Die 23. UN-Klimakonferenz fand gleichzeitig als 13. Treffen zum Kyoto-Protokoll sowie als 2. Treffen der Conference of the Parties serving as the meeting of the Parties to the Paris Agreement vom 6. bis 18. November 2017 am UN-Campus in Bonn statt. Den Vorsitz der Konferenz hatte zum ersten Mal pazifische Inselstaat Fidschi. Deutschland übernahm die Rolle des technischen Ausrüsters der Konferenz. Da sich auf dem Territorium des kleinen Staats der Fidschis die Teilnehmer nicht in so hoher Zahl versammeln konnten, wurde als Austragungsort der Sitz des UN-Klimasekretariats in Bonn gewählt.
Die 21. UN-Klimakonferenz und gleichzeitig das 11. Treffen zum Kyoto-Protokoll fand vom 30. November bis zum 12. Dezember 2015 in Paris statt. Dieser Konferenz wurde eine wichtige Bedeutung zugemessen, da hier ein neues Klimaschutz-Abkommen in Nachfolge des Kyoto-Protokolls verabschiedet werden sollte. Am 12. Dezember wurde von den 195 Nationen ein historisches Klimaabkommen beschlossen, das die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst 1,5 °C, vorsieht und das Paris-Abkommen genannt wird.
Am 3. Dezember 2015 kündiget das Bundesumweltministerium an, dass die Bundesregierung künftig klimaneutral reisen wird. Auf Initiative des Bundesumweltministerium wird die Bundesregierung die Treibhausgasemissionen ihrer Dienstreisen durch Investitionen in wirksame Klimaschutzprojekte ausgleichen. Bundesumweltministerin Hendricks beauftragte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt, für diese Kompensation Emissionsgutschriften aus neuen und hochwertigen Klimaschutzprojekten anzukaufen. Die Klimawirkungen von Dienstreisen werden so durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle neutralisiert. Dafür stehen 2015 zwei Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Kompensiert werden die Dienstreisen der obersten Bundesbehörden der Bundesregierung rückwirkend zum Beginn der Legislaturperiode. Diese Maßnahme bezieht sich auf Pkw-Fahrten und Flugreisen. Über die Kompensation können Klimaschutzprojekte in den Entwicklungsländern gefördert werden. Die Bundesregierung will damit ein Zeichen setzen und andere Institutionen und Unternehmen ermutigen, ihre Emissionen zu auszugleichen.
Vom 7. bis 18. November 2016 findet in Marrakesch die 22. Vertragsstaatenkonferenz unter der UN-Klimarahmenkonvention (COP 22) und die 12. Vertragsstaatenkonferenz unter dem Kyoto-Protokoll (CMP 12) statt. Es ist die erste Klimakonferenz nach dem historischen Durchbruch von Paris im Dezember 2015.
Die 6. Vertragskonferenz fand vom 13. bis zum 24. November 2000 in Den Haag, Niederlande statt. Die Erwartungen an die sechste Vertragsstaatenkonferenz waren groß. In den Details des Kyoto-Protokolls, die auf COP 6 hätten geklärt werden sollen, kam es zwischen der so genannten "umbrella group" (USA, Australien, Kanada, Japan, Russland u. a.), der Gruppe der Entwicklungsländer und der Europäischen Union nicht zu einer Einigung. Daraufhin wurde eine Fortsetzung der Konferenz geplant, auf der ein halbes Jahr später ein neuer Einigungsversuch gestartet werden sollte.
Vom 29. März bis zum bis 8. April 2009 fanden in Bonn die Verhandlungen für das Nachfolgeabkommen des Klimaschutz-Protokolls Kyoto statt, das im Dezember 2009 bei der Klimakonferenz in Kopenhagen für die Zeit nach 2012 verabschiedet werden soll. Das Bonner Treffen ist das erste von fünf Treffen, die der Vorbereitung des Kopenhagener Klimagipfels dienen.
Vom 16. bis zum 27. Juli 2001 fand in Bonn die Fortsetzung der im November 2000 in Den Haag ohne Ergebnis vertagten 6. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 6 PART 2) statt. Hier kam es zu einer Einigung über zentrale offene Fragen des Kyoto-Protokolls. Zentraler politischer Erfolg war der 'Bonner Beschluss' ('Bonn Agreement') zur Ausgestaltung des Kyoto-Protokolls zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen am Ende des fünftägigen Ministersegments vom 19. bis 23. Juli 2001. Der Bonner Beschluss zur internationalen Klimapolitik war ein historisches Ergebnis: Den Vertragsstaaten - und voran der EU - gelang, trotz des Ausstiegs der USA aus dem Kyoto-Protokoll im März 2001 und des zögerlichen Verhaltens einiger Staaten, eine Einigung zu erreichen und die Voraussetzungen für die Ratifikation und Umsetzung des Kyoto-Protokolls zu schaffen. Gleichzeitig gebührt der Bonner Klimakonferenz das Verdienst, dass sie den zuletzt stark in die Kritik geratenen internationalen Klimaverhandlungsprozess wiederbelebt hat. Ein Scheitern der Klimaverhandlungen in Bonn hätte voraussichtlich das Ende für das Kyoto-Protokoll bedeutet, nachdem bereits die Konferenz im November 2000 in Den Haag ohne Ergebnis geblieben war.
Vom 1. bis zum 12. Juni 2009 fand die zweite Runde der Verhandlungen über ein neues Klimaabkommen in Bonn statt. Erstmals stand ein Verhandlungstext zur Diskussion, der als Basis für die Vereinbarungen in der Nachfolge des Kyoto-Protokolls dient.
Deutschland erreicht sein Kyoto-Ziel. Der Gesamtausstoß aller Treibhausgase in Deutschland ist im Jahr 2008 gegenüber 2007 um fast 12 Millionen Tonnen gesunken (minus 1,2 Prozent). Die Gesamtemissionen liegen bei 945 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten – und damit im Zielkorridor des Kyoto-Protokolls. Insgesamt hat Deutschland seit 1990 seine Treibhausgasemissionen bis Ende 2008 um 23,3% gesenkt. Dies ergibt sich aus der Nahzeit-Prognose des Umweltbundesamtes für Treibhausgasemissionen 2008.
Vom 11. bis 23. November 2013 fanden im polnischen Warschau die 19. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und die 9. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls (COP 19 / CMP 9) statt. Beschlossen wurde der Fahrplan zum neuen Klimavertrag, der 2015 in Paris verabschiedet werden und spätestens 2020 in Kraft treten soll. Er soll erstmals für alle Länder der Welt verbindliche Ziele für die Verringerung des Treibhausgasausstoßes beinhalten. Noch vor der Konferenz in Paris sollen alle Länder ihren Beitrag zur Treibhausgasminderung im Rahmen des neuen Abkommens einreichen. In Warschau wurden auch wichtige technische Entscheidungen dazu getroffen, die 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls in den Vertragsstaaten umzusetzen. Beim Waldschutz ist es nach jahrelangem Ringen endlich gelungen, sich auf ein transparentes Verfahren zu einigen. Nach diesem Durchbruch kann der Waldschutzmechanismus REDD+ auf nationaler Ebene starten. Der Mechanismus setzt finanzielle Anreize zum Walderhalt.
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