In seinem Urteil am 26. April 2017 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Stadt Hamburg die Errichtung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg ohne ausreichende vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hat. Damit hat Deutschland gegen die FFH-Richtlinie verstoßen. Geklagt hatte die EU-Kommission. Die Stadt Hamburg war davon ausgegangen, dass mit dem Kraftwerk Moorburg keine erhebliche Beeinträchtigung stromaufwärts gelegener Natura-2000-Gebiete verbunden wäre. Allerdings wurden durch die Kühlwasserentnahme auf Höhe des Kraftwerks Moorburg zahlreiche in Anhang II der Habitat-Richtlinie aufgeführte Fische getötet, hatte die EU-Kommission bemängelt. Außerdem seien kumulative Wirkungen durch die nahegelegene Pumpstation in Geesthacht nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilten die EuGH-RichterInnen.
Artikel 19(2) der neuen Biozidproduktverordnung (BiozidVO, 528/2012) führt aus, dass „die Bewertung […] die folgenden Faktoren berücksichtigen soll: „[…] (d) kumulative Wirkungen, (e) synergistische Wirkungen”. Biozide Wirkstoffe sind häufig in vielen unterschiedlichen Produkten enthalten. Oft werden sie in unterschiedlichen Anwendungen eingesetzt. Dennoch werden in der Regel bei der Expositionsbeurteilung nur einzelne Verwendungen bewertet. Dies kann die tatsächlichen Konzentrationen der Wirkstoffe in der Umwelt unterschätzen. Wie können kumulative und synergistische Wirkungen bei der Biozidzulassung berücksichtigt werden? Derzeit gibt es nur wenige Hinweise zu dieser Aufgabenstellung in den „Technical Notes for Guidance on Product Evaluation“ (TNsG on product evaluation, EU, 2002). Hinzu kommt, dass auch keine Anleitung verfügbar ist, wie bei der umweltbezogenen Risikobewertung von Biozidprodukten gleichzeitige Expositionen der Umwelt durch einen Wirkstoff zu berücksichtigen sind, die aus der Verwendung in verschiedenen Anwendungen und/oder in verschiedenen Produkten entstehen. Mit der Risikobewertung multipler simultaner Umweltexpositionen sind verschiedene rechtliche Fragen verbunden. Sie sind im Rahmen der vorliegenden rechtlichen Analyse angesprochen worden. Die Ergebnisse dieser Analyse sind anhand von Fallstudien im zweiten Teil des Berichts anschaulich diskutiert. Veröffentlicht in Texte | 82/2016.
Anhang 2 bis 4 - Querbauwerke und Wasserkraftanlagen beeinträchtigen die flussauf- und flussabwärts gerichtete Durchgängigkeit von Gewässern. Bei der Passage von Wasserkraftanlagen unterliegen abwandernde Fische einem Schädigungsrisiko. Dieses beeinflusst die Entwicklung von Fischpopulationen in Flussgebieten. Die dabei entstehenden kumulativen Effekte wirken sich insbesondere auf die diadromen Fischpopulationen aus. Veröffentlicht in Texte | 74/2011.
Anhang - Querbauwerke und Wasserkraftanlagen beeinträchtigen die flussauf- und flussabwärts gerichtete Durchgängigkeit von Gewässern. Bei der Passage von Wasserkraftanlagen unterliegen abwandernde Fische einem Schädigungsrisiko. Dieses beeinflusst die Entwicklung von Fischpopulationen in Flussgebieten. Die dabei entstehenden kumulativen Effekte wirken sich insbesondere auf die diadromen Fischpopulationen aus. Veröffentlicht in Texte | 73/2011.
Querbauwerke und Wasserkraftanlagen beeinträchtigen die flussauf- und flussabwärts gerichtete Durchgängigkeit von Gewässern. Bei der Passage von Wasserkraftanlagen unterliegen abwandernde Fische einem Schädigungsrisiko. Dieses beeinflusst die Entwicklung von Fischpopulationen in Flussgebieten. Die dabei entstehenden kumulativen Effekte wirken sich insbesondere auf die diadromen Fischpopulationen aus. Veröffentlicht in Texte | 72/2011.
In der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), die 2008 in Kraft trat, wird gefordert, dass die europäischen Meeresregionen bis 2020 einen guten Zustand erreichen. Um diese Anforderung zu erfüllen, müssen die negativen Auswirkungen, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden, identifiziert werden. Darüber hinaus ist zu definieren was unter einem guten Umweltzustand zu verstehen ist. Als Orientierung wurden in der europäischen Richtlinie allgemeine Umweltziele definiert, die sich auf bestimmte Themen wie Eutrophierung oder Belastung der Meere durch Müll beziehen, formuliert. Diese müssen jedoch spezifiziert werden. Um den Umweltzustand zu bewerten, müssen außerdem Bewertungskonzepte entwickelt werden. Dabei müssen diese sowohl für die einzelnen Themen als auch für übergreifende Themen ausgearbeitet werden. Im vorliegenden Bericht wurden sowohl themenübergreifende Aspekte als auch Auswirkungen anthropogener Belastungen auf bestimmte Ökosystemkomponenten betrachtet. Dabei baut der Bericht auf Ergebnissen eines Vorgängerprojektes auf, in dem ein Konzept zur kumulativen Bewertung anthropogener Belastungen entwickelt wurde. Übergreifende und kumulative Analysen werden in der Richtlinie in Artikel 8 gefordert (MSRL 2008/56/EG). Obgleich in der MSRL nur eine Einschätzung gefordert wird, ob der Umweltzustand erreicht worden ist oder nicht, stellt eine Quantifizierung von Effekten einen wichtigen Beitrag zur Erarbeitung von Maßnahmen dar. Durch diese kann beispielsweise eine Priorisierung von Maßnahmen erfolgen. Kumulative Analysen umfassen sowohl Methoden, die aufzeigen, wo das gleichzeitige Auftreten oder die räumliche Häufung von verschiedenen Belastungen zu besonderen Problemen für Ökosystemkomponenten (Arten und Habitate) führen als auch Methoden, die identifizieren, welche Einzeleffekte durch ein bestimmtes Belastungsthema oder eine menschliche Aktivität ausgelöst werden können. Daher gliedert sich die vorliegende Arbeit in vier wesentliche Teile: Zum einen werden kumulative Effekte auf zwei verschiedene Ökosystemkomponenten getestet. Dafür wurde im ersten Teil ein im Vorgängerprojekt entwickeltes Konzept anhand eines Praxisbeispiels zum Thema "Auswirkungen ausgewählter anthropogener Belastungen auf die Miesmuscheln" getestet (Eilers et al. 2017). Zum anderen wird eine Methode für die Erfassung kumulativer Effekte für Habitate entwickelt und konkretisiert, das ebenfalls auf im Vorgängerprojekt recherchierten Methoden aufbaut. Für einen Praxistest für die Analyse kumulativer Effekte auf Habitate wurden Auswirkungen anthropogener Belastungen auf Seegraswiesen ausgewählt. Um die kumulativen Auswirkungen eines Belastungsthemas zu erfassen, wurden die Auswirkungen von Meeresmüll recherchiert und, soweit möglich, quantifiziert. Für eine Belastungsthemen-übergreifende Betrachtungsweise, die einen Überblick über die anthropogenen Auswirkungen auf die Meeresumwelt als Gesamtheit mit einem Fokus auf räumlich kumulative Belastungen gibt, wurden Belastungskarten für die Nordsee erstellt. Die Arbeiten wurden in ein Literatur-Management- und Analyse-Tool, das für die Erfordernisse der MSRL und insbesondere für die Erfassung kumulativer Effekte entwickelt wurde, eingebettet. Dieses Werkzeug wurde im Projektverlauf weiterentwickelt. In dem Literaturanalyse- und Bewertungswerk-zeug für kumulative Effekte anthropogener Belastungen (LiACAT . Literature-based Analysis and Cumulative Assessment Tool) lassen sich Literaturdaten organisieren und für visuelle Darstellungen aufbereiten. Quelle: Forschungsbericht
Since the last Arctic Monitoring and Assessment Programme (AMAP) effort to review biological effects of the ex-posure to organohalogen compounds (OHCs) in Arctic biota, there has been a considerable number of new Arcticeffect studies. Here, we provide an update on the state of the knowledge of OHC, and also include mercury, ex-posure and/or associated effects in key Arctic marine and terrestrial mammal and bird species as well as in fishby reviewing the literature published since the last AMAP assessment in 2010. We aimed at updating the knowl-edge of how single but also combined health effects are or can be associated to the exposure to single compoundsor mixtures of OHCs. We also focussed on assessing both potential individual as well as population health impactsusing population-specific exposure data post 2000. We have identified quantifiable effects on vitamin metabo-lism, immune functioning, thyroid and steroid hormone balances, oxidative stress, tissue pathology, and repro-duction. As with the previous assessment, a wealth of documentation is available for biological effects inmarine mammals and seabirds, and sentinel species such as the sledge dog and Arctic fox, but information for ter-restrial vertebrates and fish remain scarce. While hormones and vitamins are thoroughly studied, oxidativestress, immunotoxic and reproductive effects need further investigation. Depending on the species and popula-tion, some OHCs and mercury tissue contaminant burdens post 2000 were observed to be high enough to exceedputative risk threshold levels that have been previously estimated for non-target species or populations outsidethe Arctic. In this assessment, we made use of risk quotient calculations to summarize the cumulative effects ofdifferent OHC classes and mercury for which critical body burdens can be estimated for wildlife across the Arctic.As our ultimate goal is to better predict or estimate the effects of OHCs and mercury in Arctic wildlife at the in-dividual, population and ecosystem level, there remain numerous knowledge gaps on the biological effects of ex-posure in Arctic biota. These knowledge gaps include the establishment of concentration thresholds forindividual compounds as well as for realistic cocktail mixtures that in fact indicate biologically relevant, andnot statistically determined, health effects for specific species and subpopulations. Finally, we provide future per-spectives on understanding Arctic wildlife health using new in vivo, in vitro, and in silico techniques, and providecase studies on multiple stressors to show that future assessments would benefit from significant efforts to inte-grate human health, wildlife ecology and retrospective and forecasting aspects into assessing the biological ef-fects of OHC and mercury exposure in Arctic wildlife and fish. © 2019 The Authors.
Purpose This paper aims to propose a collaborative approach toward an integrated vulnerability assessment to climate change in Germany that attempts to bridge the gap between scientific output and policy demand. Design/methodology/approach Conceptually, the approach follows the definition of vulnerability as used by the Intergovernmental Panel on Climate Change, but it has modified this basic concept. It clearly distinguishes between three time slices (presence, near and remote future) not only regarding the change in the climatic conditions but also socio-economic development trends. Findings The paper concentrates on the selected methodological framework, the collaborative research design and those preliminary results of the nationwide vulnerability assessment that are transferable to other settings. Practical implications A Vulnerability Network (̮Netzwerk VulnerabilitaetŁ) emerged from an applied research project commissioned under the Adaptation Action Plan of the German Strategy for Adaptation to Climate Change by the Federal Ministry for the Environment, Nature Conservation, Building and Nuclear Safety and the Federal Environment Agency. The assessment serves as evidence basis for the implementation of the German Adaptation Strategy. Thus, all relevant federal authorities and agencies are represented in the Vulnerability Network. Originality/value The approach is the first really integrative vulnerability assessment for the whole Germany, as it considers not only 16 sectors but also interconnections between these sectors and cumulative effects for three different time slices. Moreover, the normative component of the assessment was clearly separated from the analytic one. The Vulnerability Network as a whole has been responsible for all normative decisions to be taken during the assessment procedure thus ensuring a wide understanding and acceptance of commonly achieved results. Quelle: http://www.emeraldinsight.com
Im Norden des Amtes Nortorfer Land sind in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Wind- und Solarparks neue Produzenten von regenerativer Energie entstanden. Darüber hinaus befinden sich weitere Solarparks in der Projektierungsphase und es wurden weitere Vorranggebiete für Windkraft in der Teilfortschreibung des Regionalplans (MILIG 2020) ausgewiesen, die sich z.T. ebenfalls bereits in der Projektierung befinden. Der hier erzeugte Strom muss in das bestehende Hochspannungsnetz (110-kV) eingespeist werden, wofür wiederum ein Umspannwerk (UW) notwendig ist. Zudem plant die Verteilnetzbetreiberin Schleswig-Holstein Netz AG eine Umstrukturierung ihrer bestehenden Netze. Dies macht es erforderlich, die bestehende 110-kV-Leitung zwischen den UW Brachenfeld (bei Neumünster) und Audorf zukünftig ohne „Umweg“ über das UW Audorf bis zum UW Schuby verläuft. Die hieraus resultierende Strecke von Neumünster bis Schuby wäre ohne weiteres zwischengeschaltetes UW jedoch zu lang, was einen Neubau im Verlauf dieser Strecke erforderlich macht. Durch den Neubau eines Umspannwerkes bei Katenstedt in der Gemeinde Groß-Vollstedt soll diesen o.g. Punkten Rechnung getragen werden. Um dieses an das Hochspannungsnetz anzubinden, ist die bestehende 110-kV-Freileitung LH 13-105 zu verändern. Das hier betrachtete Änderungsvorhaben umfasst den (Ersatz-) Neubau der Masten 73 und 73A innerhalb des geplanten UW-Geländes einschließlich der Anbindung des geplanten UW an die Bestandsleitung sowie den Bau eines Provisoriums, um die Stromversorgung während der Bauphase zu gewährleisten. Beide neuen Masten stehen in der Flucht der bestehenden Leitung. Durch den Neubau verkürzt sich lediglich das Spannfeld zum Mast 74. An den benachbarten Masten 72 und 74 sind keine baulichen Änderungen notwendig. Hier sind lediglich die Seile im Zuge der Baumaßnahme zu sichern (kleinflächige Baueinrichtungsflächen). Der Neubau des UW selbst ist nicht Bestandteil der Prüfung, wird jedoch im Sinne von kumulativen Wirkungen berücksichtigt.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 30.08.2021. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 9 (2) UVPG beim Amt für Planfeststellung Energie eingereicht. Im Norden des Amtes Nortorfer Land sind in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Wind- und Solarparks neue Produzenten von regenerativer Energie entstanden. Darüber hinaus befinden sich weitere Solarparks in der Projektierungsphase und es wurden weitere Vorranggebiete für Windkraft in der Teilfortschreibung des Regionalplans (MILIG 2020) ausgewiesen, die sich z.T. ebenfalls bereits in der Projektierung befinden. Der hier erzeugte Strom muss in das bestehende Hochspannungsnetz (110-kV) eingespeist werden, wofür wiederum ein Umspannwerk (UW) notwendig ist. Durch den Neubau eines Umspannwerkes bei Katenstedt in der Gemeinde Groß-Vollstedt soll den o.g. Punkten Rechnung getragen werden. Um dieses an das Hochspannungsnetz anzubinden, ist die bestehende 110-kV-Freileitung LH 13-105 zu verändern. Das hier betrachtete Änderungsvorhaben umfasst den (Ersatz-) Neu-bau der Masten 73 und 73A innerhalb des geplanten UW-Geländes einschließlich der Anbindung des geplanten UW an die Bestandsleitung sowie den Bau eines Provisoriums, um die Stromversorgung während der Bauphase zu gewährleisten. Beide neuen Masten stehen in der Flucht der bestehenden Leitung. Durch den Neubau verkürzt sich lediglich das Spannfeld zum Mast 74. Durch den höheren Masttyp „Zweiebenen-Donaumast“, der für beide (Ersatz-)Neubauten Verwendung findet, erhöht sich zudem die Führung der Leiterseile sowie des Erdseils in den Spannfeldern zwischen den Masten 72 und 73N sowie 73A und 74. An den benachbarten Masten 72 und 74 sind keine baulichen Änderungen notwendig. Hier sind lediglich die Seile im Zuge der Baumaßnahme zu sichern (kleinflächige Baueinrichtungsflächen). Der Neubau des UW selbst ist nicht Bestandteil der Prüfung, wird jedoch im Sinne von kumulativen Wirkungen berücksichtigt.
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Bund | 89 |
Land | 3 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 76 |
Text | 8 |
Umweltprüfung | 2 |
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Resource type | Count |
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Dokument | 7 |
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Topic | Count |
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