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Klimadaten Schutzbedarf Kleve

Der Layer Schutzbedarf zeigt den Stadtklimatischen Schutzbedarf im Ausgleichsraum der Grün/Freiflächen, Landwirtschaftliche Flächen und im Wald. In die Bewertung fließen sowohl die Kaltluftentstehung und Kaltluftströmung auf den Flächen, als deren Funktion als Rückzugsort an heißen Tagen mit ein. Es wird unterschieden zwischen: sehr hoher Schutzbedarf --> Bei Eingriffen wird empfohlen, die Erhaltung der stadtklimat. Funktion nachzuweisen. Bei baulichen Veränderungen ist eine Stellungnahme sinnvoll. Wohingegen bei größeren Vorhaben eine modellhafte Untersuchung erforderlich sein kann. Hoher Schutzbedarf --> Bei Eingriffen ist auf die Erhaltung der stadtklimat. Funktion zu achten. Bei baulichen Veränderungen ist eine Stellungnahme sinnvoll. Wohingegen bei größeren Vorhaben eine modellhafte Untersuchung erforderlich sein kann. Mittlerer Schutzbedarf --> Bei Eingriffen ist auf die Erhaltung der stadtklimat. Funktion zu achten. Bei größeren Vorhaben ist eine Stellungsnahme sinnvoll. kein besonderer Schutzbedarf--> Es gibt keine stadtklimatischen Funktionen für den derzeitigen Siedlungsraum.

Grün- und Freiflächenkonzept – Konzeptkarte Waldentwicklung Biotopverbund Geldern

Die Karte stellt Flächen dar, die sich aufgrund der Biotoptypenkartierung, Luftbildauswertung und Waldfunktionskarten besonders zur Waldentwicklung eignen. Ziel ist es, defizitäre oder naturferne Waldbereiche durch Aufforstungen und begrünte Korridore zu vernetzen und in Bereichen wertvoller Laubwaldbestände naturnahe Laubmischwälder zu fördern. Dadurch sollen bestehende Laubwaldflächen arrondiert und verbunden sowie langfristig klimaangepasste Waldstrukturen entwickelt werden.

Kompensationsflächen Kreis Kleve

Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.

Klimadaten Windpfeile 100m Kleve

In diesem Layer werden die Windrichtungen in einer Höhe von 100m dargestellt.

Klimadaten Windpfeile 200m Kleve

In diesem Layer werden die Windrichtungen in einer Höhe von 200m dargestellt.

Klimadaten Bewertung Verkehrsraum Tag Kleve

Für die Ergebnisse wurde die Tagsituation zusammengefasst, um sie in den Bewertungskarten darzustellen. Die Bewertung der Verkehrsfläche bei Tag im IST-Zustand unterscheidet in (1 = sehr günstig bis 5 = sehr ungünstig, 0 = kein Wirkraum). Dabei wurden die Straßen- und Plätze berücksichtigt.

Klimadaten Windpfeile 50m Kleve

In diesem Layer werden die Windrichtungen in einer Höhe von 50m dargestellt.

Klimadaten Kaltlufteinwirkbereich Kleve

In diesem Layer wird die Reichweite der Kaltluftströmung innerhalb der Bebauung dargestellt.

Klimadaten Bewertung Wirkraum Nacht Kleve

Für die Ergebnisse wurde die Nachtsituation zusammengefasst, um sie in den Bewertungskarten darzustellen. Die Bewertung des Wirkraums bei Nacht im IST-Zustand unterscheidet in (1 = sehr geringe Aufenthaltsqualität bis 5 = sehr hohe Aufenthaltsqualität, 0 = kein Ausgleichsraum). Dabei wurden Wohn- und Gewerbeflächen berücksichtigt.

Klimadaten Handlungspriorität Kleve

Der Layer Handlungspriorität zeigt die stadtklimatische Handlungspriorität im Wirkraum des Bereich der Siedlungsfläche und dem öffentlicher Raum. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf das Ausmaß der nächtlichen Überwärmung, in unbewohnten Gebieten vorrangig auf die Aufenthaltsqualität im Außenraum. Es wird unterschieden zwischen: Hoher Handlungspriorität --> Maßnahmen zur Verbesserung der klimat. Situation, diese sind möglichst, bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen umzusetzen. Mittlere Handlungspriorität --> Bei allen baulichen Entwicklungen und Sanierungen, im Zuge von Nachverdichtungen und Straßensanierungen sind Maßnahmen welche über den klimaökologischen Standard hinausgehen, möglichst zu prüfen. Niedrige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung, sind bei allen Vorhaben zu prüfen. Keine vorrangige Handlungspriorität --> Klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung sind im Sinne der Klimaanpassung bei größeren Vorhaben zu prüfen.

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