Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), Grün- und Wasserflächen als Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG oder Bestandteil einer Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Der Datensatz Denkmalschutz Hessen umfasst aus der Bau- und Kunstdenkmalpflege die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal", aus der hessenARCHÄOLOGIE die Themen "Bodendenkmal", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)". Hinweis: Die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal" decken nicht die gesamte Landesfläche ab. Der aktuelle Bearbeitungsstand kann in einer Übersichtskarte in der Anwendung DenkXweb (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/bearbeitungsstand/) eingesehen werden. Die Themen "Bodendenkmal" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" und "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" decken die gesamte Landesfläche ab. Das Thema „Bodendenkmal“ (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG) wird als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis dargestellt.
Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
Erstes Ziel der Arbeit ist die Entwicklung einer standardisierbaren Methode zur Probenahme an Bronzen. An den gewonnenen Proben werden Metall- und Patinaanalysen durchgefuehrt. Neue, alte und schutzbehandelte Bronzen werden in der Schadgaskammer einer Schwefeldioxid- und Stickoxidatmosphaere ausgesetzt. Es sollen hierdurch neue Eingriffsmoeglichkeiten zur Beeinflussung des Erscheinungsbildes und zur Erhoehung der Lebenserwartung von Bronzen im Freien gefunden werden.
Erarbeitung quantitativer Untersuchungsmethoden zu Zerstoerungen durch Mikroorganismen an Stein, Glas, Keramik, Malereien aus mineralischen Werkstoffen unter Immissionseinfluss. Es liegen Untersuchungen ueber Bauten in Deutschland, ueber Marmor, Bronze und Glasfenster sowie ueber Hoehlenmalereien und gotische Kirchenmalereien vor. Das Fernziel ist Behandlungs- und Konservierungsmethoden zu entwickeln.
Die Untersuchung der Einwirkung von Luftverunreinigungen auf kunst- und kulturgeschichtliche Objekte in Museen und Archiven ergab, dass anorganische Werkstoffe unter den in Museen ueblichen Aufbewahrungsbedingungen nicht gefaehrdet sind, da die Schadstoffkonzentrationen gering sind und eine erhoehte Feuchtigkeit, die - mit Schadgasen beladen - zu Korrosionsschaeden fuehren kann, nicht vorhanden ist. Bei organischen Materialien, vor allem bei Textilien und Papier, ist nach der Literatur theoretisch eine Gefaehrdung durch die Absorption von Schadstoffen denkbar. Die hierzu untersuchten Materialien wurden jedoch nicht in besorgniserregendem Zustand vorgefunden.
Origin | Count |
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Bund | 6 |
Land | 3 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 3 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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offen | 6 |
Language | Count |
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Deutsch | 6 |
Resource type | Count |
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Keine | 6 |
Topic | Count |
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Boden | 3 |
Lebewesen und Lebensräume | 6 |
Luft | 3 |
Mensch und Umwelt | 6 |
Wasser | 3 |
Weitere | 6 |