Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
(EVAS-Nr. 32121).
Bis Berichtsjahr 2024 als "Erhebung über Haushaltsabfälle"
geführt.
1.2 Grundgesamtheit
Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE)
überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen
der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle
aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Erhebungseinheiten sind die nach dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständigen Entsorgungsträgern
sowie bei Dritten, soweit ihnen Verwertungs- und
Beseitigungspflichten übertragen worden sind oder soweit
sie mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragt worden
sind. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus
Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2
Klassifikationssysteme).
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach
Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die
Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach
Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung -
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik
(ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils
geltenden Fassung.
- Europäische Union: EU- Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie
2008/98/EG) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung
mit dem DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/1004 DER
KOMMISSION vom 7. Juni 2019 zur Festlegung der Vorschriften
für die Berechnung, die Prüfung und die Übermittlung von
Daten über Abfälle gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung
des Durchführungsbeschlusses C (2012) 2384 der Kommission.
- Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG)
vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils
geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils
geltenden Fassung.
1.8 Geheimhaltung
Trifft nicht zu.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige
Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der
Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3
(Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen,
werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden
der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im
Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder dargelegt) ergänzt.
Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken,
bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der
Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen
Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und
letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der
Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen.
Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder
sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht
zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen
für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung
der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt
den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere
Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik").
1.9.2 Qualitätsbewertung
Grundsätzlich ist die Qualität der Erhebung als sehr hoch zu
bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den
Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der
bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle
nach Art und Menge, einschließlich Verpackungen der Dualen
Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus
privaten und gemeinnützigen Sammlungen.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I
S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses
gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird
regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und
erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in
Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige
Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert.
Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter:
www.klassifikationsserver.de
Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den
Abfallarten ist zu finden unter:
www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Die Erhebung erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung
und die Beseitigung der von den örE bei den privaten
Haushalten eingesammelten Abfälle – einschließlich
Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen
Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen – unterteilt
nach Bund und Ländern.
Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte
Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der
Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen
Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme),
die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten
Abfallbehörden der Länder, des BMUKN, des UBA und der
Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch
definiert wurden.
Die Haushaltsabfälle werden in Hauptabfallströme unterteilt,
darunter:
Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die
Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der
getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Sperrmüll
zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch
hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die
öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten
nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte
oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.
Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe
sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom
Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür
vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke)
eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B.
Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt
erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas,
Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und
Textilien.
Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen
getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische
Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den
getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen
oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie
unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht
gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen
gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien,
Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe,
Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und
Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den
sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben,
Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel,
Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine
gefährlichen Stoffe enthalten.
Die übrigen Hauptabfallströme sind Sperrmüll, getrennt
erfasste organische Abfälle (Abfälle aus der Biotonne sowie
biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle) sowie
Elektroaltgeräte.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die
Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt,
Wirtschaft und Landwirtschaft, das UBA, die
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt
der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG
besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer
Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die
Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der
Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat
eingeladen werden.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung,
die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der
Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung
und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des
Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die
Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den
obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die
Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der
Basis des UStatG in Verbindung mit dem BStatG (siehe unter
Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu
§ 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der
Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten
Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale
der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit
zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung
von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten.
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder bzw. bei
den örE durchgeführt. Die Erhebung über Haushaltsabfälle
ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den
Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten
Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels
standardisiertem Fragebogen an die zuständigen
Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten
erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der
Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den
Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Es werden keine Imputationsmethoden bei der Erhebung der
Haushaltsabfälle angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen
Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der
Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten
Abfallbehörden nach.
Da es sich bei der Erhebung um eine Totalerhebung handelt,
ist eine Hochrechnung nicht erforderlich.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
diesen Erhebungen gibt es keine saisonbedingten Effekte und
somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Da es sich bei beiden Erhebungen um Statistiken mit wenigen
Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der
Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering
einzuschätzen.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Grundsätzlich sind die Ergebnisse der Erhebung als genau zu
bewerten.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen
stichprobenbedingte Fehler nicht vor.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige
Datenerfassung entgegengewirkt. Zur
Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem
Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote
kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder
eine Aussage getroffen werden.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und
der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf
Bundesebene beträgt bei der Erhebung in der Regel 12
Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins, kann
es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten
noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur
geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits
die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen
werden können.
5.2 Pünktlichkeit
In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung keine
nennenswerten Verzögerungen.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
In allen Bundesländern werden die gleichen Merkmale bzw.
Abfallarten befragt und ausgewiesen.
Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen
Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene
aus folgenden Gründen eingeschränkt sein:
- Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional
unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen
Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in
unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
(sogenannten Geschäftsmüll).
- Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die
Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich
ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der
Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche
Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie
kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten
von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt,
Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere
Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für
Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen
beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart.
- Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und
privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln
auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche
Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen
zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in
allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen.
- Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des
Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass
Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für
die Durchschnittswertbildung herangezogenen
Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte,
Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht
ausgewiesen.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Für die Erhebung reicht die vorliegende Zeitreihe von 2003
bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen
Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der
vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte
bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf
die zeitliche Vergleichbarkeit haben.
Elektroaltgeräte:
Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (ElektroG)
die Produzenten von Elektro- und Elektronikgeräten für die
Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich
(Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte
aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die
Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und
Produzenten Altgeräte zurück. Die örE sind zur Ermittlung
und Berichterstattung der kategorienbezogenen Daten über
die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung
Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet,
sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR
koordiniert als Gemeinsame Stelle der Produzenten die
Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten
Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die
Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus
der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf
eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese
Berichtsjahre verzichtet.
Berechnung der einwohnerspezifischen Abfallmengen:
Die Berechnung der einwohnerspezifischen Abfallmengen
(Kilogramm pro Kopf) erfolgte bis zum Berichtsjahr 2023
einheitlich nach dem Bevölkerungsstand zum 31.12. des
jeweiligen Berichtsjahres. Ab dem Berichtsjahr 2024 wird
für die Berechnung der einwohnerspezifischen Abfallmengen
(Kilogramm pro Kopf) die durchschnittliche Bevölkerung des
jeweiligen Berichtsjahres zugrunde gelegt. Bis
einschließlich Berichtsjahr 2010 lagen den Berechnungen die
auf Basis der Volkszählung 1987 (Westen) bzw. 1990 (Osten)
fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen zugrunde, ab
Berichtsjahr 2011 bis einschließlich Berichtsjahr 2023
diejenigen auf Basis des Zensus 2011. Aufgrund der
Tatsache, dass die Zensusergebnisse 2011 für alle
Bundesländer geringere Bevölkerungszahlen auswiesen, fielen
die Pro-Kopf-Werte entsprechend höher aus als bei einer
Berechnung mit den Bevölkerungszahlen aus der
Fortschreibung auf Basis früherer Zählungen.
Ab dem Berichtsjahr 2024 wird für die Berechnung der
Pro-Kopf-Abfallmengen die Durchschnittsbevölkerung auf
Basis des Zensus 2022 verwendet. Diese durchschnittlichen
Bevölkerungszahlen fallen für die meisten Bundesländer
geringer aus als die auf Basis des Zensus 2011 bis zum
Berichtsjahr 2023 fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen zum
Stichtag 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die mit
diesen durchschnittlichen Bevölkerungszahlen errechneten
Pro-Kopf-Abfallmengen fallen für diese Bundesländer daher
höher aus als bei einer Berechnung mit den
Bevölkerungszahlen aus der Fortschreibung auf Basis
früherer Zählungen. Entsprechend sind die Pro-Kopf-Angaben
für die Bundesländer, bei denen eine höhere
Bevölkerungszahl festgestellt wurde, niedriger als bei
einer Berechnung mit den Bevölkerungszahlen aus der
Fortschreibung auf Basis früherer Zählungen. Die
Bevölkerungszahlen können in GENESIS-Online unter dem
Statistik-Code 12411 abgerufen werden.
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die Erhebung erfasst die Abfallarten, die als überwiegend
haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll,
Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und bei
den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der
öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige
Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die
Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG
richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an
Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter
anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im
Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein.
Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen,
sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an
Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also
größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten
Haushaltsabfälle.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Resultate der Erhebung dienen als Input für weitere
Berechnungen, z. B. Umweltgesamtrechnung, Indikatoren,
Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß
EU-Abfallstatistikverordnung sowie Abfallrahmenrichtlinie.
8 Verbreitung und Kommunikation
================================
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung jährlich in
Form einer Pressemitteilung der interessierten
Öffentlichkeit vorgestellt.
Veröffentlichungen:
Datenreihen zu der Erhebung ab dem Berichtszeitraum 2004
finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121
abgerufen werden.
Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage
des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank"
(www.regionalstatistik.de) abgerufen werden.
Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum
Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind im
Regionalatlas (regionalatlas.statistikportal.de) abrufbar.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten sind nicht verfügbar.
Sonstige Verbreitungswege:
Die Statistischen Ämter der Länder publizieren eigene
Ergebnisse für ihr Bundesland bezüglich der Erhebung der
öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Diese können über
die Webseite des jeweiligen Landesamtes abgerufen werden.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Methodenpapiere liegen nicht vor.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
www.destatis.de
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung"
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
(EVAS-Nr. 32121).
Bis Berichtsjahr 2024 als "Erhebung über Haushaltsabfälle"
geführt.
1.2 Grundgesamtheit
Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE)
überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen
der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle
aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen.
1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und
Erhebungseinheiten)
Erhebungseinheiten sind die nach dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz zuständigen Entsorgungsträgern
sowie bei Dritten, soweit ihnen Verwertungs- und
Beseitigungspflichten übertragen worden sind oder soweit
sie mit der Erfüllung dieser Pflichten beauftragt worden
sind. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus
Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2
Klassifikationssysteme).
1.4 Räumliche Abdeckung
Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach
Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die
Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach
Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar.
1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.
1.6 Periodizität
Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt.
1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen
- Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung -
Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik
(ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils
geltenden Fassung.
- Europäische Union: EU- Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie
2008/98/EG) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung
mit dem DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/1004 DER
KOMMISSION vom 7. Juni 2019 zur Festlegung der Vorschriften
für die Berechnung, die Prüfung und die Übermittlung von
Daten über Abfälle gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung
des Durchführungsbeschlusses C (2012) 2384 der Kommission.
- Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG)
vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils
geltenden Fassung.
- Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG)
vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils
geltenden Fassung.
1.8 Geheimhaltung
Trifft nicht zu.
1.9 Qualitätsmanagement
1.9.1 Qualitätssicherung
Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige
Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der
Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3
(Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen,
werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden
der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im
Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder dargelegt) ergänzt.
Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken,
bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der
Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der
Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen
Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und
letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der
Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen.
Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder
sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht
zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen
für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung
der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt
den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere
Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik").
1.9.2 Qualitätsbewertung
Grundsätzlich ist die Qualität der Erhebung als sehr hoch zu
bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den
Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben.
2 Inhalte und Nutzerbedarf
===========================
2.1 Inhalte der Statistik
2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der
bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle
nach Art und Menge, einschließlich Verpackungen der Dualen
Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus
privaten und gemeinnützigen Sammlungen.
2.1.2 Klassifikationssysteme
Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische
Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der
Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I
S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses
gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird
regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und
erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in
Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige
Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert.
Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter:
www.klassifikationsserver.de
Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den
Abfallarten ist zu finden unter:
www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren
2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen
Die Erhebung erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung
und die Beseitigung der von den örE bei den privaten
Haushalten eingesammelten Abfälle – einschließlich
Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen
Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen – unterteilt
nach Bund und Ländern.
Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte
Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der
Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen
Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme),
die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten
Abfallbehörden der Länder, des BMUKN, des UBA und der
Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch
definiert wurden.
Die Haushaltsabfälle werden in Hauptabfallströme unterteilt,
darunter:
Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die
Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der
getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Sperrmüll
zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch
hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die
öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten
nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte
oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle.
Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe
sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom
Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür
vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke)
eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B.
Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt
erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas,
Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und
Textilien.
Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen
getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische
Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den
getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen
oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie
unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht
gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen
gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien,
Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe,
Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und
Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den
sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben,
Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel,
Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine
gefährlichen Stoffe enthalten.
Die übrigen Hauptabfallströme sind Sperrmüll, getrennt
erfasste organische Abfälle (Abfälle aus der Biotonne sowie
biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle) sowie
Elektroaltgeräte.
2.2 Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die
Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt,
Wirtschaft und Landwirtschaft, das UBA, die
Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt
der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch
Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft
(Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte
Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten.
2.3 Nutzerkonsultation
Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten
Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf
nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels
Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG
besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer
Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die
Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt.
Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der
Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen
(UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige
Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat
eingeladen werden.
3 Methodik
===========
3.1 Konzept der Datengewinnung
Die Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung,
die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der
Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung
und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des
Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die
Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den
obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die
Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der
Basis des UStatG in Verbindung mit dem BStatG (siehe unter
Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu
§ 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der
Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten
Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale
der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit
zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung
von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten.
3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung
Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der
Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder bzw. bei
den örE durchgeführt. Die Erhebung über Haushaltsabfälle
ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den
Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten
Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels
standardisiertem Fragebogen an die zuständigen
Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten
erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der
Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den
Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt.
3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung)
Es werden keine Imputationsmethoden bei der Erhebung der
Haushaltsabfälle angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen
Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der
Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten
Abfallbehörden nach.
Da es sich bei der Erhebung um eine Totalerhebung handelt,
ist eine Hochrechnung nicht erforderlich.
3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren
Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei
diesen Erhebungen gibt es keine saisonbedingten Effekte und
somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren
angewandt.
3.5 Beantwortungsaufwand
Da es sich bei beiden Erhebungen um Statistiken mit wenigen
Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der
Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering
einzuschätzen.
4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit
==================================
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Grundsätzlich sind die Ergebnisse der Erhebung als genau zu
bewerten.
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen
stichprobenbedingte Fehler nicht vor.
4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige
Datenerfassung entgegengewirkt. Zur
Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem
Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote
kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder
eine Aussage getroffen werden.
4.4 Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität
Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und
der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf
Bundesebene beträgt bei der Erhebung in der Regel 12
Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins, kann
es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten
noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur
geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits
die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen
werden können.
5.2 Pünktlichkeit
In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung keine
nennenswerten Verzögerungen.
6 Vergleichbarkeit
===================
6.1 Räumliche Vergleichbarkeit
In allen Bundesländern werden die gleichen Merkmale bzw.
Abfallarten befragt und ausgewiesen.
Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen
Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene
aus folgenden Gründen eingeschränkt sein:
- Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional
unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen
Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in
unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
(sogenannten Geschäftsmüll).
- Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die
Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich
ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der
Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche
Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie
kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten
von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt,
Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere
Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für
Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen
beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart.
- Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und
privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln
auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche
Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen
zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in
allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen.
- Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des
Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass
Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für
die Durchschnittswertbildung herangezogenen
Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte,
Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht
ausgewiesen.
6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit
Für die Erhebung reicht die vorliegende Zeitreihe von 2003
bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen
Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der
vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte
bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf
die zeitliche Vergleichbarkeit haben.
Elektroaltgeräte:
Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (ElektroG)
die Produzenten von Elektro- und Elektronikgeräten für die
Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich
(Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte
aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die
Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und
Produzenten Altgeräte zurück. Die örE sind zur Ermittlung
und Berichterstattung der kategorienbezogenen Daten über
die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung
Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet,
sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR
koordiniert als Gemeinsame Stelle der Produzenten die
Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten
Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die
Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus
der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf
eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese
Berichtsjahre verzichtet.
Berechnung der einwohnerspezifischen Abfallmengen:
Die Berechnung der einwohnerspezifischen Abfallmengen
(Kilogramm pro Kopf) erfolgte bis zum Berichtsjahr 2023
einheitlich nach dem Bevölkerungsstand zum 31.12. des
jeweiligen Berichtsjahres. Ab dem Berichtsjahr 2024 wird
für die Berechnung der einwohnerspezifischen Abfallmengen
(Kilogramm pro Kopf) die durchschnittliche Bevölkerung des
jeweiligen Berichtsjahres zugrunde gelegt. Bis
einschließlich Berichtsjahr 2010 lagen den Berechnungen die
auf Basis der Volkszählung 1987 (Westen) bzw. 1990 (Osten)
fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen zugrunde, ab
Berichtsjahr 2011 bis einschließlich Berichtsjahr 2023
diejenigen auf Basis des Zensus 2011. Aufgrund der
Tatsache, dass die Zensusergebnisse 2011 für alle
Bundesländer geringere Bevölkerungszahlen auswiesen, fielen
die Pro-Kopf-Werte entsprechend höher aus als bei einer
Berechnung mit den Bevölkerungszahlen aus der
Fortschreibung auf Basis früherer Zählungen.
Ab dem Berichtsjahr 2024 wird für die Berechnung der
Pro-Kopf-Abfallmengen die Durchschnittsbevölkerung auf
Basis des Zensus 2022 verwendet. Diese durchschnittlichen
Bevölkerungszahlen fallen für die meisten Bundesländer
geringer aus als die auf Basis des Zensus 2011 bis zum
Berichtsjahr 2023 fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen zum
Stichtag 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die mit
diesen durchschnittlichen Bevölkerungszahlen errechneten
Pro-Kopf-Abfallmengen fallen für diese Bundesländer daher
höher aus als bei einer Berechnung mit den
Bevölkerungszahlen aus der Fortschreibung auf Basis
früherer Zählungen. Entsprechend sind die Pro-Kopf-Angaben
für die Bundesländer, bei denen eine höhere
Bevölkerungszahl festgestellt wurde, niedriger als bei
einer Berechnung mit den Bevölkerungszahlen aus der
Fortschreibung auf Basis früherer Zählungen. Die
Bevölkerungszahlen können in GENESIS-Online unter dem
Statistik-Code 12411 abgerufen werden.
7 Kohärenz
===========
7.1 Statistikübergreifende Kohärenz
Die Erhebung erfasst die Abfallarten, die als überwiegend
haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll,
Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und bei
den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der
öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige
Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die
Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG
richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an
Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter
anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im
Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein.
Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen,
sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an
Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also
größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten
Haushaltsabfälle.
7.2 Statistikinterne Kohärenz
Die Erhebung ist intern kohärent.
7.3 Input für andere Statistiken
Die Resultate der Erhebung dienen als Input für weitere
Berechnungen, z. B. Umweltgesamtrechnung, Indikatoren,
Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß
EU-Abfallstatistikverordnung sowie Abfallrahmenrichtlinie.
8 Verbreitung und Kommunikation
================================
8.1 Verbreitungswege
Pressemitteilungen:
In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung jährlich in
Form einer Pressemitteilung der interessierten
Öffentlichkeit vorgestellt.
Veröffentlichungen:
Datenreihen zu der Erhebung ab dem Berichtszeitraum 2004
finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank.
Online-Datenbank:
Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online
(www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121
abgerufen werden.
Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage
des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank"
(www.regionalstatistik.de) abgerufen werden.
Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum
Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind im
Regionalatlas (regionalatlas.statistikportal.de) abrufbar.
Zugang zu Mikrodaten:
Mikrodaten sind nicht verfügbar.
Sonstige Verbreitungswege:
Die Statistischen Ämter der Länder publizieren eigene
Ergebnisse für ihr Bundesland bezüglich der Erhebung der
öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung. Diese können über
die Webseite des jeweiligen Landesamtes abgerufen werden.
8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik
Methodenpapiere liegen nicht vor.
8.3 Richtlinien der Verbreitung
Veröffentlichungskalender:
Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender.
Zugriff auf den Veröffentlichungskalender:
www.destatis.de
Zugangsmöglichkeiten:
Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich.
8.4 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026