Das Projekt "Biogene Folien, Verbundklebstoffe und Verbunde aus Stärkeestern für Lebensmittelverpackungen" wird/wurde ausgeführt durch: Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Organische Chemie und Makromolekulare Chemie, Kompetenzzentrum Polysaccharidforschung.In den letzten Jahrzehnten gewinnen Biopolymere als Ersatz für synthetische Kunststoffe zunehmend an wirtschaftlicher und ökologischer Bedeutung. Die Biopolymere Cellulose und Stärke gehören dabei zu den wichtigsten nachwachsenden Rohstoffen, die stofflich für die Entwicklung und Produktion von Funktionspolymeren verwendet werden. Aufgrund ihres historisch schon sehr langen Gebrauchs, stehen sie in gleichbleibender Qualität und Reinheit zur Verfügung. Längst ist jedoch nicht das gesamte Potential dieser Naturstoffe bekannt und ausgeschöpft. Ihre molekular und übermolekular strukturell bedingten Eigenschaften lassen sich über eine gezielte chemische Modifizierung der Hydroxylgruppen breit variieren und für die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche spezifisch anpassen. Durch die erhältlichen wasserbindenden, verdickenden, klebenden und haftvermittelnden Eigenschaften erfüllen sie wichtige Funktionen, beispielsweise in Nahrungsmitteln, Pharma- und Kosmetikprodukten sowie in Baustoffen, Farben und Verpackungsmaterialien. Stärkeester sind dabei besonders interessante Produkte, da diese durch die chemische Modifizierung thermoplastische Eigenschaften gewinnen können. Wie aus aktuellen Arbeiten hervorgeht, sind insbesondere Stärkeester, die durch die Umsetzung mit langkettigen Fettsäuren erhalten werden, für die Verformung zu Folien und Filmen geeignet. Ziel des Vorhabens ist es, aus thermoplastischen Stärkeestern Folien und Klebstoffe zu entwickeln, die bezüglich ihrer chemischen, physikalischen und biologischen Eigenschaften für Anwendungen im Bereich Lebensmittelverpackung etabliert werden können. Zur Modifizierung wird einerseits das vorhandene Know-how der Antragsteller weiterentwickelt, um neue Produkte mit hoher Wertschöpfung durch die Einführung spezifischer Funktionalitäten zu schaffen und diese auch in einen technisch nutzbaren Maßstab zu überführen.
Das Projekt "Vorstudie: Substitution von Silikonpapier auf Haftetiketten durch desaktivierbare Niedertemperatur-Plasma-Isoprenschichten" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Dr. R. Thomas, Beratender Ingenieur.
Das Projekt "Ganzheitliche Bearbeitung von Kunststoffrecyclingpfaden für ressourceneffiziente und kreislauffähige Leichtbau-Batteriegehäuse, Teilvorhaben: Anwendbarkeit der Lösetechnologie im Labormaßstab" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung.
Das Projekt "FH-Impuls 2016 I: Impulsvorhaben Umwelteinflüsse im Rahmen der Partnerschaft Plasma for Life (Umwelteinflüsse)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Hildesheim,Holzminden,Göttingen, Fakultät Ingenieurwissenschaften und Gesundheit.
Das Projekt "Beeinflussung und Abbau von Kunststoffen durch Mikroorganismen" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Materialprüfung, Abteilung 5, Sondergebiete der Materialprüfung.Im Rahmen der 'biologischen Materialpruefung' wird im Laboratoriumsverfahren untersucht, inwieweit Kunststoffe gegenueber Mikroorganismen bestaendig sind oder ob sie Angegriffen oder Abgebaut werden koennen. Verwendet werden Reinkulturen niederer Pilze oder Bakterien, definierte Mischkulturen oder - z.B. beim Erd-Eingrabe-Verfahren - die natuerlichen Mikroorganismenfloren des Bodens. Es handelt sich nicht um ein streng abgegrenztes Thema, sondern um eine Reihe von Einzelthemen, deren Abgrenzungen - je nach Fragestellung - entweder durch die chemische Zusammensetzung der Kunststoffe oder aber durch deren Verwendungszweck (z.B. Dichtungsmaterialien, Folien) gegeben sind.
Das Projekt "EXIST-Forschungstransfer: CeraSleeve" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Ernst-Berl-Institut für Technische und Makromolekulare Chemie.
Das Projekt "Entwicklung eines energieeffizienten Depolymerisationsverfahrens für polyolefinhaltige Kunststoffabfälle mit Hilfe von Katalysatoren zur direkten Herstellung von Polymeren für Kunststoffneuware, Teilvorhaben 8: Sammlung, Aufbereitung kommunaler Abfälle" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH.
Die NL4P Compounding GmbH wurde im Februar 2014 zum Recycling von Kunststoffprodukten gegründet. Bei der Produktion von Klebefolien fallen jährlich tausende Tonnen Kunststoffreste an. Diese konnten bisher auf Grund des hohen Klebstoffanteils nur thermisch verwertet (Stand der Technik) und nicht stofflich wiederaufbereitet werden. Ziel des Vorhabens ist es, im Recyclingprozess den Klebstoff von den Kunststoffresten zu separieren und ein homogenes Granulat zu erhalten, welches erneut in die Kunststoffproduktion eingebracht werden kann. Die technische Innovation des Projekts besteht darin, mehr als 20 verschiedene mechanische, werkstoffliche und thermische Prozessschritte erstmalig miteinander zu kombinieren. Zunächst werden die Folienreste zerkleinert. Danach wird auf die porösen Materialklumpen ein Klebkraft reduzierender Stoff aufgetragen. Die Folienklumpen werden erhitzt. Der Kleber beginnt sich aufzuspalten (cracken) und zu entgasen. Die sich dabei bildenden Agglomerate werden abgekühlt und durch Gebläse von Feingut und Staub befreit. Im Extruder wird das Agglomerat vollständig aufgeschmolzen und homogenisiert. Zum Schluss wird der geschmolzene Kunststoff kontinuierlich durch eine Lochmatritze gepresst und von rotierenden Messern abgeschnitten. Das Re-Granulat wird zuerst im Wasserbad, danach im Luftstrom gekühlt und in Big-Bags verpackt. Dieses Verfahren soll für die Kunststoffe Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und Polyethylenterephtalat (PET) eingesetzt werden. Mit dem Vorhaben werden 4.500 Tonnen Kunststofffolien nicht in die Verbrennung gegeben, sondern einer stofflichen Verwertung zugeführt. Im Vergleich zum Stand der Technik reduzieren sich die CO 2 -Emissionen dadurch um nahezu 85 Prozent. Die absolute CO 2 -Reduzierung beträgt 3.870 Tonnen pro Jahr. Das innovative Verfahren könnte bei erfolgreichem Projektverlauf für Klebefolien aller Art Anwendung finden. Das Vorhaben trägt zur stofflichen Verwertung von klebestoffhaltigen Folienresten und damit zum Ressourcen- und Klimaschutz bei. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: NL4P Compounding GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: seit 2016 Status: Laufend
Das Projekt "RUBIN: VP4 - Verarbeitungsverfahren für bio-basierte PBS-Werkstoffe, TP4.8: Untersuchungen zur Verarbeitung von PBS-Folien und -Spinnvliesstoffen zu textilen Flächengebilden nach dem Split-Knitting-Verfahren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technitex-Sachsen GmbH.
Hinweise zu Absatz 6.8.2.1.9 und 6.8.2.1.24 ADR / RID Schutzauskleidungen (ehemals TRT 010) Für Schutzauskleidungen auf organischer Basis von Tanks und Ausrüstungsteilen aus metallischen Werkstoffen gelten die Anforderungen z. B. als erfüllt, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: 1. Begriffsbestimmungen 1.1 Schutzauskleidungen sind gleichmäßig aufgebrachte Beschichtungen oder Auskleidungen aus einem Schutzwerkstoff, die ganzflächig und festhaftend mit den Bereichen des Tankkörpers zu verbinden sind, die mit dem zu transportierenden Stoff in Berührung kommen (auch kommen können). 1.2 Bei Schutzauskleidungen wird in Beschichtungen und Auskleidungen unterteilt. Zudem wird nach Schichtdicke, Aufbau und Aufbringungsart unterschieden. 1.2.1 Beschichtungen sind eine oder mehrere in sich zusammenhängende, aus Beschichtungsstoffen hergestellte Schichten, wie z. B. Lackierungen, Anstriche, Spachtel- und Füllschichten, die auf den mit dem zu transportierenden Produkt in Berührung kommenden Bereichen des Tankkörpers aufgebracht werden. 1.2.2 Auskleidungen sind Folien, Bahnen, Tafeln oder dergleichen und bestehen aus Gummi, Kunststoff (Thermoplaste, Duroplaste) sowie Verbundwerkstoffen. Sie werden auf den mit dem zu tranportierenden Produkt in Berührung kommenden Bereichen des Tankkörpers aufgebracht. 2. Hersteller von Werkstoffen für Schutzauskleidungen 2.1 Die Hersteller von Werkstoffen für Schutzauskleidungen müssen ausreichend sachkundig sein und ihre Sachkunde auf Verlangen nachweisen können. 2.2 Die Hersteller von Werkstoffen für Schutzauskleidungen müssen über ein dokumentiertes und zertifiziertes QM -System verfügen. 2.3 Die Hersteller von Werkstoffen für Schutzauskleidungen müssen über Prüflaboratorien verfügen, deren Ausstattung es ermöglicht, Beständigkeitsprüfungen vorzunehmen. 2.4 Die Laboratorien müssen mit sachkundigem Fachpersonal besetzt sein. 2.5 Die Hersteller müssen in der Lage sein, durch geeignete Untersuchungsverfahren nachzuweisen, für welche gefährlichen Güter die Werkstoffe für Schutzauskleidungen geeignet sind. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen müssen in Prüfberichten und Verarbeitungsrichtlinien festgehalten und u. a. dem Verarbeiter der Schutzwerkstoffe ausgehändigt werden. 2.6 Es muss sichergestellt sein, das für jedes Fertigungslos eines Werkstoffes für Schutzauskleidungen die Ergebnisse des Prüfberichtes eingehalten werden. Die Fertigungen sind laufend durch geeignete Maßnahmen zu überwachen und zu dokumentieren. Hierüber sind schriftliche Aufzeichnungen anzufertigen und über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren (60 Monate ab Datum der Ausstellung) aufzubewahren. 3. Verarbeiter von Werkstoffen für Schutzauskleidungen 3.1 Die Verarbeiter von Werkstoffen für Schutzauskleidungen müssen ausreichend sachkundig sein und dies durch eine geeignete Verfahrensprüfung der für die Baumusterzulassung zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle nachweisen. 3.2 Die Verarbeiter von Werkstoffen für Schutzauskleidungen müssen über geeignete Verfahren und Einrichtungen verfügen, um die Werkstoffe für Schutzauskleidungen sach- und fachgerecht aufzubringen. 3.3 Der Verarbeiter des Schutzwerkstoffes darf mit seinen Arbeiten erst beginnen, wenn er sich überzeugt hat, dass der Tank entsprechend den Vorgaben des Herstellers der Werkstoffe für Schutzauskleidungen hergerichtet ist. 3.4 Es dürfen nur solche Werkstoffe für Schutzauskleidungen verarbeitet werden, für die Prüfberichte und Verarbeitungsrichtlinien des zertifizierten Herstellers vorliegen. 3.5 Bei der Verarbeitung des Werkstoffes für Schutzauskleidungen sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers einzuhalten. Abweichungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers des Werkstoffes für Schutzauskleidungen zugelassen. 3.6 Verfügt der Verarbeiter von Werkstoffen für Schutzauskleidungen über Prüflaboratorien nach Nummer 2, darf er den Werkstoff für Schutzauskleidungen auch für andere Güter als geeignet beurteilen sowie andere Verarbeitungsverfahren festlegen. Die Empfehlungen in Nummer 2 gelten dann sinngemäß. 3.7 Die einwandfreie Verarbeitung und Dichtheit des Werkstoffes der Schutzauskleidung ist bei jedem Tank durch einen Sachkundigen zu prüfen. 3.8 Der Sachkundige soll mit Geräten ausgerüstet werden, die es gestatten, nach dem Stand der Technik (z. B. DIN EN 14879) die aufgebrachten Schutzwerkstoffe auf einwandfreie Verarbeitung und Dichtheit zu prüfen. 3.9 Über das Ergebnis der Prüfung ist eine aussagekräftige Bescheinigung auszustellen und dem Verarbeiter auszuhändigen. 3.10 Hat der Sachkundige Mängel festgestellt, sind diese vom Verarbeiter des Werkstoffes der Schutzauskleidung zu beheben. Der Sachkundige hat die Behebung der Mängel erneut zu prüfen. 4. Prüfungen Hersteller und Verarbeiter des Werkstoffes der Schutzauskleidung geben verbindlich vor, ob und ggf. in welchen Abständen Zwischenkontrollen der gefertigten Schutzauskleidung durch den Betreiber im Benehmen mit dem Verarbeiter und wiederkehrende Prüfungen in verkürzten Fristen durchzuführen sind. Die Unterlagen der Prüfungen sowie der Fristen für die Abstände der durchzuführenden Prüfungen der angefertigten Schutzauskleidung sind den Unterlagen im Rahmen des Baumusterzulassungsverfahrens nach Unterabschnitt 6.8.2.3 ADR/RID sowie der Tankakte beizufügen. Stand: 29. August 2023
Origin | Count |
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Bund | 289 |
Land | 9 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 2 |
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Förderprogramm | 268 |
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Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 6 |
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Resource type | Count |
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