Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr teilt mit: Die Landesregierung möchte die Belastung von Gewässern mit antibiotikaresistenten Bakterien reduzieren. Anlässlich der Veröffentlichung einer Studie zur Verbreitung von Resistenzen rief Umweltminister Oliver Krischer dazu auf, die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt im Sinne des One-Health-Ansatzes besser vor Antibiotika-Resistenzen zu schützen: „Antibiotikaresistenzen gefährden unsere Gesundheit und die Umwelt. Entlang der gesamten Wirkkette müssen wir uns daher gemeinsam für einen sorgsamen Umgang mit Antibiotika einsetzen. Der Schutz unserer Gewässer ist dabei ein wichtiger Baustein, denn sie sind wichtige Lebensadern für Natur und Mensch.“ Antibiotika aus der Human- und Tiermedizin können Gewässer belasten und eine Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien begünstigen. Um einen Überblick über die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien zu erhalten, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-schutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ein dreijähriges Projekt durchgeführt. Beprobt wurden dabei Abwässer aus Krankenhäusern und aus Betrieben der Fleischwirtschaft, die Zu- und Abläufe von Kläranlagen sowie Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen. „Die Ergebnisse der Studie zeigen eindeutig, dass antibiotikaresistente Bakterien in unseren Gewässern weit verbreitet sind“, erklärte Elke Reichert, Präsidentin des LANUV. „Wir sehen bereits heute, dass durch den demografischen Wandel immer mehr Medikamente in unsere Umwelt gelangt sind. Um der Verbreitung von gefährlichen Bakterien in unseren Gewässern zu begegnen, machen Investitionen in weitergehende Klärtechniken daher absolut Sinn. Damit wird am Ende auch der Mensch besser vor resistenten Keimen geschützt“, betonte Elke Reichert. Im Ergebnis zeigte sich, dass Bakterien mit Resistenzen gegenüber drei von vier Antibiotikagruppen (3MRGN; dreifach m ulti r esistente g ram n e-gative Bakterien) in Abwässern aller untersuchten Anlagen gefunden wurden. In Fließgewässern wurden 3MRGN ebenfalls sehr verbreitet gefunden, auch unabhängig von konkreten Abwassereinleitungen. Dem gegenüber wurden Bakterien mit Resistenzen gegen vier Antibiotika-gruppen (4MRGN) vor allem in Krankenhausabwässern sowie den aufnehmenden Kläranlagen und Fließgewässern nachgewiesen. Unter den 4MRGN wurden auch sogenannte „High-Risk-Klone“ gefunden, die leichter übertragen werden und Krankheiten hervorrufen können. Um nach dieser ersten stichprobenartigen Studie ein vollständigeres Bild der Belastungssituation von Abwasser und Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen mit Antibiotikaresistenzen zu erhalten, plant das LANUV die Untersuchungen auf weitere Messstellen auszuweiten. Als wirksames Mittel gegen die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien in Gewässern hat sich laut LANUV eine weitergehende Behandlung des Abwassers mittels UV-Bestrahlung, Durchfließen eines Retentions-bodenfilters oder Membranfiltration erwiesen. Über die Förderrichtlinie „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in NRW“ stellt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr bereits heute Fördergelder für Investitionen in die Abwasserreinigung bereit. „Der Schutz unserer Gewässer ist von oberster Priorität für Mensch, Tier und Umwelt. Um unsere Gewässer noch besser zu schützen, unterstützen wir Investitionen in eine moderne Abwasserreinigung“, so Krischer. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr plant weitere Untersuchungen auf Basis der Erkenntnisse aus der LANUV-Studie. Die Ministerien für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie für Landwirtschaft- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eint das gemeinsame Ziel, den Eintrag von Antibiotika und antibiotikaresistenten Bakterien in die Gewässer zu reduzieren sowie deren Verbreitung in der Umwelt möglichst zu minimieren. Eine Sensibilisierung der Ärzteschaft, Landwirtschaft und Gesellschaft in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika ist besonders wichtig, ebenso der sorgsame Umgang mit Antibiotika im privaten Bereich. „Reste von Antibiotika gehören weder in die Toilette oder das Waschbecken, sondern in den Restmüll“, erläuterte LANUV-Präsidentin Reichert. Weitere Informationen: zurück
Antibiotikaresistente Bakterien in der Umwelt stellen ein natürliches Phänomen dar, das bereits bevor der Mensch Antibiotika entdeckt und zur Behandlung von Infektionskrankheiten genutzt hat auftrat. Mit der medizinischen Anwendung von Antibiotika seit den 1940er-Jahren nahm jedoch die Entstehung und Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien immer weiter zu. Klinisch relevant sind Antibiotikaresistenzen, wenn sie in Krankheitserregern auftreten und die Wirksamkeit von Standardtherapien und damit verfügbare Therapieoptionen stark einschränken. Höchste Priorität wird gramnegativen Bakterien mit Multiresistenz beigemessen, wie den Enterobakterien Escherichia coli und Klebsiella pneumoniae mit Resistenzen gegen Carbapeneme sowie Cephalosporine der dritten Generation. Hohe Priorität haben unter anderem die zu den grampositiven Bakterien zählenden multiresistenten Enterokokken, wie Vancomycin-resistente Enterococcus faecium. Neben der schwerwiegenden Problematik, die antibiotikaresistente Bakterien im Krankenhausbereich darstellen, ist in jüngerer Vergangenheit auch die Rolle der aquatischen Umwelt vermehrt in den Fokus gerückt. Unter diesem Aspekt hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) das ARB-Projekt über eine Laufzeit von drei Jahren (2019 bis 2022) durchgeführt. Das ARB-Projekt zeigt nachdrücklich das Vorkommen von klinisch-relevanten antibiotika-resistenten Bakterien in Abwässern und Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen. Der Nachweis der besonders problematischen Carbapenemase-bildenden Bakterien erfolgte dabei vorwiegend im Krankenhausabwasser und im Abwasser von Kläranlagen mit Krankenhäusern im Einzugsgebiet. Allerdings wurden sie bereits auch vereinzelt in Fließgewässern unterhalb von Kläranlageneinleitungen nachgewiesen.
Die Verbreitung von Antibiotika-resistenten (ARBs) Bakterien mit klinisch relevanten Antibiotikaresistenzgenen (ARGs) aus anthropogenen Quellen stellt ein zunehmendes Problem dar. Aus Bereichen mit hohem Antibiotikaverbrauch, wie z.B. der Klinik, der Tierzucht oder â€Ì bei einigen Arten - einfach aus kolonisierten Individuen gelangen diese Bakterien über unzureichend oder nicht gereinigte Abwässer in die aquatische Umwelt und können von dort, auf verschiedenen Wegen wieder zurück zum Menschen, zu Nutztieren oder auf Nutzpflanzen gelangen, z. B. über Bewässerungswässer (Gekenidis et al., 2018), über Kontakt mit Oberflächenwasser im Rahmen der Freizeitnutzung (Leonard et al., 2018) oder Lebensmittel: So wurden kürzlich z. B. Antibiotika-resistente Bakterien aus Lebensmitteln wie frischem, in Deutschland gekauftem, Koriander (Blau et al., 2018) oder Fleischprodukten (Müller et al., 2018) isoliert. Im Rahmen des HyReKA-Verbundprojekts war zu klären, in welchem Ausmaß, Antibiotika-resistente Bakterien bzw. deren Antibiotikaresistenzgene in die Umwelt und damit auch zu Menschen/Tier gelangen und auch von dort aus dem Erwerben und die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen bei klinisch relevanten Bakterien beeinflussen können. Mögliche Rückkopplungen aus dem Umweltbereich zurück zum Menschen, sei es in Klinken oder in Alltagsbereichen im Kontakt mit Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln, sollten daher aufgezeigt werden, um Wege der Verbreitung der Risikobakterien zu unterbrechen und damit Hotspot des Auftretens zu reduzieren. Das Ziel einer Vermeidungsstrategie muss sein, die Kolonisierung von Mensch und Tier mit diesen kritischen und Risiko-behafteten Bakterien durch einen direkten Kontakt zu verhindern. Quelle: https://www.ifg.kit.edu
Wie die COVID-19-Pandemie 2019/2020/2021 zeigt, können durch die Globalisierung jederzeit Pathogene, in diesem Fall das neue SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), in Deutschland eingeschleppt und zu einer ernsten Gefahr für die Öffentliche Gesundheit werden. Das SARS-CoV-2 wird hauptsächlich über die Luft durch Tröpfchen und Aerosole sowie durch kontaminierte Oberflächen übertragen. Infizierte Personen scheiden das Virus und Abbauprodukte der Viren aber auch über den Stuhl aus. Mit Hilfe molekularbiologischer Analysen können diese Bestandteile im Abwasser nachgewiesen werden. Abwasseruntersuchungen auf SARS-CoV-2 können daher hilfreiche Informationen über den aktuellen Infektionszustand der Population geben, von der das Abwasser stammt und in Kombination mit der klinischen Diagnostik zur zeitnahen Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Infektionsschutz beitragen. Quelle: UMID : Umwelt und Mensch - Informationsdienst ; Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin, Verbraucherschutz / Boden- und Lufthygiene (Berlin) Institut für Wasser- - 1 (2021), 61
Coronaviren und Umwelt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verbreitung und Übertragung des neuartigen Coronavirus. Wie wird das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 übertragen? Die Hauptübertragungswege sind zum einen direkte Mensch-zu-Mensch-Übertragungen virushaltiger Tröpfchen, die durch feuchte Aussrache und beim Husten und Niesen freigesetzt werden, zum anderen ausgeatmete Aerosolpartikel, die sich insbesondere in schlecht gelüfteten Innenräumen anreichern können. Nicht auszuschließen sind auch Schmierinfektionen durch Übertragungen virushaltiger Tröpfchen und Speichel aus dem direkten Umfeld infizierter Personen über die Hände auf die Schleimhäute. Mehr Informationen beim RKI Kann das SARS-CoV-2 auch über das Wasser übertragen werden? Die Morphologie und chemische Struktur von SARS-CoV-2 ist anderen Coronaviren sehr ähnlich, bei denen in Untersuchungen gezeigt wurde, dass Wasser keinen relevanten Übertragungsweg darstellt. Bisher gibt es nach Einschätzung der WHO auch keine Hinweise darauf, dass das neuartige SARS-CoV-2 über den Wasserweg übertragen wird. Ist das SARS-CoV-2 über Leitungswasser übertragbar? Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sind sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt. Trinkwasser durchläuft gemäß dem Multibarrieren-Prinzip einen mehrstufigen Reinigungsprozess. Insbesondere sind hier die Bodenpassage und die Partikelfiltration als wirksame Schritte hervorzuheben. Behüllte Viren wie SARS-CoV-2 werden zudem wirksam durch Desinfektion mittels Ozonierung, UV-Bestrahlung bzw. mit Chlor oder Chlordioxid eliminiert. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand daher höchst unwahrscheinlich. Mehr Informationen zum Thema Kann ich mich beim Schwimmbadbesuch mit dem SARS-CoV-2 infizieren? Grundsätzlich besteht in einem Hallenbad oder einem Schwimmbad wie für alle Orte, an denen viele Menschen versammelt sind, ein Infektionsrisiko, welches vor allem auf der direkten Übertragung der Erreger von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion beruht. Daher sind in derartigen Einrichtungen die jeweils gültigen Hygienekonzepte und die allgemeinen Hygienevorschriften einzuhalten. Generell ist eine direkte Übertragung von SARS-CoV-2 über das Schwimm- und Badewasser höchst unwahrscheinlich. Das Wasser in Frei- oder Hallenbädern unterliegt einer ständigen Aufbereitung. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bietet einen weitreichenden Schutz, auch vor unbekannten Organismen und chemischen Stoffen. Filtration und Desinfektion sind wirksame Verfahren zur Inaktivierung von eingetragenen Bakterien und Viren. Coronaviren sind behüllte Viren, die durch Desinfektionsverfahren leichter zu inaktivieren sind als unbehüllte Viren wie Noroviren oder Adenoviren. Das Wasser in Bädern mit biologischer Aufbereitung enthält kein Desinfektionsmittel, daher geht von derartigen Bädern generell ein gewisses Infektionsrisiko mit Mikroorganismen aus, auf welches der Badegast vor Ort hingewiesen werden sollte. Bisher gibt es nach Einschätzung der WHO aber keine Hinweise darauf, dass das neuartige SARS-CoV-2 über den Wasserweg übertragen wird. Mehr Informationen zum Thema Kann sich das SARS-CoV-2 in der Umwelt vermehren? Eine Vermehrung von SARS-CoV-2 in der Umwelt ist nicht möglich. Viren können sich nicht eigenständig vermehren, sondern brauchen zu ihrer Vermehrung Wirtszellen, im Fall von SARS-CoV-2 z.B. menschliche Zellen. Wie gelangt das SARS-CoV-2 ins Abwasser? Kann es dort nachgewiesen werden? Im Stuhl von infizierten Personen wurden in einigen Fällen infektiöse SARS-CoV-2 nachgewiesen. Diese könnten über die Abwässer in die Kläranlage gelangen. Im Rohabwasser, vor der Behandlung in der Kläranlage, wurde bislang lediglich das Erbgut des SARS-CoV-2 mit molekularbiologischen Methoden nachgewiesen. Infektiöse Viren wurden bisher im Rohabwasser nicht nachgewiesen. Bei der SARS-Epidemie von 2002/2003 wurden nur in wenigen Fällen infektiöse Coronaviren aus Krankenhausabwässern isoliert. Kommt das SARS-CoV-2 auch in behandeltem Abwasser vor? In Kläranlagen werden die im Rohabwasser vorhandenen Konzentrationen an Viren generell um 90 % bis 99 % reduziert. Außerdem ist das neuartige Coronavirus ein behülltes Virus, d.h. es besitzt eine ganz empfindliche Lipidhülle und ist damit in der Umwelt viel weniger stabil als unbehüllte Viren, wie z.B. Noroviren. Daher sind im Ablauf von Kläranlagen aufgrund der Verdünnung und Reinigungsleistung sowie durch die Inaktivierung der Coronaviren nur sehr geringe Virenkonzentrationen zu erwarten. Bisher wurden keine SARS-CoV-2 in behandeltem Abwasser nachgewiesen. Kann ich mich beim Baden in Badegewässern in der Natur mit dem SARS-CoV-2 infizieren? Ein Eintrag von SARS-CoV-2 in Badegewässer wäre denkbar über Abwassereinleitungen, wenn die Viren mit dem Stuhl ausgeschieden werden, oder über infizierte Badende. Badegewässer unterliegen in Europa einer strengen Kontrolle hinsichtlich Kontaminationen mit Abwasser. Nach aktuellem Kenntnisstand sind unter Berücksichtigung der üblichen Managementmaßnahmen in Badegewässern über diesen Weg keine relevanten Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen können. Der Eintrag von Coronaviren in Badegewässer durch infizierte Personen ist zwar möglich. Ob auf diesem Weg eine Ansteckung möglich ist, ist nicht geklärt. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist u.a. wegen der Verdünnung im Wasser äußerst gering. Wichtig ist, dass auch beim Baden im Freien die Abstandsregeln an Strand und im Wasser eingehalten werden. Grundsätzlich sollten Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, nicht baden, um andere Badende nicht zu gefährden. Dies gilt völlig unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt. Mehr Informationen zum Thema Kann das SARS-CoV-2 über Verdunstungskühlanlagen verbreitet werden? Denkbar wäre ein Eintrag von Coronaviren in Verdunstungskühlanlagen (z.B. Kühltürme), wenn kontaminiertes Oberflächenwasser zur Kühlung verwendet wird. Da aber Coronaviren bereits im Ablauf von Kläranlagen nur in sehr geringen Konzentrationen zu erwarten sind, ist nicht mit einem relevanten Eintrag zu rechnen. Außerdem kann es in der Anlage nicht zu einer Vermehrung von Coronaviren kommen, sondern die Coronaviren werden weiter inaktiviert. Ein Austrag von Coronaviren über die Abluft von Verdunstungskühlanlagen ist daher nicht zu erwarten. Gibt es einen Zusammenhang zwischen COVID-19-Infektionen mit dem neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 und Luftverschmutzung? Bei der Suche nach Ursachen für die regional sehr unterschiedlichen Infektions- und Todeszahlen bei COVID-19-Infektionen wird auch die Luftverschmutzung, insbesondere die Konzentration an Feinstaub ( PM2,5 und PM10 ) und Stickoxid (NO2), genannt. So ist auffällig, dass es in einigen von schweren COVID-19-Infektionen besonders betroffenen Gebieten eine hohe Feinstaub- und NO2-Belastung gab. Als Erklärung für diesen Zusammenhang werden zwei Szenarien diskutiert: eine Ausbreitung der SARS-CoV-2 an den Feinstaubpartikeln und eine Vorschädigung der Lunge durch die Luftschadstoffe. SARS CoV-2 sind als behüllte Viren in der Umwelt nicht sehr stabil. Untersuchungen an verwandten Coronaviren haben ergeben, dass sie nur wenige Stunden in der Luft überleben können. Auch wenn einige SARS CoV-2 an Feinstaubpartikel angeheftet überleben, reicht die Konzentration in einem in der Außenluft verbreiteten Feinstaubaerosol nach den vorliegenden Erkenntnissen durch den Verdünnungseffekt nicht aus, dass eine Infektion über längere Strecken hinweg auf diesem Weg befürchtet werden müsste. Luftschadstoffe können Erkrankungen der Atemwege wie Asthma und COPD sowie Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems (mit-)verursachen. Dies könnte dazu führen, dass Menschen in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung empfindlicher auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 reagieren und die Infektion bei solchen Patientinnen und Patienten einen schwereren Verlauf zeigt als bei Menschen mit einem weniger vorgeschädigten Atemwegs- und Herz-Kreislaufsystem. So ist auch bekannt, dass Rauchen zu vorgeschädigten Atemorganen führt und dass daher Infektionskrankheiten generell bei Rauchern einen schwereren Verlauf nehmen als bei Nichtrauchern. Kann das SARS-CoV-2 auch über zentrale Lüftungsanlagen oder zentrale Klimaanlagen übertragen werden? Derzeit geht man davon aus, dass SARS CoV-2-Viren im luftgetragenen Zustand einige Stunden infektiös bleiben können. Dies erklärt Superspreading-Events, die während Chorproben bzw. während Arbeitsschichten in fleischverarbeitenden Betrieben dokumentiert wurden, wo Menschen während mehrerer Stunden derselben Innenraumluft ausgesetzt waren. Bei zentralen Lüftungs- und zentralen Klimaanlagen ist darauf zu achten, dass diese für die Dauer der Pandemie mit einem möglichst hohen Frischluftanteil und mit einem möglichst geringen Umluftanteil betrieben werden. Je geringer der Umluftanteil einer solchen Anlage eingestellt werden kann, desto geringer ist das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über den Aerosolweg. Eine regelmäßige Wartung und Kontrolle der Anlagen ist wichtig, um beispielsweise Fehlströmungen innerhalb eines Gebäudes zu vermeiden. Erfolgt die Führung von Zu- und Abluft konsequent getrennt voneinander und kann Abluft aus einem Raum nicht in andere Räume gelangen, dann besteht kein Risiko der Übertragung von Viren im Gebäude. Besteht keinerlei Möglichkeit, den Frischluftanteil in der Zuluft zu erhöhen, ist es angebracht, Umluftsysteme mit zusätzlichen Filterstufen für Hochleistungsschwebstoff-Filtern (HEPA – H 13 oder H 14) auszustatten und zusätzlich zu lüften. Erhöht der Betrieb von dezentralen Klimageräten das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2? Bei dezentralen Klimageräten, die nur einzelne Räume in einer Wohnung kühlen, kann es zwar konstruktionsbedingt nicht zu einer Verbreitung von Viren in andere Räume kommen. Allerdings können durch die Luftströmungen, welche solche Geräte erzeugen, infektiöse Aerosole sich schneller und gleichmäßiger in geschlossenen Räumen verteilen. Daher ist der Betrieb dieser Geräte im Hinblick auf die Übertragung von Coronaviren unter bestimmten Bedingungen nicht unkritisch, besonders dann, wenn keine oder nur eine geringe Zuführung von Außenluft erfolgt. Kann das SARS-CoV-2 durch Filter aus der Luft entfernt werden? Mit Hilfe von Hochleistungsfiltern (HEPA-Filter) ist eine Entfernung von Coronaviren grundsätzlich möglich. HEPA-Filter sind darauf ausgelegt, luftgetragene Partikel mit einem Wirkungsgrad von 99,95 % über einen breiten Größenbereich zurückzuhalten. Die Abscheidefähigkeit schließt sowohl Coronaviren selbst (100-120 Nanometer) als auch die durch den Atem exhalierten Partikel und Tröpfchen (bis in den im Bereich weniger Mikrometer) mit ein. Allerdings wurden HEPA-Filter in dreistufigen Filteranlagen bislang vornehmlich als Bestandteil der Lüftungsanlagen von Krankenhäusern oder bestimmten industriellen Gebäuden, wo es auf hohe Keim- und Partikelarmut ankommt, eingesetzt. Bei mobilen, frei aufstellbaren Luftfiltergeräten ist zu beachten, dass diese nach dem Umluftprinzip arbeiten und zu jedem Zeitpunkt nur einen bestimmten Anteil der Raumluft reinigen. In großen Räumen wie Klassenzimmern, Versammlungsräumen und Großraumbüros hat sich gezeigt, dass Geräte mit Schwebstofffiltern großzügig dimensioniert sein müssen und eine Umsatzrate des fünf- oder mehrfachen Raumvolumens pro Stunde leisten müssen, um die Partikelkonzentrationen im Raum wirksam zu reduzieren. Geräte mit Schwebstofffiltern haben den Nachteil, dass sie durch menschliche Atmung anfallendes CO2 , die Luftfeuchte und geruchsaktive Substanzen sowie andere chemische Schadstoffe nicht aus der Raumluft entfernen. Selbst einfache Filtergeräte erfordern zudem eine kontinuierliche Wartung und ein sicherer Austausch der möglicherweise mit Viren kontaminierten Filter muss gewährleistet sein. [Weitere Informationen] https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur... Was kann ich für eine gute Luft in meiner Wohnung tun? Aufgrund der COVID-19-Pandemie verbringen viele Menschen momentan mehr Zeit zuhause. Lüften Sie daher genügend, am besten mehrmals täglich. Empfohlen wird zwei- bis dreimal am Tag das Stoßlüften (am besten Querlüften (Durchzug herstellen)) mit weit geöffneten Fenstern, je 5-10 Minuten lang (im Sommer auch länger). Den raschen Lüftungserfolg erhöht das Querlüften mit gleichzeitigem Öffnen von gegenüberliegendem von Fenstern. Dadurch lässt sich, besonders auch im Winter, die Lüftungsdauer bei gleichem Lüftungserfolg verringern. Der Luftaustausch sorgt für einen Abtransport der „verbrauchten“ Luft (Kohlendioxid, Gerüche), der chemischen Ausdünstungen aus Möbeln und Bauprodukten sowie der Luftfeuchtigkeit nach draußen, was u.a. Schimmelbefall vorbeugt. Auch kürzeres Fensterlüften zwischendurch trägt zu einem gesunden Innenraumklima bei. Da die Außenluft praktisch virenfrei ist, sorgt das Lüften auch für einen wirksamen Abtransport eventueller virushaltiger Partikel aus dem Innenraum. Mehr Informationen zum Thema Welchen Nutzen haben mobile Luftreinigungsgeräte zur Reduzierung der Infektionsgefahr? Zur Aufbereitung der Innenraumluft werden mobile Luftreinigungsgeräte (d.h. frei im Raum aufstellbare Geräte) angeboten, die sich verschiedener Techniken bedienen. Die Eignung eines Geräts für eine bestimmte Raum- und Belegungssituation Situation hängt stark vom Einzelfall ab und sollte fachkundig bewertet werden. Bei mobilen, frei aufstellbaren Luftfiltergeräten ist zu beachten, dass diese nach dem Umluftprinzip arbeiten und zu jedem Zeitpunkt nur einen bestimmten Anteil der Raumluft reinigen. In großen Räumen wie Klassenzimmern, Versammlungsräumen und Großraumbüros hat sich gezeigt, dass Geräte mit Schwebstofffiltern großzügig dimensioniert sein müssen und eine Umsatzrate des fünf- oder mehrfachen Raumvolumens pro Stunde benötigen, um die Partikelkonzentrationen im Raum wirksam zu reduzieren. Geräte mit Schwebstofffiltern haben jedoch den Nachteil, dass sie anfallendes CO2 , die Luftfeuchte und geruchsaktive Substanzen sowie andere chemische Schadstoffe nicht aus der Raumluft entfernen. Selbst einfache Filtergeräte erfordern eine kontinuierliche Wartung und einen sicheren Austausch der möglicherweise mit Viren kontaminierten Filter. Bei vielen anderen Gerätetypen ist die Wirksamkeit der Reduzierung von SARS-CoV-2-Viren in Realräumen aus Sicht des Umweltbundesamtes bislang nicht nachgewiesen. Bevor eine Anschaffung erwogen wird, sollte man entsprechende Prüfnachweise von Herstellerseite angefordert werden. Dies gilt besonders auch für Geräte, welche mit einer UVC-Lampe arbeiten und durchströmende Luft dekontaminieren sollen. Aus diesen Gründen hält das Umweltbundesamt mobile Luftreinigungsgeräte nur in Ausnahmefällen als Maßnahme zur Unterstützung einer nicht ausreichenden Frischluftzufuhr für sinnvoll, wobei Räume, welche nicht über Fensterlüftung oder technisch mit Außenluft versorgt werden können generell nicht für eine Nutzung geeignet sind. [Weitere Informationen] https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall Was ist bei Renovierungsarbeiten in der Wohnung zu beachten? Auch wenn es momentan günstig erscheint, die Zeit zum Renovieren der eigenen vier Wände zu nutzen: Beachten Sie, dass Fußbodenbeläge, Estriche, Holzwerkstoffe, Anstriche, lösungsmittelhaltige Lacke und Klebstoffe eine Reihe nicht ganz unproblematischer Substanzen abgeben können. Flüchtige organische Verbindungen ( VOC ) liegen zwar meist nur in geringer, gesundheitlich eher unbedenklicher Konzentration vor, doch können teils deutlich erhöhte Konzentrationen in Zeiträumen nach Renovierungsarbeiten auftreten. Bei hohen Raumluftkonzentrationen können VOC zu Geruchsbelästigungen, Reizungen der Augen und Schleimhäute, Ausschlag, Kopfschmerzen, Erschöpfung und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Achten Sie daher, sofern Sie Renovierungs- oder Bastelarbeiten durchführen müssen, umso mehr auf ein konsequentes Lüften. Mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnete Produkte geben weniger chemische Ausdünstungen ab. UBA-Publikation: Gesund und umweltfreundlich renovieren UBA-Themenseite: Allergien Benötige ich Desinfektionsmittel zum Putzen der Wohnung? Feuchtes Reinigen verringert die Staublast in der Wohnung. Dies vermindert die Menge an aufgewirbeltem Staub in der Wohnung und z.B. auch die Menge an möglichen Allergenen. Zusätzliche Raumluftbelastungen können jedoch beim Putzen mit chemischen Reinigungsprodukten entstehen, die Substanzen in die Raumluft abgeben. Beim Putzen der eigenen Wohnung vorsorglich Desinfektionsmittel zu verwenden, ist auch in der aktuellen Situation während der COVID-19 Pandemie nicht erforderlich, ja sogar schädlich für Mensch und Umwelt! Allerdings kann die Anwendung von Desinfektionsmitteln im Infektionsfall angezeigt sein. Informieren Sie sich hierüber über die Informationen des RKI . U BA-Themenseite: Frühjahrsputz BfR: Kann das neuartige Coronavirus über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden?
Bauleitpläne | Stadt Bad Dürrheim Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Zur Suche springen .st0{fill:#FADF8D;} .st1{fill:#FFFFFF;} unchecked Navigation öffnen/schließen - Navigation schließen unchecked Aktuelles Navigation öffnen/schließen Stadtnachrichten Fasnet in Bad Dürrheim Veranstaltungen Räum- & Streupflicht Märkte Bad Dürrheimer Nachrichten Ausschreibungen Bekanntmachungen Baustellen & Verkehrsbehinderungen Stadtradeln Notdienste unchecked Stadt Navigation öffnen/schließen unchecked Stadtportrait Navigation öffnen/schließen Historie Wissenswertes Crossiety - die digitale Bürgerplattform Klimaaktives Bad Dürrheim Fotoalbum Bürgerbroschüre unchecked Stadtteile Navigation öffnen/schließen 1250 Jahre Baldingen Biesingen Hochemmingen Oberbaldingen Öfingen Sunthausen Unterbaldingen Interaktiver Stadtplan unchecked Partner- & Patenschaften Navigation öffnen/schließen Hajduszoboszlo Spotorno Enghien-les-Bains Biesingen/Saar Bundeswehr Anreise & Stadtplan Heiraten in Bad Dürrheim unchecked Politik & Verwaltung Navigation öffnen/schließen unchecked Stadtverwaltung Navigation öffnen/schließen Bürgermeister Öffnungszeiten Mitarbeiter A-Z Organigramm Ortsverwaltungen Formulare Onlinedienste Datenschutz-Grundverordnung Ortsrecht Finanzen Jobs & Ausbildung Dienstleistungen A-Z Rat in allen Lebenslagen unchecked Gemeinderat Navigation öffnen/schließen Digitaler Sitzungsdienst Ortschaftsräte Kreisräte & Abgeordnete unchecked Wahlen Navigation öffnen/schließen Bundestagswahl 23.02.2025 Weitere Behörden checked Wirtschaft & Wohnen Navigation öffnen/schließen checked Bauen & Investieren Navigation öffnen/schließen Wohnbauplätze Gewerbebauplätze Innenentwicklung und Flächenmanagement Bauleitpläne unchecked Leerstandsbörse Navigation öffnen/schließen Aktuelle Angebote Stadtsanierung Gutachterausschuss, Bodenrichtwerte Ver- & Entsorgung Lärmaktionsplanung Neubau Klinik Limberger Branchenbuch unchecked Wirtschaftsförderung Navigation öffnen/schließen Interessenvertretungen & Verbände Informations- und Kommunikationstechnologien Existenzgründungsberatung Mietspiegel unchecked Leben Navigation öffnen/schließen unchecked Kinder & Jugendliche Navigation öffnen/schließen Kindertagesbetreuung Spielplätze Stadtjugendpflege Ferienprogramm Kulturlotse unchecked Bildungseinrichtungen Navigation öffnen/schließen Volkshochschule Büchereien Sportstätten Veranstaltungs- und Tagungsräume Vereine & Organisationen unchecked Kirchen Navigation öffnen/schließen Raum der Stille unchecked Bürgerengagement Navigation öffnen/schließen EhrenSache - Stark engagiert Nachbarschaftshilfe Bürgerbörse unchecked Bürgerschaftliche Gruppen Navigation öffnen/schließen Reparatur Café Generationentreff - Mehrgenerationenhaus Bürgerstiftung unchecked Senioren Navigation öffnen/schließen Aktiv im Alter Hilfe im Alter Weitere Angebote Integration unchecked Gesundheit Navigation öffnen/schließen Menschen mit Behinderungen unchecked Gesunde Umwelt Navigation öffnen/schließen Natur & Landschaft Renaturierung von Gewässern Lehrpfade Trinkwasser & Abwasser Wasserenthärtung Kontakt Anreise Schadensmelder Karriere Startseite Wirtschaft & Wohnen Bauen & Investieren Branchenbuch Wirtschaftsförderung Mietspiegel Bauen & Investieren Wohnbauplätze Gewerbebauplätze Innenentwicklung und Flächenmanagement Bauleitpläne Leerstandsbörse Stadtsanierung Gutachterausschuss, Bodenrichtwerte Ver- & Entsorgung Lärmaktionsplanung Neubau Klinik Limberger Bauleitpläne Bauleitpläne 1. Der Flächennutzungsplan als „vorbereitender Bauleitplan“ stellt die grundlegenden Planungsziele für das gesamte Gemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar und beinhaltet die beabsichtigte Art der Bodennutzung und zeigt wichtige Standortentscheidungen zusammenhängend auf. Im Unterschied zum Bebauungsplan wird er nicht als Satzung beschlossen, sondern als verwaltungsinternes Planwerk festgestellt und erzielt somit keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Vielmehr ist er eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung, die sich an den Vorgaben der Regionalpläne des Regionalverbands SBH orientiert und als Grundlage für einzelne Bebauungspläne dient. Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP): FNP - Teil 1 (Bereiche Kernstadt, Hochemmingen, Sunthausen) FNP - Teil 2 (Bereiche Biesingen, Öfingen, Ober- und Unterbaldingen) 2. Der Bebauungsplan als „verbindlicher Bauleitplan“ wird im Rahmen der kommunalen Planungshoheit in den nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vorgegebenen Verfahren vom Gemeinderat aufgestellt und als Satzung beschlossen. Darin werden in dem betreffenden Gebiet Bebauungsvorschriften zu den einzelnen Baugrundstücken für den Bauherrn verbindlich festgelegt. Existiert kein Bebauungsplan in überbauten Gebieten, sogenannter unbeplanter Innenbereich, gilt § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen sind durch das Baugesetzbuch geregelt. Über die nachfolgende Verlinkung können alle Bebauungspläne der Kernstadt und der Stadtteile als unverbindliche Orientierung eingesehen werden: Übersicht aller Bebauungspläne In den Stadtteilen gibt es jeweils eine Einbeziehungssatzung, die den planungsrechtlichen Innenbereich vom Außenbereich abgrenzt. Kernstadt Übersichtsplan der überplanten Bereiche Hochemmingen Übersichtsplan der überplanten Bereiche Einbeziehungssatzung Öfingen Übersichtsplan der überplanten Bereiche Einbeziehungssatzung Sunthausen Übersichtsplan der überplanten Bereiche Einbeziehungssatzung Biesingen Übersichtsplan der überplanten Bereiche Einbeziehungssatzung Einbeziehungssatzung 1. Änderung Oberbaldingen Übersichtsplan der überplanten Bereiche Einbeziehungssatzung Einbeziehungssatzung 1. Änderung Unterbaldingen Übersichtsplan der überplanten Bereiche Einbeziehungssatzung Ihr Ansprechpartner Herr Gerhard Friedrich Leitung Kundenbereich 5.5. - Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Bodenordnung, Bauverwaltung - Hochbau & Bauleitplanung Telefon: 07726 666-791 E-Mail: gerhard.friedrich(at)bad-duerrheim.de Weitere Informationen Weitere Informationen Hier gelangen Sie zur Kartenseite des Schwarzwald-Baar-Kreises Seite drucken Direkt nach oben
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Einen Termin können Sie gerne telefonisch (91009-12 / -16) oder per E-Mail (rathaus@hattenhofen.de) vereinbaren. Gemeindejubiläum 2025 Bundestagswahl Häufigste Anliegen Grundsteuerreform Digitaler Ortsplan Volkshochschule Direktvermarkter Kontrast Kontrast Schriftgröße Verwenden Sie diese Tastaturbefehle, um die Schriftgröße zu verändern: STRG- bzw. STRG+ Responsive Web Inhalt | Impressum | Datenschutz | Hilfe | Barrierefreiheit
Neben der schwerwiegenden Problematik, die antibiotikaresistente Bakterien im Krankenhausbereich darstellen, ist in jüngerer Vergangenheit auch die Rolle der aquatischen Umwelt als Reservoir und Übertragungsweg für antibiotikaresistente Bakterien vermehrt in den Fokus gerückt. Unter diesem Aspekt führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Untersuchungen von Abwasser und Oberflächenwasser auf klinisch-relevante antibiotikaresistente Bakterien durch. Antibiotikaresistente Bakterien in der Umwelt stellen ein natürliches Phänomen dar, das bereits bevor der Mensch Antibiotika entdeckt und zur Behandlung von Infektionskrankheiten genutzt hat auftrat. Mit der medizinischen Anwendung von Antibiotika seit den 1940er Jahren nahm jedoch die Entstehung und Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien immer weiter zu. In Folge einer Antibiotika-Therapie scheiden Patienten antibiotikaresistente Bakterien aus; mit den Ausscheidungen gelangen diese ins Abwasser und damit in die kommunale Abwasserbehandlung. Das gilt gleichermaßen für Patienten innerhalb und außerhalb des Krankenhauses, denn Abwässer aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen werden der kommunalen Abwasserbehandlung zugeführt und damit nicht anders behandelt als Abwässer aus privaten Haushalten und öffentlichen Einrichtungen. Die Abwasserbehandlung in kommunalen Kläranlagen zielt jedoch vorwiegend auf die Entfernung der groben Schmutzfracht (wie etwa Hygieneartikel) sowie den Rückhalt und Abbau enthaltener Stoffe, wie organische Kohlenstoff-, Stickstoff- und Phosphorverbindungen, ab. Konventionelle Kläranlagen mit mechanisch-biologischer Abwasserbehandlung sind hingegen nicht darauf ausgelegt Mikroorganismen inklusive Bakterien vollständig aus dem Abwasser zu entfernen; so ist das Vorhandensein antibiotikaresistenter Bakterien auch in behandelten Abwässern weltweit inzwischen gut belegt. Auch die Untersuchungen des LANUV – mittels Methoden und Verfahren der klassischen kulturellen Mikrobiologie sowie der Molekularbiologie – zeigen nachdrücklich das Vorkommen von klinisch-relevanten antibiotika-resistenten Bakterien in Abwässern und Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen. Der Nachweis von den besonders problematischen Carbapenemase-bildenden Bakterien erfolgte dabei vorwiegend im Krankenhausabwasser und im Abwasser von Kläranlagen mit Krankenhäusern im Einzugsgebiet. Allerdings wurden sie bereits auch vereinzelt in Fließgewässern unterhalb von Kläranlageneinleitungen nachgewiesen. Schlagwortwolke zum Thema „Antibiotikaresistenz, Abwasser und aquatische Umwelt“, Abbildung: LANUV/Dr. B. Dericks
Das seit März 2021 laufende Pilotprojekt des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) zum Corona-Screening des Abwassers wird deutlich ausgeweitet. Ab Herbst 2022 sollen an zwölf landesweit repräsentativen Klärwerksstandorten wöchentlich Proben genommen und im Labor auf SARS-CoV-2-Viren untersucht werden. Bislang erfolgt dies in Halle, Magdeburg, Weißenfels und Bernburg. Hinzu kommen künftig Dessau, Köthen, Naumburg, Zeitz/Göbitz, Schönebeck, Halberstadt, Silstedt und Stendal-Stadtforst. Geplant ist zudem, die Daten auf der LAU-Webseite https://lau.sachsen-anhalt.de zu veröffentlichen. „Das Pilotprojekt hat gezeigt: Die regelmäßige Untersuchung von Abwasser auf Corona-Viren liefert Informationen, mit denen sich das Infektionsgeschehen zuverlässig einschätzen lässt. Dies gilt umso mehr, wenn insgesamt weniger getestet wird. Das Abwasser-Screening wird die klinischen Tests zwar nicht komplett ersetzen können; es hilft aber dabei, die Dunkelziffer einzuordnen und zu verringern. Denn auch wenn weniger Menschen sich testen, erzeugen sie ja trotzdem weiterhin Abwasser. Das macht die Daten aus unseren Klärwerken zu einem wertvollen, ergänzenden Instrument im Pandemiemanagement“, sagte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute bei der Vorstellung des regelmäßigen Monitorings im Gentechnischen Überwachungslabor des LAU in Halle (Saale). Die Ergebnisse des Pilotprojekts aus den vier Kläranlagen zeigen deutlich einen Zusammenhang zwischen den – bisher auf klinischen Tests basierenden – Inzidenzzahlen und den im Abwasser nachgewiesenen Corona-Genom-Fragmenten. Die Methode funktioniert unabhängig von der Teststrategie und der Testbereitschaft der Bevölkerung. Sie erfasst zudem auch asymptomatisch Infizierte und jene, die Testangebote nicht wahrnehmen. Bei Bedarf können außerdem die Anteile aller bekannten Corona-Varianten bestimmt werden. Grundsätzlich lassen sich mit dem Verfahren auch andere Krankheitserreger aufspüren. Für weitreichende Vorhersagen in Form eines Frühwarnsystems eignet sich das Abwasser-Screening allerdings nicht, erläuterte LAU-Virologin Dr. Swetlana Rot: „Bei der Delta-Variante hatten wir einen Vorlauf von etwa einer Woche, bis auch die offiziellen RKI-Zahlen stiegen. Bei Omikron ist der Vorlauf auf 3 bis 4 Tage geschrumpft.“ Hauptgrund hierfür sei die geringere Inkubationszeit. Vollständig ersetzen können die Abwasseruntersuchungen die klinischen Tests jedoch nicht: Einerseits ist keine Zuordnung zum Individuum möglich und andererseits lässt sich auch die konkrete Anzahl von Infizierten in einem Stadtgebiet nicht berechnen. Dafür werden jedoch Trends und Hotspots schnell und sicher erkannt. Bei der Auswahl der zwölf beteiligten Kläranlagen wurde vor allem auf Bevölkerungsdichte und Größe des Einzugsgebiets sowie auf die Verteilung der Standorte im Land geachtet. Eine Rolle spielte auch die Beschaffenheit des Abwassernetzes: Da Genfragmente sehr instabil sind, muss die Verweilzeit des Abwassers im Kanalsystem möglichst kurz sein. Wenn das Wasser die Anlage geklärt wieder verlässt, sind übrigens keinerlei Viren mehr enthalten – auch das wurde im Pilotprojekt eindeutig nachgewiesen. Achtung! Bei Verwendung der angefügten Fotos bitte als Bildnachweis MWU Sachsen-Anhalt angeben. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn und Twitter.
Daten aus regelmäßigen Untersuchungen von Abwasser auf Corona-Viren liefern zusätzliche Informationen, um das Infektionsgeschehen zu verfolgen. Die Methode funktioniert unabhängig von der aktuellen Teststrategie und der Testbereitschaft der Bevölkerung. Sie erfasst auch asymptomatisch Infizierte und jene, die Testangebote nicht wahrnehmen. Vollständig ersetzen kann die Abwasseruntersuchung klinische Tests nicht, denn es ist natürlich keine Zuordnung zum Individuum möglich. Auch die konkrete Anzahl Infizierter in einem Stadtgebiet kann nicht berechnet werden. Dafür werden jedoch Trends und Hotspots schnell und sicher erkannt. An zwölf repräsentativen Klärwerksstandorten landesweit werden seit Herbst 2022 zwei Mal pro Woche Proben genommen, die im gentechnischen Überwachungslabor auf SARS-CoV2-Viren untersucht werden. Die Daten aus dem Corona-Abwassermonitoring für Sachsen-Anhalt sind seit April 2023 für alle einsehbar. Kommunale Gesundheitsbehörden, aber auch Bürgerinnen und Bürger können sich nun eigenständig über die Entwicklung informieren. Die Ergebnisse können je nach Bedarf nach Standorten gefiltert und als Rohdaten oder in Diagrammform heruntergeladen werden. Zu den Ergebnissen des Abwasser-Screenings In den Diagrammen wird der zeitliche Verlauf der Viruslast im Abwasser im Einzugsgebiet des ausgewählten Klärwerks gezeigt. Die Messwerte werden für jeden Kläranlagen-Standort in relativen Einheiten berechnet und geben nicht die absolute Konzentration von SARS-CoV2-Genomkopien im Abwasser an. Die Ermittlung der relativen SARS-CoV2-Genkopien erfolgt mittels quantitativer real-time-PCR. Entsprechend den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts werden jeweils mindestens zwei unterschiedliche Genabschnitte sowie ein Referenzgen aus dem SARS-CoV-2-Genom bestimmt: Die zwei untersuchten Genabschnitte führen in der Regel zu ähnlichen Ergebnissen. Sollte es jedoch zu einer Mutation auf einem der Genabschnitte kommen, würden diese Ergebnisse für die Datenerhebung untauglich werden. In diesem Fall liefert der zweite Genabschnitt weiterhin belastbare Daten. Zwei zeitgleiche Mutationen an beiden für den Nachweis genutzten Genabschnitten sind extrem unwahrscheinlich. Für die Darstellung lässt sich auswählen ob einer der untersuchten Genabschnitte oder beide angezeigt werden sollen. Die SARS-CoV2-Überwachung wurde zunächst in einer Pilotstudie am LAU am Beispiel von vier Kläranlagen in Sachsen-Anhalt untersucht. Dabei hat sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der – auf klinischen Tests basierenden – Inzidenz und den im Abwasser nachgewiesenen Corona-Genom-Fragmenten gezeigt. Das Abwasserscreening ist flexibel und kann künftigen Bedürfnissen angepasst werden: so könnten im Labor auch die Anteile bekannter Mutationen bestimmt werden oder das System auf gänzlich andere Erreger angewendet werden.
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