf der Fachexkursion NLWKN-Aufgabenbereichsleiterin Hannah Burmester: „Auch Dank der sehr guten Zusammenarbeit hier vor Ort ist es gelungen, dieses Schutzgebiet so erfolgreich weiter zu entwickeln. Es lohnt sich, hier noch weitere Anstrengungen zum Erhalt und zur Entwicklung dieses vielfältigen Lebensraumes und Rückzugsgebiets für viele bestandsbedrohe Pflanzen- und Tierarten zu ergreifen – das Potenzial ist da“. Der NLWKN berichtete im Laufe der Exkursion über die im Schutzgebiet umgesetzten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Entscheidend für die Entwicklung des Gebietes sind wasserrückhaltende Projekte, die in einem mit EU- und Landesmitteln geförderten sogenannten KliMo-Projekt („Klimaschutz durch Moorentwicklung“) von 2018 bis 2022 durch den NLWKN umgesetzt worden sind. In einem 160 Hektar großen Teilgebiet sind auf landes- und landkreiseigenen Naturschutzflächen dabei Gräben gekammert, Dämme angelegt und feste und regelbare Staue gebaut worden. „Ziel war es, die Moorböden zu erhalten und Grünland- und Bruchwaldbereiche wieder zu vernässen. Damit sollen auch klimaschädliche Treibhausgasemissionen verringert werden. Feucht- und Nasslebensräume sowie die dazugehörigen Tier- und Pflanzenarten konnten durch die Maßnahmen gefördert werden“, so die zuständige Betreuerin der landeseigenen Naturschutzflächen, Susanne Körbel. KliMo-Projekt („Klimaschutz durch Moorentwicklung“) Der NLWKN informierte auch über das 2017 und 2022 parallel durchgeführte, ebenfalls mit EU- und Landesmitteln geförderte Wiesenzeiten-Projekt . Durch dieses Projekt wurden in enger Zusammenarbeit mit den Landwirten Wiesenvogel-Lebensräume optimiert. Grundlage hierfür waren jährliche Erfassungen der Brutvögel und Nahrungsgäste. „Eine bemerkenswerte Anzahl an Grünland gebundenen Vogelarten konnte so in den vergangenen Jahren festgestellt werden – darunter Kiebitz, Wiesenpieper, Schwarzkehlchen, Feldlerche, Schafstelze, Neuntöter und Grauammer“, erklärt Körbel. Auch mehrere Brutpaare des Kranichs konnten bestätigt werden. Im EU-Vogelschutzgebiet „Schweimker Moor und Lüderbruch“ ist der Kranich eine wertbestimmende Brutvogelart. Wiesenzeiten-Projekt Zusammen mit den Bewirtschaftern der Grünlandflächen wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Wiesenvogel-Lebensräume wie etwa eine geringe Weidetierdichte während der Brutzeit und ein später Mahdtermin vereinbart. Seither werden Altgrasstreifen stehen gelassen, um Insekten als Nahrungsangebot für die Wiesenvögel zu fördern und Saumbrütern wie dem Schwarz- und Braunkehlchen Brutbiotope anzubieten. Zusätzliche Eichenpfähle im Grünland dienen Schwarzkehlchen, Wiesenpieper, Feldlerche und anderen Arten als Ansitz- und Singwarten. Dass es im Naturschutzgebiet noch Mähwiesen und Weiden gibt, sei den Pächtern zu verdanken, die noch Rinder halten und auf die Weide bringen. „Gerade der Wechsel zwischen Mähwiesen und Weiden sorgt für eine hohe Struktur- und Artenvielfalt. Glücklicherweise können die Brutvogelerfassungen seit 2023 von der Ökologischen Station Südheide gemeinsam mit dem NLWKN fortgeführt werden“, betont Susanne Körbel. Die Bemühungen um den Wiesenvogelschutz sollen im Gebiet im Rahmen des Life-Projektes GrassBirdHabitats des NLWKN künftig fortgesetzt werden. Der zuständige Life-Gebietsbetreuer Julian Martens erläutert: „Im Projektgebiet werden weitere wiesenvogelfreundliche Maßnahmen geplant, etwa der Bau von Grabenstauen und die Anlage von zeitweise wasserführenden Senken“. Beutegreifer stellen zunehmend ein Problem für die Gelege und Jungvögel dar. Durch Fuchs, Marder, Waschbär und andere Tiere wird eine erfolgreiche Aufzucht von Vogeljungen verhindert. Daher soll die Fallenjagd in Zusammenarbeit mit den örtlichen Jägern künftig intensiviert werden. Und auch der Grunderwerb soll fortgeführt werden. Für diesen und für weitere Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der Biologischen Vielfalt sind bis 2028 EU- und Landesmittel in Höhe von 290.000 Euro bis 2028 bereitgestellt worden. Life-Projektes GrassBirdHabitats In Kooperation mit der Ökologischen Station Südheide wird derzeit ebenfalls geprüft, ob ein Förderantrag zur Optimierung des Moorwasserstandes im landkreiseigenen Hochmoorbereich gestellt werden kann. „Es bestehen also bereits ausreichend Pläne für eine Weiterführung der naturschutzfachlichen Erfolge der vergangenen Jahre“, kommentiert Hannah Burmester. Einer der Profiteure der durchgeführten Projektbausteine ist der Kiebitz (Bild: Gerd-Michael Heinze). Bei der Ortsbegehung Ende Mai verschafften sich die regionalen Akteure gemeinsam mit dem NLWKN einen Eindruck vom Zustand des Gebiets und der Wirksamkeit der durchgeführten Projekte (Bild: Hannah Burmester).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
| Europa | 2 |
| Land | 120 |
| Weitere | 25 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 24 |
| Taxon | 7 |
| Text | 116 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 128 |
| Offen | 26 |
| Unbekannt | 14 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 162 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 23 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 84 |
| Keine | 41 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 60 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 94 |
| Lebewesen und Lebensräume | 168 |
| Luft | 47 |
| Mensch und Umwelt | 166 |
| Wasser | 93 |
| Weitere | 152 |