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Digitales Orthophoto 20cm (DOP20)

Digitale Orthophotos - kurz DOP - nennt man entzerrte und georeferenzierte Luftbilder, diese dokumentieren eine Momentaufnahme der Erdoberfläche. Die Daten werden vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL BW) erstellt und sind im Rahmen des UIS Baden-Württemberg seit November 2002 landesweit verfügbar (Kachelung 1 km x 1 km (1km²)). Das Ursprungsdatenformat TIFF wird für die Datenweitergabe im Land-Kommune-Verbund nach JPEG konvertiert (Datenreduktion). Bis zum Jahr 2008 wurden jährlich ca. 1/4 der Landesfläche neu beflogen, damit war der Stand der DOP bis zu 5 Jahre alt. Auf Grund der großen Nachfrage nach aktuellen Daten hat das LGL BW die Befliegung im Jahr 2009 ausgeweitet, zukünftig wird jährlich 1/3 der Landesfläche neu beflogen. Mit Beginn der Befliegung 2020 stehen TrueDOP Daten zur Verfügung, hierbei werden Verdeckungen und Umklappeffekte weitestgehend reduziert. Die Aktualität der Daten ist dem Thema "Blattschnitt DOP" bzw. dem Datensatz "Blattschnitt DOP Bestand" zu entnehmen. Alt Daten sind bis zum Jahr 2017 unter dem Thema "Blattschnitt DOP (bis 2017)" bzw. dem Datensatz "Blattschnitt DOP Bestand (bis2017)" zu entnehmen. Aufgrund der geänderten Projektion von ETRS89 sind die neuen Blattschnitte der DOP Kacheln nicht deckungsgleich zur bisherigen DHDN3 Abbildung, dieses hat aber keinen Einfluss auf die Lagegenauigkeit. Der mitgelieferte Imagekatalog ermöglicht blattschnittfreies Arbeiten mit schnellerem Navigieren in der Kartenansicht und wesentlich performanterem Bildaufbau. Die Datenkomprimierung ist auch für die Druckausgabe optimiert. Seit dem Befliegungsjahr 2005 stellt das LGL BW die Luftbilder in Farbe zur Verfügung, diese wurden erstmals mit der Auslieferung 2006 den Benutzern zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Auslieferung März 2008 zusätzlich physikalisch bereitgestellt. Seit dem 01.06.2010 liegt die komplette Landesfläche von Baden-Württemberg in Farbe vor. Die Bodenauflösung entsprach zunächst 25cm (5000 x 5000 Pixel/km²) und ab dem Jahr 2012 20cm, 5000 x 5000 Pixel/km², relative Auflösung 1016 dpi. Es handelt sich um 4-Kanal Multispektralbilder mit der Kanalbelegung RGBI (Rot-Grün-Blau-Nahes Infrarot). Der Gesamtdatenbestand BW zeigt landesweit die neuesten Daten. Seit 2017 verfügt die LUBW zudem über Daten der DOP10 (10 cm Auflösung). Auf Grund des großen Datenvolumens sind hier nur kleine Projektgebiete im UIS verfügbar, diese Daten werden ausschließlich auf Anforderung hinterlegt. Die Aktualität der Daten ist hierbei unterschiedlich, die Lokalisierung der Gebiete ist über den Blattschnitt DOP (Bestand 10 cm) möglich.

Flurbereinigungsverfahren im Saarland - Flurbereinigungsgebiete - OGC WFS Interface

Gebiete laufender Flurbereinigungsverfahren im Saarland:Gebiete laufender Flurbereinigungsverfahren im Saarland

Verfahren der Ländlichen Neuordnung - Bund

Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) sind ein substantieller Bestandteil der Ländlichen Entwicklung. Dabei erfolgt in den Verfahren i.d.R. nicht nur die Neuordnung der Grundstücke sondern auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen, wie z.B. ländlicher Wegebau, Anlage von Hochwasserrückhaltemaßnahmen, die Gestaltung von Biotopen und Gewässern.

Bodenrichtwerte des Saarlandes, Stand 2012

Bodenrichtwerte des Saarlandes, Stand 2012 ist ein zusammengefasster Datensatz der Gutachterausschüsse des Saarlandes. Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Er wird von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung regelmäßig ermittelt und veröffentlicht. Das Landesamt für Vermessung Geoinformation und Landentwicklung (LVGL) geht mit der Bereitstellung von Bodenrichtwerten im Internet einen wichtigen Schritt zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Über das Geoportal des Saarlandes können sich jetzt Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Institutionen ab sofort einen schnellen und kostenlosen Überblick zum Preisniveau von Bauflächen oder land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Flächen verschaffen. Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte wurde möglich, durch die Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Saarlandes beim LVGL.

Agrarumwelt- & Klimamaßnahmen in der europäischen Agrarförderung

<p> <p>Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 standen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber umfassen die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro.</p> </p><p>Mit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen fördert die Europäische Union (EU) die umweltschonende Landbewirtschaftung. Im Zeitraum 2023 bis 2027 standen in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) 8,2 Milliarden (Mrd.) Euro EU-Mittel unter anderem für den Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung. Demgegenüber umfassen die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro.</p><p> Struktur der Agrarpolitik der EU <p>Um europäische Fördergelder zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Mindeststandards eingehalten werden (Konditionalität). Umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsweisen, die über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen, können im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimaprogramme der ersten oder zweiten Säule gefördert werden.</p> <p>Die Subventionen der EU werden in zwei unterschiedliche „Säulen“ unterteilt. Die erste Säule beinhaltet Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und wird von der EU finanziert. Die zweite Säule fördert die ländliche Entwicklung (siehe Abb. „Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024“). Dabei müssen die Mitgliedsstaaten eine Kofinanzierung der Maßnahmen bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten haben auch die Möglichkeit, Gelder aus der ersten Säule in die zweite Säule umzuschichten, um mehr Mittel für die ländliche Entwicklung zur Verfügung zu haben. Weitere Informationen zur Struktur der GAP finden Sie beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmel">BMEL</a>: <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-nationale-umsetzung.html">Grundzüge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und ihrer Umsetzung in Deutschland</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-07-07.png"> </a> <strong> Budget der GAP in Deutschland für das Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt 2024 / eigene Darstellung mit Daten des BMEL Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-07-07.pdf">Diagramm als PDF (40,56 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Budget-GAP-D_2026-06-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,42 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ökoregelungen in der ersten Säule <p>Seit Januar 2023 werden auch in der ersten Säule freiwillige einjährige Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Hierfür sind 23 % der Direktzahlungen vorgesehen. Damit steht jährlich ein Budget von etwa einer Mrd. Euro zur Verfügung. Die Maßnahmen werden bundesweit angeboten, z.B. für die Bereitstellung von Ackerbrachen, Blüh- und Altgrasstreifen, für vielfältige Kulturen im Ackerbau oder die Extensivierung im Dauergrünland.</p> </p><p> Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der zweiten Säule <p>Mit der Teilnahme an Agrarumwelt- und Klimaprogrammen in der zweiten Säule verpflichten sich Landwirte und Landwirtinnen für einen Zeitraum von in der Regel fünf Jahren freiwillig, umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende Produktionsverfahren einzuhalten. Sie erhalten dafür zum Ausgleich der damit verbundenen Mehrkosten und Einkommensminderungen eine Förderung (vgl. <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm/agrarumwelt-und-klimamassnahmen-aukm_node.html">BMEL 2019</a>). Die Finanzierung hierfür erfolgt durch Gelder der EU, des Bundes und der Bundesländer.</p> <p>Die verschiedenen Bundesländer entscheiden über die Maßnahmen, die angeboten werden und konkretisieren, wie diese umgesetzt werden. Damit setzen sie die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2115&amp;from=EN">ELER-Verordnung</a> der EU um. Der nationale Rahmen für diese Umsetzung ist durch die Bund-Länder-<a href="http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/gak_node.html">„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gak">GAK</a>) festgelegt.</p> </p><p> Finanzmittel für die zweite Säule der GAP <p>Für den Zeitraum 2023 bis 2027 stehen in der zweiten Säule der GAP für Deutschland etwa 5,5 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung zur Verfügung. Ein Teil davon fließt in den Umweltschutz und die Förderung des ökologischen Landbaus. Zusammen mit den Mitteln aus der Umschichtung von der ersten in die zweite Säule sind 8,2 Mrd. Euro EU-Mittel für diesen Zeitraum vorgesehen. Hinzu kommen noch nationale Mittel für die Kofinanzierung (3,7 Mrd. Euro) und freiwillige, zusätzliche Gelder der Bundesländer (Top-ups, 2,4 Mrd. Euro). So stehen für die zweite Säule insgesamt 14,3 Mrd. Euro bereit. Im Vergleich dazu sind für die Direktzahlungen der ersten Säule 21,5 Mrd. Euro eingeplant (siehe Abb. „GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027“).&nbsp;</p> <p>Informationen zu der Aufteilung auf die einzelnen Jahre finden Sie im&nbsp;<a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html">GAP-Strategieplan</a> (Zusammenfassung). Weitere Informationen zur GAP allgemein finden Sie auf unserer&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/gemeinsame-agrarpolitik-der-europaeischen-union">Themenseite</a> oder den Fragen und Antworten zur&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/landwirtschaft-umweltfreundlich-gestalten/fragen-antworten-zur-europaeischen-agrarfoerderung">europäischen Agrarförderung</a>. Bei den hier gezeigten Finanzmitteln handelt es sich um die geplanten Fördermittel für die Förderperiode 2023 bis 2027 gemäß GAP-Strategieplan. Diese weichen von der tatsächlichen Mittelverwendung&nbsp;und den ausgezahlten Fördergeldern ab. Die tatsächliche Mittelverwendung ist den <a href="https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/leistungsbericht-gap-strategieplan-2024.pdf?">Leistungsberichten</a> des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmleh">BMLEH</a> zu entnehmen.&nbsp;</p> <p>Ausblick: Im Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Ausgestaltung der GAP nach 2027. Diese beinhalten eine größere nationale Gestaltungsfreiheit bei der Verwendung der EU-Mittel, gehen jedoch zugleich mit Budgetkürzungen und einer Neustrukturierung der Förderinstrumente einher. Nach Einschätzung verschiedener Akteure könnten die vorgeschlagenen Regelungen die Bedeutung umwelt- und klimabezogener Fördermaßnahmen verringern und damit das Niveau entsprechender Förderungen in den Mitgliedstaaten senken.</p> <strong> GAP-Mittel für Deutschland 2023 bis 2027 </strong> <p>___<br> * GAP: Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (EU)</p> <p>https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf</p> Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GAP-Mittel-fuer-D_2026-07-07.pdf">Diagramm als PDF (50,28 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GAP-Mittel-fuer-D_2026-06-03.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (27,79 kB)</a></li> </ul> </p><p> Weiterführende Informationen <p><a href="http://www.bmelv.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/AgrarUmweltmassnahmen/agrar-umweltmassnahmen_node.html">BMEL: Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)</a></p> <p><a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap_node.html">BMEL: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union</a></p> <p><a href="https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/gemeinschaftsaufgabe-zur-verbesserung-der-agrarstruktur-und-des-kuestenschutzes/uebersicht-ueber-die-gak-rahmenplaene/">GAK Rahmenpläne</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8859">Thema: Gemeinsame Agrarpolitik der EU</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/71619">Thema: FAQ zur EU-Agrarförderung</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89163">Eco-Schemes sinnvoll in die Grüne Architektur integrieren</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/88406">Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus Umweltsicht</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/96050">Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer</a></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/97907">Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027</a></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Schutz und Sanierung der Klarwasserseen, Moore und Moorwälder im Stechlinseegebiet - Land Brandenburg

Im Norden des Landes Brandenburg befindet sich einer der letzten großen nährstoffarmen Klarwasserseen Norddeutschlands: der Stechlinsee. Inmitten uralter Laubwälder hat er über Jahrhunderte seine Wasserqualität bewahrt. Zahlreiche naturnahe Gewässer, Moore und Moorwälder in der Umgebung verbinden sich mit dem Stechlinsee zu einer einmaligen Landschaft. Seit den 1950er Jahren wurde jedoch in die Dynamik und bisher unveränderte Hydrologie des Gebietes eingegriffen. Durch Aktivitäten wie Nährstoffeintrag, Änderungen des Wasserhaushaltes, Fischzucht, frühere Forstwirtschaft, Wehre und andere Hindernisse in Bächen, welche die komplexen Beziehungen zwischen den kristallklaren Seen, die Sümpfe und Wälder störten, führten zu der Befürchtung, dass der See sein einzigartigen oligotrophen Charakter verlieren würde. Dennoch sind der Stechlinsee und das umliegende Gebiet noch immer eine der wichtigsten oligotrophen Landschaften Mitteleuropas. Die breite Vielfalt der Feuchtgebiete, intakten Wäldern und Klarwasserseen stellen für viele Arten, die in der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, einschließlich der Schreiadler (Aquila pomarina), die Rohrdommel (Botaurus stellaris) und der Eremit (Osmoderma), aufgeführt sind, einen Lebensraum dar. Mit dem EU-Life Projekt möchten die EU und das Land Brandenburg diese vom Wasser geprägte Naturlandschaft erhalten.

Innenentwicklungslotsinnen und -lotsen in der Kreuzbergallianz

In der Region rund um den Kreuzberg im Biosphärenreservat Bayerische Rhön haben sich die vier Kommunen Bischofsheim i. d. Rhön (circa 4.750 Einwohner:innen), Sandberg (circa 2.300 Einwohner:innen), Markt Oberelsbach (ca. 2.700 Einwohner:innen), und Schönau a. d. Brend (circa 1.200 Einwohner:innen) im Landkreis Rhön-Grabfeld im Jahr 2010 zur Kreuzbergallianz zusammengeschlossen. Ziel der Allianz ist es, die Region als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum gemeinsam weiterzuentwickeln. Ein Thema der Allianz ist der Umgang mit Leerstand und ungenutzten Innenentwicklungspotenzialen, also mit Herausforderungen, die in der Kreuzbergallianz wie in vielen anderen ländlichen Regionen eng mit der demografischen Entwicklung, der Abwanderung und Sanierungsrückständen bei Bestandsimmobilien verknüpft sind. Die Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE), die durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken gefördert wird, ist eine zentrale Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit in der Kreuzbergallianz. Leitend für die gemeinsame Arbeit ist das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK), das 2010 erstellt, im Jahr 2020 fortgeschrieben und 2025 schließlich neu erstellt wurde. Die Orts- und Innenentwicklung ist hier eines von fünf zentralen Handlungsfeldern. Nachdem die Stadt Bischofsheim bereits ein Leerstandskataster erstellt hatte, wurde nach der Gründung der ILE Kreuzbergallianz im Jahr 2010 eine flächendeckende Erhebung von Leerständen und vorhandenem Bauland im gesamten Allianzgebiet durchgeführt. Hierbei wurde bilanziert, dass die vorhandenen Flächenreserven der Innenentwicklung in allen vier Gemeinden deutlich über den prognostizierten Flächenbedarfen lagen. Daraufhin wurden unter anderem die Flächennutzungspläne überprüft und Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne zurückgenommen. Die bisherigen Aktivitäten wurden im Rahmen der Städtebauförderung, des LEADER-Programms sowie der staatlichen Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung ermöglicht. Im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung leistet das Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg für die Gemeinden planerische, finanzielle und organisatorische Hilfe in Bezug auf Begleitung und Förderung. In einem gemeinsamen Leerstands- und Flächenmanagement erfolgt eine quartalsmäßige Erhebung der Flächenpotenziale, die laufend aktiviert werden. Das kontinuierliche Monitoring sorgt dafür, dass die Informationen stets auf dem neuesten Stand sind und zielgerichtete Maßnahmen abgeleitet werden können. Diese Daten bilden die Grundlage für die Arbeit von Innenentwicklungslotsinnen und -lotsen in jeder der vier Gemeinden. Diese sind mit den folgenden Aufgaben betraut: Beobachtung und Informationsbeschaffung: Der Lotse oder die Lotsin beobachtet die Entwicklung im Ort, identifiziert neue Innenentwicklungspotenziale und hält Informationen über Veränderungen im Umfeld fest. Ansprechpartner:in und Netzwerker:in: Er oder sie ist erste/r Ansprechpartner:in für EigentümerInnen und Interessent:innen, die sich mit leerstehenden Objekten beschäftigen möchten. Der Lotse oder die Lotsin baut Vertrauen auf, motiviert zur aktiven Auseinandersetzung mit den Objekten und vernetzt alle Beteiligten. Motivation und Überzeugung: Der Innenentwicklungslotse oder -lotsin ermutigt Eigentümer:innen, ihre Objekte oder Grundstücke zu revitalisieren oder zu verkaufen und zeigt dabei die Vorteile von Förderungen, Beratungsmöglichkeiten und der Nutzung von Potenzialen auf. Vermittlung und Unterstützung: Er oder sie vermittelt Eigentümer:innen an Experten (Fachberater:innen, Förderstellen) und stellt den Kontakt zum Förderlotsen beziehungsweise zur Förderlotsin in der Gemeindeverwaltung her. Präventive Maßnahmen: Der Lotse oder die Lotsin ist auch präventiv tätig, indem er oder sie Eigentümer:innen anspricht, die möglicherweise bald ihr Objekt verkaufen möchten, oder Interessent:innen, die nach geeigneten Objekten suchen. Die Innenentwicklungslotsin oder der Innenentwicklungslotse wird bei sämtlichen (möglichen) Änderungen im Bereich der Innenentwicklungspotenziale aktiv, zum Beispiel wenn neuer Leerstand entsteht, nach einem Gebäudeabriss eine Baulücke entsteht oder wenn ein Potenzial durch eine neue Nutzung oder Bezug eines leerstehenden Gebäudes aktiviert wurde. Ortsrundgänge, Erfahrungsaustausch und Stammtische dienen der Identifikation von Leerstand, Eigentümeransprache und Projektideen. Die Lotsen agieren als Bindeglied zwischen Eigentümer:innen, Immobiliennutzungs- bzw. Immobilienkaufinteressent:innen, der Gemeinde und Fachberater:innen für die Energieeinsparung bei Wohngebäuden. Die Innenentwicklungslotsinnen und -lotsinnen sind dabei zugleich Vertrauenspersonen und Vermittler;innen, die Informationen aus der Gemeinde an die Förderlotsen und -lotsinnen weiterleiten und gleichzeitig in ihrem Umfeld für das Thema der Innenentwicklung sensibilisieren. Sie arbeiten ehrenamtlich und haben zu Beginn ihrer Tätigkeit eine interne Schulung erhalten, in welcher sie in Bezug auf ihre Rolle und Aufgaben sowie Grundlagen für die Beratung und Kommunikation gebrieft wurden. Ihre Arbeit wird mit einem Lotsenhandbuch mit verschiedenen Unterlagen zur Innenentwicklung unterstützt. Zusätzlich zu den Innenentwicklungslotsen und -lotsinnen gibt es in der Kreuzbergallianz in jeder Gemeindeverwaltung auch eine Förderlotsin beziehungsweise einen Förderlotsen. Diese Mitarbeiter:innen in den Bauämtern der Rathäuser beraten Bürgerinnen und Bürger zu aktuell verfügbaren Fördermitteln rund um die bauliche und energetische Sanierung und Modernisierung von  Gebäuden. Wie bei den Innenentwicklungslotsinnen und -lotsen besteht hier ein enger den Kontakt zum ILE-Management. So können ein Gebäude oder ein Grundstück, für das ein/e neue/n Eigentümer:in gesucht wird, auf der allianzeigenen Immobilienbörse veröffentlicht werden. Die Kreuzbergallianz bietet den Bürgern und Bürgerinnen außerdem eine kostenlose Energieberatung inklusive Fördermittelbegleitung an und ermöglicht ihnen, energetische Einzelmaßnahmen (BAFA-Zuschuss) einfach und unbürokratisch umzusetzen. Das gesamte Konzept setzt stark auf Kommunikation, Motivation und auf die gezielte Unterstützung, um Leerstände zu beseitigen und eine positive, nachhaltige Gemeindeentwicklung voranzutreiben. Die Aktivitäten der Innenentwicklung werden auch durch verschiedene weitere Aktivitäten sichtbar: mit einem von der Kreuzbergallianz regelmäßig verliehenen Sanierungspreis zur Würdigung vorbildlicher Bestandsmodernisierungen, mit der 2025 erschienenen Broschüre „Aus ALT wird ZUKUNFT“, die Impulse zur Innenentwicklung gibt und die Aktivitäten der Sanierungspreisträger:innen seit 2016 präsentiert, mit einem Innenentwicklungsforum der Kreuzbergallianz im Oktober 2025 mit Vorträgen, Ausstellungen und Darstellung von Praxisbeispielen und Vernetzungsangeboten Durch die Arbeit der Lotsinnen und Lotsen konnten zahlreiche Leerstände und brachliegende Flächen beseitigt beziehungsweise aktiviert und so die Innenentwicklung sowie die Funktionen der Ortskerne gestärkt werden. Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) Kreuzbergallianz Broschüre „Aus ALT wird ZUKUNFT“ (2025) Innenentwicklungsforum Jährlicher Sanierungspreis Innenentwicklungslots:innen (Netzwerkarbeit, Beratung Kommunikation und Motivation Förderlots:innen Immobilienbörse der Kreuzbergallianz Bund-Länder-Programm "Kleinere Städte und Gemeinden", Programmbereich “Überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ Bündelung mit "Stadtumbau West" und LEADER ILE-Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Kreuzbergallianz Innenentwicklungslots:innen Broschüre „Aus ALT wird ZUKUNFT“ ILEK Kreuzbergallianz 2025

Daten aus dem Agrarförderantrag

Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung. Das Land Brandenburg und die EU stellen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Fördermittel zur Verfügung. Zur Inanspruchnahme dieser Mittel müssen die landwirtschaftlichen Betriebe jährlich flächenbezogene Agrarförderanträge stellen. Die Antragsdaten werden digital auf der Grundlage des Feldblockkatasters (DFBK) erstellt. In die Feldblöcke digitalisieren die landwirtschaftlichen Betriebe die Landschaftselemente und Schläge, die sie bearbeiten wollen, ein. Den Schlägen werden Attribute wie Kulturart, Bodennutzung, Bindungen (Restriktionen) und Größe zugeordnet, nach denen sich die Fördermittel berechnen. Den Schlägen ist immer nur eine Kulturart zugeordnet. Mögliche Arten von Landschaftselemente können u.a. Hecken, Baumreihen, Feldraine, Feuchtgebiete sein. Nähere Erläuterungen sind in den angefügten Dokumentationen (*.pdf) enthalten. Zur endgültigen Berechnung der Fördermittel sind noch weitere Kennziffern notwendig, wie z.B. Größe der Gesamtanbaufläche des Betriebes, Anzahl der Kulturen, Junglandwirtprämien, Kleinerzeugerregelung.

Ökoflächenkataster (aus Flurbereinigung)

Das ÖFK 2020 (Ökoflächenkataster) ist ein Verzeichnis ökologisch bedeutsamer Flächen. Darin aufgenommen werden für den Naturschutz angekaufte bzw. gepachtete Flächen, Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung, Landschaftspflegeflächen der ländlichen Entwicklung (Flurb) und Ökokontoflächen. Die Daten des Ökoflächenkatasters werden auf Grundlage der digitalen Flurkarte erfasst. Die unterschiedlichen Flächentypen werden verschiedenfarbig dargestellt. Flächen aus der Flurbereinigung: lila

Altenwohn-,Altenpflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Hospize Saarland

Altenheime Gesamt Saarland: Erfassung der Altenwohn-,Alten-,Altenpflege- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Hospize durch das Geodatenzentrum im LVGL, Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung. Laut dem Verzeichnis der Altenwohn-,Alten-,Altenpflege- und Kurzzeitplegeeinrichtungen sowie Hospize gemäß § 1 Landesheimgesetz Saarland, gibt es ingesamt 12629 Plätze, die sich wie folgt Aufteilen: 312 Altenwohnheimplätze; 110 Altenheimplätze; 11812 Pflegeheimplätze; 369 Kurzzeitpflegeplätze; 26 Hospizplätze. Beschreibung der Attributtabelle: KREIS------------: Kreisnummer HNR--------------: Hausnummer ADZ--------------: Adressenzusatz RW---------------: Rechtswert HW---------------: Hochwert STR_NAME---------: Straßenname PLZ--------------: Postleitzahl ORT_NAME---------: Ortsname POST_ORT---------: Post Ortsname NAME_DER_E-------: Name der Einrichtung TRAEGER----------: Träger der Einrichtung TELEFON----------: Telefonnummer ALTENWOHNHEIMPL--: Altenwohnheimplätze ALTENHEIMPLAE----: Altenheimplätze PFLEGEHEIMPLAE---: Pflegeheimplätze KURZZEITPFLEGEP--: KurzzeitPflegeplätze HOSPIZPLAETZE----: Hospizplätze GESAMT_PLA-------: Plätze insgesamt LANDKREIS_NAME---: Landkreisname ERFASSER---------: Erfasser der Daten und Datum Erfassung der Altenheime Anhand von Listen, Verzeichnis der Altenwohn-,Alten-,Altenpflege- und Kurzzeitplegeeinrichtungen sowie Hospize gemäß § 1 Landesheimgesetz Saarland. DTK5, Hauskoordinaten, Orthophotos. Erfasst wurden die Daten durch das Referat E/6 Geodatenzentrum, MUKMAV.

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