In Kooperation mit dem Verein Yeşil Çember wurden in 2023 interaktive Veranstaltungen bei Großwohnanlagen durchgeführt, mit einem facettenreichen Aufklärungsprogramm zu den Themen Biogut und Abfalltrennung. Speziell für Kinder wurde unter anderem ein faszinierendes Biogas-Experiment vorgeführt: In einer transparenten Plastikflasche wurden Biomüllreste mit Zucker, Gemüsebrühe und Erde kombiniert. Durch das entstehende Biogas blähte sich ein darauf befestigter Luftballon auf, um den Kreislauf von der Entsorgung des Biomülls bis zur Erzeugung von Biogas in einer Biogasanlage anschaulich zu machen. Die Kinder und Jugendlichen staunten, als sie erfuhren, dass das gewonnene Biogas sogar dazu verwendet werden kann, BSR-Müllfahrzeuge zu betanken und zu betreiben. Für Erwachsene wurden umfassende Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt und ein Bioabfall-Quiz angeboten. Im Vordergrund stand dabei die Information, dass keine Fremdstoffe wie Plastik in die Biotonne geworfen werden dürfen. Zur besseren Bioabfallsammlung wurde den Besucherinnen und Besuchern eine bedruckte Bioabfall-Papiertüte und bei besonderem Interesse ein Vorsortierer für die Küche geschenkt. Es wurde außerdem gezeigt, wie man mit Zeitungspapier selbst Bioabfalltüten falten kann. Einzelne Termine wurden in besonderen Formaten durchgeführt, zum Beispiel als müllfreies Picknick mit anschließendem Clean-Up, ein gemeinsames Frühstück für den intensiven Austausch oder als Teil einer größeren Recycling-Rallye.
Norden/Hannover. Das Winterhochwasser 2023/2024 stellte den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor vielfältige Herausforderungen. Insbesondere rund um Weihnachten und den Jahreswechsel waren hunderte Mitarbeitende des NLWKN für den Hochwasser- und Küstenschutz im Dauereinsatz. Die Arbeit war allerdings nicht beendet, als der Regen aufhörte und das Wasser zurückging. Im Gegenteil: Der Landesbetrieb, zuständig für die Unterhaltung zahlreicher großer niedersächsischer Binnengewässer und zentraler wasserwirtschaftlicher Bauwerke, musste vielerorts große Mengen Müll, die durch die Flut in die Gewässer gespült wurden, bergen und entsorgen. Anlässlich des weltweiten Aktionstags „World Cleanup Day“ am 20. September, der sich für eine saubere sowie plastikmüllfreie Zukunft einsetzt, blickt der NLWKN auf das große Aufräumen nach der Weihnachtsflut zurück und macht auf generelle Probleme im Umgang mit Müll aufmerksam. Das Winterhochwasser 2023/2024 stellte den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vor vielfältige Herausforderungen. Insbesondere rund um Weihnachten und den Jahreswechsel waren hunderte Mitarbeitende des NLWKN für den Hochwasser- und Küstenschutz im Dauereinsatz. Die Arbeit war allerdings nicht beendet, als der Regen aufhörte und das Wasser zurückging. Im Gegenteil: Der Landesbetrieb, zuständig für die Unterhaltung zahlreicher großer niedersächsischer Binnengewässer und zentraler wasserwirtschaftlicher Bauwerke, musste vielerorts große Mengen Müll, die durch die Flut in die Gewässer gespült wurden, bergen und entsorgen. Anlässlich des weltweiten Aktionstags „World Cleanup Day“ am 20. September, der sich für eine saubere sowie plastikmüllfreie Zukunft einsetzt, blickt der NLWKN auf das große Aufräumen nach der Weihnachtsflut zurück und macht auf generelle Probleme im Umgang mit Müll aufmerksam. „Es war enorm viel Arbeit, die Gewässer und Hochwasserschutzdämme, für deren Unterhaltung wir zuständig sind, bzw. deren Ufer vom Müll zu befreien. Nicht nur aufgrund der Menge, sondern zusätzlich auch aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten“, berichtet Jörn Drosten, Leiter des Geschäftsbereichs „Betrieb und Unterhaltung“ im NLWKN. Viele Bereiche waren für die Müllbergung nur schwer zugänglich, beispielsweise steile Böschungen oder Gewässer mit hohen Fließgeschwindigkeiten. Vielerorts hatte sich Müll und anderer Unrat im Geäst von Büschen oder in Anlagen wie Sperrwerken oder Wehren verfangen. Dann war zügiges Handeln gefragt. „Für uns war es sehr wichtig, den Müll schnell zu beseitigen. An Engstellen wie Bauwerken kann er den Abfluss behindern. Und auf Deich- und Dammböschungen erstickt er die Graspflanzen, welche als Grasnarbe ein unverzichtbares Element der naturnahen Oberflächenbefestigung der Deiche und Dämme bilden“, so Hochwasserschutz- und Küstenschutzexperte Drosten. Immer wieder führen auch relativ kleine Gegenstände zu großen Effekten – oder zumindest großen Einsätzen, beispielsweise wenn Fremdkörper mit der Strömung in wasserbauliche Anlagen treiben und sich dort verkeilen oder das Bewegen von Steuerungsorganen blockieren. Dann müssen sie eilig und oft unter großem Aufwand geborgen werden, um die Funktionsfähigkeit rechtzeitig wiederherzustellen. Hin und wieder ist der NLWKN dabei auch auf die Unterstützung örtlicher Einsatzkräfte, beispielsweise Feuerwehr oder THW, angewiesen. „Für die Unterstützung der Ehrenamtlichen mit ihrem Spezialgerät sind wir sehr dankbar. Denn auch vermeintlich kleine Dinge können erhebliche Auswirkungen auf große Bauwerke haben“, so Drosten. Erschwerte und teure Entsorgung aufgrund von Plastikmüll Erschwerte und teure Entsorgung aufgrund von Plastikmüll Neben diesen kurzfristigen Sondereinsätzen war der NLWKN jedoch vor allem damit beschäftigt, die Masse an Müll nach dem Hochwasser zu bergen. Monatelang waren Mitarbeitende des NLWKN unterwegs, die Hinterlassenschaften der Weihnachtsflut zu beseitigen und Gewässer vom Unrat zu befreien. Landesweit kamen etliche Kubikmeter Müll zusammen, schätzt Drosten. Dies hat nicht nur viel Arbeitszeit gekostet, damit waren auch zusätzliche Kosten für den Geräteeinsatz und die Entsorgung verbunden. „Oftmals war es leider so, dass natürliches, kompostierbares Material wie Zweige mit künstlichem Material wie Plastik vermischt war und sich diese Menge kaum auseinandertrennen lässt. Das hat die Entsorgung nochmal verteuert. Das alles kostete Arbeitszeit und Steuermittel, die für andere wichtige Aufgaben fehlen“, erläutert Drosten. Besonders ärgerlich aus Sicht des Landesbetriebs ist, dass ein Großteil der eingesammelten Menge auf oft gedankenloses, bisweilen aber sogar illegales und rücksichtsloses Verhalten einzelner Personen zurückzuführen ist. Der NLWKN vermutet, dass viel Abfall mutwillig in den Gewässern landet. Seit Jahren muss er illegal entsorgte Plastikflaschen oder -verpackungen, aber auch größere Gegenstände wie Fahrräder, Einkaufswagen, Matratzen oder Reifen aus Gewässern holen oder aus wasserwirtschaftlichen Anlagen bergen und dann entsorgen (siehe NLWKN-Presseinformation vom 15. September 2023). Ein Großteil des Hochwasser-Abfalls dürfte allerdings auch durch Achtlosigkeit entstanden sein: Denn grundsätzlich ist in Überschwemmungsgebieten das langfristige Ablagern wie auch das längere Zwischenlagern von Gegenständen verboten, da im Falle einer Überschwemmung diese Gegenstände den Hochwasserabfluss negativ beeinflussen können, indem sie beispielsweise wasserwirtschaftliche Anlagen oder Hochwasserschutzbauten beschädigen. Dies betrifft häufig forst- und landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Heu- oder Strohballen sowie Stammholz. Aber auch ganze Maschinen oder Geräte, Wassersport- oder Campingausrüstung werden regelmäßig in Überschwemmungsgebieten für eine spätere Nutzung zurückgelassen. „Und genau diese eigentlich noch benötigten Gegenstände wurden dann vom vergangenen Winterhochwasser erfasst und davongeschwemmt. Als später der Wasserstand zurückging, lagerten sie sich auf den Böschungen ab und mussten als Abfall entsorgt werden“, erläutert Drosten. Bei ihrer täglichen Arbeit an den Gewässern sehen die Mitarbeitenden des NLWKN oft dauerhaft deponierte lose, teils sogar schwimmfähige Gegenstände wie alte Gartenmöbel oder Brennholz in den Überschwemmungsgebieten. Der NLWKN bittet deshalb Anrainer auch im Interesse ihres eigenen Schutzes und der Sicherheit ihrer Nachbarn, ihre privaten Flächen im Überschwemmungsgebiet frei von potentiell schwimmfähigem Material und Störkörpern zu halten. Vorübergehend genutzte Gegenstände sollten rechtzeitig vor Hochwasser und vor Abreise in Sicherheit gebracht werden. In diesem Zusammenhang weist der NLWKN auf eine bestehende gesetzliche Verpflichtung in Überschwemmungsgebieten hin, die vom Bundestag verabschiedet wurde. „Wir appellieren an alle, die an Gewässern und in Auen leben und arbeiten, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu beachten. Durch unsere Arbeit möchten wir Anrainer vor Hochwasser schützen, aber wir sind dabei auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Ein funktionierender Hochwasserschutz ist in unser aller Interesse und ist wichtig, wie das Winterhochwasser 2023/2024 eindrücklich gezeigt hat“, betont Drosten.
Kiloweise Müll haben circa 30 Mitarbeitende der LUBW in der Karlsruher Günther Klotz-Anlage gesammelt. Statt flott der großen Wanderung zu folgen, wurden im Schleichgang die Wege, Rasenflächen, Böschungen und Uferbereiche der Alb und der künstlichen Teiche abgegrast. Die Beute war vielfältig: Flaschen aus Glas und Kunststoff, Scherben, Kronkorken, Plastik aller Art, Verpackungen, Papier, Metallreste und leider auch Unmengen von Zigarettenkippen. Zu den Aufgaben der LUBW gehört unter anderem die Kreislaufwirtschaft, Boden- und Gewässerschutz, die Artenvielfalt und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Üblicherweise erledigen die meisten Mitarbeitenden diese Aufgaben am Schreibtisch. Die Parkputzete als ungewöhnlicher Außendienst tat gut: Sowohl der Natur als auch den Rückenmuskeln der Mitarbeitenden. B ild zeigt: Präsident Dr. Ulrich Maurer und Mitarbeitende der LUBW haben in einem besonderen Betriebsausflug die Günther-Klotz-Anlage von Müll befreit. Bildnachweis: LUBW Bilder zeigen: Links: Über 6000 Zigarettenstummel kamen bei der Aktion zusammen. Diese sind besonders schädlich, denn in ihnen sind viele Schadstoffe enthalten. Ein einziger Zigarettenfilter vergiftet ungefähr 1000 Liter Wasser. Das schadet insbesondere kleinen Wassertieren. Rechts: Die Müllsäcke werden von der Stadtreinigung mitgenommen. Jeder kann einen Teil dazu beitragen und ehrenamtlich Müll sammeln. Bildnachweis: LUBW
Hintergrund des Vorhabens ist die Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoff produkte auf die Umwelt. Zielsetzung des Projekts ist es, die in Artikel 4, Artikel 6 Abs. 5 und Artikel 9 unter Berücksichtigung von Artikel 13 Abs. 1 bis 3 der Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) geforderten Daten für Deutschland zu ermitteln. Der erste verpflichtende Berichtszeitraum ist 2022. Mit diesem Vorhaben soll der Stand vor dem Ergreifen nationaler Maßnahmen erhoben werden. Als Bezugsjahr wurde deshalb das Jahr 2020 gewählt. 2020 wurden in Deutschland 36,3 Mrd. Einwegartikel (Haupteinheiten) im Sinne des Artikel 4 der Einwegkunststoffrichtlinie verbraucht. 79,3 % des stückzahlbezogenen Verbrauchs sind Lebensmittelverpackungen. Die Einwegartikel haben ein Gesamtgewicht von 355 kt und ein Kunststoffgewicht von 288,2 kt. Deutschland erreicht bereits 2020 die ab dem Bezugsjahr 2025 geforderte Zielquote von 25 % Rezyklatanteil in Einweggetränkeflaschen, die hauptsächlich aus Polyethylenterephthalat bestehen (PET-Flaschen). Die Rezyklateinsatzquote beträgt im Bezugsjahr 2020 27,9 %. 494 kt Kunststoffflaschen im Sinne des Artikel 6 Absatz 5 Einwegkunststoffrichtlinie wurden 2020 verbraucht. Insgesamt 138 kt Kunststoffrezyklate sind in der Verbrauchsmenge dieser Einweggetränkeflaschen aus PET enthalten. Ziel des Artikel 9 Einwegkunststoffrichtlinie ist die Steigerung der hochwertigen Verwertung von Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff. Bis 2025 müssen die Mitgliedstaaten nachweisen, dass 77 % der Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff getrennt gesammelt werden, 2029 erhöht sich die Zielquote auf 90 %. Sowohl die Erfassung über die Rücknahmesysteme als auch die LVP-Sammlung der dualen Systeme sind als getrennte Sammelsysteme qualifiziert. Insgesamt erreichen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff im Sinne der Einwegkunststoffrichtlinie eine getrennte Sammelquote von 94,7 %. Die Zielquote für 2029 übertrifft Deutschland bereits 2020 deutlich. Quelle: Bericht
Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2020 und 2021. Dieser Bericht betrifft das Berichtsjahr 2020. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. 1 Dementsprechend werden für das Berichtsjahr 2020 die Festlegungen des VerpackG in der für den jeweiligen Berichtszeitraum geltenden Fassung zugrunde gelegt. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur Verpackungsverordnung (VerpackV) 2, die noch auf die Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE-Verpackungen) abzielte. Als Zielgröße wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Vorhabens werden die Anteile der MW-Getränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Segmenten für die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ermittelt. Darüber hinaus werden die Anteile der MW-Verpackungen in den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten ausgewiesen. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. 2020 wurden 43,1 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Dieser Mehrweganteil wurde unter Bezug auf die Ausnahmeregelungen zur Pfanderhebungspflicht in § 31 Abs. 4 VerpackG ermittelt. Der Wert liegt 1,3 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Somit konnten die Mehrweggetränkeverpackungen ihren Marktanteil das zweite Jahr in Folge nach stetigem Rückgang seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ausbauen. Bei den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Anteil der Mehrwegpackmittel mit 4,6 % wesentlich niedriger als bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Im Gegensatz zu den pfandpflichtigen Segmenten ist der Mehrweganteil der nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmente nicht gestiegen, sondern ist in den letzten fünf Jahren unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben. Quelle: Forschungsbericht