Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und löst die Vorgängerrichtlinie 2008/1/EG und fünf weitere Richtlinien ab. Sie ist am 02.05.2013 in deutsches Recht umgesetzt worden und gleichzeitig erfolgten Anpassungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes sowie deren untergesetzlicher Regelwerke. Als besonders umweltrelevant im Sinne der europäischen Richtlinie über Industrieemissionen, die in Deutschland u. a. durch den Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) umgesetzt wird, gelten diejenigen Anlagen, die dort mit einem „E" gekennzeichnet sind. Die Umweltüberwachung beinhaltet die Vor-Ort-Besichtigung durch die zuständige Behörde, für Anlagen unter Bergaufsicht ist es das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Inhaltliche Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung ist der Überwachungsplan1 gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a BImSchG. Der Überwachungsplan umfasst folgende Punkte: • den räumlichen Geltungsbereich des Plans, • eine allgemeine Bewertung der wichtigsten Umweltprobleme im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Anlagen, • Verfahren für die Aufstellung von Programmen für die regelmäßige Überwachung, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • -soweit erforderlich - Bestimmungen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Überwachungsbehörden. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Anlage verbundenen Umweltrisiken und der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf ein Jahr bei Anlagen, die der höchsten Risikostufe unterfallen, sowie drei Jahre bei Anlagen, die der niedrigsten Risikostufe unterfallen, nicht überschreiten. Die Beurteilung berücksichtigt die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Anlage auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, als auch die Empfindlichkeit der örtlichen Umgebung, das von der Anlage ausgehende Unfallrisiko sowie die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde. Auch Deponien im Sinne der Richtlinie 2011/97/EU vom 05.12.2011 (ABl. EU Nr. L 328 S. 49) (Deponierichtlinie) fallen gemäß Anhang I Nr. 5.4 der IE-Richtlinie unter ihren Regelungsbereich. Der Überwachungsplan2 für Deponien gemäß Artikel 23 Abs. 4 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 47 Abs. 7 KrWG und § 22 a DepV beinhaltet Vorgaben, die bei der Genehmigung und Überwachung von Deponien anzuwenden sind. Der Überwachungsplan für Deponien umfasst folgende Punkte: • den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich des Plans, • den inhaltlichen Geltungsbereich des Plans • eine Bewertung der Umweltsituation im Geltungsbereich des Plans, • ein Verzeichnis der in den Geltungsbereich des Plans fallenden Deponien, • Kriterien für die Festlegung der Überwachungsintervalle der Regelüberwachung der Deponien, • Verfahren für die Überwachung aus besonderem Anlass sowie • die Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung bei Deponien gemäß IE-Richtlinie. Das Inspektionsintervall richtet sich nach einer systematischen Beurteilung der mit der Deponie verbundenen Umweltrisiken. Der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen darf, sowohl in der Ablagerungs- als auch in der Stilllegungsphase, ein Jahr bei Deponien der Klasse III, zwei Jahre bei Deponien der Klasse II, sowie drei Jahre bei Deponien der Klasse I, nicht überschreiten. Abweichend davon sind alle öffentlich zugänglichen Deponien der Klassen I und II mindestens einmal jährlich zu überwachen. Innerhalb von vier Monaten nach der Umweltinspektion ist der Fazitbogen der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen. Werden schwerwiegende Mängel festgestellt, haben die Betreiber sechs Monate Zeit, diese zu beheben und es erfolgt eine erneute Vor-Ort-Besichtigung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Südhessische Abfall-Verwertungs GmbH (SAVAG GmbH), Auf der Hardt / An der B 42, 64572 Büttelborn, plant eine Erhöhung der Ablagerungskapazität auf der SAVAG Deponie durch Optimierung der Verfüllgeometrie. Die Deponie Büttelborn besteht aus den 2 Teilen „Riedwerke-Deponie“ (Deponiefelder 1 - 5) und „SAVAG-Deponie“ (Deponiefelder 6 – 10). Durch das Vorhaben soll die Gesamtlagerkapazität der SAVAG-Deponie erhöht werden, um ca. 200.000 m³ durch Grundrissoptimierung in den Deponiefeldern 9 und 10 sowie um ca. 400.000 m³ durch Anpassung der Endverfüllhöhe an die Riedwerke-Deponie in den Deponiefeldern 6 – 10. Das entspricht einer zusätzlichen Ablagerungsmasse von ca. 1,0 Millionen Tonnen. Die Änderungen werden nur im bereits planfestgestellten Deponiegelände, Planfeststellungsbeschluss vom 5. Juni 1989, durchgeführt, so dass für die Maßnahme keine Flächen außerhalb der bestehenden Planfeststellungsgrenze benötigt werden. An der planmäßigen Laufzeit der Deponie bis zum Ende des Jahres 2030 ändert sich nichts. Standort der Deponie: Gemarkung: Büttelborn Flur: 7 Flurstück: 213/8. Anschrift: Auf der Hardt/ An der B 42, 64572 Büttelborn Dieses Vorhaben bedarf gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) der Planfeststellung. Das Vorhaben ist gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig. Aktenzeichen: IV/Da 42.2-100 g 08/1-2020
Seit dem 1. Januar 2015 ist das getrennte Sammeln von Bioabfällen bundesweit vorgeschrieben. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 müssen die Landkreise dafür die Möglichkeiten schaffen, vor allem durch das Aufstellen von Biotonnen. Kontrollieren und gegebenenfalls sanktionieren sollen das die Bundesländer.
Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung vom 10. Februar 2012 dem lange umstrittenen Kreislaufwirtschaftsgesetz zu, nachdem der Vermittlungsausschuss eine Kompromisslösung erarbeitet hatte. Das Gesetz setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht um und entwickelt das deutsche Abfallrecht fort. Bis zum Jahr 2020 sollen 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Ab 2015 gilt eine Pflicht zur Mülltrennung für Biomüll, Glas-, Kunststoff-, Metall- und Papierabfälle.
Der Bundestag stimmte am 30. März 2017 der neuen Gewerbeabfallverordnung zu. Auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sieht sie anspruchsvolle Vorgaben für ein hochwertiges Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vor. Kernstück der neuen Verordnung ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung setzt bereits beim Abfallerzeuger an und verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können. Da damit deutlich weniger Gewerbeabfälle thermisch verwertet werden dürfen, stehen zukünftig mehr Wertstoffe für das Recycling zur Verfügung, wie Kunststoffe, Holz und Bioabfälle. Auch im Bereich der Bauabfälle soll zukünftig ein höherwertiges Recycling insbesondere von mineralischen Bauabfällen und Gips erfolgen.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz schafft die Rechtsgrundlage für die Einführung einer Wertstofftonne. Danach sollen Haushalte künftig Verpackungen und sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien, also beispielsweise aus Plastik oder Metall, in einer einheitlichen Wertstofftonne entsorgen können. Die fachlichen Grundlagen für die Einführung dieser Wertstofftonne werden derzeit parallel zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erarbeitet. Die konkreten rechtlichen Regelungen sollen danach in Form einer Verordnung oder gegebenenfalls in einem eigenständigen Gesetz in einem gesonderten Verfahrenen verabschiedet werden. In diesem Verfahren wird auch die Entscheidung über die Trägerschaft für die Wertstofftonne erfolgen.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt veröffentlichen den Umweltwirtschaftsbericht 2011 Mit dem Umweltwirtschaftsbericht 2011 wird zum zweiten Mal nach 2009 ein Bericht über den Stand, die Herausforderungen und die Perspektiven der Umweltwirtschaft in Deutschland vorgelegt. Er zeigt, dass Deutschland auf dem Weg zu neuem, umweltverträglichem Wachstum schon erhebliche Fortschritte gemacht hat. Heute werden zum Erwirtschaften der gleichen Erträge deutlich weniger Rohstoffe, Flächen und Energie benötigt und weniger Schadstoffe ausgestoßen als noch vor zehn Jahren. Die Umweltwirtschaft ist eine Querschnittsbranche, die Unternehmen umfasst, die Umweltschutzgüter und -dienstleistungen produzieren und anbieten. Der Bericht dokumentiert ihre kontinuierlich zunehmende Bedeutung innerhalb der deutschen Wirtschaft und bestätigt die Vorreiterrolle deutscher Unternehmen auf diesem Gebiet. Die Produktion von Umweltschutzgütern in Deutschland ist weiter überdurchschnittlich gewachsen und erreicht inzwischen ein Produktionsvolumen von fast 76 Milliarden Euro. Mit einem Welthandelsanteil von 15,4 Prozent liegt Deutschland auf einem Spitzenplatz beim Export von Umweltschutzgütern. Nach jüngsten Berechnungen gibt es knapp 2 Millionen Beschäftigte in der Umweltwirtschaft - ein neuer Höchststand. Bundesumweltminister Norbert Röttgen ist sich sicher: „Diesen Trend wird die Energiewende noch deutlich beschleunigen“. Der Bericht, so Röttgen, sei auch ein Beleg für die Gestaltungskraft von Politik auf dem Weg in eine nachhaltige, ressourcenschonende Wirtschafts- und Lebensweise: „Die Innovationskraft der Umweltwirtschaft ist auch ein Erfolg von Rahmensetzungen in der Umwelt- und Energiepolitik.“ Zugpferd dieser dynamischen Entwicklung waren und bleiben die erneuerbaren Energien. Auch während der weltweiten Wirtschaftskrise legte dort die Güterproduktion zu - und zwar gegen den allgemeinen Trend. Der Weltmarkt für umweltfreundliche Energietechnologien soll sich nach einer Prognose von Roland Berger bis 2020 fast vervierfachen, für die erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Solarthermie, Biogasanlagen und Windenergie werden jährlich weltweite Wachstumsraten des Umsatzes von 15 bis über 30 Prozent erwartet - eine große Chance für deutsche Unternehmen. Die Zukunftsdynamik nachhaltiger Produktion wird durch ein weiteres interessantes Ergebnis unterstrichen: In der Umweltwirtschaft wird außergewöhnlich häufig, intensiv und kontinuierlich geforscht. Fast 80 Prozent der Produktionsbereiche in der Umweltbranche sind besonders forschungs- und wissensintensiv. Ziel ist, Innovations- und Umweltpolitik sinnvoll zu verzahnen und gleichzeitig neue Märkte für Umwelttechnologien zu erschließen - ein wichtiges Thema im Wissenschaftsjahr 2012. Der Umweltwirtschaftsbericht zeigt: Deutschland hat bei der ökologischen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft schon viel erreicht: Zwischen 1990 und 2010 stieg die Energieproduktivität um 38,6 Prozent, die Rohstoffproduktivität sogar um 46,8 Prozent. Erfreuliche Entwicklungen gab es auch bei den Luftschadstoffemissionen: Gegenüber 1990 konnten sie im Berichtzeitraum um 56,4 Prozent verringert werden. Bei der Verwertung von Abfällen und seiner umweltfreundlichen Beseitigung ist Deutschland ebenfalls Vorbild: Rund 90 Prozent der Bauabfälle und 63 Prozent der Siedlungs- und Produktionsabfälle werden bereits recycelt. Bundesumweltminister Röttgen bilanziert: „Deutschland wächst immer nachhaltiger“. Der Umweltwirtschaftsbericht 2011 zeigt die Dynamik und das Potential dieser Entwicklung. Deutschland gelingt es immer besser, umweltschädliche Emissionen kontinuierlich zu reduzieren, Stoffkreisläufe so weit wie möglich zu schließen und Ressourcen effizient zu nutzen. Die Energiewende ist die wichtigste strategische Weichenstellung auf diesem Weg. Sie stärkt die Leistungsfähigkeit unserer Umweltwirtschaft und ist die Grundlage für eine weitere Beschleunigung des nachhaltigen Umbaus unserer Energieversorgung, unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft. Deutschland will Industrieland bleiben. Aber eines, das technologisch modern, wettbewerbsfähig, und zukunftsorientiert ist. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Ressourceneffizienzprogramm sind nächste konkrete Schritte auf diesem Weg.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes: „Der Umweltwirtschaftsbericht belegt, dass Umweltschutz in Deutschland eine außerordentliche wirtschaftliche Erfolgsgeschichte ist. Ohne den Wirtschaftsmotor Umweltschutz wäre Deutschland schlechter über die Krise gekommen. Große Beschäftigungschancen liegen auch künftig vor allem beim Klimaschutz und der Steigerung der Ressourceneffizienz. Auch die Perspektiven beim Export von Umwelt- und Effizienztechnologien sind hervorragend, weil die globalen Märkte für diese Technologien in den nächsten Jahrzehnten weit überdurchschnittlich wachsen werden. Deutschland sollte daher den Weg in eine Green Economy auch aus wirtschaftlichen Gründen entschlossen fortsetzen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil andere Länder wie China oder Südkorea die im Umweltschutz liegenden Chancen ebenfalls erkannt haben.“
One of the environmental challenges we are facing today is the closing of materials loop in a resource-efficient and environmentally friendly way. This also applies to organic waste stream. Meanwhile, legislators are not just leaving it all up to the commitment of amateur gardeners to recycle organic waste. The great majority of organic waste from private households will be collected separately and treated in centralized anaerobic digestion or composting facilities. Subsequently the digestate and compost can be used in agriculture and horticulture as fertilizer and soil improver. The Circular Economy Act and the Organic Waste Ordinance as well as the Fertilizer and Fertilization Ordinances regulate the centralized treatment and utilization of organic waste. However, there are very few obligatory specifications for the recycling of organic waste in the home garden. This compost manual is intended to provide assistance and answer questions in this regard. Veröffentlicht in Ratgeber.
UBA lädt ein zum Dialog über neue Wege in der Abfalltrennung Eigentlich ist Mülltrennen nicht schwierig: Bioabfall, Papier, Glas kommen in spezielle Tonnen oder Container. Alte Elektrogeräte und Sperrmüll können die Verbraucher beim kommunalen Recyclinghof abgeben. Und Leichtverpackungen kommen in die „Gelbe Tonne“. Künftig könnte das Mülltrennen noch einfacher werden: Die „Gelbe Tonne“ soll zur „Wertstofftonne“ erweitert werden. In die neuen Tonnen könnten die Verbraucher neben Joghurt-Bechern und Milchkartons auch sonstige Metalle und Kunststoffe werfen. Derzeit landen noch viel zu viele Wertstoffe im „grauen“ Restmüll, obwohl sie hochwertig recycelt werden könnten. Experten des Umweltbundesamtes (UBA) schätzen, dass in einer einheitlichen Wertstofftonnen bis zu sieben Kilogramm Abfälle pro Einwohner und Jahr zusätzlich zu den Verpackungen erfasst und verwertet werden könnten. Wie genau die neue „Wertstofftonne“ aussehen könnte, diskutierten rund 180 Fachleute am 28.2.2011 auf Einladung des UBA in Dessau-Roßlau. Drei UBA-Forschungsprojekte zeigen, dass die Wertstofferfassung in einer einheitlichen Tonne prinzipiell große Vorteile hat. Nicht nur Forschungsergebnisse sprechen dafür, die Getrenntsammlung zu erweitern und neben den Verpackungsabfällen auch „stoffgleiche Nichtverpackungen“ aus Metallen und Kunststoffen in einer Wertstofftonne zu sammeln. Auch aus Verbrauchersicht gibt es keinen Grund für die derzeitige Praxis, den Joghurt-Becher aus Kunststoff über die gelbe Tonne zu recyceln, das Plastikspielzeug aus demselben Material aber nicht. Was also soll neben Verpackungsabfällen in der Wertstofftonne gesammelt werden? Bei Kunststoffen und Metallen - etwa einer alten Bratpfanne, Spielzeug oder Putzeimern - fällt die Antwort positiv aus. Nicht in die neue Wertstofftonne sollten zum Beispiel Produkte mit einem hohen Schadstoffgehalt und Produkte, bei denen es gut funktionierende, eigene Sammelsysteme gibt, wie etwa bei Batterien oder Textilien. Sie sollten wie bisher getrennt in besonderen Sammelboxen gesammelt werden. Auch für kleine Elektroaltgeräte sei die getrennte Erfassung besser als eine Sammlung über die Wertstofftonne. Bis eine einheitliche Wertstofftonne flächendeckend eingeführt werden kann, sind noch wesentliche Fragen zu klären. In den nächsten Monaten wird UBA ein Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung durchführen, um unterschiedliche Optionen zur Organisation und Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung zu testen. Mit Kommunen, Entsorgungswirtschaft, Industrie und Handel sowie Umwelt- und Verbraucherverbänden sind alle relevanten Akteursgruppen vertreten. Bereits seit Anfang der 1990er Jahre werden Verpackungen auf Grundlage der Verpackungsverordnung überwiegend in „Gelben Tonnen“ getrennt gesammelt und verwertet. Die Erfassung, Sortierung und Verwertung finanzieren die Hersteller und Vertreiber. Sie haben sich dazu in den so genannten dualen Systemen organisiert. Mit moderner Sortier- und Verwertungstechnik werden mittlerweile Verwertungsquoten von etwa 80 Prozent erreicht, was auch im internationalen Vergleich beispielhaft ist. Die Verpackungsverordnung eröffnet schon jetzt den dualen Systemen und Kommunen die Möglichkeit, sich auf eine Miterfassung stoffgleicher Nichtverpackungen zu verständigen. Dieser Weg wird mit dem Entwurf für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgesetzt: Eine neue Verordnungsermächtigung soll die bundesweite Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne ermöglichen.
Origin | Count |
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Bund | 198 |
Land | 165 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 73 |
Gesetzestext | 14 |
Text | 97 |
Umweltprüfung | 100 |
unbekannt | 64 |
License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 346 |
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Resource type | Count |
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Webseite | 118 |
Topic | Count |
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Boden | 186 |
Lebewesen & Lebensräume | 205 |
Luft | 132 |
Mensch & Umwelt | 354 |
Wasser | 132 |
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