Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
In diesem Forschungsvorhaben werden Kultursubstrate als neue Produktgruppe für den Blauen Engel untersucht und Kriterien für das Umweltzeichen entwickelt. Die Produktgruppe beschränkt sich auf organische Kultursubstrate, d.h. solche, die einen gewissen Anteil organischer Substanz enthalten und einen erdigen Charakter aufweisen. Eingeschlossen sind organische Kultursubstrate für den professionellen Einsatz (Erwerbsgartenbau, Garten- und Landschaftsbau, öffentliches Grün) sowie Blumenerden für den Hobbybereich. Veröffentlicht in Texte | 109/2024.
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz beschreibt das Ausweisungsmessnetz nach § 4 AVV GeA und die Nitrat-Stützwerte, die zur Ermittlung der zu betrachtenden GWK nach § 3 AVV GeA. Das Ausweisungsmessnetz umfasst 964 Grundwassermessstellen.
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz stellt die immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete nach § 5 AVV GeA dar und basiert auf der Regionalisierung der Nitrat-Stützwerte von 964 Grundwassermessstellen. Die Gesamtfläche der immissionsbasierten Abgrenzung beträgt 2454,9 km².
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz stellt die immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete nach § 5 AVV GeA dar und basiert auf der Regionalisierung der Nitrat-Stützwerte von 964 Grundwassermessstellen. Die Gesamtfläche der immissionsbasierten Abgrenzung beträgt 2454,9 km².
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz beschreibt das Ausweisungsmessnetz nach § 4 AVV GeA und die Nitrat-Stützwerte, die zur Ermittlung der zu betrachtenden GWK nach § 3 AVV GeA. Das Ausweisungsmessnetz umfasst 964 Grundwassermessstellen.
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz stellt die immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete nach § 5 AVV GeA dar und basiert auf der Regionalisierung der Nitrat-Stützwerte von 964 Grundwassermessstellen. Die Gesamtfläche der immissionsbasierten Abgrenzung beträgt 2454,9 km².
The fungus Ramularia collo-cygni is the causal agent of the Ramularia leaf spot (RLS) disease of barley (Hordeum vulgare). Despite having been described over 100 years ago, our knowledge of the life cycle and epidemic development of R. collo-cygni is limited. To learn more about its epidemiology, inoculation techniques are among the major research needs since standardised inoculation procedures must be available to mimic natural infection of the pathogen under controlled conditions. The present study was conducted to obtain an insight into various factors affecting the growth and sporulation of R. collo-cygni in axenic culture. The fungus was cultured on four different media and subjected to two light regimens to determine conditions favourable for its growth and sporulation. We showed that conidial production can be enhanced by growing R. collo-cygni on barley straw agar, a medium that mimics the plant host, under white light, or on quarter-strength potato dextrose agar supplemented with V8 juice agar under ultraviolet-C light, depending on the fungal isolate. To verify the infection potential of the spores produced in axenic culture, an inoculation trial was performed. R. collo-cygni spore-inoculated barley plants accumulated fungal biomass, demonstrating successful infection. Quelle: https://link.springer.com
Origin | Count |
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Bund | 100 |
Land | 19 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 86 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 10 |
unbekannt | 16 |
License | Count |
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geschlossen | 19 |
offen | 94 |
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Deutsch | 112 |
Englisch | 4 |
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Dokument | 2 |
Keine | 85 |
Webdienst | 3 |
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Topic | Count |
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Boden | 91 |
Lebewesen & Lebensräume | 106 |
Luft | 41 |
Mensch & Umwelt | 113 |
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