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Architektur der GDI-DE - Metadaten

Dieser Datensatz verweist auf das GDI-DE Dokument "Architektur GDI-DE -Konventionen Metadaten, Version 2.3.2". Es wird gehostet von GDI-DE. Hier finden Sie eine Vorschau des Inhaltes: Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland Konventionen zu Metadaten Arbeitskreis Metadaten Version: 2.3.2 Datum: 18.12.2025 Dieses Dokument beschreibt die Konventionen zu Metadaten in der GDI-DE mit Erläuterungen und Beispielen. Koordinierungsstelle GDI-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), Richard-Strauß-Allee 11, 60598 Frankfurt am Main Architektur der GDI-DE - Metadaten > Dokumentinformationen Dokumentinformationen BezeichnungArchitektur der Geodateninfrastruktur Deutschland - Konventionen zu Metadaten Herausgebende StelleAK Metadaten Erstellt am18.12.2025 Bearbeitungsstand☐ In Bearbeitung ☐ Vorgelegt ☐ Abgestimmt ☒ Veröffentlicht DokumentablageKollaborationsplattform GDI-DE BeteiligtePeter Kochmann (GDI-NW | Bezirksregierung Köln - Abteilung Geobasis NRW) Aytac Araz (GDI-RP | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Zentrale Stelle GDI-RP) Andreas Berg (GDI-SN | Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) - Geodateninf- rastruktur) Mandy Fuhrmann (GDI-BB | Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) - Geodateninfrastruktur) Dr. Rene Höfer (BfN | Bundesamt für Naturschutz - Fachgebiet Naturschutzinformation, Geoinformation, Open Data) Anja Jacobi (GDI-SN | Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) - Geodateninfra- struktur) Anja Loddenkemper (Kst. GDI-NI | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Landesbetrieb) Philipp Mayer (GDI-HE | Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Kompetenzstelle Geoinformation) Stefanie Nadler (BLE | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Fachzentrum für Geoinformation und Fernerkundung) Ruwei Nie (GDI-BW) | Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg - Kompetenzzent-rum Geodateninfrastruktur) Michael Räder (MDI-DE | Nationalpark-Verwaltung Niedersächsisches Wattenmeer / Nieder- sächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) Andreas Richter (GDI-MV | Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern – Landeskoordinierungsstelle für Geoinformationswesen) Sabine Schütze (BKG | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie - Geodateninfrastruktur- Anwendungen) Jan Rittenbach (GDI-HH | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) Renate Zweer (GDI-BE | Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen - Geoinformation) Sara Biesel (Betrieb GDI-DE | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Anja Litka (Kst. GDI-DE | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Die Autoren danken den Personen und Institutionen, die am Entwicklungsprozess dieses Dokuments beteiligt waren. AK Metadaten - Koordinierungsstelle GDI-DE Seite 2 von 93 Architektur der GDI-DE - Metadaten > Änderungshistorie Änderungshistorie VersionDatumÄnderungErstellt von 0.9 beta27.03.2013Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 0.913.05.2014Beschluss Nr. 69 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.0 beta17.11.2014Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 1.014.01.2015Beschluss Nr. 79 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.1 beta21.04.2015Fehlerkorrektur Codelisten, Ergänzung Anhang 2AK Metadaten 1.1.027.07.2015Beschluss Nr. 88 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.1.1 beta01.04.2016ATS-Referenzen und Abschnitt 1.4 eingefügt; ed. KorrekturenAK Metadaten 1.1.114.04.2016Aufbereitung zur VeröffentlichungKst. GDI-DE 1.2.0 beta04.04.2017Kategorisierung der Konventionen bzgl. INSPIRE und/oder GDI- AK Metadaten DE plus entsprechende Kennzeichnung in jedem Kapitel 1.2.0 beta18.04.2017Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEKst. GDI-DE 1.2.0 beta01.08.2017Korrekturen sowie Aktualisierung als Vorlage zur Beschlussfas- sung im LG GDI-DEAK Metadaten 1.2.030.08.2017Beschluss Nr. 103 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.3.0 betanicht veröf- fentlichtinterne Version; Arbeitsdokument bzgl. Anpassung der Konven- AK Metadaten tionen an TG MD 2.0.1 2.0.0 beta07.03.2019Anpassung der Konventionen an TG MD 2.0.1AK Metadaten 2.0.0 beta02.04.2019Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEKst. GDI-DE 2.0.006.06.2019Beschluss Nr. 121 im LG GDI-DEVorsitz LG 2.0.112.06.2019Anpassung der Beispiele aufgrund Beschlusses im LG GDI-DEAK Metadaten 2.0.222.11.2019Redaktionelle Anpassungen (Anhang 2)AK Metadaten 2.0.305.02.2020Redaktionelle Anpassungen (Anhang 3)AK Metadaten 2.1.0 beta15.12.2021Inhaltliche und sprachliche Korrekturen, Ergänzungen und An- merkungen (alle Teile)AK Metadaten 2.1.0 beta08.02.2022Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 2.1.030.03.2022Beschluss Nr. 150 im LG GDI-DEVorsitz LG 2.1.031.03.2022Korrekturen und redaktionelle AnpassungenAK Metadaten AK Metadaten - Koordinierungsstelle GDI-DE Seite 3 von 93 Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland Konventionen zu Metadaten Arbeitskreis Metadaten Version: 2.3.2 Datum: 18.12.2025 Dieses Dokument beschreibt die Konventionen zu Metadaten in der GDI-DE mit Erläuterungen und Beispielen. Koordinierungsstelle GDI-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), Richard-Strauß-Allee 11, 60598 Frankfurt am Main Architektur der GDI-DE - Metadaten > Dokumentinformationen Dokumentinformationen BezeichnungArchitektur der Geodateninfrastruktur Deutschland - Konventionen zu Metadaten Herausgebende StelleAK Metadaten Erstellt am18.12.2025 Bearbeitungsstand☐ In Bearbeitung ☐ Vorgelegt ☐ Abgestimmt ☒ Veröffentlicht DokumentablageKollaborationsplattform GDI-DE BeteiligtePeter Kochmann (GDI-NW | Bezirksregierung Köln - Abteilung Geobasis NRW) Aytac Araz (GDI-RP | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Zentrale Stelle GDI-RP) Andreas Berg (GDI-SN | Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) - Geodateninf- rastruktur) Mandy Fuhrmann (GDI-BB | Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) - Geodateninfrastruktur) Dr. Rene Höfer (BfN | Bundesamt für Naturschutz - Fachgebiet Naturschutzinformation, Geoinformation, Open Data) Anja Jacobi (GDI-SN | Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) - Geodateninfra- struktur) Anja Loddenkemper (Kst. GDI-NI | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Landesbetrieb) Philipp Mayer (GDI-HE | Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Kompetenzstelle Geoinformation) Stefanie Nadler (BLE | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Fachzentrum für Geoinformation und Fernerkundung) Ruwei Nie (GDI-BW) | Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg - Kompetenzzent-rum Geodateninfrastruktur) Michael Räder (MDI-DE | Nationalpark-Verwaltung Niedersächsisches Wattenmeer / Nieder- sächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) Andreas Richter (GDI-MV | Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern – Landeskoordinierungsstelle für Geoinformationswesen) Sabine Schütze (BKG | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie - Geodateninfrastruktur- Anwendungen) Jan Rittenbach (GDI-HH | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) Renate Zweer (GDI-BE | Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen - Geoinformation) Sara Biesel (Betrieb GDI-DE | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Anja Litka (Kst. GDI-DE | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Die Autoren danken den Personen und Institutionen, die am Entwicklungsprozess dieses Dokuments beteiligt waren. AK Metadaten - Koordinierungsstelle GDI-DE Seite 2 von 93 Architektur der GDI-DE - Metadaten > Änderungshistorie Änderungshistorie VersionDatumÄnderungErstellt von 0.9 beta27.03.2013Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 0.913.05.2014Beschluss Nr. 69 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.0 beta17.11.2014Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 1.014.01.2015Beschluss Nr. 79 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.1 beta21.04.2015Fehlerkorrektur Codelisten, Ergänzung Anhang 2AK Metadaten 1.1.027.07.2015Beschluss Nr. 88 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.1.1 beta01.04.2016ATS-Referenzen und Abschnitt 1.4 eingefügt; ed. KorrekturenAK Metadaten 1.1.114.04.2016Aufbereitung zur VeröffentlichungKst. GDI-DE 1.2.0 beta04.04.2017Kategorisierung der Konventionen bzgl. INSPIRE und/oder GDI- AK Metadaten DE plus entsprechende Kennzeichnung in jedem Kapitel 1.2.0 beta18.04.2017Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEKst. GDI-DE 1.2.0 beta01.08.2017Korrekturen sowie Aktualisierung als Vorlage zur Beschlussfas- sung im LG GDI-DEAK Metadaten 1.2.030.08.2017Beschluss Nr. 103 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.3.0 betanicht veröf- fentlichtinterne Version; Arbeitsdokument bzgl. Anpassung der Konven- AK Metadaten tionen an TG MD 2.0.1 2.0.0 beta07.03.2019Anpassung der Konventionen an TG MD 2.0.1AK Metadaten 2.0.0 beta02.04.2019Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEKst. GDI-DE 2.0.006.06.2019Beschluss Nr. 121 im LG GDI-DEVorsitz LG 2.0.112.06.2019Anpassung der Beispiele aufgrund Beschlusses im LG GDI-DEAK Metadaten 2.0.222.11.2019Redaktionelle Anpassungen (Anhang 2)AK Metadaten 2.0.305.02.2020Redaktionelle Anpassungen (Anhang 3)AK Metadaten 2.1.0 beta15.12.2021Inhaltliche und sprachliche Korrekturen, Ergänzungen und An- merkungen (alle Teile)AK Metadaten 2.1.0 beta08.02.2022Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 2.1.030.03.2022Beschluss Nr. 150 im LG GDI-DEVorsitz LG 2.1.031.03.2022Korrekturen und redaktionelle AnpassungenAK Metadaten AK Metadaten - Koordinierungsstelle GDI-DE Seite 3 von 93

Verfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (WMS Dienst)

Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz der Landeshauptstadt Dresden. Verfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

Maßnahmen: Panke

Als erstes gemeinsames Pilotprojekt mit dem Land Brandenburg (Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz und dem Landesumweltamt) begannen 2007 die Vorarbeiten für die Entwicklung der Panke von der Quelle bis zur Mündung. Inzwischen liegt der Planfeststellungsbeschluss zum Vorhaben „Ausbau der Panke in den Bezirken Mitte und Pankow von Berlin, Phase II“ vor. Unter hochurbanen Bedingungen soll eine größtmögliche Annährung an den guten Zustand erreicht werden, indem sich ökologische Schwerpunkte (Strahlursprünge) mit Abschnitten mit wenig Entwicklungspotential (Strahlwegen) nach dem Prinzip des Verbundsystems abwechseln. Informationen zum Beteiligungsprozess Panke sowie ein Computerspiel zum Thema für Kinder und Jugendliche stehen zum Download zur Verfügung. In 2009 ist aufgrund der Erkenntnisse aus dem Revitalisierungskonzept ein integrales Hochwasserschutz- und Regenwasserbewirtschaftungskonzept für das Einzugsgebiet der Panke erstellt worden. Das Gewässerentwicklungskonzept hat die gravierenden ökologischen Auswirkungen der Regenwaserableitungspraxis für die Panke in den Abschnitten unterhalb des Verteilerbauwerks Blankenburg bis zur Mündung aufgezeigt. Neben den Stoffeinträgen (vor allem Schwermetalle und Nährstoffe) führen hohe Abflussspitzen infolge des hohen Anschlussgrades von versiegelten Flächen zu hydraulischem Stress, der die biologischen Entwicklungsmöglichkeiten in der Panke erheblich beeinträchtigt. Ergänzend zu den morphologischen Maßnahmen sollen Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung diese Einflussfaktoren minimieren. Seit mehr als 30 Jahren ist die Rechenreinigungsanlage an der Schulzendorfer Straße in Berlin-Mitte in Betrieb. Monatlich werden mehrere Tonnen Treibgut, Äste, Laub, Holz, aber auch Abfälle oder „entsorgte“ Einkaufswagen aus der Panke gefischt. Seit ihrem Bau 1988/1989 wird die Anlage durch die Berliner Wasserbetriebe betrieben und gewartet, um den ca. 120 m flussabwärts liegenden sogenannten Pankedüker unter der Chausseestraße, freizuhalten. Mit dem niederdeutschen Wort „Düker“ wird das Abtauchen bzw. Unterqueren eines Gewässers unter einem Hindernis beschrieben. Der Pankedüker – er besteht aus drei Rohren – an der Chausseestraße unterquert seit 1917 die damals im Bau befindliche U-Bahn, die heutige U 6. Damit die Düker-Röhren nicht verstopfen, muss größeres Treibgut aus der Panke entnommen werden. Bei starken Niederschlägen im dicht besiedelten und stark bebauten Einzugsgebiet der Panke kommt es durch den hohen Versiegelungsanteil schnell zu hohen Abflussspitzen, höheren Wasserständen und einem steigenden Anfall von Treibgut. So führten in der Nacht vom 21. zum 22. August 2012 starke Niederschläge zu Hochwasser in der Panke. Die Panke trat vom Schlosspark Niederschönhausen bis zur Schulzendorfer Straße in unterschiedlichem Maße über die Ufer. Auch am 27. Juli 2016 führten sehr starke Niederschläge zu einem hohen Treibgutanfall und damit zu hohen Wasserständen oberhalb der automatischen Rechenanlage. Durch den Objektbereich Wasser des Landes Berlin wurden nach diesen Ereignissen in enger Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben technische und organisatorische Änderungen vorgenommen, um besser auf ähnliche Situationen reagieren zu können. So werden z.B. anlagenrelevanter Ersatzteile auf Vorrat gelagert. Außerdem wurde die Berliner Feuerwehr in die Funktionsweise der Rechenanlage eingewiesen und der Zugang im Fall von notwendigen Sofortmaßnahmen ermöglicht. Künftig kann das Rechengut auch am östlichen Ufer der Panke abgeladen werden, wenn die drei Container am westlichen Ufer bereits gefüllt sein sollten. Die Bauarbeiten an der Anlage begannen Anfang März mit der Errichtung einer provisorischen Rechengutentnahme am Pankedüker an der Chausseestraße. Das Rechengut wird je nach Anfall täglich, bei Bedarf auch mehrmals, entnommen, in einen Container geladen und abgefahren. Großes Treibgut wird mit einem Bagger herausgehoben. Die Wasserstände werden permanent überwacht. Die alte Rechenreinigungsanlage wird außer Betrieb genommen. Die Rechengitter werden vorübergehend ausgebaut. Am östlichen Ufer der Panke wird die Uferwand mit zusätzlichen Ankern stabilisiert und zwei neue Fundamente für die Stützen der neuen Rechenreinigungsanlage und die neue Abladefläche errichtet. Der Zaun wird versetzt. Die Containerstellfläche im Betriebsgebäude am westlichen Ufer wird instandgesetzt. Im Sommer werden dann die neuen Stützen und die drei Fahrbahnen der Reinigungsanlage aufgebaut und mit den Greifern ausgerüstet. Die Steuerung und Elektrotechnik wird neu installiert und mit der Leitzentrale der Berliner Wasserbetriebe verbunden. Die umgebaute und erneuerte Rechenreinigungsanlage soll Anfang Oktober 2020 ihren Betrieb aufnehmen. Für die Wanderung größeren Fischarten, die in der Panke nach den Umbauarbeiten zur Revitalisierung erwartet werden, werden im Rechengitter extra Lücken in Sohlnähe vorgesehen. So haben Aland, Döbel und Hecht künftig die Chance, durch das Rechengitter hindurch in der Panke aufzusteigen. In der Panke wurden die Querbauwerke (Abstürze) im Schlosspark Buch und Schlosspark Niederschönhausen zu Fischaufstiegsanlagen mit Sohlgleiten umgebaut. Der Erfolg beider Maßnahmen wurde 2014 durch Elektrobefischung bzw. Probeentnahmen von Makrozoobentos (MZB) kontrolliert. Fische und andere aquatische Organismen können sich an diesen Stellen wieder ungehindert tummeln. Ein Bach wird naturnah. Spiel mit! “Gerade war gestern” ist ein interaktives Computerspiel, mit dem eine ökologisch sinnvolle Umgestaltung von Fließgewässern am Beispiel der Panke durchgespielt werden kann. Eine Libelle begleitet dabei den Spieler zu neun Standorten – von der Stadtgrenze in Buch bis zur Mündung in Berlin Mitte – erklärt die Situation und schlägt Lösungen vor. Das Spiel kann von Menschen ab 10 Jahren genutzt werden und steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Am Beispiel der Panke kann man erfahren, warum die Renaturierung unserer Gewässer dringend notwendig ist und wie das in einer dichtbewohnten Großstadt funktionieren kann. Das Spiel ist sowohl für den Hausgebrauch als auch für die Schule geeignet. Die Pankespiel “gerade war gestern” steht als gepackte EXE-Datei zum Download bereit. Speichern Sie die Datei auf Ihrem Computer. Nach Doppelklick auf die EXE-Datei entpackt sich das Spiel auf Ihrem Computer und wird anschließend gestartet.

Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf

Digitales Orthophoto 20cm (DOP20)

Digitale Orthophotos - kurz DOP - nennt man entzerrte und georeferenzierte Luftbilder, diese dokumentieren eine Momentaufnahme der Erdoberfläche. Die Daten werden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL BW) erstellt und sind im Rahmen des UIS Baden-Württemberg seit November 2002 landesweit verfügbar (Kachelung 1 km x 1 km (1km²)). Das Ursprungsdatenformat TIFF wird für die Datenweitergabe im Land-Kommune-Verbund nach JPEG konvertiert (Datenreduktion). Bis zum Jahr 2008 wurden jährlich ca. 1/4 der Landesfläche neu beflogen, damit war der Stand der DOP bis zu 5 Jahre alt. Auf Grund der großen Nachfrage nach aktuellen Daten hat das LGL BW die Befliegung im Jahr 2009 ausgeweitet, zukünftig wird jährlich 1/3 der Landesfläche neu beflogen. Mit Beginn der Befliegung 2020 stehen TrueDOP Daten zur Verfügung, hierbei werden Verdeckungen und Umklappeffekte weitestgehend reduziert. Die Aktualität der Daten ist dem Thema "Blattschnitt DOP" bzw. dem Datensatz "Blattschnitt DOP Bestand" zu entnehmen. Alt Daten sind bis zum Jahr 2017 unter dem Thema "Blattschnitt DOP (bis 2017)" bzw. dem Datensatz "Blattschnitt DOP Bestand (bis2017)" zu entnehmen. Aufgrund der geänderten Projektion von ETRS89 sind die neuen Blattschnitte der DOP Kacheln nicht deckungsgleich zur bisherigen DHDN3 Abbildung, dieses hat aber keinen Einfluss auf die Lagegenauigkeit. Der mitgelieferte Imagekatalog ermöglicht blattschnittfreies Arbeiten mit schnellerem Navigieren in der Kartenansicht und wesentlich performanterem Bildaufbau. Die Datenkomprimierung ist auch für die Druckausgabe optimiert. Seit dem Befliegungsjahr 2005 stellt das LGL BW die Luftbilder in Farbe zur Verfügung, diese wurden erstmals mit der Auslieferung 2006 den Benutzern zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Auslieferung März 2008 zusätzlich physikalisch bereitgestellt. Seit dem 01.06.2010 liegt die komplette Landesfläche von Baden-Württemberg in Farbe vor. Die Bodenauflösung entsprach zunächst 25cm (5000 x 5000 Pixel/km²) und ab dem Jahr 2012 20cm, 5000 x 5000 Pixel/km², relative Auflösung 1016 dpi. Es handelt sich um 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes Infrarot). Der Gesamtdatenbestand BW zeigt landesweit die neuesten Daten. Seit 2017 verfügt die LUBW zudem über Daten der DOP10 (10 cm Auflösung). Auf Grund des großen Datenvolumens sind hier nur kleine Projektgebiete im UIS verfügbar, diese Daten werden ausschließlich auf Anforderung hinterlegt. Die Aktualität der Daten ist hierbei unterschiedlich, die Lokalisierung der Gebiete ist über den Blattschnitt DOP (Bestand 10 cm) möglich.

Altenwohn-,Altenpflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Hospize Saarland

Altenheime Gesamt Saarland: Erfassung der Altenwohn-,Alten-,Altenpflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Hospize durch das Geodatenzentrum im LVGL, Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung. Laut dem Verzeichnis der Altenwohn-,Alten-,Altenpflege- und Kurzzeitplegeeinrichtungen sowie Hospize gemäß § 1 Landesheimgesetz Saarland, gibt es ingesamt 12629 Plätze, die sich wie folgt Aufteilen: 312 Altenwohnheimplätze; 110 Altenheimplätze; 11812 Pflegeheimplätze; 369 Kurzzeitpflegeplätze; 26 Hospizplätze. Beschreibung der Attributtabelle: KREIS------------: Kreisnummer HNR--------------: Hausnummer ADZ--------------: Adressenzusatz RW---------------: Rechtswert HW---------------: Hochwert STR_NAME---------: Straßenname PLZ--------------: Postleitzahl ORT_NAME---------: Ortsname POST_ORT---------: Post Ortsname NAME_DER_E-------: Name der Einrichtung TRAEGER----------: Träger der Einrichtung TELEFON----------: Telefonnummer ALTENWOHNHEIMPL--: Altenwohnheimplätze ALTENHEIMPLAE----: Altenheimplätze PFLEGEHEIMPLAE---: Pflegeheimplätze KURZZEITPFLEGEP--: KurzzeitPflegeplätze HOSPIZPLAETZE----: Hospizplätze GESAMT_PLA-------: Plätze insgesamt LANDKREIS_NAME---: Landkreisname ERFASSER---------: Erfasser der Daten und Datum Erfassung der Altenheime Anhand von Listen, Verzeichnis der Altenwohn-,Alten-,Altenpflege- und Kurzzeitplegeeinrichtungen sowie Hospize gemäß § 1 Landesheimgesetz Saarland. DTK5, Hauskoordinaten, Orthophotos des LVGL, Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung. Erfasst wurden die Daten durch das Geodatenzentrum, beim LVGL.

Förderung Fördermöglichkeiten im Bereich Wirtschaft Fördermöglichkeiten im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung

Das Land Sachsen-Anhalt bietet verschiedene Möglichkeiten, um Unternehmen zu unterstützen. Eine ausführliche Darstellung der Förderinstrumentarien und die entsprechenden Antragsformulare bieten die Webseiten der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt In der Förderdatenbank des Bundes sind alle Förderprogramme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union enthalten. Diese werden ständig aktuell gehalten. Hier kann man sich zielgerichtet über die Fördermöglichkeiten informieren. Außenwirtschaftsförderung Beteiligungen der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt Cross Innovation Digitalförderung Forschung und Entwicklung Gründungsförderung GRW-Infrastrukturförderung GRW-Unternehmensförderung Landesbürgschaften Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Praktikumsprämie für ein Schülerpraktikum im Handwerk Tourismusförderung Elektronischer Agrarantrag EU-Programm für Schulen und Kindertagesstätten (Schulobst und -gemüse und/oder Schulmilch) des Landes Sachsen-Anhalt Europäische Innovationspartnerschaften EU-Bienenförderung Landesgartenschauen Förderung im Tierschutz Praktikumsprämie für ein Schülerpraktikum in den Grünen Berufen Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Im Rahmen des AFP können Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert werden. Gefördert werden Investitionen, die zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, der Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten, der Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie Investitionen, die zur Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung, beitragen. Weiterhin werden Investitionen zur Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen und diesen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen gefördert. Darüber hinaus werden Investitionen in Bewässerungssysteme und –anlagen unter Maßgabe von Art. 74 der GAP-SP-VO Verordnung (EU) 2021/2115 gefördert. Förderfähig sind u.a. Ausgaben für Investitionen in die Errichtung, Erwerb und Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, der Kauf von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, sofern die Geräte und Maschinen besondere Anforderungen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz erfüllen, der Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Investition und Gebühren für die Betreuung des Investitionsvorhabens. Gefördert werden Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Investitionsort und Betriebssitz in Sachsen-Anhalt. Es können Zuschussbeträge zwischen 20 % bis 50 % gewährt werden. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt grundsätzlich 20 000 Euro. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie im ELAISA-Portal unter FP-8403 . Marktstrukturverbesserung Investitionen in die Verarbeitung und die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte können im Rahmen der Marktstrukturverbesserung gefördert werden. Förderfähig sind Aufwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Die Investitionen können auf Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich technischer Einrichtungen oder auf innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau oder Modernisierung von technischen Einrichtungen ausgerichtet sein. Die Investition soll einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes, insbesondere von Wasser oder Energie, leisten. Die Förderung richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Fördersätze liegen zwischen 10 % und 50 %, je nach Zuwendungsempfänger und Vorhaben. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie im ELAISA-Portal unter FP-7502 . Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte Das Förderprogramm Niederlassungsbeihilfe Junglandwirte soll den Junglandwirten, die Erstniederlassung und die erstmalige Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit erleichtern. Ziel ist es, nachhaltige Unternehmensgründungen zu fördern, die sich in der Region etablieren. Neben der Flankierung des anstehenden Generationswechsels sollen so Wirtschaftstätigkeiten in den ländlichen Gebieten geschaffen und entwickelt werden. Förderfähig sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind, über eine ausreichende berufliche Qualifikation verfügen und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Landwirt niederlassen. Die Förderhöhe beträgt maximal 100 000 Euro. Die Auszahlung erfolgt in drei Raten über fünf Jahre. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier .

Naturschutzgebiet (NSG) Bergbaufolgelandschaft Grünhaus

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bergbaufolgelandschaft Grünhaus" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.11.2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 23 des Gesetzes vom 25.01.2016

Gegen Kappung und Degression: Ostdeutsche Landwirtschaft darf nicht benachteiligt werden

Berlin. Die ostdeutschen Agrarministerinnen und -minister haben am Sonntagabend (18.01.) gemeinsam mit den ostdeutschen Landesbauernverbänden auf einem Treffen am Rande der Grünen Woche in Berlin gefordert, die Belange der ostdeutschen Agrarwirtschaft bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2028 stärker zu berücksichtigen. Insbesondere wandten sie sich gegen die geplante Kappung und Degression der Agrarförderung ab einer bestimmten Betriebsgröße. Diese von der EU geplanten Instrumente benachteiligen insbesondere die historisch gewachsenen Großbetriebe in Ostdeutschland gegenüber kleineren Betriebsstrukturen und gefährden diese damit in ihrem Bestand. Diese Betriebe sind in den ostdeutschen Bundesländern jedoch die größten Flächenbewirtschafter sowie Tierhalter und damit ganz wesentliche Akteure in der Produktion hochwertiger Nahrungsmittel und für den Erhalt der Kulturlandschaften und des ländlichen Raums. In einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ der Ministerinnen und Minister heißt es dazu: „Die Ansätze zur Kappung und Degression ignorieren Arbeitskräfteeinsatz, Wertschöpfung, regionale Verantwortung und Beschäftigungswirkung und führen insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern zu einer systematischen Benachteiligung leistungsfähiger Betriebe.“ Auch die von der EU geplante Einführung einer Bedürftigkeitsprüfung der Unternehmen als eigenständiges Förderkriterium lehnen die Minister ab. Außerdem müsse die Entwicklung der ländlichen Räume weiterhin ein zentrales Politikfeld der GAP sein, um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen zu gewährleisten. „Instrumente der ländlichen Entwicklung, insbesondere LEADER, müssen dauerhaft abgesichert und klar priorisiert werden. Die ländliche Entwicklung braucht verlässliche Finanzierungsgrundlagen und Gestaltungsspielräume vor Ort. Nur so können wirtschaftliche Perspektiven, gesellschaftlicher Zusammenhalt und politische Akzeptanz in der Fläche dauerhaft gesichert werden“, heißt es in der „Berliner Erklärung“. Darüber hinaus fordern die Ministerinnen und Minister, dass die Junglandwirtestrategie die differenzierten Agrarstrukturen in den Regionen berücksichtigen muss. Wenn Junglandwirte in die Führung von Genossenschaften oder landwirtschaftliche GmbH einsteigen wollen, werden sie gegenwärtig nicht gefördert. Erforderlich seien hingegen Förderinstrumente, die die Übernahme, Beteiligung und den schrittweisen Einstieg in bestehende Betriebe aller Rechtsformen ermöglichen und somit die tatsächlichen Strukturen in Ostdeutschland abbilden. Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt, die zu dem Treffen der Agrarministerinnen und -minister eingeladen hatte, erklärte dazu: „Ich freue mich, dass die ostdeutschen Ressortchefs in Bezug auf die künftige Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union mit einer Sprache sprechen. Das zeigt mir, dass alle ostdeutschen Bundesländer von der GAP, wie sie derzeit geplant ist, negativ betroffen wären. Es darf nicht geschehen, dass die Landwirte Ostdeutschlands bei der Agrarförderung systematisch benachteiligt werden. Deshalb ist es gut und wichtig, dass wir gemeinsam die Stimme erheben.“ Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze betont: „Im Bereich der Einkommensgrundstützung würde das Land nach derzeitigem Stand rund 40 Prozent der Mittel verlieren. Von der geplanten Degression wären in Sachsen-Anhalt rund die Hälfte unserer Betriebe und fast 95 Prozent der verfügbaren landwirtschaftlichen Fläche betroffen. Brüssel muss verstehen, dass wir das nicht hinnehmen werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028 muss Einkommen sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhalten und dabei die realen Strukturen unserer Landwirtschaft anerkennen. Kappung, Degression und Bedürftigkeitsprüfungen lehnen wir entschieden ab. Jeder Hektar muss gleich viel wert sein. Wer leistungsfähige Betriebe schwächt, gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Stabilität im ländlichen Raum.“ Dazu Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: „Ich bin dankbar für ein starkes Signal nach Brüssel, das heute vom Treffen der Ost-Agrarministerinnen und -minister ausgeht. Die sächsischen Forderungen für eine gerechte GAP ab 2028 kann man mit den Worten ‚einfach‘, ‚auskömmlich‘ und ‚kontinuierlich‘ zusammenfassen. Wenn wir heimische Produkte und unsere Ernährung in stürmischen Zeiten sichern wollen, wenn wir starke ländliche Räume entwickeln möchten – dann brauchen wir ein auskömmliches Budget für die GAP. Und das planbar, vorausschauend und mit minimaler Bürokratie. Keinesfalls darf die aktuelle Politik in Brüssel dazu führen, dass unterschiedliche Betriebsgrößen und Bewirtschaftungsarten gegeneinander ausgespielt und die historisch gewachsenen Strukturen im Osten Deutschlands systematisch benachteiligt werden. Von Degression und Kappung wären allein in Sachsen knapp 1.400 Betriebe betroffen. Das entspricht etwa 20 % der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat. In diesen Betrieben arbeiten 80 % aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, werden 80 % aller Tiere gehalten, werden 80 % der Landwirtschaftsfläche Sachsens bewirtschaftet. Die Ideen der Europäischen Kommission führen zu einer Kürzung von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr für Sachsen, legt man die aktuelle Einkommensgrundstützung an. Wollen wir das aufs Spiel setzen? Wir sagen nein und fordern Brüssel auf, die vielbeschworene Gleichbehandlung auch in den Fragen der GAP nicht zu vernachlässigen.“ „Die Landwirtschaft soll qualitativ hochwertige Lebensmittel bereitstellen, Einkommen sichern, attraktive Arbeitsplätze bieten, Umwelt und Biodiversität schützen und den ländlichen Raum stärken. All das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die europäische Agrarpolitik muss daher mit einem ausreichend finanzierten Haushalt mindestens auf der Höhe des gegenwärtigen Budgets untersetzt werden“, fasst Landwirtschaftsstaatssekretär Marcus Malsch die zentrale Forderung Thüringens zusammen. Die aktuellen Kürzungspläne seien keinesfalls zu akzeptieren. Thüringen erhält derzeit 270 Millionen Euro jährlich aus der GAP, u. a. zur Sicherung von Einkommen und Investitionen der Landwirtschaftsbetriebe, den Tier-, Landschafts- und Umweltschutz oder die Förderung des ländlichen Raums. Aus ostdeutscher Perspektive seien darüber hinaus vor allem die geplante Degression und Kappung der Direktzahlungen kritisch zu bewerten. „Größere, regional verankerte Agrarbetriebe, wie sie vor allem in Ostdeutschland die Regel sind, benötigen auch in Zukunft die volle Unterstützung der EU-Agrarpolitik.“ Bliebe es bei den derzeitigen Vorschlägen, wären in Thüringen Betriebe mit einem Drittel der bewirtschafteten Fläche von Kürzungen bei den Flächenzahlungen betroffen. „Damit würden die historisch gewachsenen landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen in Ostdeutschland massiv benachteiligt und die Thüringer Landwirtschaft an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.“ Till Backhaus, Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt: „Die geplanten GAP-Reformen ab 2028 hätten weitreichende Folgen über die Landwirtschaft hinaus. Allein in Mecklenburg-Vorpommern würden rund 220 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums wegfallen. Davon wären mehr als 2.000 Betriebe und rund 6.000 Gemeinden betroffen. Dieses Geld fehlt dann bei Kitas, Schulen, Dorfgemeinschaftseinrichtungen, Infrastrukturprojekten und der grundlegenden Daseinsvorsorge.“ Kappung und Degression sind aus unserer Sicht kein geeignetes Instrument zur Sicherung wettbewerbsfähiger Unternehmen. Mecklenburg-Vorpommern lehnt diese Instrumente ab. Sie bestrafen leistungsfähige, historisch gewachsene Betriebe allein aufgrund ihrer Größe – unabhängig von ihrer Effizienz, ihrer Beschäftigungswirkung oder ihrer gesellschaftlichen Leistung.“ Unser Ansatz ist klar: Öffentliches Geld muss an öffentliche Leistungen geknüpft sein – nicht an Betriebsgrößen. Für uns ist jeder Hektar gleich viel wert. Wer Klima-, Umwelt- und Gemeinwohlleistungen erbringt, muss dafür verlässlich honoriert werden. Alles andere gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Ich freue mich ausdrücklich, dass auch die Bauernpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer diesen Kurs unterstützen. Das zeigt: wir stehen geschlossen für eine faire GAP, die die Realität unserer Betriebe anerkennt und die Zukunft des ländlichen Raums sichert.“ Link zur Berliner Erklärung

Farm4More - Innovative Landbewirtschaftung zur Minderung der Emissionen und Förderung der ländlichen Entwicklung - EU-LIFE Projektteil der HBLFA Raumberg-Gumpenstein (Farm4More_HBLFA R-G)

Zielsetzung: Aktuell werden die Themen 'Proteinversorgung', 'Eiweißbilanz', 'Emissionen aus der Tierhaltung' in der Land- und Lebensmittelwirtschaft stark diskutiert. Ergebnisse von Studien bzw. Vorarbeiten zeigen (siehe auch Literatur): a) dass die Gewinnung von Aminosäuren bzw. Eiweißkonzentraten aus Grünlandbeständen einen wertvollen Beitrag zur Eiweißversorgung von Monogastriern leisten kann; b) durch Zufütterung von Bio-Kohle dien Emissionen aus der Tierhaltung reduziert werden können. Im Life-Projekt wird zur Erzeugung von Eiweißkonzentraten aus Silagepresssaft eine Pilotanlage errichtet werden. In den Projektteilen der HBLFA Raumberg-Gumpenstein werden die Produkte daraus hinsichtlich Fütterungstauglichkeit (Eiweißkonzentrat bei Geflügel, Presskuchen bei Milchkühen) geprüft werden. Darüber hinaus wird auch das Emissionsminderungspotenzial von Bio-Kohle untersucht. Folgende Detailuntersuchungen werden an der HBLFA durchgeführt: - Futterqualitätsbewertung und Wieder-Siliereignung von Presskuchen aus Leguminosen-Grassilagen (e.g. Rotklee- und Rotklee-Grassilage) (Reinhard Resch et al., Georg Terler et al.) - Bio-Milchviehversuch mit Presskuchen aus Kleegrassilage (Andreas Steinwidder et al.) - Hühnermastversuch mit Aminosäurekonzentrat aus Silagepresssaft (Eduard Zentner und Michael Kropsch et al.). - Einsatz von Biokohle zur Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Milchviehhaltung (Georg Terler et al.) - Hühnermastversuch mit Biokohle zur Reduktion der Emissionen (Eduard Zentner und Michael Kropsch et al.) Bedeutung des Projekts für die Praxis: Die Themen 'Proteinversorgung', 'Eiweißbilanz', 'Emissionen aus der Tierhaltung' sind derzeit in der Landwirtschaft von zentraler Bedeutung. Erste Ergebnisse von Studien bzw. Vorarbeiten zeigen: a) dass die Gewinnung von Aminosäuren bzw. Eiweißkonzentraten aus Grünlandbeständen einen wertvollen Beitrag zur Eiweißversorgung von Monogastriern leisten kann; b) durch Zufütterung von Bio-Kohle dien Emissionen aus der Tierhaltung reduziert werden können. Im Life-Projekt wird zur Erzeugung von Eiweißkonzentraten aus Silagepresssaft eine Pilotanlage errichtet werden. In den Projektteilen der HBLFA werden die Produkte daraus hinsichtlich Fütterungstauglichkeit (Eiweißkonzentrat bei Geflügel, Presskuchen bei Milchkühen) geprüft werden. Darüber hinaus wird auch das Emissionsminderungspotenzial von Bio-Kohle untersucht. Das Interesse an diesen innovativen Verfahren ist in der Praxis, Beratung und Lehre groß. Das Projekt wurde auf europäischer Ebene als sehr innovativ und erfolgversprechend eingestuft und dementsprechend genehmigt.

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