Lärm erhöht deutlich das Risiko für schwere Erkrankungen, wie zum Beispiel Herz-Kreislauferkrankungen, aber auch Depressionen. Die von der EU und dem Bund beschlossene Verkehrswende zielt vor allem auf die Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Hierbei spielen Straßenbahnen vor allem im Nahverkehrsbereich eine große Rolle, da diese im Vergleich zur U-Bahn kostengünstiger sind und im Vergleich zu Nahverkehrsbussen bei den Nutzern eine höhere Akzeptanz erfahren und auch leistungsfähiger und bezogen auf Ihre Kapazität weniger Energie benötigen. Wenn nun aber im größeren Maße eine Verlagerung auf die Straßenbahnen stattfindet, muss dabei auch das Thema Lärmminderung bei Straßenbahnen stärker in den Fokus rücken. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Straßenbahnlinien oft nahe an bewohnten Bebauungen und im Straßenraum geführt werden. Diese Veröffentlichung zeigt Möglichkeiten auf, wie Straßenbahnen lärmarm und damit umweltverträglich und nachhaltig betrieben werden können und wer aus Sicht der Autor*innen den größten Handlungsspielraum besitzt, um Lärmminderungsmaßnahmen sinnvoll umzusetzen. Dazu werden die Handlungsspielräume der Akteur*innen eingeordnet und verschiedene Lärmminderungsmaßnahmen vorgestellt, welche das Abrollgeräusch, das Kurvengeräusch und die Abstellgeräusche mindern. Neben diesen technischen Maßnahmen wurden auch betriebliche Maßnahmen diskutiert. Auch das Thema Lärmüberwachung wird umfangreich dargestellt und die Vorteile aufgezeigt. Zu den Vorteilen gehören zum Beispiel, dass die Betreiber oder Besteller in die Lage versetzt werden, einen guten akustischen Zustand der Fahrzeuge und des Netzes zu bewahren und auf der anderen Seite auch den Anwohnerinnen*Anwohnern den akustischen Zustand des Straßenbahnsystems nachvollziehbar aufzuzeigen und somit Widerständen zu begegnen. Die Lärmschutzmaßnahmen wurden auch auf ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft. Damit werden die Straßenbahnbetreiber und Verkehrsleistungsbesteller in die Lage versetzt, ein Straßenbahnsystem zu betreiben, das neben seiner sehr guten CO 2 -Bilanz auch eine sehr gute Lärmbilanz aufweist. Veröffentlicht in Texte | 115/2021.
Die in Deutschland verkehrende Güterwagenflotte wird mit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 von Grau-Guss-Bremssohlen zu Kunststoffbremssohlen umgerüstet sein. Erwartet wird dadurch eine Lärmminderung von bis zu 10 dB(A). Es verbleibt ein weiterer Lärmminderungsbedarf von ca. 10 -15 dB(A), um Menschen effektiv vor dem Schienengüterverkehrslärm zu schützen. Die vorliegende Studie beschreibt technische Lärmminderungsmaßnahmen an den Lokomotiven, den Güterwagen, der Infrastruktur sowie politische Instrumente zur Durchsetzung dieser Maßnahmen, wie zum Beispiel ein weiterentwickeltes Anreizsystem. Daneben wird zur Lärmüberwachung ein Lärm- Monitoring -System in seinen Grundsätzen entworfen. Veröffentlicht in Texte | 19/2017.
Lärm erhöht deutlich das Risiko für schwere Erkrankungen, wie zum Beispiel Herz-Kreislauferkrankungen, aber auch Depressionen. Die von der EU und dem Bund beschlossene Verkehrswende zielt vor allem auf die Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Hierbei spielen Straßenbahnen vor allem im Nahverkehrsbereich eine große Rolle, da diese im Vergleich zur U-Bahn kostengünstiger sind und im Vergleich zu Nahverkehrsbussen bei den Nutzern eine höhere Akzeptanz erfahren und auch leistungsfähiger und bezogen auf Ihre Kapazität weniger Energie benötigen. Wenn nun aber im größeren Maße eine Verlagerung auf die Straßenbahnen stattfindet, muss dabei auch das Thema Lärmminderung bei Straßenbahnen stärker in den Fokus rücken. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Straßenbahnlinien oft nahe an bewohnten Bebauungen und im Straßenraum geführt werden. Diese Veröffentlichung zeigt Möglichkeiten auf, wie Straßenbahnen lärmarm und damit umweltverträglich und nachhaltig betrieben werden können und wer aus Sicht der Autor*innen den größten Handlungsspielraum besitzt, um Lärmminderungsmaßnahmen sinnvoll umzusetzen. Dazu werden die Handlungsspielräume der Akteur*innen eingeordnet und verschiedene Lärmminderungsmaßnahmen vorgestellt, welche das Abrollgeräusch, das Kurvengeräusch und die Abstellgeräusche mindern. Neben diesen technischen Maßnahmen wurden auch betriebliche Maßnahmen diskutiert. Auch das Thema Lärmüberwachung wird umfangreich dargestellt und die Vorteile aufgezeigt. Zu den Vorteilen gehören zum Beispiel, dass die Betreiber oder Besteller in die Lage versetzt werden, einen guten akustischen Zustand der Fahrzeuge und des Netzes zu bewahren und auf der anderen Seite auch den Anwohnerinnen*Anwohnern den akustischen Zustand des Straßenbahnsystems nachvollziehbar aufzuzeigen und somit Widerständen zu begegnen. Die Lärmschutzmaßnahmen wurden auch auf ihre Wirtschaftlichkeit hin geprüft. Damit werden die Straßenbahnbetreiber und Verkehrsleistungsbesteller in die Lage versetzt, ein Straßenbahnsystem zu betreiben, das neben seiner sehr guten CO2-Bilanz auch eine sehr gute Lärmbilanz aufweist.
Die Stadt Braunschweig hat bereits 2009 die für 2012 verbindlichen Anforderungen der "Umgebungslärmrichtlinie" als Teil 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Dargestellt ist hier die erste Stufe der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie-, Gewerbelärm) esondert ermittelt. Die Verwendung der standarisierten Belastungsindizes, Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.
Die Stadt Braunschweig hat bereits 2009 die für 2012 verbindlichen Anforderungen der "Umgebungslärmrichtlinie" als Teil 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Dargestellt ist hier die erste Stufe der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm) gesondert ermittelt. Die Verwendung der standardisierten Belastungsindizes Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.
Verweis auf das Angebot www.laerm-monitoring.de
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Internet: /umweltatlas/nutzung/flaechennutzung/2010/karten/index.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2011c: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2011, Karte 06.07 Stadtstruktur. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2010/karten/artikel.982519.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2011d: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2011, Karte 06.08 Stadtstruktur differenziert, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2010/karten/artikel.982525.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2013a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte Ausgabe 2013, Karte 06.05 Versorgung mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünanlagen, Berlin. 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Gegenstand des vorliegenden Gutachtens ist die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland aktuell bestehen, Fluglärmkontingentierungen zu implementieren und welche Rechtsänderungen nötig wären, Lärmkontingentierungen verstärkt zu nutzen als Instrument der Lärmbewältigung. Dabei ist hinsichtlich der Genehmigungssituation der deutschen Flugplätze (Neu- oder Ausbaufall, Bestand, fiktiv genehmigter Flugplatz) zu unterscheiden. Das Gutachten führt zunächst aus, dass es sich bei Lärmkontingentierungen um Betriebsregelungen handelt, die Bestandteil der Genehmigung nach § 6 LuftVG werden beziehungsweise im Rahmen einer Planfeststellung nach § 8 LuftVG ergehen können, soweit sich die Planfeststellung auch auf die Genehmigungssituation erstreckt. Zuständig für das Genehmigungs- bzw. Planfeststellungsverfahren sind die Luftfahrtbehörden der Länder. Es hat sich gezeigt, dass die Einführung einer Lärmkontingentierung im Rahmen des bestehenden Lärmschutzkonzeptes des Gesetzgebers bei Neu- und Ausbaufällen grundsätzlich rechtlich möglich ist. Für die Bestandsflugplätze ist der Handlungsspielraum deutlich begrenzter. Lärmbezogene Auflagenvorbehalte können genutzt werden um im Rahmen einer Änderungsgenehmigung Schutzmaßnahmen einzuführen. Dabei wird jedoch eine Lärmkontingentierung nur dann rechtlich zulässig sein, wenn sie dem Widmungszweck des Flughafens - z.B. als internationales Drehkreuz - nicht widerspricht. Quelle: Forschungbericht
The datasets includes 1) the noise exposure data, 2) the noise contours data, 3) razterized noise contours data and 4) potential quiet areas all under the terms of the Environmental Noise Directive (END). Data covers the EEA32 member countries and the United Kingdom (excluding Turkey for the third round of noise mapping in 2017).
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist zuständig für: Lärm durch den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen; Lärm durch den Betrieb von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen; Auskunftstelefon Baustellen ; Technische Auskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Verwaltungsauskünfte Baustellen-Genehmigungen ; Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Rock-Musikveranstaltungen und andere Großveranstaltungen in der Waldbühne, dem Olympia-Stadion Berlin und der Parkbühne Wuhlheide, vor dem Brandenburger Tor, auf dem Alexanderplatz); Lärm durch Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung (z.B. Berlin Marathon, Motorbootrennen auf der Regattastrecke Berlin-Grünau); Verwaltungsauskünfte Genehmigungen und Ausnahmezulassungen für Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung . Das örtliche Bezirksamt mit Umweltamt und Ordnungsamt ist zuständig für: Lärm von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen sowie bei Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) wie z.B. Betriebsstätten (Schankwirtschaften, Schankvorgärten, Diskotheken, Druckereien, Bäckereien, Fleischereien, Kfz-Reparaturwerkstätten u.ä.), ortsfeste Einrichtungen (feste Veranstaltungsplätze, Sportanlagen u.ä.), Maschinen und Geräte (Rasenmäher, Wärme- und Umwälzpumpen u.ä.); mit einer Anlage im Zusammenhang stehenden verhaltensbedingten Lärm (z.B. Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten im Freien durch Gewerbebetriebe); verhaltensbedingten Lärm (z.B. Lärm durch Singen und Grölen im Haus- und Nachbarschaftsbereich, Lärm auf Bolz- und Spielplätzen, Lärm durch private Feierlichkeiten, Lärm durch häusliche Renovierungsarbeiten, Lärm durch den Betrieb von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten, Lärm durch Tiere); Lärm durch öffentliche Veranstaltungen im Freien von bezirklicher Bedeutung (z.B. Haus- und Straßenfeste, Bürgerfeste, Kinderfeste, Sommerfeste von Kleingartenkolonien, Veranstaltungen von Verbänden, Vereinen und Kirchen, Eröffnungs-, Jubiläums- und Werbeveranstaltungen von Gewerbebetrieben, Konzerte und Rock-Musikveranstaltungen im Freien; Lärm durch Motorsportveranstaltungen von bezirklicher Bedeutung (z.B. Geschicklichkeits- und Slalomturniere oder Mofa-Turniere innerhalb eines oder mehrerer Bezirke bzw. Veranstaltungen mit Modellautos mit Verbrennungsmotoren); Lärmmessungen und technische Begutachtungen bzw. Ortsbesichtigungen im Rahmen der Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (mit Ausnahme von Baustellen, Baulagerplätzen und Baumaschinen, Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung) sowie im Rahmen eines Ausnahmezulassungs-, Genehmigungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin bei Angelegenheiten von bezirklicher Bedeutung; (Erst-) Ermittlungen zur Feststellung des tatsächlichen Verursachers bei zunächst unbekannten Lärmquellen (Sollte sich ergeben, dass der Lärm durch den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Baustelle, eines Baulagerplatzes oder einer Baumaschine verursacht wird, ist für das weitere Verfahren die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig.). Das örtliche Bezirksamt ist außerdem zuständig für: Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen Lärm in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten Lärm auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Bezirkämter in Berlin Ordnungsämter in Berlin Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke Der Polizeipräsident in Berlin Wasserschutzpolizei Berlin Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Ost Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ein Beschwerdetelefon eingerichtet. Die Telefonnummer lautet: Tel.: (030) 9025-2253 Unter dieser Nummer werden regelmäßig in der Geschäftszeit montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr telefonische Beschwerden entgegengenommen. Ferner können Sie Ihre Beschwerde direkt online einreichen. Beschwerde über eine Baustelle Um eine zügige und effiziente Bearbeitung sicherzustellen, sollte eine Beschwerde zumindest folgende Angaben enthalten: Beschwerdeführer (Name, Vorname, Wohnanschrift und Telefonnummer) Baustellenanschrift und Verursacher der Belästigung, soweit bekannt (Firmenname, Ansprechpartner, Telefonnummer) Art der Belästigung (Welche Arbeiten werden durchgeführt? Welche Maschinen kommen zum Einsatz?) Auswirkungen der Belästigung Datum und Zeitpunkt der Belästigung (Seit wann werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt? An welchen Wochentagen und zu welchen Tageszeiten werden die belästigenden Arbeiten durchgeführt?) Kersten Klempin Tel.: (030) 9025-2279 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Dirk Wiemer Tel.: (030) 9025-2263 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Susanne Lauer Tel.: (030) 9025-2229 E-Mail: baulaerm@senmvku.berlin.de Harald Kern Tel.: (030) 9025-2264 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Raimo Schaaf Tel.: (030) 9025-2170 E-Mail: veranstaltungslaerm@senmvku.berlin.de Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu bereits erteilten Genehmigungen und Ausnahmezulassungen. Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formular-Center Einen Antrag auf Genehmigungen gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (Sonn- und Feiertags oder zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr) können Sie an uns online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank stellen. Berliner Dienstleistungsdatenbank
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