Das Umweltministerium stockt die Finanzierung der Naturparke im Land deutlich auf. Ab 2027 erhalten die Trägervereine für Pflege und Entwicklung der Flächen jährlich insgesamt rund 1,7 Millionen Euro – das sind etwa 54 Prozent mehr als bisher (1,09 Millionen Euro). Grund für den kräftigen Aufwuchs sind v. a. gestiegene Personal- und Sachkosten sowie zusätzliche Aufgaben. Die Finanzierungszusage hat Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner heute in Salzatal (Saalekreis) stellvertretend an Tilo Wechselberger, 1. Vorsitzender des „Verband Naturpark ‚Unteres Saaletal‘ e. V.“, überreicht. Die Finanzierung der Naturparke steigt erstmals seit 2017 spürbar an, um einerseits höhere Personalkosten und die Inflation zu kompensieren und andererseits die Nachhaltigkeitsbildung zu stärken. Für Letzteres finanziert das Ministerium ab 2027 in jedem der fünf Trägervereine eine zusätzliche Personalstelle für Ranger, die künftig Führungen, Exkursionen und weitere hochwertige Angebote zur Umweltbildung organisieren werden. Zudem erhalten die Naturparke mehr Unterstützung für den Erhalt ihrer „Natura 2000“-Flächen. Eichner betonte: „Die kräftige Aufstockung der Unterstützung ist eine gute Nachricht für den Naturschutz und für die Bevölkerung. Unsere Naturparke verbinden nachhaltige Landnutzung und sanften Tourismus mit dem Erhalt der Kulturlandschaft und Artenvielfalt. Viele engagierte Menschen packen hier mit an. Umso wichtiger ist es, die Trägervereine für ihre Aufgaben finanziell gut auszustatten. Daher freue ich mich, dass wir jetzt grünes Licht für den notwendigen Mittelaufwuchs geben können.“ In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell folgende Naturparke: Saale-Unstrut-Triasland, Dübener Heide, Fläming/Sachsen-Anhalt, Unteres Saaletal, Harz/Sachsen-Anhalt und Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land). Sie bedecken mit insgesamt 461.330 Hektar knapp ein Viertel der Landesfläche und werden getragen von fünf Vereinen, die Arbeiten zu Pflege und Entwicklung der Flächen koordinieren. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
In dem Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Landschaftsbildräume enthalten. Das Landschaftsbild in Niedersachsen wird bestimmt von zahlreichen natürlichen und anthropogenen Faktoren, von denen u.a. folgende zur Abgrenzung der Landschaftsbildräume herangezogen wurden: Naturräume, Geomorphologie und Reliefeigenschaften sowie Flächennutzungen. Die Bewertung der Landschaftsbildräume nach ihrer Eigenart berücksichtigt die Kriterien Natürlichkeit, historische Kontinuität und Vielfalt sowie zusätzlich den Aspekt der Raumwahrnehmung, um die ausgeprägte Eigenart von strukturarmen Landschaftsbildräumen, z. B. in der Marsch und in der Börde, im landesweiten Kontext angemessen zu berücksichtigen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:500.000 (DTK500) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält 40 Fernradweg in Niedersachsen mit überregionaler Bedeutung, die als infrastrukturelles Rückgrat für das Landschaftserleben und der naturbezogenen Erholung dienen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 3 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält 12 Zertifizierte Wanderwege in Niedersachsen, die als infrastrukturelles Rückgrat für das Landschaftserleben und der naturbezogenen Erholung dienen. Karte 3 „Schutzgut Landschaftsbild“ stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Aspekte für das Schutzgut Landschaftsbild dar. Neben der Darstellung der kulturlandschaftlichen Gliederung und historischen Kulturlandschaften landesweiter Bedeutung werden weitere Bereiche mit einer hohen Bedeutung für das Landschaftsbild sowie Infrastruktur für die landschaftsgebundene Erholung (Naturparke, zertifizierte Wanderwege, Fernradwege mit überregionaler Bedeutung und Kanustrecken) kartografisch dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Die Schutzgebiete stellen die Welterbestätten Berlins dar und sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.
Das Projekt befasst sich mit der Wahrnehmung der natürlichen und kultivierten Umwelt durch die Menschen des Mittelalters, ihrer Aneignung in der sprachlichen Benennung, dem Prozess der 'Anthropologisierung' des Raumes. Das Projekt ist an der Schnittstelle zwischen historischer Anthropologie, Mentalitätsgeschichte, Umweltgeschichte, Kognitionswissenschaften und Sprachwissenschaften angesiedelt. Um komplementäre Ergebnisse für die anderen Teilprojekte zu erzielen, werden sprachliche Äußerungen über die natürliche Umwelt und deren Kultivierung (Ackerbau und Viehzucht, Wald) in der Übergangszone zwischen germanischer und slawischer Besiedlung von der Ostsee bis nach Ostfranken im Zeitraum zwischen 500 und 1500 systematisch ausgewertet. Dabei wird zu klären sein, ob sich in diesem langen Zeitraum ein Wandel in der mentalen Wahrnehmung und der Versprachlichung der Umweltfaktoren vollzieht, und inwiefern die Versprachlichung von Umwelterfahrungen bei den germanischen (Sachsen, Thüringern, Franken) und den slawischen Sprachgruppen variiert.
Umwelteinfluesse aller Art, bes. Umweltschaeden im laendlichen Raum. Unterschiedliche Aspekte - Fremdenverkehr, Einfluesse der Landwirtschaft, Typisierung laendlicher Raeume.
Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.
Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Schon vor Jahrtausenden begannen Menschen die Landschaft zu verändern: Sie rodeten Land, stauten Bäche auf, entwässerten Moore, pflanzten Bäume, errichteten Deiche, düngten Wiesen oder bauten Siedlungen, Straßen und Schienen. Durch die jeweilige Nutzungsart änderte sich im Verlauf der Geschichte auch der Landschaftscharakter. Die von Menschen geprägten, gestalteten oder beeinflussten Landschaften werden Kulturlandschaften genannt. Die Metropolregion Hamburg ist durch unterschiedliche Kulturlandschaften geprägt. Die bekanntesten Beispiele dafür sind wohl die Lüneburger Heide und das Alte Land. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seitender Metropolregion Hamburg unter: http://metropolregion.hamburg.de/historische-kulturlandschaften/nofl/4433528/historische-kulturlandschaften/ und http://metropolregion.hamburg.de/natur/4338774/kulturlandschaften-karte/
Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die schutzwürdigen Bereiche mit landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung aus der landesweiten Schutzgebietskulisse, die die Voraussetzung als Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet erfüllen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i.V.m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1116 |
| Kommune | 11 |
| Land | 566 |
| Schutzgebiete | 3 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 14 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 18 |
| Förderprogramm | 930 |
| Lehrmaterial | 4 |
| Taxon | 9 |
| Text | 349 |
| Umweltprüfung | 16 |
| unbekannt | 291 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 493 |
| offen | 1090 |
| unbekannt | 37 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1586 |
| Englisch | 154 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 25 |
| Bild | 64 |
| Datei | 13 |
| Dokument | 216 |
| Keine | 884 |
| Multimedia | 3 |
| Unbekannt | 26 |
| Webdienst | 111 |
| Webseite | 491 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1016 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1620 |
| Luft | 496 |
| Mensch und Umwelt | 1620 |
| Wasser | 580 |
| Weitere | 1590 |