The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).
Ziele des Projekts sind es, die Ausformung und den Wandel der historischen Kulturlandschaft in verschiedenen Räumen vergleichend zu rekonstruieren, zu interpretieren und dabei noch erkennbaren Einflüsse menschlicher Landnutzungen zu dokumentieren und soziokulturelle Einflüsse auf Entwicklung der Kulturlandschaft zu erfassen. Ziele des Projekts sind es, im ersten Schritt die Ausformung und den Wandel der historischen Kulturlandschaft in verschiedenen Räumen des Schwarzwaldes sowie im Mittelgebirgsraum Japans vergleichend zu rekonstruieren, zu interpretieren und dabei (noch) erkennbare Einflüsse menschlicher Landnutzungen im Gelände als kulturelles Erbe zu dokumentieren. Durch dieses Projekt soll ein Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft und ihrer Elemente geleistet werden. Im zweiten Schritt wird eine Untersuchung der soziokulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und der interessierten Stakeholder in der Kulturlandschaft durchgeführt. Diese beiden Schritte sollen zusammengeführt werden, so dass ausgehend von der gewachsenen Kulturlandschaft Szenarien für die zukünftige Entwicklung der Kulturlandschaft in den Untersuchungsgebieten entwickelt werden können. Als Untersuchungsgebiete der Arbeit werden drei Orte ausgewählt; zwei im Schwarzwald und einer in Japan, zum einen im Schwarzwald das Terrain der Gemeinde Fröhnd im Wiesental (Südschwarzwald) und das Gebiet des Stadtteils Yach im Elztal (mittlerer Schwarzwald), zum anderen das Gebiet der Gemarkung Isarigami der Gemeinde Kami-cho in der Hyogo-Präfektur (Japan). Methodisch sollen diese Zielsetzungen durch eine historisch orientierte Landschaftsanalyse auf der Basis von Geländeaufnahmen mit Unterstützung von historischen Karten und schriftlichen Quellen und durch eine Untersuchung sozio-kultureller Aspekte mit Hilfe von Methoden der empirischen Sozialforschung erreicht werden. Für die Datenverarbeitung der Landschafts-, Literatur- sowie der sozio-kulturellen Analyse wird auf geographische Informationsinstrumente (GIS) zurückgegriffen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Dokumentation graphische Darstellungen historisch bedeutsamer Kulturlandschaftselemente (z.B. Weidbuchen, Steinmauer, Terrassen usw.) angefertigt.
Die Oberflächen aller im Freien befindlichen Kulturgüter sind in mehr oder minder stark atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt, die zu einer Beschädigung führen können, sofern keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden oder diese nicht die gewünschte Wirkung entfalten. In Bezug auf Gesteinsoberflächen sind dabei hauptsächlich physische Beschädigungen zu beobachten, die zu einem Abtrag der Gesteinssubstanz führen. Eine frühzeitige Erkennung von Art, Verteilung und Umfang solcher Beschädigungen ist eine wichtige Voraussetzung zur gezielten und adäquaten Ergreifung von Gegenmaßnahmen, die den Erhalt der wertvollen Objektsubstanz erreichen sollen. Angesichts der schleichenden Charakteristik solcher Zerfallsprozesse ist eine qualitative wie quantitative Bewertung problematisch, da in kurzen Zeitabständen oftmals nur minimale Veränderungen auftreten. Andererseits besteht gerade für langsame Prozesse eine gute Chance die Oberflächen zu erhalten, wenn die ablaufenden Prozesse frühzeitig erkannt und bewertet werden können. Dies erfordert allerdings eine sehr detaillierte Analyse der Oberfläche und der sich darin abspielenden morphologischen Veränderungen. Die Basis für solche Analysen müssen sehr genaue geometrische und ggf. farbliche oder spektrometrische Messungen sein, die den morphologischen und optischen Zustand der Oberflächen dokumentieren und eine belastbare Datengrundlage für die Erkennung von Veränderungen liefern. In Kontext des Flächenmonitorings arbeiten das Institut für Steinkonservierung und das Institut für Raumbezogene Informations- und Messtechnik (i3mainz) zusammen, um das Potenzial moderner Messverfahren auszuloten und exemplarisch zur Überwachung von ausgewählten Objektflächen einzusetzen. In einer ersten Phase wurde dazu das Potenzial verschiedener Messverfahren analysiert und charakterisiert, um eine bestmöglich geeignete Technik für die in der zweiten Phase sich anschließende exemplarische Anwendung auswählen zu können. Eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Techniken wie Digitale Stereophotogrammetrie, Streifenprojektionsverfahren, scannende Systeme und Strukture from Motion erfolgte nach speziellen Eigenschaften und Parametern. Die zweite Projektphase dient der Anwendung der aus der ersten Phase heraus definierten Messtechnik an weiteren Objekten, die in unterschiedlicher Weise und verursacht durch verschiedene Faktoren mehr oder weniger starken Zerfallsprozessen unterworfen sind. Die ausgewählten Objekte weisen jeweils unterschiedliche Charakteristika auf und wurden entsprechend den vorab festgelegten Anforderungen erfasst. Für eine Visualisierung von Schadstellen und witterungsbedingter Veränderungen sind unterschiedliche Analyseverfahren (GIS, 3D Analysetools, usw.) untersucht und an den Beispielobjekten angewandt worden.
Ausschlaggebend für Art und Ausgestaltung einer Grabstätte und die mit der Nutzung verbundenen Gebühren ist zunächst die Art der Bestattung. Dabei wird grundsätzlich zwischen Erd- und Feuerbestattung unterschieden. Während bei der Erdbestattung der/ die Verstorbene im Sarg bestattet wird, wird bei der Feuerbestattung der Leichnam zuerst eingeäschert und anschließend die Urne mit der Asche in einem Urnengrab beigesetzt. Folgende Arten von Grabstätten werden sowohl für Erdbestattungen als auch für Urnenbeisetzungen angeboten: Familiengrabstätte (Lage und Größe der Grabstätte sowie und die Anzahl der Grabstellen sind wählbar; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) Wahlgrabstätte (Lage und Größe der einzelnen Grabstelle sind vorgegeben; der Erwerb des Nutzungsrechtes an mehreren nebeneinander liegenden Grabstellen ist möglich; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) Reihengrabstätte (Lage und Größe der einzelnen Grabstätte sind vorgegeben; die Belegung erfolgt nacheinander durch die Friedhofsverwaltung; das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar) Gemeinschaftsgrabstätte (Bestattung erfolgt in einheitlich gestalteter und gepflegter Grünfläche; die Belegung erfolgt der Reihe nach; das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar) Darüber hinaus sind Urnenbeisetzungen in den folgenden Grabstättenarten möglich: Wandgrabstätte (die Beisetzung erfolgt oberirdisch in freistehenden baulichen Anlagen oder Gebäuden, Anzahl und Größe sind abhängig von der jeweiligen Bauart; es besteht kein Anspruch auf Verlängerung, im Einzelfall ist sie jedoch möglich) Grabstätte im Baumfeld (die Beisetzung erfolgt im Kronenbereich von Bäumen in einer einheitlich gepflegten Grünfläche; Lage, Größe und Anzahl der Grabstellen sind wählbar; das Nutzungsrecht ist verlängerbar) “mehr”: Welche dieser Grabstätten auf welchen landeseigenen Friedhöfen in Berlin zu finden sind, kann der folgenden Übersicht entnommen werden: Voraussetzung für die Nutzung einer Grabstätte ist der Erwerb des sogenannten Nutzungsrechtes. Dieses wird entsprechend der in Berlin geltenden Ruhezeit für eine Dauer von 20 Jahren vergeben. Während ein Nutzungsrecht für Reihen- und Gemeinschaftsgrabstätten mit Ablauf der Ruhezeit erlischt, kann es bei Wahl- und Familiengrabstätten verlängert werden. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte können grundsätzlich folgende Gebühren anfallen: Verwaltungsgebühr (wird für die Einräumung des Nutzungsrechtes erhoben und ist für alle Grabstättenarten gleich) Friedhofsgrundgebühr (damit werden die Kosten für die Unterhaltung des Friedhofs einschließlich der Bereitstellung der Infrastruktur (Brunnen, Abfallbehälter usw.) anteilig berechnet) Bestattungsgebühr (bezieht sich auf die eigentliche Bestattung; die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand für die verschiedenen Bestattungs- und Grabstättenarten) Gebühr für die Trauerfeier (diese beinhaltet neben der Nutzung der Feierhalle auch eine Grundausschmückung des Raumes mit Pflanzen und Kerzen) zusätzliche Gebühr für die Anlage, Instandhaltung und einheitliche Pflege einer Grabstätte (wird erhoben bei Gemeinschaftsgrabstätten, Urnenwänden und Baumfeldern, bei denen die Friedhofsverwaltung die Anlage, Instandhaltung und Pflege innehat und ist abhängig vom jeweiligen Unterhaltungsaufwand und gilt für den Zeitraum von 20 Jahren) Nähere Angaben zur Höhe der Gebühren für die landeseigenen Friedhöfe: Gebührenordnung Natürlich geben auch die bezirklichen Friedhofsverwaltungen gerne Auskunft über die im Einzelfall anfallenden Gebühren. Bild: SenUMVK Baumbestattungen Aufgrund der gestiegenen Nachfrage hinsichtlich naturnaher Bestattungsmöglichkeiten werden immer häufiger auch Grabstätten in Baumfeldern angeboten. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Grabpatenschaften Auf einigen Friedhöfen in Berlin wird die Möglichkeit zur Übernahme von Grabpatenschaften für historische Grabstätten angeboten, deren Nutzungsrechte bereits erloschen sind, so dass diese oft baulich wertvollen Kulturgüter dem Verfall ausgesetzt sind. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Suche nach einer bestehenden Grabstätte Berlin verfügt über eine große Anzahl an Friedhöfen. Da eine zentrale Bestattungsdatei nicht existiert, kann sich die Suche nach der Grabstätte einer bestimmten verstorbenen Person als schwierig und aufwendig erweisen. Weitere Informationen
Der Ausweisung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) gem § 22 SächsNatSchG liegen verschiedene Erwägungen zugrunde. Unter anderem werden Teile von Natur und Landschaft, welche als Kulturgut zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes beitragen, als GLB ausgewiesen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsNatSchG). In Dresden betrifft dies 14 historische Parkanlagen und eine Allee (Lindenallee Dresdner Straße) mit einer Gesamtfläche von ca. 70 ha. Die Kenntnis der Schutzgebiete stellt eine Planungsgrundlage für Aussagen zu Entwicklungszielen und Flächenrestriktionen dar.
Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Umrisskarte des Regionalpark Saar. Städte und Regionen müssen sich gut aufstellen und im europäischen bzw. globalen Wettbewerb neu positionieren. Faktoren wie Lebensqualität, Image und Identität werden immer wichtiger für eine neue Standortbestimmung, insbesondere für Altindustrieregionen wie das Saarland. Bergbau und Schwerindustrie prägen zwar noch immer das Image, aber auf den zweiten Blick zeigt sich: Die Stadtlandschaft im Saarland ist in erster Linie grün - waldgrün! Das Potenzial der vorhandenen Freiräume, aber auch des kulturellen Erbes ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Hier liegen die Ansatzpunkte, um neue Qualitäten für die Stadtlandschaft und attraktive Stadt-Landschafts-Räume zu schaffen. Dieser Aufgabe widmet sich der Regionalpark Saar als neues Instrument der Landesplanung. Der Regionalpark Saar umfasst die Kern- und Randzone des Verdichtungsraumes.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Kartengrundlagen des Landesentwicklungsplanes Umwelt (2004) und Siedlung (2006) des Saarlandes bereit.:Generalisierte Darstellung von Standortbereichen für kulturelles Erbe (BK) im Rahmen des LEP Umwelt 2004.
Die Daten bilden die Archäologischen Baudenkmale nach § 3.2. und § 3.3 des NDSchG und die Archäologischen Bodendenkmale nach § 3.4 des NDSchG ab. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Verzeichnis ab. Objekte, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, können Denkmäler sein. Die Daten sind kein vollständiges Verzeichnis. Hinweis: Keine rechtsverbindliche Grundlage. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich. Die Daten sind Eigentum des Landes Niedersachsen. Zugang wird nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 418 |
Europa | 3 |
Kommune | 15 |
Land | 192 |
Wissenschaft | 2 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
---|---|
Bildmaterial | 1 |
Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 332 |
Lehrmaterial | 1 |
Text | 101 |
Umweltprüfung | 57 |
unbekannt | 80 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 185 |
offen | 372 |
unbekannt | 19 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 500 |
Englisch | 88 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 10 |
Bild | 4 |
Datei | 15 |
Dokument | 44 |
Keine | 389 |
Unbekannt | 7 |
Webdienst | 31 |
Webseite | 131 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 412 |
Lebewesen & Lebensräume | 515 |
Luft | 322 |
Mensch & Umwelt | 576 |
Wasser | 327 |
Weitere | 546 |