Die Landwirtschaft erbringt verschiedenste Funktionen bzw. Leistungen, die weit über die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche und die Produktion von Lebensmitteln hinausgehen. Zusätzlich zur reinen Agrarproduktion bzw. Produktion marktfähiger Güter produzieren landwirtschaftliche Betriebe eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen (sogenannte non-commodity outputs bzw. Nicht-Marktgüter), die unterschiedliche Elemente der 'Multifunktionalität' in der Landwirtschaft darstellen (OECD, 2001). Diese vielfältigen Produkte und Dienstleistungen haben oft die Eigenschaften öffentlicher Güter. Um den gesellschaftlichen Wert, der mit den unterschiedlichen Funktionen bzw. Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe verbunden ist, einschätzen zu können, kann die Multifunktionalität im Kontext von (positiven und negativen) externen Effekten betrachtet werden. Als Nebenprodukte oder Wirkungen der landwirtschaftlichen Produktion bzw. der Tätigkeiten landwirtschaftlicher Betriebe sind diese externen Effekte gesellschaftlich relevant. Im Laufe der Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde dem Umstand der non-commodity outputs bzw. positiven und negativen externen Effekten der Landwirtschaft zunehmend Rechnung getragen, insbesondere im Rahmen der Programme zur Ländlichen Entwicklung. Im Zuge dessen werden auch bestimmte überbetriebliche Leistungen und Funktionen landwirtschaftlicher Betriebe (z.B. Landschaftspflege, umweltrelevante Aktivitäten, ökologische oder infrastrukturelle Funktionen etc.) als Wert für die Gesellschaft anerkannt. Damit bei der weiteren Ausgestaltung von Instrumenten und Maßnahmen der GAP überbetriebliche Leistungen und Funktionen landwirtschaftlicher Betriebe miteinbezogen werden können, sind diese Leistungen und Funktionen zu erfassen sowie ihr gesellschaftlicher Wert zu ermitteln. Ziel des Forschungsprojektes, das von der Technischen Universität München koordiniert wird, ist eine umfassende Analyse der Funktionen und Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe bzw. ihrer positiven und negativen externen Effekte sowie eine Quantifizierung des gesellschaftlichen Wertes von Aspekten der Landwirtschaft. Jene Leistungen der Betriebe für die Gesellschaft, die über die reine landwirtschaftliche Produktion hinausgehen, sind zu bestimmen und zu bewerten. Im Rahmen des Projektes werden Literaturstudien erarbeitet und empirische Untersuchungen durchgeführt. Laut Technischer Universität München sollen bei der empirischen Analyse die kausalen Effekte der Landwirtschaft und die gesellschaftliche Bewertung dieser Effekte in einer integrierten Weise ermittelt werden. Die Quantifizierung des gesellschaftlichen Wertes von Aspekten der Landwirtschaft soll für bestimmte Regionen erfolgen (geplant sind Bayern, Österreich, Südtirol, Norwegen). Dafür werden Befragungen in den Regionen sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Datenpools durchgeführt. (Text gekürzt)
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg vom 15.12.2008
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Perleberger Schießplatz" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.04.2008
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Er wird von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung regelmäßig ermittelt und veröffentlicht. Das Landesamt für Vermessung Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) geht mit der Bereitstellung von Bodenrichtwerten im Internet einen wichtigen Schritt zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Über das Geoportal des Saarlandes können sich jetzt Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Institutionen ab sofort einen schnellen und kostenlosen Überblick zum Preisniveau von Bauflächen oder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen verschaffen. Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte wurde möglich, durch die Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes beim LVGL.
Das bessere Verständnis der städtischen und ländlichen Entwicklung erfordert Kenntnisse über die bebaute Umwelt und ihre Interaktion mit menschlichen Aktivitäten auf der Landschaftsebene, die durch das Konzept der Rurbanität beschrieben werden. Das Projekt C01 zielt darauf ab, skalenübergreifend eine Reihe von Indikatoren zu entwickeln, mit denen das Phänomen der Rurbanität in Raum und Zeit quantitativ und qualitativ beschrieben werden kann, wobei Informationen über die bebaute Umwelt aus der Erdbeobachtung, Modellierungsergebnisse und weitere frei verfügbare Geodaten verwendet werden. C01 wird Zensus- und Erdbeobachtungsdaten mit Erkenntnissen aus anderen FOR5903-Projekten kombinieren, um Rurbanitätsindikatoren zu entwickeln und daraus durch Integration einen Rurbanitätsindex abzuleiten. Fallstudien werden durchgeführt um zu zeigen, dass das neue Konzept in der Lage ist, die Verflechtungen zwischen urbanen und ländlichen Räumen umfassender zu beschreiben als bisher verwendete Methoden, die auf Nachbarschaftsbeziehungen zwischen als urban oder rural klassifizierten Bildpunkten beruhen. Die Skalierbarkeit des Indexes von der regionalen zur globalen Ebene wird untersucht, wobei die entwickelten Rurbanitätsindikatoren angepasst werden um Unterschiede in der Datenverfügbarkeit zu berücksichtigen. Wir stellen die Hypothesen auf, dass (i) mit dem neu entwickelten Ansatz der „Grad“ der Rurbanität einer Landschaft generell bestimmt werden kann, unabhängig vom fallspezifischen Kontext, sowie dass (ii) die Rurbanität in den meisten Regionen als Folge von Globalisierung, Spezialisierung, erhöhter Mobilität und stark gestiegenem Informationsaustausch zugenommen hat. Konkret wird C01 Fernerkundungsmethoden, Modellierungsergebnisse und Zensusdaten nutzen, um empirische Belege und Indikatoren zur Spezifizierung raumzeitlicher Veränderungen der Rurbanität im regionalen Untersuchungsgebiet (zunächst Marokko) zu generieren. Eine Netzwerkanalyse wird den Rurbanitätsindex aller Gemeindeflächen innerhalb des Netzwerks modellieren. C01 wird die Ergebnisse aus den Clustern A und B in einer GIS-basierten Synthese zusammenführen. Marokkanische Partner mit Fachkenntnissen in der Fernerkundung und Zugang zu Regionaldaten werden an der Entwicklung der Methodik, ihrer Anwendung zur Erstellung detaillierter regionaler Rurbanitätsdatensätze sowie der Validierung des im Projekt entwickelten großskaligen Rurbanitätsdatensatzes beteiligt sein.
Das Land Sachsen-Anhalt bietet verschiedene Möglichkeiten, um Unternehmen zu unterstützen. Eine ausführliche Darstellung der Förderinstrumentarien und die entsprechenden Antragsformulare bieten die Webseiten der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt In der Förderdatenbank des Bundes sind alle Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union enthalten. Diese werden ständig aktuell gehalten. Hier kann man sich zielgerichtet über die Fördermöglichkeiten informieren. Außenwirtschaftsförderung Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt Cross Innovation Digitalförderung Forschung und Entwicklung Gründungsförderung GRW-Infrastrukturförderung GRW-Unternehmensförderung Landesbürgschaften Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Praktikumsprämie für ein Schülerpraktikum im Handwerk Tourismusförderung Elektronischer Agrarantrag EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt Europäische Innovationspartnerschaften EU-Bienenförderung Landesgartenschauen Förderung im Tierschutz Praktikumsprämie für ein Schülerpraktikum in den Grünen Berufen Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Im Rahmen des AFP können Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Gefördert werden Investitionen, die zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, der Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, der Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie Investitionen, die zur Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung, beitragen. Weiterhin werden Investitionen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen und diesen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen gefördert. Darüber hinaus werden Investitionen in Bewässerungssysteme und –anlagen unter Maßgabe von Art. 74 der GAP-SP-VO Verordnung (EU) 2021/2115 gefördert. Förderfähig sind u.a. Ausgaben für Investitionen in die Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, der Kauf von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, sofern die Geräte und Maschinen besondere Anforderungen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz erfüllen, der Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Investition und Gebühren für die Betreuung des Investitionsvorhabens. Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsort und Betriebssitz in Sachsen-Anhalt. Es können Zuschussbeträge zwischen 20 % bis 50 % gewährt werden. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt grundsätzlich 20 000 Euro. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie im ELAISA-Portal unter FP-8403 . Marktstrukturverbesserung Investitionen in die Verarbeitung und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte können im Rahmen der Marktstrukturverbesserung gefördert werden. Förderfähig sind Aufwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Die Investitionen können auf Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder auf innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau oder Modernisierung von technischen Einrichtungen ausgerichtet sein. Die Investition soll einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes, insbesondere von Wasser oder Energie, leisten. Die Förderung richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Fördersätze liegen zwischen 10 % und 50 %, je nach Zuwendungsempfänger und Vorhaben. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie im ELAISA-Portal unter FP-7502 . Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte Das Förderprogramm Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte soll den Junglandwirten, die Erstniederlassung und die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtern. Ziel ist es, nachhaltige Unternehmensgründungen zu fördern, die sich in der Region etablieren. Neben der Flankierung des anstehenden Generationswechsels sollen so Wirtschaftstätigkeiten in den ländlichen Gebieten geschaffen und entwickelt werden. Förderfähig sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt niederlassen. Die Förderhöhe beträgt maximal 100 000 Euro. Die Auszahlung erfolgt in drei Raten über fünf Jahre. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier .
Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung.
Darstellung der Standorte der Projekte (investive Maßnahmen) im Arten- und Biotopschutz, die über die Richtlinie "integrierte ländliche Entwicklung, Teil: natürliches Erbe" im Zeitraum 2007-2013 gefördert wurden. Als Grundlage diente die Beschreibung der Lage der Maßnahme in den Stellungnahmen der Naturschutzreferate der Regionalabteilungen sowie der Abteilung Großschutzgebiete, Regionalentwicklung des LUGV im Förderzeitraum 2007-2013. Die Genauigkeit der Lagebeschreibung variiert je nach Stellungnahme von genau (Adresse, Angabe von Flur/Flurstück, Ortsname) bis sehr ungenau (Lage im BR Spreewald). Kriterien der Vorortung sind dem Feld "Bemerkung" zu entnehmen. Darstellung der Standorte der Projekte (investive Maßnahmen) im Arten- und Biotopschutz, die über die Richtlinie "integrierte ländliche Entwicklung, Teil: natürliches Erbe" im Zeitraum 2007-2013 gefördert wurden. Als Grundlage diente die Beschreibung der Lage der Maßnahme in den Stellungnahmen der Naturschutzreferate der Regionalabteilungen sowie der Abteilung Großschutzgebiete, Regionalentwicklung des LUGV im Förderzeitraum 2007-2013. Die Genauigkeit der Lagebeschreibung variiert je nach Stellungnahme von genau (Adresse, Angabe von Flur/Flurstück, Ortsname) bis sehr ungenau (Lage im BR Spreewald). Kriterien der Vorortung sind dem Feld "Bemerkung" zu entnehmen. Darstellung der Standorte der Projekte (investive Maßnahmen) im Arten- und Biotopschutz, die über die Richtlinie "integrierte ländliche Entwicklung, Teil: natürliches Erbe" im Zeitraum 2007-2013 gefördert wurden. Als Grundlage diente die Beschreibung der Lage der Maßnahme in den Stellungnahmen der Naturschutzreferate der Regionalabteilungen sowie der Abteilung Großschutzgebiete, Regionalentwicklung des LUGV im Förderzeitraum 2007-2013. Die Genauigkeit der Lagebeschreibung variiert je nach Stellungnahme von genau (Adresse, Angabe von Flur/Flurstück, Ortsname) bis sehr ungenau (Lage im BR Spreewald). Kriterien der Vorortung sind dem Feld "Bemerkung" zu entnehmen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 487 |
| Europa | 2 |
| Global | 3 |
| Kommune | 5 |
| Land | 780 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 62 |
| Wissenschaft | 149 |
| Zivilgesellschaft | 25 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 4 |
| Ereignis | 13 |
| Förderprogramm | 360 |
| Hochwertiger Datensatz | 4 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 477 |
| Umweltprüfung | 115 |
| unbekannt | 253 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 715 |
| Offen | 470 |
| Unbekannt | 43 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1128 |
| Englisch | 174 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 29 |
| Bild | 44 |
| Datei | 50 |
| Dokument | 501 |
| Keine | 345 |
| Unbekannt | 92 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 533 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 688 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1175 |
| Luft | 504 |
| Mensch und Umwelt | 1228 |
| Wasser | 529 |
| Weitere | 1185 |