Sachstand des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 6 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Sachstand Anrechnung von klimaschützenden Maßnahmen im Ausland bei der Klimabilanzierung © 2019 Deutscher Bundestag WD 8 - 3000 - 121/19[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2 WD 8 - 3000 - 121/19 Anrechnung von klimaschützenden Maßnahmen im Ausland bei der Klimabilanzierung Aktenzeichen: WD 8 - 3000 - 121/19 Abschluss der Arbeit: 29. Oktober 2019 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3 WD 8 - 3000 - 121/19 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Völkerrechtliche Grundlage – Kyoto-Protokoll 4 3. Anrechnung klimaschutzpolitischer Erfolge in Drittländern auf die nationale Klimabilanz 5 3.1. Clean Development Mechanism 5 3.2. Joint Implementation 5 4. Nationale Klimabilanzierung 6 5. Zusammenfassung 6
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen außerhalb des Europäischen Emissionshandels Deutschland ist aufgrund des Kyoto-Protokolls verpflichtet, jährlich Inventare über die nationalen Treibhausgasemissionen vorzulegen. Ergänzt werden diese Verpflichtungen durch europarechtliche Verpflichtungen (vgl. insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 525/2013 vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union). Die technischen und methodischen Standards für diese Berichterstattung sind insbesondere in ausführlichen und detailreichen Richtlinien des Weltklimarates (IPCC) aus dem Jahr 2006 (IPCC Guidelines for National Greenhouse Gas Inventories, verfügbar unter: https://www.ipcc.ch/report/2006-ipcc-guidelines-for-national-greenhouse-gas-inventories/) sowie in der im Rahmen der Klimarahmenkonvention angenommene Richtlinie zur Berichterstattung über jährliche Inventare (FCCC/CP/2013/10/Add.3) niedergelegt. Verfahrenstechnische Erläuterungen zur Inventarerstellung sowie methodische Hinweise zur Berechnung der THG-Emissionen in Deutschland und der genutzten Datenquellen enthalten die jährlichen Inventarberichte (siehe zuletzt den Bericht für das Jahr 2020, verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-04-15- climate-change_22-2020_nir_2020_de_0.pdf). Exemplarisch werden im Folgenden einige Grundlagen der Ermittlung der Treibhausgasemissionen dargestellt: Zuständige Stelle für die Erstellung des Treibhausgasinventars in Deutschland ist das Umweltbundesamt, das die verschiedenen Teilbereiche der Berichterstattung koordiniert (ausführlich zum Verfahren, Inventarbericht 2020, S. 77 ff). Die Emissionen werden nicht direkt bei den Emittenten gemessen, sondern mittelbar aus einer Reihe von Daten statistisch errechnet. Da es sich um ein statistisches Verfahren handelt, wird in der Berichterstattung jeweils die Unsicherheit des Gesamtinventars ausgewiesen. Eine der wichtigsten Datenquellen für die Erhebung der Emissionsmengen, auch in Sektoren, die nicht dem Emissionshandel unterliegen (sog. Nicht-ETS-Sektoren), sind die „Energiebilanzen der Bundesrepublik Deutschland“, die von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) herausgegeben werden. Sie beruhen überwiegend auf den amtlichen Statistiken des Statistischen Bundesamtes. Die Energiebilanz ermöglicht unter anderem eine Aufteilung nach Brennstoffen WD 8 - 3000 - 056/20 (23. September 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zur Ermittlung von Treibhausgasemissionen außerhalb des Europäischen Emissionshandels und Nutzungskategorien, so dass etwa auch der Wärmebedarf der privaten Haushalte erfasst wird. Die Energiebilanzen unterliegen der Qualitätssicherung und -kontrolle durch unabhängige Institutionen (vgl. Inventarbericht 2020, S. 102 f). Für die Erhebung der Emissionsdaten des Verkehrssektors werden neben der Energiebilanz auch die Amtlichen Mineralöldaten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und Zahlen des Mineralölwirtschaftsverbandes genutzt (vgl. Inventarbericht 2020, S. 103 f.). Für die Zusammenstellung von Daten des Landwirtschaftssektors ist das Thünen-Institut zuständig. In die Berechnungen fließen unter anderem die Bestandszahlen an Nutztieren und die in einem Jahr verkauften Düngermengen ein (vgl. Inventarbericht 2020, S. 108 f.). *** Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung
Mensch und Umwelt stehen zueinander in einer dynamischen Beziehung. Zum Beispiel nutzt der Mensch einerseits Ressourcen der Umwelt, wie zum Beispiel fossile Energieträger und andere Rohstoffe, für die Herstellung von Konsum- und Investitionsgütern. Zugleich werden durch die Verarbeitung und Nutzung von Materialien auch Rest- und Schadstoffe wie etwa Treibhausgase, Schwefeldioxid oder Feinstaub an die Umwelt abgegeben. Das Leistungspotential der Umwelt als Senke für Schadstoffe ist jedoch begrenzt und die Abgabe von Emissionen in die Luft hat Auswirkungen auf das globale Klima und auf die Gesundheit der Menschen. Die Luftemissionsrechnung gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang inländische wirtschaftliche Akteure Emissionen von Treibhausgasen und Schadstoffen in die Luft verursachen. Sie stellt somit die anthropogenen Luftemissionen dar. Zu den für den Klimawandel verantwortlich gemachten sogenannten Treibhausgasen zählen gemäß Kyoto-Protokoll die Stoffe Kohlendioxid (CO2), Distickstoffmonoxid (Lachgas, N2O) und Methan (CH4) sowie die fluorierten Treibhausgase (F-Gase). Zu den fluorierten Treibhausgasen gehören die vollfluorierten Kohlenwasserstoffe (FKW), die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Der Statistische Bericht enthält Inhalte der bisherigen Publikation " Anthropogene Luftemissionen ", welche letztmalig mit den Daten für 2000 bis 2020 veröffentlicht wurde. Aufgrund methodischer Änderungen beginnen die Zeitreihen erst ab dem Jahr 2010. Die Inhalte dazu finden sie künftig über das Datenbankangebot GENESIS-Online im Themenbereich 85111 . Ältere Ausgaben dieser Publikation finden Sie in der Statistischen Bibliothek.
Energie- und CO2-Bilanzierung 2021
Die Stadt Aachen erstellt seit 2010 jährlich eine Energie- und CO2-Bilanz (Daten und Berechnungen von 1990 bis
2021 liegen vor). Als Basisjahr wurde das Jahr 1990 (gemäß Kyoto-Protokoll 1997) ausgewählt.
Die Bilanz wird mit dem vom Klimabündnis (Climate Alliance) empfohlenen Berechnungstool ECORegion auf Basis
tatsächlicher Verbräuche sowie zusätzlicher statistischer Daten ermittelt.
Die Endenergiebilanz umfasst zunächst den Energiebedarf der Verbraucher innerhalb der Stadtgrenzen.
Die Primärenergiebilanz (Methode LCA: Life Cycle Assessment) umfasst darüber hinaus den Energiebedarf zur
Produktion, Umwandlung und Transport der Energieträger (Vorkettenanteile) und erstreckt sich somit über den
Bilanzierungsraum der Stadt hinaus.