Das Projekt "Probenahme und Bewertung von kupferhaltigen Schlacken einer Kupferhuette" wird/wurde ausgeführt durch: CUTEC-Institut GmbH.
Das Projekt "Erarbeitung von Probenahmestrategien zur Bewertung der Schadtoffbelastung einer Kupferhuette" wird/wurde ausgeführt durch: CUTEC-Institut GmbH.
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich z.B. aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben. Allerdings zeigt eine diesbezügliche Bestandsaufnahme in Sachsen-Anhalt, dass neben räumlich begrenzten Kontaminationen flächenhafte Schadstoffbelastungen auf einige wenige industrielle Ballungsgebiete, wie z. B. das Mansfelder Land, den Raum Bitterfeld/Wolfen oder die Flächen der ehemaligen Kupferhütte Ilsenburg beschränkt sind. Demgegenüber wird der Boden auch in Sachsen-Anhalt durch die Inanspruchnahme für Siedlung, Erholung und Infrastruktur beeinträchtigt. Von 1993 bis 2010 nahm die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Sachsen-Anhalt um 60.700 Hektar zu, was einer durchschnittlichen Flächeninanspruchnahme von 9,2 Hektar pro Tag entspricht. Obwohl sich dieser Trend in den letzten Jahren in unserem Bundesland erheblich verlangsamt hat und für 2009 bis 2011 sogar zum Stillstand gekommen ist, müssen wir insbesondere durch wirkungsvolles Flächenrecycling weiterem Flächenverbrauch entgegensteuern. Besonders wertvolle und ertragreiche Böden sind hinsichtlich ihrer bisherigen Nutzung zu erhalten. Stärker als durch Schadstoffeinträge sind die natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung von Bodenflächen bei baulichen Maßnahmen beeinträchtigt. Die versiegelte Fläche ist der Flächenbereich, welcher am stärksten anthropogen überformt ist und bereits irreversible Schäden an den Bodenfunktionen aufweist. Seit 2007 wird der Anteil der versiegelten Fläche innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche auch statistisch erfasst und beträgt für Sachsen-Anhalt derzeit rund 40 %. An der Erarbeitung der für die unterschiedlichsten Planungs- und Zulassungsverfahren benötigten Informationsgrundlagen zum Boden sind die oberen Fachbehörden des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, aber auch die Umweltbehörden der mittleren und unteren Instanzen beteiligt. Unter den Informationsgrundlagen des Landes sind besonders das Bodenbeobachtungssystem, die bodenkundlich-geologische Kartierung der Landesfläche, die Aufbereitung der Daten der Bodenschätzung, die Entwicklung der Methode zur Bewertung der Bodenfunktionen und die weitgehend abgeschlossene Erfassung altlastverdächtiger Flächen zu nennen. In Sachsen-Anhalt sind die Bodenregionen repräsentativ mit Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) belegt. Das Netz der BDF, dessen Einrichtung 2004 abgeschlossen wurde, umfasst 69 Flächen. In Verbindung mit Referenzstandorten aus anderen Überwachungsprogrammen (darunter landwirtschaftliche Dauertestflächen und Standorte forstlicher Beobachtungen) spiegeln die BDF das Spektrum der Böden des Landes, ihre Nutzung, Vorbelastung und langfristigen Veränderungen anschaulich wider. Ausgewählte BDF des Landes dienen darüber hinaus für Auswertungen und Berichtspflichten des Bundes. Besondere Erwähnung verdienen die Bodenschätzungsdaten, die inzwischen den Status von Basisinformationen zum Bodenschutz erhalten haben. Diese Daten werden nach einheitlichen Vorschriften erhoben, beschreiben den landwirtschaftlich genutzten Boden in extrem kleinräumiger Weise und sind wegen ihrer Funktion als Besteuerungsgrundlage rechtsverbindlich. Sie wurden deshalb in die digital geführten Bodeninformationssysteme übernommen. Das entsprechende Projekt "Digitalisierung von Altdaten der Bodenschätzung" wurde in Sachsen-Anhalt von März 1997 bis Dezember 2003 gemeinsam von der Umweltverwaltung, der Finanzverwaltung, der Vermessungs- und Katasterverwaltung sowie dem Geologischen Dienst betrieben und erfolgreich abgeschlossen.
Das Projekt "KMU-Innovativ - Ressourceneffizienz: IRETA2 - Entwicklung und Bewertung innovativer Recyclingwege zur Rückgewinnung von Tantal aus Elektronikabfällen, Teilvorhaben 6: Mechanische Aufbereitung und Raffination von Tantal" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Einrichtung für Wertstoffkreisläufe und Ressourcenstrategien.
Das Projekt "KMU-Innovativ - Ressourceneffizienz: IRETA2 - Entwicklung und Bewertung innovativer Recyclingwege zur Rückgewinnung von Tantal aus Elektronikabfällen, Teilvorhaben 5: Raffination von Tantalanoden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: SRH Hochschulen Berlin GmbH, Institute Applied Resource Strategies (IARS).
Egal ob Waschmaschine, Fernseher, Handy oder Fernbedienung – alle Elektroaltgeräte können Sie umweltschonend entsorgen und kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Auch der Handel nimmt alte Geräte kostenlos zurück. Denn das Recycling der Rohstoffe, die in den Geräten stecken, schont Umwelt und Klima. Der "International E-Waste Day" macht am 14. Oktober 2021 auf die richtige Entsorgung aufmerksam. Wo können Elektroaltgeräte zurückgegeben werden? Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine sperrmüllbegleitende Abholung der Elektroaltgeräte angeboten. Alle Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z.B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten auch für Händler von Lebensmitteln (z.B. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dabei ist es egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft wurden und es muss auch kein neues Gerät gekauft werden. Ist das Elektroaltgerät größer als 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschine, Fernseher, Drucker), ist der Händler verpflichtet, dieses bei Neukauf eines Geräts der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern Sie sich ein Neugerät (nach Hause) anliefern lassen, muss der Händler Sie bei Abschluss des Kaufvertrages über die Möglichkeiten der kostenlosen Altgeräterückgabe und kostenlosen Abholung des alten Geräts informieren und Sie nach Ihrer Absicht befragen, ob bei Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät im Gegenzug mitgenommen werden soll. Diese Rücknahmepflicht gilt auch für den Versand- und Onlinehandel . In dem Fall bezieht sich die Mindestfläche von 400 Quadratmetern auf die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers. Ob Sie Ihre Altgeräte einfach kostenlos an den Händler schicken können oder dieser eine andere Form der Rücknahme einrichtet, bleibt dem Händler überlassen. Für „Wärmeüberträger“ (z.B. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmepumpentrockner, Klimageräte), „Bildschirmgeräte“ (mit einer Oberfläche von größer 100 Quadratzentimeter z.B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte größer 50 Zentimeter („Großgeräte“) müssen die Versandhändler eine kostenlose Abholung beim privaten Haushalt anbieten. Für Lampen und Geräte kleiner gleich 50 Zentimeter („Kleingeräte“ und „kleine IT-Geräte“) müssen Online- und Versandhändler zudem verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten anbieten. ( Weitere Gerätebeispiele finden Sie hier. ) Übrigens: Vertreiber und Hersteller dürfen auch freiwillig Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen. Auch Betreiber von zertifizierten Elektroaltgeräte-Recyclinganlagen (sogenannte Erstbehandlungsanlagen) können sich freiwillig an der kostenlosen Rücknahme beteiligen, indem sie hierfür Rücknahmestellen einrichten. Die Altgeräte zurücknehmenden Händler und Hersteller sind zudem verpflichtet über die von ihnen geschaffenen Rückgabemöglichkeiten zu informieren, z.B. vor Ort, online oder schriftlich zur Warensendung. Wenn Sie unsicher sind, erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Händler oder Hersteller! Vor der Rückgabe sollten Lampen (Leuchtmittel) und bei batteriebetriebenen Geräten die Batterien und Akkus – soweit möglich – aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden. Batterien und Akkus sind anschließend zum Beispiel in den Batteriesammelboxen im Handel zu entsorgen. Sehen Sie auch unsere weiteren Tipps und Infos zum Umgang mit und zur Entsorgung von Batterien und Akkus . Achtung! Geben Sie Ihren Elektroschrott nicht an gewerbliche Sammler, wie zum Beispiel Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben, ab. Diese sind in der Regel nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Woran sind Elektrogeräte, Sammel- und Rücknahmestellen zu erkennen? Sie erkennen Elektrogeräte an der " durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern " auf dem Produkt, der Verpackung oder der Gebrauchsanweisung. Achtung! Es gibt Produkte, die auf den ersten Blick nicht als Elektrogeräte zu erkennen sind. Dies sind oft Produkte und Geräte, die mit fest verbauten elektr(on)ischen (Zusatz-)Funktionen ausgestattet sind, wie zum Beispiel leuchtende oder blinkende Schuhe oder Taschen, batteriebetriebene Kuscheltiere oder anderes Spielzeug, beleuchtete Schränke oder Spiegel, Massagesessel, elektronisch höhenverstellbare Tische oder elektrische Zahnbürsten. Wo immer Sie die Zeichen „Elektrogeräte Rücknahme“ oder „ Batterie Rücknahme “ (s. Abbildungen unten) sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man alte Elektrogeräte beziehungsweise Batterien zurückgeben kann. Warum dürfen Altgeräte nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden? In Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen und das Klima . Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende FCKW -haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Bislang werden in Deutschland noch zu viele Altgeräte verbotenerweise im Hausmüll entsorgt oder gelangen möglicherweise in andere falsche Entsorgungspfade. Durch die bestehenden und den weiteren Ausbau der flächendeckenden Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte sollte der gesetzeskonformen Rückgabe jedoch bereits jetzt nichts im Wege stehen. Was passiert mit den Altgeräten? Die auf den richtigen Wegen gesammelten Elektroaltgeräte werden an zertifizierte Erstbehandlungsbetriebe übergeben, von denen es in Deutschland ungefähr 340 gibt. Diese prüfen zunächst, ob die Geräte ohne großen Aufwand zur Wiederverwendung vorbereitet werden und wieder in Umlauf gebracht werden können. Ist dies nicht möglich werden die Elektroaltgeräte von Flüssigkeiten, Schadstoffen und schadstoffhaltigen Bauteilen entfrachtet. Die Altgeräte werden dabei teils in Bauteile vorzerlegt und mechanisch zerkleinert und anschließend, in einzelne Materialfraktionen getrennt und je nach Fraktion an Kunststoffrecycler, Hüttenwerke (z.B. Stahlwerke, Eisen- oder Kupferhütten) oder an andere Verwerter weitergegeben und recycelt oder energetisch verwertet. „Lass los – Auch wenn es weh tut. Entsorge deinen E-Schrott auf dem Wertstoffhof oder im Handel!“ und „Mach es einfach: Entsorge deinen E-Schrott jetzt.“ Mit diesen Slogans macht auch die Öffentlichkeitskampagne „PlanE: E-Schrott einfach & richtig entsorgen“ im Auftrag der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) auf die Entsorgung von alten Elektrogeräten aufmerksam. Mehr Infos und kostenfreies Kommunikations- und Downloadmaterial auf der Projektwebseite: www.e-schrott-entsorgen.org
Das Projekt "Bio-CulnGe: Biotechnologische Verfahren zur Rückgewinnung von Germanium, Indium und Kupfer aus kupferhaltigen Industriestäuben (Bio-CuInGe), Teilvorhaben: G.E.O.S" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH.
Das Projekt "Bio-CulnGe: Biotechnologische Verfahren zur Rückgewinnung von Germanium, Indium und Kupfer aus kupferhaltigen Industriestäuben (Bio-CuInGe), Teilvorhaben: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum Dresden-Roßendorf e.V., Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie.
Das Projekt "Verbund: Technologische Entwicklung eines Verfahrens zur Gewinnung eines Ge-Produktes (PC-Ge) auf Grundlage von Laugungsrückständen (borras), Verbund: Technologische Entwicklung eines Verfahrens zur Gewinnung eines Ge-Produktes (PC-Ge) auf Grundlage von Laugungsrückständen (borras)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: K-UTEC AG Salt Technologies.Bei dem Projekt handelt es sich um eine FEI-Kollaboration zwischen einem chilenischen und deutschen Partner. Beide werden im Rahmen einer Pilot-Fördermaßnahme mit Chile unter der Forschungsinitiative EUREKA finanziert. Die Partner entwickeln das Projekt in Zusammenarbeit, wobei sie sich auf ihr jeweiliges Fachgebiet konzentrierend ergänzen. Die Bewältigung der technologischen Herausforderungen erfolgt dabei auf Grundlage des Arbeitsplans mit ausgewogener Arbeitsaufteilung zwischen den Partnern in Chile und in Deutschland. Ziel des Projektes ist die Gewinnung eines vermarktungsfähigen Germanium-Produktes (Prototyp: Konzentrat, gefälltes Salz, Oxid, konzentrierte Lösung, andere) durch ein innovatives Verfahren, mit dem Germanium in zusammengesetzter Form auf der Grundlage von Laugungsrückständen (borras), die bei der hydrometallurgischen Aufbereitung von Flugstäuben aus der Sekundärkupferverhüttung entstehen, gewonnen werden kann. Zu den Kernaktivitäten des Projektes gehören: Erarbeitung einer Übersicht über den Stand der Technik für die Verfahren zur Gewinnung von Germanium, Chemisch-physikalische und mineralogische Charakterisierung des Laugungsrückstands, Entwicklung eines technologischen Konzeptschemas, Bestätigung des Schemas aufgrund von Laborversuchen (Kleinstmaßstab), Verbesserung und Optimierung des Prototypen (vermarktungsfähiges Germanium-Produkt).
Das Projekt "Erweiterung der Green Supply Chain am Beispiel der Rohstoffindustrie für Kupfer" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH.Dieses Projektvorhaben leistet einen Beitrag zum besseren Verständnis nachhaltiger Ressourcen (Kupfer). Das Ziel der gemeinsamen Arbeiten ist die ergänzende Validierung von ersten Forschungsergebnissen, die im Rahmen einer Dissertation in Deutschland entstanden sind. Diese Kooperation dient als Grundlage zum Aufbau einer dauerhaften Partnerschaft mit der Universidad Arturo Prat in Iquique, Chile. Die Ergebnisse sind ein Beitrag zum SCOR Modell. Erhöhte Transparenz über die Prozesse der Rohstoffgewinnung vor dem Hintergrund von Nachhaltigkeitskriterien ermöglicht es Unternehmen auf gesteigerte Umweltanforderungen zu reagieren. Auf deutscher Seite wird ein Kompetenzausbau hinsichtlich des Management Know-Hows für nachhaltige Supply Chain Prozesse erzielt (Nachhaltigkeitskriterien). Chile wird ermöglicht Kompetenzen im Bereich standardisierter Prozessbeschreibungen (SCOR) aufzubauen, die international anerkannt sind. Das Projekt ermöglicht den Transfer der Forschungsergebnisse von der rohstoffquelle zum ersten industriellen Prozessschritt in Deutschland (auch unterstützt durch die Interessenbekundung einer Kupferhütte). Neben dem Wissenstransfer werden die Ergebnisse der Arbeit Workshops und Veröffentlichung zugänglich gemacht. Die wissenschaftlichen Ergebnisse dieses Projektes dienen weiterhin als Grundlage für gemeinsame Projektvorhaben.