Stadtentwickler und lokale Bürgergruppen erproben einen „Bürgerfonds“ als Finanzierungsmodell, um historische Bausubstanz in zentraler Lage von Fachwerkstädten zu sanieren und neu zu nutzen. In den vier Städten Hannoversch Münden, Bleicherode, Felsberg und Homberg (Efze) initiiert die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte und die Stiftung trias einen „Bürgerfonds“ als Träger- und Finanzierungsmodell, das Bürgergruppen beim Erhalt, bei der Sanierung und bei der Neunutzung historischer Bausubstanz unterstützt. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“. Mit Hilfe des „Bürgerfonds“ sollen der Grunderwerb und der Kauf historischer Immobilien durch Bürgergruppen möglich gemacht werden. Der Fonds nimmt ihnen das Risiko eines Eigenerwerbs von Immobilien. Die Gruppen entwickeln dann Nutzungskonzepte, die Einnahmen durch die Immobilien durch Erbbaurechte ermöglichen. Diese fließen schließlich wieder in den Fonds, so dass dieser sich „revolvierend“ teilweise selbst finanzieren kann. Die Finanzierung der anschließenden Sanierung erfolgt, indem Kredite vermittelt werden. Der Bürgerfonds stellt zugleich ein komplementäres Finanzierungsmodell dar. Auf diese Weise unterstützt der Fonds das ehrenamtliche Engagement der Initiativen, verbessert die Lebensqualität in den Altstadtzentren und kann Impulse für historische Stadtkerne setzen. Weitere Informationen „Bürgerfonds“ auf www.kommunen-innovativ.de Informationen von der Stiftung Trias Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte In Deutschland wurden in den Jahren 2012 bis 2015 täglich 66 ha unbebaute Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Das sind etwa 100 (!) Fußballfelder, die wir an nur einem Tag einfach "verbauen". Künftige Bedarfe in den Bereichen Bildung, Infrastruktur, Soziales, Finanzen, Arbeit und Wohnen sind Parameter einer zukunftsfähigen Ortsentwicklung. Häufig führen hohe Kosten für Abbruch, Sanierung oder Umbau dazu, dass Gebäude im Ortskern nicht mehr genutzt werden. Abhilfe können Kommunen mit eigenen kommunalen Förderprogrammen schaffen. Unter dem Leitgedanken „Kooperation statt Standortwettbewerb“ soll ein freiwilliger und selbstverwalteter Innenentwicklungsfonds in den Landkreisen Nienburg/Weser und Gifhorn finanzielle Spielräume schaffen, um Ortszentren zu stärken. Flächennutzung, Siedlungsentwicklung, Landmanagement, die damit verknüpften Instrumente und Wechselwirkungen sowie die handelnden Akteure sind ein zentraler Gegenstand des Rahmenprogramms FONA „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ des Bundesministeriums für Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet.
Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen Einflussfaktoren auf Kosten im laufenden Betrieb Kosten aus der Perspektive von Wärmeabnehmenden Die Kosten für die Realisierung eines Nahwärmenetzes hängen von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen ab, die bei der Investitionskalkulation sorgfältig geprüft werden müssen. Grundsätzlich sollten für eine betriebswirtschaftlich rationale Betrachtung dynamische Investitionsrechnungen unter Berücksichtigung von Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten über einen festgelegten Nutzungszeitraum durchgeführt werden. Da es sich um sehr langfristige Investitionen handelt, sind statische Verfahren ungeeignet. Als Ergebnis können Kapitalwert oder Wärmegestehungskosten betrachtet werden. Die Kapitalwertmethode wird unter anderem detailliert in der DIN EN 17463 beschrieben. Die Methodik zum Annuitätenverfahren, bei dem der Kapitalwert auf regelmäßig wiederkehrende gleich hohe Zahlungen aufgeteilt wird, erläutert die VDI-Richtlinienreihe 2067. VDI-Richtlinienreihe 2067 Die Wärmegestehungskosten können aufgrund der vielen verschiedenen Einflussfaktoren stark schwanken. Daher ist es nicht möglich, „typische“ Wärmegestehungskosten für ein Nahwärmenetz anzugeben. Sie sind aber i.d.R. konkurrenzfähig mit den Vollkosten von dezentralen Lösungen, wie der BDEW-Heizkostenvergleich in den letzten Jahren gezeigt hat. Grundsätzlich gilt dabei, mit steigender Anschlussrate im Netzgebiet sinken die Kosten pro Energieeinheit. Um ein Gefühl für die Kosten Ihres spezifischen Projektes zu bekommen, ist es empfehlenswert, sich die verschiedenen Faktoren bewusst zu machen, die Relevanz für das eigene Projekt zu überprüfen und Beispiele für vergleichbare Projekte aus der Praxis auszuwerten.Eine aktuelle Studie der Prognos AG im Auftrag der Agora Energiewende analysiert die Wirtschaftlichkeit von klimaneutral betriebenen Wärmenetzen und nimmt dabei sowohl Fernwärmeversorger als auch die Endkunden und -kundinnen in den Blick. Folgende Einflussfaktoren sind zu berücksichtigen: Einflussfaktoren in Bezug auf die Anfangsinvestitionen (CAPEX) Vorbereitung und Planung: Bereits vor dem eigentlichen Bau können Kosten anfallen, beispielsweise für Machbarkeitsstudien, Probebohrungen, die eigentliche ausführungsreife Planung durch entsprechende Fachplaner und Genehmigungen. Bedarfsstruktur: Die Gesamtgröße des Versorgungsgebietes sowie die Dichte der anzuschließenden Gebäude (bzw. die Wärmedichte als Wärmebedarf pro Fläche oder Leitungslänge) haben einen großen Einfluss auf die Kosten. Je weiter die einzelnen Gebäude voneinander entfernt sind und je geringer der spezifische Wärmebedarf der einzelnen Gebäude, desto größer wird die erforderliche Trassenlänge pro gelieferter Energieeinheit und entsprechend steigen auch die Kosten. Erschließung der EE-Potenziale: Die Erschließung erneuerbarer Wärmequellen ist je nach lokalen Bedingungen mit Kosten verbunden, die ebenso nach Wärmequelle und Technologie variieren (Sonden, Kollektoren, etc.) Technische Anlagen: Hierunter fallen neben den eigentlichen Wärmeerzeugern wie Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen auch die für die Umwälzung des Heizmediums benötigten Pumpen, Rohrleitungen, Verteiler und Sammler, alle Ventile und Armaturen und die Mess- und Regelungstechnik zur Überwachung der Betriebsbedingungen. Die Investitionen für die Rohrleitungen ist bei kalten Nahwärmenetzen üblicherweise geringer, da hier auf die Dämmung der Rohre verzichtet werden kann, dafür ist in jedem Gebäude eine Wärmepumpe erforderlich, wobei bei der Konzeptionierung festzulegen ist, ob sich diese noch im Eigentum des Netzbetreibers befinden oder bereits dem Kunden zuzuordnen sind. Wärmetrassen: Die Kosten für die Tiefbauarbeiten, um die Trassen des Wärmenetzes im Erdreich zu verlegen, sind stark von den Gegebenheiten vor Ort abhängig. An verdichteten urbanen Standorten sind die Verlegekosten tendenziell besonders hoch. In Bestandsquartieren sind die Kosten zudem meist deutlich höher als im Neubau. Technikzentrale: Diese muss entweder in einem eigenen Bauwerk untergebracht werden oder ein vorhandener Aufstellraum ausreichender Größe ist entsprechend zu ertüchtigen. Anschluss an leitungsgebundene Infrastruktur: Werden zur Versorgung einzelner Wärmeerzeuger Anschlüsse an das Strom- und Gasnetz oder ein Anschluss an ein übergeordnetes Fernwärmenetz benötigt, werden hierfür seitens der Infrastrukturbetreiber ebenfalls Kosten aufgerufen, die berücksichtigt werden müssen. Nutzeranschluss: Um die einzelnen Nutzer an das Netz anzuschließen werden neben den Anschlussleitungen auch Hauseinführungen in der Kellerwand oder Bodenplatte und Wärmeübergabestationen benötigt. Fremdkapitalkosten: Da in der Regel Kredite zur Finanzierung aufgenommen werden, haben deren Zinskonditionen einen Einfluss auf die Investitionskosten. Nutzung von Fördermöglichkeiten: Durch Nutzung von Bundes- und Landesfördermitteln können die Investitionskosten reduziert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Für die Betreiber bestehender oder neu errichteter Nahwärmenetze sind folgende Einflussfaktoren relevant für die laufenden Kosten, die sich prinzipiell aus Verbrauchs- und Betriebskosten zusammensetzen: Brennstoffkosten (inklusive CO 2 -Abgabe): Falls Biomasse oder ein Anteil fossiler Brennstoffe (z.B. Erdgas) zur Wärmeerzeugung genutzt werden, sind die Preise und deren Entwicklung ein wichtiger Faktor für die laufenden bzw. operativen Kosten. Hierbei beeinflusst die CO 2 -Abgabe bzw. ab Ende 2026 der CO 2 -Preis die Kosten für fossile Brennstoffe. Stromkosten: Die Entwicklung der Strompreise hat Einfluss auf die Kosten für den Betrieb von Wärmepumpen. Senken lassen sich diese Kosten, wenn vor Ort Strom aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen) erzeugt und direkt für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Instandhaltungskosten: Sämtliche technischen Bestandteile des Wärmenetzes, wie die Wärmeerzeugungsanlagen oder Übergabestationen unterliegen Verschleiß, können beschädigt werden (beispielsweise durch Extremwetterereignisse) oder ausfallen. Im Betrieb sollte eine aktive Betriebsführung die Instandhaltung gewährleisten. Daher fallen über die Nutzungsdauer des Netzes auch Instandhaltungskosten an. Personalkosten: Für den laufenden Betrieb fallen auch Personalkosten, die abhängig von der Anzahl und Qualifikation der benötigten Mitarbeitenden in der technischen und kaufmännischen Betriebsführung sind. Weitere Kosten: Darüber hinaus können je nach Situation auch Versicherungskosten, Miete oder Pacht sowie Neben- und Betriebskosten in den Betriebsgebäuden anfallen. Werden die Kosten aus Verbraucherperspektive betrachtet, ist zunächst wichtig, sich die Unterschiede zwischen den Preisen bei der Versorgung über ein Wärmenetz und einer dezentralen Wärmeversorgung bewusst zu machen. Preise für die Versorgung über ein Wärmenetz bilden immer die Vollkosten ab (das heißt Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten), während bei dezentralen Versorgungslösungen häufig nur die Verbrauchskosten gesehen und beispielsweise Kosten für Wartung und Instandhaltung oder Ersatzbeschaffungen vergessen werden. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die den Anschluss an ein Nahwärmenetz für ihre Wärmeversorgung wählen, sind zum einen die gegebenenfalls einmalig anfallenden Anschlusskosten von Bedeutung, zum anderen der Wärmepreis. Der Wärmepreis setzt sich dabei i.d.R. aus einem leistungsabhängigen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Bei vielen Contractingmodellen macht der Grundpreis etwa 25% der Gesamtkosten aus, der Arbeitspreis etwa 75%. Anschlusskosten: Für die Kosten des Anschlusses an ein Nahwärmenetz wird vom jeweiligen Betreiber eine einmalige Gebühr erhoben. Der Anschluss kann gegebenenfalls auch gefördert werden. Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Grundpreis: Der jährliche Grundpreis wird vom Betreiber erhoben, um die Betriebs- und Wartungskosten des Netzes zu decken. Arbeitspreis: Der Arbeitspreis basiert auf dem Wärmeverbrauch der Abnehmerinnen und Abnehmer. Die Kosten sind von der Preisentwicklung der verwendeten Energieträger abhängig. Verbraucherseitig können die Wärmekosten durch eine Verringerung des Bedarfs mittels energetischer Gebäudesanierung sowie durch sparsames Nutzerverhalten gesenkt werden. Um ein Angebot zum Anschluss an ein Wärmenetz einordnen zu können, können online verfügbare Informationen zu Wärmenetzen mit ähnlicher Größenordnung und Technologie zum Vergleich herangezogen werden. Die Plattform waermepreise.info der drei Verbände Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V. (AGFW), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) soll für Transparenz sorgen. Sie bildet bislang aber vor allem große Fernwärmenetze ab. Vergleichswerte für kleine Nahwärmenetze können durch einen Erfahrungsaustausch mit Akteuren, die solche Netze bereits realisiert haben, gefunden werden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Preise auch durch lokale Besonderheiten (z.B. reichlich vorhandene Biomasse vor Ort im ländlichen Raum, kommunale Förderung, etc.) beeinflusst sein können.
This report provides a detailed description of the criteria and methods used to quantify the multiple ecosystem services bundled in MoorFutures. Furthermore, it provides guidance on how to transfer these criteria and methods to other regions within and outside Germany, to allow the use of extended carbon credits as a new instrument for financing peatland protection.
13. Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“ Zusammenfassung der Ergebnisse aus der anwaltlichen Stellungnahme und der anschließenden Fragen von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal Vorbemerkung: Die Informationen aus der anwaltlichen Stellungnahme sowie die Beantwortung der Fragen sollen hilfreiche Hinweise sein und stellen keine formale Rechtsberatung dar. Ggf. ist für individuelle Fragen eine Rechtsberatung erforderlich. Wesentliche Ergebnisse aus der anwaltlichen Stellungnahme von Rechtsanwalt Christoph Engel über die Rahmenbedingungen für kommunale Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien auf dem 13. Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“ (17. März 2021): Die kommunalwirtschaftsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung und des Betriebs von EE-Anlagen in Sachsen-Anhalt richtet sich im Wesentlichen nach § 128 Abs. 1 und 2 Kommunalverfassungsgesetz LSA. Dieser regelt die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen. Dazu gehören wirtschaftliche Tätigkeiten am Markt, die jedoch von der Vermögensverwaltung und dem fiskalischen Handeln abzugrenzen sind. Ob eine wirtschaftliche Betätigung geplant ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Es ist beispielsweise bei einer Verpachtung von Dachflächen o.Ä. (Vermögensverwaltung) oder der Ausstattung von Schulen (fiskalisches Geschäft) nicht der Fall. Der Betrieb eines Solarparks zur Erwirtschaftung von Einnahmen hingegen wäre eine wirtschaftliche Betätigung. Wirtschaftliche Betätigung ist nur dann zulässig, wenn ein Bezug zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft besteht. Das setzt nach der Rechtsprechung des OVG Magdeburg und der Gesetzesbegründung voraus, dass jedenfalls in untergeordnetem Umfang auch eine Versorgung von Abnehmern innerhalb der Gemeinde stattfindet. Als Rechtsform für die wirtschaftliche Betätigung stehen den Kommunen der Eigenbetrieb, die Anstalt des öffentlichen Rechts und Rechtsformen des Privatrechts zur Verfügung. Für Tätigkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien sind in erster Linie der Eigenbetrieb, die GmbH, GmbH & Co. KG sowie die (Bürgerenergie-) Genossenschaft relevant. Zur Finanzierung von EE-Projekten erlaubt das kommunale Haushaltsrecht grundsätzlich die Aufnahme von Krediten oder kreditähnlichen Rechtsgeschäften. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte kommen insbesondere in Form von Contracting oder 13. Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“ Zusammenfassung der Ergebnisse aus der anwaltlichen Stellungnahme und der anschließenden Fragen von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal langfristigen Leasing-Geschäften in Betracht. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist in jedem Fall die Wirtschaftlichkeit des Projektes. Einnahmen aus PV-Anlagen o.Ä. sind nicht-steuerliche Einnahmen des kommunalen Haushalts. Sie haben grundsätzlich keine Auswirkung auf die Zuweisungen des Landes an die Kommune im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Es ist im Einzelfall denkbar, dass eine kommunale Tätigkeit im Bereich der erneuerbaren Energien der Körperschaftssteuer unterliegt. Das ist insbesondere davon abhängig, ob sie einen Betrieb gewerblicher Art darstellt; bei Handeln in privater Rechtsform tritt stets Körperschaftssteuerpflicht ein. Erzielt eine Gemeinde Einnahmen aus der Stromerzeugung und -lieferung an Dritte, fällt dafür regelmäßig Umsatzsteuer an. Für Strom aus erneuerbaren Energiequellen können Gemeinden nach dem EEG grundsätzlich eine Einspeisevergütung, eine Marktprämie nach dem Modell der Direktvermarktung oder eine Mieterstromvergütung erhalten. Welche Vergütungsform gewählt werden kann bzw. muss, ist abhängig u.a. von der Größe der Anlage und der Art der Nutzung. Grundsätzlich muss für Strom, der an Dritte geliefert wird oder den der Anlagenbetreiber selbst verbraucht, die EEG-Umlage abgeführt werden. Für den Eigenverbrauch bestehen hiervon allerdings Ausnahmen, insbesondere bei reinen Insellösungen oder kleineren Anlagen (<30 kW für bis 30 MWh/a). Soweit eine Kommune Stromvertrieb realisiert, insbesondere solchen an Haushaltskunden oder an Mieterstromkunden, hat sie hierfür umfangreiche verbraucherschützende Vorschriften einzuhalten. Die Vorschriften des Vergaberechts finden auch auf die Errichtung von EE-Anlagen durch Kommunen Anwendung. Die Verpachtung von Dachflächen ist indes kein vergabepflichtiges Beschaffungsgeschäft. Unter Umständen kann auch der Kauf von Strom aus EE-Anlagen eines Dritten ohne Ausschreibung erfolgen, wenn diese Anlagen sich in den Liegenschaften (Dachflächen) der Kommune befinden und der Dritte als einziger Lieferant ohne Netznutzung in Betracht kommt. 13. Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“ Zusammenfassung der Ergebnisse aus der anwaltlichen Stellungnahme und der anschließenden Fragen von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und zusammenfassende Antworten: Frage: Aber was ist mit den Energie-Anteilen, die aus einer solchen Anlage ins Netz eingespeist werden (müssen)? Dann bekomme ich als Kommune eine Vergütung und bin gewerblich tätig, oder? Antwort: Die Frage bezieht sich auf die kommunalrechtliche Zulässigkeit nach § 128 KVG LSA. Soweit ein Teil der Stromproduktion innerhalb der Gemeinde verbraucht wird, kann der Rest zur EEG- Vermarktung in das Netz eingespeist werden. Das führt zwar zu einer wirtschaftlichen Betätigung gemäß § 128 KVG, die jedoch nicht automatisch unzulässig ist. Ob eine gewerbliche Tätigkeit entsteht, ist im Wesentlichen eine Frage des Steuerrechts (Körperschaftssteuer), die von dem Ort der Erzeugung und des Verbrauchs unabhängig ist. Frage: Ist es rechtlich zulässig, dass eine Kommune die Direktversorgung aus einer von externen Dritten betriebenen PV-Anlage (z.B. Bürgerenergiegenossenschaft) auf kommunalen Dächern aufgrund eines bestehenden Energieliefervertrages mit einem Stadtwerk untersagt? Das Ergebnis ist eine 100%-Netzeinspeiseanlage, die in den überwiegenden Fällen aufgrund der geringen EEG-Vergütung nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist, sodass viele kommunale Solar- und Klimaschutzpotentiale nicht genutzt werden können. So gibt es wohl in der Fernwärmeversorgung den rechtlichen Passus, dass eine Eigenwärmeversorgung möglich sein muss, wenn die Wärme aus EE stammt. Antwort: Die Antwort ist stark von dem Inhalt des Stromliefervertrages abhängig. Die Untersagung wäre wohl nur denkbar, wenn der Stromliefervertrag ausdrücklich den Bezug von Strom aus anderen Quellen als dem Netz (Direktversorgung aus Dachanlagen) verbietet. Derartige Regelungen sind nach meiner Erfahrung eher unüblich und müssten im Detail auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Eine Übertragung von Regelungen aus dem Recht der Fernwärmeversorgung (§ 3 Satz 3 AVBFernwärmeV) auf den Stromsektor ist nicht ohne weiteres möglich. Frage: Bedeutet Eigenversorgung, dass die Kommunen/Schulen/kommunalen Betriebe Abnehmer sind oder wird auch die Belieferung z.B. eines örtlichen privaten Gewerbeparks oder eines privaten Unternehmens als örtliche Nutzung als zulässig betrachtet?
Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 PRESSEMITTEILUNG Magdeburg, den 23. März 2021 13. Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“ erstmals digital! LENA stellt anwaltliche Stellungnahme zur Nutzung von Erneuerbaren Energien in Kommunen vor Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am vergangenen Mittwoch mit großer Spannung den Vortrag von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal. Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die Frage, ob und wie Kommunen im Land Erneuerbare Energien stärker selbst nutzen können. Grundlage dafür bildete eine von der LENA in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme. Inwieweit lassen sich Dachflächenpotentiale der kommunalen Liegenschaften für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen und der damit erzeugte Strom beispielsweise im eigenen Rathaus verbrauchen? Die für die Teilnehmenden vermutlich wichtigste Frage konnte der Experte gleich zu Beginn beantworten: „Ja, Kommunen können im eigenen Umfeld Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen und nutzen. Lediglich Projekte, die die reine Einspeisung von Strom zum Ziel haben und bei denen kein direkter Bezug zur örtlichen Gemeinschaft hergestellt wird, sind laut Kommunalverfassung nicht zulässig“. Die Rechtsprechung setzt demnach voraus, dass zumindest in untergeordnetem Umfang auch eine Versorgung von Abnehmern innerhalb der Gemeinde stattfindet. Ob es sich bei der Umsetzung von EE-Projekten um eine wirtschaftliche Betätigung handelt, müsse laut Engel im Einzelfall geprüft werden. Bei einer Verpachtung von Dachflächen oder der Ausstattung der Schule sei dies beispielsweise nicht der Fall. Hingegen wäre der Betrieb eines Solarparks zur Erwirtschaftung von Einnahmen eine wirtschaftliche Betätigung. Zur Finanzierung von EE-Projekten erlaubt das kommunale Haushaltsrecht grundsätzlich die Aufnahme von Krediten oder kreditähnlichen Rechtsgeschäften. Letztere kommen insbesondere in Form von Contracting oder langfristigen Leasing-Geschäften in Betracht. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist laut Christoph Engel in jedem Fall die Wirtschaftlichkeit des Projektes. Darüber hinaus betonte der Rechtsanwalt, dass Erlöse aus Erneuerbaren Energien als nicht- steuerliche Einnahmen des kommunalen Haushalts grundsätzlich keine negativen Auswirkungen auf die Zuweisungen des Landes an die Kommune im Rahmen des Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 kommunalen Finanzausgleichs verursachen. Diese seien nämlich keine Einnahme für die Kommune, sondern reduzieren lediglich die laufenden Kosten für die Bewirtschaftung der Liegenschaft. Auf die konkrete Frage, welche Projekte für Kommunen am unkompliziertesten zu realisieren seien, nannte der Anwalt die Nutzung von PV-Dachanlagen auf eigenen Liegenschaften zum ausschließlichen Eigenverbrauch als bewährte Lösung. Die wichtigsten Ergebnisse aus der Stellungnahme und den anschließenden Fragen der Teilnehmenden stehen als kompakte Zusammenfassung auf der Homepage der LENA unter www.lena.sachsen-anhalt.de zur Verfügung. Individuelle Anfragen zu diesem und weiteren kommunalen Themen nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern entgegen. Hintergrund: Kommunen stehen vor wachsenden Herausforderungen in den Bereichen Klima und Energie und besitzen oft ungenutzte Potenziale für die effiziente Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften. Mit dem Ausschöpfen verfügbarer Potenziale können Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten und gleichzeitig ihre Kosten im Energieeinkauf senken. Der Einsatz und die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften ist hierfür ein geeignetes Mittel. Jedoch gelten für Kommunen besondere juristische Fragestellungen, die einerseits Unsicherheit erzeugen und andererseits Hürden bei der Umsetzung darstellen. Um diese Hürden abzubauen, hat die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) bereits 2020 eine renommierte Kanzlei beauftragt, zur eindeutigen Klärung dieser Fragestellungen beizutragen. Die Ergebnisse wurden nun im Rahmen des erstmals online stattfindenden 13. Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“ am 17. März 2021 vorgestellt.
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 09/00 Magdeburg, den 25. Mai 2000 Sachsen-Anhalt stellt modernes Kreditmanagement vor / Mittel- und Osteuropakonferenz vom 28. - 30. Mai in Magdeburg Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt veranstaltet gemeinsam mit international tätigen Banken und anderen Kapitalmarktteilnehmern vom 28. bis 30. Mai die diesjährige Mittel- und Osteuropakonferenz, die sich mit Fragen der Kreditaufnahme an internationalen Kapitalmärkten und dem Kreditmanagement beschäftigt. Finanzstaatssekretär Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis: "Der gute Ruf Sachsen-Anhalts am Kapitalmarkt ermöglicht es, Banken und öffentlich-rechtliche Kreditmanager Mittel- und Osteuropas zusammenzubringen. Daneben dient die Veranstaltung, die nun schon zum zweiten Mal in Magdeburg stattfindet, dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch der mittel- und osteuropäischen Kreditmanager. Sie hilft, die Kontakte Sachsen-Anhalts zu seinen Nachbarn, die teilweise bereits in wenigen Jahren Mitglieder der Europäischen Union sein werden, zu vertiefen. Darüber hinaus erwarten wir positive Effekte im wirtschaftlichen Bereich für unser Bundesland." Neben Vorträgen der Sponsoren werden die mittel- und osteuropäischen Gäste über ihre Erfahrungen und Probleme bei der Aufnahme von Schulden an internationalen Kreditmärkten berichten. Unter anderem wird es um die Frage gehen, welche Veränderungen die noch nicht so fortgeschrittenen Märkte - vor allem in Mittel- und Osteuropa - durch die Erweiterung der Europäischen Währungsunion erfahren haben. Ein anderer Vortrag wird sich mit den Erfahrungen befassen, die die KfW (Kreditanstalt für den Wiederaufbau) mit den Geldmärkten in Europa gemacht hat. Staatssekretär Dr. Schackmann-Fallis wird im Anschluss an die Vortragsreihe im Rahmen einer Pressekonferenz die wichtigsten Schwerpunkte zusammenfassen und über erste Ergebnisse berichten. Hierzu sind die Vertreter der Medien herzlich eingeladen. Termin: 30. Mai 2000 15:00 Uhr im Herrenkrug-Parkhotel in Magdeburg Zu Ihrer Information: Sachsen-Anhalt hat bereits 1995 den traditionellen Weg der Bundesländer verlassen, sich ganz überwiegend über Kommunaldarlehen zu finanzieren. Kommunaldarlehen sind Kredite, die von der öffentlichen Hand, d.h. Bund, Ländern, Landkreisen und Gemeinden bei Banken aufgenommen werden und zu Kreditbeziehungen führen, die denen zwischen Hypothekenbank und Häuslebauern vergleichbar sind. Der besondere Weg, den Sachsen-Anhalt bei der Finanzierung seiner Kredite geht, besteht im Instrumentenmix. Das bedeutet: Neben den bereits erwähnten Kommunalkrediten gibt es ein CP-Programm ein MTN-Programm und Jumboanleihen. Unter einem CP-Programm (englisch: "Commercial Paper Programme") versteht man eine Plattform zur Begebung kurzfristiger, zumeist unterjähriger Wertpapiere. Ein MTN-Programm (englisch: "Medium Term Note Programme") ist das Gegenstück für mittlere bis lange Laufzeiten. Jumboanleihen sind großvolumige Anleihen mit einem Mindestvolumen von 2 Mrd. DM und einer Laufzeit von zumeist fünf, sieben oder 10 Jahren. Bei den drei letztgenannten Instrumenten handelt es sich um Anlageformen, die von Investoren aus aller Welt, auch in Euroland, nachgefragt werden, während die zu Beginn erwähnten Kommunaldarlehen eine deutsche Besonderheit darstellen. Die Aufschlüsselung des Instrumentenmixes für die Bruttokreditaufnahme im Jahr 1999 ist in der beigefügten Grafik dargestellt: Daraus läßt sich entnehmen, dass 1999 keine Kommunaldarlehen aufgenommen worden sind. Mit seiner Ausrichtung auf den Instrumentenmix trägt Sachsen-Anhalt dem Rechnung, was man als Globalisierung der Kapitalmärkte bezeichnet. Das bedeutet, dass bisher zersplitterte kleine Märkte zu größeren Einheiten zusammen wachsen und sich die Abhängigkeit zwischen den verbleibenden Märkten vergrößert. Dies hat für das Land gleich zwei Vorteile: Es wird sichergestellt, dass, solange Fremdkapital für die Haushaltsfinanzierung erforderlich ist, dieses jederzeit am Kapitalmarkt aufgenommen werden kann, z.B. wenn die Umschuldung einer Anleihe oder eines Kommunaldarlehens ansteht. Zum anderen führt der Instrumentenmix zu einer Kostenreduzierung. Kreditaufnahme und Zinsausgaben 1999 (Mrd. DM) Bruttokreditaufnahme Nettokreditaufnahme Zinsausgaben 5.47 1,76 1,20 Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Olvenstedter Straße 1-2 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: MFPresseMaro@t-online.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 008/03 Magdeburg, den 6. Februar 2003 Rede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué zur zweiten Lesung des Haushaltes 2003 / "Grundstein für umfassende Sanierung der Landes- und Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt" Ich möchte auf einige wenige Punkte eingehen und erspare mir− und Ihnen− eine Wiederholung der Ausführungen von Frau Dr. Weiher. Zuerst möchte ich in aller Kürze auf die Kerndaten des Haushaltes eingehen: Die Landesregierung hat auch weiterhin die feste Absicht, bis zum Ende des Jahres 2006 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Ein Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel ist die Halbierung der Nettokreditaufnahme. Für den Haushaltsplanentwurf 2003 bedeutet dies eine Verringerung der Verschuldung um 750 Mio. Euro im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2002. Der Anteil der Kreditfinanzierung am Bruttoinlandsprodukt liegt damit bei ca. 1,72%. Das ist zwar immer noch unter den für Gesamtdeutschland gültigen 3% der Maastricht-Kriterien, beinhaltet aber noch nicht die Verschuldung die Kommunen, ist also noch immer bei weitem zu hoch. Die Schieflage der Finanzen unseres Landes Sachsen-Anhalt ist vor allem durch die hohen konsumtiven Ausgaben, die hohen Personalausgaben und die hohe Zinslast bedingt. Dabei war von Anbeginn klar, dass die Landeregierung Kürzungen im investiven Bereich so weit als irgend möglich vermeiden wollte. Denn die Schieflage unseres Haushaltes liegen nicht im investiven, sondern vielmehr im konsumtiven Bereich. Und gerade in unserem Land Sachsen-Anhalt kommt den Investitionen nach wie vor eine besondere Bedeutung zu. Wir halten deshalb die Investitionsquote hoch, sie liegt nunmehr bei 21,5%. November-Steuerschätzung Im vergangenen November brachte die Landesregierung den Hauhaltsplanentwurf für das Jahr 2003 hier ein; zu eben dieser Zeit wurden wir alle von der neuen Steuerschätzung eiskalt erwischt. Nicht, dass wir nicht einen drastischen Steuerausfall erahnt hätten. Wir waren nicht ganz so ahnungslos wie der Bundesfinanzminister, der sich offenbar nur gelegentlich bei seinen Steuerschätzern erkundigt, wie es wohl weiter gehen wird. Und zufälligerweise lag der Termin der nächsten Befragung erst wenige Tage nach der Bundestagswahl 2003. Dummer Zufall! Das deutsche Volk durfte jedenfalls den Bundestag wählen, ohne von den Steuerschätzern im Finanzministerium in Kenntnis gesetzt zu werden, dass die Politik der Bundesregierung auch noch im Jahr 2002 zu drastischen Steuerausfällen geführt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das war ein klassischer Wahlbetrug. Es war ein Tiefstand der politischen Kultur, den wir dem Bundeskanzler und dem Bundesfinanzminister verdanken. Wie dem auch sei, wir in der Landesregierung waren auf Steuerausfälle gefasst, und ich habe das auch mehrfach gegenüber der öffentlichkeit geäußert. Dass es allerdings so knüppeldick kommen würde, davon ahnten wir nichts. Der Arbeitskreis Steuerschätzung prognostizierte fast 307 Mio. Euro weniger Einnahmen für unser Land im Jahr 2003. Diese Größenordnung von Steuerausfällen haben wir in Sachsen-Anhalt noch nicht erlebt. Schuld daran, Herr Dr. Püchel, Sie wissen es, ist die SPD im Verbund mit den Grünen, die durch ihre Steuerreform solche enormen Ausfälle verursacht hat und die es nicht verstanden hat, die nötigen Rahmenbedingungen für einen Wirtschaftsaufschwung herzustellen. Dafür hat die SPD am vergangenen Wochenende gebüßt. Die Wähler haben ihr die Quittung gegeben für den Wahlbetrug vor der Bundestagswahl und die Kaltschnäuzigkeit, mit der die Partei anschließend die Wahlversprechen einkassierte. Lieber Herr Dr. Püchel, wenn heute in Deutschland die Verdrossenheit an der Politik nie gekannte Ausmaße erreicht hat, dann liegt dies vor allem an der konzeptionslosen Kaltschnäuzigkeit, mit der Ihr Bundeskanzler Schröder über die Sorgen der Menschen hinweggeht. Davon haben die Menschen genug, und dafür hat die SPD am vergangenen Wochenende in Hessen und Niedersachsen ihre gerechte Strafe erhalten. Lieber Herr Dr. Püchel, Sie haben mir freundlicherweise bei Gelegenheit der letzten Haushaltsdebatte eine CD geschenkt mit dem Titel "Die SPD ist an allem Schuld". Nein, die SPD ist nicht an allem Elend dieser Welt Schuld, aber sie trägt eine große Verantwortung für die wirtschaftliche Misere und den schlechten politischen Stil, mit seitens der Bundesregierung bisher damit umgegangen wurde. Wir, die Regierung Sachsen-Anhalts, fordern die rot-grüne Regierung auf, endlich zu einem verantwortungsvollen Handeln zurückzukehren und in einem kooperativen Geist auf den Bundesrat zuzugehen, damit endlich die nötigen Reformen in Gang gesetzt werden können. Aber zurück zur Steuerschätzung: die enormen Einnahmeausfälle durch stärkere Einsparungen auszugleichen war und ist schlicht nicht möglich. Angesichts dieser Größenordnung ist eine solche Forderung gar nicht mehr ernst zu nehmen. Dennoch haben wir uns an weitere Einsparungen gemacht, wie dem Bericht von Frau Dr. Weiher zu entnehmen war. Aber wir konnten eben nicht alles auffangen und haben deshalb die Möglichkeit geschaffen, unseren Altlastenfond zu beleihen. Altlastenfonds An dieser Stelle möchte ich auf die Frage seiner Beleihung eingehen. Die Regelungen zur Altlastensanierung gehen auf eine Verwaltungsvereinbarung zwischen den neuen Ländern und dem Bund aus dem Jahre 1992 zurück. Darin war geregelt, dass sich der Bund zu 75 % bei Großprojekten und zu 60 % an den übrigen Projekten kostenmäßig beteiligte. Abwicklungsgesellschaft für den Bund war zunächst die Treuhandanstalt und später deren Nachfolgerin, die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, BvS. Im Zuge der beabsichtigten Auflösung der BvS hat der Bund bisher mit den Ländern Thüringen und Sachsen-Anhalt einen sogenannten Generalvertrag geschlossen. Dieser Generalvertrag sieht vor, dass die BvS dem Land Sachsen-Anhalt insgesamt einen Betrag zur Verfügung stellt, der kapitalisiert und abgezinst diejenigen Kosten abdecken würde, die der Bund laut der Verwaltungsvereinbarung zu tragen hatte. Nach dem Generalvertrag sind die Zahlungen des Bundes in einem Sondervermögen des Landes zu marktgerechten Zinsen anzulegen. Das Sondervermögen darf nur für Zwecke der Altlastensanierung verwendet werden. Seit dem Jahr 2001 erhält das Land Sachsen-Anhalt jährlich 204,5 Mio. Euro vom Bund zur Finanzierung der Altlastensanierung. Dieser Betrag ist dem Sondervermögen zuzuführen und mit Landesmitteln aufzustocken. Zwar werden aus diesem Sondervermögen bereits laufende Sanierungsvorhaben finanziert, zum weit überwiegenden Teil werden die Mittel jedoch angelegt und für zukünftige Finanzierungsaufgaben bereit gehalten. Der Stand dieses Sondervermögens beläuft sich zum 31. Januar 2003 auf 593 Mio. Euro. Der Landesrechnungshof hat angeregt, aus Gründen der Haushaltklarheit dieses Sondervermögen aufzulösen und in den Haushalt zu überführen, um damit den Haushalt teilweise auszugleichen und die später anfallenden Sanierungskosten insgesamt aus dem Landeshaushalt zu tragen. Aus rechtlichen Gründen ist dieser Weg verstellt. Wir können ihm nicht folgen. Dennoch haben wir in Anbetracht der Haushaltsnotlage, in die uns die Steuerausfälle gebracht haben, dieses Sondervermögen für den Haushalt nutzbar zu machen. Eine einfache Entnahme von Mitteln aus dem Fonds kommt aus rechtlichen Gründen nicht in Frage. Es bleibt die Möglichkeit der Beleihung ¿ und die haben wir gewählt, und zwar in Form einer nachrangigen Beleihung, die dann in Anspruch genommen werden kann, wenn alle Möglichkeiten der Finanzierung des Haushalts im Rahmen der veranschlagten Einnahmen einschließlich der geplanten Nettokreditaufnahme am freien Kapitalmarkt in Höhe von 750 Mio. Euro ausgeschöpft sind. Finanztechnisch handelt es sich um eine sogenannten Effekten-Lombard-Vereinbarung. Ich betone, dass der Bundesfinanzminister dieser Beleihung des Sondervermögens ausdrücklich zugestimmt hat. Die vom BMF in seinem letzten Schreiben aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit einer Bilanzierung des Sondervermögens nach HGB und sonstiger Fragen der Begebung von Anleihen berühren das von Sachsen-Anhalt gewählte Verfahren nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist wichtig zu wissen, dass es sich bei dieser Form der Beleihung um ein Geschäft der Zwischenfinanzierung handelt, das zwischen Banken absolut üblich ist. Es ist haushaltstechnisch bestens abgesichert und völlig transparent. Diese Zwischenfinanzierung stellt keine Kreditaufnahme im Sinne des Maastricht-Kriteriums dar. Und dies ist leicht nachzuvollziehen: Vermögen, das wir derzeit besitzen, aber aus rechtlichen Gründen nicht verwenden können, stellen wir zu einer Beleihung zur Verfügung ¿ für ein nachrangiges Darlehen an uns selbst. Dies jedoch nur in dem absolut notwendigen Umfang, und erst dann, wenn die Kreditaufnahme ausgeschöpft ist. Ich lehne es ab, dass sich unser Land Sachsen-Anhalt weiter verschuldet als nötig, während auf der anderen Seite ungenutzte Geldtürme in den Himmel wachsen! Mit unserem Vorgehen stellen wir sicher, dass wir unsere eigenen Vermögenswerte optimal nutzen und nicht brach liegen lassen ¿ in einer Haushaltsnotlage, ich wiederhole es, die nicht wir, sondern die Bundesregierung durch ihre miserable Politik zu verantworten hat. Außerdem ist es uns so möglich, uns zu günstigeren Konditionen als im normalen Kreditmanagement zu refinanzieren. Und es ist ganz selbstverständlich, dass die Mittel für die Altlastensanierung dadurch in gar keiner Weise geschmälert oder gemindert werden. Die Finanzierung laufender Projekte wie auch die Sanierung insgesamt werden zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein−sie sind durch Landesmittel und den Vermögensbestand insgesamt gewährleistet. Lieber Herr Bullerjahn, lieber Herr Gallert, wir haben über diese Dinge im Finanzausschuss des Landtages in der Sitzung zum Einzelplan 13 intensiv diskutiert. Ich habe diese Diskussion übrigens in guter Erinnerung. Sie zeigte einmal mehr, dass auch zwischen Opposition und Regierung ein sachkundiges und sachbezogenes Gespräch möglich ist. Ihre Schlussfolgerungen, liebe Herren Bullerjahn und Gallert, es handele sich bei der Beleihung des Altlastenfonds um eine Art Taschenspielertrick, weise ich allerdings im Namen der Landesregierung entschieden zurück. Wir, die Landesregierung, schaffen in schwierigster Haushaltslage die Möglichkeit, landeseigenes Vermögen nutzbar zu machen, und wir tun dies in aller Offenheit und Transparenz. Herr Bullerjahn, Ihr Parteifreund, der Bundesfinanzminister Eichel, hat dagegen nicht das geringste einzuwenden, zumal es ihm hilft, der Einhaltung der Maastricht-Kriterien näher zu kommen. Nehmen Sie sich doch bitte in diesem einen Punkt ein Beispiel an Herrn Eichel, aber ich bitte Sie: nur in diesem einen Punkt. Und wenn Herr Gallert für mich einen "Preis für kreative Buchführung" vorschlägt, so nehme ich diesen Preis gerne an, wenn er denn bedeutet, dass diese Landesregierung in schwerster Haushaltsnotlage einen vernünftigen Weg gefunden hat, um landeseigenes Vermögen nutzbar zu machen. Das ist nicht nur legitim, das ist im Interesse unseres Landes Sachsen-Anhalt. Sollten Sie aber, lieber Herr Gallert, damit meinen, die Landesregierung verdiene den Preis für hemmungslose Trickserei in der Buchhaltung, dann schlage ich vor, diesen Preis im nachhinein der SPD-Minderheitsregierung ¿ PDS-toleriert ¿ der Jahre 1998-2002 zu überreichen. Denn es war diese Regierung, die es unter anderem fertig brachte, über die Zeitkonten mit zinslosen Krediten bei der Lehrerschaft am Haushalt vorbei die Spielräume der Kreditaufnahme auf schamlose Weise auszuweiten. über 300 Mio. Euro sind auf diese Art an zinslosen Krediten aufgelaufen, und in der Finanzierungsrechnung des Haushalts war davon nicht die geringste Spur zu erkennen. Von weiteren Nebenhaushalten, die der Landesrechnungshof über Jahre kritisierte, will ich hier gar nicht reden. Also, lieber Gallert, überreichen Sie bitte den Preis für Trickserei in der Buchhaltung der Vorgängerregierung, die übrigens von Ihnen über Jahre wohlwollend begleitet und toleriert wurde. Insofern frage ich mich natürlich eigentlich auch, ob Sie nicht den Preis in einem Akt großmütiger Selbsterkenntnis sich selbst überreichen sollten, lieber Herr Gallert, als Anerkennung an den Finanzexperten Wulf Gallert, der über Jahre seine Sachkenntnis in den Dienst einer höchst phantasievollen Haushaltskosmetik gestellt hat. Personalabbau Ich komme zu einem− auch in der öffentlichen Debatte−sehr wichtigen Punkt: Die Frage des Personalabbaus in der Landesverwaltung. Die Landesregierung hat am 09. August 2002 ein Stellen- und Personalabbaukonzept beschlossen, das mit dem Haushaltsplan 2003 nunmehr umgesetzt worden ist. Ich stelle fest, dass bereits mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2003 insgesamt 1.199 Stellen tatsächlich in Abgang gestellt worden sind. Weitere 5.836 Stellen sind in die Titelgruppen 96 eingestellt. Und 2.248 Stellen sind in die Globalhaushalte der Hochschulen und Universitäten überführt worden. Nach den Haushaltsberatungen ergibt sich mithin ein Stellenbestand für das Planpersonal von 59.039 Stellen. Die Hauptgruppe 4 ¿ Persönliche Verwaltungsausgaben ¿ umfasst im Haushaltsjahr 2003 ein Volumen von rund 2,652 Mrd. Euro. In diesem Haushaltsplan wurde eine globale Minderausgabe für die Personalausgaben in Höhe von 42,5 Millionen EUR veranschlagt. Bezogen auf die durchschnittlichen Jahresbezüge wird zu Erwirtschaftung dieser Minderausgabe das Ausscheiden von 1.214 so genannten "Personenjahren" erforderlich sein. Wir wissen nun: Beschäftige scheiden nicht alle zu Beginn eines Jahres aus, sondern über das Jahr verteilt. Je nachdem, welche Annahmen man über die Verteilung dieses Ausscheidens macht, ergibt sich daraus eine unterschiedlich hohe Zahl an "Ausscheidefällen". Unterstellt man eine einigermaßen gleiche Verteilung über das Jahr, so errechnet sich für 2003 ein anvisiertes Ziel von rund 2.400 tatsächlichen "Ausscheidefällen". Ich betone: Dies ist ein ehrgeiziges Ziel, und ich habe mich schon sehr gewundert, dass die Opposition zu den Beratungen im Finanzausschuss in der Presse eine Begleitmusik intonierte, die so klang, als sei das alles ganz bescheiden und würde sich von der Geschwindigkeit des Personalabbaus der Vorgängerregierung nicht wesentlich unterscheiden. Ich widerspreche in dieser Hinsicht ganz entschieden: Die SPD-Regierung hat nicht annähernd einen solchen Umfang des Abbaus realisiert. Genau deshalb haben wir doch heute die Probleme des Personalüberhangs, die uns das Seitz-Gutachten so drastisch vor Augen geführt hat. Um unser Ziel zu erreichen, müssen wir die gesamte Registratur der Möglichkeiten des Personalabbaus nutzen. Das heißt vor allem: Anwendung der 4. Abfindungsrichtlinie, Nutzung der Möglichkeiten der Altersteilzeitregelungen sowie grundsätzlicher Verzicht auf Wiederbesetzung bei natürlicher Fluktuation. Wir wissen: Es wird nicht einfach, unser ehrgeiziges Ziel zu erreichen, aber es gibt keine Alternative, wollen wir auf lange Sicht einen schlanken und finanzierbaren Staat erreichen, der seine Aufgaben effizient erfüllt, und das ist unser erklärtes Ziel. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir mit dieser ehrgeizigen Zielstellung dann am Jahresende 2003 voraussichtlich bis zu 3.600 Stellen abgebaut haben werden. Die alte Landesregierung har es in der letzten Legislaturperiode im Durchschnitt pro Jahr auf nur 1.500 Stellenabgänge gebracht. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass es im Personalbereich einfach so weiter geht, wie es von der SPD-Regierung angelegt worden ist. Der überhöhte Personalbestand, das wissen wir spätestens seit Vorliegen des Seitz-Gutachtens - ist eines der Kernprobleme für die finanzielle Schieflage des Landes. Mit dem Haushalt 2003 hat die Landesregierung daher einen ersten großen Schritt unternommen, die Stellenbestände und damit die Personalausgaben abzusenken, um Freiräume für Investitionen und zum Abbau der Nettoneuverschuldung zu erreichen. Die Einrichtung der Titelgruppe 96 und die Veranschlagung des Stellenüberbestandes im Haushaltsplan wird dazu führen, den geplanten Stellen- und Personalabbau im laufenden Haushaltsjahr zu steuern. Durch diese Veranschlagung werden die Haushaltsgrundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit in besonderem Maße erfüllt. In der Praxis der Personalbewirtschaftung wird dies bedeuten, dass praktisch ein Einstellungsstopp herrscht: Stellen aus der Titelgruppe 96, die frei werden, werden nicht wieder besetzt. Andere Stellen, die frei werden, werden grundsätzlich wiederbesetzt mit Personal aus der Titelgruppe 96. Dadurch werden auch indirekt Stellen aus der Titelgruppe 96 frei, und die werden dann gestrichen. Das Ministerium der Finanzen wird im Rahmen seiner Kompetenzen den Stellen- und Personalabbau überwachen. Oberstes Ziel ist dabei der kontinuierliche, umfangreichen und konsequente Personalabbau, denn nur so werden wir bei der Sanierung des Haushalts vorankommen. Lassen Sie mich noch eine Anmerkung zu Ihrer Behauptung machen, Herr Gallert, wir würden die Altersteilzeitregelung nur dafür verwenden, um uns von politisch missliebigen Beamten zu trennen. Diese Behauptung geht völlig an der Realität vorbei: Wie Sie von mir als Finanzminister erwarten können, ist die Absicht dieser Maßnahme eine einzige: Wir müssen Geld sparen! Wir wollen den Beschäftigten die Möglichkeit einräumen, in einem Blockmodell und mit einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit als Ansparzeit in die Altersteilzeit zu gehen. Dies ermöglichen wir für einen kurzen Zeitraum, und die Betroffenen müssen sich auch recht kurzfristig entscheiden. Dabei ist jedoch unter anderem zu beachten, dass die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2006 beginnen, also auch angetreten sein muss, und dass dem keine dringende dienstliche Belange entgegenstehen. Grundsätzlich steht der Antrag auf Altersteilzeit allen Beamten ab dem 50. Lebensjahr offen, er ist also nicht an bestimmte Personengruppen gebunden. Wie bisher wird bei der Alterteilzeit zu den ¿ reduzierten ¿ Dienstbezügen ein nicht ruhegehaltfähiger Zuschlag nach der Altersteilzeitzuschlagsverordnung gewährt, wobei die Summe insgesamt 83 v. H. der bei Vollbeschäftigung zustehenden Nettodienstbezüge beträgt. Die Versorgung errechnet sich auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Abschließend lassen Sie mich noch anmerken, dass mir sehr wohl bekannt ist, dass die beabsichtigte Altersteilzeitregelung vom ersten Anschein sehr großzügig bewertet wird. Wenn ich aber jemanden von einem solchen Angebot überzeugen will, dann muss ich es entsprechend attraktiv gestalten sonst nimmt er oder sie das Angebot nicht an. Und nur wenn er es annimmt, hilft es uns auf dem Weg, mittelfristig Personalkosten einzusparen. Kommunalfinanzen (kommunale Zuweisungen) Ich komme nun zu den Kommunalfinanzen. Da es sich um eine ganz zentrale Frage handelt, sei es mir an dieser Stelle gestattet, ein wenig auszuholen und auch einige technische Details mit anzusprechen. Im Haushaltsjahr 2002 haben die Kommunen neben ihren eigenen Steuereinnahmen Zuweisungen vom Land nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sowie Zweckzuweisungen aus allgemeinen Förderprogrammen des Landes erhalten. Die Leistungen des Landes nach dem FAG setzten sich aus verschiedenen Töpfen zusammen: zu 24 v. H. aus den Gemeinschaftssteuern, zu 23 v. H. aus dem Aufkommen der Landessteuern ohne Feuerschutzsteuer und Totalisatorsteuer, aus den Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, aus den Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen sowie zu 26,2 v. H. aus den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (ohne die für die politische Führung) aufgebracht. Nach den Veranschlagungen im Haushalt 2002 hätten die Kommunen nach dem FAG rund 1,7 Milliarden Euro erhalten. Dazu kommen Zweckzuweisungen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro, so dass im Jahre 2002 insgesamt Zuweisungen des Landes an die Kommunen in Höhe von rund 3,3 Milliarden.EUR vorgesehen waren. Für das Jahr 2003 sind die Beteiligungssätze der Kommunen an den entsprechenden Einnahmen des Landes nach dem FAG auf eine einheitliche Verbundquote von 23 v. H. festgelegt worden. Die Höhe der Zuweisungen an die Kommunen richtet sich nach den prognostizierten, im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen des Landes aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen. Die Veranschlagung im Haushaltsplan basiert regelmäßig−also auch im Haushaltsplan 2003−auf der November-Steuerschätzung. Damit entspricht die nun vorgesehene Veranschlagung im Haushaltsplan 2003 den Vorgaben des Finanzausgleichsgesetzes. Da der Haushaltsplan den Anspruch der Kommunen betragsmäßig korrekt wiedergibt, entspricht diese Veranschlagungspraxis auch den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und ¿wahrheit. Unabhängig davon sieht §3, Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes aber auch vor, dass Grundlage der tatsächlich geleisteten Zuweisung der Plan entwurf ist. Soweit in diesem höhere Zuweisungen vorgesehen sind, kommt es zu einer überzahlung, die im folgenden oder übernächsten Jahr zu korrigieren ist. Aufgrund der Vorschrift des §3, Abs. 3 FAG differieren Veranschlagung und tatsächliche Auszahlung. Dieser Widerspruch lässt sich nicht überzeugend lösen. Sinnvoll wäre an dieser Stelle eine änderung des Finanzausgleichgesetzes, die den Zahlungs- und Abrechungsmechanismus modifiziert. Wir haben uns dafür entschieden, die Höhe der Zuweisungen korrekt wiederzugeben. Und, Herr Gallert, wir wissen ja inzwischen alle, dass dies ein auch in der Vergangenheit gut geübtes Vorgehen ist. Die Steuerschätzung vom November 2002 machte klar, dass das Land zusätzliche Steuermindereinnahmen von rund 307 Mio. Euro zu verkraften hat. Hieran sind die Kommunen mit 23 v. H. beteiligt. Dies macht einen Betrag von rund 70 Mio. Euro aus. Da die Veränderung aufgrund der vorgenannten Steuerschätzung über die Regierungsfraktionen in den Haushaltsplanentwurf und nicht über eine Ergänzungsvorlage eingebracht ist, werden die Kommunen an dieser Mindereinnahme erst über den Spitzausgleich im Jahr 2004 bzw. 2005 herangezogen. Die Kommunen müssen aus überzahlungen aus dem Jahr 2001 noch 83,2 Mio. Euro an das Land zurückzahlen. Wir mildern den Kommunen diesen Druck dadurch, dass das Land den Kommunen im Jahre 2003 eine Sonderzuweisung von rd. 32,0 Mio. Euro gewährt, die der Finanzausgleichsmasse hinzugerechnet werden. Dass eine solche Sonderzuweisung trotz der extrem angespannten Haushaltslage überhaupt möglich ist, liegt daran, dass sich im Zuge der parlamentarischen Beratungen neue ¿ und ausnahmsweise günstige ¿ Informationen über andere Haushaltsrisiken einstellten. Dies gilt insbesondere für die erwartete Belastung durch die Zusatzversorgung, die sich gemäß der neuesten Veranschlagung des Bundes doch ein Stück weit vermindert hat. Da die Landesregierung ¿ und die sie tragenden Fraktionen der CDU und FDP ¿ von vornherein vorhatten, wenn es nur irgend geht die Kommunen noch zu entlasten, eröffneten sich an dieser Stelle entsprechende Spielräume. Wenn man sich die Zahlen insgesamt anschaut, dann ist unschwer zu erkennen, dass die Höhe der Gesamtzuweisung an die Kommunen mit 3.269,8 Mio. Euro im Endergebnis nur um lediglich rund 10 Mio. Euro unter den Gesamtzuweisungen nach dem Nachtragshaushalt 2002 in Höhe von 3.279 Mio. Euro liegen. Nach diesen eher technischen, aber sehr wichtigen, Feststellungen will ich aber klar unterstreichen, was ich an anderer Stelle auch schon gesagt habe: Unser Land und unsere Gemeinden sitzen im gleichen Boot. Es wird sich keiner auf Kosten des anderen alleine sanieren können. Aber ich sage auch ganz klar: Die Kommunen müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Das Land wird sich nicht mehr über alle Maßen für die Kommunen verschulden und ihnen zur Refinanzierung dienen. In Sachsen-Anhalt ist die Landesverschuldung pro Kopf über vier Mal so hoch wie die Verschuldung der Kommunen pro Kopf. In anderen Ländern ist dieses Verhältnis viel niedriger. Konsolidieren müssen wir beide zusammen. Wir als Landesregierung gehen diese Schritte an, gleiches erwarten wir von den Kommunen. Und wir erkennen hier auch durchaus erste Schritte, aber die reichen noch lange nicht. Die überhöhten Personalbestände und die zum Teil ineffizienten Verwaltungsstrukturen müssen angegangen werden. Wo wir dies konnten, haben wir als Land den Kommunen geholfen: teure Standards und Gängelungen haben wir zum Teil schon abgebaut und werden wir weiter abbauen. Wir wollen, dass die Gemeinden mehr Freiraum haben, auch mehr Freiraum, um über die Verwendung zugewiesener Mittel selbst zu entscheiden. Aber dieser Freiraum fordert eben auch mehr Verantwortung−und diese müssen die Kommunen in Zukunft verstärkt übernehmen. Damit meine ich auch die Verantwortung, kommunale Verwaltungen in größeren Verwaltungsgemeinschaften zu bündeln und sich effiziente Verwaltungsstrukturen zu geben. Die Kommunen haben die Freiheit dazu, ich kann sie nur nachdrücklich dazu aufrufen, sie verantwortlich zu nutzen! Und ich möchte hinzufügen: ich habe den Eindruck und die feste überzeugung, dass die Kommunen sich ihrer Aufgabe verantwortungsbewusst stellen, gemeinsam mit dem Land. Ich habe in den letzten Wochen eine Reihe von Gesprächen mit Bürgermeistern geführt, von Großstädten bis hin zu kleinen Dörfern. Und überall treffe ich auf großes Verständnis für das Sparprogramm der Landesregierung. überall wird der Konsolidierungskurs zu Recht auch als Chance begriffen, Strukturen und Aufgaben zu überprüfen und das Angebot öffentlicher Leistungen auf ein Niveau zu bringen, das nachhaltig finanzierbar ist. Ich habe große Bewunderung für die Entschlossenheit, mit der verantwortungsvolle Kommunalpolitiker aller Parteien diese Aufgabe angehen. Und ich werde in den nächsten Wochen und Monaten noch mit vielen weiteren Kommunalvertretern vor Ort sprechen, um sie auf diesem Weg zu begleiten. Wir sitzen in einem Boot, und wir werden dies auch deutlich machen. Ich hoffe, dass dann auch Vernunft und Augenmaß zurückkehrt in die öffentlichen äußerungen der Opposition in diesem Hause − und in die äußerungen der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Gelegentlich hat man schon den Eindruck, dass sich so mancher Vertreter der Spitzenverbände von den Fragestellungen vor Ort allzu weit entfernt hat. Mit panikartigem Geschrei ist niemand gedient. Wir brauchen nüchterne Bestandsaufnahmen und Sanierungspläne, und die werden auch von der Kommunalaufsicht im Rahmen ihres Ermessens entsprechend gewürdigt. Wir als Landesregierung wissen sehr wohl, dass gut die Hälfte der Kommunen ihre Verwaltungshaushalte in diesem Jahr nicht zum Ausgleich bringen werden. Damit sind die Kommunen Sachsen-Anhalts fraglos in einer schwierigen Lage, aber ähnliches gilt für die Kommunen in anderen Bundesländern. Ich höre, dass der Anteil der Kommunen mit unausgeglichenen Verwaltungshaushalten im wohlhabenden ¿ und SPD-regierten ¿ Nordrhein-Westfalen noch höher liegt, bei 2/3. Wir stehen also mit unseren kommunalen Finanzierungsproblemen in Deutschland nicht allein, und wie andernorts müssen diese Probleme gelöst werden: durch konsequente Aufgabenkritik und durch Personalabbau. Und dass dabei die kommunalen Investitionen nicht völlig auf der Strecke bleiben dürfen, das wird auch von der Kommunalaufsicht im Rahmen ihres Ermessens berücksichtigt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Haushaltsplanentwurf 2003 legt den Grundstein für eine umfassende Sanierung der Landesfinanzen und der Kommunalfinanzen in Sachsen-Anhalt. Er ist die erste große Etappe auf dem Weg zurück zu gesunden Finanzen. Dieser Haushaltsentwurf ist uns nicht leicht gefallen − daraus möchte ich auch in dieser zweiten Lesung keinen Hehl machen. Und es wird Ihnen als Abgeordnete, die sie ihn zu verabschieden haben, nicht leicht fallen, die Härten dieses Haushalts anzunehmen. Aber zugleich betone ich noch einmal mit allem Nachdruck: Unser Land Sachsen-Anhalt hat zu diesem Konsolidierungskurs keine Alternative. Wenn wir heute nicht sparen, dann heißt das nichts anderes, als dass wir die Härten unseren Kindern zumuten. Im Interesse unseres Landes und unserer Kinder bitte ich Sie, den von uns vorgelegten Sparkurs zu unterstützen. Vielen Dank. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 012/04 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 012/04 Magdeburg, den 1. März 2004 Es gilt das gesprochene Wort! Investitionsbank Sachsen-Anhalt nimmt operatives Geschäft auf / Finanzminister Karl-Heinz Paqué: Wichtiger Schritt in die Zukunftsfähigkeit Sachsen-Anhalts Rede von Finanzminister Karl-Heinz Paqué anlässlich des Festaktes zur Aufnahme des operativen Geschäfts der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Anrede, ich freue mich, Sie alle heute anlässlich der Eröffnung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt begrüßen zu dürfen. Ich tue dies in einer neuen Funktion, denn der Finanzminister Sachsen-Anhalts ist qua Amt auch Vorsitzender des Verwaltungsrats der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Und dieser Verwaltungsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung vor genau einer Woche seine Arbeit aufgenommen. Nachdem die Investitionsbank bereits am 1. Januar dieses Jahres gegründet wurde, kann sie mit dem heutigen Tag ihr operatives Geschäft aufnehmen. Seit der Übernahme der Regierung vor zwei Jahren haben wir verschiedene Projekte auf den Weg gebracht, um das Land zukunftsfähig zu machen. Die Investitionsbank ist eines davon. Und es ist eines der wichtigsten. Anrede, die Investitionsbank wird insbesondere drei Ziele der Landesregierung unterstützen: Unser erstes Ziel ist es, bessere Finanzierungsmöglichkeiten für den Mittelstand zu schaffen. Die Mobilisierung von privatem Kapital ist dringend notwendig, um die Wirtschaft in unserem Land voranzubringen. Die Hebelwirkung, die durch die Förderprogramme der Investitionsbank geschaffen wird, spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Die öffentlichen Haushalte sind weitgehend leer, das wissen Sie, das brauche ich nicht auszuführen. Und die Banken in unserem Land sind zu einer zunehmend restriktiven Kreditpolitik gezwungen. Die Kreditfinanzierung für kleine und mittlerer Unternehmen wird daher immer schwieriger. Insbesondere zwei Gründe haben zu diesen Problemen beigetragen: der Wegfall der Gewährträgerhaftung und die Neuregelung zur Eigenkapitalunterlegung von Krediten, die Ihnen unter dem Stichwort ¿Basel II¿ bereits bekannt sein dürfte. Ab Mitte Juli 2005 werden Länder und Kommunen nicht mehr wie bisher eine unbegrenzte Haftung für ihre öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute übernehmen können. Die Landeshaftung bewirkte für die Landesbanken besonders gute Ratings, so dass zinsgünstige Refinanzierungsmöglichkeiten gegeben waren. Fällt die Landeshaftung, dann werden die Landesbanken unweigerlich ihren Zinsvorteil am Kapitalmarkt gegenüber den privaten Banken einbüßen. Der neue Standard für die Bankenaufsicht, der als Basel II bezeichnet wird, regelt die internationalen Finanzbeziehungen neu. Es verändern sich die Bedingungen, zu denen ein Kredit vergeben wird. Zusätzlich zum Eigenkapital entscheidet nun auch die Bonität des Unternehmens. Die bankinternen Ratingverfahren werden damit strenger, so dass insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen nur noch schwer Kredite bekommen werden. Diese Entwicklung ist bereits heute auch in Sachsen-Anhalt spürbar und sie wird unserem Mittelstand in den kommenden Jahren noch schwer zu schaffen machen. Mit der Gründung der Investitionsbank wollen wir helfen, die Finanzierungslücke des Mittelstands zu schließen. Wir bieten kleinen und mittleren Unternehmen die dringend notwendigen Hilfen und erleichtern gerade auch für Existenzgründer den Zugang zu den nötigen Mitteln. Unser zweites Ziel ist es, mehr ökonomische Rationalität in die Förderpolitik des Landes einzuführen. Die Investitionsförderung wird sich auf mehr kreditgestütztes Engagement und weniger auf das bloße Ausreichen von Fördermitteln konzentrieren. Dafür gibt es gute Gründe, und die liegen nicht nur in der Finanzlage des Landes, sondern auch in grundsätzlichen ordnungspolitischen Überlegungen. Der Ministerpräsident hat es angesprochen, und ich kann es nur nochmals kräftig unterstreichen: In einer Welt, in der alle Subventionen auf den Prüfstand müssen, müssen auch die Fördermittel für Investitionen auf den Prüfstand. Wir sind deshalb dabei, einen Subventionsbericht zu erstellen und aus diesem die nötigen Schlussfolgerungen für die Förderpolitik des Landes zu ziehen. Das Errichten der Investitionsbank ist Teil dieser Politik. Indem das Land einen Teil seines des Wohnungsbauvermögens als Haftkapital in die Investitionsbank einbringt, kann die Bank eigene Kreditprogramme auflegen und diese am Kapitalmarkt refinanzieren. Antragsteller für Förderung werden damit zu Kunden einer Bank, und dies ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch psychologisch ein wichtiger Schritt. Dieser Schritt ist das, was die Professionalität der Bank ausmacht. Und diese Professionalität zeigt sich nicht zuletzt auch in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates, der Geschäftsführung und des Beirates. Hier werden kundige Fachleute aus dem Bereich der Finanzwirtschaft gemeinsam im Gespräch sein mit der Wirtschaft und der Politik in Sachsen-Anhalt. Unser drittes Ziel lässt sich am besten in einem Schlagwort formulieren: Wir wollen mehr Sachsen-Anhalt. Die Investitionsbank ist die entscheidende Institution zur Betreuung des Fördergeschäftes in unserem Land. Sie wird von der Regierung unterstützt und von den Bürgern in Sachsen-Anhalt angenommen. Dies konnte ich bereits in den letzten Monaten immer wieder feststellen, als mich bereits zahlreiche ungeduldige Anfragen erreichten, wann denn nun die Investitionsbank Sachsen-Anhalt endlich ihr operatives Geschäft aufnehme. Ich bin daher zuversichtlich, dass die Bank bald im öffentlichen Bewusstsein des Landes fest verankert sein wird. Dazu trägt auch der Standort bei ¿ gegenüber der Staatskanzlei, schräg gegenüber des Landtags und neben der NordLB, also mit weltlichen Beistand von allen Seiten, und mit göttlichem Beistand zwischen dem evangelischen Dom und der katholischen Bischofskirche St. Sebastian. Anrede, erlauben Sie mir zu den Besonderheiten der Investitionsbank einige Erläuterungen. Die Investitionsbank arbeitet völlig unabhängig von der Nord/LB. Sie ist eine teilrechtsfähige Anstalt, anders als das Landesförderinstitut, das eine unselbstständige Abteilung der Nord/LB war. Der entscheidende Unterschied zum LFI ist das Eigenkapital. Mit den 100 Millionen Euro aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes kann die Bank ein Vielfaches dieses Betrages an Krediten aufnehmen und absichern und damit die Eigenprodukte finanzieren. So kann sie zu günstigen Konditionen auch die Angebote der KfW und der Europäischen Investitionsbank einbeziehen. Nach der Verständigung II ist es den Förderbanken gestattet, Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ihrer Länder in Anspruch zu nehmen, und zwar dann, wenn sie im staatlichen Auftrag Förderaufgaben durchführt. Die wirtschaftliche Basis der Investitionsbank wird somit durch das Land gesichert. Gleichwohl ist die Investitionsbank kein Konkurrent für private und öffentlich-rechtliche Geschäftsbanken. Sie arbeitet nicht renditeorientiert, sondern lediglich kostendeckend. Die Beratung und die Förderung erfolgen wettbewerbsneutral. Sie ist also eine sinnvolle Ergänzung im Zusammenspiel mit den Banken, die wegen der mangelnden Rentabilität kleinerer Kredite oft darauf verzichten müssen, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen. Die positiven Reaktionen auf die Gründung der Investitionsbank von Seiten anderer Banken hat uns gezeigt, dass sie alle die Bank als Partner und sinnvolle Ergänzung ihres eigenen Angebotes anerkennen. Zudem arbeitet die Investitionsbank nach dem Hausbankprinzip, d. h. sie arbeitet in Kooperation mit den anderen Instituten, zum Teil auch als Konsortialpartner der Hausbanken. Anrede, eine vorrangige Aufgabe der Investitionsbank Sachen-Anhalt wird es sein, die bereits vorhandene Förderung zu verbessern, sie zukunftsfähiger, kundenorientierter und effizienter zu gestalten. Die Investitionsbank wird die zentrale Fördereinrichtung der Landesregierung werden, und zwar durch die Konzentration auf zwei Schwerpunktbereiche. So wird die Investitionsbank zum einen die Aufgaben des bisherigen Landesförderinstituts weiterführen. Allerdings werden zunächst alle Fördermaßnahmen im Land überprüft, um die Förderlandschaft in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Hierzu gehören neben der Wirtschaftsförderung die Wohnungsbauförderung, die Agrarförderung sowie die Förderung von Bildung, von Kultur und von Medien. Zum anderen werden zunächst vier eigene Produkte angeboten. Mit dem Startgeld und den Mikrodarlehen werden Produkte der KfW durchgeleitet, die zu klein sind, um von der Hausbank angeboten zu werden. Sie haben eine Höhe von maximal 50.000 Euro. Mit diesen Produkten werden betrieblich bedingte Investitionen und Betriebsmittel für Existenzgründer finanziert. Ergänzend sollen Gründerdarlehen in einem Umfang von 20.000 bis 250.000 Euro den Markteintritt von Existenzgründern unterstützen. Auch diese Darlehen werden von den Sparkassen und den privaten Banken nicht angeboten, da sie nicht rentabel sind. Schließlich fördert die Investitionsbank solche Unternehmen, die nicht mit genug Eigenkapital ausgestattet sind. Sie tut dies mit einem neuen Produkt, das eigenkapital-ähnlichen Charakter besitzt. Diese sogenannten mezzaninen Mittel sind eine Mischform zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. Sie werden wie Eigenkapital ähnliche Mittel gewertet und erweitern auf diese Weise die Haftbasis der Unternehmen. So können dann z. B. durch die Hausbank weitere Kredite gewährt werden. Mit den mezzaninen Darlehen werden Erstinvestitionen, Auftragsvorfinanzierungen, Unternehmensübernahmen und der Materialeinkauf für kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Sie reichen von 20.000 bis 1,5 Millionen Euro. Anrede, in dem neuen Förderberatungszentrum hier direkt am Domplatz und damit in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden der Landesregierung und des Landtages werden ab heute die Anträge der Kunden bearbeitet. Dies geschieht zügig, unbürokratisch und kompetent. Die Mitarbeiter der Investitionsbank geben dem Kunden innerhalb von zwei Tagen Auskunft über die Fördermöglichkeiten und die jeweiligen Ansprechpartner. Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine Anmerkung. Im Zuge der Weiterentwicklung des Landesförderinstituts zur Investitionsbank mussten nur 21 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Sie unterstützen nun die 254 Mitarbeiter des bisherigen LFI im Bereich der Beratung und im Bereich des Bank- und des Eigengeschäftes. Dies ist eine Leistung, die Anerkennung verdient. Und ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern des LFI ¿ und insbesondere bei Ihnen, Herr Maas und Herr Schwarz ¿ für ihren Einsatz herzlich bedanken. Sie haben in den vergangenen Monaten eine hervorragend aufgestellte Bank zum Leben erweckt und ich bin zuversichtlich, dass Ihnen die Arbeit in der Investitionsbank große Freude bereiten wird. Als Vorsitzender des Verwaltungsrates der Investitionsbank freue ich mich, auch weiterhin so konstruktiv und vertrauensvoll mit Ihnen zusammenarbeiten zu dürfen. Der Start am vergangenen Montag war jedenfalls vielversprechend. Bedanken möchte ich mich aber auch beim Vorstand der Nord/LB. Auch von Ihnen wurde der Gründungsprozess der Bank jederzeit kompetent unterstützt, insbesondere auch bei der EU und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Anrede, mit der Eröffnung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beginnen wir ab heute eine neue Förderpolitik in unserem Land. Die Landesregierung hat den Bürgern im Land damit ein Angebot geschaffen, das zur Sicherung von Beschäftigung und zur Bildung neuer Arbeitsplätze wesentlich beitragen wird. Ich wünsche uns allen, dass schon bald die ersten Anträge bewilligt werden können und dass die Arbeit des Landesförderinstitut mit den neuen Angeboten der Investitionsbank eine erfolgreiche Fortsetzung findet. Ich danke Ihnen. Impressum: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: thiel@mf.lsa-net.de Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de
§ 47 (1) Bei einer Schiffshypothek, die für die Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber oder aus einem Wechsel oder einem anderen durch Indossament übertragbaren Papier eingetragen ist, soll eine Eintragung nur erfolgen, wenn die Urkunde vorgelegt wird. Die Eintragung ist auf der Urkunde zu vermerken. (2) Dies gilt nicht, wenn eine Eintragung auf Grund der Bewilligung eines nach § 74 des Gesetzes über Rechte an Schiffen und Schiffsbauwerken bestellten Vertreters oder auf Grund einer gegen diesen erlassenen gerichtlichen Entscheidung bewirkt werden soll. Stand: 25. Dezember 1993
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 118/10 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 118/10 Magdeburg, den 3. September 2010 Bauminister Daehre: Sachsen-Anhalt führt Förderprogramm ¿Energetische Sanierung¿ mit Investitionsbank fort Das erfolgreiche Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ¿Energetische Sanierung von Wohngebäuden¿ wird nach Auskunft von Sachsen-Anhalts Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre und Investitionsbank-Chef Manfred Maas ab September 2010 wieder aufgelegt. Zuvor wurden seit dem Programmstart im Jahr 2007 bereits rund 18,5 Millionen Euro an Zuschüssen ausgegeben und mehr als 8500 Wohnungen gefördert. Die bereitgestellten Gelder waren zwischenzeitlich voll in Anspruch genommen worden. Das Land hat daher im Rahmen der Möglichkeiten entschieden, weitere 3,5 Millionen Euro an Fördermitteln bereitzustellen. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist weiterhin mit der Umsetzung beauftragt. Nach Ansicht von Daehre ermöglicht das Programm "Energetische Sanierung" einen wichtigen Dreifach-Effekt: die Verringerung der Energiekosten, zusätzliche Aufträge für kleinere und mittelständische Unternehmen in der Region sowie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Damit entspreche es der auf nachhaltige Wirkung angelegten Strategie der Landesregierung, mit dem Einsatz öffentlicher Mittel einen Mehrfachnutzen zu erreichen. Die Investitionsbank des Landes habe sich in diesem Zusammenhang als kompetenter Partner erwiesen, betonte Daehre und fügte hinzu: "Ich bin davon überzeugt, dass es auch bei der Fortführung des Programms gelingen wird, die mit der Förderung angestrebten Effekte möglichst schnell und kundenorientiert umzusetzen." Manfred Maas, Chef der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), freut sich, dass die IB durch die Wiederauflage des Programms ¿Energetische Sanierung¿ weiterhin zur umweltfreundlichen Wohnraumaufwertung beitragen kann und sichert wie bisher die möglichst zeitnahe Bearbeitung der Anträge zu. ¿Unsere Förderexperten beraten die Kunden ausführlich über alle Einzelheiten des Programms und begleiten sie bei der Sanierung und Modernisierung ihrer Immobilie, insbesondere der Heizung. Das Programm macht solche Maßnahmen für Häuslebauer erschwinglich und setzt die richtigen Akzente. Wer in die Energieeffizienz investiert und zudem erneuerbare Energien nutzt, spart Kosten und sorgt zugleich für ökologische Effekte¿, erklärt der Bankdirektor. Gefördert werden Darlehen der KfW-Förderbank im Rahmen der Programme ¿Energieeffizient Sanieren ¿ Kredit¿ und ¿Energieeffizient Bauen¿, die der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes dienen. Darüber hinaus können im Zusammenhang mit dem Erwerb von Wohnraum aus dem Bestand zur Eigentumsbildung die Gelder als Zuschüsse zu den Investitionskosten beim Einbau moderner, umweltfreundlicher Heizungen auf der Basis erneuerbarer Energien bewilligt werden. Die Förderung können natürliche und juristische Personen sowohl für Mietwohnungen als auch für selbst genutzten Wohnraum in Anspruch nehmen. Hinweis: Der Antrag ist unbedingt vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg zu stellen. Dort bzw. über das Internet unter www.ib-sachsen-anhalt.de erhalten Interessenten auch die notwendigen Antragsunterlagen. Ausführliche Auskünfte rund um das Förderprogramm gibt es unter der Hotline: 0800/56 008 46 Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de Impressum: Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Pressestelle Turmschanzenstraße 30 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7504 Fax: (0391) 567-7509 Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de
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