The datasets includes 1) the noise exposure data, 2) the noise contours data, 3) razterized noise contours data and 4) potential quiet areas all under the terms of the Environmental Noise Directive (END). Data covers the EEA32 member countries and the United Kingdom (excluding Turkey for the third round of noise mapping in 2017).
In ALPNAP nehmen 11 Partner - Forschungsinstitute, Universitäten und öffentliche Einrichtungen - aus den vier Alpenanrainerstaaten Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich teil. Sie vereinen einen wesentlichen Teil der in diesen Ländern vorhandenen einschlägigen wissenschaftlich-technischen Kompetenz. Das Projekt arbeitet eng mit dem Projekt MONITRAF zusammen, einem weiteren INTERREG III B Alpenraum Projekt, in dem sich regionale, mit Verkehrsfragen befasste Behörden aus Österreich, Italien u.s.w.
Das Projekt verfolgt drei Ziele: 1. Verbesserung des Laermberechnungsmodells durch die Beruecksichtigung des Einflusses des Fahrbahnbelags auf die Laermentwicklung 2. Aufarbeiten von Kriterien fuer die Wahl von weniger laermigen Belaegen, die als Sanierungsmassnahmen verwendet werden koennen. 3. Aufarbeiten von Grundlagen fuer die Entwicklung von laermarmen Belaegen.
Lärm, Staub, UV-Strahlung, psychische Belastungen: Bei ihren Kontrollen in den Betrieben des nördlichen Rheinland-Pfalz haben die Staatlichen Gewerbeärztinnen und -ärzte der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord alles im Blick, was für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Risiko werden kann. Eine wichtige Aufgabe, die auf ein bedeutendes Ereignis vor 100 Jahren zurückgeht: die Verankerung der Berufskrankheitenliste im deutschen Sozialrecht. 85 Berufskrankheiten sind heute offiziell gelistet. Dass das so ist, ist alles andere als selbstverständlich, denn bis zum Jahr 1925 wurden nur Unfälle, die bei der Arbeit passierten, anerkannt und entschädigt. Wessen Gesundheit sich also beispielsweise durch Asbest, Quarzstaub oder Blei – damals gängige Gefahren – schleichend verschlechterte, der stand mit diesem Problem alleine da. Das änderte sich erst, als 1925 unter Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns eine Liste mit elf Berufskrankheiten in das deutsche Sozialrecht aufgenommen wurde. Was nach einer reinen Formsache klingt, prägte die Arbeitsmedizin und die Krankheitsprävention entscheidend und legte den Grundstein für den modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neue Herausforderungen Seitdem hat sich viel getan. Neben physikalischen und chemischen Gefahren stehen heute auch Infektionen, Muskel- und Skelett-Belastungen sowie psychische Erkrankungen im Fokus. In Zukunft werden zudem die klimatischen Veränderungen und der stetig steigende Altersdurchschnitt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine immer größere Rolle spielen. Die Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord haben diese dynamischen Entwicklungen stets im Blick. Denn als Teil der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung sind sie eine zentrale Instanz, wenn es darum geht, Erkrankungen gar nicht erst entstehen zu lassen. Kontrolle der Schutzmaßnahmen Ein wichtiger Baustein hierfür sind die Kontrollen in den Unternehmen. Bei diesen werden vor allem jene Bereiche und Tätigkeiten unter die Lupe genommen, die die größten Risiken bergen. Hierzu zählen laute Arbeitsplätze, Feuchtarbeitsplätze, wie zum Beispiel Spülküchen, Tätigkeiten, bei denen es zu Kontakt mit Gefahrstoffen kommen kann, sowie Jobs, bei denen schwere Lasten gehoben werden. Darüber hinaus wird der medizinische Arbeitsschutz abgefragt, also ob Präventionsarbeit durch eine Betriebsärztin oder einen Arbeitsmediziner geleistet wird, ob Unterweisungen stattfinden, und wie die Erste Hilfe und die Arbeitszeiten geregelt sind. Ziel der Kontrollen sind die Prävention von Berufskrankheiten und die Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Vielfältige Aufgaben Doch die Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord sind nicht nur präventiv tätig. Auch, wenn Berufskrankheiten bereits entstanden sind, treten sie in Aktion. So zählt etwa die Überwachung der Berufskrankheitenverfahren bei den Unfallversicherungen zu den zentralen Aufgaben der Medizinerinnen und Mediziner. Konkret bedeutet das, dass jegliche Anzeigen von Berufskrankheiten vor der finalen Anerkennung oder Ablehnung durch sie überprüft werden. Daneben beraten die Gewerbeärztinnen und -ärzte auch noch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu Fragen des Arbeits-, Jugend-, und Mutterschutzes. Diesen vielfältigen Aufgaben werden sie auch in Zukunft nachkommen, denn Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist keine einmalige Sache, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Weitere Informationen zu den Aufgaben des SGD Nord im Bereich des Arbeitsschutzes sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/arbeitsschutz .
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist zuständig für: Lärm durch den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen; Lärm durch den Betrieb von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen; Auskunftstelefon Baustellen ; Technische Auskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Verwaltungsauskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Rock-Musikveranstaltungen und andere Großveranstaltungen in der Waldbühne, dem Olympia-Stadion Berlin und der Parkbühne Wuhlheide, vor dem Brandenburger Tor, auf dem Alexanderplatz); Lärm durch Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Berlin Marathon, Motorbootrennen auf der Regattastrecke Berlin-Grünau); Verwaltungsauskünfte Genehmigungen und Ausnahmezulassungen für Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung . Das örtliche Bezirksamt mit Umweltamt und Ordnungsamt ist zuständig für: Lärm von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen sowie bei Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) wie z.B. Betriebsstätten (Schankwirtschaften, Schankvorgärten, Diskotheken, Druckereien, Bäckereien, Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstätten u.ä.), ortsfeste Einrichtungen (feste Veranstaltungsplätze, Sportanlagen u.ä.), Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Wärme- und Umwälzpumpen u.ä.); mit einer Anlage im Zusammenhang stehenden verhaltensbedingten Lärm (z.B. Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten im Freien durch Gewerbebetriebe); verhaltensbedingten Lärm (z.B. Lärm durch Singen und Grölen im Haus- und Nachbarschaftsbereich, Lärm auf Bolz- und Spielplätzen, Lärm durch private Feierlichkeiten, Lärm durch häusliche Renovierungsarbeiten, Lärm durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, Lärm durch Tiere); Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien von bezirklicher Bedeutung (z.B. Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, Sommerfeste von Kleingartenkolonien, Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Kirchen, Eröffnungs-, Jubiläums- und Werbeveranstaltungen von Gewerbebetrieben, Konzerte und Rock-Musikveranstaltungen im Freien; Lärm durch Motorsportveranstaltungen von bezirklicher Bedeutung (z.B. Geschicklichkeits- und Slalomturniere oder Mofa-Turniere innerhalb eines oder mehrerer Bezirke bzw. Veranstaltungen mit Modellautos mit Verbrennungsmotoren); Lärmmessungen und technische Begutachtungen bzw. Ortsbesichtigungen im Rahmen der Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen, Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) sowie im Rahmen eines Ausnahmezulassungs-, Genehmigungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin bei Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung; (Erst-) Ermittlungen zur Feststellung des tatsächlichen Verursachers bei zunächst unbekannten Lärmquellen (Sollte sich ergeben, dass der Lärm durch den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Baustelle, eines Baulagerplatzes oder einer Baumaschine verursacht wird, ist für das weitere Verfahren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig.). Das örtliche Bezirksamt ist außerdem zuständig für: Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen Lärm in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten Lärm auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Bezirkämter in Berlin Ordnungsämter in Berlin Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke Der Polizeipräsident in Berlin Wasserschutzpolizei Berlin Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Ost Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: Tel.: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen. Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Kersten Klempin Tel.: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel.: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Harald Kern Tel.: (030) 9025-2264 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Raimo Schaaf Tel.: (030) 9025-2170 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen und Ausnahmezulassungen. Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formular-Center Einen Antrag auf Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank
Verweis auf das Angebot www.laerm-monitoring.de
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Die Stadt Braunschweig hat bereits 2009 die für 2012 verbindlichen Anforderungen der "Umgebungslärmrichtlinie" als Teil 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Dargestellt ist hier die erste Stufe der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie-, Gewerbelärm) esondert ermittelt. Die Verwendung der standarisierten Belastungsindizes, Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie-, Gewerbelärm) gesondert ermittelt. Die Verwendung der standardisierten Belastungsindizes Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.
Monitoring Velocity Changes using Ambient Seismic Noise SeisMIC (Seismological Monitoring using Interferometric Concepts) is a python software that emerged from the miic library. SeisMIC provides functionality to apply some concepts of seismic interferometry to different data of elastic waves. Its main use case is the monitoring of temporal changes in a mediums Green's Function (i.e., monitoring of temporal velocity changes). SeisMIC will handle the whole workflow to create velocity-change time-series including: Downloading raw data, Adaptable preprocessing of the waveform data, Computating cross- and/or autocorrelation, Plotting tools for correlations, Database management of ambient seismic noise correlations, Adaptable postprocessing of correlations, Computation of velocity change (dv/v) time series, postprocessing of dv/v time series, plotting of dv/v time-series
Origin | Count |
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Bund | 52 |
Europa | 1 |
Kommune | 3 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 46 |
Text | 10 |
unbekannt | 10 |
License | Count |
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unbekannt | 4 |
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Deutsch | 57 |
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Boden | 33 |
Lebewesen und Lebensräume | 40 |
Luft | 59 |
Mensch und Umwelt | 66 |
Wasser | 28 |
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