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Luftbildkarte des Deutschen Reiches 1 : 25 000

Vom Land Brandenburg liegen 93 Kartenblätter der Luftbildkarte 1 : 25 000 aus dem Luftbildwerk des Deutschen Reiches (hergestellt in den Jahren 1936 bis 1943) vor. Die Luftbildaufnahmen wurden von der Luftwaffe erstellt und von der HANSA-Luftbild GmbH als Luftbildkarte 1 : 25 000 auf Papier hergestellt. Sie dienten zur Herstellung der TK25 und Zwecken der Kriegsführung. Heute sind sie Zeugnis der damaligen Landschaftssituation.

Umwelt- & Klimaschutz schafft krisenfestere Wertschöpfungsketten

Umwelt- & Klimaschutz schafft krisenfestere Wertschöpfungsketten Das ist die Botschaft einer virtuellen Podiumsdiskussion von UBA, OECD und UNEP. Hintergrund sind aktuelle Debatten zur Krisenanfälligkeit globaler Wertschöpfungsketten und zur rechtlichen Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten international tätiger Unternehmen. Herausgehoben wurde die Notwendigkeit, Umweltschutz und Achtung der Menschenrechte besser zu verzahnen. Umweltzerstörung und ⁠ Klimawandel ⁠ treffen auch die Wirtschaft und die internationalen Warenströme. Schäden an Infrastrukturen durch zunehmende Extremwetterereignisse und Meeresspiegelanstieg, Veränderungen bei landwirtschaftlichen Erträgen oder anhaltendes Niedrigwasser in Flüssen etwa durch häufigere und intensivere sommerliche Dürren können die Lieferketten deutscher Unternehmen zum Erliegen bringen. Wie Unternehmen innerhalb ihrer Lieferketten selbst einen Beitrag zum Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ leisten können, war Thema der virtuellen Podiumsdiskussion „Building environmental resilience and responding to global crises through supply chain due diligence” mit rund 250 Teilnehmenden. Die Veranstaltung fand als Side-Event im Rahmen des diesjährigen “Global Forum on Responsible Business Conduct” der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠ OECD ⁠) statt. Christoph Töpfer vom Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) wies in einem Kurzvortrag auf die sektorübergreifende Notwendigkeit hin, Umweltauswirkungen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten stärker zu berücksichtigen. Dabei wies er auch auf aktuelle UBA-Forschungsergebnisse zur Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und zur ökologischen Kritikalität von Rohstoffen hin. Außerdem stellte er dem internationalen Publikum eine Maßnahme aus der neuen Rohstoffstrategie der Bundesregierung vor, mit der das Bundesumweltministerium die Entwicklung eines internationalen Leitfadens für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten initiieren will (Maßnahme 15). Die Umsetzung der Maßnahme soll in enger Zusammenarbeit mit der OECD erfolgen. Weitere Beiträge gab es zu folgenden Themen: zu einem kürzlich erschienenen Unternehmensleitfaden des japanischen Umweltministeriums (Naomi Sugo), zur Rolle von Umweltaspekten in bestehenden OECD-Dokumenten (Louis Marechal, OECD), zur Frage wie Covid-19 nationale Umwelt- und Sozialpolitiken ausbremsen kann (Sara Seck, Dalhousie University), zu den Ansätzen der BMW Group für nachhaltiges Lieferkettenmanagement (Niels Angel) sowie zu den Bewertungsmaßstäben für nachhaltige Investitionen bei der französischen Großbank BNP Paribas (Helena Vines Fiestas). In Abschlussstatements von Arnold Kreilhuber (Umweltprogramm der Vereinten Nationen (⁠ UNEP ⁠), Director Law Division) und Cristina Tébar-Less (OECD, Acting Head, Centre for Responsible Business Conduct) wurde auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit von Kooperationen zwischen den internationalen Organisationen, aber auch mit nationalen Akteuren verwiesen. OECD und UNEP planen aktuell weitere Arbeiten zu den Umweltauswirkungen in den Wertschöpfungsketten ausgewählter Branchen. Auf europäischer Ebene hatte Justizkommissar Didier Reynders kürzlich eine Regulierungsinitiative der Europäischen Kommission für Sorgfaltspflichten von Unternehmen angekündigt. Zudem bestehen Schnittmengen zur Umsetzung der europäischen Konfliktmineralienverordnung, aktuellen Arbeiten der Europäischen Kommission zur Novellierung der Batterierichtlinie und Initiativen zu entwaldungsfreien Lieferketten. In Deutschland werden aktuell Eckpunkte für ein nationales Lieferkettengesetz  erarbeitet.

Informationsblatt für die Besichtigung der Anlage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Hottendorf am 8. Februar 2002

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 019/02 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 019/02 Magdeburg, den 8. Februar 2002 Informationsblatt für die Besichtigung der Anlage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Hottendorf am 8. Februar 2002 1. Das Areal des Truppenübungsplatzes Altmark auf der Colbitz-Letzlinger Heide beträgt ca. 23.000 ha, wovon 19.500 ha auf den Nordteil und 3.500 ha auf den Südteil entfallen. Die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Altmark begann 1935 mit dem Auftrag der Wehrmacht zur Errichtung der Heeresversuchsanlage Hillersleben. Dazu wurde u. a. eine ca. 30 km lange und 750 m breite Schneise gerodet und als Schießbahn angelegt, um Beschuss- und ballistische Versuche durchzuführen. Bis Ende März 1945 wurde der Schießplatz durch die Wehrmacht genutzt, am 12.04.1945 erfolgte eine weitgehende Zerstörung durch das deutsche Militär. Am 14.04.1945 wurde der Platz an amerikanische Truppen übergeben. Diese übergaben ihn Anfang Juni an die Rote Armee. Die Rote Armee nutzte den Truppenübungsplatz vorrangig für Panzer- und Infanterieschießübungen bis zum Zeitpunkt der offiziellen übergabe durch die WGT (Westgruppe der Truppe) an die Bundeswehr am 06.04.1994. Nachdem Beschluss des deutschen Bundestages zum Truppenübungsplatzkonzept vom 14.04.1993 war der Truppenübungsplatz Altmark zum Gefechtsübungszentrum auszubauen. Am 13. Mai 1997 haben der Bundesminister der Verteidigung und der Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vereinbart, dass der Südteil der Colbitz-Letzlinger Heide spätestens im Jahre 2006 der zivilen Nutzung zugänglich gemacht werden soll und die Bundeswehr auf die militärische Nutzung dieser Fläche verzichtet (sog. Heidekompromiss). Bis dahin soll der Südteil der Colbitz-LetzlingerHeide entmunitioniert sein. Damit die bei der Entmunitionierung geborgenen Kampfmittel sachgerecht gelagert und vernichtet werden können, haben das Bundesministerium der Verteidigung und das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt am 28. Mai 1998 vereinbart, dass das Land Sachsen-Anhalt alle auf bundeswehreigenen Liegenschaften des Landes geborgene Fundmunition zur Vernichtung übernimmt. Das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtete sich, die nach den Anforderungen des Landes erforderliche Infrastruktur für die Lagerung und Vernichtung der Kampfmitteln zu errichten und dem Land kostenfrei zur Nutzung zu übergeben. Grundlage für diese Vereinbarung war eine vom Innenministerium erarbeitete Konzeption zu den für die Kampfmittelbeseitigung erforderlichen Anlagen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Einrichtungen zur Lagerung, Zerlegung und Vernichtung von Kampfmitteln zu nennen. Ende 1998 wurden im Munitionslager- und ¿zerlegebetrieb Hottendorf drei erdüberdeckte Lagerbunker für eine sachgerechte und den sprengstoffrechtlichen Anforderungen genügende Lagerung von Fundmunition fertiggestellt. In den Lagerboxen der Bunker können Munition und Munitionsteile entsprechend ihrer Lagerverträglichkeit separiert gelagert werden. Die Lagergebäude sind eingeschossige Stahlbetonbauwerke mit Erdanschüttung mit einer Nutzfläche von 2 x 200 m² und 1 x 100 m². Ende 2001 wurde in Hottendorf die Anlage zum Zersägen von Fundmunition fertiggestellt. Der Probebetrieb ist erfolgreich abgeschlossen worden. Die Gebäude (zwei Sägegebäuden mit jeweils drei Bandsägeautomaten und einem Arbeitsgebäude) sind als eingeschossige Stahlbetonbauwerke mit einer 60 cm dicken Erdüberdeckung ausgeführt. Die Grundflächen der Sägegebäude betragen jeweils 70 m², die des Arbeitsgebäudes 64 m². Alle drei Gebäude sind aus sicherheitstechnischen Gründen mit Ausblasflächen versehen, die sich im Falle einer Explosion leicht aus ihren Befestigungen lösen und den Explosionsdruck zur Vermeidung von Schäden am Gebäude definiert ableiten. Die Bandsägen können vom Arbeitsgebäude aus fernbedient und ¿überwacht werden. Umfangreiche automatische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen gewährleisten einen bestmöglichen Schutz der Beschäftigten (Notabschaltung bei Stromausfall, Lichtschrankenüberwachung der Wirkungsflächen der Ausblaseseiten der Sägegebäude, Programmsteuerung, digitale Eingabe von Abschnittslängen, Laserschnittstellenanzeige, hydraulicher Schnittdruck- und Vorschubregulierung, Leitfähigkeitsüberwachung des Kühlwassers usw.). Der Sägeprozess in den Sägegebäuden erfolgt nur bei geschlossenen Türen und Toren. Das unbefugte Betreten der Sicherheitszone vor den Sägegebäuden wird durch Lichtschranken überwacht und führt ebenso wie ein unbefugtes öffnen der Tore bzw. Türen zur sofortigen Unterbrechung der Sägevorgänge aller Sägen im Gebäude. Gleichzeitig ertönt im Arbeitsgebäude ein akustisches Signal. Die Sägen sind mit Sicherheitsvorrichtungen versehen, die beim Riss eines Sägebandes bzw. Netzausfall die Sägen hydraulisch in einen gefahrlosen Zustand überführen. Die Anlage zur thermischen Entsorgung von Fundmunition (thermische Entsorgungsanlage), die auch die Anforderungen der 17. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz an die Rauchgasreinigung erfüllt und die modernste und weltweit erste Anlage dieser Art ist, wurde im Herbst 2001 fertig montiert. In den bisher durchgeführten Tests ist nachgewiesen worden, dass in dieser Anlage (im Wanderbettschachtofen) Kampfmittel mit bis zu 2,4 kg Explosivstoff ohne vorherige Delaborierung (Zerlegung) durch Detonation vernichtet werden können. Weitere Testfahrten mit Handgranaten und Sprenggeschossen (Kaliber 105 mm mit ca. 2,2 kg Nettoexplosivstoffmasse) wurden ebenfalls erfolgreich durchgeführt. In den folgenden Monaten des Probebetriebs sollen alle weiteren Leistungsmerkmale der Anlage nachgewiesen werden. 4. Die Kampfmittelberäumung erfolgt je nach Art der Räumphase durch jeweils einige hundert Beschäftigte der Kampfmittelräumfirmen. In Spitzenzeiten waren es ca. 1000 Mitarbeiter. 5. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst übernimmt die geborgenen Kampfmittel zur näheren Untersuchung, Lagerung und Vernichtung. Kampfmittelteile werden nach überprüfung bzw. Entfernung von Sprengstoffresten usw. in den Schrott gegeben. Handhabungsunsichere Kampfmittel werden gleich gesprengt; die anderen Kampfmittel werden zunächst gelagert. Auf der Colbitz-Letzlinger Heide wurden an Kampfmitteln bisher ca. 1,5 Mio. Stück geborgen. Zum Aufkommen an Fundmunition siehe Anlage. 6. Bisher sind vom Bundesministerium der Verteidigung u. a. folgende Kosten aufgewandt worden: 15 Mio. für die Einrichtungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt in Hottendorf ca. 290 Mio. für die Kampfmittelberäumung deutlich über 200 Mio. für das Gefechtsübungszentrum 7. Begriffsbestimmungen Fundmunition sind gewahrsamslos gewordene zur Kriegsführung bestimmte oder ehemals bestimmte Munition oder Munitionsteile, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder aus Explosivstoffen oder deren Rückstände bestehen oder Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandstoffe, Reizstoffe oder Rückstände oder Zerfallsprodukte dieser Stoffe enthalten Kampfmittel sind insbesondere Gewehrpatronen, Granaten, Bomben, Minen, Zünder, Spreng- und Zündmittel. Nettoexplosivstoffmasse ist die Masse an Explosivstoff, die in einem Kampfmittel enthalten ist. Kampfstoffe sind chemische Waffen, die als gasförmige, flüssige oder durch feste giftige Stoffe in Granaten und Bomben oder auch durch Abblasen, Abregnen und dgl. gegen menschliche Ziele eingesetzt werden. Je nach Zweck oder Ziel bilden sich bei der Freisetzung Gase, Nebel, Aerosole oder Rauch. Anmerkung: Kampfstoffe (biologische oder chemische) oder Fundmunition mit Kampfstoffen werden in Hottendorf nicht gelagert und nicht beseitigt. Sofern Gegenstände aufgefunden werden, bei denen der Verdacht auf Kampfstoff besteht, werden sie vom Bund zur Lagerung und Vernichtung (in Munster) übernommen. Impressum: Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Meinungs- und Akzeptanzanalyse zur Neugestaltung des historischen Schlossparks von March-Hugstetten

Das Projekt "Meinungs- und Akzeptanzanalyse zur Neugestaltung des historischen Schlossparks von March-Hugstetten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Moderne Planungen sollten möglichst früh die Meinungen und Wünsche zentraler Stakeholder aufnehmen und konkrete Umsetzungsgedanken daran ausrichten. Die Meinungs- und Akzeptanzanalyse zur Sanierung des historischen Schlossparks von March-Hugstetten bei Freiburg setzt dieses Postulat um. Nach dem historischen Plan von 1853 war der Hugstetter Schlosspark ein englischer Landschaftsgarten mit vielgestaltigen Bau- und Gartenelementen. Im 19. Jahrhundert galt er als einer der schönsten Englischen Gärten in Süddeutschland. Heute befindet er sich in einem verwilderten Zustand. Die Bauelemente sind weitgehend verfallen. Hochgewachsene Bäume stören die Sichtbeziehungen in die umgebende Landschaft. Gehölze gedeihen auf den einst ausgedehnten Freiflächen, nur noch wenige Wege sind begehbar. Vor diesem Hintergrund soll der ursprüngliche Charakter des englischen Landschaftsgartens in den kommenden Jahren in einer Zusammenarbeit von Gemeinde, Denkmalpflege und Naturschutz wiederhergestellt, entwickelt und geschützt werden. Im Rahmen der ersten Planungsphase wurde das Meinungsbild verschiedener Stakehöldergruppen (Grundstückseigentümer, Gemeindevertreter, Fachleute der Naturschutz- und Forstverwaltung sowie der Denkmalpflege) zu diesem Vorhaben in problemzentrierten Leitfadeninterviews erhoben. Erwartungsgemäß waren die Ansichten nicht einheitlich. Deutliche Kontroversen traten zu Tage. Im Vorfeld der Umsetzungsplanung kommt es jedoch darauf an, eine möglichst weitreichende Übereinstimmung zwischen den zentralen Stakeholdern zu erarbeiten. Die Konsens- bzw. Kompromissfindung wird im Februar 2006 im Rahmen eines Round-Table-Workshops angestrebt, während dem die Interviewergebnisse vorgestellt und im Expertenplenum diskutiert werden.

MERCW - Modelling of Environmental Risks related to sea-dumped Chemical Weapons

Das Projekt "MERCW - Modelling of Environmental Risks related to sea-dumped Chemical Weapons" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Institut für Informatik, Abteilung II Computer Graphik durchgeführt. The MERCW project focuses on the study of chemical munition dump sites in the Baltic Sea and Skagerrak area. Through focused site investigations an assessment will be made of the ecological risks related to the dumped warfare for the marine ecosystem and people. The main objectives of the project involve: a) to develop and apply innovative, integrated geophysical, geo- and hydrochemical, hydrographical, and hydrobiological site investigations; b) to evaluate and model the release, migration and degradation of toxic compounds as well as their degradation products in the environment; c) to develop a regional ecological risk assessment model; d) to illustrate the results from the risk assessment using innovative visualisation; e) to develop an indicator concept for use in decision-making based an the DPSIR-concept.

Der Persisch-Arabische Golf: Umweltgefaehrdung, Schadenserkennung, Schadensbewertung am Beispiel des Meeresbodens

Das Projekt "Der Persisch-Arabische Golf: Umweltgefaehrdung, Schadenserkennung, Schadensbewertung am Beispiel des Meeresbodens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, GEOMAR Forschungszentrum für marine Geowissenschaften durchgeführt. Die marine Umwelt des Persisch-Arabischen Golfes ist in den vergangenen Jahren betraechtlich geschaedigt und im Zuge der Kriegshandlungen einer katastrophalen Zufuhr an Kohlenwasserstoffen ausgesetzt worden. Diese Schaedigungen koennen in ihren lokalen Auswirkugnen vermutlich vor allem auf dem Meeresboden beobachtet und in ihrem Aussmass anhand des Sauerstoffverbrauches gegenueber der Vorkriegssituation bewertet werden. Durch dieses Projekt soll eine Bewertung der kurz, mittel- und langfristigen Schaedigung der marinen Umwelt am Beispiel des Meeresbodens erreicht werden.

Naturerfahrungsräume im Wohnumfeld von Kindern - Evaluation des Modellprojektes: Naturerfahrungsräume für Kinder

Das Projekt "Naturerfahrungsräume im Wohnumfeld von Kindern - Evaluation des Modellprojektes: Naturerfahrungsräume für Kinder" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FIFAS Freiburger Institut für angewandte Sozialwissenschaft e.V. durchgeführt. Es wird untersucht, in welcher Weise Kindern (zwischen 6 und 12 Jahren) im städtischen Raum Möglichkeiten des Naturkontaktes geboten werden. Von April bis Oktober 2003 wurden in den Städten Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Nürtingen Kinder, die in 'Naturerfahrungsräumen' (natürliche, weitgehend ungestaltete Flächen wie Hügel, Bachufer etc.) und auch Kinder, die auf konventionellen Spielplätzen spielten, beobachtet und befragt (standardisierte Interviews). Der Fokus liegt dabei auf dem Spielverhalten der Kinder, bzw. der Frage, welche Unterschiede sich im Spielverhalten auf unterschiedlich ausgestatteten Flächen ausmachen lassen. Daran angeschlossen erfolgte eine postalische Befragung von Eltern von Kindern in der entsprechenden Altersklasse, die einerseits die oben genannten Fragestellungen weiter vertiefte und andererseits zusätzliche Informationen über den außerhäuslichen Aktionsradius der Kinder, ihr Zeitmanagement etc. lieferte. Mit der Untersuchung sollen unter anderem bessere Grundlagen für die Planung von Spielangeboten für Kinder im Freien erarbeitet werden.

Israelische Siedlungen in der Westbank einschliesslich Ost-Jerusalem - Rabins Siedlungspolitik waehrend der Regierungszeit 1992-1995

Das Projekt "Israelische Siedlungen in der Westbank einschliesslich Ost-Jerusalem - Rabins Siedlungspolitik waehrend der Regierungszeit 1992-1995" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Politik München durchgeführt. Die juedische Besiedlung Palaestinas, der Beginn des Nahostkonfliktes; der Sechs-Tage-Krieg, Ausgangspunkt der juedischen Siedlungstaetigkeit; die Siedlungstaetigkeit in den besetzten Gebieten im Lichte des Voelkerrechts Jerusalem, die Heilige Stadt; die Verwaltung in den besetzten Gebieten; die Beschlagnahme von Land - Basis der Siedlungspolitik; die Leitmotive der Besiedlung: Sicherheitsinteresse und Sicherung der Wasserversorgung, die Strategien fuer die Besiedlung der besetzten Gebiete; die Siedler - die Palaestinenser; die Einflussnahme der USA als ausserregionaler Akteur; die Person Yitzhak Rabin, die Regierung, Rabins Siedlungspolitik; der Friedensprozess mit den Palaestinensern.

Eine verstrahlte Landschaft - Was heisst das? Kann man sie dekontaminieren? Ansaetze zur Aufwandberechnung

Das Projekt "Eine verstrahlte Landschaft - Was heisst das? Kann man sie dekontaminieren? Ansaetze zur Aufwandberechnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forum für verantwortbare Anwendung der Wissenschaft (Basel) durchgeführt. Verschiedene Ursachen koennen zur Verstrahlung einer Landschaft fuehren: Atomwaffenunfall ohne (Bsp. Palomares, Thule) oder mit nuklearer Explosion (Bsp. Rongelap), Unfaelle im Brennstoff/Sprengstoff-Zyklus (Bsp. Ostkueste der Irischen See/Windscale, wahrsch. Chelyabinsk im Ural), AKW-Unfaelle (Three Mile Island als Grenzfall/Modellfall). Unsere Modellstudie: Die Schweiz als Randzone in einem Atomkrieg nach 1 Mt Bodenexplosion suedlich Belfort (B) bei Westwind. Kritische Analyse von Unterlagen ueber Verstrahlungsgrad, -art, -umfang und -dauer, Gueltigkeit bzw. Interpretation der 7ner-10er-Regel ueber das Abklingen der Bodenstrahlung. Dekontaminierung: Definition, Zielsetzung und Randbedingungen. Aufwandkatalog und Versuch, die Explosionsfolgen auf die Randzone in ihren Vernetzungen vorstellbar zu machen. Ansaetze zur Aufwandberechnung fuer die Dekontaminierung einer im Falloutgebiet liegenden Gemeinde (Standortgemeinde FoW) mit gemeindeeigenen Mitteln unter normalen Arbeitsbedingungen und vergleichsweise unter Strahlenschutzbedingungen.

Verhaeltnis internationaler Umweltabkommen zu Militaeraktivitaeten

Das Projekt "Verhaeltnis internationaler Umweltabkommen zu Militaeraktivitaeten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bodansky durchgeführt. Das Forschungsvorhaben soll den Konfliktbereich zwischen militaerischen Aktivitaeten in bewaffneten Konflikten und der Anwendung bzw. dem Geltungsbereich internationaler Umweltschutzabkommen sowie allgemeiner Regelungen des Voelker- und Kriegsvoelkerrechts bearbeiten. In bewaffneten Konflikten sind vor allem zwei umweltbezogene Fragestellungen von Interesse. Zum einen stellt sich die Frage der Erhaltung und des Schutzes der Natur im Gebiet der Auseinandersetzung vor militaerischen Aktivitaeten, etwa in besonders schuetzenswerten Gebieten, die zum Weltnaturerbe gehoeren. Zum anderen interessiert die Frage der Vermeidung umweltgefaehrdender militaerischer Praktiken. Dazu gehoert etwa der besondere Schutz umweltsensitiver Anlagen (Deiche, Nuklearanlagen, Chemieanlagen etc.). Inhalt des Vorhabens sollen auch Fragen der Haftung und der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit sein. Das Vorhaben soll die Frage der voelkerrechtlichen Geltung des Umweltrechts im Verhaeltnis zum Militaer klaeren. Es soll eine Analyse der bestehenden Regelungen und eventueller Regelungsluecken enthalten. In weiteren Schritten koennten im Bedarfsfall weitere Regeln zur Beachtung des Umweltschutzes in bewaffneten Konflikten vergleichbar mit der Haager Landkriegsordnung oder der Genfer Konvention entwickelt werden. Die bestehenden Regelungen in Artikel 55 im 1. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen und im Uebereinkommen ueber das Verbot der militaerischen oder sonstigen feindseligen Nutzung umweltveraendernder Techniken regeln den Fall nur sehr unvollstaendig. Das Vorhaben ist fuer das Montevideo III-Programm relevant.

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