Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung Vorbehaltsgebiete (VBG) Kulturlanschaftsschutz und Erholung für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält im Endzustand Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung Vorranggebiete (VRG) Kulturlanschaftsschutz und Erholung für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält im Endzustand Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen der Komplexe Raumnutzung - Vorranggebiete Kulturlandschaft (KULA).
Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Leipzig-Westsachsen, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen der Komplexe Raumnutzung - Vorbehaltsgebiete Kulturlandschaft enthalten.
Praktizierter Naturschutz der heimischen Landwirtschaft Im Rahmen der saarländischen Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) erhalten solche Landwirtschaftsbetriebe einen finanziellen Ausgleich aus ELER-Mitteln, die nachweislich Bewirtschaftungspraktiken einführen oder beibehalten, die den Erfordernissen des Schutzes der Umwelt und der natürlichen Ressourcen in besonderer Weise Rechnung tragen und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß der „Guten fachlichen Praxis“ hinausgehen. Durch Boden schonende Verfahren, extensive Landbewirtschaftung und den Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel werden folgende Ziele angestrebt: Erhöhung der Artenvielfalt Reduzierung der Gefahr von Nährstoff- und Schadstoffausträgen mit dem Bodensickerwasser Reduzierung der partikelgebundenen Nährstoff- und Schadstoffausträge Minderung der Bodenerosion Verminderung von klimarelevanten Schadstoffemissionen Rechtsgrundlage ist der „Saarländische Entwicklungsplan für den ländlichen Raum 2014-2020 (SEPL 2014-2020), der die Inhalte der EU- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 („ELER- Verordnung“) im Saarland in konkrete Fördermaßnahmen umsetzt.g (EU) Nr. 1305/2013 („ELER- Verordnung“) im Saarland in konkrete Fördermaßnahmen umsetzt.
Das Projekt "Ergebnisorientierte Honorierung ökologischer Leistungen" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Sozioökonomie.Das ZALF beschäftigt sich seit mehreren Jahren mit den Vorteilen, aber auch Grenzen der Einführung von ergebnisorientierten Honorierungsansätzen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen. Im Jahr 2005 wurden Vorschläge für die Einführung dieses Ansatzes im Rahmen des Agrarumweltprogramms KULAP in Brandenburg erarbeitet. Aktuell wird durch das Land Brandenburg die Einführung einer ergebnisorientierten Maßnahme im Grünland vorbereitet. Das ZALF hat dabei den Auftrag, eine Kennartenliste für die Ermittlung von artenreichem Grünland auf gewöhnlichem landwirtschaftlichem Grünland empirisch zu testen und eine geeignete Aufnahmemethode für die Einführung einer ergebnisorientierten Agrarumweltmaßnahme zu erarbeiten. Darüber hinaus werden konkrete Handlungsempfehlungen für die Einführung der Maßnahme erarbeitet und die zuständigen Behörden in Brandenburg beraten.
Das Projekt "KULAP 2 - Aktualisierung der Halbzeitbewertung des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum (EPLR) im Land Brandenburg" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Sozioökonomie.Mittels des systematischen Einsatzes anerkannter Verfahren werden die geförderten Interventionen im Rahmen des EPLR bewertet und Vorschläge für deren Weiterentwicklung erarbeitet. Schwerpunkt liegt dabei auf dem Agrarumweltprogramm KULAP 2000.
Das Projekt "KULAP 1 - Halbzeitbewertung des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum (EPLR) im Land Brandenburg" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Sozioökonomie.Zielsetzung: Mittels des systematischen Einsatzes anerkannter Verfahren werden die geförderten Interventionen im Rahmen des EPLR bewertet und Vorschläge für deren Weiterentwicklung erarbeitet. Schwerpunkt liegt dabei auf dem Agrarumweltprogramm KULAP 2000.
Das Projekt "Grundlagen zur nachhaltigen Entwicklung von Oekosystemen bei veraenderter Umwelt - Teilprojekt C4: Modellierung des Einflusses von Nutzungsaenderungen auf die Stickstoffdynamik in Boeden des oberen Eger-Einzugsgebiets im Fichtelgebirge" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bayreuth, Bayreuther Institut für Terrestrische Ökosystemforschung, Abteilung für Bodenphysik.Der Wasserhaushalt gemischter, forst- und landwirtschaftlich genutzter Einzugsgebiete und Landschaften wird entscheidend gepraegt durch die Interaktionen zwischen den Kompartimenten Boden, Vegetation und Atmosphaere im Raum. Dem pflanzenverfuegbaren Stickstoff im Boden kommt hierbei sowohl unter produktionstechnischen Gesichtspunkten als auch im Hinblick auf potentielle Umweltbelastungen eine besondere Stellung zu. In dem Vorhaben soll zunaechst die Frage geklaert werden, welcher Grad an Komplexitaet fuer die Modellierung des Wasser- und Stickstoffhaushalts von Boeden auf Landschaftsebene erforderlich ist. Diese Analysen werden durchgefuehrt auf der Basis des, bezueglich der Stickstoffdynamik komplexen, deterministischen Gebietsmodells DYNAMIT unter Einbeziehung des auf Waldstandorte zugeschnittenen Stickstoffhaushaltsmodells SIMFONI. Hauptziel dieser Untersuchungen ist die Optimierung der Modellkomplexitaet im Hinblick auf die Anwendbarkeit in Landschaften und die Ableitung vereinfachter, effektiver Modell. Auf deren Basis sollen schliesslich Modellrechnungen zum Einfluss von Landnutzungsaenderungen auf den Wasser- und Stickstoffhaushalt von Landschaften fuer das obere Egereinzugsgebiet durchgefuehrt werden. Zwischenbericht 1999: Bei der Modellierung von Stofffluessen auf Landschaftsebene tritt das Problem ungenauer und nur punktuell vorhandener Modelleingangsparameter mehr und mehr in den Vordergrund. In den letzten Jahren kamen verschiedene Verfahren zur Beherrschung unpraeziser Eingangsdaten zur Anwendung, darunter auch die Fuzzy-Set-Teorie, die mit unscharfen Eingabeparametern arbeitet und auch die Verwendung 'weicher Daten', wie Expertenaussagen in Interviews, ermoeglicht. Fuer das 32 km2 grosse Einzugsgebiet 'Obere Eger' wird ein Stickstoffbilanzmodell mit raeumlich verteilten Parametern erstellt. Schwerpunkte hierbei sind zum einen die Berechnung der Ergebnisgenauigkeit und -verlaesslichkeit mit Hilfe der Fuzzy-Set-Theorie, zum anderen die Datengewinnung und -bereitstellung mit Hilfe von GIS (Geographische Informationssysteme). Mit den GIS-Daten wird der Einfluss von Landnutzungsaenderungen auf die Nitratbelastung des Sickerwassers berechnet. Hierbei werden nicht unrealistische Extremsituationen, wie komplettes Aufforsten, betrachtet, sondern realistische Szenarien, wie sie sich beispielsweise schon durch geringfuegige Aenderungen in den Foerdermodalitaeten des bayrischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) ergeben. Beispielrechnungen mit einem Programm des Bayrischen Landesamts fuer Wasserwirtschaft (Attenberger, 1996) zeigen die Anwendbarkeit der Fuzzy-Set-Theorie fuer empirische Stickstoffmodelle.